Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialversicherung

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 279b Beitr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift war eine Sonderregelung zu § 161 Abs. 2, § 167. Seit dem 1.4.1999 ist die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für alle Versicherten unabhängig vom Ort des gewöhnlichen Aufenthalts und damit in allen Bundesländern gleich. Die Regelung des § 279b Satz 1 entspricht ab diesem Zeitpunkt § 161 Abs. 2. Bis zum 31.3.1999 betrug die Beitragsbemessungsgrundlage für f...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 1.2 Inhalt der Vorschrift

Rz. 7 Die Regelung verbindet Bedarfsplanungsvorgaben nach § 101 und die Bedarfsplanungsrichtlinie (BPL-RL) mit den Entscheidungen der Zulassungsgremien (Pawlita, jurisPK-SGB V, § 103 Rz. 24). Sie regelt für die vertragsärztliche Versorgung insbesondere die Konsequenzen, die sich aus einer angeordneten Zulassungsbeschränkung bei Überversorgung ergeben können, wie das Nachbese...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.4.2 Künstler und Publizisten

Rz. 58 Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) regelt die Sozialversicherung von freiberuflichen Künstlern und Publizisten. Die nach dem KSVG versicherten Künstler und Publizisten erzielen wie andere selbstständig Tätige Arbeitseinkommen. Gemäß Abs. 4 Satz 2 wäre deshalb als Regelentgelt – wie bei den anderen selbstständig Tätigen – grundsätzlich der Betrag zugrunde zu ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 103 Zulassu... / 2.3.1 Anordnung von Zulassungsbeschränkungen

Rz. 36 Zulassungsbeschränkungen sind die zwangsläufige Folge einer Überversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung, welche der Landesausschuss der Ärzte/Psychotherapeuten und Krankenkassen für einen Planungsbereich im Bezirk der jeweiligen KV von Amts wegen festzustellen hat. Stellt der Landesausschuss in der einzelnen Arzt- oder Psychotherapeutengruppe Überversorgung fe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 erhalten arbeitsunfähige Versicherte als Krankengeld 70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts (§§ 14, 17 SGB IV) und/oder Arbeitseinkommens (§ 15 SGB IV), soweit es der Beitragsberechnung unterliegt. Der auf den Kalendertag entfallende Teil des Arbeitsentgelts bzw. -einkommens wird auch als Regelentgelt bezeichnet. Dabei wird das Regelentge...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3 Berechnung des Regelentgelts bei Arbeitnehmenden

Rz. 8 Nach § 47 Abs. 2 Satz 5 wird das Regelentgelt nach § 47 Abs. 2, 4 und 6 berechnet. Abs. 2 und 4 bestimmen die Regelentgeltberechnung für bestimmte Personengruppen; Abs. 6 enthält eine generelle Bestimmung zur Beachtung des sog. Höchstregelentgelts (= höchstmögliches Regelentgelt, Rz. 61 ff.). Mit der Regelentgeltberechnung bei Arbeitnehmenden befasst sich § 47 Abs. 2. I...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 12 Auswirkungen der Entgeltumwandlung auf die Sozialversicherung

12.1 Externe Durchführungswege Dem Arbeitsentgelt sind die nach § 3 Nr. 63 Satz 1 und 2 EStG steuerfreien Zuwendungen an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen nicht hinzuzurechnen (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV). Dies gilt auch für Beiträge aus einer Entgeltumwandlung. Das heißt, sowohl zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Zuwendungen an kapital...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 12 Auswirkungen der Entgeltumwandlung auf die Sozialversicherung

12.1 Externe Durchführungswege Dem Arbeitsentgelt sind die nach § 3 Nr. 63 Satz 1 und 2 EStG steuerfreien Zuwendungen an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen nicht hinzuzurechnen (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV). Dies gilt auch für Beiträge aus einer Entgeltumwandlung. Das heißt, sowohl zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Zuwendungen an kapital...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 12.1 Externe Durchführungswege

Dem Arbeitsentgelt sind die nach § 3 Nr. 63 Satz 1 und 2 EStG steuerfreien Zuwendungen an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen nicht hinzuzurechnen (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV). Dies gilt auch für Beiträge aus einer Entgeltumwandlung. Das heißt, sowohl zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Zuwendungen an kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensi...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 12.1 Externe Durchführungswege

