Fachbeiträge & Kommentare zu Teilbetrieb

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.5 Auswirkungen der Rückwirkung auf übertragenden und übernehmenden Rechtsträger

Rz. 53 Übertragende Körperschaft und übernehmender Rechtsträger sind so zu behandeln, als ob der Umwandlungsvorgang zum steuerlichen Übertragungsstichtag wirksam geworden wäre. Der übertragende Rechtsträger gilt mit dem steuerlichen Übertragungsstichtag steuerlich als nicht mehr existent (Verschmelzung, Aufspaltung) oder besteht nur mit vermindertem Vermögen fort (Abspaltung...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.1.1 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 126 Abs. 3 regelt den sachlichen und persönlichen Anwendungsbereich für Einbringungen nach den §§ 20–25 UmwStG. Dabei ist zu berücksichtigen, dass "Einbringung" ein steuerrechtlicher Begriff ist, der keine Entsprechung im UmwG hat. Unter den Begriff "Einbringung" fallen daher sowohl Umwandlungen nach dem UmwG, die im Wege der Gesamt- oder Teilrechtsnachfolge abgewickelt ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3 Von der Rückwirkung erfasste Umwandlungsarten

Rz. 44 Die Rückwirkung nach § 2 UmwStG gilt nur für die Umwandlung i. e. S. nach den §§ 3ff. UmwStG, die Verschmelzung und Vermögensübertragung nach den §§ 11ff. UmwStG, die Aufspaltung, Abspaltung und Teilübertragung nach § 15 UmwStG sowie die Aufspaltung und Abspaltung auf eine Personengesellschaft nach § 16 UmwStG.[1] Soweit bei diesen Vorgängen nicht das ganze Vermögen a...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.4.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 131 Der persönliche und räumliche Geltungsbereich der Regelung ist, anders als für die §§ 3–19 UmwStG, nicht in jedem Fall auf Gesellschaften und Personen des EU- und EWR-Raums beschränkt. Es gilt eine differenzierende Regelung. Grundsätzlich muss in allen Einbringungsfällen des § 1 Abs. 3 UmwStG übernehmender Rechtsträger eine Gesellschaft mit Sitz und Ort der Geschäfts...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.2 Zur Systematik der Umwandlungsvorgänge

Rz. 3 Der Begriff "Umwandlung" erfasst Vorgänge, bei denen bestehende Rechtsformen von Rechtsträgern unter Fortführung des wirtschaftlichen Engagements geändert werden. Damit werden alle Vorgänge aus diesem Begriff ausgeschlossen, durch die ein Rechtsträger seine Tätigkeit erstmalig aufnimmt und originär erstmals seine Rechtsform erwirbt, ohne seine wirtschaftliche Funktion ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.1 Steuerlicher Übertragungsstichtag (§ 2 Abs. 1, 2 UmwStG)

Rz. 21 Nach § 2 Abs. 1 UmwStG sind Einkommen und Vermögen der an der Vermögensübertragung (Umwandlung) beteiligten Steuersubjekte so zu ermitteln, als sei das Vermögen mit Ablauf des Stichtags für die Umwandlungsbilanz übergegangen. Die Bilanz i. S. d. § 2 Abs. 1 UmwStG, die dem Vermögensübergang zugrunde liegt, ist die Bilanz i. S. d. § 17 Abs. 2 S. 1 UmwG.[1] Der steuerlic...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.5 Anwendung auf stille Gesellschaft und Unterbeteiligung

Rz. 153 Aus den Regeln des UmwStG ergeben sich auch die steuerlichen Konsequenzen, wenn an dem umwandelnden Rechtsträger eine stille Gesellschaft oder eine Unterbeteiligung besteht. Handelt es sich um eine typische stille Gesellschaft, wird diese steuerlich darlehensähnlich behandelt. Unternehmensrechtlich ist die stille Gesellschaft selbst nicht umwandlungsfähig, weil sie i...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.4 Berücksichtigung von positiven Einkünften des übertragenden Rechtsträgers bei dem übernehmenden Rechtsträger (Abs. 4 S. 3–6)

