Fachbeiträge & Kommentare zu Sozietät

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Vertragliche Haftungsabreden

Rz. 141 [Autor/Zitation] Die Ersatzpflicht des Abschlussprüfers nach § 323 kann durch Vertrag weder ausgeschlossen noch beschränkt werden (Abs. 4; bzgl. Verjährung vgl. Rz. 172; Bormann in BeckOGK HGB, § 323 Rz. 151 [1/2025]; Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 110). Hiergegen verstoßende Abmachungen sind nichtig (§ 134 BGB; Staake in HKMS3, § 323 HGB Rz. 95). Abs. 4 verdrängt... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Inhalt und Anwendungsbereich der Vorschrift (Abs. 6a Satz 1 und 3)

Rz. 466 [Autor/Zitation] § 322 Abs. 6a Satz 1 und 2 regeln die Beurteilung des Prüfungsergebnisses in dem Fall, dass mehrere Prüfer oder Prüfungsgesellschaften (in den nach Satz 3 möglichen Kombinationen) gemeinsam zum Abschlussprüfer bestellt worden sind. Die Vorschrift beruht auf Art. 28 Abs. 3 APrRL, wurde zur Umsetzung der im Jahr 2014 abgeschlossenen EU-Reform der Abschl... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Unterzeichnung

Rz. 186 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsbericht zu unterzeichnen (Abs. 5 Satz 1). Fehlt die Unterschrift, so liegt im Rechtssinn ein Prüfungsbericht nicht vor Die Unterzeichnung sollte im Anschluss an die Zusammenfassung und die Wiedergabe des Bestätigungsvermerks vorgenommen werden. Dies gilt auch, wenn Zusammenfassung und Wiedergabe des Bestätigungsverm... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Haftung Mehrerer

Rz. 162 [Autor/Zitation] Mehrere an der Prüfung Beteiligte (Abschlussprüfer, Prüfungsgehilfen und die bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertreter einer Prüfungsgesellschaft) haften als Gesamtschuldner, sofern sie ein Verschulden trifft (Abs. 1 Satz 4; Bormann in BeckOGK HGB, § 323 Rz. 149, 162 f. [1/2025]; Ebke in MünchKomm. HGB5, § 323 Rz. 101, 117 ff.; Staake in HKM... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4.1 Allgemeines

Tz. 45 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Wird der Betrieb der Pers-Ges oder natürlichen Pers innerhalb der Fünf-Jahres-Frist aufgegeben oder veräußert, unterliegt grds der dann entstehende Aufgabe- oder VG der GewSt. § 18 Abs 3 S 1 UmwStG erfasst die stillen Reserven in dem Zeitpunkt der Aufgabe oder Veräußerung, nicht die in dem Zeitpunkt der Umw. Hiervon ausgenommen ist jedoch da... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Gemeinschaftsprüfer (Abs. 7 Satz 1 Halbs. 2)

Rz. 478 [Autor/Zitation] Sind mehrere Prüfer oder Prüfungsgesellschaften zum gemeinsamen Abschlussprüfer bestellt, muss der Bestätigungs- oder Versagungsvermerk von allen bestellten Personen unterzeichnet werden (§ 322 Abs. 7 Satz 1 Halbs. 2). Die Vorschrift stützt sich auf Art. 28 Abs. 4 Satz 3 APrRL und wurde ergänzend zu § 322 Abs. 6a mit dem AReG neu in das HGB aufgenomme... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Täterkreis

Rz. 200 [Autor/Zitation] Täter können nur Abschlussprüfer und ihre Gehilfen sein. Zu den Gehilfen zählen auch freie Mitarbeiter. Mitarbeiter des geprüften Unternehmens sind keine Gehilfen des Abschlussprüfers. Damit ist das Delikt ein echtes Sonderdelikt. Eine Täterschaft/Mittäterschaft durch andere ist damit ausgeschlossen. Hingegen können andere jedoch Anstifter sein bzw. B... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 68 [Autor/Zitation] In § 318 wird die Bezeichnung "der Abschlussprüfer" durchweg im Singular verwendet; § 316 Abs. 1 schreibt sogar die Prüfung durch "einen Abschlussprüfer" vor. Dies schließt jedoch die Bestellung von mehreren Prüfern als Abschlussprüfer nicht aus (vgl. § 316 Rz. 69; IDW PS 208, IDW Life 2021, 1075 Rz. 4). Im Bericht des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 10/... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Aktiengesellschaft und Europäische Aktiengesellschaft (SE)

