Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5.2 Folgen des Widerrufs

Rz. 314 Der Land- und Forstwirt, der von der Regelbesteuerung zur Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG zurückkehrt, kann grds. für alle vor der Rückkehr bewirkten Umsätze Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis unter Anwendung der Steuersätze des § 12 UStG ausstellen. Denn ob ein Umsatz bereits der Durchschnittssatzbesteuerung oder noch der Regelbesteuerung unterlieg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.2 Land- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen

Rz. 186 Weiterhin gilt der Durchschnittssatz nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG – unter Beachtung der Ausführungen in Rz. 147ff. und in Rz. 168 – für landwirtschaftliche Dienstleistungen. Insofern ist (in nicht abschließender Aufzählung) das Folgende zu bemerken: Rz. 187 S. zu Abbauverträgen, also der Gestattung des Abbaus von Bodenbestandteilen, Rz. 84ff. zur Behandlung der Um...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.4 Hilfsumsätze

Rz. 234 Hilfsumsätze eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs sind solche Umsätze, die im Gefolge dieses Betriebs vorkommen, ohne dessen eigentlicher Gegenstand zu sein.[1] Rz. 235 Für Hilfsumsätze gelten die vorgenannten Grundsätze. Deshalb unterliegen nach Abschn. 24.2 Abs. 6 UStAE und Abschn. 24.3 Abs. 9 UStAE die Umsätze mit Gegenständen des land- und forstwirtschaf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.6 Öffentliche Zuwendungen

Rz. 247 Im Fall der Gewährung von Zuwendungen aus öffentlichen Kassen (wie Bund, Ländern und Kommunen) an land- und forstwirtschaftliche Betriebe ist nach den allgemeinen Grundsätzen zu prüfen, ob die Zahlung Entgelt i. S. d. § 10 Abs. 1 UStG für eine steuerbare Leistung des Land- und Forstwirts ist, oder ob es sich um einen echten, nicht umsatzsteuerbaren Zuschuss handelt.[...mehr

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Aktuelle Problemfelder der ... / II. Problemfeld innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1a UStG)

USt-Id.-Nr. als umsatzsteuerlicher Binnenmarkt-Pass: Innergemeinschaftliche Lieferungen (also Lieferungen an den Erwerber aus dem Gebiet eines EU-Mitgliedstaats in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats – § 1a UStG; Abschn. 1a UStAE) sind unter den in § 6a UStG genannten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei (vgl. BGH v. 16.4.2024 – 1 StR 204/23, wistra 2024, 417); insb. muss de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften des UStG

Rz. 115 S. zu u. U. unter § 1 Abs. 1a UStG fallenden Geschäftsveräußerungen und zur Einbringung landwirtschaftlicher Betriebe in Personengesellschaften Rz. 271ff. Rz. 116 S. zu u. a. nach § 4 UStG steuerfreien Umsätzen im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs Rz. 254ff. S. Rz. 260f. zum Verzicht auf die Steuerbefreiung (Option) nach § 9 UStG bei Leistungen an ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6 Vorsteuerpauschalierung (§ 24 Abs. 1 S. 3 und 4 UStG)

Rz. 257 Der mit der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG verfolgte Zweck, den Land- und Forstwirten die Ermittlung der Steuer und ihrer Berechnungsgrundlagen zu ersparen (Rz. 1), wird dadurch erreicht, dass die Vorsteuerbeträge, die den Umsätzen nach § 24 Abs. 1 S. 1 UStG zuzurechnen sind, nach § 24 Abs. 1 S. 3 UStG pauschal festgesetzt werden (Rz. 6 und Rz. 35ff.). S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.3 Umsätze in das Ausland und im Ausland