Dem Arbeitsentgelt sind die nach § 3 Nr. 63 Satz 1 und 2 EStG steuerfreien Zuwendungen an Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen nicht hinzuzurechnen (§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV). Dies gilt auch für Beiträge aus einer Entgeltumwandlung. Das heißt, sowohl zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Zuwendungen an kapitalgedeckte Pensionskassen, Pensi...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 12.1.2 Auswirkungen auf die Rente

Durch die Entgeltumwandlung verringert sich das Arbeitsentgelt im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherung und damit auch die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Dies hat entsprechende Kürzungen der späteren Leistungen aus diesen Versicherungen zur Folge.mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 12.1.2 Auswirkungen auf die Rente

Durch die Entgeltumwandlung verringert sich das Arbeitsentgelt im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherung und damit auch die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Dies hat entsprechende Kürzungen der späteren Leistungen aus diesen Versicherungen zur Folge.mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 12.1.3 Auswirkungen auf die Krankenversicherung

Da die Entgeltumwandlung das Arbeitsentgelt im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherung verringert, verringern sich auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ein ursprünglich privat krankenversicherter Beschäftigter kann infolge der Entgeltumwandlung unter die Grenze der Krankenversicherungspflicht gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V rutschen, was zur Folge hat, dass d...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 12.1.3 Auswirkungen auf die Krankenversicherung

Da die Entgeltumwandlung das Arbeitsentgelt im Sinne der gesetzlichen Sozialversicherung verringert, verringern sich auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ein ursprünglich privat krankenversicherter Beschäftigter kann infolge der Entgeltumwandlung unter die Grenze der Krankenversicherungspflicht gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V rutschen, was zur Folge hat, dass d...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 6 Umfang der Entgeltumwandlung

In Übereinstimmung mit dem BetrAVG in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung regeln der TV-EntgeltU-B/L, der TV-EntgeltU-Ärzte sowie der TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L jeweils in § 3 Abs. 2 Satz 1, dass der Beschäftigte einen Anspruch darauf hat, Entgelt i. H. v. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der Rentenversicherung ("BBG") umzuwandeln. Zusätzlich dürfen die jeweiligen...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 11 Auswirkungen der Entgeltumwandlung auf die Lohnsteuer

Eine steuerlich begünstigte betriebliche Altersversorgung setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber Beiträge zum Versorgungsunternehmen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt. Auch die Entgeltumwandlung wird in allen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung anerkannt. Dies hat zur Folge, dass bisher steuerpflichtiger Arbeitslohn in steuerfreien ...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 6 Umfang der Entgeltumwandlung

In Übereinstimmung mit dem BetrAVG in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung regelt der TV-EUmw/VKA in § 3 Abs. 1, dass der Beschäftigte einen Anspruch darauf hat, Entgelt i. H. v. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten – West ("BBG") umzuwandeln. Nach der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung – Sozialve...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 11 Auswirkungen der Entgeltumwandlung auf die Lohnsteuer

Eine steuerlich begünstigte betriebliche Altersversorgung setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber Beiträge zum Versorgungsunternehmen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt. Auch die Entgeltumwandlung wird in allen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung anerkannt. Dies hat zur Folge, dass bisher steuerpflichtiger Arbeitslohn in steuerfreien ...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 12.2 Interne Durchführungswege

Rein arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusagen führen bei der Direktzusage und Unterstützungskasse – entsprechend der steuerlichen Behandlung – zu keinem geldwerten Vorteil. Erst nach Eintritt des Leistungsfalls sind die Versorgungsleistungen beitragspflichtig. Beiträge zugunsten einer Direktzusage oder Unterstützungskasse, die durch eine Entgeltumwandlung finanziert sind, si...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 12.1.4 Auswirkungen auf das Krankengeld

Die Entgeltumwandlung reduziert auch die Bemessungsgrundlage für das Krankengeld gem. § 47 SGB V. Bei unregelmäßiger Umwandlung von Entgelt wird das Arbeitsentgelt vor der Entgeltumwandlung zugrunde gelegt und der durchschnittliche Betrag der Entgeltumwandlung der letzten 12 Monate (bis max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung – BBG-West) t...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 12.2 Interne Durchführungswege

Rein arbeitgeberfinanzierte Versorgungszusagen führen bei der Direktzusage und Unterstützungskasse – entsprechend der steuerlichen Behandlung – zu keinem geldwerten Vorteil. Erst nach Eintritt des Leistungsfalls sind die Versorgungsleistungen beitragspflichtig. Beiträge zugunsten einer Direktzusage oder Unterstützungskasse, die durch eine Entgeltumwandlung finanziert sind, si...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 13 Entgeltumwandlung und Altersteilzeit

