Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.1 Arbeitslohn i. S. d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 31 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Rz. 10 Zur Bestimmung des Arbeitslohns für Zerlegungszwecke knüpft § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG an § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG an. Danach sind bei der Zerlegung nur Vergütungen aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zu berücksichtigen. Zum Arbeitslohn i. d. S. gehören insbesondere Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen, andere Bezüge und Vorteile aus einem gegenwärtigen Di...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.2 Steuerfreie Vergütungen (§ 31 Abs. 1 S. 1 und 2 GewStG)

Rz. 27 Nach § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG sind Vergütungen, die durch andere Rechtsvorschriften von der ESt befreit sind, nicht in die Zerlegung einzubeziehen. Unter Rechtsvorschriften sind entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung[1] und entsprechend dem Wortlaut von § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG grundsätzlich nur gesetzliche Vorschriften, nicht dagegen Verwaltungsvorschriften zu ve...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Selbstbehalt

Begriff Mit der Vereinbarung eines Selbstbehalts verzichtet der Versicherte bzw. der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherungsträger bzw. dem Versicherungsunternehmen in bestimmtem Umfang auf die Erstattung der Versicherungsleistung. Selbstbehalte waren ursprünglich ausschließlich Elemente der privaten Versicherung. Sie führen in der Kaskoversicherung zu einer Absenku...mehr

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Anrechnungszeiten im Beitri... / 2 Arbeitsausfalltage

Anstelle von Anrechnungszeiten wegen Krankheit, Schwangerschaft oder Mutterschaft vor Juli 1990 werden – aus verwaltungspraktikablen Gründen – pauschal Anrechnungszeiten für Arbeitsausfalltage ermittelt, wenn in der dafür vorgesehenen Rubrik des Ausweises für Arbeit und Sozialversicherung (frühestens ab 1968) Ausfalltage als Summe von Tagen eingetragen sind.[1] In diesen Fäll...mehr

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Anrechnungszeiten im Beitri... / Zusammenfassung

Begriff Neben den Anrechnungszeiten aus §§ 58, 252 SGB VI enthält § 252a SGB VI einen Katalog weiterer Zeiten nach dem 8.5.1945, die sich auf das Beitrittsgebiet beziehen und ebenfalls Anrechnungszeiten sein können. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Anrechnungszeiten im Beitrittsgebiet regelt § 252a SGB VI.mehr

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Anrechnungszeiten für Selbs... / Zusammenfassung

Begriff Handwerker und andere Selbstständige erhalten im Rentenfall – wie andere Versicherte auch – Anrechnungszeiten gutgeschrieben. Es gelten allerdings einige Besonderheiten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die für die Anerkennung von Anrechnungszeiten bei Selbstständigen geltenden Besonderheiten sind in den §§ 58, 252 und 252a SGB VI geregelt.mehr

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Zugangsfaktor / Zusammenfassung

Begriff Durch den Zugangsfaktor wird der vorzeitige oder hinausgeschobene Rentenbezug bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Er beträgt grundsätzlich "1,0". Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Der Zugangsfaktor ist in den §§ 77 und 264d SGB VI geregelt.mehr

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Arbeitslosigkeit als Anrech... / Zusammenfassung

Begriff Anrechnungszeiten sind Zeiten, in denen Versicherte aus schutzwürdigen Gründen an der Beitragszahlung gehindert waren, die jedoch für die Wartezeit von 35 Jahren, bestimmte Anspruchsvoraussetzungen und die Rentenberechnung berücksichtigt werden. Zeiten der Arbeitslosigkeit und Ausbildungssuche können als Anrechnungszeiten anerkannt werden. Gesetze, Vorschriften und Recht...mehr

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Gesamtleistungsbewertung / Zusammenfassung

Begriff Bei der "Gesamtleistungsbewertung" handelt es sich um ein Bewertungsverfahren für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese rentenrechtlichen Zeiten erhalten im Rentenfall den Wert ausgedrückt in Entgeltpunkten, der sich aus der durchschnittlichen individuellen Gesamt-Beitragsleistung des Versicherten im belegungsfähigen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aufrechnung / Zusammenfassung