Rz. 106 [Autor/Zitation] Die Wahl des Abschlussprüfers ist bei der AG ausschließlich Sache der HV (§ 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG; zur hiermit verbundenen Problematik vgl. Kropff in MünchKomm. AktG2, § 163 Rz. 3 ff.; Forster in FS Werner, 131, 132). Nur für das erste Voll- oder Rumpfgeschäftsjahr der Gesellschaft wird der Abschlussprüfer nicht durch die HV, sondern durch die Gründer... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IX. Berufsregister

Rz. 169 [Autor/Zitation] Die Mitgliedschaft in einem Netzwerk ist für WP/vBP (§ 38 Nr. 1 Buchst. c WPO) und Berufsgesellschaften (§ 38 Nr. 2 Buchst. c WPO) in das Berufsregister einzutragen. Der Eintrag ins Berufsregister soll Transparenz für die interessierte Öffentlichkeit herstellen. Einzutragen sind Namen, Firmen und Anschriften der anderen Mitglieder des Netzwerks oder e... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 8 [Autor/Zitation] Der sachliche Anwendungsbereich des § 319 bezieht sich zunächst auf sämtliche Pflichtprüfungen nach § 316. Aufgrund von Verweisungen in Spezialregelungen gilt § 319 auch in anderen Fällen, idR mit gesetzlich konkret vorgeschriebenen Anpassungen (so etwa nach §§ 340k, 341k; § 143 Abs. 2 AktG; § 6 Abs. 1, § 14 Abs. 1 Satz 2 PublG; § 10 Abs. 1 Satz 3 UmwG;... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Gemeinsame Berufsausübung

Rz. 127 [Autor/Zitation] Gemeinsame Berufsausübung liegt vor, wenn sich Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit inländischen oder ausländischen Angehörigen sog. sozietätsfähiger Berufe in einer Personengesellschaft zur gemeinsamen Ausübung der Berufe bei gemeinsamem Außenauftritt zusammenschließen (§ 44b Abs. 1 und 2 WPO). Da ein Netzwerk regelmäßig berei... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Durchführung der Prüfung

Rz. 208 [Autor/Zitation] Gegenstand und Umfang der Pflichtprüfung sind gesetzlich in § 317 geregelt. Die Prüfung soll nach § 317 Abs. 1 Satz 3 so angelegt werden, dass bei gewissenhafter Berufsausübung Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die Gesetzes- und Satzungsbestimmungen erkannt werden, die sich auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ... mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Wählbarer Personenkreis

Rz. 45 [Autor/Zitation] Zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses von KapGes. jeder Rechtsform und offener Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften iSd. § 264a Abs. 1 gleich welcher Größenklasse können WP und WPG gewählt werden (§ 319 Abs. 1 Satz 1). Für die Prüfung bei mittelgroßen GmbH und mittelgroßen Personengesellschaften iSd. § 264a wird dieser Personenkreis er... mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Personenkreis (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die Abschlussprüfung ist eine Vorbehaltsaufgabe der Wirtschaftsprüfer, so dass in erster Linie WP und WPG berufen sind, als Abschlussprüfer tätig zu sein (Satz 1). Diese Befugnis erstreckt sich auf JA und Konzernabschlüsse von Unternehmen aller Rechtsformen und Größenklassen. Jahresabschlüsse und Lageberichte mittelgroßer GmbH (§ 267 Abs. 2) oder von m... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.2.3 § 20 Abs. 2 AStG bei Beteiligungen an Personengesellschaften, Sozietäten und Einkünften aus freiberuflicher oder selbstständiger Tätigkeit

§ 20 Abs. 2 AStG bezieht sich gem. dem Wortlaut auf Betriebsstätten, und zwar auf Betriebsstätten i. S. des nationalen Rechts nach § 12 AO. Die Begriffsbestimmung des § 12 AO gilt auch für die freiberufliche und selbstständige Tätigkeit (vgl. AEAO zu § 12 Nr. 1). Dies führt dazu, dass § 20 Abs. 2 AStG nicht nur bei Einkünften aus Gewerbebetrieb, sondern auch bei Einkünften a... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.1.2 Freiberufliche Tätigkeit (Abs. 1 S. 3)

