Fachbeiträge & Kommentare zu Teilbetrieb

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 4.3.2 Einbringung nach dem 12.12.2006

Gegenüber der zuvor dargestellten Regelung wurde mit dem SEStEG v. 12.12.2006 in den §§ 21, 22 UmwStG eine grundlegende Änderung für die Veräußerung von einbringungsgeborenen Anteilen getroffen. Während es nach bisherigem Recht bei einem Verkauf vor Ablauf der 7-jährigen Behaltefrist seit der Einbringung zu einer Versteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der Anteile mit de...mehr

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Veräußerung von GmbH-Anteilen / 5.1 Personenunternehmen

Gehören die GmbH-Anteile zum (notwendigen oder gewillkürten) Betriebsvermögen eines Personenunternehmens, resultiert aus der Veräußerung der Anteile ein laufender Gewinn des Betriebs. Hierfür gelten die allgemeinen steuerlichen Grundsätze entsprechend der jeweiligen Gewinnermittlungsart der §§ 13, 15 oder 18 EStG. Der Gewinn aus der Veräußerung fällt unter das Teileinkünfteve...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025 / 2.2.2 Umsätze im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

Zeilen 17 und 18 Die Zeilen 17 und 18 gelten nur für Umsätze im Rahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, die der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 Abs. 1 UStG unterliegen.[1] Zeile 17 erfasst innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr. in das übrige Gemeinschaftsgebiet.[2] Zeile 18 ist für Unternehmer bestimmt, die im land- und forstwirtschaftliche...mehr

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Kaufpreisraten/-renten bei ... / Zusammenfassung

Überblick Kaufpreisraten oder -renten werden in der Praxis vereinbart, wenn der Veräußerungspreis für einen Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil oder für einzelne Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens oder für Wirtschaftsgüter des Privatvermögens in wiederkehrenden Zahlungen/Teilbeträgen zu entrichten ist. Für Zwecke der Besteuerung wird differenziert zwischen betrieblic...mehr

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Kaufpreisraten/-renten bei ... / 2.2.1 Wahl zwischen Sofortbesteuerung und Zuflussbesteuerung

Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil gegen eine Leibrente veräußert, hat der Steuerpflichtige die Wahl zwischen einer tarifbegünstigten Sofortbesteuerung des Veräußerungsgewinns in Höhe der Differenz zwischen dem Rentenbarwert im Zeitpunkt der Veräußerung abzgl. des Buchwerts und der Veräußerungskosten[1] und Versteuerung der späteren Rente mit dem Ertragsa...mehr

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Kaufpreisraten/-renten / 1.1 Begriff

Eine betriebliche Veräußerungs-/Erwerbsrente im Rahmen von entgeltlichen Rechtsgeschäften liegt vor, wenn sich bei der Begründung des Rentenverhältnisses und bei der Bemessung der Rentenhöhe die Beteiligten übereinstimmend von dem Gedanken eines angemessenen Entgelts für den Erwerb des Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils leiten ließen.[1] Das gilt auch bei Verei...mehr

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Kaufpreisraten/-renten / 1.2.1 Veräußerer hat ein Wahlrecht

Die Gegenleistung für eine Leibrente kann auch in der Veräußerung eines Unternehmens bestehen. [1] Unter einer Leibrente i. S. d. § 759 BGB ist ein einheitliches nutzbares Recht zu verstehen, das dem Berechtigten für die Lebensdauer eines Menschen eingeräumt ist und dessen Erträge aus fortlaufend wiederkehrenden gleichmäßigen Leistungen in Geld oder vertretbaren Sachen bestehe...mehr

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Kaufpreisraten/-renten / Zusammenfassung

Begriff Wiederkehrende Zahlungen in Form von Kaufpreisraten oder Renten werden häufig im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen, aber auch von einzelnen betrieblichen oder privaten Wirtschaftsgütern, z. B. privatem Grundbesitz, vereinbart. Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen betrieblichen und privaten Ve...mehr

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Kaufpreisraten/-renten bei ... / 2.1.3 Kaufpreisrente unter Angehörigen

