Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeitarbeit

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Nebentätigkeitsverbot

Rz. 296 Hinsichtlich der Vereinbarung einer Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten gelten die allgemeinen Grundsätze. Je geringer der Umfang der Teilzeitbeschäftigung ist, desto weniger kann die Ausübung einer Nebentätigkeit jedoch mit der Begründung einer drohenden Überlastung des Arbeitnehmers versagt werden. Die Versagung wird – soweit die Nebentätigkeit nicht tatsächlich zu...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Ausbildungszeit

Rz. 13 Im Ausbildungsvertrag festzuhalten ist auch die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit (§ 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 BBiG). Bei jugendlichen Auszubildenden unter 18 Jahren, die unter den Anwendungsbereich des JArbSchG fallen, darf die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Zu beachten sind in diesen Fällen auch die gesonderten Vorschriften des JArbSchG über Sc...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation (Verkauf Teilbetrieb, Betriebsverlegung, Personalabbau)

Rz. 985 Das nachfolgende Muster orientiert sich am eingangs dargestellten Beispielfall (siehe oben Rdn 917 ff.). Muster 2.75: Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation Muster 2.75: Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation Die Firma _________________________ (Name und Anschrift der Gesellschaft) – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und der Gesamtbetriebsrat de...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Arbeitsunfähigkeit

Rz. 418 Erkrankt der Arbeitnehmer während der Altersteilzeit, muss der Arbeitgeber für die Zeit von sechs Wochen die gesetzliche Entgeltfortzahlung erbringen. Die Entgeltfortzahlung umfasst während der Altersteilzeit auch die Aufstockungszahlungen des Arbeitgebers.[869] Nach dem Ende des Entgeltfortzahlungszeitraumes hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld bzw. Kranken...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) § 5 Ruhegeldfähiges Einkommen

Rz. 651 Die genaue Bestimmung des ruhegeldfähigen Einkommens ist wichtig. Sollen Nebenleistungen und variable Züge ausgeschlossen werden, genügt die Einschränkung auf das "regelmäßige" Monatsgehalt nicht, um Streitigkeiten zu vermeiden. Sind variable Bezüge ausgeschlossen, werden insbesondere Provisionen und Überstunden für die Berechnung der Rente nicht berücksichtigt.[1475...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer

Rz. 358 Den Anspruch aus § 9 TzBfG haben nur teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Es ist nicht erforderlich, dass sie erst durch Geltendmachung des Anspruchs aus § 8 TzBfG in Teilzeit arbeiten.[733] Nach § 9a Abs. 4 TzBfG können Arbeitnehmer während der "Brückenteilzeit" keine Verlängerung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG verlangen.[734] Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer können ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Arbeit auf Abruf

Rz. 368 Neben den vorgenannten Besonderheiten für Teilzeitarbeitsverträge sind weitere Besonderheiten zu beachten: Die grundlegende Vereinbarung ohne Flexibilisierung kann wie folgt lauten: Zitat "Der Arbeitnehmer arbeitet in Teilzeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden. Der Arbeitnehmer wird pro Einsatztag mit mindestens zwei aufeinander folgenden Stunden beschä...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Das Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 TzBfG

a) Grundsätze Rz. 232 Einer der wichtigsten Aspekte bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrages für einen Teilzeitarbeitnehmer ist das Verbot der Diskriminierung wegen Teilzeit in § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG. Nach dieser Vorschrift darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeit...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Arbeitsbedingungen

