Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG

Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG setzt voraus, dass die erbrachten Pflegeleistungen in mindestens 40 % der Fälle von einem Sozialversicherungsträger finanziell und wirtschaftlich getragen werden. Das FG Düsseldorf hat hierzu entschieden, dass eine Zwischenschaltung Dritter unschädlich ist. Nach Auffassung des FG steht der Steuerbefreiung nicht entgegen, w...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten der Rente... / Zusammenfassung

Begriff Rentenbezugszeiten – soweit sie eine Zurechnungszeit enthalten – und die ggf. vor Rentenbeginn liegende Zurechnungszeit (z. B. in Fällen verspäteter Rentenantragstellung oder bei einer befristeten Erwerbsminderungsrente vor Beginn des 7. Kalendermonats) sind Anrechnungszeiten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Rentenbezugszeiten können nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fahrkosten / Zusammenfassung

Begriff Fahrkosten sind eine Nebenleistung der Krankenversicherung. Sie werden nur übernommen, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse zwingend medizinisch notwendig sind. Der verordnende Arzt/Zahnarzt/Psychotherapeut entscheidet, inwieweit medizinische Gründe für die Übernahme der Fahrkosten vorliegen und mit welchem Transportmittel die Fahrt erfolgen s...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Fertigungseinzelkosten

Rn. 180 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Fertigungskosten umfassen i.W. die i. R.d. Produktion anfallenden Löhne und Lohnnebenkosten; ferner zählen dazu vergleichbare Aufwendungen, die durch den Einsatz von fremden Arbeitskräften für den Produktionsprozess entstanden sind. Inwieweit es sich um Fertigungs-EK handelt, hängt entscheidend von der jeweiligen Lohnform und dem jeweiligen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Sachliche Abgrenzung des schwebenden Geschäfts

Rn. 119 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Die sachliche Abgrenzung des schwebenden Geschäfts bei Dauerschuldverhältnissen ist gleichbedeutend mit der Frage, welche Leistungsverpflichtungen (und -ansprüche) in den Saldierungsbereich zur Ermittlung eines etwaigen drohenden Verlusts aus dem betr. Schuldverhältnis einzubeziehen sind. Ausgehend vom Zweck der Drohverlustrückstellung, Verp...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung einzelner Rückstellungen

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Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 3.3 Kurzfristige Beschäftigung: Unterschiede bei der Lohnsteuer und Sozialversicherung

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Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 3 Vor- und Nachteile einer kurzfristigen Beschäftigung und die Unterschiede bei Lohnsteuer und Sozialversicherung

3.1 Wann eine kurzfristige Beschäftigung besonders vorteilhaft ist Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind in der Regel vorteilhafter als alle anderen Arten einer Teilzeitbeschäftigung. Kurzfristige Beschäftigungen gibt es als abgabenfreie Teilzeitbeschäftigung im Sozialversicherungsrecht[1] und als Teilzeitbeschäftigung gemäß § 40 a Abs. 1 EStG, bei der die Lohnsteuer p...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 4 Kurzfristige Beschäftigung bei der Sozialversicherung

Es handelt sich nur dann um eine kurzfristige Beschäftigung, wenn die Tätigkeit der Teilzeitkraft im Laufe eines Kalenderjahres von vornherein auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt ist. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die beiden Zeitgrenzen "3 Monate" und "70 Arbeitstage" gleichwertige Alternativen sind[1]. Wenn also eine Arbeitszeit von 5 Tagen in der Woche...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 4.2 Phantomlohn

In der Sozialversicherung werden Beiträge zu den einzelnen Versicherungszweigen nicht nach dem Zuflussprinzip erhoben. Vielmehr gilt nach § 22 SGV IV für laufendes Arbeitsentgelt das Entstehungsprinzip. Die Sozialversicherungsbeiträge für laufenden Arbeitslohn werden nach Arbeitsentgelt erhoben, das arbeitsrechtlich für die erbrachte Arbeitsleistung geschuldet wird. Ob der A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 4.1 Übersicht über die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen

Allerdings wirkt sich der Mindestlohn in bestimmten Bereichen auf die Sozialversicherung aus: Wird der Mindestlohn nicht eingehalten, kann es bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten zu Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen kommen. Hintergrund ist das Entstehungsprinzip in der Sozialversicherung. Minijobber haben Anspruch auf Tarifentgelt, sie sind vom G...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 3.1 Wann eine kurzfristige Beschäftigung besonders vorteilhaft ist

Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind in der Regel vorteilhafter als alle anderen Arten einer Teilzeitbeschäftigung. Kurzfristige Beschäftigungen gibt es als abgabenfreie Teilzeitbeschäftigung im Sozialversicherungsrecht[1] und als Teilzeitbeschäftigung gemäß § 40 a Abs. 1 EStG, bei der die Lohnsteuer pauschal mit 25 % ermittelt werden kann. Die Voraussetzungen bei de...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 3.2 Nachteil einer kurzfristigen Beschäftigung

Der Nachteil bei der kurzfristigen Beschäftigung ist, dass der Unternehmer diese Rahmenvereinbarung in der Regel nur zeitlich befristet treffen kann (i. d. R. maximal nur für die Dauer von 12 Monaten). Danach muss die Beschäftigung für einen Zeitraum von mindestens 2 Monaten unterbrochen werden. Anschließend kann der Unternehmer wieder eine neue Rahmenvereinbarung treffen.mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 4.1 Verlängerung des Rahmenarbeitsvertrags: Begrenzung und Neuabschluss

Verlängert der Unternehmer einen Rahmenarbeitsvertrag auf mehr als 12 Monate, liegt ab dem Zeitpunkt der Verlängerung ein regelmäßiges Beschäftigungsverhältnis und keine kurzfristige Beschäftigung mehr vor. Wird ein Rahmenarbeitsvertrag zunächst auf 12 Monate begrenzt und im unmittelbaren Anschluss daran ein neuer Rahmenarbeitsvertrag abgeschlossen, ist vom Beginn des neuen R...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Kurzfristige Beschäftigungen gibt es zum einen als abgabenfreie Teilzeitbeschäftigung im Sozialversicherungsrecht[1] und zum anderen als pauschal versteu...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 4.3 Was Arbeitgeber zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses schon klären sollten

Unternehmer sollten unliebsame Überraschungen vermeiden und zu Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses (z. B. mithilfe des folgenden Formulars) prüfen, ob tatsächlich eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung vorliegt.mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 4.2 Besonderheiten bei der 3-Monats- bzw. 70-Tage-Frist

Die Sozialversicherungspflicht tritt ein, sobald feststeht, dass der Arbeitnehmer die 3-Monats-Frist bzw. 70-Tage-Frist tatsächlich überschreitet oder aufgrund einer mit ihm getroffenen Vereinbarung die 3-Monats-Frist bzw. 70-Tage-Frist überschreiten wird. Ab diesem Zeitpunkt (nicht rückwirkend) tritt dann die Sozialversicherungspflicht ein. Maßgebend ist grundsätzlich das Kale...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kurzfristige Beschäftigung:... / 4.4 Mehrere Beschäftigungen werden zusammengerechnet

Zum einen darf die jeweilige Beschäftigung nicht mehr als 3 Monate und zum anderen dürfen alle Beschäftigungen innerhalb eines Kalenderjahres zusammengerechnet nicht mehr als 70 Arbeitstage betragen. Eine kurzfristige Aushilfsbeschäftigung ist auch neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber möglich. Die befristete Beschäftigung ist s...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mindestlohn / 3.11 Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten

Der Gesetzgeber hat in § 17 Abs. 1 MiLoG erweiterte Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten geregelt. Bereits bisher gelten neben tarifvertraglichen bzw. arbeitsrechtlichen Aufzeichnungsvorschriften (z. B. § 2 Nachweisgesetz) für die Sozialversicherung Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers, mit denen die zutreffende Ermittlung des Arbeitsentgelts nachgewiesen werden mus...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 286e Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Regelung trat durch Art. 1 Nr. 112 Renten-Überleitungsgesetz RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft. Mit Bekanntmachung v. 19.2.2002 (BGBl. I S. 754) wurde die Norm ohne inhaltliche Änderung neu bekannt gemacht. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt § 21 SGB X für den Bereich der Rentenversicherung. Die Regelung g...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 286e Auswe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt § 21 SGB X für den Bereich der Rentenversicherung. Die Regelung gilt für Versicherte aus dem Beitrittsgebiet, die über einen Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung (SVA) der ehemaligen DDR verfügen. Der SVA wurde 1962 in der ehemaligen DDR eingeführt (§§ 12, 94 und 95 der Sozialversicherungsordnung der DDR v. 17.11.1977, GBl. I S. 373). Er enth...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 286e Auswe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nach § 286e Satz 1 Nr. 1 haben Versicherte, die mit einem Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung Daten, die für die Durchführung der Rentenversicherung sowie für die Feststellung und Erbringung von Leistungen einschließlich der Rentenauskunft relevant sind, nachweisen können, das Recht, in einer beglaubigten Abschrift des vollständigen Ausweises oder bei Auszügen de...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 20e Nationa... / 2.1 Aufgabe und Zusammensetzung (Abs. 1 Satz 1 bis 7)