Rz. 169 Nach Abs. 4 S. 3, eingefügt durch Gesetz v. 26.6.2013[1] mit Wirkung für Umwandlungen, deren Anmeldung zum maßgebenden Register nach dem 6.6.2013 erfolgt ist, dürfen positive Einkünfte des übertragenden Rechtsträgers, die dieser während des Rückwirkungszeitraums erzielt, nicht mit Verlusten und Zinsvorträgen des übernehmenden Rechtsträgers verrechnet werden. Während ...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 34 Die Abspaltung (§ 123 Abs. 2 UmwG) ist eine der drei Arten der Spaltung (§§ 123–173 UmwG). Wesensmerkmale der Abspaltung sind, dass der übertragende Rechtsträger mit seinem restlichen Vermögen bestehen bleibt und die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers auch Anteilsinhaber des übernehmenden Rechtsträgers – bei der Abspaltung zur Neugründung – werden oder – b...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / IV. Muster: Spaltungsplan

Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.10: Spaltungsplan UVZ-Nr.: _________________________/_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit Amtssitz in _________________________ erschienen heute: _________________________, hier nicht handel...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / 4. Vertretungsbefugnis beim Unternehmensverkauf

Rz. 43 Der BGH hat der bis dahin vertretenen Auffassung, § 179a AktG sei analog auf die GmbH anwendbar mit der Folge, dass der Geschäftsführer nur aufgrund eines beurkundeten und mit ¾-Mehrheit gefassten Gesellschafterbeschlusses einen Kaufvertrag über nahezu das gesamte Gesellschaftsvermögen schließen durfte, in seinem sog. "Januar-Urteil" eine Absage erteilt.[42] Der BGH h...mehr

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§ 39 Steuerrecht / aa) Inhalt des Auskunftsantrags

Rz. 84 Ein Antrag soll nach § 1 Abs. 1 StAuskV enthalten:mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / V. Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / XII. Muster: Anstellungsvertrag Geschäftsführer

Rz. 147 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.19: Anstellungsvertrag Geschäftsführer Geschäftsführervertrag zwischen 1. der Taxelex GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main, vertreten durch ihren Alleingesellschafter Tobias Trakel – nachfolgend auch "Gesellschaft" genannt – und 2. Herrn Winfried Baumeister, wohnhaft in _________________________ – nachfolgend au...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2025 / 2.11.4 Im Inland nicht steuerbare Leistungen

Führt der Unternehmer Leistungen aus, deren Ort nicht im Inland ist, ist der Umsatz nicht steuerbar und eigentlich gegenüber der deutschen Finanzverwaltung aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen nicht meldepflichtig. Dies gilt entsprechend auch für aus anderen Gründen nicht steuerbare Umsätze. Aus Gründen der Verprobung (z. B. stehen die Vorsteuerabzugsbeträge in einem sinnvoll...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) Übernahme einer Pensionsverpflichtung bei Teilbetriebsübertragung auf ausgegründete GmbH

Verfall der Pensionszusage bei Ausscheiden des GGF: Scheidet der mit einer noch nicht unverfallbaren Pensionszusage ausgestattete Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) einer GmbH anlässlich der Übertragung eines Teilbetriebs auf eine ausgegründete GmbH aus dem bisherigen Dienstverhältnis aus und übernimmt unter Erteilung einer inhaltlich gleichlautenden Pensionszusage die Ges...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Die "Nur-Teilbetrieb"-Voraussetzung (Ausschließlichkeitsgebot)

Tz. 90 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Dem Grunde ist klar und unstr, dass die st-neutrale Durchführung einer Ab- oder Aufspaltung das Vorhandensein von zwei Teilbetrieben erfordert. So hat der BFH dieses sog doppelte Teilbetriebserfordernis in seinem Beschl v 25.09.2018 (BFH/NV 2019, 56) bekräftigt und hierbei die NZB gegen das Urt des FG He v 10.11.2017 (DStRK 2018, 130) zurück...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5 Zuordnung von Wirtschaftsgütern zu einem Teilbetrieb

4.4.5.1 Geltende Rechtslage Tz. 132 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Im Hinblick darauf, dass die nach überwiegendem Verständnis (inkl insbes der FinVerw) seit der Änderung des UmwStG durch das SEStEG der europäische Teilbetriebsbegriff der FRL für maßgebend erachtet wird (s Tz 101), sind seitdem nachfolgende Zuordnungsregeln maßgeblich. Der UmwSt-Erl 2025 knüpft insoweit nahtlos a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2 Erwerb oder Aufstockung der Beteiligung durch Übertragung von Wirtschaftsgütern, die kein Teilbetrieb sind