(1) Allgemeine Arbeitsbedingungen Rz. 236 Das Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 TzBfG gilt für alle Arbeitsbedingungen, wobei Satz 2 eine Sonderregelung für Arbeitsentgelt und andere teilbare geldwerte Leistungen enthält. Allgemeine Arbeitsbedingungen i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG, die nicht unmittelbar geldwerte Vorteile betreffen, können z.B. sein:mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Schlechterbehandlung

aa) Vergleichsmaßstab Rz. 233 Es muss eine Ungleichbehandlung gegenüber einem vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer im Betrieb vorliegen.[513] Es kann insofern auf die Ausführung zur Definition von Teilzeitarbeit verwiesen werden (siehe oben Rdn 223). Rz. 234 Hinweis Eine Ungleichbehandlung zu vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ist nicht dadurch aus...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 5. Die Ansprüche auf Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit nach § 8, 9 und 9a TzBfG

a) Grundsätze Rz. 330 § 8 TzBfG regelt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung seiner individuellen Arbeitszeit. Den Anspruch haben alle Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate beschäftigt sind (siehe unten Rdn 331) in Unternehmen, die in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen (siehe unten Rdn 332). Der Anspruch steht sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitarbei...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Geltendmachung des Anspruchs

(1) Frist Rz. 333 Nach § 8 Abs. 2 TzBfG muss der Arbeitnehmer den Anspruch drei Monate vor Beginn der gewünschten Reduzierung beim Arbeitgeber geltend machen. Die Drei-Monats-Frist berechnet sich nach §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB. § 193 BGB ist nicht anzuwenden.[666] Die Frist ist eine Mindestfrist. Der Arbeitnehmer kann den Anspruch somit schon früher geltend machen, sofern ...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Teilzeitarbeitsvertrag

Rz. 367 Es kann unter Beachtung folgenden Besonderheiten das Formular zum Vollzeitarbeitsvertrag zugrunde gelegt werden:mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Teilzeitverlangen

Rz. 372 Muster 1b.8: Teilzeitverlangen Muster 1b.8: Teilzeitverlangen An die X-GmbH Geschäftsleitung _________________________ (Datum) Betreff: Verringerung meiner wöchentlichen Arbeitszeit Sehr geehrter Herr _________________________, hiermit beantrage ich die Verringerung meiner wöchentlichen Arbeitszeit von _________________________ Stunden auf _________________________ Stunden...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Form

Rz. 334 Für die Geltendmachung sieht das Gesetz Textform i.S.d. § 126b BGB vor.mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / b) Der Anspruch auf dauerhafte Verringerung der Arbeitszeit

aa) Voraussetzungen (1) Wartezeit Rz. 331 Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (zur sog. Brückenteilzeit Rdn 348 ff.) hat ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat. Es kommt auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses an, nicht auf die Erbringung tatsächlicher Arbeitsleistung. Maßgeblich ist – ohne besondere Benennung im Ges...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Verlängerung der Arbeitszeit

aa) Allgemeines Rz. 357 Nach § 9 TzBfG hat der Arbeitgeber einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszei...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Voraussetzungen

(1) Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer Rz. 358 Den Anspruch aus § 9 TzBfG haben nur teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Es ist nicht erforderlich, dass sie erst durch Geltendmachung des Anspruchs aus § 8 TzBfG in Teilzeit arbeiten.[733] Nach § 9a Abs. 4 TzBfG können Arbeitnehmer während der "Brückenteilzeit" keine Verlängerung der Arbeitszeit nach § 9 TzBfG verlangen.[734] Voll...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / dd) Keine entgegenstehenden Gründe

(1) Dringende betriebliche Gründe Rz. 363 Liegen die Voraussetzungen vor, kann der Arbeitgeber den Anspruch nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Diese Gründe müssen schwerwiegender sein, als die "betrieblichen Gründe" nach § 8 TzBfG (siehe oben Rdn 341 ff.). Jedoch gehört der Weiterbeschäftigungsanspruch eines Arbeit­nehmers, der anderenfalls betriebsbedingt gek...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Urlaub

aa) Grundlagen Rz. 274 Der gesetzliche Urlaub bestimmt sich nach § 1 Abs. 3 BUrlG. Er ist in jedem Arbeitsverhältnis mindestens zu gewähren. Abweichende Vereinbarungen sind gemäß § 13 Abs. 1 BUrlG unwirksam. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Urlaubstage bemessen auf eine Sechs-Tage-Woche, d.h., vier Wochen im Jahr. Rz. 275 Beispiel Bei der X-GmbH wird eine Putzhilfe als...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Urlaubsanspruch

