Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderausgaben

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / M. Spendenvortrag, gesonderte Feststellung des Zuwendungsvortrags (§ 10 Abs 1 S 9 und 10 EStG)

Rn. 171 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abziehbare Zuwendungen, die die Höchstbeträge nach § 10b Abs 1 S 1 EStG überschreiten oder die den um die Beträge nach § 10 Abs 3 und 4 EStG, § 10c und § 10d EStG verminderten Gesamtbetrag der Einkünfte übersteigen, sind in den folgenden VZ iRd Höchstbeträge als Sonderausgaben abzuziehen (§ 10b Abs 1 S 9 EStG). Es handelt sich um einen zeit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich, Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 37 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 10b EStG gilt für unbeschränkt und beschränkt StPfl, s § 50 Abs 1 EStG. Rn. 38 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Aufwendungen können gem § 10 Abs 1 S 1 EStG nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie weder BA noch WK sind; dies gilt auf für den Abzug der Zuwendungen als Sonderausgaben nach § 10b EStG. Ob es sich bei den Aufwendungen um...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zuwendung von WG (§ 10b EStG Abs 3 S 1 EStG)

Rn. 231 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 10b Abs 3 EStG stellt klar, vgl BFH v 22.19.1971, VI R 310/69, BStBl II 1972, 55, dass als Zuwendungen iSd § 10b EStG auch die Zuwendung von WG gilt (Sachzuwendungen), mit Ausnahme von Nutzungen und Leistungen. Zum Begriff des WG s §§ 4, 5 Rn 599 (Hoffmann). Als Sachzuwendungen kommen neben Sachen iSd § 90 BGB auch nicht körperliche Objek...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Norm

Rn. 165 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 12 Nr 2 EStG sieht ein Abzugsverbot für drei verschiedene Tatbestände vor. Betroffen sind freiwillige Zuwendungen (§ 12 Nr 2 EStG Alt 1), Zuwendungen auf Grund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht (§ 12 Nr 2 EStG Alt 2) und Zuwendungen an eine gegenüber dem StPfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigte Person oder der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfassungsrechtliche Vorgaben

Rn. 21 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Regelung, die für Zuwendungen an Stiftungen in § 10b Abs 1 S 3 EStG (in der v 26.07.2000 bis zum 31.12 2006 geltenden Fassung) einen höheren Sonderausgaben-Abzug vorsah als für Zuwendungen an Vereine oder KapGes, ist ua deshalb mit Art 3 Abs 1 GG vereinbar, weil der laufende Finanzbedarf einer Stiftung strukturell höher ist als bei gemei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Zusätzliche Voraussetzungen für den Fall, dass Zuwendungsempfänger iSv § 10b Abs 1 S 2 Nr 1 EStG ihre Zwecke nur im Ausland verwirklichen (§ 10b Abs 1 S 6 EStG)

Rn. 116 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Regelung betrifft diejenigen Zuwendungsempfänger iSd § 10b Abs 1 S 2 Nr 1 EStG, die ihre steuerbegünstigten Zwecke nur im Ausland verwirklichen. Zuwendungen an derartige ausländische öffentlich-rechtliche Empfänger sind nur bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 10b Abs 1 S 6 EStG begünstig. Wegen der Bedenken in Bezug auf die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Gesonderte Feststellung der Spendenbeträge, die innerhalb des Zehnjahreszeitraums in den Vermögensstock einer Stiftung erfolgen, sowie des Spendenabzugs gem § 10b Abs 1a S 1 EStG (§ 10b Abs 1a S 4 EStG)

Rn. 206 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 10b Abs 1 S 4 EStG ordnet die entsprechende Geltung von § 10d Abs 4 EStG an. Danach ist ein verbleibender Spendenvortrag für eine Vermögensstockspende nach § 10b Abs 1a S 1 EStG erstmals zum Schluss des VZ des Zuwendungsjahres gesondert festzustellen, BFH v 06.12.2018, X R 11/17, BStBl II 2021, 899. In dieser Feststellung ist verbindlich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Zuwendungsnachweis durch Zuwendungsbestätigung

