Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.4.3 Familienheim: Erwerb von Todes wegen (Ehegatten, Lebenspartner)

Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG bleibt der Erwerb eines Familienheims durch den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner von Todeswegen steuerfrei. Hierbei liegt ein begünstigtes Familienheim vor, soweit der Erblasser bis zu seinem Tod in einem bebauten Grundstück eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat. Es sind dabei die Voraussetzungen in R E 13.3 Abs...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.1 Land- und forstwirtschaftliches Vermögen im Inland oder in EU-/EWR-Staaten (Zeilen 32 bis 35)

In den Zeilen 32 und 33 ist einzutragen, ob inländisches oder in EU-/EWR Staaten belegenes land- und forstwirtschaftliches Vermögen zugewendet wurde (zu Drittstaaten s. nachfolgend). Neben der Anzahl der beigefügten Anlagen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ist auch der selbst errechnete Gesamtwert einzutragen (der sich aus den Anlagen errechnet). Für inländische land-...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.4.1.2 Auch Betriebsvermögen innerhalb der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum begünstigt

Auch in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegenes Betriebsvermögen wird von den unter Tz. 2.4.1.1 aufgeführten Vergünstigungen erfasst.[1] Hinweis Vermögen in Drittstaaten Der Erwerb ausländischen Betriebsvermögens in Drittstaaten ist nicht begünstigt. Das Gleiche gilt auch für das Betriebsvermögen von Gewerbebe...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 3.5 Zuwendung eines Familienheims bei Ehegatten zu Lebzeiten

Besonders interessant ist die Schenkung eines Familienheims. Dies ist aber nur bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern möglich. Hierdurch kann unter den entsprechenden Voraussetzungen Vermögen in Form eines Familienheims in unbegrenzter Höhe und auch mehrfach hintereinander übertragen werden. Jedoch ist die Befreiung auf die selbst genutzte Wohnung begrenzt. Wann die ...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 6.3 Versorgungsfreibetrag

Aufgrund des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes wird nun auch bei beschränkter Steuerpflicht der besondere Versorgungsfreibetrag gewährt. Dies gilt sowohl für den Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner (§ 17 Abs. 1 ErbStG) wie auch für Kinder (§ 17 Abs. 2 ErbStG). Auch hier muss vom Erwerber kein Antrag gestellt werden, d. h. der Versorgungsfreibetrag wird von Amts wegen gewä...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.7.8.8 Hausrat und andere Gegenstände (Zeilen 86 und 87)

Schenkweise Zuwendungen in Form von Hausrat (einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke) sind mit dem gemeinen Wert in Zeile 86 einzutragen. Gehört der Beschenkte der Steuerklasse I an, erhält er einen Freibetrag i. H. v. 41.000 EUR. Zur Steuerklasse I gehören insbesondere Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Abkömmlinge. Für Bedachte, die den Steuerklassen II und III ang...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 5.1 Allgemeines

Die Schenkungsteuererklärung ist auch für den Fall beim Finanzamt einzureichen, dass man aufgrund der Erläuterungen zur Auffassung gelangt ist, dass eine Schenkungsteuer nicht zu erheben ist. Denn die Entscheidung, was steuerpflichtig bzw. nicht steuerpflichtig ist, trifft das Finanzamt selbst. Hinweis Formulare Hierzu hat die Finanzverwaltung entsprechende Formulare herausgeg...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / 2.4.5 Verschonungsabschlag bei vermieteten Grundstücken

Nach § 13d Abs. 1 ErbStG sind zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke nur mit 90 % anzusetzen. Dies gilt auch für in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegene Grundstücke.[1] Dabei sind die Verhältnisse zum Besteuerungszeitpunkt maßgebend.[2] Praxis-Beispiel Verschonungsabschlag Erblasser E, der in Köln seinen Wohn...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbeschrän... / Zusammenfassung

Überblick Häufig setzt sich das Vermögen des Erblassers nicht nur aus inländischen Vermögenswerten zusammen, sondern enthält darüber hinaus auch ausländisches Vermögen. Ist nun einer der am Erbfall Beteiligten Steuerinländer, unterliegt der gesamte Vermögensanfall aufgrund des Weltvermögensprinzips der deutschen Besteuerung. Hat hingegen weder der Erblasser noch der Erwerber s...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 1 Vorbemerkung