Tz. 187 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Vorschrift unterscheidet zwischen Erwerb und Aufstockung eines fiktiven Teilbetriebs. Unter Erwerb eines fiktiven Teilbetriebs ist die erstmalige Anschaffung bzw Begr einer Beteiligung durch die Übertragung von Einzel-WG zu verstehen. Durch die Übertragung des Einzel-WG entsteht mithin das entsprechende Beteiligungsverhältnis, dh die Geg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.4 Maßgeblicher Zeitpunkt; Teilbetrieb im Aufbau; Liefer- und Leistungsbeziehungen im Rückwirkungszeitraum

Tz. 114 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 vorläufig frei Tz. 115 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Aufgr der Maßgeblichkeit des Teilbetriebsbegriffs der FRL (s Tz 111) stellt die FinVerw für die Teilbetriebseigenschaft nicht auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Spaltungsbeschl, sondern auf den (stlich rückbezogenen) stlichen Übertragungsstichtag ab (s UmwSt-Erl 2025 Rn 02.14 iVm Rn 15.03...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 "Echter" Teilbetrieb (§ 15 Abs 1 S 2 UmwStG)

4.4.1 Vorbemerkungen Tz. 86 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die hr-lichen Spaltungsregelungen für Kö führen, weil dafür ein Teilbetriebserfordernis nicht besteht, im Ergebnis zu einem Wahlrecht des Rechtsträgers zwischen der Veräußerung einzelner WG durch Einzelrechtsnachfolge und der Übertragung durch Sonderrechtsnachfolge (Spaltung). Der Unterschied liegt ausschl in den formalen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Fiktiver Teilbetrieb (§ 15 Abs 1 S 3 UmwStG)

4.5.1 Allgemeines Tz. 161 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 15 Abs 1 S 3 UmwStG erklärt per ges Fiktion 100%ige Beteiligungen an Kap-Ges sowie MU-Anteile zu Teilbetrieben. Abgesehen davon, dass § 15 Abs 2 S 1 UmwStG für diese fiktiven Teilbetriebe in bestimmten Konstellationen eine dreijährige Bestandszeit vor dem Spaltungsstichtag fordert (s Tz 181 ff), werden die fiktiven Teilbe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.3 Rechtsfolgen einer unzutreffenden Zuordnung der Bilanzpositionen zu den Teilbetrieben

Tz. 154 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Wie bereits erwähnt (s Tz 146) birgt das Umschwenken vom früheren nationalen zu dem heute maßgeblichen europäischen Teilbetriebsbegriff für die Unternehmen das Risiko der "richtigen" Zuordnung sämtlicher Bil-Positionen zu dem jeweiligen Teilbetrieb in sich. Der UmwSt-Erl 2025 äußert sich nicht zu den stlichen Folgen einer unzutr Zuordnung vo...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.3 Übertragung eines Teilbetriebs

Rz. 29 Nach § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ist auch die Übertragung eines Teilbetriebes begünstigt. Voraussetzung ist, dass ein abgrenzbarer Teilbetrieb gegeben ist, der auch vom Erwerber als selbstständiges Unternehmen fortgeführt werden kann (vgl. Gottschalk in T/G/J/G, ErbStG § 3 Rz. 364). Der Begriff des Teilbetriebs ist gesetzlich nicht definiert, hat sich aber im Laufe der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.1 Geltende Rechtslage

Tz. 132 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Im Hinblick darauf, dass die nach überwiegendem Verständnis (inkl insbes der FinVerw) seit der Änderung des UmwStG durch das SEStEG der europäische Teilbetriebsbegriff der FRL für maßgebend erachtet wird (s Tz 101), sind seitdem nachfolgende Zuordnungsregeln maßgeblich. Der UmwSt-Erl 2025 knüpft insoweit nahtlos an den UmwSt-Erl 2011 und fü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.1 Allgemeines

Tz. 181 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 15 Abs 2 S 1 UmwStG als spezielle Missbrauchsnorm enthält eine wichtige Zusatzvoraussetzung für die Teilbetriebseigenschaft von MU-Anteilen und von 100%igen Beteiligungen an Kap-Ges, die für fiktive Teilbetriebe iSd § 15 Abs 1 S 3 UmwStG, nicht hingegen für echte Teilbetriebe gilt. Danach stellen MU-Anteile und 100%ige Kap-Beteiligungen k...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Fiktive Teilbetriebe müssen mindestens drei Jahre vor der Spaltung bestanden haben (§ 15 Abs 2 S 1 UmwStG)