Rn. 136 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Für Spenden, die dem Empfänger nach dem 31.12.2016 zufließen (§ 84 Abs 2c EStDV) gilt § 50 EStDV idF des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (BGBl I 2016, 1679). Zuwendungen iSd § 10b EStG dürfen nach § 50 Abs 1 EStDV nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie durch eine vom Empfänger unter Berücksichtigung des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 81 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 10b Abs 1 S 2 EStG schränkt den Kreis der Empfänger einer als Sonderausgabe abziehbaren Zuwendung wie folgt ein:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Vertrauensschutz des StPfl (§ 10b Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 260 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der gutgläubige StPfl, der eine Zuwendung zur Förderung eines der in § 10b Abs 1 S 1 EStG genannten steuerbegünstigten Zwecke an einen in der Vorschrift genannten Zuwendungsempfänger erbracht hat, darf grds auf die Richtigkeit der Bestätigungen des Empfängers über die Spenden und Mitgliedsbeiträge vertrauen, sofern im Falle der Richtigkeit ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Freiwillige Zuwendungen gem § 12 Nr 2 EStG Alt 1

Rn. 191 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Nach § 12 Nr 2 EStG Alt 1 sind freiwillige Zuwendungen nicht abzugsfähig. Zum Begriff der Zuwendung s Rn 177 ff. Freiwilligkeit ist gegeben, wenn die Zuwendung ohne Rechtspflicht erbracht wird. Der Zuwendende darf die Leistung weder aufgrund Gesetzes noch aufgrund vertraglicher Vereinbarung oder rechtsverbindlicher Anordnung eines Dritten (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung begünstigter Zwecke (§ 10b EStG Abs 1 S 1 Hs 1 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der Begriff der Ausgaben umfasst alle abfließenden Güter in Geld oder Geldeswert, dh auch Sachzuwendungen, ua in der Gestalt gebrauchter WG, BFH v 23.05.1989, X R 17/85, BStBl II 1989, 879, sowie die Überlassung des wirtschaftlichen Eigentums, zB die unentgeltliche Überlassung eines geleasten Gegenstands, BFH v 26.05.1982, I R 180/80, BStBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drasdo, Die steuerliche Beurteilung von Geld- und Sachspenden zugunsten der caritativen Hilfsorganisationen als Ausgaben iSd § 10b EStG, DStR 1987, 327; Krome, Ertragsteuerliche Behandlung des Sponsoring – Hinweise für die Praxis, DB 1999, 2030; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten beim Sponsoring, – Teil I, INF 1999, 716; Rödel, Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Europarechtliche Vorgaben

Rn. 22 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Nach der – auf das Vorabentscheidungsersuchen des BFH v 14.07.2004, I R 94/02, BStBl II 2005, 721 – ergangenen "Stauffer"-Entscheidung des EuGH v 14.09.2006, C-386/04, BFH/NV 2007 Beilage 1, 55 zur Besteuerung gemeinnütziger Auslandsstiftungen ist es mit dem Europarecht unvereinbar, dass nach § 5 Abs 2 Nr 2 KStG iVm § 2 Nr 1 KStG ausländisch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 46 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 12 EStG gilt für alle Einkunftsarten. Die Vorschrift ist bei den verschiedenen Gewinnermittlungsmethoden ebenso anzuwenden wie bei der Ermittlung des Überschusses gem §§ 8 Abs 1, 9 Abs 1 EStG. Die Kriterien für die Abgrenzung gem § 12 Nr 1 EStG sind für die Gewinn- und Überschusseinkunftsarten einheitlich (s Rn 58). Allerdings erfolgt die ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Entstehungsgeschichte