Als Schenkung unter Lebenden gilt zunächst jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert worden ist. Dabei unterscheidet sich der steuerliche Schenkungsbegriff vom zivilrechtlichen darin, dass eine Einigung zwischen Schenker und Beschenktem über die Unentgeltlichkeit nicht erforderlich ist.[1] Insbesondere ist ei...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 2 Anzeigepflicht

Anzeigepflichtig ist dabei vom Erwerber (Beschenkter) jeder der Schenkungsteuer unterliegende Erwerb. Anzeigefrist ist ein Zeitraum von 3 Monaten ab erlangter Kenntnis von dem Anfall. Die Schenkung ist bei dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Bei einer Zweckzuwendung gilt Vorgenanntes für die beschwerte Person. Zuständig ist i. d. R. d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Nachweis der Steuerbefreiung (§ 4 Nr. 17 Buchst. b UStG)

Rz. 22 Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG müssen für jeden einzelnen Umsatz vorliegen. Die Regelung bezieht sich auf die konkrete Beförderungsleistung. Die Feststellungslast trägt der Steuerpflichtige.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Die Steuerbefreiung der Lieferungen von menschlichen Organen usw. (§ 4 Nr. 17 Buchst. a UStG)

2.1 Lieferungen von menschlichen Organen Rz. 24 Alle Unternehmer, die Umsätze dieser Art tätigen, können die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen. Einer entsprechenden Lizenz bedarf es nicht. Die Steuerbefreiung gilt für Lieferungen auf allen Stufen und in jeder Form zwischen den dafür in Betracht kommenden Einrichtungen. Als menschliches Organ bezeichnet man einen durch seine ...mehr

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Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 2.3.5 Steuerbefreiung für den Verzicht auf die Geltendmachung des entstandenen Pflichtteilsanspruchs (§ 13 Abs. 1 Nr. 11 ErbStG)

Verzichtet der Berechtigte auf die Geltendmachung seines Pflichtteils, so kommt es beim Erben zu einer zusätzlichen Bereicherung. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 11 ErbStG ist diese aber steuerfrei. Praxis-Beispiel Steuerbefreiung für den Verzicht auf die Geltendmachung des entstandenen Pflichtteilsanspruchs Vater V hat seine Lebensgefährtin L zur Erbin eingesetzt. Durch die Erbeinsetzun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrecht

Rz. 17 § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL. Danach befreien die EU-Mitgliedstaaten die "Lieferung von menschlichen Organen, menschlichem Blut und Frauenmilch". Danach dürfte § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG richtlinienkonform sein. Dies ergibt sich auch aus dem EuGH-Urteil v. 3.6.2010.[1] Das belgische Vorabentscheidungsersuchen betraf die Ausl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Lieferungen von menschlichem Blut

Rz. 26 Alle Unternehmer, die Umsätze dieser Art tätigen, können die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen. Einer entsprechenden Lizenz bedarf es nicht. Die Steuerbefreiung gilt für Lieferungen auf allen Stufen und in jeder Form zwischen den dafür in Betracht kommenden Einrichtungen (z. B. Blutspendedienste, Blutbanken, Blutsammelstellen, Krankenhäuser oder Ärzte). Eine Beschrän...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Rettungsdienstleistungen

Rz. 47 Die Leistungen der Notfallrettung umfassen sowohl Leistungen der Lebensrettung und Betreuung von Notfallpatienten als auch deren Beförderung. Die lebensrettenden Maßnahmen i. e. S. werden regelmäßig durch selbstständige Ärzte erbracht, die sich dazu gegenüber dem beauftragten Unternehmen verpflichtet haben und insoweit als Unternehmer tätig werden. Die Leistungen dies...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 § 4 Nr. 17 UStG geht zurück auf § 4 Nr. 17 UStG 1973 bzw. dessen Vorgängervorschrift (§ 50f UStDB 1951). Die Lieferungen von Blutkonserven zwischen Blutsammelstellen, zwischen Krankenanstalten und zwischen Blutsammelstellen und Krankenanstalten waren schon seit dem 1.4.1958 aufgrund des durch die Neunte UStDBÄndVO v. 23.3.1958[1] eingeführten § 50f UStDB 1951 steuerfre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Lieferungen von menschlichen Organen

