Fachbeiträge & Kommentare zu Stille Reserven

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Umwandlungen

Rz. 499 Unterhaltsrelevanz Besonders das Umwandlungsrecht und das Umwandlungssteuerrecht gehören zu den schwierigsten Materien des Steuerrechts. Die Beurteilung der damit zusammenhängenden Steuerrechtsfragen ist deshalb für den steuerrechtlichen Laien praktisch unmöglich und damit haftungsträchtig. Dabei können diese Rechtsinstitute gerade deshalb angewandt werden, um Vermöge...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Rücklage für Ersatzbeschaffung, § 6b EStG, R 6.6 EStR 2012

Rz. 439 Unterhaltsrelevanz Insbesondere bei gesteigerter Leistungsverpflichtung nach § 1603 BGB stellt sich immer wieder die Frage nach der Aufdeckung stiller Reserven. Beispiel Die Fertigungshalle der Unterhaltsschuldner-GmbH hat einen Buchwert von 100.000 EUR. Das Gebäude brennt ab und die Versicherung zahlt eine Entschädigung in Höhe von 250.000 EUR. Was geschieht mit der au...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] § 252 normiert mit Verweis auf die GoB eine vorsichtige, objektivierte, umsatzorientierte und verlustantizipierende Gewinn- und Vermögensermittlung, die durch § 253 konkretisiert wird. Durch den Verweis auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten als Wertobergrenze (§ 253 Abs. 1 Satz 1) werden Wertsteigerungen am ruhenden Vermögen bei der Gewinn- und V...mehr

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Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / (c) Auflösung in vororganschaftlicher Zeit gebildeter Rücklagen

Rz. 69 [Autor/Zitation] § 301 Satz 1 AktG wird entnommen, dass in vororganschaftlicher Zeit gebildete Gewinn- oder Kapitalrücklagen nicht im Rahmen des Gewinnabführungsvertrags abgeführt werden dürfen. Sie dürfen daher ohne Weiteres ausgeschüttet bzw. ausgekehrt werden (Rödder/Liekenbrock in Rödder/Herlinghaus/Neumann, § 14 KStG Rz. 439; Vogel/Rombach in HKMS3, Anh. 1 zu §§ 2...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Ermittlung der nicht beherrschenden Anteile

Tz. 411 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 In der Konzernbilanz ist gem. IFRS 10.22 iVm. IFRS 10.B86 (b) ein Posten für nicht beherrschende Anteile am Reinvermögen vollkonsolidierter Tochterunternehmen zu bilden. Nicht unter diesen Posten fallen Anteile am Mutterunternehmen selbst (eigene Anteile), an assoziierten Gemeinschaftsunternehmen (IAS 28 bzw. IFRS 11), an anderen Beteiligung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Sinn und Zweck öffentlicher Rechnungslegung

Rz. 41 [Autor/Zitation] Wie auch die öffentliche Rechnungslegung selbst, ist ihr Sinn und Zweck regelmäßig Gegenstand fachlicher Debatten. Neben ihrer Zwecksetzung führt die Abgrenzung ihrer Adressatenschaft zu Diskussionen in Forschung und Praxis. Vor einem historischen Hintergrund ist die Zwecksetzung der öffentlichen Rechnungslegung im Besonderen durch die Haushaltswirtsch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Konzeptionelle Ausgestaltung

Rz. 808 [Autor/Zitation] § 253 Abs. 5 regelt die Pflicht zur Zuschreibung, das sog. Wertaufholungsgebot, wenn die Gründe für den niedrigeren Ansatz weggefallen sind. Das in § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB formulierte Wertaufholungsgebot ist rechtsformunabhängig; seit der Umsetzung des BilMoG besteht auch für Einzelkaufleute und Personengesellschaften die Verpflichtung, außerplanmäßig...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Modifizierte Buchwertfortführung