Rz. 3 Die Nationale Präventionskonferenz hat die Aufgabe, die nationale Präventionsstrategie zu entwickeln und fortzuschreiben. Mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe, die im Wesentlichen durch § 20d Abs. 2 bis 4 bestimmt wird, wird mit 8 Sitzen die Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Spitzenorganisationen der Leistungsträger nach § 20d Abs. 1 und damit also der gesetzlichen Kr...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 286c Vermu... / 2.1 Gesetzliche Vermutung des Bestehens von Versicherungspflicht und Beitragszahlung

Rz. 3 § 286c Satz 1 enthält für Zeiten bis zum 31.12.1991 im Beitrittsgebiet eine widerlegbare gesetzliche Vermutung, die es dem Rentenversicherungsträger erlaubt, bei in den Versicherungsunterlagen des Beitrittsgebiets ordnungsgemäß bescheinigten Arbeitszeiten oder Zeiten der selbständigen Tätigkeit ohne weitere konkrete Ermittlungen im Einzelfall davon auszugehen, dass wäh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bereitschaftsdienstzulage

Begriff Angehörige vieler Branchen erhalten für den Bereitschaftsdienst an Wochenenden oder nachts eine Zulage vom Arbeitgeber. Diese Zulage bezeichnet man als Bereitschaftsdienstzulage. Sie wird im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers gewährt, die dieser zur Verfügung stellt. Sie ist damit steuerpflichtiger Arbeitslohn bzw. beitragspflichtiges Arbeitsentge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 106c Prüfun... / 2.6 Aufsicht über die Prüfungseinrichtungen

Rz. 33 Die gemeinsame Prüfungsstelle und der gemeinsame Beschwerdeausschuss in der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung unterliegen nach Abs. 5 der Vorschrift der Aufsicht der für die Sozialversicherung zuständigen obersten Verwaltungsbehörden der einzelnen Bundesländer. In Anlehnung an § 87 Abs. 1 SGB IV erstreckt sich die Aufsicht auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4 Mutterschaftsgeld für die Zeit nach der Entbindung

Rz. 147 Nach § 24i Abs. 3 Satz 1 ist Mutterschaftsgeld für die Zeit nach dem Entbindungstag für 56 Tage, bei Frühgeburten (Rz. 148 f.) für 84 Tage, bei Zwillings- und sonstigen Mehrlingsgeburten für 84 Tage und in den Fällen, in denen vor Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX ärztlich festgestellt wird und die Fra...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.3.1 Überblick

Rz. 145 Nach § 24i Abs. 3 Satz 1 ist Mutterschaftsgeld nicht nur für die Zeit vor und nach der Entbindung zu zahlen, sondern auch für den Entbindungstag. Als Entbindung ist die Trennung des Kindes vom Mutterleib zu verstehen, wobei entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt haben muss (= Merkzeichen einer Lebendgeburt; v...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.6.2.1 Überblick

Rz. 114 Nach § 20 Abs. 1 MuSchG entspricht die Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld dem Unterschied zwischen dem Höchstbetrag des Mutterschaftsgeldes von 13,00 EUR kalendertäglich und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt während der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist (Bemessungszei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 447 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Berufsausbildungsbeihilfe für Arbeitslose und das Alg bei beruflicher Weiterbildung sind Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (vgl. § 3 Abs. 2). Daher ist auf diese Leistungen grundsätzlich § 422 anzuwenden. Rz. 4 Nach Maßgabe des § 422 wären deshalb für diese Leistungen nicht die wegen der niedrigeren Sozialversicherungspauschale ab 1.1.2019 höheren Leistungen m...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 93 Anzuwen... / 2.1 Grundrechtliche Grundlagen