Bei der Übertragung eines Betriebs oder eines Mitunternehmeranteils von Eltern auf Kinder gegen wiederkehrende Leistungen ist i. d.R. anzunehmen, dass Leistung und Gegenleistung nicht wie unter Fremden nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen wurden. Es wird widerlegbar vermutet, dass die Rente – unabhängig vom Wert der übertragenen Wirtschaftsgüter – nach dem Versorgun...mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 5.2 Restriktionen

Bis einschließlich 2007 kam es für die Abziehbarkeit von Versorgungsleistungen (Renten und dauernde Lasten) als Sonderausgaben nicht darauf an, ob Privat- oder Betriebsvermögen übertragen worden ist (altes Recht). Das Rechtsinstitut der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen[1] ist durch das Jahressteuergesetz 2008[2] eingeschränkt worden. Steuerlich begünstigt sind...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.4.4.2 Begünstigte und nicht begünstigte Einbringungen

Rz. 312 Nach Abs. 4 S. 2 Nr. 2 a. F. gilt die Ausnahmeregelung des Abs. 4 S. 1 a. F. weiterhin nicht bei bestimmten Einbringungsvorgängen.[1] Der Gesetzeswortlaut ist schwer verständlich, da er nicht angibt, wann Abs. 4 S. 1 a. F. nicht eingreift (mit der Folge, dass die Veräußerungs- und sonstigen Gewinne nach Abs. 2 aus dem Einkommen auszuscheiden sind und damit steuerlich...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.4.2 Ausschluss bei einbringungsgeborenen Anteilen

Rz. 264 Die Anwendung des Abs. 2 auf Veräußerungs- und gleichgestellte Gewinne ist nach Abs. 4 S. 1 Nr. 1 a. F. ausgeschlossen, wenn die Anteile einbringungsgeboren nach § 21 UmwStG a. F. sind. Einbringungsgeboren sind Anteile, wenn der Anteilseigner sie durch eine Sacheinlage nach § 20 Abs. 1 UmwStG a. F. bzw. § 23 Abs. 1–4 UmwStG a. F. erworben und dabei nicht den Teilwert,...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.4.1 Grundlagen

Rz. 258 Der durch Gesetz v. 7.12.2006[1] aufgehobene und nur noch auf vor dem 13.12.2007 zur Eintragung ins Handelsregister angemeldete Einbringungen anzuwendende Abs. 4 a. F.[2] enthält eine Reihe von Ausnahmen zu Abs. 2. Das bedeutet, dass bei Vorliegen der Tatbestände des Abs. 4 a. F. die Veräußerung von Anteilen zu steuerpflichtigen Gewinnen führt.[3] Diese Ausnahmerege...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.4.4.1 Sperrfrist von 7 Jahren

Rz. 298 Nach Abs. 4 S. 2 Nr. 1 a. F. gilt die Ausnahmeregelung des Abs. 4 S. 1 a. F. nicht, wenn der Gewinn, dessen Steuerpflicht infrage steht, später als 7 Jahre nach dem Zeitpunkt der Einbringung i. S. d. Abs. 4 S. 1 a. F. eintritt. Dies bedeutet, dass folgende Veräußerungen und gleichgestellten Vorgänge nach Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren steuerfrei möglich sind:[1]...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.2.2 Begünstigte Gewinne

Rz. 154 Objekt des Abs. 2 ist die Beteiligung an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, wenn die Gewinnausschüttungen dieser Gesellschaft steuerbefreit oder steuerbegünstigt wären. Die Steuerfreistellung erfasst damit Beteiligungen an allen KSt-Subjekten i. S. d. § 1 Abs. 1 KStG. Nicht erfasst werden allerdings Genussrechte, die nicht beteiligungsähnlich sind. Bei Wand...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 3.4.3 Erwerb von einem nicht begünstigten Steuerpflichtigen (Abs. 4 S. 1 Nr. 2 a. F.)