Rz. 507 [Autor/Zitation] Wenn bei einer Umgründung der Gesamtbetrag der Gegenleistung (Gesamtausgabebetrag der neuen Anteile, Buchwert eigener oder untergehender Anteile und bare Zuzahlungen [KFS/RL 25 Rz. 97]) für das übertragene Vermögen die fortgeführten Buchwerte übersteigt, kann der Buchverlust entweder als Aufwand dargestellt oder als Umgründungsmehrwert bzw. Firmenwert...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Ermittlung des Endkonsolidierungsergebnisses

Tz. 353 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Das zu ermittelnde Endkonsolidierungsergebnis entspricht regelmäßig nicht dem Veräußerungserfolg des Mutterunternehmens im Einzelabschluss, der mittels des IFRS-Abschlusses II des Mutterunternehmens in den Summenabschluss eingeht. Der zT große Unterschied resultiert daraus, dass die Beteiligung im Einzelabschluss abweichend zu Anschaffungsko...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bedeutung und Zweck

Rz. 847 [Autor/Zitation] Die Bewertung hat den GoB zu entsprechen (§ 201 Abs. 1 öUGB; vgl. § 252 Rz. 312 ff.), die durch die Regelungen in den §§ 202–211 öUGB konkretisiert wird. Rz. 848 [Autor/Zitation] Die Anschaffungs- und Herstellungskosten gelten als Wertobergrenze, (nicht realisierte) stille Reserven dürfen nicht dargestellt werden. Der beizulegende Wert der Vermögensgege...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Steuerbilanz

Rz. 112 [Autor/Zitation] Die Zuordnung von Schulden zum Betriebsvermögen erfolgt nach dem Veranlassungsprinzip entsprechend dem auslösenden Moment ihrer Entstehung (BFH v. 6.2.1987 – III R 203/83, BStBl. II 1987, 423). Eine Schuld stellt sodann notwendiges Betriebsvermögen dar, wenn ihre Begründung auf einem Vorgang beruht, der in den betrieblichen Bereich fällt; es muss ein ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Steuerliche Aspekte

Rz. 434 [Autor/Zitation] Ein Anteil an einer Personengesellschaft ist – wie in Deutschland (vgl. Rz. 150) – ertragsteuerlich kein Wirtschaftsgut (zur Spiegelbildtheorie und Gewinnfeststellung gem. § 188 öBAO s. § 247 Rz. 186; ebenso in Deutschland, Rz. 155). Wenn Wirtschaftsgüter im Miteigentum (§§ 825 ff. öABGB) oder im Gesamthandeigentum (Vermögen der OG, KG) stehen, werden...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Abzugsposten vom Einkommen

Rz. 1911 Das unterhaltsrechtlich zu bestimmende Einkommen wird grundsätzlich berechnet durch Abzug von Bei begrenzter Leistungsfähigkeit sind an die Möglichkeit des Abzugs dieser Positionen erhöhte Anforderungen zu stellen. Dabei sind im Einzelfall d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Außerplanmäßige Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts

Rz. 660 [Autor/Zitation] Der entgeltlich erworbene (derivative) Geschäfts- oder Firmenwert ist gem. § 246 Abs. 1 Satz 4 wie ein zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand zu behandeln. Außerplanmäßige Abschreibungen des Geschäfts- oder Firmenwerts sind damit nicht ausgeschlossen, auch wenn diese in der Kommentierung weitgehend vernachlässigt werden. Durch die bis 2009 zu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeine Maßgaben

Rz. 193 [Autor/Zitation] Das Realisationsprinzip bezieht sich im Kontext des Abs. 1 Nr. 4 auf die Passage im zweiten Halbsatz ("Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind"). Es bestimmt somit über den Zeitpunkt des Ausweises von Gewinnen im JA. Dieser Zeitpunkt ist derjenige der Realisation, so dass einer bloßen Vorhersehbarkeit bzw. Ver...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 65 [Autor/Zitation] § 195 öUGB Inhalt des Jahresabschlusses 1 Der Jahresabschluß hat den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu entsprechen. 2 Er ist klar und übersichtlich aufzustellen. 3 Er hat dem Unternehmer ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Autoren: Dr. Dietmar Dokalik, Bundesministerium für Justiz Wien (Rz. 6–25...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Korrektur der Nutzungsdauerschätzung