Hinsichtlich der Vereinbarkeit von Altersteilzeit und Entgeltumwandlung ist Folgendes zu beachten: Altersteilzeitbeschäftigte, die Altersteilzeit im Teilzeitmodell vereinbart haben, können jederzeit eine Entgeltumwandlung vereinbaren. Altersteilzeitbeschäftigte, die Altersteilzeit im Blockmodell vereinbart haben, können eine vor Beginn der Altersteilzeit vereinbarte und vor Be...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 12.1.4 Auswirkungen auf das Krankengeld

Die Entgeltumwandlung reduziert auch die Bemessungsgrundlage für das Krankengeld gem. § 47 SGB V. Bei unregelmäßiger Umwandlung von Entgelt wird das Arbeitsentgelt vor der Entgeltumwandlung zugrunde gelegt und der durchschnittliche Betrag der Entgeltumwandlung der letzten 12 Monate (bis max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung – BBG-West) t...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 12.1.1 Auswirkungen auf geringfügig Beschäftigte

Zu dem nach § 3 Nr. 63 EStG begünstigten Personenkreis zählen alle Arbeitnehmer (§ 1 LStDV), unabhängig davon, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder nicht. Die Steuerfreiheit setzt lediglich ein bestehendes erstes Dienstverhältnis voraus. Diese Voraussetzung kann auch erfüllt sein, wenn es sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 13 Entgeltumwandlung und Altersteilzeit

Hinsichtlich der Vereinbarkeit von Altersteilzeit und Entgeltumwandlung ist Folgendes zu beachten: Altersteilzeitbeschäftigte, die Altersteilzeit im Teilzeitmodell vereinbart haben, können jederzeit eine Entgeltumwandlung vereinbaren. Altersteilzeitbeschäftigte, die Altersteilzeit im Blockmodell vereinbart haben, können eine vor Beginn der Altersteilzeit vereinbarte und vor Be...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 12.1.1 Auswirkungen auf geringfügig Beschäftigte

Zu dem nach § 3 Nr. 63 EStG begünstigten Personenkreis zählen alle Arbeitnehmer (§ 1 LStDV), unabhängig davon, ob sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind oder nicht. Die Steuerfreiheit setzt lediglich ein bestehendes erstes Dienstverhältnis voraus. Diese Voraussetzung kann auch erfüllt sein, wenn es sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis...mehr

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Entgeltumwandlung (Bund/Län... / 4 Persönlicher Geltungsbereich nach dem TV-EntgeltU-B/L

Unter den persönlichen Geltungsbereich des TV-EntgeltU-B/L fallen sämtliche Beschäftigte – inkl. Auszubildende, die unter den Geltungsbereich eines der folgenden Tarifverträge fallen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) bzw. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), Tarifvertrag für Au...mehr

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Entgeltumwandlung (VKA) / 4 Persönlicher Geltungsbereich nach dem TV-EUmw/VKA

Unter den persönlichen Geltungsbereich des TV-EUmw/VKA fallen sämtliche Beschäftigte – inkl. Auszubildende und geringfügig Beschäftigte –, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der Mitglied eines KAV/VKA ist, und die unter den Geltungsbereich eines der in § 1 TV-EUmw/VKA genannten Tarifverträge fallen; diese sind BAT, BAT-O, BAT-Ostdeutsche Sparkassen, BMT-G II, BMT-O, TV-...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / Sozialversicherung

1 Mitgliedschaft in der Kranken-/Pflegeversicherung Besondere Bedeutung hat das Fortbestehen der Mitgliedschaft des Kurzarbeitergeldbeziehers in der Kranken- und Pflegeversicherung insbesondere dann, wenn "Kurzarbeit Null" geleistet und neben dem Kurzarbeitergeld kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Soweit neben dem Kurzarbeitergeld auch Arbeitsentgelt gezahlt wird, besteht die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsversammlung / Sozialversicherung

1 Beitragspflicht Werden für die Dauer der Betriebsversammlung Bezüge fortgezahlt (z. B. bei Stundenlöhnern), sind diese als laufendes Arbeitsentgelt beitragspflichtig. Bei der Auszahlung einer speziellen finanziellen Vergütung für die Teilnahme an einer Betriebsversammlung handelt es sich um eine beitragspflichtige Einmalzahlung. Sie ist dem Entgeltabrechnungsmonat zuzuordnen...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.1.1 Ermittlung des fiktiven Arbeitsentgelts

