Fachbeiträge & Kommentare zu Steuersatz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Vermögensverwaltung

Rz. 188 Geht die Tätigkeit einer begünstigten Körperschaft nicht über die bloße Vermögensverwaltung hinaus, so liegt nach § 14 S. 1 AO kein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. Im Gegensatz zu den Leistungen im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ist die Steuerermäßigung für Leistungen im Rahmen einer Vermögensverwaltung nicht ausgeschlossen. Nach § 14 S. 3 AO ...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / Zusammenfassung

Überblick Für die Besteuerung von Fahrzeugen ist die Einstufung in eine bestimmte Fahrzeugart von grundlegender Bedeutung. Von dieser Einstufung eines Fahrzeugs ist die zur Ermittlung der Kraftfahrzeugsteuer anzuwendende Bemessungsgrundlage abhängig.[1] Die Einstufung in eine bestimmte Fahrzeugklasse wird von den Verkehrsbehörden in der nach § 3 Abs. 1 S. 2 FZV ausgefertigten...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.3.6 Einzelfälle von Zweckbetrieben

Rz. 187 Als Tätigkeiten, die im Rahmen eines steuerunschädlichen Zweckbetriebs und nicht eines steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erbracht werden, gehören insbesondere folgende: Mensa- und Cafeteriabetriebe, die von gemeinnützigen Studentenwerken unterhalten werden, die einem Wohlfahrtsverband angeschlossen sind. Speisen- und Getränkeumsätze, die in diesen B...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Einzelfälle, in denen keine Gemeinnützigkeit vorliegt

Rz. 192 Abfallbeseitigung: Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb einer von entsorgungspflichtigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften gegründeten GmbH, die nach ihrer Satzung die Beseitigung und Verwertung von Abfällen "im Dienste des öffentlichen Gesundheitswesens und der Förderung des Umweltschutzes" betreibt, ist kein Zweckbetrieb i. S. d. § 65 AO und damit nicht steuerb...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 4.1 Hubraumorientierte Besteuerung

4.1.1 Hubraum und Schadstoffklasse Die Besteuerung von bis zum 30.6.2009 erstmals zugelassenen durch Hubkolbenmotor angetriebenen Pkw richtet sich nach dem Hubraum sowie der Schadstoff- und Kohlendioxidemission. Der Hubraum wird im Rahmen des Zulassungsverfahrens von den Zulassungsbehörden in den Fahrzeugpapieren dokumentiert und der Finanzverwaltung automatisiert übermittelt...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 4.2 Kohlendioxid-orientierte Besteuerung

4.2.1 Kohlendioxidausstoß und Hubraum Die kohlendioxid-orientierte Besteuerung findet für ab dem 1.7.2009 und bei positiver Günstigerprüfung nach § 18 Abs. 4 KraftStG auch für ab dem 5.11.2008 erstmals zugelassene Pkw Anwendung. Sie bemisst die Kraftfahrzeugsteuer gem. § 8 Nr. 1 Buchst. b KraftStG nach der Kohlendioxidemission und dem Hubraum. Die Werte zur Kohlendioxidemissio...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 4.3 Gewichtsbezogene Besteuerung

Eine am zulässigen Gesamtgewicht orientierte Besteuerung von Pkw kommt nur noch in folgenden Fällen in Betracht: Bei erstmaliger Zulassung bis zum 30.6.2009 für Pkw, die ausschließlich durch einen Elektromotor – Elektro-Pkw -[1] angetrieben werden und für solche Pkw, die durch einen Verbrennungsmotor angetrieben werden, der kein Hubkolbenmotor ist, z. B. Pkw mit Wankelmotor. B...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 2.4.3 Trikes und Quads

Dreirädrige und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge – Quads, Buggys,Trikes und ähnliche Fahrzeuge – fallen unter den Begriff der Leichtfahrzeuge. Die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung ist besonders geregelt. Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des KraftStG [1] hatte der Gesetzgeber für diese Fahrzeuge wieder die bis zum 30.6.2009 für alle Personenkraftwagen geltende Bes...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 4.2.4 Höhe des Kohlendioxidfreibetrags

