Fachbeiträge & Kommentare zu Sozietät

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Derselbe Anwalt

Rz. 6 Die Vorschrift des Abs. 1 hat nur für den Anwalt Bedeutung, der auch schon im Verfahren vor Zurückverweisung tätig war. Anderenfalls ergibt sich schon aus den allgemeinen Vorschriften, dass der Anwalt im Verfahren nach Zurückverweisung sämtliche dort anfallenden Gebühren liquidieren kann.[2] Das gilt auch dann, wenn die Partei im Ausgangsverfahren von einer Sozietät ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Anwendungs-ABC

Rz. 36 Nach Stichworten alphabetisch geordnet werden nachstehend typische Einzelfälle unter dem Gesichtspunkt aufgelistet, ob VV 1008 anwendbar ist. Ja bedeutet, dass der Anwalt die Erhöhung für den zweiten und jeden weiteren Mandanten geltend machen kann, wenn er zumindest zwei Auftraggeber hat (vgl. Rdn 16). Nein bedeutet, dass VV 1008 nicht eingreift, weil der Anwalt nur ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anwalt und Mandant

Rz. 21 Parteien des Vertrags sind der Anwalt und sein Mandant. Steht auf Auftraggeberseite eine Personenmehrheit, hat dies im Zweifel ein Gesamtschuldverhältnis zur Folge.[22] Gehört der beauftragte Rechtsanwalt einer Sozietät an, wird das Mandat im Regelfall der Sozietät als rechts- und parteifähiger Gesellschaft übertragen,[23] es sei denn, der Mandant möchte ausdrücklich ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Beiordnung oder Bestellung

Rz. 61 Gläubiger des Vergütungsanspruch ist bei der Beiordnung oder Bestellung durch Gerichte oder Justizbehörden (§ 59a) der Rechtsanwalt, der beigeordnet oder bestellt worden ist, § 45. Nach der Rechtsprechung des BGH[112] kann bei PKH/VKH auch eine Sozietät beigeordnet werden. Dann steht auch der Sozietät der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu.[113] Das gilt auch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Hinweisgeber

Rz. 61 Die Erteilung des Hinweises obliegt dem Rechtsanwalt, der den Auftrag i.S.d. § 49b Abs. 5 BRAO übernimmt. Regelmäßig unproblematisch ist die Person des Hinweisgebers bei einer Einzelkanzlei. Rz. 62 Bei einer gemeinschaftlichen Berufsausübung von Rechtsanwälten ist hingegen zu differenzieren. Ist der übernehmende Anwalt in einer bloßen Bürogemeinschaft tätig, trifft ihn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kostenhinweis (S. 2)

Rz. 41 S. 2 bestimmt ergänzend, dass der Mandant auf seine Kostentragungspflicht im Falle des Unterliegens hinzuweisen ist. Diese neu begründete Hinweispflicht soll dem Auftraggeber vor Augen halten, dass die Vereinbarung keinen Einfluss auf die von ihm zu entrichtenden Gerichtskosten, Verwaltungskosten und die von ihm zu erstattenden Kosten anderer Beteiligter hat. So soll ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zivilsachen

Rz. 50 Vertritt sich der Rechtsanwalt in einem Zivilverfahren selbst, sind ihm gem. § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO solche Gebühren und Auslagen zu erstatten, die er als Gebühren und Auslagen eines beauftragten Rechtsanwalts erstattet verlangen könnte. Er erhält also die fiktiven Kosten erstattet, die bei Beauftragung eines (anderen) Rechtsanwalts für dessen Tätigkeit erstattungsfähig ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Personenbezogene Beiordnung

Rz. 49 Die Beiordnung des Anwalts ist allerdings ebenso wie die Bewilligung zugunsten der Partei personenbezogen, weshalb auch sie mit dem Tod endet. Nach herkömmlicher Übung der Gerichte wird jeweils nur ein bestimmter Anwalt beigeordnet, so dass es einer erneuten Beiordnung bedarf, wenn dieser verstirbt.[71] Gleiches gilt, wenn die Beiordnung nach § 48 Abs. 2 BRAO aufgehob...mehr

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Anhang VII. Steuerliche Anforderungen an eine Rechnung