Bei der Ermittlung des fiktiven Entgelts bleiben sowohl beim Sollentgelt als auch beim Istentgelt Einmalzahlungen außer Betracht. Außerdem sind beim Sollentgelt Vergütungen für Mehrarbeit (Überstunden) nicht zu berücksichtigen. Als Istentgelt gilt das im Kurzarbeitergeld-Anspruchszeitraum tatsächlich erzielte Brutto-Arbeitsentgelt, zzgl. aller ihm zustehenden Entgeltanteile....mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsversammlung / 1 Beitragspflicht

Werden für die Dauer der Betriebsversammlung Bezüge fortgezahlt (z. B. bei Stundenlöhnern), sind diese als laufendes Arbeitsentgelt beitragspflichtig. Bei der Auszahlung einer speziellen finanziellen Vergütung für die Teilnahme an einer Betriebsversammlung handelt es sich um eine beitragspflichtige Einmalzahlung. Sie ist dem Entgeltabrechnungsmonat zuzuordnen, in dem die Verg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsversammlung / 2 Unfallversicherungsschutz

Betriebsversammlungen unterliegen dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie vom Willen des Unternehmers oder eines von ihm Beauftragten getragen werden und dazu dienen, die Verbundenheit und das Vertrauensverhältnis zwischen Betriebsleitung und Belegschaft zu fördern. Der Unfallversicherungsschutz umfasst auch den Weg zur und von der Betriebsversammlung.mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 5 Erstattungsanspruch des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber trägt die Gesamtsozialversicherungsbeiträge aus dem Kurzarbeitergeld allein. Eine Erstattung der Beiträge ist grundsätzlich nicht vorgesehen. 5.1 Erstattungsanspruch des Arbeitgebers beim Saison-Kurzarbeitergeld Für die Bezieher von Saison-KuG besteht in § 102 Abs. 4 SGB III eine Regelung, nach der die von den Arbeitgebern allein zu tragenden Sozialversicherung...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / Zusammenfassung

Überblick Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld bleibt die Versicherung in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erhalten. Im Baugewerbe wird bei Arbeitsausfällen aus Witterungsgründen oder saisonbedingten Arbeitsausfällen in der Schlechtwetterzeit vom 1.12. bis 31.3. Saison-Kurzarbeitergeld geleistet. Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld sind Beitr...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.5 Berechnung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind nur aus dem tatsächlich erzielten Entgelt zu berechnen, ein fiktives Arbeitsentgelt wird hier nicht gebildet. Praxis-Beispiel Fortsetzung zu Ermittlung des fiktiven Entgelts Berechnung der ALV-Beiträgemehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 1 Mitgliedschaft in der Kranken-/Pflegeversicherung

Besondere Bedeutung hat das Fortbestehen der Mitgliedschaft des Kurzarbeitergeldbeziehers in der Kranken- und Pflegeversicherung insbesondere dann, wenn "Kurzarbeit Null" geleistet und neben dem Kurzarbeitergeld kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Soweit neben dem Kurzarbeitergeld auch Arbeitsentgelt gezahlt wird, besteht die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegevers...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 1.2 Kein Ausschluss von der Versicherung bei Transferkurzarbeitergeld für bislang Nichtversicherte

Der Ausschluss der Krankenversicherungspflicht nach § 6 Abs. 3a SGB V gilt nicht für Personen, die vom 1.4.2007 an als bislang "Nichtversicherte" krankenversicherungspflichtig geworden sind[1], weil sie keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hatten und zuletzt gesetzlich krankenversichert gewesen sind bzw. bisher noch nie gesetzlich oder privat versi...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3 Unterschiedliche Beitragsberechnung in den Versicherungszweigen

Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld werden in allen Versicherungszweigen die Beiträge aus dem im jeweiligen Lohnabrechnungszeitraum tatsächlich erzielten Entgelt ohne Besonderheiten berechnet. Darüber hinaus sind für die Zeiträume des Bezugs von Kurzarbeitergeld für die Beitragsberechnung in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung Besonderheiten zu beachten. Hinweis...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.2 Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld

Video: Kurzarbeitergeld – kurz erklärt! Verschiedene tarifvertragliche Regelungen sehen Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld vor. Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld sind dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen, soweit sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Sollentgelt und d...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 5.1 Erstattungsanspruch des Arbeitgebers beim Saison-Kurzarbeitergeld