Für die Berücksichtigung der jeweiligen Höhe des Kohlendioxidfreibetrags ist das Datum der erstmaligen Zulassung des jeweiligen Pkw maßgebend. Die Minderung des Freibetrags hat keine Auswirkung auf die zu diesem Zeitpunkt im Bestand befindlichen d. h. zugelassenen oder (vorübergehend) außer Betrieb gesetzten Pkw.[1] Die festgelegten Absenkungen des Kohlendioxidfreibetrags so...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 Vorsteuerpauschalierung

Rz. 22 Nach § 23a UStG können Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (steuerbegünstigte Körperschaften), die nicht verpflichtet sind, Bücher zu führen, ihre Vorsteuern mit 7 % ihres Umsatzes (ausgenommen Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe) pauschalieren. Diese Vorsteuerpauschalierung ist aber nur zulässig, wenn der ...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 4.4 Oldtimer-Kennzeichen und rote Kennzeichen

Die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG legt fest, dass in Fällen, in denen ein Oldtimer-Kennzeichen nach § 10 Abs. 1 FZV oder ein rotes Kennzeichen von einer Zulassungsbehörde im Inland zur wiederkehrenden Verwendung ausgegeben wird, diese Zuteilung des Kennzeichens der Kraftfahrzeugbesteuerung unterliegt. Ausgenommen hiervon ist lediglich die Zuteilung von roten Kennz...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 4.2.1 Kohlendioxidausstoß und Hubraum

Die kohlendioxid-orientierte Besteuerung findet für ab dem 1.7.2009 und bei positiver Günstigerprüfung nach § 18 Abs. 4 KraftStG auch für ab dem 5.11.2008 erstmals zugelassene Pkw Anwendung. Sie bemisst die Kraftfahrzeugsteuer gem. § 8 Nr. 1 Buchst. b KraftStG nach der Kohlendioxidemission und dem Hubraum. Die Werte zur Kohlendioxidemission und zum Hubraum werden im Rahmen de...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 4.2.3 Kohlendioxidfreibetrag

Der Besteuerung lagen bei Einführung der Kohlendioxidkomponente 3 Elemente zugrunde: Jedes Gramm Kohlendioxid pro Kilometer wird gleich besteuert, d. h. unabhängig von der Antriebsart, der Schadstoffeinstufung des Fahrzeugs oder absoluten Höhe des Kohlendioxidausstoßes, bleibt der Betrag von 2 EUR pro Gramm und Kilometer gleich. Es handelt sich mithin um einen linearen Tarif....mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Einord... / 3.2.3 Fahrzeugzulassungsverordnung

Auch die FZV [1] – als zentrale verkehrsrechtliche Vorschrift – enthält verschiedene Einordnungen zu Fahrzeugarten. So legt § 2 FZV folgende Fahrzeugarten fest: Krafträder: Dies sind zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, im Falle von Verbrennungsmotoren, und/oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 4.1.1 Hubraum und Schadstoffklasse

Die Besteuerung von bis zum 30.6.2009 erstmals zugelassenen durch Hubkolbenmotor angetriebenen Pkw richtet sich nach dem Hubraum sowie der Schadstoff- und Kohlendioxidemission. Der Hubraum wird im Rahmen des Zulassungsverfahrens von den Zulassungsbehörden in den Fahrzeugpapieren dokumentiert und der Finanzverwaltung automatisiert übermittelt. Die im Typprüfungsverfahren für ...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Einord... / 2.1.2 Von der Fahrzeugart abhängige Begünstigung bei der Kraftfahrzeugsteuer

Linienverkehr Eine Steuerbefreiung für Fahrzeuge im Linienverkehr nach § 3 Nr. 6 KraftStG kommt nur für Kraftomnibusse und Pkw mit 8 oder 9 Sitzplätzen einschließlich Führersitz sowie für Kraftfahrzeuganhänger, die hinter diesen Fahrzeugen mitgeführt werden, in Betracht. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug während des Zeitraums, für den die Steuer zu entrichten wäre, zu mehr...mehr