Rz. 576 [Autor/Zitation] Sollte sich im Laufe der Nutzung eines Anlagegegenstands herausstellen, dass die der Abschreibung zugrunde gelegte Nutzungsdauer voraussichtlich nicht erreicht werden, wird (ursprünglich zu lang geschätzte Nutzungsdauer), so ist für die restliche Nutzungsdauer ein neuer Abschreibungsplan aufzustellen. Die Anpassung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn e...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Steuerliche Aspekte

Rz. 547 [Autor/Zitation] Wie die Anschaffungskosten sind auch die Herstellungskosten im öEStG nicht (ausdrücklich) definiert; § 6 Z 2 lit. a öEStG normiert jedoch die Einbeziehung angemessener Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten in die Herstellungskosten. Diese Einbeziehungspflicht bezieht sich nach dem Gesetzeswortlaut zwar nur für das Umlaufvermögen und das nicht...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 426 [Autor/Zitation] § 203 öUGB Wertansätze für Gegenstände des Anlagevermögens; Anschaffungs- und Herstellungskosten (1) Gegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen gemäß § 204, anzusetzen. (2) 1 Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ih...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Gestaltungsmöglichkeiten bei EÜR

Rz. 569 Obwohl der Bilanzierende beispielsweise über die Wertansätze und die Wertberichtigungen größere Gestaltungsmöglichkeiten hat, stehen diese aber auch bei der EÜR zur Verfügung. Rz. 570 Unterhaltsrelevanz Hierin liegt natürlich auch ein unterhaltsrechtliches Manipulationspotenzial. Damit hat auch der Unterhaltsschuldner bei der EÜR "Gestaltungsmöglichkeiten". Rz. 571 Dabei...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 844 [Autor/Zitation] § 204 öUGB Abschreibungen im Anlagevermögen (1) Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Der Plan muß die Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Musterentwurf einer Eigenbetriebsverordnung

Rz. 10 [Autor/Zitation] Seit dem BiRiLiG setzt die Anwendung von Sondervorschriften gem. § 263 eine Kodifizierung der Sondervorschriften voraus. Bei einem ersten Vergleich der landesspezifischen Eigenbetriebsgesetze bzw. -verordnungen fallen, trotz formaler Unterschiede, ein ähnlicher Aufbau und inhaltliche Übereinstimmungen auf. Zurückzuführen ist dies auf einen gemeinsamen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Handelsrecht

Rz. 213 [Autor/Zitation] Bei Kapitalgesellschaften sind die Voraussetzungen, die bei Anteilsgewährung gegen Sacheinlagen erfüllt sein müssen, detailliert geregelt (§ 27 Abs. 1, § 183 Abs. 1 AktG; § 5 Abs. 4, § 56 Abs. 1 GmbHG); der Einbringungswert ergibt sich auf der Grundlage der Bestimmungen der Satzung oder des Kapitalerhöhungsbeschlusses aus der Übernahmevereinbarung, in...mehr

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ABC der Finanzierungsarten / 21 Stille Beteiligung

Beteiligt sich ein Kapitalgeber an einem Unternehmen, ohne dass er nach außen in Erscheinung tritt, so ist er ein stiller Gesellschafter. Die Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters wird als stille Beteiligung bezeichnet. Der stille Gesellschafter besitzt zwar gewisse Kontrollrechte, er ist aber grundsätzlich von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die stille Beteiligu...mehr

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Kapitalgesellschaften: Aktu... / 12 Von der GmbH & Co. KG in die GmbH – Der Formwechsel

Als stille Gesellschaft bezeichnet man eine Gesellschaft, bei der sich jemand am Handelsgewerbe eines Anderen in der Weise beteiligt, dass er in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts, der Einzelkaufmann, aber auch eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft sein kann, eine Einlage leistet und dafür am Gewinn beteiligt wird. An einer freiberuflichen Praxi...mehr

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Personengesellschaften: Akt... / 7 Formwechsel von der GmbH & atypisch Still zur GmbH & Co. KG

