Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeitarbeit

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.1.3 Entgeltlichkeit

Rz. 32 Für die Krankenversicherungspflicht der Beschäftigten und auch der zur Berufsausbildung beschäftigten Personen ist deren Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt bzw. Ausbildungsvergütung (§ 14 SGB IV) erforderlich. Da maßgeblich und vorrangig die tatsächliche Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ist (Austausch von Arbeit gegen Lohn), kommt es entscheidend darauf an, dass mit...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.2.7 Empfänger von Ruhegehalt (Nr. 6)

Rz. 45 Mit der Regelung in Nr. 6 wird die vorherige Versicherungsfreiheit der Beamten, Beamtenähnlichen, Geistlichen und Lehrer an privaten Ersatzschulen auf die Zeit erstreckt, ab der diese Personen Anspruch auf Ruhegehalt oder ähnliche Bezüge haben und wenn sie weiterhin Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen haben. Rz...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.3 Absolute Versicherungsfreiheit (Abs. 3)

Rz. 61 Die Regelung über die Erstreckung der Versicherungsfreiheit nach § 6 oder anderen Rechtsvorschriften oder der Befreiung nach § 8 auch auf andere Tatbestände von Versicherungspflicht (absolute Versicherungsfreiheit) ist eine durch das Gesundheitsreformgesetz (GRG) ab 1.1.1989 eingeführte Neuerung. Grund der Regelung war und ist, dass Personen durch die Erfüllung eines ...mehr

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Sommer, SGB V § 6 Versicher... / 2.4 Versicherungsfreiheit wegen Alters (Abs. 3a)

Rz. 69 Die Regelung der Versicherungsfreiheit wegen Alters war durch Art. 1 Nr. 3, Art. 22 Abs. 1 GKV-GesundheitsreformG 2000 mit Wirkung zum 1.7.2000 eingeführt worden. Sie war damit begründet worden, dass eine klare Abgrenzung zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung und dem Schutz der Solidargemeinschaft getroffen werden solle (BT-Drs. 14/1245 S. 59)...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 4 Nr. 1 des 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) ist mit Wirkung zum 1.4.1998 das Befreiungsrecht für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 krankenversicherungspflicht...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.5 Ruhendes Arbeitsverhältnis

Rz. 29 Ein Arbeitsverhältnis kann aufgrund unterschiedlicher rechtlich erheblicher Tatbestände ruhen. In Betracht kommt ein Ruhen unmittelbar kraft bzw. aufgrund Gesetzes (s. Rz. 30). Daneben können Tarifverträge das Ruhen anordnen, z. B. für den Fall einer befristeten Erwerbsminderungsrente (s. Hinweis in Rz. 28).[1] Schließlich können die Arbeitsvertragsparteien kraft ihre...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.2 Umfang der individuellen Arbeitsverpflichtung

Rz. 24 Das Entstehen des Urlaubsanspruchs ist unabhängig vom Umfang der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit eines Arbeitnehmers, sodass auch in einem Teilzeitarbeitsverhältnis ein entsprechender Urlaubsanspruch besteht.[1] Die konkrete Dauer berechnet sich ausgehend von der Regelung des § 3 BUrlG, wonach der Urlaub mindestens 24 Werktage und damit – ausgehend von 6 Werkt...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.7 Urlaub bei Streit über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses

Rz. 43 Das BAG hat seine Rechtsprechung zur Frage, welche Pflichten einem Arbeitgeber bei der Erfüllung der Urlaubsansprüche obliegen, weiterentwickelt[1] und damit die Vorgaben des EuGH aufgrund der Vorabentscheidung vom 6.11.2018[2] umgesetzt. Nach Maßgabe des § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG ist es dem Arbeitgeber vorbehalten, die zeitliche Lage des Urlaubs unter Berücksichtigung ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kassierer (Professiogramm) / 2 Arbeitszeitregime