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Neues zur Gemeinnützigkeit,... / 2. Ermäßigter Steuersatz nur bei Leistungen durch Zweckbetriebe i.S.d. §§ 66–68 AO

Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von zurzeit 7 % nach § 12 Abs. 2 UStG für Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Satz 3 sieht vor: Für Leistungen, die i.R. eines Zweckbetriebs gem. §§ 66 bis 68 AO ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nic...mehr

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Neues zur Gemeinnützigkeit,... / c) Transport von Blut, ermäßigter Umsatzsteuersatz (BFH v. 5.4.2023 – V R 14/22)

Die Versagung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes war auch Gegenstand des BFH-Urteils v. 5.4.2023 – V R 14/22, UR 2023, 678 [Hummel], im Bereich des Blut- und Transportgewerbes. Kläger war ein gemeinnütziger Verein, der über die Anwendung auf seine Umsätze aus den Jahren 2014 bis 2016 stritt. Wie schon oben (s. unter III. 2.) ausgeführt, fordert der BFH, dass gem. § 12 Abs. 2 ...mehr

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Rechnung: Kosten sparen mit... / 1.1 Umsatzsteuersystem: So wird die Umsatzsteuer erfolgsneutral

Umsätze von Unternehmern unterliegen regelmäßig der Umsatzsteuer. Der Steuersatz beträgt derzeit 19 % (in Ausnahmefällen 7 % und 0 %).[1] Der leistende Unternehmer rechnet seinen erbrachten Umsatz (100 %) ab und schlägt, wenn der Regelsteuersatz gilt, zusätzlich noch einmal 19 % Umsatzsteuer auf. Der Kunde muss dann den Rechnungsbetrag i. H. v. 119 % begleichen. Der leistende...mehr

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Rechnung: Kosten sparen mit... / 1.2.3 Unversehrtheit des Inhalts

Unter Unversehrtheit des Inhalts versteht man, dass bei der Übermittlung der Rechnung die in der Rechnung nach dem Umsatzsteuergesetz erforderlichen Angaben nicht geändert werden können.[1] Es soll sichergestellt sein, dass beispielsweise die Bezeichnung der Leistung, die Bezeichnung des Leistenden, das Entgelt und der Steuersatz nicht verändert werden können.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Steuersatz (Tarif)

Tz. 63 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Körperschaftsteuersatz beträgt für die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften 15 % des zu versteuernden Einkommens (s. § 23 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 KStG, Anhang 3).mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Freibeträge und Steuersätze

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 34b Steuersätze bei Einkünften aus außerordentlichen Holznutzungen

I. Allgemeines Schrifttum: Hiller, Aktuelle Fragen zur Bewertung der Waldwertbestockung, HLBS-Report, 3/2002, 80; Hiller, Aktuelle Einblicke in die Einkommensbesteuerung der Forstwirtschaft, INF 2003, 104; Bruckmeier/Kleeberg, Die Verrechnung der AK und HK für das stehende Holz, INF 2005, 620; Hiller, Nochmals: AK und HK für das stehende Holz, INF 2005, 745; Ortenburg/Ortenburg, Z...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Gemeinnützigkeitsrecht und umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Vereinsaktivitäten im Bereich Sportzentren

Tz. 159 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Wie nach Auffassung der Finanzverwaltung einzelne Vereinsleistungen aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht zu beurteilen sind, zeigt die nachstehende Übersicht. Zur Definition eines Mitglieds wird auf AEAO zu § 67a AO TZ 12 (Anhang 2) verwiesen. Für Gastmitgliedschaften ist nicht zu beanstanden, wenn die Gastmitgliedschaft wie eine Vollmitgl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Zusammentreffen verschiedener Holznutzungsarten