Rn. 7 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen v 14.07.2000, BStBl I 2000, 1192 hat in § 10b Abs 1 EStG den S 3 und Abs 1a zu Sonderregelungen für Zuwendungen an Stiftungen eingefügt. In diesem Zusammenhang erfolgte eine Erweiterung der Entnahmemöglichkeit aus dem BV zum Buchwert ohne die Aufdeckung stiller Reserven (§ 6 Abs 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zuwendungen an politische Parteien iSd § 2 Abs 1 PartG

Rn. 218 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Nach § 10b Abs 2 EStG sind Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien als Sonderausgaben abzugsfähig, sofern die Zuwendungen an Parteien iSd § 2 PartG geleistet werden. Seit dem VZ 2017 ist ferner Voraussetzung für den Spendenabzug, dass die jeweilige Partei nicht gem § 18 Abs 7 PartG von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Empfänger der Zuwendungen (§ 10b Abs 1 S 2 EStG)

1. Allgemeines Rn. 81 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 10b Abs 1 S 2 EStG schränkt den Kreis der Empfänger einer als Sonderausgabe abziehbaren Zuwendung wie folgt ein:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Weitere Voraussetzungen bei Zuwendungsempfängern mit Sitz oder Belegenheit in einem EU-Mitgliedsland oder in einem EWR-Staat (§ 10b Abs 1 S 3–5 EStG)

Rn. 105 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der Sonderausgaben-Abzug für Zuwendungen an Empfänger mit Sitz oder Belegenheit in einem EU-Mitgliedsland oder einem EWR-Staat ist nach § 10b Abs 1 S 3 EStG zusätzlich davon abhängig, dass der jeweilige Ansässigkeitsstaat Amtshilfe und Unterstützung bei der Beitreibung leistet. In § 10b Abs 1 S 4 und 5 EStG finden sich die Definitionen der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Einleitungssatz

Rn. 2 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der Einleitungssatz des § 12 EStG bestimmt den Vorrang bestimmter SA und ag Belastungen gegenüber den Abzugsverboten des § 12 EStG. Soweit die Vorrangklausel eingreift, führen Aufwendungen, die nach den Tatbeständen des § 12 EStG eigentlich als nicht abzugsfähig zu behandeln sind, iRd aufgezählten Sonderausgaben oder ag Belastungen doch zu ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Kirchliche Zwecke

Rn. 73 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Eine Körperschaft verfolgt kirchliche Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern. Rn. 74–80 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gem § 5 Abs 1 Nr 9 KStG wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke von der KSt befreit sind (§ 10b Abs 1 S 2 Nr 2 EStG)

Rn. 88 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wegen der Bezugnahme auf die Befreiung von der KSt gem § 5 Abs 1 Nr 9 KStG handelt es sich zum einen um inländische Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, dh um solche mit Geschäftsleitung oder Sitz im Inland, die im Inland unbeschränkt kstpfl sind. Die Befreiung von der KSt wird nur dann gewährt, wenn das KSt-Subjekt nach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Steuerliche Berücksichtigung der in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung geleisteten Spenden (§ 10b Abs 1a S 1 EStG)

Rn. 190 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Spenden, die in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung geleistet werden, können auf Antrag des StPfl im VZ der Zuwendung oder in den folgenden 9 VZ bis zu einem Gesamtbetrag von EUR 1 Mio, bei Ehegatten/Lebenspartnern, die nach den §§ 26, 26b EStG zusammen veranlagt werden, bis zu einem Gesamtbetrag von EUR 2 Mio (ab dem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Wiederkehrende Leistungen bei Nutzungsüberlassungen

Rn. 189 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Gewährung von Zuwendungen ist nicht nur im Zusammenhang mit Vermögensübergaben, sondern auch im Zusammenhang mit der Nutzungsüberlassung von WG zu prüfen. Dies gilt insb für den in der LuF entwickelten Wirtschaftsüberlassungsvertrag. Bei Abschluss eines solchen Vertrags überlässt der Hofeigentümer sein Vermögen dem Nutzungsberechtigten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Höhe der Zuwendung bei der Zuwendung eines WG, das einem BV entnommen worden ist (§ 10b Abs 3 S 2 EStG)

