Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.9.1 Allgemeines

Rz. 209 Hinweis Grundlagen der Schadensberechnung Die Grundlagen für die Schadensabrechnung ergeben sich nicht speziell aus dem Mietrecht, sondern aus dem allgemeinen Schadensrecht der §§ 249 ff. Hierzu gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung vor allem zur Abrechnung von Kraftfahrzeugschäden, die auch auf die Abrechnung des Anspruchs wegen nicht durchgeführter Schönheitsrepa...mehr

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§ 1 Reparaturkosten oder Wi... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 174 Das angefochtene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung stand. Zutreffend ging das Berufungsgericht davon aus, dass der Kläger von den Beklagten Ersatz des ihm tatsächlich entstandenen Schadens verlangen konnte und er nicht an die von ihm ursprünglich gewählte fiktive Abrechnung auf der Basis der vom Sachverständigen geschätzten Kosten gebunden war. Wie der...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Gewillkürtes Betriebsvermög... / 7 Hinweis zur Umsatzsteuer

Gem. § 15 UStG setzt die Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Vermögen voraus, dass die unternehmerische Nutzung mindestens 10 % beträgt. Liegt die unternehmerische Nutzung unter 10 %, scheidet der Vorsteuerabzug aus, sodass die Steuerfestsetzung geändert werden kann, wenn sie unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. Praxis-Tipp Umsatzbesteuerung bei ertragsteuerlicher Privatnu...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.2.1 Ansatz- und Bewertungswahlrechte

Rz. 13 Bei Erstellung der Handelsbilanzen II können die abschlusspolitischen, darstellungsgestaltenden Möglichkeiten bei Ansatz, Bewertung und Ausweis gemäß der §§ 300 Abs. 2 und 308 Abs. 1 HGB neu ausgeübt werden, wobei dabei die Einheitlichkeit Voraussetzung ist. Eine Ausnahme besteht gem. § 308 Abs. 2 Satz 3 HGB nur, wenn die Auswirkungen von untergeordneter Bedeutung für ...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.3.1 Neubewertung

Rz. 26 Bei der Neubewertungsmethode sind sowohl nach HGB als auch nach IFRS sämtliche stillen Reserven und Lasten aufzudecken. Allerdings ist die Höhe dieser Reserven stets subjektiv, zumal auch keine Deckelung in Höhe der Anschaffungskosten der Beteiligung an dem Tochterunternehmen besteht.[1] Daher kann hier mit großer abschlusspolitischer Freiheit gestaltet werden. Neben ...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.4 Schuldenkonsolidierung

Rz. 33 HGB Bei der Schuldenkonsolidierung ergeben sich Spielräume dadurch, dass auf sie nach § 303 Abs. 2 HGB verzichtet werden kann, wenn sie für die Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist. Rz. 34 Eine weitere umstrittene Möglichkeit zur Konzernabschlusspolitik ist die Einbeziehung oder Nichteinbeziehung von Drittschuldverhältnis...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.5 Zwischenergebniseliminierung

Rz. 37 Ebenso wie bei der Schuldenkonsolidierung kann gem. § 304 Abs. 2 HGB auf eine Zwischenergebniseliminierung verzichtet werden, wenn diese von untergeordneter Bedeutung ist. Wird eine Zwischenergebniseliminierung durchgeführt, gibt es ein Wahlrecht, die im Konzern hergestellten Vermögensgegenstände mit einem Wert zwischen dem Konzernhöchstwert und dem Konzernmindestwert ...mehr

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Rückläufige Eingänge beim B... / c) Komplexität des Steuerrechts

Ja, und letztlich sollte man die beispiellose Komplexität und Kompliziertheit unseres Steuerrechts nicht vergessen, die es bei der Fallbearbeitung zu beachten gilt. Wer die letzten fünfzig Jahre Revue passieren lässt, stößt im Laufe der Jahre immer wieder auf mantraartige Wiederholungen von Politikern jeglicher Couleur, dass man nun endlich den Paragraphendschungel entfracht...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 4.3.8 Quotenkonsolidierung und Equity-Methode