Bindung der Arbeitszeit häufig an Öffnungszeiten der Arbeitsstelle, in kleineren Läden und Supermärkten in der Regel Arbeit in Tagesschichten, Schicht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit in Einkaufszentren, Restaurants, Theater sowie an Tankstellen, Teilzeitbeschäftigung möglich, Arbeiten unter Zeit- und Leistungsdruck befördert durch ungeduldige Kunden.mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1 Personalbedarfsplanung

Rz. 9 Im Rahmen der Personalbedarfsplanung geht es vorrangig um die Ermittlung des gegenwärtigen und des zukünftigen Personal-Sollbestandes, insbesondere in quantitativer, qualitativer und zeitlicher Hinsicht. Hiermit soll sichergestellt werden, dass übergeordnete betriebliche (Teil-)Ziele erreichbar sind.[1] Eine solche Planung ist notwendig, um eine Über- oder Unterdeckung...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Relevante Informationen für bestimmte Kundengruppen

Rz. 7 Die grundsätzlichen Informationen, die für alle Kreditarten herangezogen werden, unterscheiden sich naturgemäß vor allem hinsichtlich der Kundengruppen.[1] So hängt die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers in erster Linie von seinem Einkommen und Vermögen sowie seinen Verbindlichkeiten und finanziellen Verpflichtungen ab. Bei einer Kreditvergabe an Verbraucher können da...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
§ 3 Entwicklung des Nachhal... / 4 Verankerung: Funktionen und Rollen für das Nachhaltigkeitsmanagement

Rz. 12 So unterschiedlich wie Unternehmen aufgebaut sind und agieren, so unterschiedlich sind die Verortung des Nachhaltigkeitsmanagements und die Festlegung dessen grundlegender Kompetenzen. Bislang hat sich nicht die eine Organisationsform herausgebildet. Die gewählte Verankerung reflektiert auch die Ambition und Motivation des Unternehmens, z. B. in der Frage, ob Nachhalt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
BGM bei "schwer erreichbare... / 2.4 Aufsuchende Gesundheitsförderung

Soll im Zuge der betrieblichen Gesundheitsförderung der Fokus auf die Risikopersonen gelegt und diese nachhaltig erreicht werden, bietet eine aufsuchende Gesundheitsförderung einen spannenden und sinnvollen Ansatz. Dieser proaktive Ansatz bringt gesundheitsfördernde Maßnahmen direkt zu den Arbeitnehmern und berücksichtigt dabei die spezifischen Bedürfnisse und Bedingungen de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 10.2 Teilzeit während der Elternzeit

Rz. 33 Die Kürzungsmöglichkeit ist nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BEEG ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer während der Elternzeit bei seinem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet (§ 15 Abs. 4 BEEG). In diesem Fall kann der Arbeitnehmer von der (reduzierten) Arbeitsverpflichtung freigestellt werden, also Urlaub erhalten; allerdings gegebenenfalls in einem der reduzierten Arbeitspflic...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 6 Teilzeitbeschäftigung

6.1 Beschäftigung an allen Arbeitstagen der Woche Rz. 18 Ist der Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, ergeben sich dann keine Besonderheiten, wenn er an allen Arbeitstagen der Woche beschäftigt ist, d. h. an diesen Tagen lediglich verkürzt arbeitet. Da der Urlaubsanspruch auf die tageweise Freistellung bezogen ist, hat der Teilzeitbeschäftigte in diesem Falle den gleichen Urlaub...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 8 Änderung der vertraglich geschuldeten Arbeitszeitdauer

Rz. 25 Ändert sich im Verlauf eines Kalenderjahres die Verteilung der Arbeitszeit auf weniger oder auf mehr Arbeitstage einer Kalenderwoche, verkürzt oder verlängert sich die Dauer des dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubs entsprechend. Sie ist dann jeweils unter Berücksichtigung der nunmehr, d. h. mit Blick in die Zukunft für den Arbeitnehmer maßgeblichen Verteilung seiner A...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 6.1 Beschäftigung an allen Arbeitstagen der Woche