Rz. 103 Aus dem Ausschluss bestimmter Lieferungen in das Ausland bzw. im Ausland im Wortlaut des § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG sowie aus der in § 24 Abs. 1 S. 2 UStG bestimmten Nichtanwendbarkeit der Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 1 bis 7 UStG (Rz. 254) ist zu folgern, dass die Durchschnittssätze nach § 24 Abs. 1 UStG grds. auch auf die Umsätze des Land- und Forstwirts in das ...mehr

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 1. Steuerbefreiungen

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 § 27 Abs. 1a UStG: Umsätze von Sprachheilpädagogen in der Zeit vor dem 1.1.2000

Rz. 35 Art. 7 Nr. 20 des StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] fügte einen neuen Abs. 1a in den bisherigen § 27 UStG ein.[2] Anlass dafür war, dass es in Deutschland – außer in Niedersachsen – für Sprachheilpädagogen keine Berufsordnung gab. Damit war die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 14 UStG für heilberufliche Umsätze nicht unmittelbar für die Umsätze von Sprachheilpädagoge...mehr

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / I. Aus der Gesetzgebung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11 § 27 Abs. 10 UStG: Übergangsregelung für Forschungsumsätze staatlicher Hochschulen

Rz. 68 Durch Art. 5 Nr. 34 Buchst. g StÄndG 2003 wurde ein neuer § 27 Abs. 10 UStG mWv 1.1.2003 geschaffen.[1] Durch diese Übergangsregelung galt die zum 31.12.2003 aufgehobene Steuerbefreiung für bestimmte Forschungsumsätze der staatlichen Hochschulen gem. § 4 Nr. 21a UStG insofern noch fort, als die Hochschulen bei ihrem FA beantragen konnten, dass Umsätze steuerfrei blieb...mehr

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Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.30 § 27 Abs. 27 UStG: Anwendung des § 4 Nr. 15a UStG

Rz. 114 Gemäß dem gleichfalls mWv 1.1.2010 neu eingefügten § 27 Abs. 27 UStG [1] galt § 4 Nr. 15a in der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung bis zu den Zeitpunkten nach § 328 Abs. 1 S. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sowie § 328 Abs. 5 S. 4 i. V. m. § 328 Abs. 1 S. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch fort. Mit dieser Regelung sollte nach der Gesetzesbegründung sicher...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 2. Legislativpaket zur elektronischen Bescheinigung über die Befreiung von der Mehrwertsteuer

Die Kommission hat am 8.7.2024 zwei Vorschläge veröffentlicht mit dem Ziel, die derzeitige Bescheinigung über die MwSt-Befreiung in Papierform durch eine elektronische Bescheinigung über die MwSt-Befreiung zu ersetzen, und zwar einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der MwSt-Systemrichtlinie bezüglich der elektronischen Bescheinigung über die Befreiung von...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.38 § 27 Abs. 35 UStG: Anwendung der neuen § 4c und § 5 Abs. 1 Nr. 8 und 9 UStG

Rz. 124 Mit dem Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht v. 21.12.2021[1] wurde mWv 1.1.2022 ein neuer Abs. 35 in § 27 UStG eingefügt. Mit dieser Vorschrift wurden die Umsetzungszeiträume der zum selben Zeitpunkt eingeführten neuen § 4c und § 5 Abs. 1 Nr. 8 UStG geregelt, die bereits (rückwirkend) ab dem 1.1.2021 gelten sollten. Diese Regelungen w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 § 27 Abs. 2 UStG: Übergangsregelung für die Optionseinschränkung nach § 9 Abs. 2 UStG

Rz. 39 § 27 Abs. 2 UStG in der seit dem 1.1.1994 geltenden Fassung (Rz. 3) regelt den zeitlichen Anwendungsbereich der eingeschränkten Verzichtsmöglichkeit auf Steuerbefreiungen bei Umsätzen mit Gebäuden gem. § 9 Abs. 2 UStG seit dem 1.1.1994; inhaltlich geht es mithin um den Wegfall des Optionsrechts bei der Vermietung und Verpachtung von Gebäuden. Der BFH hatte die Übergan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4.2 Ausnahme für einheitliche Feststellungen