Als stille Gesellschaft bezeichnet man eine Gesellschaft, bei der sich jemand am Handelsgewerbe eines Anderen in der Weise beteiligt, dass er in das Vermögen des Inhabers des Handelsgeschäfts, der Einzelkaufmann, aber auch eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft sein kann, eine Einlage leistet und dafür am Gewinn beteiligt wird. An einer freiberuflichen Praxi...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 3.3.4 Sale-and-lease-back-Verfahren

Rz. 33 Als Sale-and-lease-back-Verfahren werden Vorgänge bezeichnet, bei denen ein Unternehmen in seinem Eigentum stehende Vermögensgegenstände des Anlagevermögens – immaterielle[1] und (vorwiegend) materielle Anlagegüter – an ein anderes Unternehmen – in der Regel eine Leasing-Gesellschaft –[2] veräußert und die Vermögensgegenstände auf der Grundlage eines Leasing-Vertrages...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.2.3.3 Eintritt eines Gesellschafters in eine bestehende Personengesellschaft (Gesellschaftereintritt)

Rz. 72 Sofern ein neuer Mitunternehmer in eine bestehende Personenhandelsgesellschaft aufgenommen wird, muss dieser i. H. d. Teilwerts seines zu übernehmenden Kapitalanteils, der in aller Regel über dem Buchwert liegt, eine entsprechende Einlage leisten. Zum Zwecke der Bestimmung seines aktuellen Beteiligungswerts am Unternehmensvermögen und damit der zu leistenden Einlage i...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.2.3.1 Allgemeines

Rz. 69 Während Sonder-Jahresabschlüsse darauf abzielen, das Sonderbetriebsvermögen der Mitunternehmer darzustellen bzw. seine Veränderungen aufzuzeigen, sollen Ergänzungs-Jahresabschlüsse gesellschafterbezogene Wertkorrekturen zu den Inhalten der Gesamthands-Jahresabschlussrechnung erfassen. Wie gezeigt wurde, enthalten Sonderbilanzen Wirtschaftsgüter, die aus handelsrechtli...mehr

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Personengesellschaften in d... / 4.2.3.2 Veräußerung eines Mitunternehmeranteils an einen Dritten (Gesellschafterwechsel)

Rz. 70 In diesem Fall übernimmt ein neuer Mitunternehmer unter Zustimmung der anderen Eigner den Anteil des ausscheidenden Gesellschafters. Der Austretende wird grundsätzlich i. H. d. Buchwerts und des positiven Unterschiedsbetrags zwischen Teil- und Buchwert (i. d. R. stille Reserven, nicht bilanzierungsfähige immaterielle Wirtschaftsgüter und ein ggf. vorhandener Geschäfts...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Steuerstundung bei Sitzverlegung einer SE oder einer Sitzverlegung einer anderen KapGes innerhalb der EU

Rn. 406 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 § 17 Abs 5 EStG greift gemäß S 2 nicht, wenn eine Sitzverlegung einer SE oder einer anderen KapGes innerhalb der EU vorliegt. Art 10d Abs 1 Fusionsrichtlinie untersagt eine Besteuerung der Gesellschafter bei Sitzverlegung einer SE. Auch eine Sitzverlegung von anderen KapGes innerhalb der EU würde der Niederlassungsfreiheit (Art 49 AEUV) ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Veranlagung

Rn. 59 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Erfassung von Veräußerungsgewinnen nach § 17 EStG findet iRd ESt-Veranlagung des Anteilseigners statt und ist eine Besteuerungsgrundlage des ESt-Bescheides. Veräußerungsgewinne können aufgrund der Bruchteilsbetrachtung nicht Gegenstand einer einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung gemäß §§ 179 Abs 1 und 2, 180 Abs 1 Nr 2 Buchst ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. AK nach Zuzug gemäß § 17 Abs 2 S 3 und 4 EStG

