Fachbeiträge & Kommentare zu Strategie

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ZErb 09/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. AlberGemeinnützigkeit im ErtragsteuerrechtKommentar zu § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG und zu Umstrukturierungen bei steuerbegünstigten Körperschaften2. üb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Vorgelagerte unentgeltliche Anteilsübertragungen

Rz. 195 [Autor/Stand] Vorgelagerte unentgeltliche Anteilsübertragung auf natürliche Personen. Beabsichtigt der Wegziehende ohnehin kurz- oder mittelfristig die unentgeltliche Übertragung seiner Anteile auf eine inländische natürliche Person, sollte diese Maßnahme ggf. vor den Wegzug gezogen werden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass bei der Inanspruchnahme der Ratenzahlung ...mehr

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Diversity und Selbstbestimm... / 1.1 Begriffsbestimmungen

Diversity, oder Diversität im Deutschen, beschreibt den Ansatz, gesellschaftliche Vielfalt anzuerkennen und zu fördern. Ziel ist es, Diskriminierungen zu minimieren und Chancengleichheit für alle zu schaffen. Berücksichtigt werden dabei verschiedene Vielfaltsdimensionen (oder Marker), wie ethnische Herkunft und Nationalität, Religion und Weltanschauung, Geschlecht, Alter, se...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Weitere Vermeidungsstrategien

Rz. 218 [Autor/Stand] Doppelansässigkeit und Steuerverstrickung. § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 a.F. sah noch – nach (abzulehnender) h.M. unabhängig von einer Einschränkung deutscher Besteuerungsrechte – vor, dass eine Wegzugsbesteuerung ausgelöst wurde, wenn der Steuerpflichtige nach einem DBA als in dem anderen Vertragsstaat ansässig i.S.v. Art. 4 Abs. 2 OECD-MA galt. In der Neuf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Übergeordnete Überlegungen

Rz. 197 [Autor/Stand] Gestaltungsansatz. Den als "Flucht ins Betriebsvermögen" überschriebenen Ansätzen ist gemein, dass sie eine Anwendung des § 6 vermeiden wollen, indem sie das Tatbestandsmerkmal der "Anteile i.S.v. § 17 EStG" ausschließen und die im steuerrechtlichen Privatvermögen gehaltenen Anteile in eine Betriebsvermögensstruktur überführen. Der Formwechsel der Betei...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Umwandlung in GmbH & Co. KG

Rz. 199 [Autor/Stand] Grundüberlegungen. Die Umwandlung der Beteiligungskapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft (i.d.R. aus Haftungsgründen eine GmbH & Co. KG) durch (i) übertragende Verschmelzung zur Neugründung oder Aufnahme (§§ 2 ff. UmwG)[2] bzw. (ii) durch identitätswahrenden Formwechsel (§§ 190 ff. UmwG)[3] führt zu einer Herausstrukturierung aus dem Anwendung...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Einlage der Anteile in gewerblich geprägte GmbH & Co. KG

Rz. 211 [Autor/Stand] Früher: Gestaltungsmittel der Wahl. Die vor einem Wegzug vollzogene – steuerneutral mögliche[2] – Einlage einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung i.S.v. § 17 EStG in eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG i.S.v. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG (sog. Gepräge-KG) war bis etwa Anfang 2010 das gängige Mittel zur Vermeidung der Anwendung von § 6.[3] Dies galt nicht nur...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Effektives Management der steuerlichen Ansässigkeit

Rz. 192 [Autor/Stand] Vermeidung der unbeschränkten Steuerpflicht im Ausland. Eine Wegzugsbesteuerung kann im Einzelfall vermieden werden, wenn der Anteilsinhaber in dem ausländischen Zielstaat aus Gründen des lokalen Steuerrechts schon nicht einkommensteuerpflichtig wird und zugleich in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG bleibt: 1. Nomade...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Einlage der Anteile in originär gewerblich tätige GmbH & Co. KG

