Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderausgaben

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Kein Abzug von Mitgliedsbeiträgen an Körperschaften, die kulturelle Betätigungen fördern, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen

Leitsatz 1. § 10b Abs. 1 Satz 8 Nr. 2 EStG ist dahin auszulegen, dass Mitgliedsbeiträge an eine gemeinnützige Körperschaft, die kulturelle Betätigungen fördert, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, auch dann nicht als Sonderausgaben abziehbar sind, wenn die Körperschaft daneben noch einen weiteren Zweck fördert, der nicht in § 10b Abs. 1 Satz 8 EStG genannt ist...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 39 Gegenstand der Schenkung bzw. Zuwendung können Sachen, Rechte und andere geldwerte Vermögensgegenstände, aber auch der Wegfall einer Verbindlichkeit durch Schulderlass nach § 397 BGB, die ebenfalls den Vermögensbestand erhöht, sein. In steuersystematischer Hinsicht hat der Zuwendungsgegenstand Bedeutung für die Tatbestandsverwirklichung, weil erst mit Ausführung der S...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 9 Zuwendungen durch Errichtung einer Stiftung oder ausländischer Vermögensmasse (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 528 Nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 ErbStG gilt als vom Erblasser zugewendet der Übergang von Vermögen auf eine vom Erblasser angeordnete Stiftung. Gemeint ist die rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts i. S. d. §§ 80 ff. BGB, weil die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Stiftung nicht vom Erblasser angeordnet werden kann.[1] Rz. 529 Zur Entstehung einer rechtsfähigen S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.3 Steuerpflichtige im Sinne des § 147a AO

Rz. 40 Durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz v. 29.7.2009[1] ist der Kreis der nach § 193 Abs. 1 AO der Außenprüfung unterliegenden Personen um Stpfl. i. S. des – durch dasselbe Gesetz neu eingeführten – § 147a AO erweitert worden. Aufgrund der Ermächtigung in Art. 97 § 22 Abs. 2 EGAO wurde der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung dieser Vorschriften durch § 5 der S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3.2.1 Bestimmte Aufwendungen bis 600 EUR

Rz. 29 Bei der Festsetzung der Vorauszahlungen nach § 37 Abs. 3 S. 2 EStG (zu S. 3 vgl. Rz. 57ff.) bleiben bestimmte, bei der Veranlagung die ESt mindernde Aufwendungen außer Ansatz, soweit sie 600 EUR insgesamt nicht übersteigen (§ 37 Abs. 3 S. 4 EStG).[1] Das sind Abzugsbeträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG: gezahlte KiSt. (§ 10 EStG Rz. 113ff.); § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG: Aufwen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 4.1 Grundlagen

Rz. 57 Nach § 37 Abs. 3 S. 3 EStG kann das FA die Vorauszahlungen an die ESt anpassen, die sich für den Vz voraussichtlich ergeben wird, statt sie nach der ESt der letzten Veranlagung zu bemessen (Rz. 22). Die Anpassung kann eine Erhöhung oder Minderung der Vorauszahlungen bedeuten. Zu beachten sind alle Abweichungen von den der Festsetzung der Vorauszahlungen zugrunde liege...mehr

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AGS 09/2022, Auslagenerstat... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die mit der Erstattung der Reisekosten des auswärtigen Verteidigers zusammenhängenden Fragen sind vielfältig und hängen i.d.R. von den Umständen des Einzelfalls ab (zu allem eingehend Burhoff/Volpert/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, Teil A Rn 1366 ff. m.w.N. aus der Rspr.; aus neuerer Zeit OLG Karlsruhe JurBüro 2021, 140). Der Betroffene/Angeklagte hat ...mehr

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AGS 09/2022, Die Pauschgebü... / c) Aktenumfang

Eine große Rolle bei der Beurteilung des "besonderen Umfangs" spielt der Umfang der Akten.[33] Das OLG Stuttgart sieht den Aktenumfang als das maßgebliche Kriterium an, weil der Umfang der Akte und der notwendige Einarbeitungsaufwand als taugliche Abgrenzungskriterien quantifizierbar und damit weitgehend objektivierbar seien. Muss sich der Verteidiger in insgesamt 70 Stehord...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Sonderausgaben