Rz. 18 Ist der Arbeitnehmer teilzeitbeschäftigt, ergeben sich dann keine Besonderheiten, wenn er an allen Arbeitstagen der Woche beschäftigt ist, d. h. an diesen Tagen lediglich verkürzt arbeitet. Da der Urlaubsanspruch auf die tageweise Freistellung bezogen ist, hat der Teilzeitbeschäftigte in diesem Falle den gleichen Urlaubsanspruch wie ein Vollzeitbeschäftigter.[1] Der U...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 12 Altersteilzeit/Sabbatical

Rz. 38 Bei einem Altersteilzeit-Arbeitsverhältnis im Teilzeitmodell, gibt es hinsichtlich des Urlaubs keine Besonderheiten. Insoweit gelten die normalen Regelungen für Teilzeit-Arbeitsverhältnisse (s. Rz. 18 f.). Rz. 39 Bei einem Altersteilzeit-Arbeitsverhältnis im Blockmodell ist die vertragliche Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers, nämlich die Pflicht zur Arbeitsleistun...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 10.3 Behandlung von Resturlaub

Rz. 34 Auch für die Berechnung des Urlaubsanspruchs des Arbeitnehmers, der nach Ende der Elternzeit statt in Vollzeit nur noch in Teilzeit und nicht mehr an allen Werktagen arbeitet und für die Berechnung des nach § 17 Abs. 2 BEEG noch zu gewährenden Resturlaubs aus der Zeit vor der Elternzeit gelten die oben (s. hierzu Rz. 25 ff.) dargestellten Grundsätze. Beispiel Eine rege...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 13 Kurzarbeit

Rz. 41 Sofern sich Kurzarbeit über längere Zeit auf die Anzahl der Wochenarbeitstage auswirkt, vermindert sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers im Verhältnis zur Verringerung seiner Arbeitszeit von Gesetzes wegen. Das folgt aus den Berechnungsgrundsätzen des § 3 BUrlG und der bisherigen Rechtsprechung des EuGH sowie des BAG. Abzustellen ist grundsätzlich auf die für das ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 3... / 6.2 Regelmäßige Verteilung auf weniger als 5 Arbeitstage in der Woche

Rz. 19 Die Art und Weise der Umrechnung des in § 3 Abs. 1 BUrlG geregelten Mindest-Urlaubsanspruchs von der 6- auf die 5-Tage-Woche (s. Rz. 9) gilt auch für den Fall, dass der Arbeitnehmer an weniger als 5 Tagen in der Woche arbeitet. Die Berechnung des gesetzlichen (Mindest-)Urlaubs erfolgt mithilfe folgender Formel: Nominale Urlaubsdauer geteilt durch Werktage, multiplizier...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beteiligung des Betriebsrats / 1 Unterrichtungsrechte

Das schwächste Beteiligungsrecht des Betriebsrats ist das Recht auf Unterrichtung durch den Arbeitgeber. Solche Unterrichtungsrechte finden sich konkret in folgenden Bereichen: Arbeits- und betrieblicher Umweltschutz[1] Planung der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung[2] Personalplanung und Personalbedarf[3] personelle Einzelmaßnahmen[4] wirtschaftliche ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesetzesverzeichnis

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / dd) Veränderungen

Rz. 468 Durch Differenzfaktoren ist der voraussehbaren späteren Mitarbeit anderer Familienangehöriger und der unfallunabhängigen Einstellung von Ersatzkräften (z.B. Putzfrau, Gartenhilfe) Rechnung zu tragen.[358] Mit der Verrentung bzw. Pensionierung oder einer Teilzeitbeschäftigung des Ehepartners ist dieser unterhaltsrechtlich zur hälftigen Mitarbeit im Haushalt verpflicht...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 3.1.1 Allgemeine Voraussetzungen einer Einstellung

Eine Einstellung i. S. d. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern dessen arbeitstechnischen Zweck durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.[1] Auf das Rechtsverhältnis, in dem die Personen zum Betriebsinh...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
BR-Beteiligungsrechte: Eins... / 3.1.5 Veränderung der Arbeitszeit

