Fachbeiträge & Kommentare zu Studiengebühren

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsfreibetrag / 2 Voraussetzung der Berufsausbildung

Entscheidende Voraussetzung für den Ausbildungsfreibetrag ist die Berufsausbildung[1] des Kindes. Hierzu zählt der Besuch von Allgemeinwissen vermittelnden Schulen, z. B. Gymnasien, die praktische Berufsausbildung, eine Lehre oder Ausbildung an Fach(hoch)schulen und Universitäten. Ein freiwilliges soziales Jahr ist keine Berufsausbildung. Für Kinder, die ein freiwilliges soziales...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dualer Student / 1.2 Praxisintegriertes duales Studium

Ziel des praxisintegrierten dualen Studiums ist allein der Hochschulabschluss. Dementsprechend gilt § 3 Abs. 2 Nr. 1 BBiG. Nach dieser Vorschrift ist die Anwendung des BBiG ausgeschlossen für die Berufsbildung, die in berufsqualifizierenden oder vergleichbaren Studiengängen an Hochschulen auf der Grundlage des Hochschulrahmengesetzes und der Hochschulgesetze der Länder durch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dualer Student / 3.2 Rückzahlungsklauseln

Bleibeverpflichtungen werden grundsätzlich mit der Verpflichtung verbunden, die Ausbildungskosten ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn die vereinbarte Bleibezeit nicht eingehalten wird. Achtung Zulässigkeit von Rückzahlungsvereinbarungen Rückzahlungsvereinbarungen für die Ausbildungskosten sind nur bei praxisintegrierten dualen Studiengängen zulässig. Für ausbildungsinteg...mehr

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Anlage Kind 2023 – Tipps un... / 2.6 Schulgeld

Rz. 594 [Schulgeld für Privatschule → Zeilen 55–57] Schulgeld für ein steuerlich berücksichtigungsfähiges Kind, das eine "Privatschule" oder eine privat finanzierte Schule mit anerkanntem Abschluss besucht, gehört zu den abzugsfähigen Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Nicht abziehbar sind die Aufwendungen für die Beherbergung, Betreuung oder Verpflegung des Kindes. Hie...mehr

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Anlage Unterhalt 2023 – Tip... / 2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Rz. 606 Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Rz. 607 Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpfl...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.5 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und die des Ehegatten

Rz. 426 [Berufsausbildungsaufwendungen → Zeilen 13 und 14] Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiterbildungskosten bei einer ausgeübten Tätigkeit sind immer und in voller Höhe Werbungskosten bei den Eink...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Rz. 9 [Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trainee / 2.1 Allgemeines

Ein Traineestudium ist in der betrieblichen Praxis relativ neu. Die Grenzen zu einem dualen Studium bzw. Unternehmensstipendium sind fließend. im Falle eines Traineestudiums bietet der Arbeitgeber dem Studenten für die Dauer des Studiums eine finanzielle Unterstützung in Form der Übernahme der Studiengebühren an. Als Gegenleistung hierfür verpflichtet sich der Studierende zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trainee / 2.2 Übernahme der Studienkosten im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses

Ein berufsbegleitendes Studium findet im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses statt, wenn die Ausbildungsmaßnahme Gegenstand des Dienstverhältnisses ist. Ist der Arbeitgeber in einem solchen Fall der Schuldner der Studiengebühren, wird ein eigenbetriebliches Interesse unterstellt und steuerrechtlich kein geldwerter Vorteil mit Arbeitslohncharakter angenommen.[1]mehr

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Ausbildungsfreibetrag und S... / 1.7 Abgeltungswirkung

Die Inanspruchnahme des Freibetrags setzt nicht voraus, dass dem Steuerpflichtigen tatsächlich Aufwendungen für die Berufsausbildung des Kindes entstanden sind. Liegen die persönlichen Voraussetzungen in der Person des Kindes vor, wird typisierend ein Sonderbedarf unterstellt, auch wenn feststeht, dass tatsächlich keine Aufwendungen entstanden sind.[1] Demnach können z. B. E...mehr

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Ausbildungsfreibetrag und S... / 2.1 Grundsatz