Rz. 43 HGB Gemeinschaftsunternehmen können quotal oder nach der Equity-Methode bilanziert werden (§ 310 Abs. 1 HGB). Bei quotaler Einbeziehung sind durch den Verweis in § 310 Abs. 2 HGB auf die Vollkonsolidierung grundsätzlich die gleichen konzernbilanzpolitischen Spielräume gegeben wie bei Tochterunternehmen. Durch die anteilige Einbeziehung aller Aktiva und Passiva ergibt s...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.2 Begriff der Miete

Rz. 95 Die Miete ist grundsätzlich zwischen den Mietvertragsparteien frei vereinbar (im Gegensatz zu § 103 Abs. 1 ZGB für die neuen Bundesländer bis zum Beitritt). Preisbindung besteht allerdings für Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau – auf die Kommentierung der dortigen Vorschriften wird verwiesen. Bei Wegfall der Preisbindung für öffentlich geförderten Wohnrau...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4 Regelung der notwendigen Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Die Regelungen der Prüfung ab § 316 HGB sollen künftig zweigeteilt werden: in die Prüfung des Abschlusses (§§ 316–324a HGB-E) und die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts (§§ 324b–324l HGB-E). Zur klaren Trennung wird auch sprachlich nun stets von "Abschlussprüfer", "Abschlussprüfungsbericht" usw. statt nur "Prüfung" gesprochen. Das Mitgliedstaatenwahlrecht, zur nötigen Prüfu...mehr

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Konzernabschlusspolitik nac... / 5.2.5 Handlungsmöglichkeiten

Rz. 49f Abgeleitet aus der bestehenden Rechnungslegung können, auch wenn es wie aufgezeigt keine wirklich großen Spielräume gibt, verschiedene Handlungsoptionen abgeleitet werden, die Unternehmen für die Ausgestaltung der Rechnungslegungspolitik im Rahmen des verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichts bedenken sollten: Zunächst ist aus der allgemeinen Rechnungslegungspolitik abg...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 2.5 Belastung mit vergleichbarer Steuer

Die Regelung des § 21 Abs. 1 Satz 1 ErbStG verlangt eine der deutschen Erbschaftsteuer entsprechende ausländische Steuer. Es genügt dabei, dass die ausländische Steuer mit der deutschen Steuer vergleichbar ist, die Bezeichnung der ausländischen Steuer ist irrelevant.[1] Zu einer Anrechnung führt dabei jede ausländische Erbschaftsteuer, auch wenn es sich um eine Nachlasssteuer ...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 3. Berechnung der anzurechnenden Steuer

3.1 Allgemeines Bei der Berechnung der anzurechnenden Steuer muss wie folgt differenziert werden: Der Erwerb besteht nur aus Auslandsvermögen. Der Erwerb besteht nur teilweise aus Auslandsvermögen. Das Auslandsvermögen ist in verschiedenen ausländischen Staaten belegen. Denn eine Anrechnung der ausländischen Steuer ist nicht möglich, soweit sie nicht auf ausländisches Vermögen en...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 9. Zahlung der ausländischen Steuer

Wurde die anrechenbare ausländische erst nach dem Eintritt der Bestandskraft des deutschen Schenkungsteuerbescheids gezahlt, dann stellt die Zahlung ein steuerlich rückwirkendes Ereignis i. S. d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO dar. Dies ergibt sich nach Auffassung des Bundesfinanzhofs zwar nicht unmittelbar aus dem Wortlaut des § 21 ErbStG, jedoch folgt er aus dessen materiell...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 3.2 Berechnung bei nur Auslandsvermögen

Hat der Erwerber nur Auslandsvermögen erhalten, wird die gesamte ausländische Steuer auf die deutsche Steuer angerechnet. Praxis-Beispiel Beispiel 1 Großvater G mit Wohnsitz in Deutschland hat seine Enkelin EN zur Alleinerbin eingesetzt. Der Nachlass von G setzt sich nur aus Auslandsvermögen i. H. v. 450.000 EUR zusammen. Auf dieses Vermögen hat EN eine ausländische Erbschaftst...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 5 Begrenzung der Steuerermäßigung