Rz. 1 Die Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung gegenüber einem Unternehmer ist eine zivilrechtliche Nebenpflicht des Mandatsvertrages, da dieser die ordentliche Rechnung in der Regel für den Vorsteuerabzug benötigt. Dem Mandanten kommt bis zur ordnungsgemäßen Ausstellung einer Rechnung ein Zurückbehaltungsrecht bezogen auf den gesamten (Brutto-)Rechnungsbetrag zu.[1] D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Unmöglichkeit

Rz. 268 Wird die Vertragserfüllung dem Anwalt unmöglich, so ist § 628 BGB nicht anwendbar. Es gelten vielmehr die Regelungen des allgemeinen Schuldrechts (§§ 323 ff. BGB n.F.). Nach früherem Recht waren die §§ 323, 324 BGB a.F. anzuwenden.[208] Hatte der Anwalt die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung nicht verschuldet, dann galt nach § 323 Abs. 1 BGB a.F. i.V.m. § 13 Abs. 4 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Einscannen und Speichern

Rz. 98 Zu der Frage, ob die Dokumentenpauschale auch anfällt, wenn keine Kopien oder Ausdrucke aus der Behörden- bzw. der Gerichtsakte in Papierform hergestellt wurden, sondern der Rechtsanwalt die für die sachgemäße Bearbeitung der Rechtssache gebotenen Seiten der Akte lediglich einscannt und auf seinem Computer bzw. einem externen Datenträger gespeichert hat, wird auf Rdn ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Grundsatz: Leistungsort ist die Kanzlei

Rz. 21 Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Leistung des Anwalts am Sitz seiner Kanzlei ausgeübt wird. Wird eine Kanzlei an mehreren Orten betrieben (überörtliche Sozietät), gilt die Kanzlei, von der aus die Leistung erbracht worden ist. Dies folgt aus § 3a Abs. 1 UStG. § 3a UstG Ort der sonstigen Leistung (1) 1Eine sonstige Leistung wird vorbehaltlich der Absätze 2 b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Gewerbesteuer

Rz. 226 Problematisch für anwaltliche Betreuer war früher eine etwaige Gewerbesteuerpflicht. Nach dem Urt. des BFH v. 4.11.2004[419] erzielt ein Berufsbetreuer Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zwar betraf die Entscheidung einen Diplom-Pädagogen und Gestaltungstherapeuten; die Finanzverwaltung hatte das Urteil indes erwartungsgemäß zum Anlass genommen, auch den Berufsstand der R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Tod oder Erkrankung des Anwalts

Rz. 26 Beim Tod des Anwalts ist grundsätzlich von einem notwendigen Anwaltswechsel auszugehen.[10] Rz. 27 Unerheblich ist, ob der Verstorbene mit einem anderen Rechtsanwalt in Bürogemeinschaft verbunden war.[11] Beim Tode lediglich eines Sozius ist ein Anwaltswechsel dagegen nicht erforderlich, da die übrigen Mitglieder der Sozietät das Mandat fortführen können. Wechselt der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einschaltung von Hilfspersonen

Rz. 78 Eine häufige Streitfrage ist die, ob die vereinbarte Vergütung nur dann gilt, wenn der Anwalt selbst tätig geworden ist, oder auch dann, wenn er Hilfspersonen eingeschaltet hat. Die Vorschrift des § 5 greift grundsätzlich nur für die gesetzlichen Gebühren, nicht auch für ein vereinbartes Honorar. Die Interessenlage ist nicht vergleichbar. Ein vereinbartes Honorar wird...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einzelvertretungen durch verschiedene Anwälte

Rz. 117 Kommt eine getrennte Rechtswahrnehmung von zusammenhängenden Mandaten nicht in Betracht oder hängen – wie beim Parteiwechsel – die Mandate nicht zusammen, kann sich für den Anwalt die Frage stellen, ob er in derselben Angelegenheit einen oder mehrere Kollegen – auch Sozii – einschaltet und selbst nur ein Mandat übernimmt. Eine solche externe Trennung ist zwar ebenfall...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Wegen desselben Gegenstands