Rz. 377 Hat der Arbeitnehmer seinen Urlaub vor Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann er diesen nach der Elternzeit oder im Folgejahr nehmen, § 17 Abs. 2 BEEG.[784] Auch wenn die Hauptleitungspflichten während der Elternzeit suspendiert sind, entstehen während dieser Zeit Urlaubsansprüche.[785] Sofern der Arbeitnehmer nicht Teilzeit arbeitet, kan...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) Diskriminierungsabsicht

Rz. 251 Wie überall im Diskriminierungsrecht kommt es nicht darauf an, dass der Arbeitgeber den Teilzeitarbeitnehmer schlechter behandeln wollte. Entscheidend ist allein, dass objektiv diskriminierende Auswirkungen einer Vereinbarung oder einer Maßnahme vorliegen.[563]mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Vergütung

Rz. 266 Bei der vertraglichen Festlegung der laufenden Vergütung ist das pro-rata-temporis-Prinzip des § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG (siehe oben Rdn 241) zu beachten. Das ist auch bei der Gewährung von Sonderzahlungen der Fall, soweit sie Entgelt im eigentlichen Sinne darstellen. Etwas anderes kann dann gelten, wenn die Sonderzahlung einen anderen Zweck verfolgt, z.B. allein die Betr...mehr

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Literaturverzeichnis

Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 3. Aufl. 2012 Anzinger/Koberski, ArbZG – Arbeitszeitgesetz, 5. Aufl. 2020 Arens/Düwell/Wichert, Handbuch Umstrukturierung und Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2013 Arnold/Gräfl/Imping, Teilzeit- und Befristungsgesetz, 5. Aufl. 2020 Ascheid/Preis/Schmidt, Kündigungsrecht, Großkommentar, 5. Aufl. 2017 Bader/Dörner/Mikosch/Schleusener/Schütz/Vos...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 6. Muster

a) Teilzeitarbeitsvertrag Rz. 367 Es kann unter Beachtung folgenden Besonderheiten das Formular zum Vollzeitarbeitsvertrag zugrunde gelegt werden: b) Arbeit auf Abruf Rz. 368 Neben den vorgenannt...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 58. Geringfügig Beschäftigte

Rz. 931 Zu diesem Stichwort finden sich unten im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen weitere Erläuterungen, dort Teilzeit (siehe § 1b Rdn 223 ff., 319 ff.).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 68. Job-Sharing

Rz. 1008 Ausführliche Erläuterungen zu diesem Stichwort finden sich im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen, dort Teilzeit (siehe unten § 1b Rdn 223 ff., 310 ff.).mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Voraussetzungen

(1) Wartezeit Rz. 331 Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (zur sog. Brückenteilzeit Rdn 348 ff.) hat ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat. Es kommt auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses an, nicht auf die Erbringung tatsächlicher Arbeitsleistung. Maßgeblich ist – ohne besondere Benennung im Gesetz –, dass die War...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 1. Abrufarbeit

Rz. 218 Zu diesem Stichwort finden sich unten im Kapitel zu den einzelnen Vertragstypen weitere Erläuterungen, dort Teilzeit (siehe § 1b Rdn 223 ff.).mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 3. Einzelne arbeitsvertragliche Regelungen für Teilzeitbeschäftigte

a) Grundsätze Rz. 259 Bei der Gestaltung eines Teilzeitarbeitsvertrages kann grundsätzlich auf die Ausführungen zum Vollzeitarbeitsvertrag verwiesen werden (siehe hierzu § 1a Rdn 216). Es sollen im Folgenden nur die Besonderheiten aufgezeigt werden, die aufgrund der Teilzeitbeschäftigung bei der Vertragsgestaltung zu beachten sind. b) Arbeitszeit Rz. 260 Die wöchentliche Arbeit...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / hh) Sonstige Ansprüche auf Arbeitszeitverkürzung

