Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeitarbeit

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuerfreie Einnahmen-ABC / Betreuungsleistungen für Kinder und Pflegebedürftige

Arbeitgeberleistungen an ein Dienstleistungsunternehmen, das den Arbeitnehmer in Fragen der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen berät oder Betreuungspersonal für diesen Personenkreis vermittelt, sind steuerfrei.[1] Außerdem kann der Arbeitgeber Betreuungskosten für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige bis zu 600 EUR lohnsteuerfrei übernehmen, die aufg...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 427a Gleic... / 2.1 Gleichstellung (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift verweist für Zeiten des Bezugs von Sonderunterstützung nach dem Mutterschutzgesetz oder des Bezugs von Mutterschaftsgeld in den Kalenderjahren 1998 bis 2002 auf die Gleichstellungsvorschrift des § 107 Satz 1 Nr. 5b AFG. Diese Vorschrift stellte den Bezug dieser Leistungen nach Maßgabe der Vorschrift den beitragspflichtigen Beschäftigungszeiten nach dem A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 2.3 Angestellte

Rz. 14 Abs. 2 regelt den Übergang der Arbeitsverhältnisse mit den Angestellten auf den Bund. Die Überleitung erfolgt unter den für Beamtinnen und Beamte in Abs. 1 normierten Voraussetzungen (vgl. insbesondere. Anm. 5 bis 8). Rz. 15 Abs. 2 Satz 2 stellt klar, dass die Bundesrepublik Deutschland als neuer Arbeitgeber kraft Gesetzes zugleich in die arbeitsvertraglichen Rechte un...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 389 Anstel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt grundsätzlich, welche Führungskräfte der Bundesagentur für Arbeit vorrangig in einem Anstellungsverhältnis beschäftigt werden sollen. Darüber hinaus bestimmt sie Details im Zusammenhang mit der Begründung und Beendigung von Anstellungsverhältnissen. Die Vorschrift soll anders als der Vorgänger den Strukturprinzipien des Beamtenrechts nach Art. 33 ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 385 Beauft... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Bestellung von hauptamtlichen Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Diese wurden ursprünglich als Beauftragte für Frauenbelange zum Inkrafttreten in das SGB III aufgenommen. Hauptsächliches Motiv des Gesetzgebers war die Erkenntnis, dass der Arbeitsverwaltung bei der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen am A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 454 Gesetz... / 2.1 Übergangsregelung bei Auszubildenden

Rz. 3 § 454 ist eine Übergangsvorschrift. Sie hat naturgemäß nur eine zeitlich begrenzte Bedeutung. Die Vorschrift schützt vor Anwendung neuen Rechts zugunsten Auszubildender, wenn die im Einzelfall zur Förderung des Trägers einer außerbetrieblichen Berufsausbildung für die Erstattung maßgebende Ausbildungsvergütung vor Inkrafttreten der Neuregelung des § 76 Abs. 7 Satz 2 ve...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 387 Person... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt abweichend vom Regel-Ausnahme-Verhältnis nach Art. 33 Abs. 4 GG, dass die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe zwar Angehörigen des öffentlichen Dienstes, nicht aber in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehenden Beamten bei der Bundesagentur für Arbeit zu übertragen ist, sondern das Personal vorrangig aus A...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Umfang der Mitbestimmung/Verteilung und Lage, nicht Dauer der Arbeitszeit

Rz. 60 Zweck der Mitbestimmung gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ist es, die Arbeitnehmer über den Betriebsrat an der Entscheidung über die Lage ihrer Arbeitszeit teilhaben zu lassen. Der Betriebsrat soll die Interessen der Arbeitnehmer an der Lage der Arbeitszeit und damit zugleich ihrer freien Zeit für die Gestaltung ihres Privatlebens zur Geltung bringen. Das Mitbestimmungsre...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Berufsausbildung: Ablauf un... / 2.2.2 Teilzeitausbildung