Rz. 228 Die Anrechnung erfolgt nur, wenn die Gebühren nach VV Teil 2 "wegen desselben Gegenstands" entstanden sind wie die Gebühren für das gerichtliche Verfahren, wofür von der Rechtsprechung ein zeitlicher, personeller und sachlicher Zusammenhang gefordert wird. Rz. 229 Es muss also zunächst ein zeitlicher Zusammenhang des gerichtlichen Verfahrens mit der außergerichtlichen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einzelfälle

Rz. 120 In folgenden Einzelfällen ist die vereinbarte Vergütung noch nicht als sittenwidrig bzw. unangemessen hoch angesehen worden:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Geschäftsreise (Abs. 2)

Rz. 43 Eine Geschäftsreise liegt nach Abs. 2 vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Rechtsanwalts befindet. Maßgebend ist also allein, ob der Anwalt in Erfüllung seines anwaltlichen Mandats das Gebiet der politischen Gemeinde verlassen muss. Auf die Entfernung kommt es nicht an. Der Anwalt kann daher selbst bei kürz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung

Rz. 122 Der Ablauf der Verjährung wird gehemmt durch:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Grundsatz

Rz. 37 Hat der Kläger zunächst ein örtlich oder sachlich unzuständiges Gericht oder das Gericht einer anderen Gerichtsbarkeit angerufen und hat das angegangene Gericht sich für unzuständig erklärt und den Rechtsstreit an das zuständige Gericht verwiesen, so werden die im Verfahren vor dem zunächst angegangenen Gericht erwachsenen Kosten als Teil der Kosten behandelt, die bei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 Die Vorschriften der VV 3401, 3402 gelten nur für den Anwalt, dem lediglich die Vertretung in einem Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 übertragen worden ist. Der Wortlaut des Gesetzes ist insoweit missverständlich, als der Anwalt durchaus mit weiteren Einzeltätigkeiten beauftragt sein darf. Die gesetzliche Formulierung soll nur zum Ausdruck bringen, dass der Anwalt in di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Aktiv- und Passivprozesse der GbR

Rz. 18 Nach der Rechtsprechung (siehe § 7 Rdn 18) kann die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) selbst als Mandantin auftreten mit dem Ziel einer eigennützigen Interessenvertretung. Soweit es um ihre "persönlichen" Belange geht, bedarf es nicht einer Vertretung der (gesamthänderisch verbundenen) Einzelinteressen der Gesellschafter, sondern findet eine unmittelbare Vertretu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Partnerschaftsgesellschaften und sonstige Gesellschaften

Rz. 122 Der Anwendungsbereich des RVG erstreckt sich überdies auf Partnerschaftsgesellschaften nach dem PartGG und auf sonstige Gesellschaften. Darunter ist zunächst die Anwaltsgesellschaft mbH gem. den §§ 59c bis 59m BRAO zu verstehen. Da der Reformgesetzgeber mit der Formulierung "sonstige" bewusst auf eine abschließende Aufzählung der Berufsausübungsgesellschaften in Abs....mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Haftpflichtversicherungsprämien

Rz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 So gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Beiträge des ArbN zu einer Haftpflichtversicherung sind > Werbungskosten . Beispiele: Berufshaftpflichtversicherung bei einem > Lehrer oder einem angestellten > Steuerberater, für > Rechtsanwälte Rz 6 oder ähnliche Dienstleister. WK sind auch Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung für einen aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2021, Nebengüterrecht... / b) Ehegattengesellschaft

Auf eine Entscheidung des OLG Brandenburg[33] wird, obwohl sie zu einer BGB-Außengesellschaft ergangen ist (Ehegattenanwaltssozietät), hingewiesen, weil sie Gelegenheit gibt, einen wichtigen Unterschied zur Innengesellschaft aufzuzeigen. Die Ehegattensozien waren bereits geschieden und die Sozietät zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gekündigt. Die Gesellschaft...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsberatung durch Steuer... / 3.2.3 Zusammenschlüsse mit Anwälten

Die Gründung einer echten örtlichen oder überörtlichen Sozietät[1] mit Rechtsanwälten oder einer Partnerschaftsgesellschaft mit diesen macht im Hinblick auf die Rechtsdienstleistungen aus Sicht des Steuerberaters unter Berücksichtigung des Aufwands bei der Gründung und Risiken bei Trennung etc. nur Sinn mit erprobten Anwaltskollegen (z. B. ehemalige freie Mitarbeiter). Dazu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtsberatung durch Steuer... / 3.2 Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und anderen Freiberuflern