Rz. 24 Alle Unternehmer, die Umsätze dieser Art tätigen, können die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen. Einer entsprechenden Lizenz bedarf es nicht. Die Steuerbefreiung gilt für Lieferungen auf allen Stufen und in jeder Form zwischen den dafür in Betracht kommenden Einrichtungen. Als menschliches Organ bezeichnet man einen durch seine spezifische Funktion, seine entsprechend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Zusammenhang mit § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG

Rz. 8 Die Vorschrift des § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG steht in Zusammenhang mit § 4 Nr. 2, § 8 Abs. 2 UStG. Nach § 8 Abs. 2 UStG werden ab 1.1.1994 Umsätze an Unternehmer, die mit Luftfahrzeugen den Vorsteuerabzug ausschließende Beförderungen i. S. d. § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG durchführen, von der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 2 UStG ausgenommen. Hierdurch sollen gleiche Wettbew...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Begünstigte Unternehmer

Rz. 31 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG können alle Unternehmer in Anspruch nehmen, die Umsätze dieser Art tätigen.[1] Damit ist insbesondere das private Krankentransportgewerbe in die Steuerbefreiung einbezogen. Durch die Aufnahme der Vorschrift in das Gesetz zum 1.1.1980 wurde auf dem Gebiet des Krankentransports eine Gleichstellung zwischen der öffentlic...mehr

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Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 2.2.2 Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetz 2020

Durch das JStG 2020[1] ist der Abzug von Schulden und Lasten, die in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang mit einzelnen Vermögensgegenständen stehen, beschränkt worden, um aus der Sicht des Gesetzgebers unangemessene steuerliche Vorteile auszuschließen. Gem. § 10 Abs. 6 S. 5 ErbStG a. F. (bzw. § 10 Abs. 6a Satz 3 i. d. F. des JStG 2024) sind künftig nicht unmittelbar zureche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Steuerbefreiung der Lieferungen von Blutkonserven usw. und für Krankenbeförderungen. Wie andere Steuerbefreiungsvorschriften mit sozialpolitischem Hintergrund ist § 4 Nr. 17 UStG dazu bestimmt, die Umsatzsteuerbelastungen im Gesundheitsbereich zu begrenzen. Die unterschiedlichen Befreiungstatbestände in Buchstaben a und b der Vorschrift stehen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Beförderungen von Kranken und Verletzten

Rz. 32 Steuerbegünstigt ist – unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift – die Beförderung aller erkrankten oder verletzten Personen, die aufgrund dieser Behinderung auf die Beförderung mit Spezialfahrzeugen angewiesen sind. Die Steuerbefreiung gilt daher nicht nur für die Beförderung von akut erkrankten oder verletzten Personen, sondern auch für die Beförderung von P...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Besonders eingerichtete Transportfahrzeuge

Rz. 37 § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG befreit die Beförderung von kranken und verletzten Personen mit Fahrzeugen, die hierfür besonders eingerichtet sind. Ein Fahrzeug erfüllt diese Voraussetzung, wenn es durch die vorhandenen Einrichtungen die typischen Merkmale eines Krankenfahrzeugs aufweist, z. B. Liegen, Spezialsitze. Zu den Krankenfahrzeugen gehören danach grundsätzlich nur...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Lieferungen von Frauenmilch

Rz. 30 Bei Frauenmilch (besser bekannt unter dem Begriff Muttermilch) handelt es sich um nach der Entbindung in den weiblichen Brustdrüsen gebildete Nährflüssigkeit für den Säugling.[1] Für die Steuerbefreiung der Lieferungen von Frauenmilch ist ohne Bedeutung, ob die Frauenmilch bearbeitet, z. B. gereinigt, erhitzt, tiefgekühlt oder getrocknet wird.[2] Die Steuerbefreiung i...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sonntagsarbeit / Zusammenfassung