Der Ausbildungsfreibetrag von 1.200 EUR (bis 2022: 924 EUR) wird zusätzlich zum Kindergeld bzw. zu den Freibeträgen des § 32 Abs. 6 EStG berücksichtigt. Auch wenn dieser Freibetrag, wie der BFH für den Betrag von 924 EUR entschieden hat, schon in Anbetracht von Studiengebühren kaum realitätsgerecht ist, werden keine verfassungsrechtlichen Bedenken anerkannt, da der Freibetra...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Rz. 9 [Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordr...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Studienkosten

Studiengebühren sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.[1] Kosten der Erstausbildung sind ­Sonderausgaben, Weiterbildungs-/Fortbildungskosten können Betriebsausgaben/Werbungskosten sein.[2] Unterstützungsleistungen an Geschwister zum Zweck oder wegen des Studiums sind mangels Zwangsläufigkeit keine außergewöhnliche Belastung.[3]mehr

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Schulgeld: Steuerliche Abzu... / 2 Begünstigte Schulen

Begünstigt sind Schulen in freier Trägerschaft einschließlich privater Grund- und Förderschulen, überwiegend privat finanzierte Schulen und "andere Einrichtungen".[1] Voraussetzung[2] für die Begünstigung der Aufwendungen ist, dass die Schule innerhalb eines EU/EWR-Staats liegt[3] und zu einem anerkannten, allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabs...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.10 Mehrere Unterhaltszahler und -empfänger

Die Unterhaltsleistungen mehrerer Zahler an einen Empfänger dürfen insgesamt nur bis zu 10.908 EUR zuzüglich Erhöhungsbetrag jährlich (Höchstbetrag) abgezogen werden. Bei jedem Geber ist der Teil der Aufwendungen abziehbar, der seinem Anteil am Gesamtbetrag der Unterhaltsleistungen bzw. am Unterhaltshöchstbetrag entspricht.[1] Für diese Aufteilung des Höchstbetrags kommen ab...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / aa) Mehrbedarf

Rz. 691 Der Mehrbedarf erfasst regelmäßig und über einen längeren Zeitraum anfallende Bedarfspositionen, die im allgemeinen Lebensbedarf nicht enthalten sind.[895] Der allgemeine Lebensbedarf enthält die Beiträge zur (privaten) Krank- und Pflegeversicherung nicht,[896] daher erhöhen diese Beiträge als Mehrbedarf den allgemeinen Lebensbedarf.[897] Rz. 692 Gleiches gilt für Stu...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / b) Volljähriges Kind mit eigenem Hausstand

Rz. 670 Der Lebensbedarf volljähriger Schüler, Auszubildender und Studenten mit eigenem Hausstand ist nach festen Regelbedarfssätzen nach den in den einzelnen OLG-Bezirken herangezogenen Tabellen/Leitlinien zu bemessen. Rz. 671 Praxistipp Ein eigener Hausstand des volljährigen Kindes liegt auch vor, wenn es bei den Großeltern lebt.[866] Rz. 672 Der Bedarf erhöht sich um die Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Studienbeihilfe / 2 Beitragsrechtliche Behandlung der Studienbeihilfe

Sofern die Studienbeihilfe im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses gewährt wird, stellt sie beitragspflichtiges Arbeitsentgelt[1] dar. Hierzu gehören jegliche Vergütungen an die Arbeitnehmer, und zwar unabhängig davon, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie gewährt werden. Es gelten die allgemeinen beitragsrech...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Studiengebühren

S. "Fort- und Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers".mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Stipendien

Wenn sie von öffentlich-rechtlichen Körperschaften zur Sicherstellung des Nachwuchses gezahlt werden, sind sie unter gewissen Voraussetzungen steuerfrei.[1] Der Empfänger darf im Zusammenhang mit dem Stipendium zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer Arbeitnehmertätigkeit nicht verpflichtet sein. Die Steuerbefreiung gilt auch fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsförderung (BAföG) / 6.4 Zuschläge zum Bedarf