Rn. 238 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wird ein WG zugewendet, das unmittelbar vor seiner Zuwendung einem BV entnommen worden ist, bemisst sich nach § 10b Abs 3 S 2 EStG idF EhrenamtsstärkungsG ab dem VZ 2013 die Zuwendungshöhe nach dem Wert, der bei der Entnahme angesetzt wurde, zuzüglich der USt, die auf die Entnahme nach § 3 Abs 1b UStG entfällt. Als USt-Bemessungsgrundlage is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Mildtätige Zwecke

Rn. 72 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Nach der in § 53 AO enthaltenen Legaldefinition verfolgt eine Körperschaft dann mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, diejenigen Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Begriff der Zuwendungen

Rn. 50 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Bei den Zuwendungen iSv § 10b EStG handelt es sich um Ausgaben, die der StPfl freiwillig und unentgeltlich geleistet hat. Nach der in § 10b Abs 1 S 1 EStG enthaltenen Legaldefinition handelt es sich dabei um Spenden und Mitgliedsbeiträge. Eine Ausgabe liegt dann vor, wenn sie zu einer endgültigen wirtschaftlichen Belastung des StPfl geführt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Abgrenzung zu Vermögensübergaben gegen Versorgungsleistungen

Rn. 184 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Sind die wiederkehrenden Leistungen nicht nach dem Wert des übertragenen Vermögens, sondern nach dem Versorgungsbedürfnis des Übergebers und nach der Ertragskraft des übertragenen Vermögens festgelegt worden, kann der Sonderbereich der Vermögensübergaben gegen Versorgungsleistungen eröffnet sein. Es handelt sich um eine bis zum VZ 2007 auss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. § 12 Nr 5 EStG aF und Verfassungsrecht

Rn. 272 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Das BVerfG hat mit Beschluss v 19.11.2019 (BVerfG 2 BvL 22/14–27/14, BVerfGE 152, 274, DStR 2020, 93) entschieden, dass § 9 Abs 6 EStG verfassungsgemäß ist. Das BVerfG hält die Wertung des Gesetzgebers, dass Erstausbildungen nicht nur Berufswissen vermitteln, sondern die StPfl in einem umfassenden Sinne prägen und damit in einer besonderen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Schaubild zur Struktur des § 12 Nr 1 EStG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Durchlaufspenden

Rn. 94 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Durchlaufspenden liegen dann vor, wenn Spenden zu Gunsten eines gem § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerbefreiten Empfängers an eine inländische Gebietskörperschaft oder eine ihrer Dienststellen oder an eine inländische kirchliche juristische Person des öffentlichen Rechts mit der Auflage geleistet werden, die Spende an den nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG be...mehr

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§ 3 Der Erbfall / III. Kosten der Vermögensnachfolgeplanung und -gestaltung und Einkommensteuer

Rz. 183 Die Kosten der Planung und Gestaltung der Vermögensnachfolge sind grundsätzlich privat veranlasst und damit einkommensteuerlich nicht relevant. Das betrifft z.B. die Kosten für die Erstellung eines Testaments.[154] Ein Abzug im Rahmen von Werbungskosten (§ 9 EStG), Betriebsausgaben (§ 4 EStG) oder Sonderausgaben (§ 10 EStG) kommt nicht in Betracht. Befindet sich im N...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Steuerliche Nebenleistungen (§ 12 Nr 3 Hs 2 EStG)

Rn. 232 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Erstreckung des Abzugsverbots auf die Nebenleistungen, die auf die in § 12 Nr 3 Hs 1 EStG genannten Steuern entfallen (§ 12 Nr 3 Hs 2 EStG), konkretisiert den allg Grundsatz, dass Nebenleistungen regelmäßig entsprechend der steuerlichen Behandlung der Hauptleistung zu beurteilen sind (sog Annexqualifikation, vgl BFH v 21.10.2010, IV R ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die steuerbegünstigten Zwecke