§ 7a Abs. 1 Satz 1 BBiG lässt seit 2020[1] eine Teilzeitausbildung zu, ohne dass diese an weitere Voraussetzungen geknüpft wäre. Früher war für eine Teilzeitausbildung gemäß § 8 Abs. 1. Satz 2 BBiG a. F. ein berechtigtes Interesse des Auszubildenden erforderlich. Anders als beispielsweise in § 8 TzBfG besteht vonseiten des Auszubildenden jedoch kein einklagbarer Anspruch auf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Gesundheitsförderliche Bene... / 2.4 Gesundheitsförderliche Arbeitsorganisation

Auch die Gestaltung der Arbeitsorganisation kann als Gesundheits-Benefit gelten, da sie zum Ziel hat, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu fördern und damit verbundenen Stress zu verhindern. Dazu zählen unter anderem die Möglichkeit der Nutzung von flexiblen Arbeitszeiten (z. B. Gleitzeit oder Vertrauensarbeitszeit) und mobiles Arbeiten, z. B. von zu Hause. Für Elt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.2.5 Herabsetzung der Arbeitszeit (Nr. 3)

Rz. 28 Das Befreiungsrecht wegen einer Reduzierung der Arbeitszeit, das auf §§ 173 f. RVO zurückgeht, besteht für Personen, die zuvor wegen der Höhe des Arbeitsentgeltes krankenversicherungsfrei waren und durch die Reduzierung der Arbeitszeit und damit verbunden des Arbeitsentgeltes krankenversicherungspflichtig werden. Die Regelung beruht auf dem Gedanken der Beibehaltung d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 7 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 41 Boecken, Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, NZA 1999, 393. Büchel/Grintsch/Neidert, Die Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission im Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Sozialversicherung, DRV 2003, 105. Grahn/Schmidt, Änderungen im Sozialrecht durch die "Hartz-Gesetze", SGb 2003, 207. Hanau, Einzelfragen und -antworten zu den beid...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gießereimechaniker (Profess... / 2 Arbeitszeitregime

Folgende Aspekte sind zu beachten: Arbeiten im Schichtbetrieb, meist Zweischichtbetrieb, in der Großteile-Fertigung teilweise auch Nachtschicht, Zeit- und Verantwortungsdruck (insbesondere bei Betriebsstörungen), bei Gießvorgängen häufig Überstunden, Teilzeitbeschäftigung.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.6 Lehrer an privaten Ersatzschulen (Nr. 5)

Rz. 42 Nr. 5 regelt – der Personengruppe der Beamtenähnlichen nach Nr. 2 vergleichbar – die Versicherungsfreiheit von Lehrern an staatlich genehmigten Ersatzschulen, wenn diese beamtenähnlich im Krankheitsfall versorgt sind (vgl. Rz. 26 ff.). Rz. 43 Voraussetzung ist hier, dass der Lehrer hauptamtlich an der Ersatzschule beschäftigt ist. Eine gesetzliche Konkretisierung der H...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 73 Marburger, Auswirkungen der privaten Krankenversicherung auf die gesetzliche Krankenversicherung, DÖD 2001, 161. Müller, Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung, WzS 2001, 200. Niemann, Versicherungs- und beitragsrechtliche Auswirkungen des Beitragssatzsicherungsgesetzes (BSSichG) in der Krankenversicherung, NZS 2003, 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Diversity Management / 2 Diversity Management in Zahlen

Das Thema gewinnt in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Die Bundesagentur für Arbeit schätzt das aktivierbare Arbeitskräftepotenzial auf bis zu vier Millionen Arbeitnehmer. Die Zahlen hierzu: 80 % aller Mütter arbeiten in Teilzeit, 11 % der Arbeitskräfte haben eine Behinderung und viele werden erst gar nicht eingestellt. Wir haben vier bis fünf sehr unterschiedliche Generat...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.1.3 Entgeltlichkeit

Rz. 32 Für die Krankenversicherungspflicht der Beschäftigten und auch der zur Berufsausbildung beschäftigten Personen ist deren Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt bzw. Ausbildungsvergütung (§ 14 SGB IV) erforderlich. Da maßgeblich und vorrangig die tatsächliche Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ist (Austausch von Arbeit gegen Lohn), kommt es entscheidend darauf an, dass mit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.7 Empfänger von Ruhegehalt (Nr. 6)