Rz. 9 Über die Aufnahme oder Beendigung einer freiberuflichen Tätigkeit erfassen die Gemeinden keine Daten. Mangels entsprechender Gewerbesteuerpflicht und damit fehlender Anzeigepflichten gegenüber den Gemeinden sind die Mitteilungen über die Aufnahme, Verlegung oder Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit nach Abs. 1 S. 3 an das nach § 19 AO zuständige FA zu richten. Dem FA ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.2.2 Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit

Rz. 12 Die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit ist unabhängig von der Form der Tätigkeit anzuzeigen. Die Mitteilungspflicht trifft also sowohl den, der die Tätigkeit als Einzelfreiberufler aufnimmt, als auch den, der in eine Sozietät eintritt.[1] Auch die Begründung einer Partnerschaftsgesellschaft und der Eintritt in eine solche Gesellschaft führen zur Anzeigepflicht. mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 6.1 GbR

Eine gemeinsame freiberufliche Tätigkeit in einer Gemeinschaftspraxis oder Sozietät kann auch in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR –[1] erfolgen. Ein erheblicher Unterschied lag darin, dass die GbR nach früherer Rechtsauffassung – im Gegensatz zur PartG – nicht als rechtlich selbstständig galt. Doch nach der neueren Rechtsprechung des BGH[2] kann auc... mehr

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Betriebsübergang: Vorausset... / 3.2.1 Grundsätze

§ 613a BGB ist nur dann anwendbar, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil übergeht. Der Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils erfolgt, wenn die Organisations- und Leitungsmacht auf einen neuen Inhaber übergeht.[1] Dafür reicht es nicht aus, wenn das Eigentum an dem Betrieb an einen Dritten übergeht, der bisherige Betriebsinhaber den Betrieb jedoch als eigenen weiterführt (z... mehr

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Partnerschaftsgesellschaft / 4 Haftung

Für Verbindlichkeiten einer Partnerschaftsgesellschaft muss diese zunächst mit ihrem Gesellschaftsvermögen einstehen. Daneben haften dem Grunde nach alle Partner. Diese Haftung erfolgt – wie bei der GbR oder der OHG – jeweils gesamtschuldnerisch und auch unbeschränkt.[1] Damit wäre die PartG als Rechtsform für viele Sozietäten sicherlich schon ausgeschieden. Doch der Gesetzge... mehr

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Wertermittlung einer Steuer... / 3.1 Personenbezogenheit

Ein zentrales Merkmal bei der Bewertung von Steuerberatungskanzleien ist die ausgeprägte Personenbezogenheit der Berufsausübung. Anders als bei vielen anderen Dienstleistungsunternehmen beruht der wirtschaftliche Erfolg einer Kanzlei häufig wesentlich auf der Person des Inhabers. Dieser pflegt nicht nur den unmittelbaren Kontakt zu den Mandanten, sondern ist vielfach auch Tr... mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.2.3 Steuerrecht

Rz. 20 Gem. § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG ist der Geschäftswert über 15 Jahre abzuschreiben. Die AfA dürfen nach Auffassung der Finanzverwaltung auch dann nicht nach einer kürzeren Nutzungsdauer bemessen werden, wenn im Einzelfall Erkenntnisse dafür vorliegen, dass die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer als 15 Jahre sein wird. Z. B. bei sog. personenbezogenen Betrieben, bei denen de... mehr

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Teilpraxis- und Praxisantei... / 2.1.1 Erfordernis der zeitweiligen Einstellung der freien Berufstätigkeit

Steuerbegünstigt ist nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 18 Abs. 3 Satz 2 EStG auch ein Veräußerungsgewinn, den ein Freiberufler bei der Veräußerung seines "gesamten" Anteils an einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft, z. B. Sozietät oder Gemeinschaftspraxis, erzielt. Voraussetzung dafür ist aber ebenfalls, dass der Steuerpflichtige seine freiberufliche Tätigkeit in d... mehr

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Teilpraxis- und Praxisantei... / 2.2 Teilanteilsveräußerung

Eine Teilanteilsveräußerung liegt vor, wenn ein Freiberufler nicht seinen ganzen Anteil an einer Personengesellschaft, sondern nur einen Teil davon veräußert, sodass er weiterhin an der Sozietät oder Gemeinschaftspraxis beteiligt bleibt. Es gibt 2 Fälle der Teilanteilsveräußerung: Ein weiterer Freiberufler tritt gegen Zahlung eines Entgelts an den oder die "abgebenden" Gesell... mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.4 Kooperation mit einem Rechtsanwalt