Aber auch für erlaubte Rechtsdienstleistungen ist die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt immer empfehlenswert nach dem "4-Augen-Prinzip". Es muss in erster Linie, Ziel sein, Haftungsrisiken für den Mandanten und damit auch für den Steuerberater selbst zu vermeiden. Für den Anwalt und dessen mögliche Zusammenarbeit mit Steuerberatern und anderen Beratern gelten § 59a BRAO b...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Berufsrecht – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften haben die Aufgabe, im Rahmen ihres Auftrags ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten (§ 33 StBerG). Dazu gehören auch die Hilfeleistungen in Steuerst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Betriebsvermögen der freien Berufe

Rz. 287 [Autor/Stand] Zum inländischen Betriebsvermögen i.S.d. § 121 Nr. 3 BewG gehört auch das Vermögen eines beschränkt Steuerpflichtigen, das der Ausübung eines freien Berufs im Inland dient, wenn hierfür im Inland eine Betriebsstätte unterhalten wird oder ein ständiger Vertreter bestellt ist. Denn durch § 96 BewG steht die Ausübung eines freien Berufs i.S.v. § 18 Abs. 1 ...mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / 2. Allgemeine Fälligkeit

Rz. 20 In allen Mandaten tritt danach gem. § 8 Abs. 1 S. 1 RVG Fälligkeit ein, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist. Rz. 21 Erledigt ist der Auftrag, wenn der Rechtsanwalt aus Sicht der Vertragsparteien seinen Verpflichtungen aus dem Anwaltsvertrag vollständig nachgekommen ist, also wenn das Rechtsschutzziel des Mandanten erreicht ist. Eine Erledigung ...mehr

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ZErb 01/2021, Höhe der Nach... / 1 Tatbestand

I. Die am … .2019 zuletzt in Stadt1 wohnhafte Erblasserin war geschieden und hatte einen vorverstorbenen Sohn, dessen Tochter am 15.7.2019 vor dem Amtsgericht Kassel die Ausschlagung der Erbschaft erklärt hat. Eine Verfügung von Todes wegen hinterließ die Erblasserin nicht. Mit Beschl. v. 22.8.2019 bestellte das Nachlassgericht den Beteiligten zu 1) zum Nachlasspfleger und ste...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Rechtsanwälte

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Ein Rechtsanwalt (RA) ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (vgl § 1 BRAO). Er bedarf der Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer (vgl § 6 BRAO); mit der Zulassung wird der RA deren Mitglied (Zwangsmitgliedschaft; vgl § 12 Abs 3 BRAO). Ein RA mit eigener Kanzlei arbeitet eigenverantwortlich (Haftung) und auf eigene Rechnung und erzielt ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Arbeitslohn bei angestellten Rechtsanwälten (2): Beiträge zur Berufshaftpflicht­versicherung

Leitsatz 1. Die Einbeziehung eines angestellten Rechtsanwalts in die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einer Sozietät führt in Höhe des Prämienanteils, der auf die in § 51 Abs. 4 BRAO vorgeschriebene Mindestversicherungssumme entfällt, zu Arbeitslohn, wenn der angestellte Rechtsanwalt erst durch den Einbezug in die Sozietätsversicherung seiner Versicherungspflicht nac...mehr

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Anlage S (Einkünfte aus sel... / 1 Abgrenzung des Gewerbebetriebs zur selbstständigen Arbeit

Rz. 1016 § 18 EStG bestimmt, wer Einkünfte aus selbstständiger Arbeit bezieht. Wer nicht hierunter fällt, bezieht Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zu der Einkunftsart "Selbstständige Tätigkeit" gehören insbesondere die Berufsbilder Freiberufler und sonstige selbstständig Tätige. Rz. 1017 Typisch für Freiberufler ist die selbstständige Ausübung einer wissenschaftlichen, künstleris...mehr

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AGS 06/2020, Gemeinsamer Ko... / 1 Aus den Gründen