Rz. 286 Der Ausnahmetatbestand des Abs. 4 S. 1 Nr. 1 a. F. richtet sich gegen Kapitalgesellschaften, die ein an sich nicht steuerbefreites Wirtschaftsgut dadurch der Steuerfreistellung zu unterwerfen versuchen, dass sie es in Anteile an einer Kapitalgesellschaft "umwandeln", also versuchen, den sachlichen Geltungsbereich der Vorschrift zu umgehen. Der Ausnahmetatbestand des...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8b ... / 7 Sonderregelung für Banken, Wertpapierinstitute und Finanzdienstleistungsinstituten (Abs. 7)

Rz. 576 Abs. 2 soll die Veräußerung von Anteilen, die längere Zeit gehalten werden, also zum Anlagevermögen gehören, begünstigen. Nach seinem Wortlaut ist Abs. 2 jedoch auch auf kurzfristig zum Zweck des Handels gehaltene Anteile anwendbar. Damit wäre insbesondere der Eigenhandel der Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen begünstigt und damit ein wesentlicher Teil des l...mehr

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GmbH: Verdeckte Einlagen / 2 Fälle der verdeckten Einlage

Es kann ganz unterschiedliche Konstellationen geben, in denen eine verdeckte Einlage angenommen wird. Dies kann die Zuwendung von Vermögenswerten sein, für die ein niedrigerer Ansatz als der Verkehrswert erfolgt. Ggf. wird gar nicht erkannt, dass ein Gegenstand eingelegt wird, sodass keine Aktivierung erfolgt. Die Rechtsfolgen können gravierend sein, wobei diese jeweils geso...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 15 Zinslose Stundung der Einkommensteuer bei der finalen Betriebsaufgabe (Abs. 5)

Rz. 98 § 36 Abs. 5 EStG [1] ermöglicht es bei der Verlegung eines Betriebs in einen anderen Staat der EU oder des EWR, die auf den Aufgabegewinn und auf den aus dem Wechsel der Gewinnermittlungsart resultierenden Gewinn entfallende ESt auf Antrag zinslos in 5 gleichen Jahresraten zu entrichten. Die erste Rate ist innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einbringung eines Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils (§ 34a Abs 6 S 2 Nr 2 EStG)

Rn. 194b Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der in s Rn 188 und der hM in der Literatur vertretenen Auffassung, dass die Einbringung eines Teilbetriebs oder eines Teilmitunternehmeranteils keine Nachversteuerung auslöst, hat der Gesetzgeber nunmehr durch die Einführung des § 34a Abs 6 S 2 Nr 2 EStG ab VZ 2024 nunmehr einen Riegel vorgeschoben. Demnach soll auch die Einbringung eines...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / c) Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation (Verkauf Teilbetrieb, Betriebsverlegung, Personalabbau)

Rz. 997 Das nachfolgende Muster orientiert sich am eingangs dargestellten Beispielfall (siehe oben Rdn 929 ff.). Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.75: Interessenausgleich bei umfassender Reorganisation Die Firma _________________________ (Name und Anschrift der Gesellschaft) – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und der Gesamtbetriebsrat der Gesellschaf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Unentgeltliche Übertragung eines Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils; unentgeltliche Aufnahme in ein Einzelunternehmen bei Übertragung an eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (§ 34a Abs 6 S 2 Nr 3 EStG)

Rn. 194c Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der Gesetzgeber schärft auch vorliegend nach und möchte klar zum Ausdruck bringen, dass die Vorschrift der Thesaurierungsbegünstigung ausschließlich für natürliche Personen gelten soll und es nicht die Intention des Gesetzgebers ist, über gesellschaftsrechtliche Konstrukte die Partizipation von Körperschaften im Hintergrund zu ermöglichen....mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 1045 Die X-Gesellschaft möchte einen ihrer Geschäftsbereiche am Standort A ausgliedern. An dem Teilbetrieb ist die Y-Gesellschaft interessiert. Im Wege der Spaltung wird der Teilbetrieb durch Gesamtrechtsnachfolge auf die neu zu gründende Tochtergesellschaft Z übertragen. Zeitgleich erfolgt eine Spaltung des Betriebs in A nach § 111 Nr. 3 BetrVG. Der Teilbetrieb wird zu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Sechster bis Achter Teil des UmwStG

Tz. 169 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Im Sechsten bis Achten Teil des UmwStG ist zwischen der Unternehmenseinbringung (s § 20 UmwStG) und dem Anteilstausch (s § 21 UmwStG) zu unterscheiden. Entspr der Systematik der übrigen Teile des UmwStG ist der Vermögensübergang auch bei den Umw des Sechsten bis Achten Teils zunächst nur zum gW möglich. Auf Antrag kann die übernehmende Gese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.3.1 Umwandlung einer Kapital- auf eine Kapitalgesellschaft