Steuerberater dürfen mit den in § 56 Abs. 1 Satz 2 und 3 sowie Abs. 2 StBerG genannten Personen, also auch einem Rechtsanwalt, kooperieren. Die laufende Zusammenarbeit – ggf. unter einem Dach – mit einem Rechtsanwalt ist erstrebenswert. Zur Frage, ob bei einer interprofessionellen Sozietät zwischen Rechtsanwälten und Steuerberatern ein Steuerberater für einen Rechtsanwaltsfe... mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 9 Haftung bei Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz

Der Steuerberater darf grundsätzlich keine rechtliche Beratung erbringen. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung besorgt Rechtsangelegenheiten, wer eine Tätigkeit ausübt, die das Ziel verfolgt und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten. Zur Abgrenzung erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung von erlaubni... mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 3.5 Gesellschaftsrechtliche Organisationsfreiheit – Neuregelungen im Berufsrecht

Das Sozietätsverbot aus § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO verletzt das Grundrecht der Berufsfreiheit, soweit es Rechtsanwälten (gilt analog auch für Steuerberater) eine gemeinschaftliche Berufsausübung mit Ärzten oder mit Apothekern im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft untersagt und ist nichtig.[1] Rechtsanwälte und Steuerberater dürfen sich mit allen Vertretern der freien Beruf... mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 2.1 Auftragsklarheit und Auftragsumfang

Auftragsklarheit beinhaltet die Frage, wer wen beauftragt. Aufseiten der Mandanten muss klargestellt werden, ob z. B. beide Ehegatten den Berater beauftragen, da die gewünschte Zusammenveranlagung allein, wenn nur ein Ehepartner gegenüber dem Steuerberater tätig ist, den anderen nicht ohne Weiteres (u. U. aber stillschweigend) auch zum Auftraggeber macht. Schließt der Geschä... mehr

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Personengesellschaft / 4.1 Wer empfängt die Eingangsleistung?

Da die Personengesellschaft eigenständiger Unternehmer sein kann, können deren Gesellschafter auch Leistungen an die Gesellschaft erbringen, z. B. durch die entgeltliche Überlassung von Gebäude oder Kfz an die Gesellschaft. Ein umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch liegt auch vor, wenn eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß dem Gesellschaftsvertrag den für das Geschäfts... mehr

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Personengesellschaft / 4.2 Überlassung eines Gegenstands (z. B. Pkw) durch Gesellschafter an die Gesellschaft

Die umsatzsteuerrechtliche Behandlung dieser Leistungen richtet sich danach, ob es sich um Leistungen handelt, die als Gesellschafterbeitrag durch die Beteiligung am Gewinn oder Verlust der Gesellschaft abgegolten werden, oder die gegen Sonderentgelt ausgeführt werden und damit auf einen Leistungsaustausch gerichtet sind. Ein Leistungsaustausch zwischen Gesellschaft und Gesells... mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 72 Gesetzessystematisch stellt der Betriebsvermögensvergleich die Regelform der Gewinnermittlung dar.[1] Steuerpflichtige, die weder gesetzlich verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, noch freiwillig Bücher führen und Abschlüsse machen, haben das Wahlrecht hiervon abzuweichen und die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG durchzuführen. Di... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.6 Freiberuflicher Teilbetrieb

Tz. 96 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Begriff des freiberuflichen Teilbetriebs in § 18 Abs 3 S 1 EStG ("selbständiger Teil des Vermögens") ist dem § 16 EStG nachgebildet und hat daher grds dieselben Voraussetzungen, die auch an einen gew Teilbetrieb gestellt werden (s Urt des BFH v 22.12.1993, BStBl II 1994, 352 unter II. Nr 1; v 05.06.2003, BStBl II 2003, 838 unter 1.). Die... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.1 Wirtschaftsjahr – Bilanzaufstellung – Umstellung der Gewinnermittlungsart