1. Grundsätzliches Rz. 43 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Der Stpfl kann Aufwendungen für seine eigene Berufsausbildung (> Rz 48) einschließlich der Kosten für eine auswärtige Unterbringung (> Rz 46) als > Sonderausgaben abziehen (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG; zur Rechtsentwicklung > Rz 3 ff). Dafür kommen vor allem die vom WK-Abzug ausgeschlossenen Kosten der Berufsausbildung in Betracht...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 43 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Der Stpfl kann Aufwendungen für seine eigene Berufsausbildung (> Rz 48) einschließlich der Kosten für eine auswärtige Unterbringung (> Rz 46) als > Sonderausgaben abziehen (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG; zur Rechtsentwicklung > Rz 3 ff). Dafür kommen vor allem die vom WK-Abzug ausgeschlossenen Kosten der Berufsausbildung in Betracht (> Rz 12). Wegen ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung, Rechtsentwicklung

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aufwendungen für die eigene Aus- und Fortbildung (> Rz 2) können je nach Sachverhalt als WK oder SA, nur in Ausnahmefällen auch als AgB die steuerliche BMG mindern. Kommt ein Abzug als WK/SA/AgB nicht in Betracht, handelt es sich um steuerlich nicht abziehbare Aufwendungen; sie werden durch den > Grundfreibetrag (> Existenzminimum) abgegolten...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 4. Höchstbetrag

Rz. 57 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die begünstigten Aufwendungen (> Rz 54 ff) sind bis zum Höchstbetrag von 6 000 EUR [bis 2011: 4 000 EUR] abziehbar, ohne dass unterschieden wird, ob erhöhte Aufwendungen durch eine auswärtige Unterbringung (> Rz 4) entstehen oder nicht. Die Begrenzung auf einen Höchstbetrag ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (> Rz 8, vgl BVerfG in...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Informationelle Selbstbestimmung

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Das Recht des Einzelnen, über die Verwendung seiner personenbezogenen Daten selbst zu bestimmen, hat – auch wenn es im GG nicht ausdrücklich erwähnt wird – als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Menschenwürde Verfassungsrang. Das wegweisende Urteil BVerfG 65, 1 vom 15.12.1983 – 1 BvR 209/83, 1 BvR 269/83, 1 BvR 362/83, 1 ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Abziehbare Aufwendungen

Rz. 54 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Aufwendungen für den – mit dem > Grundfreibetrag abgegoltenen – Lebensunterhalt (Ernährung, Kleidung, Wohnung) gehören nicht zu den Kosten der Berufsausbildung, wohl aber die tatsächlichen Mehraufwendungen infolge auswärtiger Unterbringung, besonders für Unterkunft und Verpflegung (§ 10 Abs 1 Nr 7 Satz 3 EStG); Aufwendungen für die Unterkunf...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Berufsausbildung

Rz. 48 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Der Begriff der Berufsausbildung iSv § 10 Abs 1 Nr 7 EStG ist nicht identisch mit der Berufsausbildung in § 9 Abs 6 EStG, die nur eine formalisierte Berufsausbildung meint (> Rz 13 ff), sondern weiter gefasst (> Rz 49). Gleichwohl betrifft der SA-Abzug besonders diese vom WK-Abzug ausgeschlossene formalisierte erstmalige Berufsausbildung (> ...mehr

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Einkommensteuerabzug bei Ve... / 7.3 Abgeltungswirkung und Antragsveranlagung

Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich Abgeltungswirkung (§ 50 Abs. 2 S. 1 EStG). Damit wird eine Veranlagung durch Abgabe einer Steuererklärung, in der z. B. Werbungskosten geltend gemacht werden könnten, nicht mehr durchgeführt. In Abweichung von diesem Grundsatz können Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der EU oder des EWR,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. "Unechte" Sonderausgaben (= "Quasi-Sonderausgaben")

Rn. 317 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sie unterscheiden sich von den Sonderausgaben ieS dadurch, dass sie nicht zwangsläufig anfallen, sondern eher Freibeträge und damit Steuervergünstigungen sind. Hierher gehören § 10d EStG: Überperiodischer Verlustausgleich, primär im Weg des Verlustrücktrags (betragsbegrenzt, § 10d Abs 1 EStG), sekundär im Wege des Verlustvortrags (zeitlich u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einteilung der Sonderausgaben

Rn. 310 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei den Sonderausgaben nach §§ 10–10g EStG lassen sich nach verschiedenen Gesichtspunkten unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. "Echte" Sonderausgaben

Rn. 313 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Zu ihnen gehören die in den §§ 10, 10b u 10c EStG genannten Abzugsposten. Die Grundnorm bildet § 10 EStG. In ihr sind eine ganze Reihe unterschiedlicher Aufwendungen zusammengestellt. Den Aufwendungen ist gemeinsam, dass sie eine endgültige wirtschaftliche Belastung des StPfl voraussetzen. Ausgaben, die als Gegenleistung für den Erwerb eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sonderausgaben (§§ 10–10g EStG)