Rn. 75 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Wie bisher können innerhalb eines Wj verschiedene Holznutzungsarten zusammentreffen. Es bedarf allerdings im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage keiner besonderen Berechnung mehr, weil die außerordentlichen Holznutzungen unabhängig von den ordentlichen Holznutzungen sind und zudem die außerordentlichen Holznutzungen (sowohl aus volks- oder s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Kalamitätsnutzungen

Rn. 113 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Kalamitätsnutzungen erfuhren in der Vergangenheit unterschiedliche Begünstigungen. Bis einschließlich VZ 1998 unterlagen sie bis zur Höhe des Nutzungssatzes dem halben durchschnittlichen Steuersatz, die über den Nutzungssatz hinausgehenden einem Viertelsteuersatz und soweit sie über den doppelten Nutzungssatz hinausgingen, einem Achtelsteue...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / (1) Grundsätzliches

Rz. 239 Wie die steuerlichen Verhältnisse des idealen Erben zu bestimmen sind, hat die Rechtsprechung bislang nicht einheitlich entschieden. Klare Vorgaben hierzu existieren (noch) nicht.[682] Insofern stellt sich zunächst die Frage nach dem anzuwendenden Steuersatz – aber auch nach anderen persönlichen (Besteuerungs-)Merkmalen. Im Bereich des Güterrechts (Zugewinnausgleich) ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Startgelder und Teilnehmergebühren

Tz. 79 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Startgelder und Teilnehmergebühren sind nach § 4 Nr. 22 Buchst. a und Buchst. b UStG (Anhang 5) von der Umsatzsteuer befreit. Besteht das Entgelt für die Veranstaltungen in Eintrittsgeldern der Zuschauer, kommen die Umsatzsteuerbefreiungen des § 4 Nr. 22a Buchst. a und Buchst. b UStG, (Anhang 5) nicht in Betracht. Die Entgelte sind vielmehr s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zeitpunkt der Holznutzung und Gewinnrealisierung

Rn. 80 Stand: EL 174 – ET: 08/2024> Bis einschließlich VZ 2011 kam es für die Frage, mit welchen Steuersätzen des § 34b EStG die Holznutzungen zu versteuern sind, auf den Zeitpunkt der jeweiligen Holznutzungen an. Dagegen war bei der Ermittlung der Einkünfte aus den verschiedenen Holznutzungen auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem das vom Grund und Boden getrennte Holz zu Ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Besondere Billigkeitsmaßnahmen trotz fehlender Einschlagsbeschränkung (§ 34b Abs 5 EStG)

Rn. 140 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Bundesregierung wird (mit Zustimmung durch den Bundesrat) ermächtigt, durch Rechts-VO für besondere Schadensereignisse (Kalamitätsschäden) aus sachlichen Gründen sowohl von § 34b Abs 3 EStG abweichende Steuersätze festzulegen als auch bei buchführenden LuF die (teilweise) Nichtbewertung des am Bilanzstichtag vorhandenen eingeschlagenen ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.3 Vermietung von Sportstätten – Beispielsfälle

Tz. 99 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel 1: Eine Sportstätte wird ohne Betriebsvorrichtung auf längere Dauer (mehr als sechs Monate) an einen Verein vermietet. Ergebnis 1: Ertragsteuerlich sind die Einnahmen im Tätigkeitsbereich "steuerfreie Vermögensverwaltung" zu erfassen. Körperschaftsteuer ist auf Grund der Ertragsteuerfreiheit nicht zu entrichten (s. AEAO zu § 67a AO TZ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sonstige steuerliche Maßnahmen (§ 5 FAG)

Rn. 195 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Ist für ein (oder mehrere) Wj eine Einschlagsbeschränkung angeordnet worden, unterliegen gem § 5 Abs 1 FAG sämtliche in diesem Zeitraum verwerteten Kalamitätsnutzungen einheitlich dem Steuersatz des § 34b Abs 4 3 Nr 2 EStG (ab VZ 1999: 1/4-Steuersatz), ohne Unterscheidung danach, ob die Kalamitätsnutzungen innerhalb oder außerhalb des Nutzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Besteuerung der außerordentlichen Waldnutzungen und der Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen) mit einem Vorzugstarif war schon in § 59 EStG 1925, ab 1934 bis einschließlich VZ 1954 in § 34 Abs 3 EStG geregelt. Die Vorschrift hatte zu einigen Zweifelsfragen geführt, namentlich zur Frage der Behandlung von BA beim Vorli...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Nachgeholte Nutzungen