4.6.1 Allgemeines Tz. 181 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 15 Abs 2 S 1 UmwStG als spezielle Missbrauchsnorm enthält eine wichtige Zusatzvoraussetzung für die Teilbetriebseigenschaft von MU-Anteilen und von 100%igen Beteiligungen an Kap-Ges, die für fiktive Teilbetriebe iSd § 15 Abs 1 S 3 UmwStG, nicht hingegen für echte Teilbetriebe gilt. Danach stellen MU-Anteile und 100%ige Ka...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.3 Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen dem nationalen Teilbetriebsbegriff und dem der FRL

Tz. 104 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach Verw-Auff (s UmwSt-Erl 2025 Rn 15.02) liegt dem in § 15 UmwStG verwendeten Teilbetriebsbegriff der europäische Teilbetriebsbegriff des Art 2 Buchst j FRL zugrunde (s Tz 111) der wie folgt definiert ist: "Teilbetrieb" ist die Gesamtheit der in einem Unternehmensteil einer Gesellschaft vorhandenen aktiven und passiven WG, die in organisat...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3 100%ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Tz. 167 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Als fiktiver Teilbetrieb iSd § 15 Abs 1 S 3 UmwStG gilt auch die Beteiligung an einer Kap-Ges, die deren gesamtes Nenn-Kap umfasst (s UmwSt-Erl 2025 Rn 15.05). Da § 15 Abs 1 S 3 UmwStG keine Einschränkung enthält, fallen neben Inl-Beteiligungen auch 100%ige Beteiligungen an ausl Kap-Ges darunter, die nach dem Typenvergleich einer inl Kap-Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Übertragende Körperschaft

Tz. 373 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Bei Vorliegen der in § 15 UmwStG genannten Voraussetzungen kann die übertragende Kö in ihrer stlichen Übertragungs-Bil das übergehende BV anstelle mit gW auf Antrag mit den Bw oder mit Zwischenwerten ansetzen (s Tz 74 ff). Die Ausführungen zu § 11 UmwStG Tz 27 ff gelten für die Spaltung entspr. Das bei einer Spaltung zurückbleibende BV ist ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.4.3 Die Abwicklung der Miterbengemeinschaft, insbesondere die Realteilung

Rz. 173 Im gesellschaftsrechtlichen Idealfall folgt der rechtlichen Auflösung einer Personengesellschaft deren faktische Abwicklung (Liquidation). Danach ist die Gesellschaft handelsrechtlich beendigt. Während dieser Vorgang für Kapitalgesellschaften ausdrücklich in § 11 KStG geregelt ist, gibt es für Personengesellschaften kein Pendant. Die Miterbengemeinschaft kann durch ve...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.1 Vorbemerkungen

Tz. 86 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die hr-lichen Spaltungsregelungen für Kö führen, weil dafür ein Teilbetriebserfordernis nicht besteht, im Ergebnis zu einem Wahlrecht des Rechtsträgers zwischen der Veräußerung einzelner WG durch Einzelrechtsnachfolge und der Übertragung durch Sonderrechtsnachfolge (Spaltung). Der Unterschied liegt ausschl in den formalen Voraussetzungen. Dag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3.1 Allgemeines

Tz. 96 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 15 Abs 1 S 2 und 3 UmwStG benutzt den Begriff des Teilbetriebs, ohne ihn eigenständig zu definieren. Eine Definition findet sich jedoch in Art 2 Buchst j FRL (dazu s Tz 104). Die FinVerw hat sich bereits im UmwSt-Erl 2011 von ihrer früheren These der deckungsgleichen Auslegung des Begriffs der wes Betriebsgrundlage in § 16 EStG einerseits u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.2 Mitunternehmeranteil

Tz. 162 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Ausgehend von der ständigen Rspr des BFH zu § 16 EStG (s zuletzt BFH v 06.11.1991, BStBl II 1992, 335) ist auch ein Teil eines MU-Anteils ein Teilbetrieb (s UmwSt-Erl 2025 Rn 15.04). Dies gilt auch unbeachtet des Umstandes, dass die Veräußerung eines Teils eines MU-Anteils nach der Änderung in § 16 S 2 EStG durch das UntStFG nicht mehr nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Bei Abspaltung Verringerung eines verrechenbaren Verlusts, verbleibenden Verlustvortrags, nicht ausgeglichener negativer Einkünfte, eines Zinsvortrags, eines EBITDA-Vortrags (§ 15 Abs 3 UmwStG) sowie des steuerlichen Einlagekontos (§ 29 Abs 3 KStG)