1. Allgemeines Rn. 307 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sonderausgaben (§§ 10–10g EStG; die §§ 10h u 10i EStG sind aufgehoben mit Wirkung ab 23.07.2016 durch Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v 18.07.2016, BGBl I 2016, 1679) sind Aufwendungen, die nicht zu den BA/WK gehören, weil sie nicht unmittelbar mit der Einkunftserzielung zusammenhängen (§ 10 Abs 1 EStG). S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 307 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sonderausgaben (§§ 10–10g EStG; die §§ 10h u 10i EStG sind aufgehoben mit Wirkung ab 23.07.2016 durch Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v 18.07.2016, BGBl I 2016, 1679) sind Aufwendungen, die nicht zu den BA/WK gehören, weil sie nicht unmittelbar mit der Einkunftserzielung zusammenhängen (§ 10 Abs 1 EStG). Sie gehören vie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Abflussprinzip?

Rn. 311 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nachgewiesene Sonderausgaben sind von Amts wegen zu berücksichtigen, es bedarf keines Antrags des StPfl (BFH BStBl II 1993, 738; s § 10 Rn 3 (Hoheisel/Tippelhofer)). Echte und unechte Sonderausgaben (Ausnahme: § 10d EStG) sind in dem Zeitpunkt abzuziehen, in dem sie geleistet werden (§ 11 Abs 2 EStG). Auf den Zeitpunkt oder Zeitraum, für de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Die in § 2 Abs 4 EStG genannten Beträge

Rn. 32 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei ihnen handelt es sich um die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Rn. 33 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Beide Beträge gehören nicht zur Einkünfteebene, sie betreffen nicht die objektive Leistungsfähigkeit. Dennoch sollen sie nicht zum zvE gehören: Sie sind nämlich nicht frei verfügbarer Vermögenserwerb, reduzieren also die subjekti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Das Teiljahreseinkommen als Steuerobjekt

Rn. 364 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Hat eine natürliche Person nur während eines Teils des VZ zum Kreis der StPfl gehört (Bsp: unterjährige Geburt, unterjähriger Tod), dann wird nicht sein Jahreseinkommen, sondern das während der Dauer der StPfl bezogene Einkommen besteuert. Der StPfl wird dann nicht nach einem ESt-Tarif besteuert, der seiner Leistungsfähigkeit entspricht. De...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. § 2 Abs 5a S 2 EStG

Rn. 348i Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Zur Entstehungsgeschichte und dem Anwendungszeitraum s Rn 348b. Rn. 349 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Kinderbetreuungskosten werden ab VZ 2012 nur noch einheitlich als Sonderausgaben in § 10 Abs 1 Nr 5 EStG in den dortigen Grenzen zum Abzug zugelassen und nicht mehr nach § 9c EStG (Art 1 Nr 7, 8a, Art 18 Abs 1 StVereinfG 2011 v 01.11.2011, BGB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Beschränkt Steuerpflichtige

Rn. 312 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Für beschränkt StPfl gelten in Bezug auf die Sonderausgaben Besonderheiten (§ 50 Abs 1 S 4–6 EStG): § 10 Abs 1, 1a Nr 1,3, 4, Abs 2–6, § 10a EStG sind grds nicht anwendbar (§ 50 Abs 1 S 4EStG), Sonderregelungen aber für ArbN nach § 50 Abs 1 S 5EStG. § 10b EStG ist idR anwendbar (Umkehrschluss aus § 50 Abs 1 S 4EStG). § 10c EStG ist idR nicht a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Der Gesamtbetrag der Einkünfte bestimmt das Verlustabzugspotenzial nach § 10d EStG

Rn. 299 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Ist der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ, bestimmt dessen Höhe das Verlustabzugspotenzial nach § 10d EStG. Beträge, die erst systematisch nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte abziehbar sind (= Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, s § 2 Abs 4 EStG) wirken sich nicht aus. Bei negativem Gesamtbetrag der Einkünfte "verpuffen" also Son...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die festzusetzende ESt

Rn. 351 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 Abs 6 S 1–3 EStG geben das Rechenschema für die Ermittlung der festzusetzenden ESt vor:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 33 EStG als Grundnorm