Tz. 1549 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 VGA der übertragenden Kö, für die ein passiver Korrekturposten zu bilden ist (also für vGA an Gesellschafter, die im Rückwirkungszeitraum ausgeschieden sind), gelten für Zwecke der Anwendung des § 27 KStG spätestens im Zeitpunkt der zivilrechtlichen Wirksamkeit der Umwandlung als abgeflossen. Diese Leistungen sind in der gesonderten Festst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Umstrukturierungen bei Personengesellschaften

Tz. 1285 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Das Spannungsfeld zwischen dem bei der Besteuerung von Pers-Ges und ihrer MU häufig (aber nicht immer) zulässigen Bw-Ansatz und den vGA-Regelungen zeigt sich auch bei Umstrukturierungen, an denen sowohl Pers-Ges als auch Kap-Ges beteiligt sind und zwischen den Gesellschaften (ggf über die jeweiligen AE) gesellschaftsrechtliche Verbindungen...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Informationsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB

Rz. 1079 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.78: Informationsschreiben nach § 613a Abs. 5 BGB[2837] Unterrichtung über Betriebsübergang nach § 613a Abs. 5 BGB Sehr geehrt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Umwandlungsfälle (§ 34a Abs 6 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 185 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Einbringung eines Betriebs oder eines Mitunternehmeranteils in eine KapGes oder Genossenschaft (§ 20 UmwStG) führt zur Nachversteuerung in voller Höhe des festgestellten nachversteuerungspflichtigen Betrags. Dies gilt auch für den Formwechsel einer PersGes in eine KapGes oder Genossenschaft. Der Grund hierfür liegt in der Gesetzesbegrün...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.7.6 Umgekehrte Betriebsaufspaltung

Tz. 1370 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Zahlt die Betriebs(personen)-Gesellschaft bei einer umgekehrten Betriebsaufspaltung an das Besitzunternehmen (Kap-Ges) eine zu niedrige Pachtvergütung, liegt hierin eine vGA; s Urt des BFH v 31.03.1971 (BStBl II 1971, 536). Bei der Bemessung der angemessenen Pacht müssen dabei auch immaterielle WG, insbes der Geschäftswert, berücksichtigt w...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.2 Umwandlung einer Kapital- auf Kapitalgesellschaft

Tz. 1542 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Es handelt sich grds auch bei der übernehmenden Kö um eine vGA an den (ehemaligen) Gesellschafter der übertragenden Kö. Das gilt auch dann, wenn die begünstigte Person an der übernehmenden Kö nach der Umwandlung nicht mehr beteiligt sein sollte; es liegt dann eine vGA an einen sog "Nicht-mehr-Gesellschafter" vor; dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.1.1 Verschmelzungen und Spaltungen

Tz. 1506 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Soweit es aufgrund der Umwandlung zu einer Wertverschiebung kommt (bei sog nicht verhältniswahrenden Verschmelzungen oder Spaltungen), kommt § 13 UmwStG nicht zur Anwendung. Insoweit handelt es sich um eine Vorteilszuwendung zwischen den Gesellschaftern, für deren stliche Beurteilung die allgemeinen Grundsätze gelten. Erhält dabei eine an ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Örtlich zuständiges FA (§ 37a Abs 3 S 1 und 2 EStG)

Rn. 46 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Entscheidung über den Antrag auf Pauschalierung trifft nach § 37a Abs 3 S 1 EStG das Betriebsstätten-FA des Prämien gewährenden Unternehmens (§ 41a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG). Durch den in § 41a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG enthaltenen Verweis auf § 40 Abs 2 EStG gilt der lohnsteuerliche Betriebsstättenbegriff (Ettlich in Brandis/Heuermann, § 37a EStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines

Tz. 3 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Mit der Vorschrift des § 8 Abs 9 KStG verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, bei einer Eigengesellschaft keine größeren Möglichkeiten der Ergebnisverrechnung eintreten zu lassen als bei der Ausübung der selben Tätigkeiten(en) der jur Pers d öff Rechts in der "Rechtsform" von BgA (s BT-Drs 16/11108, 34). Zu diesem Zweck wird die wirtsch Tätigkeit v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Nachversteuerungsfälle nach § 34a Abs 6 EStG