Rz. 203 [Autor/Stand] Grundüberlegungen. Die vor einem Wegzug vollzogene – steuerneutral mögliche[2] – Einlage einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung i.S.v. § 17 EStG in eine i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG originär gewerblich tätige GmbH & Co. KG kann grds. ein wirksames Gestaltungsmittel zur Vermeidung einer Wegzugsbesteuerung nach § 6 sein,[3] da anschließend das Tatb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (5) Begründung einer atypisch stillen Beteiligung

Rz. 215 [Autor/Stand] Grundüberlegung. Die o.g. Maßnahmen zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 erfordern regelmäßig eine tiefergreifende Veränderung der bestehenden Strukturen und sind mglw. aufgrund unterschiedlicher Interessen von Mitgesellschaftern nicht durchführbar. Dies führt zu der Frage, ob die gewünschten Gestaltungsfolgen nicht auch bzw. für bestimmte Fäl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Zuordnung von Vermögenswerten, die Gegenstand von Bankgeschäften sind (Abs. 1)

(1) 1 Ein Vermögenswert, der Gegenstand von Bankgeschäften im Sinne des § 1 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes oder von Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Absatz 1a des Kreditwesengesetzes ist, ist einer Bankbetriebsstätte zuzuordnen, wenn die unternehmerische Risikoübernahmefunktion in dieser Bankbetriebsstätte ausgeübt wird. 2 Unternehmerische Risikoübernahmefunkti...mehr

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zfs 09/2025, Europäische Verkehrsrechtstage

In diesem Jahr finden zum 24. Mal die Europäischen Verkehrsrechtstage statt. Nachdem diese im letzten Jahr in Porto stattfanden, wird der Veranstaltungsort in diesem Jahr wieder nach Osteuropa ziehen, und die Europäischen Verkehrsrechtstage werden in Bukarest stattfinden. Das Programm deckt auch dieses Jahr wieder Themen ab, mit denen sich die europäische Verkehrspolitik besc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Maßnahmen im Rahmen der (vorweggenommenen) Erbfolge

Rz. 232 [Autor/Stand] Allgemeine Überlegungen. Die Vielfalt der wegzugsteuerrelevanten Fragestellungen im Zusammenhang mit Schenkungen oder den zivilrechtlichen Varianten des Vermögensübergangs bei Ableben des Anteilsinhabers machen eine sorgfältige Planung erforderlich.[2] Dies auch vor dem Hintergrund, dass es in Extremfällen zu kumulierten Steuerbelastungen auf die stille...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Schrifttum:

Literaturverzeichnis: Ackerman/Halbach, Wirtschaftliche Bewertungsverfahren als eine neue Disziplin?, ISR 2014, 423; Ackerman/Halbach, Einfluss von Handlungsalternativen auf die Aufteilung von Synergien bei Funktionsverlagerungen, DB 2013, 2582; Ackerman/Stock/Halbach, Angemessenheitsdokumentation unter Berücksichtigung der ex-ante- und ex-post-Sicht, DB 2014, 567; Ahmadov, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Bewusstes "Hineingestalten" in § 6

Rz. 238 [Autor/Stand] Vorteile des § 6 nutzen. In Einzelfällen kann es im Hinblick auf einen geplanten Wegzug vorteilhaft sein, vor dem Wegzug eine bestehende Konstellation in eine "§ 6 AStG-Struktur" umzuwandeln, um beim Wegzug insbesondere von § 6 Abs. 3 (Rückkehrregelung) und der Stundung während der Abwesenheit (§ 6 Abs. 4 Satz 7) profitieren zu können. Angesprochen sind...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Identifizierung von Werttreibern und Wertbegrenzern