Rz. 45 Mit der Regelung in Nr. 6 wird die vorherige Versicherungsfreiheit der Beamten, Beamtenähnlichen, Geistlichen und Lehrer an privaten Ersatzschulen auf die Zeit erstreckt, ab der diese Personen Anspruch auf Ruhegehalt oder ähnliche Bezüge haben und wenn sie weiterhin Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen haben. Rz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.3 Absolute Versicherungsfreiheit (Abs. 3)

Rz. 61 Die Regelung über die Erstreckung der Versicherungsfreiheit nach § 6 oder anderen Rechtsvorschriften oder der Befreiung nach § 8 auch auf andere Tatbestände von Versicherungspflicht (absolute Versicherungsfreiheit) ist eine durch das Gesundheitsreformgesetz (GRG) ab 1.1.1989 eingeführte Neuerung. Grund der Regelung war und ist, dass Personen durch die Erfüllung eines ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.4 Versicherungsfreiheit wegen Alters (Abs. 3a)

Rz. 69 Die Regelung der Versicherungsfreiheit wegen Alters war durch Art. 1 Nr. 3, Art. 22 Abs. 1 GKV-GesundheitsreformG 2000 mit Wirkung zum 1.7.2000 eingeführt worden. Sie war damit begründet worden, dass eine klare Abgrenzung zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung und dem Schutz der Solidargemeinschaft getroffen werden solle (BT-Drs. 14/1245 S. 59)...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 4 Nr. 1 des 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) ist mit Wirkung zum 1.4.1998 das Befreiungsrecht für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 krankenversicherungspflicht...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kassierer (Professiogramm) / 2 Arbeitszeitregime

Bindung der Arbeitszeit häufig an Öffnungszeiten der Arbeitsstelle, in kleineren Läden und Supermärkten in der Regel Arbeit in Tagesschichten, Schicht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit in Einkaufszentren, Restaurants, Theater sowie an Tankstellen, Teilzeitbeschäftigung möglich, Arbeiten unter Zeit- und Leistungsdruck befördert durch ungeduldige Kunden.mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1 Personalbedarfsplanung

Rz. 9 Im Rahmen der Personalbedarfsplanung geht es vorrangig um die Ermittlung des gegenwärtigen und des zukünftigen Personal-Sollbestandes, insbesondere in quantitativer, qualitativer und zeitlicher Hinsicht. Hiermit soll sichergestellt werden, dass übergeordnete betriebliche (Teil-)Ziele erreichbar sind.[1] Eine solche Planung ist notwendig, um eine Über- oder Unterdeckung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 3 Entwicklung des Nachhal... / 4 Verankerung: Funktionen und Rollen für das Nachhaltigkeitsmanagement

Rz. 12 So unterschiedlich wie Unternehmen aufgebaut sind und agieren, so unterschiedlich sind die Verortung des Nachhaltigkeitsmanagements und die Festlegung dessen grundlegender Kompetenzen. Bislang hat sich nicht die eine Organisationsform herausgebildet. Die gewählte Verankerung reflektiert auch die Ambition und Motivation des Unternehmens, z. B. in der Frage, ob Nachhalt...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Relevante Informationen für bestimmte Kundengruppen

Rz. 7 Die grundsätzlichen Informationen, die für alle Kreditarten herangezogen werden, unterscheiden sich naturgemäß vor allem hinsichtlich der Kundengruppen.[1] So hängt die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers in erster Linie von seinem Einkommen und Vermögen sowie seinen Verbindlichkeiten und finanziellen Verpflichtungen ab. Bei einer Kreditvergabe an Verbraucher können da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
BGM bei "schwer erreichbare... / 2.4 Aufsuchende Gesundheitsförderung