Rz. 59 Die Regelung des Abs. 5 hat in erster Linie den Fall im Auge, dass nur ein Stpfl. von der gesonderten Feststellung betroffen ist. Die rechtspolitische Rechtfertigung hierfür liegt darin, dass die gesonderte Feststellung kein Selbstzweck ist, sondern die Festsetzung der Steuer ermöglichen und erleichtern soll.[1] Von diesem Grundgedanken ausgehend ist es nicht gerechtf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.1 Allgemeiner sachlicher Regelungsbereich

Rz. 50 Nach dem Wortlaut des § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO werden die "Einkünfte" festgestellt , d. h. Gewinn und Verlust aus den betrieblichen Einkunftsarten bzw. Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten und Verlust aus den übrigen Einkunftsarten. Darüber hinaus hat sich die Notwendigkeit ergeben, auch weitere Besteuerungsgrundlagen gesondert und einheitlich ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.5 Inhalt der Feststellung der Überschusseinkünfte

Rz. 83 Bei den Überschusseinkünften sind, ebenso wie bei den Gewinneinkünften, in dem Feststellungsbescheid Entscheidungen zu treffen über die Höhe der Einkünfte, Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen, die Zuordnung zu einer Einkunftsart und Nebenentscheidungen. Vgl. daher Rz. 50ff. In die Feststellung einzubeziehen sind etwa Einnahmen und Werbungskosten sowie der Nutzungswe...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Stille Mitarbeiterbeteiligu... / 6 Mitarbeiterbeteiligung zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn

Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern im Rahmen eines Dienstverhältnisses unentgeltlich oder verbilligt Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers zuwenden. Um die Attraktivität solcher Gestaltungen zu erhöhen, erhöht sich der Freibetrag für die Zuwendungen solcher Beteiligungen ab 2025 von 1.440 EUR auf 2.000 EUR.[1] Für die Steuerbefreiung bleibt es weiterhi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitausbildung / 2.5 Weitere steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Weitere Leistungen, wie z. B.Kindergartenzuschuss [1] und Internetpauschale[2] (50 EUR monatlich; pauschale Lohnsteuer von 25 %) sind nur begünstigt, wenn die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden.[3] Steuerfrei sind auch zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers an ein Dienstleistungsunternehmen,...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Gesundheitsför... / 3.2 Voraussetzungen für die Steuerbefreiung

Die Leistungen müssen im Rahmen eines strukturierten innerbetrieblichen Prozesses erfolgen. Dazu gehört eine Bedarfsanalyse unter Einbeziehung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und ggf. der Betriebsärzte. Die Leistungen können auf dem Betriebsgelände oder in einer geeigneten Einrichtung außerhalb des Betriebsgeländes erbracht werden. Der Arbeitgeber hat die Teilnahmebesche...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Gesundheitsför... / 6 Leistung im überwiegenden betrieblichen Interesse

Leistungen zur Gesundheitsförderung der Arbeitnehmer sind oftmals im überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Solche Leistungen sind kein Arbeitslohn und unterliegen nicht dem Lohnsteuerabzug. Die Umsetzungshilfe der Finanzverwaltung zur Gesundheitsförderung enthält auch dazu zahlreiche Beispiele.[1] Im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse sind u.a: Leist...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Gesundheitsför... / Zusammenfassung

Begriff Mit der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) sollen die mit der Beschäftigung verbundenen gesundheitlichen Beanspruchungen und Belastungen der Beschäftigten abgemildert und die Arbeitskraft erhalten werden. Sie umfasst dabei Maßnahmen, die sowohl auf das Verhalten der Beschäftigten abzielen als auch auf die Gestaltung der Arbeitstätigkeit sowie der Arbeitsbedingu...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer / 8.1 Inländische Kleinunternehmer im EU-Ausland