Begriff Von einer Aufrechnung ist die Rede, wenn 2 gleichartige Forderungen, die gegeneinander bestehen, miteinander "verrechnet" werden. Schuldet beispielsweise Person A Person B einen bestimmten Geldbetrag, und hat Person B ihrerseits eine (andere) Forderung gegenüber Person A, so können diese beiden Forderungen miteinander aufgerechnet werden. Der Begriff der Aufrechnung i...mehr

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Anrechnungszeiten bei Arbei... / Zusammenfassung

Begriff Zeiten einer krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit oder des Bezugs von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, insbes. medizinische und berufsfördernde Leistungen, Vorsorgekuren der Krankenkassen oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Trainingsmaßnahmen, Berufsvorbereitungen), sind Anrechnungszeiten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozial...mehr

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Vergleichsbewertung / Zusammenfassung

Begriff Die Vergleichsbewertung ist ein Begriff der Rentenversicherung. Im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung sind für die Ermittlung des günstigeren Rentenwertes für beitragsfreie und -geminderte Zeiten alternativ 2 Berechnungen durchzuführen: die Grundbewertung aus sämtlichen Beitrags- und Berücksichtigungszeiten und die Vergleichsbewertung nur aus den sog. vollwertigen Bei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schul-, Fachschul-, Hochsch... / Zusammenfassung

Begriff Wer nach dem vollendeten 17. Lebensjahr eine schulische Ausbildung absolviert hat, erhält diese Ausbildung im Rentenfall bis zu längstens 8 Jahren (96 Monate) als Anrechnungszeit gutgeschrieben. Dazu zählt, dass eine Schule, Fachschule oder Hochschule besucht oder an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilgenommen wurde. Dabei zählen zunächst die am weitesten z...mehr

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Sonntagsarbeit / Sozialversicherung

1 Beitragsrechtliche Bewertung Lohnsteuerfreie Zuschläge für Sonntagsarbeit sind nur insoweit kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und damit beitragsfrei, als das Arbeitsentgelt, aus dem sie berechnet werden (sog. "Grundlohn") 25 EUR je Stunde nicht übersteigt.[1] Übersteigt das dem Zuschlag für Sonntagsarbeit zugrunde liegende Arbeitsentgelt diesen Grenzbetrag...mehr

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Schichtarbeit / Sozialversicherung

1 Zuordnung zum laufenden Arbeitsentgelt Schichtzulagen sind insoweit beitragspflichtiges Entgelt, als Lohnsteuerpflicht besteht. Sie gehören auch dann zum laufenden Arbeitsentgelt, wenn sie in größeren Zeitabständen ausgezahlt oder wenn sie pauschaliert werden. Beitragsrechtlich sind diese Zulagen, da sie laufender Arbeitslohn sind. Deshalb sind sie dem Monat zuzuordnen, in ...mehr

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Sonntagsarbeit / 1 Beitragsrechtliche Bewertung

Lohnsteuerfreie Zuschläge für Sonntagsarbeit sind nur insoweit kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und damit beitragsfrei, als das Arbeitsentgelt, aus dem sie berechnet werden (sog. "Grundlohn") 25 EUR je Stunde nicht übersteigt.[1] Übersteigt das dem Zuschlag für Sonntagsarbeit zugrunde liegende Arbeitsentgelt diesen Grenzbetrag, ist der darüber hinausgehend...mehr

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Sonntagsarbeit / Zusammenfassung

Begriff Lohnzuschläge, die zur Anerkennung besonderer Leistungen oder mit Rücksicht auf die Besonderheit der Arbeit gezahlt werden, sind lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Abweichend hiervon gilt eine gesetzliche Steuerbefreiung für Zulagen, die der Arbeitgeber als Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge gewährt. Die Steuerbefreiung ist der Höhe nach begrenzt. Sonnta...mehr

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Schichtarbeit / Zusammenfassung