Rn. 70 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Ab dem VZ 2007 ergeben sich die steuerbegünstigten Zwecke ausschließlich aus den §§ 52–54 AO . Die gemeinnützigen Zwecke sind in § 52 Abs 2 S 1 AO in einem grds abschließenden Katalog aufgeführt. Nach der sog Öffnungsklausel des § 52 Abs 2 S 2 EStG kann jedoch ein Zweck, der nicht unter § 52 Abs 2 S 1 AO fällt, dann für gemeinnützig erklärt we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Kernbereich der Lebensführungsaufwendungen

Rn. 71 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die in § 12 Nr 1 S 1 EStG genannten Aufwendungen für den "Haushalt" und für den "Unterhalt der Familienangehörigen" sind Bsp für den Kernbereich der Aufwendungen für die Lebensführung. Hierunter fallen Aufwendungen für Wohnung, Kleidung, Ernährung, Körperpflege, Gesundheitsvorsorge, Freizeit, Hobby, allg Bildung, kulturellen Genuss, sportlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zuwendungen als unentgeltliche Leistungen

Rn. 177 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Zuwendungen iSd § 12 Nr 2 EStG sind Leistungen in Geld oder Geldeswert, denen keine Gegenleistung gegenübersteht ("unentgeltlicher Transfer", vgl BFH v 08.07.2020, X R 6/19, BStBl II 2021, 557). Objektiv setzt der Begriff der Zuwendungen voraus, dass die in Geld oder Geldeswert bestehende Leistung aus dem Vermögen des Zuwendenden abfließt u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Haftungsumfang (§ 10b Abs 4 S 3 EStG)

Rn. 290 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der Umfang der Haftung beträgt ab dem 01.01.2007 pauschal 30 % (vorher 40 %) des zugewendeten Betrages. Maßgebend für die Anwendung der Haftungsquote von 30 % (bzw 40 %) ist dabei der Zeitpunkt, in dem der Haftungsbescheid erlassen wird, nicht aber der Zeitpunkt, in dem die Zuwendung erfolgt ist. In den Fällen der Ausstellerhaftung berechnet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Höhe der Zuwendung in den Fällen, in denen die Veräußerung des WG im Zeitpunkt der Zuwendung keinen Besteuerungstatbestand erfüllen würde (§ 10b Abs 3 S 3 EStG)

Rn. 244 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 In den Fällen, in denen bei einer Sachspende aus dem PV die Veräußerung des WG im Zeitpunkt der Zuwendung keinen Besteuerungstatbestand erfüllen würde, bestimmt sich ab dem VZ 2009 nach § 10b Abs 3 S 3 EStG in der durch das JStG 2009 geänderten Gesetzesfassung die Höhe der Zuwendung nach dem gemeinen Wert des zugewendeten WG, dh dem Einzelv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentliche Dienststellen (§ 10b Abs 1 S 2 Nr 1 EStG)

Rn. 86 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Bei den juristischen Personen des öffentlichen Rechts handelt es sich um selbstständige rechtsfähige Verwaltungsträger, die in den Staatsorganismus eingegliedert sind und die bestimmte Aufgaben mit hoheitlicher Befugnis erfüllen, Heinicke in Schmidt, § 10b EStG Rz 17 (43. Aufl 2024). Es handelt sich dabei zB um die Gebietskörperschaften (Bun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem EWR-Staat belegen sind (§ 10b Abs 1 S 2 Nr 3 EStG)

Rn. 90 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Vorschrift betrifft Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die in einem EU-Mitgliedsland oder einem EWR-Staat belegen sind und die keine inländische Einkünfte erzielen, jedoch nach § 5 Abs 1 Nr 9 KStG steuerbefreit wären, wenn sie inländische Einkünfte erzielen würden, Kulosa in H/H/R, § 10b EStG Rz 52 (08/2023). Ob d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / f) Immobilienübertragung gegen wiederkehrende Leistungen