(1) § 15 Abs. 7 BEEG Rz. 353 Einen speziellen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit sieht für die Dauer der Elternzeit § 15 Abs. 7 BEEG vor. § 15 Abs. 7 BEEG umfasst auch den Anspruch auf Neuverteilung der reduzierten Arbeitszeit.[719] Der Gesetzgeber hat bei den Neufassungen des BEEG in den vergangenen Jahren die in der Praxis zu Recht kritisierte fehlende Synchronisieru...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / III. Formulierungsbeispiele/Muster

Rz. 134 Muster 1a.1: Checkliste zur Erstellung eines Anforderungsprofils für einen zu besetzenden Arbeitsplatz Muster 1a.1: Checkliste zur Erstellung eines Anforderungsprofils für einen zu besetzenden Arbeitsplatzmehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Urlaubsanspruch

Rz. 387 Wie auch bei der Elternzeit (s. hierzu Rdn 377) hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, den Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat der vollständigen Freistellung nach § 3 PflegeZG um ein Zwölftel zu kürzen, § 4 Abs. 4 PflegeZG. Zur Anpassung des Urlaubsanspruchs, wenn der Arbeitnehmer beim gleichen Arbeitgeber Teilzeit während der Elternzeit arbeitet, siehe § 1b...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ii) Prozessuales

Rz. 356 Der Anspruch auf Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit kann ggf. auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes geltend gemacht werden.[728] Dies gilt für den Anspruch aus § 8 TzBfG, § 9a TzBfG und für den Anspruch aus § 15 BEEG [729] und erst Recht für den Anspruch aus § 81 Abs. 5 S. 3 SGB IX.mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (3) Gewährung pro-rata-temporis

Rz. 241 Liegt Arbeitsentgelt oder eine sonstige teilbare geldwerte Leistung vor, ist diese den teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern pro-rata-temporis, d.h., in dem Umfang zu gewähren, in dem ihre individuelle Arbeitszeit zur Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers im Verhältnis steht.[552] Rz. 242 Beispielmehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Allgemeines

Rz. 357 Nach § 9 TzBfG hat der Arbeitgeber einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche andere...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Grundlagen

Rz. 274 Der gesetzliche Urlaub bestimmt sich nach § 1 Abs. 3 BUrlG. Er ist in jedem Arbeitsverhältnis mindestens zu gewähren. Abweichende Vereinbarungen sind gemäß § 13 Abs. 1 BUrlG unwirksam. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Urlaubstage bemessen auf eine Sechs-Tage-Woche, d.h., vier Wochen im Jahr. Rz. 275 Beispiel Bei der X-GmbH wird eine Putzhilfe als geringfügig B...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ee) Prozessuales

Rz. 365 Der Arbeitnehmer kann die endgültige Besetzung des Arbeitsplatzes durch einen anderen Arbeitnehmer ggf. im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verhindern.[752] Besetzt der Arbeitgeber trotz des geltend gemachten Anspruchs die Stelle anderweitig, so kann der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch haben.[753] Dieser kann die Gehaltsdifferenz zwischen der Teilzeitv...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (c) Vertretung (Doppelbefristung)

Rz. 82 Praxis-Beispiel Das Arbeitsverhältnis wird befristet ab dem (…) für die Dauer der (krankheitsbedingten Abwesenheit) von Herrn/Frau (…) geschlossen, längstens jedoch für ein Jahr. oder: Der Arbeitnehmer wird befristet ab dem (…) als (…) zur Vertretung während der (Elternzeit) von Herrn/Frau (…) beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Erörterung des Reduzierungswunsches