Rn. 179 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Neben den in § 34a Abs 4 und 5 EStG aufgeführten Tatbeständen der (faktischen) Entnahme wurde in Abs 6 S. 1 eine Regelung eingefügt, die durch das SchädlStPraktG v 27.06.2017 (BGBl I 2017, 2074) noch erweitert wurde und die Nachversteuerung bei Eintritt der folgenden Fälle anordnet: in den Fällen der Betriebsveräußerung oder -aufgabe iSd §§ ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Dauerverlustgeschäft als abgrenzbare Tätigkeit

Tz. 26 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Das Ges verwendet für die zu beurteilenden Aktivitäten die Begriffe Dauerverlust-"geschäft" und "wirtsch Betätigung". Dies spricht uE dafür, dass es für die Anwendung des § 8 Abs 7 KStG nicht auf eine abgrenzbare betriebliche Struktur (Betrieb, Teilbetrieb oÄ), sondern nur auf die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit ankommt. Ebenso s Wallenh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Verhältnis der Vorschriften des UmwStG zu anderen Vorschriften

Tz. 131 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Bei Umw ausl Gesellschaften kann sich für deren inl Gesellschafter die Frage der Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7ff AStG) stellen. Nach § 8 Abs 1 Nr 9 AStG sind im Ausl erzielte niedrig besteuerte Umw-Gewinne (Übertragungs- und Übernahmegewinne) allerdings keine Zwischeneink und damit aktive Eink, wenn die Umw nach dt Recht ungeachtet des § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.2 Rechtsentwicklung

Tz. 855 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 In seiner älteren Rspr hat der BFH zunächst vorrangig auf die Frage abgestellt, ob die Tätigkeitsbereiche einer Kap-Ges und ihres (beherrschenden) Ges-GF im Vorhinein klar und eindeutig voneinander abgegrenzt sind (s Urt des BFH v 27.01.1971, BStBl II 1971, 352, und v 01.10.1986, BFH/NV 1987, 242, mwNachw). Die Geschäftschancenlehre spielte ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.1.2 Einbringungen

Tz. 1515 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Im Grundsatz stellt eine Einbringung von Vermögen nach §§ 20, 21 UmwStG in eine Kap-Ges oder nach § 24 UmwStG in eine Pers-Ges durch eine Kö auch dann keine vGA dar, wenn die Einbringung zu Bw oder Zwischenwerten erfolgt. Zwar kommt es in diesem Fall aus gesellschaftsrechtlichen Gründen nicht zu einer Gewinnrealisierung; es fehlt aber jede...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2.2 Ergebnisermittlung bei Personengesellschaften

Tz. 163 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Für die Umw auf Pers-Ges sieht § 4 Abs 4 S 3 UmwStG vor, dass der Wert der übergegangenen WG bei der Ermittlung des Übernahmegewinns oder -verlusts außer Ansatz bleibt, soweit er auf Anteile an der übertragenden Kö entfällt, die am stlichen Übertragungsstichtag nicht zum BV des übernehmenden Rechtsträgers gehören. Eine tats vorherige Beteil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7 Übersicht über die gesetzgeberische Grundkonzeption des Umwandlungssteuerrechts

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte für jede einzelne Sparte – § 8 Abs 9 S 2 KStG

Tz. 16 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Für jede einzelne Sparte ist der GdE getrennt zu ermitteln, wobei unter § 8 Abs 9 S 1 Nr 1 und 2 KStG jeweils eine Vielzahl von Einzelsparten fallen können (s Tz 7ff). In die KSt-Veranlagung gehen (als Summe) nur die Ergebnisse derjenigen Sparten ein, die jeweils einen positiven GdE erzielt haben (s Schr des BMF v 12.11.2009, BStBl I 2009, 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3 Folgen der Rückwirkung

Tz. 179 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Stlich sind das Einkommen und das Vermögen der übertragenden Kö sowie des übernehmenden Rechtsträgers so zu ermitteln, als ob das Vermögen der Kö mit Ablauf des Stichtags der Bil, die dem Vermögensübergang zugrunde liegt, ganz oder tw auf den übernehmenden Rechtsträger übergegangen wäre (stlicher Übertragungsstichtag; dazu s § 2 UmwStG Tz 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verminderung des Nachversteuerungsbetrags um Entnahmen für die Erbschaftsteuer bzw Schenkungsteuer (§ 34a Abs 4 S 3 EStG)