Rn. 240 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 In § 17 Abs 2 S 3 und 4 EStG ist eine besondere Regelung normiert, um StPfl, die aus dem Ausland ins Inland zugezogen sind, nicht einer Doppelbesteuerung zu unterwerfen. Erfolgt bereits eine Wegzugsbesteuerung der Anteile an der KapGes aufgrund ausländischen Rechts, so wird als AK bei einer Veräußerung in Deutschland die Bemessungsgrundlage...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität

Rn. 6 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Rechtfertigung für die Besteuerung nach § 17 EStG folgert das BVerfG aus dem Umstand, dass die "Nähe" einer Beteiligung zur Geschäftsführung der Gesellschaft, ihr möglicher Einfluss auf die Ausschüttungs- und Rücklagenpolitik einschließlich der Entscheidungen über Kapitalerhöhungen – und damit die Möglichkeit, die Voraussetzung für die En...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 29. BMF, Schr. v. 26.9.2014 – IV B 5 - S 1300/09/10003 – DOK 2014/0599097, BStBl. I 2014, 1258 (Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen [DBA] auf Personengesellschaften)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Einkünfte, die von Personengesellschaften erzielt werden, Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zielsetzung und Grundkonzeption des § 17 EStG

Rn. 1 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Nach dem Dualismus der Einkünfteermittlung ist die Veräußerung von PV grds nicht stpfl. Nach der Systematik des § 2 Abs 2 EStG ist zwischen den Gewinneinkünften und Überschusseinkünften zu unterscheiden. Der Gewinnbegriff nach § 4 Abs 1 S 1 EStG umfasst das Gesamtergebnis einer unternehmerischen Tätigkeit einschließlich der Gewinne und Verlust...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Erwerb von Anteilen zu unterschiedlichen AK

Rn. 251 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Werden die Anteile an derselben Gesellschaft in mehreren Erwerbsvorgängen zu verschiedenen Zeitpunkten und AK erworben, so behalten die Anteile ihre rechtliche Selbstständigkeit, soweit die Identität der Anteile ermittelbar ist (BFH vom 29.07.1997, VIII R 80/94, BStBl II 1997, 727). Das führt dazu, dass der Veräußerer faktisch ein Wahlrecht...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Allgemein: Bilanzielle Risikovorsorge des Leasinggebers

Rn. 73 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Durch den Abschluss eines Leasingvertrags geht der Leasinggeber "vielschichtig gelagerte Risiken" (Tacke (1999), S. 142) ein, die sich bspw. in Bonitäts- und Zinsänderungsrisiken sowie leasingtypische Risiken (Objekt- und Vertragsrisiko) einteilen lassen (vgl. Findeisen (1998a), Rn. 61). Für sie ist (bei Bedarf) bilanzielle Vorsorge zu treffe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11 Nachträgliche Rückvergütungen bei Mehrgewinnen durch Außenprüfung

Tz. 62 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Der bei einer Außenprüfung sich ergebende Mehrgewinn kann unter den Voraussetzungen des § 22 KStG iRe Rückvergütung stlich als BA abgezogen werden (s R 22 Abs 6 KStR 2022; und s Urt des BFH v 25.08.1953, BStBl III 1954, 36). Hierzu ist jedoch erforderlich, dass ein entspr Beschl der Generalversammlung gefasst wird und dass die H-Bil der Gen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2a... / 4 Abzug "finaler" Verluste in EU und EWR

Rz. 46 Seit der Neukonzeption des Abs. 1 durch Gesetz v. 19.12.2008 (Rz. 1e) ist der Regelungsbereich der Vorschrift auf Verluste aus Drittstaaten beschränkt. Für Verluste aus den EU- und EWR-Staaten gibt es daher keine ausdrückliche gesetzliche Regelung, wenn man von dem Ausschluss des positiven und negativen Progressionsvorbehalts in § 32b Abs. 1 S. 2, 3 EStG absieht. Die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