Rn. 319 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Grundnorm der außergewöhnlichen Belastungen bildet § 33 EStG. Die wichtigsten Tatbestandsvoraussetzungen des § 33 EStG sind: Es muss sich um größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der StPfl gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands handeln (§ 33 Abs 1 EStG; s § 33 Rn 87ff (Na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. § 2 EStG im zweiten Abschnitt des EStG

Rn. 1 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 EStG findet sich im 2. Abschnitt des EStG, der mit "Einkommen" überschrieben ist. Die Vorschrift hat eine Doppelfunktion: Rn. 2 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Als Norm des zweiten Abschnitts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Der Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG)

Rn. 196 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Altersentlastungsbetrag sollte ursprünglich die unterschiedliche steuerliche Belastung von Alterseinkünften ausgleichen: Sozialversicherungsrenten (Leibrenten) wurden nur mit dem Ertragsanteil besteuert (§ 22 Nr 1 EStG), Beamtenpensionen blieben lediglich iHv 40 % oder maximal EUR 3 072 (§ 19 Abs 2 S 1 EStG aF) steuerfrei (Rechtslage bi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Der Gesamtbetrag der Einkünfte als Ausgangsgröße für andere Vorschriften

Rn. 300 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist auch Ausgangsgröße für andere Vorschriften, zB: § 10b Abs 1 S 1 EStG: Maximal 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille der gesamten Umsätze und der im Kj aufgewendeten Löhne und Gehälter sind unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift als Spenden (Sonderausgaben) abziehbar. Dazu s § 10b R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 303 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 Abs 4 EStG definiert das "Einkommen" wie folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Die Ermittlung der Summe der Einkünfte

Rn. 151 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die Summe der Einkünfte ist die Summe der Einkünfte aus den einzelnen Einkunftsarten (s R 2 EStR 2012). Rn. 152 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Auf allen Stufen der Einkünfteermittlung können sich positive oder negative Beträge ergeben. Auch die Summe der Einkünfte kann negativ sein. Ist die Summe der Einkünfte negativ, fällt keine ESt an. Dennoc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die Aufteilung der Bemessungsgrundlage

Rn. 331 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Sind neben dem Normaltarif ermäßigte Steuersätze anzuwenden (§§ 34–35cEStG), so ist die Bemessungsgrundlage aufzuteilen in: Rn. 332 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Die richtige Aufteilung ist nicht einfach. Sie verlangt eine Entscheidung darüber, ob im zv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Grds kein Korrespondenzprinzip

Rn. 56 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das EStG kennt keinen Grundsatz, wonach sachlich und/oder zeitlich korrespondierend zu besteuern ist. Lediglich ausnahmsweise gilt das Korrespondenzprinzip: Beim Leistenden nicht abzugsfähige Zuwendungen nach § 12 Nr 2 EStG muss auch der Leistungsempfänger grds nicht versteuern (§ 22 Nr 1 S 2 Hs 1 EStG). Nur soweit der Leistende Unterhaltszahl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Schema zur Ermittlung des zvE

Rn. 347 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Ein solches Rechenschema enthält R 2 Abs 1 EStR 2012:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rn. 348 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 2 Abs 5a EStG wurde eingefügt durch StSenkG v 23.10.2000 (BGBl I 2000, 1433) und zwar mit Wirkung ab VZ 2001. Durch Gesetz zur Regelung der Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern v 21.12.2000 (BGBl I 2000, 1978) wurde die Vorschrift geändert und der Begriff "Einnahmen" durch "Beträge" ersetzt. Rn. 348a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Art 1 Nr ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die Formel des EStG

Rn. 11 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Begriff des Einkommenswird gern als ein "ursprünglich ökonomischer Begriff" bezeichnet. Doch hat ihn das Steuerrecht seit langem integriert und zu einem Rechtsbegriff gemacht (glA Lindberg in Frotscher/Geurts, § 2 EStG Rz 31, Stand 13.03.2019). Er findet sich auch in verschiedenen Gesetzen (Einzelheiten bei Brandis, Geldstrafe und Nettoe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Verfassungsrecht

Rn. 16 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Im Bereich des ESt-Rechts wird die grundsätzliche Freiheit des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte zu bestimmen, an die das Gesetz dieselben Rechtsfolgen knüpft, insbesondere begrenzt durch (BVerfG, 2 BvR 2683/11, BStBl II 2016, 310, st Rspr; s auch Lindberg in Frotscher/Geurts, § 2 EStG Rz 9, Stand 13.03.2019): das Gebot der Folgerichtigke...mehr