1. Die Sache ist zur erneuten Entscheidung über die Abhilfe an das LG zurückzugeben, weil das Verfahren zur Entscheidung über die Abhilfe gem. § 572 Abs. 1 S. 1 ZPO nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Bei der Entscheidung, ob der sofortigen Beschwerde im Umfange der Anfechtung abzuhelfen ist, hätte das LG auch prüfen müssen, ob der gemeinsame Kostenfestsetzungsantrag...mehr

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ZErb 06/2020, Corona-Krise ... / I. Problemaufriss

Den regelmäßigen Lesern dieser Zeitschrift muss das Begünstigungsregime für unternehmerisches Vermögen, das § 13a – § 13c, § 19a und § 28a ErbStG aufweisen, nicht erklärt werden. Im Zusammenhang mit der Corona-Krise stellen sich insoweit insbesondere die Probleme der Einhaltung der Mindestlohnsumme (§ 13a Abs. 3 ErbStG), der Aufgabe des Gewerbebetriebs (§ 13a Abs. 6 Nr. 1 Er...mehr

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AGS 06/2020, Gemeinsamer Ko... / Leitsatz

Stellen mehrere Streitgenossen gemeinsam einen einheitlichen Kostenfestsetzungsantrag, muss daraus deutlich werden, in welchen Beteiligungsverhältnissen oder – bei gleicher Beteiligung am Rechtsstreit – in welcher Gläubigerstellung (Teil-, Mit- oder Gesamtgläubiger) sie die Festsetzung begehren. Der Kostengläubiger kann gem. § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO auch dann die Erstattung der R...mehr

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zfs 06/2020, Verjährung von... / 2 Aus den Gründen:

… I. Die Kl. hat gegen den Bekl. einen Anspruch auf Zahlung von 15.204,51 EUR aus §§ 86, 126 VVG (§ 17 Abs. 8 ARB a.F. entspricht § 17 Abs. 9 ARB n.F.), §§ 852, 812, 818 BGB i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB, § 43a BRAO. Die Berechtigung der Kl. als Schadensabwicklungsunternehmen (§ 126 VVG) Ansprüche geltend zu machen, steht nicht im Streit. Der Bekl. ist passiv legitimiert. Gem. § 9 ...mehr

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ZErb 04/2020, Der Einstiegs... / 4

Anmerkung Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 17.12.2014 den Finanzgerichten den Auftrag erteilt, Vorlagen nach Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG im Falle missbräuchlicher Gestaltungen durch die Auslegungen und Anwendung des § 42 AO zu vermeiden. Anders herum gewendet, sollte im Falle nicht missbräuchlicher Gestaltungen die Anrufung des BVerfG durch teleologisch begründete Korre...mehr

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§ 1 Mandatsannahme / 3. Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch Mitglieder einer Sozietät

Rz. 54 Wenn auch die Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch Mitglieder einer Sozietät unstreitig nicht unter § 356 StGB fällt, ist umstritten, ob eine solche gemeinsame Verteidigung nicht gegen Berufsrecht (§ 43a Abs. 4 BRAO) verstößt. Wenn das Interesse der Beschuldigten gleich gerichtet ist, scheidet auch ein Verstoß gegen das Berufsrecht aus. Selbst dann, wenn ein Inte...mehr

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§ 1 Mandatsannahme / II. Zahl der Verteidiger, § 137 StPO

Rz. 45 Die Zahl der Verteidiger ist auch im Bußgeldverfahren (OLG Düsseldorf VRS 85, 321) auf drei beschränkt. Dabei ist ein Unterbevollmächtigter, der neben dem Vollmachtgeber auftritt, mitzuzählen. Selbst wenn die Vollmacht auf mehr als drei Mitglieder einer Sozietät ausgestellt ist, liegt ein Verstoß gegen § 137 StPO nicht vor, wenn sich nicht mehr als drei Mitglieder der...mehr

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§ 4 Zustellungen / III. Für den Mandanten bestimmte Schriftstücke