Im Inland ansässige Unternehmer[1] können für Leistungen, die sie in anderen Mitgliedstaaten ausführen, nach den dort national geltenden Regelungen die Kleinunternehmerbesteuerung in Anspruch nehmen. Ob der deutsche Unternehmer im Inland Kleinunternehmer ist, ist für die Anwendung der Kleinunternehmerbesteuerung in anderen Mitgliedstaaten unbeachtlich. Wichtig Nationale Vorga...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Gesundheitsför... / 2.2 Zertifizierte Arbeitgebermaßnahmen

Für Leistungen, die der Arbeitgeber zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention gewährt, kommt die Steuerbefreiung ebenfalls in Betracht, wenn die Leistungen zertifiziert sind. Falls nicht bereits zertifizierte Leistungen eingekauft werden, können sie im Einzelfall auch auf Veranlassung des Arbeitgebers zertifiziert werden.[1] Wird eine bereits zertifizierte Leistung ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Gesundheitsför... / 4 Bewertung und Zufluss der steuerfreien Leistungen

Die Leistungen des Arbeitgebers fließen den Mitarbeitern mit Beginn des Präventionskurses oder Vortrags zu. Sie sind grundsätzlich mit den um übliche Preisnachlässe geminderten Endpreisen am Abgabeort anzusetzen.[1] Zuzahlungen der Mitarbeiter sind anzurechnen. Die Verwaltung hat grundsätzlich keine Bedenken, wenn die Leistungen des Arbeitgebers aus Vereinfachungsgründen mit...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer / Zusammenfassung

Begriff Die Kleinunternehmerbesteuerung ist zum 1.1.2025 umfassend national geändert worden und um eine EU-europäische Komponente ergänzt worden. Kleinunternehmer, die bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten, führen im Inland steuerfreie Umsätze aus, dafür darf in Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Im Gegenzug ist der Kleinunternehmer für Leistungsbezüge v...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Gesundheitsför... / 7 Umsatzsteuer

Die Steuerbefreiung für Arbeitgebermaßnahmen zur Gesundheitsförderung greift nur bei der Lohn- und Einkommensteuer, nicht aber bei der Umsatzsteuer. Hier sind die allgemeinen Regelungen anwendbar. Neben der eventuellen Möglichkeit des Vorsteuerabzugs fällt für die Maßnahmen regelmäßig Umsatzsteuer an. Eine Ausnahme besteht bei Maßnahmen im überwiegend eigenbetrieblichen Inte...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kleinunternehmer / 4 Rechnung des Kleinunternehmers

Erstmals ab 2025 ist eine gesonderte Regelung über die Inhalte einer Rechnung in § 34a UStDV mit aufgenommen worden, die die Kleinunternehmer betrifft. Für die im Inland ausgeführten, aber aufgrund der Kleinunternehmerbesteuerung steuerfreien, Umsätze muss eine Rechnung ausgestellt werden, die die folgenden Angaben enthält: Den vollständigen Namen und die vollständige Anschri...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebliche Gesundheitsför... / 2.3 Gleichgestellte Kurse ohne Zertifikat