Einstellungen (und auch Versetzungen) sind unabhängig von der zeitlichen Dauer der (vorgesehenen) Arbeitsleistung. Die Umwandlung eines Teilzeit- in ein Vollzeitarbeitsverhältnis ist daher keine Einstellung und grundsätzlich auch keine Versetzung, solange sich die Arbeitsumstände nicht ändern. Das BAG[1] vertritt die Auffassung, dass in der Erhöhung des vertraglich vereinbar...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Fristgerechte Geltendmachun... / 1 Wichtige Fristen aus Gesetz und Rechtsprechung

Die nachfolgende Liste stellt die wichtigsten Fristen aus Gesetz und Rechtsprechung für die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis ohne Anspruch auf Vollständigkeit dar. Fristen aus dem kollektiven Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht, Tarifrecht), aus dem Insolvenzrecht und prozessuale Fristen sind nicht berücksichtigt.mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Grenzgängereigenschaft bei Teilzeitbeschäftigung

Leitsatz Ein tägliches Überqueren der Grenze zur Schweiz ist für die Begründung der Grenzgängereigenschaft nicht erforderlich, ein gelegentliches Überqueren jedoch nicht ausreichend. Die hierfür erforderliche Anzahl an Grenzüberschreitungen bestimmt sich nach den tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls. Sachverhalt Streitig ist, ob der in Deutschland wohnhafte ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wettbewerbsverbote in der S... / 1 Abwerbemaßnahmen bei bestehendem Arbeitsvertrag

Wirbt eine angestellte Steuerberaterin oder ein angestellter Steuerberater während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Mandantschaft seines Arbeitgebers ab, verstößt dies gegen die allgemeinen Treuepflichten. Denn anders als nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist es Mitarbeitenden während des bestehenden Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht erlaubt, Mandantschaft ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gebäudereiniger (Professiog... / 2 Arbeitszeitregime

Folgende Aspekte sind zu beachten: stoßartige Arbeit zu ungewöhnlichen Zeiten vor Arbeitsbeginn bzw. nach Arbeitsschluss des Kunden vorherrschend, häufig wechselnder Arbeitsort, Alleinarbeit, bspw. Arbeiten an erhöhten Arbeitsplätzen ohne Absturzsicherung,[1] Nacht- und Wochenendarbeit, Möglichkeiten von Teilzeitarbeit, kundenbedingter Belastungs- und Zeitdruck.mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kunststoff- und Kautschukte... / 2 Arbeitszeitregime

Folgende Aspekte sind zu beachten: Arbeiten im Schichtbetrieb, meist Zweischicht-, auch Nachtschichtarbeit, hohe Arbeitsintensität (Akkordarbeit), Zeit- und Verantwortungsdruck (insbesondere bedingt durch häufige Betriebsstörungen und Maschinenstillstände im Zusammenhang mit dem Abbinden des flüssigen Werkstoffs), Teilzeitbeschäftigung.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.2 Voraussetzung

Rz. 11 Voraussetzung für die Anwendung des § 62 Abs. 3 ist, dass es unter den in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmern eines Betriebs ein Geschlecht gibt, das in der Minderheit ist. Ist die Zahl der jugendlichen und zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Männer und Frauen gleich, ist der Minderheitenschutz nicht einschlägig. Maßgeblich ist die Zahl der tatsächlich beschäftigt...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Unfallstatistik: Kennzahlen... / 3.9 Ereignishäufigkeit – Total Recordable Injury Rate (TRIR)

Die Ereignishäufigkeit TRIR (Total Recordable Injury Rate), mitunter auch TRIFR (Total Recordable Injury Frequency Rate) genannt, wird gelegentlich als eine weitere Kennzahl für Unfallstatistiken berechnet. Bei der TRIR werden nicht nur Unfälle mit Ausfallzeiten (wie bei LTIF) berücksichtigt, sondern zusätzlich noch die Unfälle mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit (RWC, Rest...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Löhne und Gehälter (§ 275 Abs. 2 Nr. 6 lit. a))