Bei einem Ausbildungsaufenthalt im Ausland werden zusätzlich zu den Bedarfssätzen für nicht bei den Eltern wohnende Auszubildende folgende Zuschläge zum Bedarf geleistet: für nachweisbar notwendige Studiengebühren bis zu 4.600 EUR für max. 1 Jahr, für Reisekosten: bei Studierenden innerhalb Europas: für eine Hin- und eine Rückfahrt je Fahrt 250 EUR, bei Studierenden außerhalb Eu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausbildungsförderung (BAföG) / 4.2 Einkommen nach dem BAföG

Der Einkommensbegriff des BAföG lehnt sich sehr eng an den steuerrechtlichen Einkommensbegriff an. Bis auf 8 relativ seltene Einkommensarten ist er mit der "Summe der positiven Einkünfte" i. S. v. § 2 Abs. 1 und 2 EStG gleichzusetzen. Bei Arbeitnehmern ist dies das Bruttoeinkommen nach Abzug der Werbungskosten sowie bei Selbstständigen und Freiberuflern der Gewinn. Als Einkün...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge-ABC / Weiterbildung im Betrieb

Aufwendungen hierfür sind i. d. R. kein steuerpflichtiger Sachbezug, da im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse durchgeführt; dies gilt unabhängig davon, wo die Weiterbildungsmaßnahme erfolgt.[1] Die Annahme eines ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme zumindest teilweise auf die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Unterhalt für An... / 4. Begünstigte Unterhaltsaufwendungen

Rz. 11 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Abziehbare Aufwendungen i. S. d. § 33a Absatz 1 Satz 1 EStG sind solche für den typischen Unterhalt, d. h. die üblichen für den Lebensunterhalt bestimmten Leistungen, sowie Aufwendungen für eine Berufsausbildung. Typische Unterhaltsaufwendungen – insbesondere für Ernährung, Kleidung, Wohnung, Hausrat und notwendige Versicherungen – können nu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.17 Übernahme der Studiengebühr durch den Arbeitgeber

Rz. 27 Mit dem Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze v. 18.7.2009 ist § 1 Abs. 1 Satz 1 SvEV um Nr. 15 ergänzt worden. Danach sind vom Arbeitgeber getragene oder übernommene Studiengebühren dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen, soweit sie steuerrechtlich kein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 5 Arbeitgeber übernimmt Studiengebühren

Grundsätzlich gehören nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 EStG alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die durch ein individuelles Dienstverhältnis veranlasst sind, zu den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit. Dies gilt grundsätzlich auch für vom Arbeitgeber übernommene Studiengebühren für ein berufsbegleitendes Studium des Arbeitnehmers. Ein berufsb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.7.1 Arbeitgeber übernimmt Kosten

Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers führen nicht zu Arbeitslohn, wenn diese Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden. Dabei ist es gleichgültig, ob die Bildungsmaßnahmen am Arbeitsplatz, in zentralen betrieblichen Einrichtungen oder in außerbetrieblichen Einrichtungen durchgeführt werden....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.7.2 Fortbildung auf eigene Kosten

Ein Arbeitnehmer bildet sich u. U. nach einer Entlassung fort, um schneller eine neue Arbeit zu bekommen. Die Anerkennung von Fortbildungskosten als unbeschränkt abziehbare (vorweggenommene) Werbungskosten setzt eine so gut wie ausschließliche berufliche Veranlassung voraus. Diese liegt vor, wenn ein objektiver Zusammenhang mit dem ausgeübten oder zukünftigen Beruf besteht un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 2. Berechnung des einzusetzenden Einkommens und Vermögens

Rz. 75 Die Partei hat einzusetzen: § 115 ZPO regelt: Zitat "(1) 1Die Partei hat ihr Einkommen einzusetzen. 2Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. 3Von ihm sind abzusetzen:" 1. a) die in § 82 Abs. 2 SGB XII bezeichneten Beträge; b) bei Parteien, die ein Einkommen aus...mehr

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ZErb 06/2023, Zur Erbaussch... / 1 Tatbestand

Die Klägerin macht gegenüber den Beklagten 1) bis 3) Pflichtteilsansprüche nach Erbausschlagung geltend und gegenüber dem Beklagten 4) als Testamentsvollstrecker einen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den Nachlass. Die Klägerin, die zugleich Adoptivtochter der Erblasserin ist, und die Beklagten zu 1) und 2) sind die leiblichen Nichten der Erblasserin, der Bekl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.3.9 Durchlaufende Gelder und Auslagenersatz