Im Regelfall besteht für im Auftrag des Arbeitgebers allein für dessen Beschäftigte erbrachte Präventionskurse keine Zertifizierungsmöglichkeit, insbesondere, weil die Krankenkassen gar nicht beteiligt sind. Obwohl diese Kurse streng genommen die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, gewährt die Verwaltung unter weiteren Voraussetzungen die Anwendung der Steuerbefreiu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.6 Recht des anderen EU-Mitgliedstaats als Voraussetzung der Steuerbefreiung/Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 142 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. f UStG ist (wie bei den Befreiungen nach S. 1 Buchst. b, c, und d der Vorschrift) – abgesehen von den beleg- und buchmäßigen Nachweiserfordernissen – von den Voraussetzungen und Beschränkungen abhängig, die im Aufnahmemitgliedstaat gelten.[1] Der Unternehmer hat durch eine von der zuständigen Behörde des Gastmitgliedsta...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Recht des anderen EU-Mitgliedstaats als Voraussetzung der Steuerbefreiung/Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 76 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b UStG ist (wie bei den Befreiungen nach S. 1 Buchstaben c, d und f der Vorschrift) – abgesehen von den beleg- und buchmäßigen Nachweiserfordernissen – von den Voraussetzungen und Beschränkungen abhängig, die im Aufnahmemitgliedstaat gelten.[1] Der Unternehmer hat als Voraussetzung der Steuerbefreiung zwingend mit der ih...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Recht des anderen Mitgliedstaats als Voraussetzung der Steuerbefreiung/Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 104 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. c UStG ist wie bei den Befreiungen nach S. 1 Buchstaben b, d und f der Vorschrift – abgesehen von den beleg- und buchmäßigen Nachweiserfordernissen – von den Voraussetzungen und Beschränkungen abhängig, die im Aufnahmemitgliedstaat gelten.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6 Recht des anderen Mitgliedstaats als Voraussetzung der Steuerbefreiung/Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 121 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. d UStG ist (wie bei den Befreiungen nach den Buchstaben b, c und f der Vorschrift) – abgesehen von den beleg- und buchmäßigen Nachweiserfordernissen – von den Voraussetzungen und Beschränkungen abhängig, die im Aufnahmemitgliedstaat gelten.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 52 Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. a UStG müssen vom Unternehmer nachgewiesen werden. Damit setzt die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung prinzipiell sowohl einen vollständigen Belegnachweis als auch einen vollständigen Buchnachweis voraus. Im Hinblick auf die EuGH- und BFH-Rechtsprechung zur Funktion der Beleg- und Buchnachweise bei i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.7 Weitere Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 143 Zu den weiteren Voraussetzungen der Steuerbefreiung (Leistungen an die Streitkräfte eines EU-Mitgliedstaats, Tätigwerden im Rahmen des GSVP, Leistung für den Gebrauch oder Verbrauch durch die EU-Streitkräfte, ihr ziviles Begleitpersonal oder für die Versorgung ihrer Kasinos oder Kantinen) vgl. die Voraussetzungen zu § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. e UStG, die denen in § 4 Nr....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 83 Ein Umsatz i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. c UStG ist unter folgenden Bedingungen steuerfrei: Die Leistung wird im Inland bewirkt, es handelt sich nicht um die Lieferung eines neuen Fahrzeugs, die Leistung wird bewirkt an die in dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ansässige diplomatische Mission, berufskonsularische Vertretung oder deren Mitglieder, der Gegenstand der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 105 Ein Umsatz i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. d UStG ist unter folgenden Bedingungen steuerfrei: Die Leistung wird im Inland bewirkt, es handelt sich nicht um die Lieferung eines neuen Fahrzeugs, die Leistung wird bewirkt an die in dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ansässigen zwischenstaatlichen Einrichtungen oder deren Mitglieder, für die Steuerbefreiung sind die in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 42 Die Steuerbefreiung ist – abgesehen von der Bedingung, dass die Leistung steuerbar, also im Inland ausgeführt sein muss (Rz. 58) – von folgenden Voraussetzungen abhängig: Die Lieferung oder sonstige Leistung wird an andere Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags bewirkt, die Lieferung oder sonstige Leistung fällt nicht bereits unter die in § 26 Abs. 5 UStG bezeichnete...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 137 Ein Umsatz i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. f UStG ist unter folgenden Bedingungen steuerfrei: Die Leistung wird im Inland bewirkt, es handelt sich nicht um die Lieferung eines neuen Fahrzeugs, die Leistung wird an die in dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaats stationierte (und im Rahmen des GSVP tätige) Streitkraft eines EU-Mitgliedstaats bewirkt, die Streitkraft ist ni...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 57 Ein Umsatz i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. b UStG ist unter folgenden Bedingungen steuerfrei: Die Leistung wird im Inland bewirkt, es handelt sich nicht um die Lieferung eines neuen Fahrzeugs, die Leistung wird an die in dem Gebiet eines anderen Mitgliedstaats stationierte Streitkraft einer Vertragspartei des Nordatlantikvertrags bewirkt, die Streitkraft ist nicht die eig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 130 Ein Umsatz i. S. d. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. e UStG ist unter folgenden Bedingungen steuerfrei: Die Leistung wird im Inland bewirkt, es handelt sich nicht um die Lieferung eines neuen Fahrzeugs, die Leistung wird bewirkt an Streitkräfte eines anderen EU-Mitgliedstaates (die im Rahmen des GSVP tätig sind), die Lieferung oder sonstige Leistung ist für den Gebrauch oder Verbr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 Art. 151 MwStSystRL