Rn. 55 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Prinzipiell sind sämtliche Bruttobezüge sowie sonstige unmittelbare Vergütungen für im GJ geleistete Arbeiten und Dienste der in einem Beschäftigungsverhältnis (z. B. aufgrund eines Arbeitsvertrags) mit dem UN stehenden Mitarbeiter hier zu erfassen. Eine Abgrenzung der hierunter auszuweisenden Aufwendungen hat nach mehreren Kriterien zu erfol...mehr

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Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.2 Größenklassen

Rz. 28 Die ergänzenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB gelten grundsätzlich für alle Kapitalgesellschaften und denen gleichgestellte Personengesellschaften, mit Ausnahme der nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB befreiten konzernangehörigen Gesellschaften (vgl. Rz. 22, 27). Da aber die §§ 264 ff. HGB einen verhältnismäßig starren Rahmen bilden und ihre Erfüllung auch einen er...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 9 TzBfG hat das Ziel, den Wechsel von der Teilzeit- in die Vollzeitarbeit zu erleichtern[1], und soll verhindern, dass ein solcher allein von der freien Entscheidung des Arbeitgebers abhängt. Letztendlich soll damit bezweckt werden, Teilzeitarbeit zu fördern, da die Bereitschaft zur Teilzeit größer ist, sofern die Aussicht besteht, sie wieder rückgängig machen oder a...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 2.3 Entsprechend freier Arbeitsplatz

Rz. 20 Die bevorzugte Berücksichtigung i. S. d. § 9 TzBfG gilt nur im Fall eines entsprechend freien Arbeitsplatzes.[1] Ein Arbeitsplatz ist nach gebräuchlicher Auslegung die Beschäftigung in örtlich-räumlicher und zugleich in funktionaler Hinsicht. Er ist durch Art, Ort und Umfang der Tätigkeit gekennzeichnet.[2] Durch die unternehmerische Entscheidung, einen bestimmten Arb...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 42 Liegen die Voraussetzungen des § 9 TzBfG vor, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bevorzugt berücksichtigen und der Verlängerung der Arbeitszeit zustimmen. Die Formulierung des § 9 TzBfG ("hat zu berücksichtigen") zeigt, dass dem Arbeitgeber von vornherein kein Ermessen hinsichtlich der bevorzugten Berücksichtigung eingeräumt ist. Der Anspruch auf bevorzugte Berücks...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 3.1 Dringende betriebliche Gründe

Rz. 34 Der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, der eine Verlängerung der Arbeitszeit begehrt, ist nur dann bevorzugt zu berücksichtigen, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe dem Wunsch entgegenstehen (seit 1.1.2019: § 9 Satz 1 Nr. 4 i. d. F. von Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 11.12.2018[1]). Im Gegensatz zu § 8 Abs. 4 TzBfG genügt nicht das Vorliegen allein betrieblich...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 5.1 Leistungsklage

Rz. 47 Der Arbeitnehmer bedarf der Zustimmung durch den Arbeitgeber zur Verlängerung der Arbeitszeit, d. h. der Annahme seines – des Arbeitnehmers – Angebots[1] auf Änderung des Arbeitsvertrags.[2] Diese kann er im Wege der Leistungsklage durchsetzen.[3] Dabei muss der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer in seinem Klageantrag, mit dem er die Verurteilung des Arbeitgebers zur A...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 9 Ver... / 2.1 Teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer

Rz. 8 Als teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer i. S. v. § 9 TzBfG gilt jede Person, die teilzeitbeschäftigt i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 TzBfG ist, auch wenn die verringerte Arbeitszeit bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses oder später vereinbart worden ist.[1] Der Arbeitnehmer muss vorher keinen Anspruch nach § 8 TzBfG (Verringerung der Arbeitszeit) geltend gemacht haben. ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.2 Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 25 Neben den in § 75 BetrVG ausdrücklich genannten Diskriminierungsverboten, die auch nach der seit 2006 geltenden Fassung der Regelung nicht abschließend sind, ist auch der arbeitsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten.[1] Er zielt darauf ab, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Situationen sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Regel...mehr

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Wirtschaftsausschuss: Funkt... / 3 Voraussetzungen für die Errichtung