Begriff Bei der Schichtarbeit dauert eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die wirkliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinaus und wird daher von mehreren Arbeitnehmern (oder Arbeitnehmergruppen) in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge erbracht. Bei der Schichtarbeit arbeitet ein Teil der Arbeitnehmer eines Betriebs, während der andere ...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 4 EFZG regelt umfassend die Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts. In § 4 Abs. 1 EFZG ist zunächst der allgemeine Grundsatz enthalten, dass für den in § 3 Abs. 1 EFZG bezeichneten Zeitraum das dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen ist.[1] § 4 Abs. 1a EFZG nimmt Überstunden und Aufwendungsleistu...mehr

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Schichtarbeit / 2 Beitragsberechnung bei flexiblen Arbeitszeitmodellen

Bei flexiblen Arbeitszeitmodellen gilt: Die während eines Blockmodells in der Arbeitsphase erzielten steuer- und beitragsfreien Schichtzulagen bleiben auch dann beitragsfrei, wenn deren Auszahlung in anteiligem Umfang in die Freistellungsphase verschoben wird. Diese Beträge sind weder beim Aufstockungsbetrag noch bei dem zusätzlichen Rentenversicherungsbeitrag zu berücksicht...mehr

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Schichtarbeit / 1 Zuordnung zum laufenden Arbeitsentgelt

Schichtzulagen sind insoweit beitragspflichtiges Entgelt, als Lohnsteuerpflicht besteht. Sie gehören auch dann zum laufenden Arbeitsentgelt, wenn sie in größeren Zeitabständen ausgezahlt oder wenn sie pauschaliert werden. Beitragsrechtlich sind diese Zulagen, da sie laufender Arbeitslohn sind. Deshalb sind sie dem Monat zuzuordnen, in dem sie erarbeitet wurden. Allerdings ka...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.12 Naturalleistungen/Deputate

Rz. 63 Neben der Vergütung in Geld kann ein Teil des Vergütungsanspruchs vereinbarungsgemäß durch Sachbezüge bzw. Naturalleistungen erfüllt werden. Hier kommen etwa die Gewährung von Unterkunft und Verpflegung in Betracht, aber auch die Lieferung von Heizungsmaterial und Beleuchtungsenergie, die Gewährung von Belegschaftsrabatten und die Überlassung eines Dienstwagens[1] ode...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2.2.19 Sozialversicherungsbeiträge

Rz. 74 Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sind bereits deshalb fortzuzahlen, weil sie Bestandteil der Bruttovergütung sind und diese Gegenstand des Entgeltfortzahlungsanspruchs ist.[1] Rz. 75 Hatte sich der Arbeitgeber zusätzlich zur Zahlung auch der Arbeitnehmeranteile verpflichtet, so handelt es sich hierbei um Arbeitsentgelt, das als Teil der vereinbarten Vergüt...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.1 Für Überstunden gezahltes Entgelt (Abs. 1a Satz 1)

Rz. 86 Überstunden i. S. d. § 4 Abs. 1a EFZG liegen vor, wenn die individuelle regelmäßige Arbeitszeit des Arbeitnehmers überschritten wird; sie werden i. d. R. wegen bestimmter besonderer Umstände vorübergehend zusätzlich geleistet.[1] Rz. 87 Bis zum Inkrafttreten des bereits oben (Rz. 4, 5) dargestellten "Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung d...mehr

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Sauer, SGB II § 46 Finanzie... / 2.3 Eingliederungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 38 Der Eingliederungsbeitrag der Bundesagentur für Arbeit ist zum 1.1.2013 entfallen. Ab demselben Zeitpunkt beteiligt sich der Bund nicht mehr an den Kosten der Arbeitsförderung. In der Gesetzesbegründung wurde ausgeführt, dass durch den Wegfall des Eingliederungsbeitrags und der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung die Finanzbeziehungen zwischen de...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 65 Gagel, Probleme mit Anfang und Ende des Beschäftigungsverhältnisses, SGb 1985 S. 268. Hansen, Der "unständig Beschäftigte" – Das Stiefkind der Sozialversicherung, Die Beiträge 2001 S. 129, 193, 257. Joussen, Krankenversicherung zwischen Ende des Arbeitsverhältnisses und Arbeitslosigkeit, ZFSH/SGB 2003 S. 259. Klose, Versicherungspflicht nur bei Eintritt in die Beschäftig...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.11 Mitgliedschaftsbeginn nach dem KVLG 1989