Rz. 669 [Autor/Stand] Allgemeines. Ausgeübte Funktionen, übernommene Risiken sowie eingesetzte Wirtschaftsgüter besitzen eine Reflexwirkung auf den Erfolgsbeitrag, den ein Unternehmen zur Wertschöpfung leisten kann. Nach tradierter Ansicht der Finanzverwaltung ist der Wertschöpfungsbeitrag infolgedessen als Differenz zwischen dem Marktpreis (Preisreferenz) einer Leistung und...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literaturverzeichnis

Ackert/Riedel/Riedl/Trost, Der Wegzug einer natürlichen Person nach Gibraltar — Unter besonderer Berücksichtigung der erweitert beschränkten Steuerpflicht i.S.d. § 2 AStG, ISR 2014, 73; Arlt, Die Anknüpfung der Vermögenszuwachsbesteuerung an die Beendigung der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG — Probleme bei "Drittstaatenfällen" durch die Einbeziehun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Zuordnung von Vermögenswerten (Abs. 1)

(1) 1 Zur Bestimmung des Dotationskapitals inländischer Versicherungsbetriebsstätten ausländischer Versicherungsunternehmen ist der Versicherungsbetriebsstätte in einem ersten Schritt ein Anteil an den Vermögenswerten des ausländischen Versicherungsunternehmens zuzuordnen, die der Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen und des Eigenkapitals des ausländische...mehr

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Strategien bei der Übertrag... / III. Strategien bei Übertragung

1. Grundsatz Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen, qualifizieren als sog. private Veräußerungsgeschäfte nach §§ 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Eine Ausnahme findet sich in § 23 Abs....mehr

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Strategien bei der Übertragung privat gehaltener Immobilien (estb 2025, Heft 8, S. 303)

Optimierungsvarianten bei Übertragung von Immobilien im Privatvermögen Dipl.-Finw. (FH) Sergej Müller, M.A. Taxation, StB/FBIStR[*] Die Zuordnung von Immobilien zum steuerlichen Privat- und Betriebsvermögen hängt von vielerlei Faktoren ab und ist Grundlage für eine steuerliche Strukturierung. Insbesondere für Immobilien des Privatvermögens lassen sich im Regelungsbereich des ...mehr

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Strategien bei der Übertrag... / 2. Überlegungen

Im Folgenden sollen mögliche Überlegungen aufgezeigt werden, wie privat gehaltene Immobilien übertragen werden können, um – je nach individuellem Einzelfall – eine möglichst steueroptimierte Übertragung der Immobilie herbeizuführen. a) Nutzung des 10-Jahreszeitraums Zunächst könnte angedacht werden, den 10-Jahreszeitraum bewusst abzuwarten, um so durch einen ggf. zeitverzögert...mehr

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Strategien bei der Übertrag... / II. Immobilienzuordnung: Privat- oder Betriebsvermögen?

Die Frage, ob Immobilien einem PV oder BV zuzuordnen sind, ist von einer Reihe verschiedener Parameter abhängig. 1. Tätigkeit und Rechtsform als Zuordnungsparameter Art der Tätigkeit: Insbesondere ist die Art der Tätigkeit entscheidend, wobei hier eine Abgrenzung bloß vermögensverwaltender Tätigkeiten von gewerblichen Tätigkeiten in den Vordergrund rückt.[6] Diese Art der Abgrenz...mehr

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Strategien bei der Übertrag... / 1. Grundsatz

Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen, qualifizieren als sog. private Veräußerungsgeschäfte nach §§ 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Eine Ausnahme findet sich in § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. ...mehr

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Strategien bei der Übertrag... / a) Nutzung des 10-Jahreszeitraums

Zunächst könnte angedacht werden, den 10-Jahreszeitraum bewusst abzuwarten, um so durch einen ggf. zeitverzögerten Verkauf den Veräußerungserlös steuerfrei zu vereinnahmen. Beachten Sie: Eine solche bewusste Überschreitung der gesetzlichen Veräußerungsfristen ist keine Steuerumgehung i.S.d. § 42 AO.[21] Beraterhinweis Bei Transaktionen außerhalb der gesetzlichen Fristen gilt ...mehr