Rz. 78 Als wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung kommen in Betracht: Rz. 79 Seit 2008 liegt bei einer Übertragung eine...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 42 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Satzung und tatsächliche Geschäftsführung müssen miteinander im Einklang stehen (sog. materielle Satzungsmäßigkeit). D. h., die tatsächliche Geschäftsführung muss auf die selbstlose, ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprec...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Grds keine Aufteilung im Kernbereich der Lebensführungskosten

Rn. 158 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der Kernbereich der Lebensführungskosten (Wohnen, Kleidung, Ernährung, Hobby, Freizeit; s Rn 71 ff) ist von der geänderten Rspr zum Aufteilungsgebot regelmäßig nicht betroffen. Derartige Aufwendungen werden zur Wahrung des (Familien-)Existenzminimums (subjektives Nettoprinzip) bereits pauschal im Grundfreibetrag (§ 32a Abs 1 S 2 Nr 1 EStG) ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Verzicht auf Zuwendungsbestätigung, buchmäßiger Nachweis der Zuwendungen

Rn. 146 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Gem § 50 Abs 4 EStDV kann, sofern die weiteren Voraussetzungen des § 50 Abs 4 S 1 Nr 1 Buchst a und b EStDV gegeben sind, bei (Geld-)Zuwendungen zur Hilfe in Katastrophenfällen oder in Fällen von geringer Bedeutung (ab dem VZ 2021 bis zu EUR 300 (in den VZ 2007–20120: EUR 200; die Vorschrift wurde durch Art 6 Nr 1 JStG 2020 mWv 01.01.2021 geä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen gem § 12 Nr 2 EStG Alt 3

Rn. 199 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Das Abzugsverbot in § 12 Nr 2 EStG Alt 3 bezieht sich auf Zuwendungen, die an eine gegenüber dem StPfl oder seinem Ehegatten gesetzlich unterhaltsberechtigte Person oder deren Ehegatten geleistet werden. Es greift auch ein, wenn die Zuwendungen auf einer besonderen Vereinbarung beruhen. Rn. 200 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Wegen des Begriffs d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gemeinnützige Zwecke

Rn. 71 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Nach § 52 Abs 1 S 1 AO verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Körperschaft ist dann nicht selbstlos tätig, wenn sie die durch Spenden ihrer Gesellschafter erlangten (nicht gebundenen) Vermögensmitt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bedeutung der Norm

Rn. 54 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Bedeutung des § 12 Nr 1 EStG geht über die eines punktuellen Abzugsverbots weit hinaus. § 12 Nr 1 EStG wirkt systembildend, weil die Vorschrift zur Verwirklichung der Grundentscheidung des deutschen ESt-Rechts beiträgt, dass Einnahmen erst nach Abzug der Erwerbsaufwendungen besteuert werden. Dieses sog objektive Nettoprinzip (vgl BVerfG ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Begrenzung des Abzugs von Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung auf den gesamten Zehnjahreszeitraum (§ 10b Abs 1a S 3 EStG)

Rn. 196 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der zusätzliche Abzugsbetrag von EUR 2 Mio bei nach §§ 26, 26b EStG zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern für Spenden in das zu erhaltende Vermögen (Vermögensstock) einer Stiftung erfährt durch § 10b Abs 1a S 3 EStG eine Begrenzung. Der besondere Abzugsbetrag kann von dem StPfl innerhalb des gesamten Zehnjahreszeitraums nur einmal in...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jestädt, Erbschaftsteuerzahlungen im voraus auf den Jahreswert nach § 23 ErbStG als dauernde Last?, DStR 1993, 1620; Söffing, Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Nichtabziehbarkeit von Nachforderungszinsen nach § 233a AO, BB 2002, 1456; Eggesiecker/Ellerbeck, Zinsen auf Steuern – Guthabenzinsen versteuern, Schuldzinsen nicht absetzen?, BB 2004, 745; von Wedelstädt, Die Änd...mehr