Tz. 240 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Bis zum Ablauf des stlichen Übertragungsstichtags (s § 20 Abs 5 und 6 UmwStG) ist das eingebrachte BV dem Einbringenden letztmals zuzurechnen (s Tz 301 und bei stlicher Rückbeziehung s Tz 319–321). Werden ein Einzelunternehmen, der Betrieb einer Pers-Ges oder alle MU-Anteile einer Pers-Ges (mit Beendigung der MU-Schaft) eingebracht und erfo... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.1 Begriff und Übersicht

Tz. 116 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Gegenstand einer Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG kann auch "ein MU-Anteil" sein. Der Begriff des MU-Anteils ist weder im UmwStG noch im UmwSt-Erl 2025 definiert oder erläutert. Es handelt sich um einen stlichen Begriff, der nicht deckungsgleich mit einem Gesellschafts- oder Geschäftsanteil ist. Folglich ist auf die Auslegungskriterien zu ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.5 Übrige Fälle der Sacheinlage (insbesondere Einzelübertragung)

Tz. 318 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach § 20 Abs 6 S 3 UmwStG ist in allen anderen als den in S 1 und 2 genannten Einbringungssachverhalten der Beginn der Acht-Monats-Frist für die Rückbeziehung grds der Abschluss des Einbringungsvertrags (dh Unterzeichnung und notarielle Beurkundung des Übertragungsvertrags). Geht das wirtsch Eigentum am eingebrachten Vermögen nicht mit Abs... mehr

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Aufwandsentschädigung: Steu... / Hintergrund

Die Klägerin war eine GbR und Freiberufler-Sozietät. Ein Mitgesellschafter der Klägerin war in den Streitjahren ehrenamtlich als Präsident einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) tätig. Er erklärte die erhaltenen Aufwandsentschädigungen ursprünglich im Rahmen seiner Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre und machte dort geltend, sie seien als steuerfrei anz... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Internationales Steuerrecht... / 2.3.2 Beteiligung eines Steuerausländers an einer inländischen Personengesellschaft (Inbound-Fall)

Im Urteil v. 10.11.1983[1] hatte der BFH entschieden, dass Einkünfte aus einer stillen Beteiligung an einer inländischen Personengesellschaft, die von deren in den Niederlanden ansässigen Gesellschaftern gehalten wird, sowie aus entsprechenden Darlehen unter die Betriebsstättenvorbehalte der DBA[2] fallen. Nach Tz. 1.2.3 der Betriebsstättenverwaltungsgrundsätze[3] rechnete di... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Geschäftswagen / 2.3 Heimfahrten bei doppelter Haushaltsführung

Wie bei den Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte dürfen Aufwendungen für Heimfahrten anlässlich einer doppelten Haushaltsführung den Gewinn nicht mindern, soweit die Aufwendungen die Entfernungspauschale von 0,30 EUR für die ersten 20 Entfernungskilometer und von 0,35 EUR je weiterem Entfernungskilometer im Jahr 2021 bzw. 0,38 EUR in den Jahren 2022 bis 2026 übersteig... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 2.2.1 Anwendung der Abfärberegelung bei Vermietung an gewerbliche Betriebsgesellschaft

Eine auf einer Betriebsaufspaltung beruhende Verpachtung von Wirtschaftsgütern an die Betriebs-GmbH ist als gewerblich zu beurteilen, wenn eine freiberufliche Sozietät, z. B. in der Rechtsform einer GbR, einer von den Gesellschaftern beherrschten GmbH wesentliche Betriebsgrundlagen, z. B. ein Betriebsgebäude, überlässt. Die Besitzgesellschaft erzielt dann infolge der Betrieb... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3 Beteiligtenwechsel auf Kläger- und Beklagtenseite

Rz. 15 Im Falle der Auswechslung des Klägers oder des Beklagten während des finanzgerichtlichen Verfahrens ist zu unterscheiden zwischen einem gewillkürten und einem gesetzlichen Beteiligtenwechsel. Ein gewillkürter Beteiligtenwechsel ist als subjektive Klageänderung nur in erster Instanz[1] und nur unter den Voraussetzungen des § 67 FGO sowie bei fristgebundenen Klagen nur ... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Jansen, SGG § 110 Ort und Z... / 2.1 § 110 Abs. 1

Rz. 2 Ort der mündlichen Verhandlung ist, wie § 110 Abs. 2 inzidenter zu entnehmen ist, der Gerichtssitz (vgl. BSG, Beschluss v. 15.5.1998, B 11 AL 91/98 B, juris). Das BSG (a. a. O.) folgert hieraus, dass die Angabe des Ortes im Urteil entbehrlich ist, sofern die mündliche Verhandlung am Gerichtssitz stattgefunden hat. Die Gerichtsverwaltung hat die Voraussetzungen dafür zu ... mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.7 Einbringung über dem Buchwert unter Vermeidung einer Besteuerung