Für die Bezieher von Saison-KuG besteht in § 102 Abs. 4 SGB III eine Regelung, nach der die von den Arbeitgebern allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge auf Antrag erstattet werden. Allerdings werden diese als sog. "ergänzende Leistungen" beanspruchbaren Erstattungen im Wege der Umlage von den Arbeitgebern oder gemeinsam von Arbeitgebern und Arbeitnehmern der betroff...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.1 Berechnung der Beiträge zur Kranken-/Pflege-/Rentenversicherung

Für das durch die Kurzarbeit ausgefallene Arbeitsentgelt wird – entsprechend der in § 106 SGB III getroffenen Definition – für die Beitragsberechnung ein fiktives Entgelt berücksichtigt. Dabei ist von dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Bruttoarbeitsentgelt, das ohne den Ausfall erzielt worden wäre (Sollentgelt), und dem Bruttoentgelt, das tatsächlich erzielt worden ist (Isten...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.4 Aufbringung der Beiträge

Die Beiträge sind in allen Versicherungszweigen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufzubringen, soweit sie auf das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt (= Istentgelt) entfallen. Lediglich den Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose über 23 Jahre trägt der Arbeitnehmer allein. Die auf das fiktive Arbeitsentgelt entfallenden Beiträge sind vom Arbeitgeber...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.1.2 Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze

Das Soll-Entgelt ist nach den Festlegungen der Spitzenorganisationen der Sozialversicherungsträger für die Ermittlung des Ausfallentgelts nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen. Übersteigt das so ermittelte gesamte beitragspflichtige Entgelt (tatsächlich gezahltes Entgelt zzgl. 80 % des Ausfallentgelts) die Beitragsbemessungsgrenze, sind die Beiträge zuerst ...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 5.2 Zwischenzeitlicher Erstattungsanspruch des Arbeitgebers wegen der Corona-Krise

Aufgrund der zeitweise angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt, ausgelöst durch die Corona-Pandemie, hatte die Bundesregierung am 1.3.2020 die Regelungen für das Kurzarbeitergeld befristet verbessert. So wurden dem Arbeitgeber die Gesamtsozialversicherungsbeiträge aus dem Kurzarbeitergeld (teilweise) erstattet. Bis zum 31.12.2021 erstattete die Agentur für Arbeit die Beiträge...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 4 Melderecht

Das Vorliegen von Kurzarbeit und der Bezug von Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld hat melderechtlich keine besonderen Auswirkungen. Bei Vorliegen der melderechtlich relevanten Tatbestände sind die regulären An-, Ab- und Unterbrechungsmeldungen[1] nach der DEÜV abzugeben. In den Entgeltmeldungen (Abmeldungen und Unterbrechungsmeldungen) ist als beitragspflichtiges B...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 1.1 Krankenversicherungsfreiheit wegen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Soweit das Arbeitsentgelt von Beschäftigten die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet und daher der Beschäftigte krankenversicherungsfrei ist, tritt auch bei Verringerung des Arbeitsentgelts infolge Kurzarbeit unter die JAEG keine Krankenversicherungspflicht ein. Auswirkung des Transferkurzarbeitergeldes Abweichend von diesem Grundsatz gilt allerdings in den Fällen e...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 6 Umlage zur Entgeltfortzahlungsversicherung

Eine von der Bemessungsgrundlage für die Rentenversicherungsbeiträge abweichende Regelung gilt für Bezieher von Kurzarbeitergeld. Bei der Berechnung der Umlage ist nur das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zugrunde zu legen.[1] Das fiktive Arbeitsentgelt wird also nicht für die Umlageberechnung herange...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 2 Versicherung in Renten-/Arbeitslosenversicherung besteht fort

Für den Fortbestand der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung spielt es auch hier keine Rolle, um welche Art des bezogenen Kurzarbeitergeldes es sich handelt. Sowohl für das nach § 95 SGB III beanspruchbare "reguläre" Kurzarbeitergeld (KuG) als auch für das nach § 101 SGB III zu beanspruchende Saison-Kurzarbeitergeld während der Schlechtwetterzeit ...mehr

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Kurzarbeitergeld: Auswirkun... / 3.3 Beitragsberechnung aus dem Kurzarbeitergeld bei Aufnahme einer Nebenbeschäftigung

Nehmen Beschäftigte während der Kurzarbeit eine weitere Beschäftigung auf, so erhöht sich das Istentgelt aus der Beschäftigung, in der Kurzarbeit geleistet wird, um das Arbeitsentgelt aus der Nebentätigkeit. Das zusätzlich erzielte Arbeitsentgelt vermindert somit das Fiktiventgelt.[1] Handelt es sich bei der Nebenbeschäftigung um einen Minijob, bleibt das daraus erzielte Arbe...mehr