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AGS 08/2022, Kostenentschei... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung entspricht der Rspr. des BGH in der Frage (vgl. auch Beschl. v. 25.2.2021 – 1 StR 423/20, AGS 2021, 287 = NJW 2021, 1829 = Sonderausgabe StRR 11/2021, 2). 2. Die im ersten Rechtszug einschließlich des vorbereitenden Verfahrens (vgl. Anm. Abs. 3 zu Nr. 4142 VV) mit Blick auf die Einziehung angefallenen notwendigen Auslagen des Angeklagten waren hingegen nac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Die jährliche Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen – das Prinzip der Abschnittsbesteuerung

Rn. 358 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Mit der Steuer sind auch die Grundlagen für ihre Festsetzung jeweils für ein (Kalender-)Jahr zu ermitteln, da das Kj VZ ist (§ 25 Abs 1 EStG) – Prinzip der Abschnittsbesteuerung. Diese Aussage macht die ESt zur Jahressteuer. Auch aus einzelnen Vorschriften ergibt sich dies zB: § 7 Abs 1 S 1, Abs 3 S 1 EStG stellen auf die Jahresbeträge für d...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / I. Realsplitting

Rz. 1003 Unterhaltsleistungen sind für Gläubiger und Schuldner grds. steuerlich neutral (§ 12 Nr. 1 und 2 EStG).[1144] Wenn Unterhalt für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten gezahlt wird (nicht bei Kindesunterhalt), kann das jedoch zu Steuervorteilen führen. Denn der Schuldner kann Ehegattenunterhalt steuerlich geltend machenmehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / III. Bestmögliche Ausnutzung von steuerlichen Möglichkeiten

Rz. 1017 Jeder getrennt lebende oder geschiedene Ehegatte muss es dem jeweils anderen ermöglichen, seine Steuerbelastung in zulässiger Weise zu reduzieren, sofern er dadurch im Ergebnis keine Nachteile hat.[1171] Getrennt lebende Eheleute, die im Trennungsjahr noch eine steuerliche Zusammenveranlagung durchführen können, sind deshalb hierzu jedenfalls dann verpflichtet, wenn ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze zum unterschiedlichen Bedarf

Rz. 124 Der unterschiedliche Bedarf von Kindern entsprechend den unterschiedlichen Lebensstellungen der Eltern ist zusammengefasst in der Düsseldorfer Tabelle, die seit dem 1.1.1979 vom OLG Düsseldorf herausgegeben wird.[123] Die Düsseldorfer Tabelle hat derzeit den Stand vom 1.1.2022 und beruht auf der am 1.1.2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrechtsänderung.[124] Die Düsseld...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Der Sollbereich

Rz. 993 Der Sollbereich beschreibt den Bedarfsbereich sowohl des Verpflichteten als auch des Berechtigten, ggf. zuzüglich sonstiger Verpflichtungen. Der Bedarf ist nicht allen Berechtigten gegenüber identisch. Er ist abhängig vom jeweiligen Eigenbedarf oder dem Selbstbehalt, der gegenüber dem betreffenden Berechtigten gilt. Rz. 994 Im Verhältnis zwischen Ehegatten ist der beid...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / I. Grundlagen und Muster

Rz. 145 Für die Ausgaben der Gemeinschaft und den Aufbau der Erhaltungsrücklage wird laufend Geld benötigt, das die Miteigentümer als Vorschüsse zur Verfügung stellen müssen. Der Finanzbedarf wird gem. § 28 Abs. 1 S. 2 WEG durch den (Gesamt-)Wirtschaftsplan ermittelt, den der Verwalter einmal im Jahr jeweils für ein Kalenderjahr aufstellen muss und über den Beschluss gefasst...mehr

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Trennungsunterhalt durch Naturalleistungen

Leitsatz 1. Die auf einem entgeltlichen Rechtsverhältnis beruhende Überlassung einer Wohnung an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden Ehegatten unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG. 2. Dagegen handelt es sich bei einer unentgeltlichen Nutzungsüberlassung um Naturalunterhalt, der in sinngemäßer Anwendung von § 15 Abs. 2 BewG in Höhe de...mehr

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Hinzurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs i.S. des § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG setzt keine Kirchensteuerzahlung im Erstattungsjahr voraus

Leitsatz 1. Ein Erstattungsüberhang i.S. des § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG erfordert lediglich ein "Übersteigen" der erstatteten Aufwendungen über die im Erstattungsjahr geleisteten Aufwendungen, die auch 0 € betragen können. Ein Kirchensteuer-Erstattungsüberhang liegt damit auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum der Kirchensteuererstattung keine Kirchen...mehr