In § 27 Abs. 3 ErbStG ist eine Begrenzung für die Steuerermäßigung vorgesehen. Hiernach darf die für den Letzterwerb errechnete Steuerermäßigung den Betrag nicht überschreiten, der sich ergibt, wenn auf die Steuer für das begünstigte Vermögen des Vorerwerbs der entsprechende Vomhundertsatz des Letzterwerbs angewandt wird. Es muss also eine Vergleichsberechnung angestellt werde...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 3.3 Berechnung bei teilweisem Auslandsvermögen

Setzt sich der Erwerb nur teilweise aus Auslandsvermögen zusammen, d. h., es ist auch Inlandsvermögen vorhanden, ist eine Aufteilung nach § 21 Abs. 1 Satz 2 ErbStG geboten. Denn die ausländische Steuer kann nur soweit auf die deutsche Steuer angerechnet werden, wie das Auslandsvermögen der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt. Ansonsten könnte die ausländische Steuer auch no...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 3.1 Allgemeines

Bei der Berechnung der anzurechnenden Steuer muss wie folgt differenziert werden: Der Erwerb besteht nur aus Auslandsvermögen. Der Erwerb besteht nur teilweise aus Auslandsvermögen. Das Auslandsvermögen ist in verschiedenen ausländischen Staaten belegen. Denn eine Anrechnung der ausländischen Steuer ist nicht möglich, soweit sie nicht auf ausländisches Vermögen entfällt. Zum Begr...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 3.4 Auslandsvermögen in verschiedenen ausländischen Staaten

Wurde Auslandsvermögen erworben, welches in verschiedenen ausländischen Staaten belegen ist, dann ist der Höchstbetrag für jeden einzelnen ausländischen Staat gesondert zu berechnen.[1] Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass eine Verrechnung der ausländischen Steuer untereinander erfolgt, wenn die eine ausländische Steuer höher ist als die andere ausländische Steuer...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 6 Zusammentreffen der Vorschrift mit § 14 ErbStG und § 21 ErbStG sowie weitere Vorschriften

Vorschrift des § 14 ErbStG Nach § 14 ErbStG werden mehrere Vermögensvorteile, die einer Person innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren von derselben Person anfallen, zusammengerechnet.[1] Vorschrift des § 21 ErbStG § 21 ErbStG schreibt eine Anrechnung ausländischer Steuer vor, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind[2] Kommt es bei einem Steuerfall dazu, dass § 14 Abs. 3 E...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 1 Grundbeispiel

In einem Grundbeispiel soll die erhöhte steuerliche Belastung, welche durch den mehrfachen Übergang desselben Vermögens ausgelöst wird, deutlich gemacht werden. Dies soll zunächst ohne Anwendung des § 27 ErbStG geschehen. Praxis-Beispiel Keine Anwendung des § 27 ErbStG Großvater G verstirbt und hinterlässt ein Vermögen in Höhe von 1.300.000 EUR. Zur Alleinerbin hat G seine mit...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 2.6 5-Jahreszeitraum

Weitere Voraussetzung für eine Anrechnung der ausländischen Steuer ist, dass die deutsche Erbschaftsteuer für das Auslandsvermögen nicht später als 5 Jahre nach dem Zeitpunkt der Entstehung der ausländischen Erbschaftsteuer entstanden ist (§ 21 Abs. 1 Satz 4 ErbStG). Wird der 5-Jahreszeitraum überschritten, ist nach dem Gesetz davon auszugehen, dass es sich nicht mehr um das...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 2.6 Versteuerung des früheren Erwerbs

Voraussetzung für die Anwendung des § 27 ErbStG ist, dass der Vorerwerb der Besteuerung unterlegen hat und eine Steuer erhoben wurde. Ist das nicht der Fall, findet § 27 ErbStG keine Anwendung.[1] Folgende Fälle kommen dafür in Betracht: Der Vorerwerb blieb aufgrund des Unterschreitens von Freibeträgen (insbesondere § 16 ErbStG) oder auch von sachlichen Befreiungen (z. B. nac...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 4.2 Übergang von begünstigtem und nicht begünstigtem Vermögen