Begriff Lohnzuschläge, die zur Anerkennung besonderer Leistungen oder mit Rücksicht auf die Besonderheit der Arbeit gezahlt werden, sind lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Abweichend hiervon gilt eine gesetzliche Steuerbefreiung für Zulagen, die der Arbeitgeber als Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge gewährt. Die Steuerbefreiung ist der Höhe nach begrenzt. Sonnta...mehr

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Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 2.2.1 Rechtslage bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetz 2020

Befinden sich im Nachlass Vermögensgegenstände, die nicht der Besteuerung nach dem ErbStG unterliegen und stehen mit diesen Vermögensgegenständen Schulden und Lasten in wirtschaftlichem Zusammenhang, dann können diese Schulden und Lasten nicht abgezogen werden (§ 10 Abs. 6 Satz 1 ErbStG und R E 10.10 Abs. 2 ErbStR 2019). Gehören zum Nachlass Vermögensgegenstände, die teilweis...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.10 Steuersatz/Steuerbetrag/Steuerbefreiung

Rz. 138 Stand: 6/01 – 02/2025 Die Rechnung muss nach § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 UStG den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag ausweisen. Zusätzlich muss auch der Steuersatz (vgl. § 12 UStG) angegeben werden. Eine ggf. vorliegende Steuerbefreiung ist anzugeben. Bei automatischer Ermittlung des Steuerbetrages durch Maschinen gilt § 32 UStDV, wonach die Angabe des Steuerbetrags...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.5 Ausschluss der Steuerbefreiung

Rz. 31 Stand: 6/01 – 02/2025 Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 3 UStG gilt nicht für Umsätze, die unter § 4 Nr. 8 UStG (= Umsätze des Geld- und Kapitalverkehrs), § 4 Nr. 10 UStG (= Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses/Verschaffung von Versicherungsschutz) und § 4 Nr. 11 UStG (= Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter oder Ver...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Umfang der Steuerbefreiung

2.3.1 § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG Rz. 36 Stand: 6/01 – 02/2025 Unter die Steuerbefreiung § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG fallen sonstige Leistungen, die sich unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr (= Gelangen vom Inland in das Drittlandsgebiet) oder der Durchfuhr (= eingeführte Gegenstände, die im externen Versandverfahren in das Drittlandsgebiet gelan...mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / C. Steuerbefreiungen

I. Zuwendungen zu öffentlichen, wohltätigen oder religiösen Zwecken Von der Nachlass- bzw. Schenkungsteuer sind letztwillige bzw. lebzeitige Zuwendungen an Körperschaften, die ausschließlich öffentlichen, wohltätigen oder religiösen Zwecken dienen, befreit (IRC § 2055 bzw. § 2522 (a) (1), (2), (b), (1), (2)).[22] Das DBA stellt unter den in Art. 10 Abs. 2 genannten Voraussetzu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, UStG § 4 Nr. 3 Steuerbefreiungen: Grenzüberschreitende Beförderungen, Leistungen an Gegenständen der Einfuhr

Literatur Harksen Die Steuerbefreiung grenzüberschreitender Beförderungsdienstleistungen nach § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG, UR 2022, 366. Raudszus, Belegnachweise bei Vor- oder Nachtransporten für grenzüberschreitende Güterbeförderungen, UStB 2008, 227. Weimann, Güterbeförderungen ab 01.01.2010: die neuen "Drittlandsfälle", UStB 2010, 60 ff. Verwaltungsanweisungen BMF vom 15.09.2009...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6/01 – 02/2025 Steuerfrei stellt § 4 Nr. 3 UStG die aufgeführten Leistungen mit grenzüberschreitendem Bezug. Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 UStG dient einerseits der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens, andererseits der Entlastung von i.Z.m. Exportumsätzen stehenden weiteren Leistungen von USt. Nach § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG i. V. m. Abs. 3 Nr. 1 Buchs...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Beförderungsleistung/Besorgungsleistungen