Rz. 6 Entsprechende Regelungen zur Datenverarbeitung in der Pflegeversicherung wurden schon nach der Rechtsprechung des BVerfG zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht (dazu Rixen, in: Sachs, GG, 9. Aufl., Art. 2 Rz. 72 ff.) notwendig. Das BVerfG hatte entschieden, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 GG die Befugnis des Einzelnen beinhalt...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.8.4.3 Tod der Frau oder des Kindes

Rz. 152a Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld endet mit dem Tod der Frau. Für den Todestag besteht noch ein Anspruch auf die Leistung. Für das bis zum Todestag fällige, aber noch nicht gezahlte Mutterschaftsgeld gelten die Vorschriften über die Sonderrechtsnachfolge und Vererbung (§ 56 SGB I). Gibt es keine Rechtsnachfolger oder verzichten alle Rechtsnachfolger, tritt die Verer...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.2 Arbeitsentgelt im Übergangsbereich

Rz. 73 Bei der Berechnung der Arbeitnehmeranteile im Zusammenhang mit den Beiträgen zur Sozialversicherung gelten nach § 20 Abs. 2 SGB IV in einem sog. Übergangsbereich (alter Begriff: "Gleitzone") Besonderheiten für die Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen und der Verteilung der Beitragslast. Das bedeutet: Arbeitnehmer mit einem monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 5...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 325 Wirkun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Wirkung von Anträgen auf Leistungen der Arbeitsförderung, insbesondere also zum Leistungsbeginn und zur Frage, ob die nicht beantragte Leistung überhaupt gewährt werden kann. Rz. 2a Abs. 1 und 2 regeln die Rückwirkung von Anträgen auf Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld und Arbeitslosengeld (Alg). Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildung...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 325 Wirkun... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 324 Abs. 2 lässt eine nachträgliche Antragstellung auf Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld zu. Abs. 1 lässt als Folge der nachträglichen Antragstellung auch eine rückwirkende Leistungsgewährung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes zu. Diese Leistungen können von Beginn des Monates der Antragstellung gezahlt werden. Anträge, die am ers...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Plattformarbeit / Sozialversicherung

1 Sozialversicherungsrechtlicher Status Grundgedanke des Crowdworking ist, dass gewisse Tätigkeiten in einem Unternehmen an Dienstleister außerhalb des Unternehmens übertragen werden. Der Unternehmer wird hierdurch zum Auftraggeber, der die Arbeiten an einen Auftragnehmer weitergibt. Der Auftragnehmer soll hierbei als Selbstständiger bzw. als selbstständiges Unternehmen tätig...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitausbildung / Sozialversicherung

1 Leistungsumfang Personen, die eine Teilzeitberufsausbildung absolvieren, haben grundsätzlich die gleichen Ansprüche auf Sozialleistungen wie Auszubildende in einer Vollzeitausbildung. Neben der unmittelbaren Ausbildungsförderung können bei Vorliegen von Hilfebedürftigkeit auch Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen werden. 2 Berufsausbildungsbeihilfe Als fin...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Plattformarbeit / 1.1 Arbeitnehmer

Für die Sozialversicherung regelt § 7 SGB IV, dass eine Beschäftigung die nichtselbstständige Arbeit insbesondere in einem Arbeitsverhältnis ist. Durch die Formulierung "insbesondere in einem Arbeitsverhältnis" wird klargestellt, dass das arbeitsrechtliche Arbeitsverhältnis vom sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis abweichen kann. Die Begriffe Arbeitsverhält...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Plattformarbeit / 2 Statusfeststellungsverfahren

Das Statusfeststellungsverfahren im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung dient dazu verbindlich festzustellen, ob Personen abhängig Beschäftigte oder selbstständig Tätige sind. Für die Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (nachfolgend Clearingstelle genannt) zuständig. Das Verfahren kann aber auch ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitausbildung / 1 Leistungsumfang

Personen, die eine Teilzeitberufsausbildung absolvieren, haben grundsätzlich die gleichen Ansprüche auf Sozialleistungen wie Auszubildende in einer Vollzeitausbildung. Neben der unmittelbaren Ausbildungsförderung können bei Vorliegen von Hilfebedürftigkeit auch Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende bezogen werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitausbildung / 7 Kinderbetreuungsplatz