Die Besteuerung eines Einbringungsgewinns kann durch Ergänzungsbilanzen vermieden werden.[1] Für den Ansatz in der Einbringungsbilanz gilt Folgendes:[2] Abbildung 14 Wurden eine oder mehrere Ergänzungsbilanzen gebildet – dies geschieht erfolgsneutral –, so ist/sind diese bei einer späteren steuerneutralen Realteilung erfolgsneutral aufzulösen und die Kapitalkonten an die zugete... mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.9.1 Grundsätze

Die Anwendung des § 24 UmwStG ist auch bei Zuzahlungen in das Privatvermögen möglich.[1] Dies jedoch nur für den Teil, der auf eigene Rechnung – d. h. gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten – eingebracht wird. Der auf fremde Rechnung eingebrachte Anteil fällt nicht unter § 24 UmwStG. [2] Allgemein gilt hierbei beispielhaft: Die entgeltliche Aufnahme des S in das Einzeluntern... mehr

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AGS 03/2025, Berechnung der... / bb) Rechtslage bis zum 16.7.2024

Die Berechnung bedurfte der Schriftform nach § 126 BGB und musste vom Rechtsanwalt eigenhändig unterzeichnet werden.[32] Ein Faksimilestempel genügte ebenso wenig wie eine eingescannte Unterschrift.[33] Die handschriftliche Unterschrift konnte nur durch elektronische Formen gem. §§ 126 Abs. 3 und 126a BGB ersetzt werden.[34] Die Rechnung musste nicht auf einem gesonderten Bl... mehr

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AGS 03/2025, Berechnung der... / 1. Anforderungen nach § 14 UStG

Aus § 14 UStG ergeben sich die Anforderungen an eine Rechnung, die einem vorsteuerabzugsberechtigten Leistungsempfänger/Auftraggeber erteilt wird. Da § 14 UStG aber nur Rechnungen an den Auftraggeber erfasst, fallen z.B. Kostenfestsetzungsanträge, Aufforderungen an den Gegner auf Erstattung der Anwaltskosten als Schadensersatz und "Berechnungen" an die Rechtsschutzversicheru... mehr

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AGS 03/2025, Berechnung der... / cc) Rechtslage ab 17.7.2024

Nach § 10 Abs. 1 S. 1 RVG kann der Rechtsanwalt seine Vergütung nun nach neuem Recht (nur) aufgrund einer "von ihm oder auf seine Veranlassung dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung fordern; die Berechnung bedarf der Textform." Damit wird auf die in § 126b BGB geregelte Textform verwiesen; die dazu vorliegende Rspr. in Zusammenhang mit der Vergütungsvereinbarung dürfte ent... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Maklerpflichten nach GewO, ... / 1.1.2.3 Angehörige "freier" Berufe

Da die sog. freien Berufe gemäß § 6 GewO kein Gewerbe ausüben, bedürfen sie auch keiner Gewerbeerlaubnis. Typische freie Berufe sind diejenigen der Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Wenn allerdings die Angehörigen dieser Berufsgruppen eine Maklertätigkeit gewerbsmäßig ausüben, benötigen sie eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO. Steuerber... mehr

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FF 02/2025, Auskunft und Be... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten machen im Rahmen eines Scheidungsverbundverfahrens wechselseitig Zugewinnausgleichsansprüche im Wege von Stufenanträgen geltend, wobei sie im Rechtsbeschwerdeverfahren nur über den Umfang der Verpflichtung des Antragstellers zur Auskunftserteilung und Belegvorlage streiten. [2] Die Beteiligten heirateten am 17.9.2010 und trennten sich am 1.9.201... mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Firmen- oder Geschäftswert/Praxiswert

Bei dem Firmen- oder Geschäftswert handelt es sich um den Mehrwert, der einem gewerblichen Unternehmen über den Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter abzüglich Schulden innewohnt; er wird durch die Gewinnaussichten bestimmt. Ob ein Firmen- oder Geschäftswert vorhanden ist, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalls. Ein Geschäfts- oder Firm... mehr