Rn. 110 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Nachholnutzungen nach § 34b Abs 3 Nr 1 EStG aF unterlagen bis einschließlich VZ 1998 einem besonderen Steuersatz, der mindestens 10 % der erzielten Einkünfte aus Nachholnutzungen betrug. Diese Begünstigung ist bereits mit dem StEntlG 1999/2000/2002 weggefallen, so dass sie ab VZ 1999 wie ordentliche Nutzungen mit dem vollen Steuersatz zu ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Außerordentliche Holznutzungen aus wirtschaftlichen Gründen

Rn. 111 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Außerordentliche Holznutzungen aus wirtschaftlichen Gründen (§ 34b Abs 1 Nr 1 EStG) unterlagen bis einschließlich VZ 2011 dem besonderen Steuersatz des § 34 EStG (§ 34 Abs 2 Nr 5 EStG; Fünftelregelung). Rn. 112 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Ab VZ 2012 unterliegen die Holznutzungen aus wirtschaftlichen Gründen keiner Tarifabschwächung mehr; sie ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Umsatzsteuervoranmeldung

Tz. 17 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel zur Anwendung: Der Verband Mustermann e. V., Musterstraße 4711, 36 251 Bad Hersfeld, hat im Besteuerungszeitraum Januar 2020 folgende Umsätze (netto) getätigt: Steuerpflichtige Umsätze Die steuerfreien Umsätze aus Vorträgen und Sportkursen i. S. v. § 4 Nr. 22 Buchst. a...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 5. Latente Steuern – grundsätzliche Berücksichtigung

Rz. 110 Der Wert einzelner Nachlassgegenstände kann oftmals nur durch deren Versilberung realisiert werden. Vor allem, wenn zum Nachlass auch Betriebsvermögen gehört, können durch dessen Veräußerung einkommensteuerpflichtige Gewinne entstehen (§ 16 Abs. 3 EStG). Die daraus resultierende Steuerbelastung haben – im Verhältnis zum Finanzamt – grundsätzlich der bzw. die Erben zu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.9 Zu versteuerndes Einkommen und Steuer bei Nichtvorliegen der Steuerbegünstigung bzw. bei Vereinen, die keinen Status der Steuerbegünstigung besitzen

Tz. 103 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Hinweis: Zu den Steuersätzen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / X. Beispielsfälle

Tz. 71 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel 1: Der Verein X hat in seinem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einen Gewinn aus Gewerbebetrieb i. H. v. 4 800 EUR erwirtschaftet. Die Bruttoeinnahmen aus den Tätigkeiten im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind höher als 45 000 EUR (Besteuerungsfreigrenze ab 29.12.2020! – davor 35 000 EUR). Ergeb...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Umfang der Steuerpflicht

Tz. 11 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Den Umfang der Steuerpflicht bestimmt § 1 Abs. 2 KStG (Anhang 3). Nach dieser Vorschrift erstreckt sich die unbeschränkte Steuerpflicht auf sämtliche Einkünfte. Welche Einkünfte der Besteuerung unterliegen, regelt § 2 Abs. 1 EStG (Anhang 10). Von den dort genannten Einkunftsarten können für die steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperscha...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sportanlagen/-stätten

Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Sportanlagen/-stätten sind Sportplätze/-hallen, Schwimmbäder, Tennisplätze/-hallen, Schießstände, Kegelbahnen, Squashhallen, Reithallen, Turnhallen, Eissportstätten, Golfplätze etc. Die Vermietung von Sportstätten und Betriebsvorrichtungen auf kurze Dauer schafft lediglich die Voraussetzungen für sportliche Veranstaltungen. Sie ist jedoch selbst kei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.1 Steuerliche und gemeinnützigkeitsrechtliche Folgen