Soll im Zuge der betrieblichen Gesundheitsförderung der Fokus auf die Risikopersonen gelegt und diese nachhaltig erreicht werden, bietet eine aufsuchende Gesundheitsförderung einen spannenden und sinnvollen Ansatz. Dieser proaktive Ansatz bringt gesundheitsfördernde Maßnahmen direkt zu den Arbeitnehmern und berücksichtigt dabei die spezifischen Bedürfnisse und Bedingungen de...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe TV-L Office Premium
Höhe des Anspruchs der Corona-Sonderzahlung (Tdl) in der Ansparphase einer Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell

Leitsatz Zur Bestimmung der Höhe der Corona-Sonderzahlung nach § 2 Abs. 2 des Tarifvertrags über eine einmalige Corona-Sonderzahlung vom 29.11.2021 (TdL) ist im Fall einer Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell der Anteil der individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter zugrunde zu legen. Dabei gilt für die gesamte Zeit im Blockmodell eine einheitliche Teilzeitquote, auch wenn die Arbeitszeit in der Anspar- und der Fre...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beteiligung des Betriebsrats / 1 Unterrichtungsrechte

Das schwächste Beteiligungsrecht des Betriebsrats ist das Recht auf Unterrichtung durch den Arbeitgeber. Solche Unterrichtungsrechte finden sich konkret in folgenden Bereichen: Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz[1] Planung der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung[2] Personalplanung und Personalbedarf[3] personelle Einzelmaßnahmen[4] wirtschaftliche ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesetzesverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / dd) Veränderungen

Rz. 468 Durch Differenzfaktoren ist der voraussehbaren späteren Mitarbeit anderer Familienangehöriger und der unfallunabhängigen Einstellung von Ersatzkräften (z.B. Putzfrau, Gartenhilfe) Rechnung zu tragen.[358] Mit der Verrentung bzw. Pensionierung oder einer Teilzeitbeschäftigung des Ehepartners ist dieser unterhaltsrechtlich zur hälftigen Mitarbeit im Haushalt verpflicht...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 3.1.1 Allgemeine Voraussetzungen einer Einstellung

Eine Einstellung i. S. d. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.[1] Auf das Rechtsverhältnis, in dem die Personen zum Betriebsinh...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 3.1.5 Veränderung der Arbeitszeit

Einstellungen (und auch Versetzungen) sind unabhängig von der zeitlichen Dauer der (vorgesehenen) Arbeitsleistung. Die Umwandlung eines Teilzeit- in ein Vollzeitarbeitsverhältnis ist daher keine Einstellung und grundsätzlich auch keine Versetzung, solange sich die Arbeitsumstände nicht ändern. Das BAG[1] vertritt die Auffassung, dass in der Erhöhung des vertraglich vereinbar...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Fristgerechte Geltendmachun... / 1 Wichtige Fristen aus Gesetz und Rechtsprechung

Die nachfolgende Liste stellt die wichtigsten Fristen aus Gesetz und Rechtsprechung für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis ohne Anspruch auf Vollständigkeit dar. Fristen aus dem kollektiven Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht, Tarifrecht), aus dem Insolvenzrecht und prozessuale Fristen sind nicht berücksichtigt.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Dauer und Berechnung / 1 Urlaubsdauer

Der für alle Arbeitnehmer geltende Mindesturlaub ist in § 3 BUrlG auf 24 Werktage für 6 Arbeitstage pro Woche festgelegt. Der Umfang des Erholungsurlaubs ist europäische Vorgabe aus Art. 7 Richtlinie 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie). Die Richtlinie gibt 4 Wochen Mindesturlaub vor, das deutsche Gesetz nennt das entsprechende Volumen in Werktagen. Schon aus diesem Grunde ist...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Dauer und Berechnung / 5.1 Verringerung

Umgang mit den neuen Urlaubsansprüchen Wird das Arbeitsvolumen geändert, so rechnen die Rechtsprechung und auch die weitaus herrschende Literaturmeinung den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers auf das neue Arbeitszeitvolumen in Relation zur Vollzeit um.[1] Die Umrechnung der im jeweils aktuellen Arbeitsverhältnis entstehenden Urlaubsansprüche wird auch künftig wie bislang erford...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Dauer und Berechnung / 5.2 Erhöhung