Rz. 112 Durchlaufende Gelder oder Auslagenersatz sind nach R 3.50 LStR 2015 anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer die Ausgaben für Rechnung des Arbeitgebers macht (s. a. Rz. 76a). Unerheblich ist dabei, ob der Arbeitnehmer nach außen im eigenen Namen oder im Namen des Arbeitgebers handelt. Die Beträge, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber als durchlaufende Gelder oder zum Ersatz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 3.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 73 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit sind in § 19 Abs. 1 EStG und in § 2 Abs. 2 LStDV beispielhaft aufgezählt. Der Begriff des Arbeitslohns, der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, ist in § 2 Abs. 1 LStDV definiert und in R 19.3 bis R. 19.9 LStR 2015 näher erläutert. Rz. 74 Maßgeblich für die Annahme von Arbeitslohn ist, dass die Bezüge in Geld oder Geldesw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4.5 Begünstigte Aufwendungen

Rz. 145 Abziehbar sind die Kosten der eigentlichen Berufsausbildung. Das sind zunächst die unmittelbar der Ausbildung oder Weiterbildung dienenden Kosten wie Schul-, Lehrgangs-, Studien-, Tagungs- oder sonstige Veranstaltungskosten, Kosten für Lernmaterialien, Fachliteratur, Kosten für die Zulassung zu Prüfungen, Druckkosten der Dissertation u. Ä.[1] Dazu gehören auch Fahrtk...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.5 Schulgeld (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG)

Rz. 169 Durch das G. v. 19.12.2008[1] ist die Regelung ab Vz 2008 erheblich geändert worden. Die Einschränkung des Abzugs von Schulgeld als Sonderausgaben auf inländisch und inländisch anerkannte Schulen verstieß gegen die Grundfreiheiten des EGV.[2] Rz. 169a Danach sind alle Schulgeldzahlungen an Schulen in freier Trägerschaft oder an überwiegend privat finanzierte Schulen i...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sozialversicherungsentgelt-Verordnung

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die SV-Beiträge werden nach dem > Arbeitsentgelt bemessen. Was zu dieser > Bemessungsgrundlage gehört, bestimmt § 14 Abs 1 SGB IV (> Sozialversicherung Rz 8). Die SvEV (aktuelle Fassung > Anh 15 S 3) soll ua den Beitragseinzug vereinfachen und eine Annäherung an das Steuerrecht bewirken. Sie regelt nicht nur, was beitragsfrei ist (> Arbeitsen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Duales Studium / 1 Einführung und Entwicklung

Das duale Studium, auch kooperatives Studium oder Verbundstudium genannt, ist eine Ausbildungsform, in der Theorie und Praxis miteinander verknüpft sind. Es verbindet eine akademische Laufbahn mit einer Ausbildung oder regelmäßigen Praktika in einem Betrieb. So kann neben dem regulären Hochschulstudium durch periodische Praxisblöcke im Partnerunternehmen ein hoher Bezug zum ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Duales Studium / 6 Kooperation mit Hochschule

Der Kooperationsvertrag mit der Hochschule steht ganz am Anfang der Realisierung eines dualen Studiums. Dort werden die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit festgelegt. Dazu gehört beispielsweise die Festlegung auf den Studiengang, der gemeinsam realisiert werden soll. Entscheidend ist hier zum einen, welchen Personalbedarf das Unternehmen hat, und zum anderen, welche Studie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Duales Studium / 9.4 Vergütung

Die Vergütung der Studenten geschieht im Prinzip auf 2 Ebenen. Zum einen finanziert das Unternehmen das duale Studium, indem es die anfallenden Studiengebühren übernimmt. Zum anderen bekommen duale Studenten ein regelmäßiges Gehalt ausgezahlt. Diese beiden Faktoren, sowie die sehr wahrscheinliche Festanstellung im Anschluss, sorgen dafür, dass das duale Studium bei den Absol...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Grundsatz