Tz. 109 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Wie bereits ausgeführt (s. Tz. 108) sind die Einnahmen (brutto) beim Überschreiten der Zweckbetriebsfreigrenze einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Die im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gültige Besteuerungsfreigrenze nach § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b) von 45 000 EUR wird somit ebenfalls übe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Inanspruchnahme des Ausgleichsfonds

Rn. 171 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Ausgleichsfonds darf (durch Entnahme der entsprechenden Geldmittel) entsprechend § 3 Abs 3 Nr 1 FAG in Anspruch genommen werden zur Ergänzung der durch eine Einschlagsbeschränkung geminderten Erlöse. Die Frage, in welcher Höhe dem Forstwirt durch die Einschlagsbeschränkung Mindereinnahmen entstehen bzw entstanden sind, wird wohl dahingeh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 150 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Durch das FAG vom 29.08.1969 (BGBl I 1969, 1533) wurde erstmalig ein Instrument geschaffen, bei Störungen des Rohholzmarktes infolge von Naturereignissen den ordentlichen Holzeinschlag unter bestimmten Voraussetzungen für einzelne Holzartengruppen (regional begrenzt bzw bundeseinheitlich) zu beschränken. Da sich das Gesetz in seiner ursprüng...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.7 Zu versteuerndes Einkommen und Steuer bei Steuerbegünstigung (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sportausweise, -abzeichen, -werbung durch Sportverbände

Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Entgelte, die Sportverbände für die Genehmigung von Wettkampfveranstaltungen und Entgelte, die diese für die Ausstellung bzw. Verlängerung von Sportausweisen sowie für die Verleihung des Deutschen Sportabzeichens, des Deutschen Jugendsportabzeichens erzielen, sind nicht dem Zweckbetrieb "sportliche Veranstaltungen" (s. § 67a AO, Anhang 1b) zuzuordn...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Bruttoeinnahmefreigrenze von 45 000 EUR

Tz. 108 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Zweckbetriebsfreigrenze ist eine Bruttoeinnahmefreigrenze. D.h., es sind bei der Ermittlung der Zweckbetriebsfreigrenze die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer zugrunde zu legen. Für die Zweckbetriebsgrenze sind alle Einnahmen (brutto) aus allen sportlichen Veranstaltungen und aus allen Abteilungen eines Vereins innerhalb eines Jahres...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.2 Umsatzsteuer

Tz. 88 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Zu den Veranstaltungen belehrender Art auf dem Gebiet des Sports gehören z. B. die Erteilung von Schwimm-, Tennis-, Reit-, Segel-, Flug- und Skiunterricht. Wird von einem Verein Sportunterricht an Mitglieder oder Nichtmitglieder gegen Entgelt erteilt, ist der Umsatz steuerbar, jedoch nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5) steuerbefreit. F...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Unterhaltung von Clubhäusern, Vereinsheimen oder -gaststätten, die ihr Angebot vorzugsweise nur an Mitglieder richten

Tz. 90 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die mit der Gemeinnützigkeit verbundenen Steuervergünstigungen erstrecken sich nicht auf derartige Einrichtungen der Sportvereine. Der Gesetzgeber hat dies aus Gründen des Wettbewerbs der Vereine zu Unternehmen des Gaststättengewerbes und der steuerlichen Gleichbehandlung der Sportvereine mit anderen steuerbegünstigten Einrichtungen verneint...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 6. Zuwendungsverhältnis

Rz. 73 Der Pflichtteilsanspruch ist nach dem Ableben des Erblassers vom Erben an den Pflichtteilsberechtigten auszuzahlen. Dennoch wird der Besteuerung nicht das Verhältnis des Erben zum Pflichtteilsberechtigten, sondern vom Erblasser zum Pflichtteilsberechtigten zugrunde gelegt.[111] Dies ist insbesondere für die maßgebliche Steuerklasse und damit verbunden für die Höhe der...mehr