Konsequent wäre, die neue Erkenntnis des EuGH und des BAG[1] auch umgekehrt umzusetzen. Ansprüche, die ein Arbeitnehmer in Teilzeit erworben hat – insbesondere übertragene Ansprüche aus Vorjahren – dürften dann bei Aufstockung des Arbeitszeitvolumens nicht mehr pro rata temporis aufgestockt werden, sondern müssten 1:1 im seinerzeit in Teilzeit erworbenen Umfang fortgeschrieb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Dauer und Berechnung / 2.2 Kürzungsmöglichkeit durch Umrechnung nach § 3 BUrlG

Darüber hinaus sieht die Rechtsprechung vor, dass der Urlaub anteilig auch für Zeiten des unbezahlten Sonderurlaubs, der Kurzarbeit Null, der Altersteilzeit im Blockmodell oder wegen eines Sabbaticals gekürzt werden kann. Denn grundsätzlich gemäß § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage im Kalenderjahr. Die Vorschrift unterstellt eine an 6 Tagen der Kalen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Dauer und Berechnung / 5.3 Regelungen für vertraglichen Mehrurlaub

Zunächst einmal betrifft die oben dargestellte Rechtsprechung bei Änderung des Arbeitsvolumens nur den gesetzlichen Mindesturlaub des Bundesurlaubsgesetzes. Soweit aber darüber hinausgehende Urlaube keine Sonderregeln enthalten, wird auf diese Urlaubsansprüche die neue Erkenntnis nach allgemeiner Meinung genauso anzuwenden sein wie alle anderen Regelungen des gesetzlichen Ur...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Dauer und Berechnung / 1.2.2 Schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen sind Personen, deren Grad der Behinderung (GdB) i. S. v. § 2 Abs. 2 SGB IX mindestens 50 beträgt. Sie haben gemäß § 208 SGB IX Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen im Urlaubsjahr, basierend auf einer 5-Tage-Woche; bei anderer Verteilung der Arbeitszeit auf die Woche erhöht oder senkt sich der Anspruch entsprechend.[1] ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Urlaub: Dauer und Berechnung / 6.5 Kurzarbeit

Leistet der Arbeitnehmer Kurzarbeit, so verlieren die in der Kurzarbeit anfallenden arbeitsfreien Tage nicht ihren Charakter als Werktage im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes. Sie können somit in die Berechnung des Urlaubsanspruchs einbezogen werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich der Arbeitnehmer bereits im Urlaub befindet. Der bereits angetretene Urlaub verlängert sich...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Urlaub / 3.4 Urlaubsanspruch im umgekehrten Fall Greenfield: Wechsel von Teilzeit in Vollzeit während des Urlaubsjahres mit mehr Arbeitstagen als zuvor, vor dem Wechsel wurde teilweise Urlaub genommen

Sachverhalt Ein Arbeitgeber gewährt seinen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern, die 5 Tage in der Woche beschäftigt sind, 30 Arbeitstage Urlaub im Kalenderjahr. Eine mit einem Arbeitstag in der Woche teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin wechselt zum 1.7. in eine Vollzeitbeschäftigung und arbeitet 5 Tage in der Woche, ohne dass es auf die Stundenzahl ankommt. Sie hat zu diesem ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Urlaub / 3 Urlaub bei Teilzeitbeschäftigung

3.1 Urlaubsanspruch Teilzeitbeschäftigte Sachverhalt Ein Arbeitgeber gewährt seinen Mitarbeitern, die 5 Tage in der Woche beschäftigt sind, 30 Arbeitstage Urlaub im Kalenderjahr. Eine teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterin arbeitet 2 Tage in der Woche. Wie hoch ist der Urlaubsanspruch, den die Mitarbeiterin jährlich erwirbt? Ergebnis Wenn Mitarbeiter, die 5 Tage in der Woche beschäf...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Urlaub / 3.5 Urlaubsentgelt bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit mit gleich vielen Arbeitstagen wie zuvor, aber reduzierter Stundenzeit, während des Urlaubsjahres