Tz. 436 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Durch das SEStEG ist der frühere Abs 4 des § 15 UmwStG zu Abs 3 geworden und wurde inhaltlich deutlich verändert. Die aF regelte für den Fall der Auf- und Abspaltung die Aufteilung eines verbleibenden Verlustabzugs nach Maßgabe des sog Spaltungsschlüssels. Die geltende Fassung betrifft nur noch den Fall der Abspaltung und regelt die Kürzung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Thies, Spaltung eines international tätigen, börsennotierten Konzerns und die "Schädliche Veräußerung" iSv § 15 Abs 3, 2–5 UmwStG, DB 1999, 2179; Blumers, Demerger – Die Spaltung börsennotierter Gesellschaften (national und international), DB 2000, 589; Haarmann, Der Begriff des Teilbetriebs im dt StR, in FS Widmann 2000, 375; Rödder/Wochinger, Konzentration auf Kerngeschäftsfe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.3 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 15 Abs 2 S 1 UmwStG

Tz. 195 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Erfolgt bei Vorhandensein eines fiktiven Teilbetriebs iSd § 15 Abs 1 S 3 UmwStG vor Ablauf der in § 15 Abs 2 S 1 UmwStG geregelten Dreijahresfrist eine Spaltung, hat die Nichterfüllung von § 15 Abs 2 S 1 UmwStG – anders als die Nichterfüllung von § 15 Abs 1 UmwStG – "nur" zur Folge, dass das Wertansatzwahlrecht nach § 11 Abs 2 UmwStG bei de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1 Allgemeines

Tz. 161 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 15 Abs 1 S 3 UmwStG erklärt per ges Fiktion 100%ige Beteiligungen an Kap-Ges sowie MU-Anteile zu Teilbetrieben. Abgesehen davon, dass § 15 Abs 2 S 1 UmwStG für diese fiktiven Teilbetriebe in bestimmten Konstellationen eine dreijährige Bestandszeit vor dem Spaltungsstichtag fordert (s Tz 181 ff), werden die fiktiven Teilbetriebe iRd § 15 U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Teilbetriebsfiktion in § 6 Abs 2 S 1 bis 3 EnWG

Tz. 463 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach § 15 Abs 1 S 2 UmwStG setzt eine st-neutrale Spaltung das Vorliegen von "Nur-Teilbetrieben" voraus. Da fraglich ist, inwieweit ein Netzbetrieb die Voraussetzungen eines echten Teilbetriebs (s Urt des FG Ba-Wü v 04.11.1998, EFG 1999, 605) erfüllt, enthält § 6 Abs 2 S 1 und 3 EnWG eine Teilbetriebsfiktion. Dazu s auch das nicht veröffent...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3 Behandlung der Anteilseigner der Übertragerin

Tz. 390 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Bei Aufspaltung einer Kö können die AE der übertragenden Kö Anteile an mehreren übernehmenden Kö, im Falle der Abspaltung neben Anteilen an der übertragenden auch Anteile an der übernehmenden Kö erhalten (s UmwSt-Erl 2025 Rn 15.42). Wegen der stlichen Folgen der Spaltung für die AE der übertragenden Kö erklärt § 15 Abs 1 UmwStG den § 13 UmwS...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Übergegangener Betrieb

Tz. 40 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Nach § 6 Abs 3 S 1 UmwStG entfällt die Anwendbarkeit des § 6 Abs 1 und 2 UmwStG rückwirkend, wenn die Übernehmerin den auf sie übergegangenen Betrieb innerhalb von fünf Jahren nach dem stlichen Übertragungsstichtag in eine Kap-Ges einbringt oder ohne triftigen Grund veräußert oder aufgibt. Besteht der übergegangene Betrieb aus mehreren Teilbe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.1 Allgemeines

Tz. 201 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Spaltung eines Rechtsträgers soll die Fortsetzung des bisherigen unternehmerischen Engagements in anderer Rechtsform ermöglichen (s UmwSt-Erl 2025 Rn 15.22), dh dass ungeachtet der Umstrukturierung auf der Gesellschaftsebene eine weitestgehende Kontinuität auf der AE-Ebene gefordert wird. Eine st-neutrale Aufspaltung, Abspaltung oder Te...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.6.3 Ermittlung der 20 %-Quote