Rz. 20 Stand: 6/01 – 02/2025 Aus der Sicht des § 4 Nr. 3 UStG ist die Vorschrift des § 3 Abs. 11 UStG (Dienstleistungskommission) v.a. für die Spediteure von Bedeutung. Nach § 453 Abs. 1 HGB besorgt der Spediteur die Versendung eines Gutes, seine Leistung fällt daher grundsätzlich über § 3 Abs. 11 UStG in den Anwendungsbereich des § 4 Nr. 3 UStG. Besorgt der Spediteur eine Be...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.4 § 4 Nr. 3 Buchst. c UStG (Leistungen an Gegenständen der Einfuhr)

Rz. 49 Stand: 6/01 – 02/2025 Die Vorschrift befreit sonstige Leistungen, die sich unmittelbar auf eingeführte Gegenstände beziehen, für die zollamtlich eine vorübergehende Verwendung in den in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG bezeichneten Gebieten (= Inland/österreichische Gebiete Jungholz und Mittelberg) bewilligt wurde, wenn der Leistungsempfänger ein ausländischer Auftraggeber i. S. ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Ort der Leistung

Rz. 33 Stand: 6/01 – 02/2025 Durch das JStG 2009 wurden die Ortsvorschriften für die sonstigen Leistungen zum großen Teil neu gefasst. Im Hinblick auf die in den Anwendungsbereich des § 4 Nr. 3 UStG fallenden sonstigen Leistungen, insbesondere die Beförderungsleistungen an Gegenständen, ist ab 01.01.2010 zu beachten, dass sich der Ort der sonstigen Leistungen in Abhängigkeit ...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4 Innergemeinschaftliche Beförderung eines Gegenstandes

Rz. 28 Stand: 6/01 – 02/2025 Eine i. g. Beförderung liegt nach der Definition des § 3b Abs. 3 S. 1 UStG vor, wenn die Beförderung eines Gegenstandes im Gebiet von zwei verschiedenen Mitgliedstaaten beginnt und endet (vgl. Abschn. 3b.3. Abs. 2 UStAE). Nach § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG müssen sich sowohl die Beförderungsleistung als auch die anderen sonstigen Leistungen auf Gegenst...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1 § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG

Rz. 36 Stand: 6/01 – 02/2025 Unter die Steuerbefreiung § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG fallen sonstige Leistungen, die sich unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr (= Gelangen vom Inland in das Drittlandsgebiet) oder der Durchfuhr (= eingeführte Gegenstände, die im externen Versandverfahren in das Drittlandsgebiet gelangen) beziehen. Der Auftraggeber dieser Leistung...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.3 § 4 Nr. 3 Buchst. b UStG

Rz. 47 Stand: 6/01 – 02/2025 I. g. Beförderungen werden durch die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG grundsätzlich nicht erfasst (vgl. Kap. 2.1.4 mit Ausnahmen). Eine Sonderregelung enthält § 4 Nr. 3 Buchst. b UStG für die Beförderung von Gegenständen nach und von den Inseln, die die autonomen Regionen Azoren und Madeira bilden. Die autonomen Regionen Azoren und Mad...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG

Rz. 41 Stand: 6/01 – 02/2025 § 4 Nr. 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG befreit die grenzüberschreitende Güterbeförderung und andere sonstige Leistungen von der USt, wenn sich die Leistungen auf einen Gegenstand der Einfuhr in das Gebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Union beziehen und die Kosten für die Leistung in der Bemessungsgrundlage für die Einfuhr enthalten si...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.9 Entgelt

Rz. 133 Stand: 6/01 – 02/2025 Die Rechnung muss nach § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 7 UStG das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung ausweisen. In die Vorschrift wurde die bisher in § 32 S. 1 UStDV a. F. enthaltene Regelung integriert, wonach bei der Abrechnung über Lieferungen oder sonstige Leistungen, die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen, die Entgelte getrennt na...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Unionsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 13 Stand: 6/01 – 02/2025 § 4 Nr. 3 UStG setzt die unionsrechtlichen Vorgaben der Art. 144 MwStSystRL, Art. 146 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL sowie Art. 142 MwStSystRL nicht vollständig zutreffend um. Zur Auslegung von Art. 146 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL äußerte sich der EuGH (vgl. Urteil vom 29.06.2017, Rs.: C-288/16, L.C., UR 2017, 744 und Urteil vom 08.11.2018 – C-495/17...mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / I. Zuwendungen zu öffentlichen, wohltätigen oder religiösen Zwecken