Rz. 50 Nach § 22 Abs. 1 KVLG 1989 beginnt für die nach diesem Gesetz Versicherten die Mitgliedschaft für landwirtschaftliche Unternehmer (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 KVLG 1989) mit dem Tag der Aufnahme der Tätigkeit als solcher und für landwirtschaftliche Kleinunternehmer und ehemalige landwirtschaftliche Unternehmer nach Vollendung des 65. Lebensjahres mit der Eintragung in das Mitglied...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 3 Literatur

Rz. 57 Benkert, Der alte neue Arbeitnehmerbegriff – eine Bestandsaufnahme, NJW-Spezial 2018, 434. Bienert, Arbeitslos für einen Tag?, info also 2016, 8. Dieckmann, Der Status des Werkunternehmers als Beschäftigter im Sinne des § 7 SGB IV, NZS 2013, 647. Giesen, Streit ums Beschäftigungsverhältnis, SGb 2012, 305. Greiner, Statusbegriff und Vertragsfreiheit im Arbeits- und Sozialv...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.2.2 Ehrenamtliche Tätigkeit

Rz. 9 Abs. 2 trägt der wachsenden Bedeutung des Ehrenamtes bei der Erfüllung gesellschaftlicher Aufgaben Rechnung. Die Regelung baut Hindernisse ab, die der Übernahme von Ehrenämtern trotz hohen gesellschaftlichen Bedürfnissen entgegenstehen. Arbeitslose sollen wie Beschäftigte ehrenamtlich tätig sein können. Abs. 2 tritt der These des BSG entgegen, wonach Verfügbarkeit ausg...mehr

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Sommer, SGB V § 186 Beginn ... / 2.12 Wechsel der Zuständigkeit (Abs. 10)

Rz. 52 Durch Art. 1 Nr. 118 GSG v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) ist der Vorschrift im Zusammenhang mit der Einführung des Krankenkassenwahlrechts (§§ 173 ff.) mit Wirkung zum 1.1.1996 der Abs. 10 angefügt worden. Diese Regelung enthält nicht, wie die Abs. 1 bis 9 eine zeitliche Konkretisierung der Versicherungspflichten und deren Tatbestand, sondern eine Regelung über den Zu...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.6.1 Anwendungsfälle

Rz. 46b Das Verfahren der vorläufigen Beitragsfestsetzung aus dem Arbeitseinkommen findet nach gesetzlichen Vorgaben Anwendung unabhängig davon, ob es sich bei der selbstständigen Tätigkeit um eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit handelt. Ebenfalls ist ohne Bedeutung, ob eine Veranlagung zur Einkommensteuer aus der entsprechenden Tätigkeit bereits erfolgt ist oder noch...mehr

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Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 2.1 Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung

Rz. 2 § 157 ist eine Ruhensvorschrift. Die Anwendung der Regelung setzt voraus, dass ein Anspruch auf Alg entstanden ist, der Arbeitslose die Anspruchsvoraussetzungen (§ 137 Abs. 1) für das Alg erfüllt bzw. auf einen früher entstandenen Anspruch zurückgreift (Wiederbewilligung des Alg). Als Arbeitsverhältnis i. S. d. § 157 ist auch das Berufsausbildungsverhältnis anzusehen. ...mehr

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Sauer, SGB III § 157 Ruhen ... / 2.3 Arbeitslosengeld bei nicht erfüllten Ansprüchen auf Arbeitsentgelt/Urlaubsabgeltung