Der Fall, dass nur begünstigtes Vermögen übergeht, dürfte wohl die Ausnahme sein. In der Regel wird der Letzterwerb sowohl begünstigtes Vermögen als auch eigenes Vermögen des Erblassers beinhalten. Hier ist zunächst die Steuer zu ermitteln, welche auf das begünstigte Vermögen entfällt. Denn nur auf diese Steuer ist letztendlich der jeweilige Vomhundertsatz des § 27 Abs. 1 Erb...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 6. Nachweise

Der Erwerber ist zum einen verpflichtet, einen Nachweis über die Höhe des Auslandsvermögens zu führen. Dies gilt aber nicht für steuerfreies Auslandsvermögen.[1] Des Weiteren hat der Erwerber auch die Festsetzung und die Zahlung der ausländischen Steuer nachzuweisen.[2] Möglich ist dies durch entsprechende Urkunden (ausländischer Steuerbescheid, Zahlungsbeleg oder Bestätigun...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 5. Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer bei Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG

Die Erbschaftsteuerhinweise bringen zur Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG bei der Anrechnung von ausländischer Steuer mehrere Beispiele. Hiermit wendet die Finanzverwaltung das Urteil des BFH v. 7.9.2011[1] an.[2] In dem Urteil hatte der BFH entschieden, dass bei der Festsetzung der inländischen Schenkungsteuer für einen Erwerb, der auch in den Niederlanden der Schenkungsteue...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 2.1 10-Jahreszeitraum

Die Steuerermäßigung wird nur dann gewährt, wenn der Vor- und der Letzterwerb innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren liegen. Zur Berechnung des Zeitraums ist für den jeweiligen Erwerb auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer [1] abzustellen. Hinweis Steuerentstehungszeitpunkt bei Grundstücken In der Praxis wird es insbesondere bei Grundstücksschenkungen nicht immer einfac...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 2.1 Allgemeines

Für die Anrechnung der ausländischen Steuer müssen bestimmte Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein (§ 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG), die im Folgenden erläutert werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückgängigmachung, Rückgabe... / 5.3 Lösung

A ist als Angestellter nicht unternehmerisch tätig, da er weisungsgebunden in das Unternehmen des U eingebunden ist.[1] Da er aber mehrfach, unter Ausnutzung der gleichen Verhältnisse zur Erzielung von Einnahmen Dritten Vorteile zugewendet hat, ist er, insoweit es um die Vorteilsgewährung geht, als Unternehmer anzusehen (selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsab...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 4. Auslandsvermögen

Was als Auslandsvermögen i. S. des § 21 Abs. 1 ErbStG gilt, ist in § 21 Abs. 2 ErbStG genannt. Hier ist wie folgt zu differenzieren: In diesem Fall gelten alle Vermögensgegenstände der in § 121 BewG genannten Art, die auf einen ausländischen Staat entfallen, als Auslandsvermöge...mehr

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Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 2 Voraussetzungen

Die Anwendung der Steuerermäßigungsvorschrift des § 27 ErbStG hängt von mehreren kumulativen Voraussetzungen ab. Die Personen müssen zur Steuerklasse I zugehörig sein. Der Übergang des Vermögens muss von Todes wegen erfolgen. Für das übergegangene Vermögen war eine Steuer zu erheben. Das Vermögen wurde in den letzten zehn Jahren von Personen der Steuerklasse I erworben. Diese Vor...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / Zusammenfassung

Überblick Hat der Erblasser ausländisches Vermögen hinterlassen, wird der Erbe bei unbeschränkter Steuerpflicht regelmäßig auch im Ausland zur Erbschaftsteuer herangezogen. Im Ergebnis tritt eine Doppelbesteuerung ein. Mit der Anrechnungsvorschrift des § 21 ErbStG soll die doppelte Belastung vermieden werden, indem der Erbe die gezahlte ausländische Steuer bei der deutschen E...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 1. Allgemeines