1. FinMin. NRW, Erlass v. 3.11.1972 – S 1300 - 2/5 - VB 2, DB 1972, 2235 Rz. 1 [Autor/Stand] Einkommens- und Vermögensverlagerungen in sog. Steueroasenländer: Zurechnung von Einkünften und Vermögenswerten Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil v. 21.5.1971 – III R 125 – 127/70 (BStBl. 11, 721) für Zwecke der Vermögensteuer entschieden, daß eine schweizerische Basisgesellschaft unt...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Stille Gesellschaft

Literatur: Schulze zur Wiesche, FR 1977, 492; Bitsch, GmbHR 1983, 56; Bitz, GmbHR 1997, 769 Die Bildung einer typischen stillen Gesellschaft zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter ist zulässig.[1] Bei einer unangemessenen Begünstigung des typisch Stillen bei der Gewinnverteilung kann eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegen.[2] Für einen Stillen, der g...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kapitalerhöhung

Literatur: Schulze zur Wiesche, BB 1992, 1686, 1689; Tiedke/Wälzholz, GmbHR 2001, 223; Wassermeyer, Der Konzern 2005, 424; Schulze zur Wiesche, DStZ 2017, 451, 453. Kapitalerhöhungen führen grundsätzlich nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, weil es an der Vermögensminderung bzw. verhinderten Vermögensmehrung und der Auswirkung auf den Unterschiedsbetrag nach § 4 EStG...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Wirtschaftsgut

Die Übertragung von materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern wie Firmenwert, Patent-, Urheber- oder sonstigen Schutzrechten auf einen Gesellschafter stellt eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung dar und kann daher eine verdeckte Gewinnausschüttung sein. Eine Vermögensminderung liegt vor, soweit das Wirtschaftsgut bilanziert ist (Ausbuchen des Buchwe...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / 3 Buchwertansatz

Bei einer Einbringung zu gemeinen Werten tritt bei der übertragenden Körperschaft keine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung ein, sodass sich insoweit die Frage der verdeckten Gewinnausschüttung nicht stellt. Bei einer Einbringung zu Buchwerten oder zu Zwischenwerten liegt bei ihr eine verhinderte Vermögensmehrung vor, die auch auf gesellschaftsrechtlichen Gr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.2 Begriff der stillen Reserven (Abs. 1 S. 5–8)

Rz. 131 Bei einem schädlichen Beteiligungserwerb bleiben die Verluste abziehbar, soweit sie die stillen Reserven im Betriebsvermögen der die Verluste ausweisenden Körperschaft nicht übersteigen. Der Begriff "stille Reserven" ist in Abs. 1 S. 6 definiert. Stille Reserven i. S. d. Abs. 1 S. 5 ist danach der Unterschiedsbetrag zwischen dem bei der steuerlichen Gewinnermittlung ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 1.3 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 11 Die Vorschrift beschränkt den Verlustabzug bei Körperschaften. In der Literatur wird die Ansicht vertreten, dass es für Personengesellschaften und Einzelgewerbetreibende keine entsprechenden Vorschriften gebe. Es handle sich daher um ein benachteiligendes Sonderrecht für Körperschaften. Außerdem ignoriere die Vorschrift das Prinzip der Selbstständigkeit der Körperscha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 2.7.5 Mittelbarer Beteiligungserwerb

Rz. 151 Keine ausdrückliche Bestimmung enthält das Gesetz für die Ermittlung der (anteiligen) stillen Reserven bei mittelbarem Beteiligungserwerb. Möglich wäre es, die anteiligen stillen Reserven der unmittelbar und mittelbar erworbenen Beteiligungen sowie das Eigenkapital der unmittelbar oder mittelbar erworbenen Gesellschaften zusammenzurechnen und mit dem (ggf. anteiligen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 8 Die ursprünglich mit dem Schlagwort "Mantelkauf" bezeichnete Regelung des Verlustabzugs von Körperschaften ist im Laufe der Zeit mehrfach geändert worden. Zunächst hatte die höchstrichterliche Rspr. den Verlustabzug jahrzehntelang in der "Mantelkaufrechtsprechung" nicht nur von der rechtlichen, sondern auch von der wirtschaftlichen Identität zwischen dem den Verlust er...mehr