Rn. 139 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Der § 34a Abs 4 S 3 EStG stellt einen Ausnahmetatbestand dar, wonach eine Nachversteuerung nach § 34a Abs 4 S 1 EStG nicht durchzuführen ist, soweit sie durch Entnahmen für die Erbschaft-/Schenkungsteuer anlässlich der Übertragung des Betriebs oder Mitunternehmeranteils ausgelöst wird (s BMF v 11.08.2008, BStBl I 2008, 838 Rz 30f). Dies gil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Betriebsaufgabe, Betriebsveräußerung (§ 34a Abs 6 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 182 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Ein erster und durchaus spannender Punkt ist die Veräußerung, Aufgabe oder Realteilung eines ganzen Betriebs oder eines ganzen Mitunternehmeranteils nach §§ 14, 16 Abs 1 und 3 EStG sowie § 18 Abs 3 EStG. Die Betonung liegt dabei auf dem Ausdruck eines "ganzen" Betriebs oder "ganzen" Mitunternehmeranteils, da in diesen Fällen die Grundlage ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.8 Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe

Rz. 44 Nach § 16 Abs. 1 EStG führen Gewinne auch der Veräußerung eines Betriebs, Teilbetriebs oder des gesamten Mitunternehmeranteils zu gewerblichen Einkünften. Als Teilbetrieb gilt auch eine 100 %-ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft. Auch infolge der Aufgabe eines Betriebs, Teilbetriebs[1] oder Mitunternehmeranteils[2] fallen einkommensteuerrechtlich Einkünfte aus...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.2 Ermittlung des Gewerbeertrags

Rz. 79 Da Organgesellschaft und Organträger als jeweils selbstständige Unternehmen anzusehen sind, ist der Gewerbeertrag bei beiden Unternehmen getrennt, und zwar jeweils nach den Verhältnissen, die bei der einzelnen Gesellschaft vorliegen, zu ermitteln. Das bedeutet, dass bei Geschäftsbeziehungen zwischen Organträger und Organgesellschaft Gewinnrealisierung nach den allgeme...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Geschäftsleitende Holding-Personengesellschaft als Organträgerin

Leitsatz Eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes liegt auch dann vor, wenn die Organträger-Personengesellschaft ausschließlich als geschäftsleitende Holding tätig ist. Konzerninterne entgeltliche Dienstleistungen oder andere zusätzliche gewerbliche Aktivitäten sind in einem solchen Fall nicht erforderlich. Normenkette § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 KStG, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 und 2 EStG Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH, war bis...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 5 [Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 56–99]

Hinweis Die Struktur der Abfrage zu den Veräußerungsgewinnen wurde insgesamt neu gefasst. In den Zeilen 80 bis 92 wurde ein Berechnungsschema für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft, Genossenschaft, optierenden Gesellschaft i. S. d. § 1a KStG nach § 17 EStG sowie in gesetzlich gleichgestellten Fällen (z. B. § 6 AS...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2024 / 9 [Gezahlte Versorgungsleistungen, Renten, dauernde Lasten → Zeilen 15–28]

Überblick Zahlen Sie eine Versorgungsleistung, z. B. Rente (Zeilen 15–21) oder eine sog. dauernde Last (Zeilen 22–28; rentenähnliche Zahlungen) aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung (im Regelfall als Gegenleistung für die Übertragung von (Betriebs-)Vermögen im Rahmen einer Vermögensübergabe oder vorweggenommenen Erbfolge), können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 10.4 Natürliche Person

Rz. 130 Eine natürliche Person kann mehrere Gewerbebetriebe neben- oder nacheinander unterhalten.[1] Ob die gewerblichen Tätigkeiten einer Person einheitlich zu betrachten sind oder jeweils einen eigenständigen Gewerbebetrieb darstellen, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu bestimmen. Ausnahmen für geringfügige Tätigkeiten soll es nach der Rechtsprechung nicht geben.[2]...mehr