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Strategien bei der Übertrag... / e) AfA Step-Up

Ferner könnte überlegt werden, einen AfA Step-Up mit den Immobilien herbeizuführen, die sich außerhalb der Spekulationsfrist befinden. Dazu könnte angedacht werden, die Immobilien z.B. im Wege einer Einlage zum Teilwert nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG auf eine gewerbliche Personengesellschaft zu transferieren.[39] So kann für steuerliche Zwecke der aktuelle Wert einer Immobilie "...mehr

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Strategien bei der Übertrag... / c) Zugewinnausgleich/Immobilienschaukel

Im Zuge des Zugewinnausgleichs lassen sich nach § 5 Abs. 2 ErbStG schenkungsteuerneutral Vermögensübertragungen unter Ehegatten herbeiführen.[31] Dabei könnte angedacht werden, das Immobilienvermögen etwa im Zuge einer sog. Güterstandsschaukel [32] zwischen den Ehegatten aufzuteilen. Die Erfüllung eines Zugewinnausgleichsanspruchs an sich qualifiziert nach Ansicht des BFH zunä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Strategien bei der Übertrag... / d) Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG sind selbstgenutzte Immobilien von der Besteuerung i.R.d. privaten Veräußerungsgeschäftes ausgenommen. Mithin könnte es sich anbieten, eine zu veräußernde Immobilie – in Abhängigkeit vom Einzelfall – zuvor selbst zu beziehen. Dabei gilt darauf hinzuweisen, dass im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren eine Nutzung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Strategien bei der Übertrag... / b) Übertragung auf die nächste Generation

Weiterhin könnte angedacht werden, das infragestehende Objekt auf die nächste Generation zu übertragen, damit diese entweder später eine steuerfreie Veräußerung anstoßen kann oder aber eine steuerpflichtige Veräußerung vollzieht, die jedoch Progressionsvorteile im Einkommensteuertarif nach sich ziehen kann. Grunderwerbsteuerlich sind diese Übertragungen in der Familie oder bei ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Strategien bei der Übertrag... / I. Einleitung

Die zunehmende Tendenz der Erfassung von Wertsteigerungen von Wirtschaftsgütern ist unverkennbar.[1] So wurde zuletzt durch das JStG 2024[2] eine Wegzugsbesteuerung für (Spezial)Investmentanteile im Privatvermögen (PV) umgesetzt.[3] Diskussion um die Abschaffung der 10-jährigen Spekulationsfrist: Seit geraumer Zeit wird nun auch die Abschaffung der 10-jährigen Spekulationsfri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Strategien bei der Übertrag... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Sergej Müller, M.A. Taxation, StB/FBIStR[*] Die Zuordnung von Immobilien zum steuerlichen Privat- und Betriebsvermögen hängt von vielerlei Faktoren ab und ist Grundlage für eine steuerliche Strukturierung. Insbesondere für Immobilien des Privatvermögens lassen sich im Regelungsbereich des § 23 EStG sinnvolle Übertragungsstrategien finden. Der nachfolgende Art...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Strategien bei der Übertrag... / 1. Tätigkeit und Rechtsform als Zuordnungsparameter

Art der Tätigkeit: Insbesondere ist die Art der Tätigkeit entscheidend, wobei hier eine Abgrenzung bloß vermögensverwaltender Tätigkeiten von gewerblichen Tätigkeiten in den Vordergrund rückt.[6] Diese Art der Abgrenzung ergibt sich auch aus der gesetzlich angelegten Systematik in § 15 Abs. 2 S. 1 EStG, wonach u.a. eine fehlende Vermögensverwaltung – als ungeschriebenes Tatbest...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Strategien bei der Übertrag... / IV. Fazit