Rz. 23 § 4 Nr. 7 UStG beruht auf Art. 151 MwStSystRL .[1] Diese Vorschrift geht zurück auf Art. 15 Nr. 10 der 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der USt (77/388/EWG) v. 17.5.1977[2] in der ab 1.1.1993 geltenden Fassung. Diese Fassung ergibt sich aus den Änderungen durch Art. 1 Nr. 15 und 16 der Richtlinie 91/680/EWG v. 16.12.1991 [3], Art. 1 Nr. 9 vierter und fünfter Spiegelstr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Anwendungsbereich der Befreiungsvorschrift

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 7 UStG sind bestimmte Umsätze an Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags, NATO-Streitkräfte, diplomatische Missionen und zwischenstaatliche Einrichtungen von der USt befreit. Begünstigt sind: Lieferungen (ausgenommen Lieferungen neuer Fahrzeuge) und sonstige Leistungen an andere Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags, die nicht unter die in § 26 Abs. 5 U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entstehung der Vorschrift/Gesetzesänderungen

Rz. 9 Durch Art. 1 Nr. 7 Buchst. e des Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes v. 25.8.1992 waren in § 4 Nr. 7 UStG, der bis dahin unbesetzt war, zwei neue Steuerbefreiungen eingeführt worden, und zwar mWv 1.1.1993 (Art. 12 Abs. 1 Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz). Die Vorschrift enthielt nunmehr Steuerbefreiungen für Lieferungen und sonstige Leistungen an andere NATO-Vertragsparteien...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 NATO-Streitkraft

Rz. 65 Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass die Leistungen an Streitkräfte einer Vertragspartei des Nordatlantikvertrags bewirkt werden. Wer zu den Vertragsparteien des Nordatlantikvertrags gehört, ergibt sich aus dem Vertrag v. 4.4.1949.[1] Stand 1.1.2025 gehören der NATO 32 Staaten an: Albanien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland (seit 2023), Fr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines – Anwendbarkeit des Verfahrens

Rz. 144 Erbringt ein Unternehmer im Inland Leistungen an die nach Art. 151 MwStSystRL begünstigten Einrichtungen und Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat (Gastmitgliedstaat) ansässig sind, kennt er regelmäßig nicht die im Gastmitgliedstaat geltenden Voraussetzungen und Beschränkungen, die für eine etwaige Steuerbefreiung seiner Leistungen im Inland maßgebend sind. In...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2 Art. 49 bis 51 VO 282/2011

Rz. 39 Art. 49 (Anwendbarkeit der Steuerbefreiung für elektronische Dienstleistungen an diplomatische Mission, internationale Einrichtungen, NATO-Streitkräfte und EU-Streitkräfte im Rahmen des GSVP) der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 [1], die ab dem 1.7.2011 gilt, regelt, dass die in Art. 151 MwStSystRL vorgesehene Steuerentlastung auch dann für elektronische Diens...mehr