Die Vorschrift des § 21 ErbStG findet für die ausländische Erbschaftsteuer wie auch für die ausländische Schenkungsteuer gleichermaßen Anwendung (§ 1 Abs. 2 ErbStG).[1] Bei angeordneter Vor- und Nacherbschaft ist die Anrechnung der durch den Vorerben gezahlten ausländischen Erbschaftsteuer beim Nacherben nicht möglich.[2] Hinzuweisen sei hier auf das Urteil des BFH v. 19.6.201...mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 8. Anrechnung und Doppelbesteuerungsabkommen

Enthält ein Doppelbesteuerungsabkommen die Regelung, dass eine Anrechnung der ausländischen Steuer vorzunehmen ist, dann bestimmt § 21 Abs. 4 ErbStG, dass dies nach den Grundsätzen gem. § 21 Abs. 1 ErbStG bis § 21 Abs. 3 ErbStG durchzuführen ist. Hinweis Anwendung Die Vorschrift des § 21 ErbStG findet entweder Anwendung, wenn kein DBA vorliegt oder das DBA die Anrechnung gem. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 2.2 Antragstellung

Damit das Finanzamt die ausländische Steuer anrechnet, ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Die Anrechnung erfolgt also nicht von Amts wegen. Der Antrag kann noch bis zur Bestandskraft der Steuerfestsetzung gestellt werden.[1] Den Antrag kann jeder Steuerschuldner stellen, darüber hinaus auch der Testamentsvollstrecker, der Nachlassverwalter oder der Nachlasspfleger.[2]...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Mehrfacher... / 2.5 Dasselbe Vermögen i. S. des § 27 ErbStG

Die Steuerermäßigung des § 27 ErbStG erfordert, dass "dasselbe Vermögen" erneut übergeht. Das Vermögen muss beim Letzterwerb nicht dieselbe Form wie beim Vorerwerb aufweisen. Es kommen hier vielmehr die Grundsätze der Surrogation zur Anwendung. Das bedeutet, dass der Veräußerungserlös für die vom Vorerwerber veräußerten Vermögensgegenstände in das Vermögen eingeht.[1] Praxis-...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Qualitätssicherung in der P... / 2.4 Qualifikation

Die Qualität jeder Payroll steht und fällt mit dem Know-how der Menschen, die sie verantworten. Trotz aller Automatisierung und technischer Hilfsmittel bleibt die Entgeltabrechnung ein Fachgebiet, das fundierte Kenntnisse, Genauigkeit und kontinuierliche Weiterbildung erfordert. Gut qualifizierte und regelmäßig geschulte Mitarbeitende sind daher eine zentrale Säule der Quali...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Qualitätssicherung in der P... / 1 Häufige Fehlerquellen

Die Erstellung einer Entgeltabrechnung bedeutet nicht nur das Berechnen von Brutto- und Nettobeträgen. Sie ist ein hochkomplexer Prozess, der eine Vielzahl an Informationen zusammenführt. Dazu gehören u. a. die persönlichen Daten und steuerlichen Merkmale der Arbeitnehmer, aber auch sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten, tarifliche oder betriebliche Vereinbarungen, ge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernanhang / 3.8.7 (Latente) Steuern

Rz. 72 Nach § 314 Abs. 1 Nr. 21 HGB sind die Gründe dafür anzugeben, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist. Dabei beschränkt sich die Angabepflicht nicht nur auf die in der Konzernbilanz ausgewiesenen Positionen. Vielmehr erwartet der Gesetzgeber, dass gerade wegen der nu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 2.1 Einschränkung des allgemeinen Veranlagungsgebots durch § 46 EStG

Rz. 3 Der Begriff der Veranlagung ist in § 25 Abs. 1 EStG geregelt. Er bezeichnet die Festsetzung der Steuer durch förmlichen Steuerbescheid (§ 155 AO) aufgrund eines vorangegangenen Ermittlungs- und Prüfungsverfahrens (§ 25 EStG Rz. 17). Wesensmerkmal der Veranlagung ist, dass bei ihr die aufgrund der gesetzlichen Vorschriften tatsächlich entstandene Steuer festgesetzt und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 1 Bedeutung