Es zeigt sich, dass zunächst die Abgrenzung zwischen Immobilien des PV und BV nicht immer zweifelsfrei möglich ist. Neben der eigentlichen Zuordnung zu einem BV infolge betrieblicher Nutzung sind ergänzende Tatbestände – wie z.B. der gewerbliche Grundstückshandel – zu beachten. Nur in den Fällen, in denen eine betriebliche Veranlassung nicht gegeben ist, kann im Umkehrschlus...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Strategien bei der Übertrag... / 2. Vermögensverwaltende Tätigkeit

Die bloße Verwaltung eigenen Vermögens ist nach Ansicht der Finanzverwaltung keine gewerbliche Tätigkeit.[9] Eine bloße Vermögensverwaltung liegt demzufolge vor, wenn sich die ausgeübte Betätigung als Nutzung von Vermögen aus zu erhaltenden Substanzwerten darstellt und die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch regelmäßige Umschichtung nicht entscheidend in den Vorde...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitsvermittlung / 1 Öffentliche Arbeitsvermittlung

Ziel der öffentlichen Arbeitsvermittlung ist es, Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen zusammenzuführen. Die Agentur für Arbeit hat dabei die Eignung und Neigung der Arbeitsuchenden sowie die spezifischen Anforderungen der angebotenen Stellen zu berücksichtigen. Die Vermittlung steht als persönliche Dienstleistung in den Agenturen für Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unternehmensziele / 1 Es beginnt mit der Unternehmensvision

Am Anfang jeder unternehmerischen Tätigkeit steht die Unternehmensvision. Sie zeigt, was dieses Unternehmen erreichen möchte. Um diese Vision Wirklichkeit werden zu lassen, benötigt das Unternehmen eine Strategie. Während Unternehmensvision und -strategie die grobe Richtung vorgeben, sind Unternehmensziele handfeste, messbare Ziele. Anschließend beginnt die Umsetzung. Konkre...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Projektmanagement: Methoden... / 1.2 Und was ist das Entscheidende?

Der Erfolg eines Projekts ist von vielfältigen Faktoren abhängig; dazu gehören etwa Unternehmenspolitik, technische Risiken, Konflikte im Team oder nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers. Auch wenn Sie nicht alles in der Hand haben, können Sie dennoch einem negativen Projektverlauf vorbeugen. Denn viele Fehler lassen sich vermeiden, wenn man für die Risiken, die in...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil D: Lagebericht / 1.2 Ziele und Strategien

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Recruiting: Eignungsdiagnostik / 5.1 Fluide Anforderungen in der Zukunft

Da sich der Arbeitsalltag in vielen Berufen sehr schnell ändert, unterliegen Anforderungen an Kompetenzen von Stelleninhabern ebenso einem schnellen Wandel. Innerhalb der einzelnen Stellen werden neue Aufgaben, neue Techniken, neue Kundenanforderungen, neue Produkte und Leistungen hinzukommen, andere Aufgaben verlieren an Bedeutung. Menschen werden sich innerhalb des Unterne...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Krisenkommunikation für Ver... / 2 Krisenkommunikation muss koordiniert sein

Eine Person ist für die Krisenkommunikation zu benennen. Nur diese Person hat die Aufgabe und Zuständigkeit, zu dem Krisenfall Informationen herauszugeben und als Ansprechpartner:in für Anfragen von außen zu fungieren; insofern ist die Verfügbarkeit ein wichtiges Kriterium. Es muss nicht unbedingt auf den/die Pressesprecher:in hinauslaufen. Achtung Der/die Ansprechpartner:in ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 140 Zumutb... / 2.2 Einzelne Kriterien für zumutbare Beschäftigungen (Abs. 5)

Rz. 5 Durch Abs. 5 wird unmissverständlich klar, dass eine Beschäftigung nicht schon deshalb unzumutbar ist, weil sie nicht zum Kreis der Beschäftigungen gehört, für die der Arbeitnehmer ausgebildet ist oder die er bisher ausgeübt hat (LSG Saarland, Urteil v. 30.11.2021, L 4 AS 13/19). Abs. 5 verstärkt den Grundsatz des Abs. 1 und hätte systematisch besser diesem angefügt we...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil D: Lagebericht /   Gliederung