Rz. 20 Abs. 3 entspricht inhaltlich § 158 Abs. 4 . Der Arbeitslose soll nicht dadurch in eine Notsituation geraten, dass einerseits sein Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Urlaubsabgeltung nicht erfüllt wird, andererseits aber auch kein Alg geleistet wird, dem Arbeitslosen also keine Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung stehen, obwohl gewiss ist, dass er ent...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt, in dieser Fassung wurde die Vorschrift gegenstandslos. Durch das VersorgungsänderungsG 2001 v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3926) ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Mit der Einführung des AltersvermögensG (AVmG) beabsichtigte der Gesetzgeber, den Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge zu fördern, um das sinkende Rentenniveau aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. So wird in der amtlichen Begründung (vgl BT-Drs 14/4595) ausgeführt, dass für die Sicherung des Lebensstandards ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Datenerhebung und Datenabgleich (§ 91 Abs 1 S 1 und 2 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 § 91 EStG bildet die Rechtsgrundlage für den Datenaustausch zwischen den Beteiligten. Dieser bezieht sich im Detail auf folgende Aspekte: Datenabgleich mit den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung zur Überprüfung der Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis und zum Mindesteigenbeitrag Datenabgleich mit dem Spitzenverband der landwirt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bemessungsgrundlage nach § 86 Abs 1 S 2 und 3 EStG

Rn. 4 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Bemessungsgrundlage für die Höhe der Zulage sind nach § 86 Abs 1 S 2 Nr 3 EStG grds die im vorangegangen Kj erzielten Einnahmen iSd SGB VI (§§ 162ff SGB VI), soweit diese die jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenzen nicht übersteigen. Es ist auf diejenigen Einnahmen abzustellen, die iRd sozialrechtlichen Meldeverfahrens den Trägern der gese...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.3.1 Überblick

Rz. 79 Stand: 6/01 – 02/2025 Die Rechnung muss den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers beinhalten (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG; zum Künstlernamen vgl. Weimann, UStB 2009, 303 ff.). Die Regelung entspricht den bisherigen §§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 UStG a. F. (zur eindeutigen Benennung des Rechnungsausste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Ermittlung der Zulage (§ 90 Abs 1 EStG)

Rn. 4 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Ermittlung der Zulage erfolgte bis einschließlich VZ 2023 zunächst allein unter Berücksichtigung der Angaben des Zulageberechtigten. Die spätere Überprüfung der Angaben nach § 91 EStG stellte sicher, dass die Zulage zutreffend ist. Hier ist durch das JStG 2022 ab VZ 2024 eine Änderung im Verfahren erfolgt. Nunmehr wird die Zulage nach Übe...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4.1 Schein- oder Gefälligkeitsrechnungen

Rz. 63 Stand: 6/01 – 02/2025 Schein- oder Gefälligkeitsrechnungen liegen nach der Rechtsprechung z. B. in folgenden Fällen vor: BFH vom 27.10.1993, Az: XI R 99/90, BStBl II 1994, 277 – Versicherungsbetrug durch eine Kfz-Werkstatt, die zu diesem Zweck gegenüber der Versicherung, zumindest teilweise, nicht erbrachte Reparaturleistungen abrechnete. BFH vom 21.06.1994, Az: VII R 34...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zahlungsunfähigkeit und Zah... / 4.2.1 Wirtschaftskriminalistische Feststellungsmethode

Rz. 15 Im Rahmen der wirtschaftskriminalistischen Methodik werden letztendlich Anzeichen gesucht, die einen sicheren Rückschluss auf die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners erlauben. Ein Anwendungsbereich für diese Methodik ergibt sich insbesondere dann, wenn die Geschäftsunterlagen des Unternehmens unvollständig oder fragwürdig bzw. erst gar nicht zu erhalten sind. In diesen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Feiertagsarbeit / Sozialversicherung

1 Beitragsfreiheit abhängig von Höhe des Entgelts Lohnsteuerfreie Zuschläge für Feiertagsarbeit sind nur insoweit kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und damit beitragsfrei, als das Arbeitsentgelt, auf dem sie berechnet werden (sog. "Grundlohn"), 25 EUR je Stunde nicht übersteigt.[1] Übersteigt das dem Zuschlag für Feiertagsarbeit zugrunde liegende Arbeitsentg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Feiertagsarbeit / Zusammenfassung