Sachverhalt Ein Arbeitgeber gewährt seinen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern, die 5 Tage in der Woche beschäftigt sind, 30 Arbeitstage Urlaub im Kalenderjahr. Eine vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin wechselt zum 1.7. in eine Teilzeitbeschäftigung und arbeitet an 5 Tagen in der Woche jeweils nur halbtags. Im Herbst will sie Urlaub nehmen. Wie hoch ist ihr Urlaubsentgelt? Bi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Urlaub / 3.3 Urlaubsanspruch bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit während des Urlaubsjahres mit weniger Arbeitstagen als zuvor, vor dem Wechsel wurde teilweise Urlaub genommen

Sachverhalt Ein Arbeitgeber gewährt seinen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern, die 5 Tage in der Woche beschäftigt sind, 30 Arbeitstage Urlaub im Kalenderjahr. Eine vollzeitbeschäftigte Mitarbeiterin wechselt zum 1.7. in eine Teilzeitbeschäftigung und arbeitet 2 Tage in der Woche, ohne dass es auf die Stundenzahl ankommt. Sie hat zu diesem Zeitpunkt bereits 10 Arbeitstage Ur...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Urlaub / 3.2 Urlaubsanspruch bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit während des Urlaubsjahres, vor dem Wechsel wurde noch kein Urlaub genommen

Sachverhalt Ein Arbeitgeber gewährt seinen vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern, die 5 Tage in der Woche beschäftigt sind, 30 Arbeitstage Urlaub im Kalenderjahr. Eine vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerin wechselt zum 1.7. in eine Teilzeitbeschäftigung und arbeitet weiter an 5 Tagen in der Woche, allerdings täglich nur noch 4 Stunden; arbeitet 2 Tage in der Woche. In beiden Fällen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Urlaub / 3.1 Urlaubsanspruch Teilzeitbeschäftigte

Sachverhalt Ein Arbeitgeber gewährt seinen Mitarbeitern, die 5 Tage in der Woche beschäftigt sind, 30 Arbeitstage Urlaub im Kalenderjahr. Eine teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterin arbeitet 2 Tage in der Woche. Wie hoch ist der Urlaubsanspruch, den die Mitarbeiterin jährlich erwirbt? Ergebnis Wenn Mitarbeiter, die 5 Tage in der Woche beschäftigt sind, 30 Urlaubstage im Kalenderjah...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Grenzgängereigenschaft bei Teilzeitbeschäftigung

Leitsatz Ein tägliches Überqueren der Grenze zur Schweiz ist für die Begründung der Grenzgängereigenschaft nicht erforderlich, ein gelegentliches Überqueren jedoch nicht ausreichend. Die hierfür erforderliche Anzahl an Grenzüberschreitungen bestimmt sich nach den tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls. Sachverhalt Streitig ist, ob der in Deutschland wohnhafte ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wettbewerbsverbote in der S... / 1 Abwerbemaßnahmen bei bestehendem Arbeitsvertrag

Wirbt eine angestellte Steuerberaterin oder ein angestellter Steuerberater während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Mandantschaft seines Arbeitgebers ab, verstößt dies gegen die allgemeinen Treuepflichten. Denn anders als nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist es Mitarbeitenden während des bestehenden Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht erlaubt, Mandantschaft ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gebäudereiniger (Professiog... / 2 Arbeitszeitregime

Folgende Aspekte sind zu beachten: stoßartige Arbeit zu ungewöhnlichen Zeiten vor Arbeitsbeginn bzw. nach Arbeitsschluss des Kunden vorherrschend, häufig wechselnder Arbeitsort, Alleinarbeit, bspw. Arbeiten an erhöhten Arbeitsplätzen ohne Absturzsicherung,[1] Nacht- und Wochenendarbeit, Möglichkeiten von Teilzeitarbeit, kundenbedingter Belastungs- und Zeitdruck.mehr