Die Errichtung eines Wirtschaftsausschusses setzt voraus, dass insgesamt im Unternehmen in der Regel mehr als 100 Arbeitnehmer ständig beschäftigt sind. Bei der Zählung ist der betriebsverfassungsrechtliche Arbeitnehmerbegriff zugrunde zu legen. Leitende Angestellte i. S. v. § 5 Abs. 3 BetrVG zählen deshalb nicht mit. Zu beachten ist, dass auch die Arbeitnehmer aus Betrieben...mehr

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FF 05/2024, Zumutbare Fremd... / 1 Aus den Gründen

Gründe: [1] Der Antragsgegner wendet sich gegen eine Umgangsregelung. I. [2] Die Antragstellerin und der Antragsgegner sind die leiblichen Eltern der betroffenen Kinder A, geboren … 2009, und B, geboren … 2012. Die Eltern haben sich 2016 getrennt und sind seit 9.11.2018 rechtskräftig geschieden. Die Kinder leben seit der Trennung bei der Mutter. In einer notariellen Scheidung...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 4.4 Versicherungsrecht und Entgeltersatzleistungen

Rz. 16 Seit 1.2.2006 sind auch Schüler bei anschließendem Wehr- oder Zivildienst in die Arbeitslosenversicherung einbezogen (§ 26). Gesetzlicher Wehrdienst ist stets versicherungspflichtig. Beschäftigungen in geförderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind versicherungsfrei (§ 27). Ausländische Besatzungsmitglieder auf deutschen Seeschiffen sind gemäß § 28 versicherungsfrei. Sei...mehr

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Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 2.2.2 Unmittelbare illegale Ausländerbeschäftigung (Abs. 2 Nr. 3 und 4)

Rz. 31 Abs. 2 Nr. 3 bedroht Arbeitgeber, die Ausländer illegal beschäftigen, i. V. m. Abs. 3 mit einem Bußgeld bis zu 500.000,00 EUR. Unmittelbare und mittelbare illegale Ausländerbeschäftigung werden damit hinsichtlich des Unrechtsgehalts und der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit auf eine Stufe gestellt. Der Bußgeldrahmen bringt die besondere Verwerflichkeit der illegalen Au...mehr

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§ 3 Begünstigungen für Prod... / 4. Zu beurteilende Unternehmen

Rz. 127 Soweit im Rahmen ein und desselben Übertragungsvorgangs mehrere selbstständig zu bewertende wirtschaftliche Einheiten einer oder verschiedener Vermögensarten auf einen Erwerber übergehen, sind die beschäftigten Arbeitnehmer für jede wirtschaftliche Einheit getrennt zu ermitteln.[322] Beim Übergang von Anteilen an Kapitalgesellschaften oder von Mitunternehmeranteilen ...mehr

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Teilzeitarbeit während der ... / 1.8.1 Ermittlung der Jahressonderzahlung bei elternzeitunschädlicher Teilzeitarbeit

Übt der Beschäftigte während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung aus, bemisst sich das Entgelt nach dem Umfang der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung. Dies gilt grundsätzlich auch für die Jahressonderzahlung: Maßgebend ist das in den Monaten Juli, August, September durchschnittlich erzielte (Teilzeit-)Entgelt. Besonderheiten bestehen bei einer Teilzeitbeschäftigung währ...mehr

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Teilzeitarbeit während der ... / 1.1 Geltendmachung der Teilzeitarbeit durch den Beschäftigten

Beschäftigte haben gegenüber ihrem Arbeitgeber bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung. Bei Elternzeit für ab dem 1. September 2021 geborene Kinder kann eine Teilzeitbeschäftigung im Umfang bis zu 32 Wochenstunden im Durchschnitt eines Monats ausgeübt werden (§ 15 Abs. 4 und Abs. 7 BEEG; Einzelheiten siehe Lexikonstichwort "Elternzeit...mehr

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Teilzeitarbeit während der ... / 1.7 Urlaub berechnen

Für Kalendermonate, in denen der Beschäftigte während der Elternzeit bei seinem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet, ist eine Kürzung des Urlaubs nicht zulässig.mehr