Besonders wichtig für Teilzeitauszubildende ist die Sicherstellung der Kinderbetreuung. Interessant ist hier vor allem der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für 1- bis unter 3-Jährige Kinder.[1] Zuschüsse zur Kinderbetreuung können bei den jeweiligen Jugendämtern beantragt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitausbildung / 2.3 Antragsfrist/Zuständigkeit

Berufsausbildungsbeihilfe sollte vor Beginn der Ausbildung, spätestens im Monat des Ausbildungsbeginns beantragt werden. Die Leistung wird rückwirkend längstens ab dem Antragsmonat gezahlt. Zuständig ist die Agentur für Arbeit.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Plattformarbeit / 2.1 Optionales Verfahren

Sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer kann bei der Clearingstelle eine Entscheidung beantragen, ob bei einem Auftragsverhältnis eine Beschäftigung oder eine selbstständige Tätigkeit vorliegt. Es sei denn, die Einzugsstelle oder ein anderer Versicherungsträger hatte zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein Verfahren zur Feststellung von Versicherungspflicht a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitausbildung / 3 Ausbildungsbegleitende Hilfen/Assistierte Ausbildung

Mit dem Instrument der Assistierten Ausbildung stehen spezielle Maßnahmen zur Verfügung, mit denen die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter junge Menschen, die ohne Unterstützung eine Berufsausbildung nicht aufnehmen oder fortsetzen können, oder die voraussichtlich Schwierigkeiten haben, ihre Berufsausbildung abzuschließen, fördern können. Von dem Förderangebot profitieren...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitausbildung / 11 Unterhaltsleistungen

Auch während einer Teilzeitausbildung kann noch ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern bestehen. Dieser dürfte im Allgemeinen problemlos sein, solange es sich um eine Erstausbildung handelt, die zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt. Ein solcher Unterhaltsanspruch kann sich ggf. auch gegen den Ehegatten des oder der Auszubildenden richten. Hierzu können Informatio...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Plattformarbeit / 3 Rentenversicherungspflicht für Selbstständige

Selbstständige Unternehmer unterliegen i. d. R. nicht der Sozialversicherungspflicht, sodass auch keine Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege und zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen. Auch wenn der versicherungsrechtliche Status des Crowdworkers als selbstständige Tätigkeit festgestellt wurde, kann im Einzelfall dennoch Rentenversicherungspflicht bei Ausüb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Plattformarbeit / Zusammenfassung

Begriff Hinter dem Arbeitsmodell "Crowdworking" steht das Konzept, dass Unternehmen einzelne Aufträge oder Projekte, wie beispielsweise Texterstellung, Datenrecherche, IT-Dienstleistungen, Design- oder andere Arbeitsleistungen, über Internet-Plattformen vergeben. Dabei wird mithilfe von Algorythmen die Arbeitsleistung, die Vergütung und auch die Beziehung zwischen Kunden und...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitausbildung / 4 Leistungen bei beruflicher Weiterbildung

Handelt es sich bei der Teilzeitausbildung um eine förderfähige berufliche Weiterbildung (z. B. Nachholen eines Berufsabschlusses)[1], können die Weiterbildungskosten, insbesondere Lehrgangskosten, Fahrkosten oder evtl. Kosten der Kinderbetreuung, durch die Agentur für Arbeit übernommen werden. Bei entsprechenden Vorversicherungszeiten kann zudem ein Anspruch auf Arbeitslose...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitausbildung / 5 Bürgergeld

Auszubildende bzw. junge Menschen, deren Berufsausbildung oder Berufsausbildungsvorbereitung grundsätzlich nach dem SGB III förderungsfähig ist[1], können aufstockend zu ihrer Ausbildungsvergütung und einer ggf. zu beanspruchenden Förderung mit Berufsausbildungsbeihilfe auf Antrag ergänzend Bürgergeld beanspruchen. Dabei wird insbesondere die Hilfebedürftigkeit geprüft. Von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitausbildung / 2.2 Bedarfsprinzip

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird nach dem sog. Bedarfsprinzip berechnet, d. h. es wird ein gesetzlich bestimmter Bedarfssatz für Lebensunterhalt, Fahrkosten und sonstige Aufwendungen festgesetzt. Der Bedarf für den Lebensunterhalt richtet sich dabei nach der Art der Unterbringung (z. B. eigene Wohnung oder beim Ausbildenden/im Internat). Auf diesen Bedarf wird die Ausbildu...mehr