Tz. 61 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Der Verband/Verein hat gem. § 8 Abs. 1 BVV in den Entgeltsunterlagen folgende Angaben über den Beschäftigten aufzunehmen: Beitragsnachweise und Belege über erstattete Meldungen zur Sozialversicherung (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung); die Personalien des Beschäftigten, ggf. auch das betriebliche Ordnungsmerkmal. Bei Ausländern aus Sta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 01/2023, Düsseldorfer Ta... / 1.1 Anmerkungen:

Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag; dieser ergibt sich unter Berücksichtigung der nachfolgenden Anmerkungen. Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter könne...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XIV. Abs. 1 Nr. 12: Zuwendungen zu Unterhalt bzw. Ausbildung

Rz. 87 Nach seinem Wortlaut gilt § 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG nur für Schenkungen unter Lebenden, die für den angemessenen Unterhalt oder die Ausbildung erfolgen. Schenkungen auf den Todesfall, die zu den Erwerben von Todes wegen zählen, werden von der Norm ebenfalls nicht steuerbefreit.[163] Eine schenkweise Zuwendung von Unterhalt bzw. Ausbildungskosten setzt voraus, dass kei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Berliner Lehramtsstipendium nicht nach § 3 Nr. 44 EStG steuerbefreit

Zahlungen i.R.d. sog. "Berliner Lehramts-Stipendiums", bei dem sich die Stipendiaten zu einer mindestens dreijährigen Tätigkeit im Berliner Schuldienst nach Abschluss der Ausbildung, anderenfalls zur Rückzahlung des Stipendiums verpflichten, sind steuerbare und nicht nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfreie Einkünfte. Ein steuermindernder Abzug als vorab entstandene WK zu späteren Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2022 ... / 2.5 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und die des Ehegatten

Rz. 412 [Berufsausbildungsaufwendungen → Zeilen 13 und 14] Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiterbildungskosten bei einer ausgeübten Tätigkeit sind immer und in voller Höhe Werbungskosten bei den Eink...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 2.6 Schulgeld

Rz. 575 [Schulgeld für Privatschule → Zeilen 65–67] Schulgeld für ein steuerlich berücksichtigungsfähiges Kind, das eine "Privatschule" oder eine privat finanzierte Schule mit anerkanntem Abschluss besucht, ist eine abzugsfähige Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG). Nicht abziehbar sind die Aufwendungen für die Beherbergung, Betreuung oder Verpflegung des Kindes. Hierfür ko...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Unterhalt 2022 – Tip... / 2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Rz. 587 Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Rz. 588 Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpfl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

Rz. 9 [Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Digitalisierung / 1.5.4 Kostentragung, Rückzahlung, Verzicht

Die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen werden regelmäßig vom Arbeitgeber getragen, was auch Reisekosten sowie eventuelle Lehrgangs-/Studiengebühren umfasst (§ 4 Abs. 7 DigiTV). Nach § 4 Abs. 8 DigiTV gelten die Zeiten von vereinbarten Qualifizierungsmaßnahmen als Arbeitszeit. Vereinbart werden kann allerdings auch, dass der Beschäftigte einen Eigenbetrag an den Kosten trägt....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kürzung des Werbungskostenabzugs bei steuerfreien Leistungen aus einem Stipendium

Leitsatz 1. Werbungskosten setzen eine Belastung mit Aufwendungen voraus. Davon ist auszugehen, wenn in Geld oder Geldeswert bestehende Güter aus dem Vermögen des Steuerpflichtigen abfließen. Eine endgültige Belastung verlangt der Werbungskostenbegriff hingegen nicht. Ausgaben und Einnahmen sind vielmehr getrennt zu beurteilen. 2. Leistungen aus einem Stipendium führen zu Arb...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Fortbildungskosten: So werd... / 4.2 Diese Kosten sind steuerlich abziehbar

Welche Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen, richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen. Zu den abziehbaren Aufwendungen gehören z. B. Lehrgangs-, Schul- oder Studiengebühren, Arbeitsmittel, Fachliteratur, Druckkosten für eine Dissertation. Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsort; i. d. R. nur in Höhe der Entfernungspauschale, Semesterticke...mehr