Rz. 337 Einer Erörterung des Reduzierungsverlangens und der Neuverteilung der Arbeit bedarf es dann nicht, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist. Dann kommt mit seiner Zustimmung eine Änderungsvereinbarung zustande. Die Änderungsvereinbarung ist dem Arbeitnehmer gemäß § 3 NachwG spätestens ein Monat nach Änderung schriftlich mitzuteilen. In der Praxis wird regelmäßig ein Än...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Wartezeit

Rz. 331 Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (zur sog. Brückenteilzeit Rdn 348 ff.) hat ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat. Es kommt auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses an, nicht auf die Erbringung tatsächlicher Arbeitsleistung. Maßgeblich ist – ohne besondere Benennung im Gesetz –, dass die Wartezeit ununte...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / c) Job-Sharing

Rz. 370 Neben den Besonderheiten des Teilzeitarbeitsvertrages (siehe oben Rdn 259 ff.) sind folgende weitere Besonderheiten zu beachten: Beispiel "Der Arbeitnehmer und die/der an dem Job-Sharing-Arbei...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (3) § 3 Abs. 1 PflegeZG/FPfZG

Rz. 355 Für den Fall der Pflege naher Angehöriger sehen § 3 Abs. 1 PflegeZG [726] und § 2 Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) [727] Ansprüche auf Verringerung der Arbeitszeit vor.mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Dringende betriebliche Gründe

Rz. 363 Liegen die Voraussetzungen vor, kann der Arbeitgeber den Anspruch nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Diese Gründe müssen schwerwiegender sein, als die "betrieblichen Gründe" nach § 8 TzBfG (siehe oben Rdn 341 ff.). Jedoch gehört der Weiterbeschäftigungsanspruch eines Arbeit­nehmers, der anderenfalls betriebsbedingt gekündigt würde, zu diesen Gründen. ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / ee) Inhaber des Schulungsanspruchs

Rz. 313 Inhaber des Schulungsanspruchs gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist grundsätzlich der Betriebsrat als Kollek­tivorgan. Erst wenn der Betriebsrat im Rahmen des Entsendebeschlusses ein bestimmtes Mitglied für eine Schulungsteilnahme bestimmt hat, erwirbt dieses einen abgeleiteten Individualanspruch auf die Schulungsteilnahme.[734] Schulungsberechtigt sind grundsätzlich die orde...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Anzeige des Verlängerungswunsches

Rz. 359 Anspruchsberechtigt sind nur Arbeitnehmer, die dem Arbeitgeber zuvor den Wunsch auf Verlängerung der Arbeitszeit nach § 7 Abs. 2 TzBfG angezeigt haben. Die Anzeige kann formfrei erfolgen. Der Arbeitnehmer muss den Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit in Textform i.S.d. § 126b BGB geltend machen. Rz. 360 Es soll jedoch nicht notwendig sein, einen präzisen Verlänger...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (2) Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer

Rz. 364 Haben mehrere teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer eine Verlängerung der Arbeitszeit beantragt, für die der freie Platz in Betracht käme, so muss der Arbeitgeber eine Entscheidung nach billigem Ermessen treffen.[750] Er muss keine Sozialauswahl durchführen, aber ggf. besondere soziale Aspekte berücksichtigen. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, das Mehrarbeitsvolume...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (1) Allgemeine Arbeitsbedingungen

Rz. 236 Das Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 TzBfG gilt für alle Arbeitsbedingungen, wobei Satz 2 eine Sonderregelung für Arbeitsentgelt und andere teilbare geldwerte Leistungen enthält. Allgemeine Arbeitsbedingungen i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 1 TzBfG, die nicht unmittelbar geldwerte Vorteile betreffen, können z.B. sein:mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / a) Grundsätze

Rz. 330 § 8 TzBfG regelt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Verringerung seiner individuellen Arbeitszeit. Den Anspruch haben alle Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate beschäftigt sind (siehe unten Rdn 331) in Unternehmen, die in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigen (siehe unten Rdn 332). Der Anspruch steht sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitarbeitnehmern[661]...mehr