Tz. 301 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 11 Abs 2 UmwStG ist nach § 15 Abs 2 S 5 UmwStG nicht anzuwenden, wenn innerhalb von fünf Jahren nach dem stlichen Übertragungsstichtag Anteile an einer an der Spaltung beteiligten Kö, die mehr als 20 % der vor Wirksamwerden der Spaltung an der Kö bestehenden Anteile ausmachen, an außenstehende Pers veräußert werden. Das Überschreiten der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Zuordnung des Vermögens usw bei einer Spaltung

Tz. 46 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Wenn man von Arbeitsverhältnissen und den daraus entstandenen Versorgungsverpflichtungen absieht, die gem § 324 UmwG zwingend derjenigen Kö zuzuordnen sind, auf die der verursachende Betrieb oder Betriebsteil überführt worden ist, können nach UmwR sämtliche Aktiva und Passiva unabhängig von evtl funktionalen Zusammenhängen frei zugeordnet we...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.6.5 Rechtsfolgen bei Verstoß gegen § 15 Abs 2 S 2–7 UmwStG

Tz. 323 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Eine schädliche Veräußerung von Anteilen an der Nachfolgegesellschaft führt dazu, dass das gesamte übergegangene Vermögen mit dem gW anzusetzen ist (s UmwSt-Erl 2025 Rn 15.33). Dabei sind auch die stillen Reserven im Firmenwert aufzudecken. Die Anwendung der übrigen Vorschriften des UmwStG (insbes §§ 2, 12 und 13 UmwStG) bleibt davon unberü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8.2 Verhältnis von § 15 Abs 2 S 8 UmwStG zu § 15 Abs 2 S 1 UmwStG und zu § 15 Abs 2 S 2 ff UmwStG

Tz. 334 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 15 Abs 2 S 8 UmwStG regelt für den Sonderfall, dass die Spaltung der Trennung von Gesellschafterstämmen dient, eine fünfjährige Vorbesitzzeit. Eine derartige Vorbesitzzeit ist auch Gegenstand der Regelung in S 1, wonach bei der zu spaltenden Kap-Ges die vorhandenen fiktiven Teilbetriebe (MU-Anteile und 100%igen Kap-Beteiligungen) nicht inn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Formwechsel als Einbringung von Mitunternehmeranteilen (§ 25 S 1 iVm § 20 Abs 1 UmwStG)

Tz. 28 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Auf Grund des in § 25 S 1 UmwStG enthaltenen Rechtsgrundverweises (s Tz 26) ist zusätzlich zu einem hr-rechtlich wirksamen inl Formwechsels(s Tz 8–14) oder vergleichbaren ausl Vorgangs (s Tz 16–19) bei einem Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen hinsichtlich der Anwendung der §§ 20 ff UmwStG zu fordern, dass das infolge des stl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.7.2.1 Die Spaltung selbst als Veräußerungsvorgang (§ 15 Abs 2 S 2 UmwStG)?

Tz. 211 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Ges-Wortlaut des § 15 Abs 2 UmwStG aF trennt in seinen S 2–4 zwischen den Fällen, in denen die Spaltung selbst eine Veräußerung ist (S 2) und die Spaltung die Vorbereitung einer Veräußerung ist (S 3 und 4). Es ist umstritten, ob der Spaltungsvorgang selbst zu einer schädlichen Anteilsveräußerung auf AE-Ebene führen kann (wegen einer vergle...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.1 Anwendungsbereich des inländischen Betriebsvermögens

Rz. 22 Begünstigungsfähig ist gem. § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG das inländische Betriebsvermögen beim Erwerb eines ganzen Gewerbebetriebs oder Teilbetriebs, einer Beteiligung an einer Personengesellschaft i. S. d. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG oder eines Anteils daran, eines Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder eines Anteils daran sowie von ents...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Veräußerung- und Übertragungsgewinne sowie Entstrickung

Rz. 51 [Autor/Stand] Veräußerungsgewinne. Mit dem ATAD-UmsG wurde ausdrücklich geregelt, dass zu den Einkünften der in § 8 Abs. 1 Nr. 1—9 genannten Tätigkeiten auch Veräußerungsgewinne ("einschließlich Veräußerungsgewinne") gehören.[2] Es handelt sich um eine deklaratorische Ergänzung.[3] Eine ausländische Gesellschaft kann Veräußerungsgewinne in verschiedenen Formen erziele...mehr