Rz. 1 § 46 EStG bestimmt, in welchen Fällen eine ESt-Veranlagung durchzuführen ist, wenn im Einkommen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit enthalten sind, von denen LSt einbehalten worden ist. Die Vorschrift bezweckt zum einen die Sicherung des Steueraufkommens, damit trotz der Vereinfachung der Steuererhebung und der Abgeltung der ESt durch das LSt-Abzugsverfahren Steu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.3 Antragsveranlagung von Ehegatten

Rz. 59 Bei der Antragsveranlagung von Ehegatten ist für den Antrag i. S. d. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG zwischen den einzelnen, in § 26 Abs. 1 S. 1 EStG genannten Veranlagungsarten zu unterscheiden. Hierzu gehören neben der Zusammenveranlagung (§ 26b EStG) die Einzelveranlagung (§ 26a EStG). Im Fall der Zusammenveranlagung ist der Antrag von beiden Ehegatten vor Ablauf der Fests...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.4 Abzug überhöhter Vorsorgeaufwendungen (Nr. 3)

Rz. 40 Die Amtsveranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG knüpfte bis zum Vz 2023 daran an, dass beim Stpfl. die Vorsorgepauschale nach § 39b EStG im LSt-Abzugsverfahren berücksichtigt wurde (Rz. 40a) und der Arbeitslohn des Stpfl. bestimmte Mindestgrenzen überstieg (Rz. 40d). Ab dem Vz 2024 ist die Mindestvorsorgepauschale entfallen, sodass im LSt-Abzugsverfahren nur noch die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.6 Veranlagung nach Berücksichtigung von Freibeträgen für Lohnsteuerabzugsmerkmale (Nr. 4)

Rz. 44 Nach § 46 Abs. 2 Nr. 4 EStG ist eine Amtsveranlagung durchzuführen, wenn bei der Bildung der LSt-Abzugsmerkmale nach § 39 EStG ein Freibetrag gem. § 39a Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG, d. h. ein Freibetrag für erhöhte Werbungskosten, für erhöhte Sonderausgaben, für außergewöhnliche Belastungen gem. den §§ 33, 33a, 33b Abs. 6 EStG (nicht auch gem. § 33b Abs. 1 bis 5; s. § 39a Abs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.10 Veranlagung nach Auflösung einer Ehe durch Tod, Scheidung oder Aufhebung (Nr. 6)

Rz. 51 Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 S. 1 EStG erfüllen, können zwischen der Zusammenveranlagung nach § 26b EStG und der Einzelveranlagung nach § 26a EStG wählen. Für sie ist die LSt gem. § 38b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 oder 4 EStG nach der Steuerklasse III oder IV zu bemessen. Wenn eine Ehe im Lauf des Vz jedoch durch Tod, Scheidung oder Aufhebung aufgelöst wo...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, angestrengte ... / 5.2 Bewertung in der Steuerbilanz

Die handelsrechtliche Bewertung gilt im Grundsatz auch für die Steuerbilanz, jedoch nur soweit, wie das Steuerrecht keine selbstständigen Bewertungsvorschriften enthält, die zu einer niedrigeren Bewertung führen. In Bezug auf die Bewertung von Rückstellungen finden sich in § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG gesonderte Regelungen.[1] In Bezug auf eine Rückstellung aufgrund einer gegen den...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erträge / 3.3 Ertragsposten in der Taxonomie

Nach der Kerntaxonomie, die für Unternehmen aller Rechtsformen Gültigkeit hat, sind als Posten der Gewinn- und Verlustrechnung für die Erträge insbesondere folgende Positionen vorgesehen:mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernanhang / 3.2 Begriffsdefinitionen und Gliederung

Rz. 12 Bezüglich der Ausgestaltung der Informationen unterscheidet der Gesetzgeber verschiedene qualitativ differierende Berichterstattungskategorien, wie Angaben, Begründungen und Darstellungen. Angaben sind dabei als grundlegende Anforderungen an die Berichterstattung im Sinne von "Angabe aufnehmen" zu verstehen und können mit der ebenfalls verwendeten Formulierung "Hinwei...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 2.5.4.1 Grundregelung für jedes Arbeitszeitkonto

Bei jedem Arbeitszeitkonto können folgende Zeiten gebucht werden:mehr