Nachfolgend ist ein Vorschlag zur Gliederung des Lageberichts dargestellt:mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil D: Lagebericht / 2 Wirtschaftsbericht

Im Lagebericht sind der Geschäftsverlauf (einschließlich des Geschäftsergebnisses) und die Lage des Unternehmens darzustellen, zu analysieren und zu beurteilen. Dabei ist auch auf die gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen einzugehen. Der Wirtschaftsbericht soll einen Überblick über die Entwicklung des Unternehmens im Berichtszeitraum und die wirtscha...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 282 Arbeit... / 2.5 Forschungsbereiche und Forschungsgruppen

Rz. 24 Schwerpunkte der Forschung des IAB sind Gesamtwirtschaftliche Arbeitsmarktforschung, Regionale und internationale Arbeitsmärkte, Arbeitsmarktpolitik, Betriebe und Beschäftigung, Lebenschancen und soziale Ungleichheit, Methoden und Datenzugang. Über ein Regionalbüro verbindet das IAB die Erforschung regionaler Arbeitsmärkte mit einem regionalen Forschungsnetz. Schwerpunktthem...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 282a Überm... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Abs. 1 regelt die Übermittlung von Sozialdaten der Bundesagentur für Arbeit an die statistischen Ämter des Bundes und der Länder, soweit diese für einen Zensus erforderlich sind. Beim Zensus handelt es sich um eine Erhebung, die ermittelt, wie viele Menschen in einem Land, einer Stadt leben, wie sie wohnen und arbeiten. Bei der Planung eines Zensus wird mittlerweile nu...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Familie und Beruf: Vereinba... / 5 Maßnahmen des Unternehmens

Die Leistungsfähigkeit von Mitarbeitern ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg eines Unternehmens. Wissenschaftliche Studien bestätigen, dass gesunde, zufriedene und motivierte Mitarbeiter langfristig leistungsfähiger sind. Mit Verantwortung und Initiative tragen sie zur Erreichung der Ziele bei und erhöhen damit die wirtschaftlichen Chancen des Unternehmens. Eine ...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Familie und Beruf: Vereinba... / 2.3.2 Führungskompetenzen entwickeln

Führungskräfte benötigen für die Umsetzung eines mitarbeiterfreundlichen und personifizierten Führungsstils Schulung und Unterstützung. Der Umgang mit auffälligen Mitarbeitern und schwierigen Führungssituationen, der konstruktive Umgang mit gestressten Mitarbeitern, bewährte Strategien bei Mitarbeitern, die selbst oder deren Kinder häufig krank sind, und der Aufbau und die D...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.2 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Die zweite Offenlegungssäule des ESRS G1 befasst sich mit der Frage, wie Unternehmen ihr Geschäftsgebaren im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen analysieren, steuern und weiterentwickeln – insbesondere im Verhältnis zu externen Geschäftspartnern wie Lieferanten und Dienstleistern. Im Zentrum steht die transparente Darlegung, wie Risiken wie Korruption,...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 2 Einordnung des ESRS G1 in die Gesamtheit der ESRS

Die ESRS bilden das zentrale Berichtsrahmenwerk im Kontext der CSRD. Sie konkretisieren die in der Richtlinie verankerten Offenlegungspflichten und strukturieren die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen entlang der drei bekannten Kategorien. Insgesamt umfasst das ESRS-Rahmenwerk derzeit zwölf sektorübergreifende Standards, ergänzt durch zwei Querschnittsstandards...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.1 Governance

Im Rahmen des ESRS G1 verweist die Governance-Säule ausschließlich auf den Querschnittsstandard ESRS 2 GOV-1. Dieser verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung der Rollen und Zuständigkeiten ihrer Leitungs-, Verwaltungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeit. Im Zentrum steht die Frage, wer innerhalb der Organisation für die Steuerung, Überwachung und Integration von...mehr