Von der Nachlass- bzw. Schenkungsteuer sind letztwillige bzw. lebzeitige Zuwendungen an Körperschaften, die ausschließlich öffentlichen, wohltätigen oder religiösen Zwecken dienen, befreit (IRC § 2055 bzw. § 2522 (a) (1), (2), (b), (1), (2)).[22] Das DBA stellt unter den in Art. 10 Abs. 2 genannten Voraussetzungen eine besondere abkommensrechtliche Steuerbefreiung für Zuwendu...mehr

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ZErb 02/2025, Sonnenunterga... / 1. Beschränkter Ehegattenfreibetrag gem. Art. 10 Abs. 6 DBA (limited spousal exemption)

Wie bereits ausgeführt findet die (unbegrenzte) Steuerbefreiung der Marital Deduction nur Anwendung, wenn der Zuwendungsempfänger die US-Staatsangehörigkeit hat. Um steuerliche Folgen der Nichtgewährung der Marital Deduction bei letztwilligen Zuwendungen an einen Ehegatten ohne US-Staatsangehörigkeit abzufedern, sieht Art. 10 Abs. 6 DBA einen an den allgemeinen Freibetrag an...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Selbstständige Leistung

Rz. 15 Stand: 6/01 – 02/2025 Die Anwendung der Vorschrift setzt voraus, dass es sich bei der zu beurteilenden Leistung um eine selbstständige Leistung handelt (vgl. Abschn. 4.3.1. Abs. 1 UStAE). Ist die Leistung lediglich als unselbstständige Nebenleistung zu einer Hauptleistung einzustufen, ergibt sich aus dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung, dass die Nebenleistun...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Grenzüberschreitende Beförderung von Gegenständen

Rz. 25 Stand: 6/01 – 02/2025 Der Begriff der grenzüberschreitenden Güterbeförderung (§ 4 Nr. 3 UStG betrifft Gegenstände, die befördert werden oder auf die sich andere sonstige Leistungen beziehen; die Personenbeförderung fällt damit nicht unter die Steuerbefreiung) ist in § 3b Abs. 1 S. 4 UStG definiert. Eine solche liegt vor, wenn sich eine Beförderung sowohl auf das Inland...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 52 Stand: 6/01 – 02/2025 Nach § 4 Nr. 3 S. 3 UStG müssen die Voraussetzungen der Steuerbefreiung durch den Unternehmer nachgewiesen werden. Einzelheiten der Nachweisverpflichtung regelt die UStDV (§ 4 Nr. 3 S. 4 UStG/Ermächtigungsvorschrift). Der Nachweis setzt sich demnach aus einem Belegnachweis (§ 20 UStDV) und einem Buchnachweis (§ 21 UStDV) zusammen (wegen der Änderu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Räumlicher Geltungsbereich

Rz. 9 Stand: 6/01 – 02/2025 § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG betrifft nicht die i. g. Beförderung (vgl. Heidner in Bunjes, § 4 Nr. 3 Rn. 5). Der geografische Anwendungsbereich ändert sich damit in Abhängigkeit von der Ausdehnung der EU (so nach dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens ab 01.01.2007, zu den Folgen vgl. BMF vom 26.01.2007, Az: IV A 2 – S 7058 – 26/06, BStBl I 2007, 208, z...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Harksen Die Steuerbefreiung grenzüberschreitender Beförderungsdienstleistungen nach § 4 Nr. 3 Buchst. a UStG, UR 2022, 366. Raudszus, Belegnachweise bei Vor- oder Nachtransporten für grenzüberschreitende Güterbeförderungen, UStB 2008, 227. Weimann, Güterbeförderungen ab 01.01.2010: die neuen "Drittlandsfälle", UStB 2010, 60 ff. Verwaltungsanweisungen BMF vom 15.09.2009, Az: IV ...mehr