Begriff Feiertagsarbeit bezeichnet die an den auf gesetzlicher Grundlage des Landesrechts geregelten Feiertagen tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung. Feiertagsarbeit ist nur eingeschränkt zulässig. Lohnzuschläge, die zur Anerkennung besonderer Leistungen oder mit Rücksicht auf die Besonderheit der Arbeit gezahlt werden, sind lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Abweichend hierv...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Feiertagsarbeit / 2 Höchstgrenze für die Beitragsfreiheit

Der Betrag, bis zu dem Feiertagszuschläge höchstens beitragsfrei sind, wird wie folgt ermittelt: Anzahl der Zuschlags-Arbeitsstunden des Mitarbeiters multipliziert mit dem Verhältnis des für die entsprechend begünstigte Zuschlags-Arbeit zu berücksichtigenden Wertes nach § 3b EStG zum Betrag von 25 EUR.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Feiertagsarbeit / 1 Beitragsfreiheit abhängig von Höhe des Entgelts

Lohnsteuerfreie Zuschläge für Feiertagsarbeit sind nur insoweit kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung und damit beitragsfrei, als das Arbeitsentgelt, auf dem sie berechnet werden (sog. "Grundlohn"), 25 EUR je Stunde nicht übersteigt.[1] Übersteigt das dem Zuschlag für Feiertagsarbeit zugrunde liegende Arbeitsentgelt diesen Grenzbetrag, ist der darüber hinausgeh...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nachtarbeit / Zusammenfassung

Begriff Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist jede Arbeit, die mehr als 2 Stunden der Nachtzeit umfasst; Nachtzeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. Nachtarbeitnehmer i. S. d. Arbeitszeitgesetzes sind Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarb...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rückkehrer in die GKV aus d... / Zusammenfassung

Begriff Personen, die aus dem EU-Ausland zurückkehren und nicht zuletzt in Deutschland gesetzlich krankenversichert waren, werden in Deutschland wieder krankenversichert. Insbesondere bei der Prüfung der obligatorischen Anschlussversicherung, der freiwilligen Versicherung und der Versicherungspflicht der Nichtversicherten müssen verschiedene Voraussetzungen beachtet werden. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 5 Vorsorgepauschale (§ 19a Abs. 1 S. 6, § 39b Abs. 2 S. 5 Nr. 3 EStG)

Rz. 42 Auch wenn der Vorteil i. S. d. § 19a Abs. 1 S. 1 EStG vorläufig nicht zu besteuern ist, unterliegt der Vorteils-Betrag bereits bei Erzielung dieses Vorteils der Sozialversicherungspflicht. Zwar lässt sich der Vorteil i. S. d. § 19a Abs. 1 S. 1 EStG grundsätzlich als "einmalige Einnahme, […] die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt werden", qualifizieren, und wär...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2 Arbeitnehmer

Rz. 10 Der in § 19a EStG angesprochene Arbeitnehmer wird in dieser Norm nicht definiert. Aufgrund des zum 1.4.2017 eingeführten § 611a BGB und des Umstands, dass diese Norm ein Gesetz im formellen Sinn ist, ist dessen Auslegung vorrangig. Ergänzend hierzu sind die nachrangigen materiellen Normen der § 1 LStDV sowie R 19.1 LStR 2023 und H 19.0 LStH 2024 zur Auslegung heranzuz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Befristete Arbeitsverträge / 5.2.11.2 Befristung auf das "65. Lebensjahr"

Praxis-Tipp In zahlreichen vor vielen Jahren bereits abgeschlossenen Arbeitsverträgen findet sich noch eine Befristung auf das Erreichen des "65. Lebensjahres". Die Regelung ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Regel auszulegen auf "das Erreichen des gesetzlich festgelegten Regelrentenalters". Im Einzelnen: Praxis-Beispiel Die Arbeitsvertragsparteien st...mehr