Rz. 31 An Stelle des Betroffenen kann auch seinem Verteidiger zugestellt werden, dies allerdings nur, wenn sich dessen schriftliche Vollmacht bei den Akten befindet (§ 145a Abs. 2 StPO, § 51 Abs. 3 OWiG). Eine für den Betroffenen an den Verteidiger bewirkte Zustellung ist deshalb unwirksam, wenn sich im Zeitpunkt der Zustellung keine schriftliche Verteidigervollmacht bei der...mehr

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§ 1 Mandatsannahme / 2. Verfahrensidentität

Rz. 51 Mit der Verfahrensverbindung wird die Verteidigung auch dann unzulässig, wenn es sich um verschiedene Taten handelt. Eine zum Ausschluss des Verteidigers führende Verfahrensverbindung kann allerdings ermessensmissbräuchlich sein.[10] Auch bei Tat- oder Verfahrensidentität bleibt die Verteidigung dann zulässig, wenn die Sozietät mehrere Beschuldigte (die Sozien jedoch ...mehr

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§ 1 Mandatsannahme / A. Ausschluss von Doppelmandaten

Rz. 1 In Verkehrssachen ist die Gefahr von Doppelmandaten besonders groß. Ohne wirksame Kontrolle, zu der der Anwalt schon aus Standesgründen verpflichtet ist, wird oft erst sehr spät erkannt, dass ein Doppelmandat angenommen wurde (z.B. verteidigt ein Anwalt der Sozietät den Unfallfahrer, während gleichzeitig der Sozius die Ansprüche des Geschädigten gegen den Fahrzeughalte...mehr

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§ 3 Ladungen / 1. Sämtliche Verteidiger

Rz. 3 Alle Verteidiger, die sich zum Verteidiger bestellt haben, müssen gem. § 218 S. 1 StPO, 71 OWiG, sofern sie nicht zur selben Sozietät gehören, zu den Terminen geladen werden (OLG Koblenz DAR 09, 592; OLG Zweibrücken NZV 2011, 97). Ist dies nicht geschehen, begründet dies die Rechtsbeschwerde (OLG Koblenz NZV 2009, 469; OLG Zweibrücken NZV 2011, 97; OLG Celle NZV 2012, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.2.2 Persönliche Befangenheitsgründe

Rz. 30 Ablehnungsgründe können sich daher zunächst aus der persönlichen Beziehung des Richters zum Verfahrensgegenstand oder zu einem Beteiligten ergeben. Dies können freundschaftliche oder verwandtschaftliche Beziehungen des Richters zu einem der Beteiligten oder zum Prozessbevollmächtigten eines Beteiligten sein. Gleiches gilt im umgekehrten Falle eines feindseligen oder s...mehr

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AGS 03/2020, Keine Anrechnu... / II. Keine Anrechnung

Mittlerweile ist anerkannt, dass außergerichtliche Inkassokosten i.S.v. § 4 Abs. 4 RDGEG bis zur Höhe einer Anwaltsvergütung für die außergerichtliche Tätigkeit nach RVG als Verzugsschaden geltend gemacht werden können. Diese außergerichtliche "analoge" Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV in Form der außergerichtlichen Inkassokosten ist auch in voller Höhe geltend zu machen und...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Vereinbare Tätigkeiten – (k)eine Option für wegbrechende Vorbehaltsaufgaben

Steuerberater erzielen aktuell laut STAX 2018 93,4 % und Steuerberatungsgesellschaften 89,5 % ihres Umsatzes durch die allein ihnen vorbehaltene Steuerberatung. Lediglich 6,6 % bzw. 10,5 % entfallen auf die gesetzlich nicht geschützten sog. vereinbaren Tätigkeiten. Nachdem die Berufsorganisationen seit über 30 Jahren die vereinbaren Tätigkeiten als lukrativen Aufgabenbereich...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Hinzuschätzung von Umsätzen durch Sicherheitszuschlag

Leitsatz Bei formellen und materiellen Buchführungsmängeln besteht dem Grunde nach eine Schätzungsbefugnis für das Finanzamt. Aufgrund gerichtlicher Schätzungsbefugnis kann jedoch eine geringere Hinzuschätzung als das Finanzamt zunächst vorgenommen hat, angemessen sein. Sachverhalt Gestritten wurde über die Hinzuschätzung von Umsätzen sowie die (Nicht-)Anerkennung von Vorsteu...mehr