Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderausgaben

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 3.1.3 Überwiegendes Interesse des Verantwortlichen

Rz. 44 § 29b Abs. 2 S. 1 AO trägt dem besonderen Schutzbedürfnis sensibler Daten u. a. auch dadurch Rechnung, dass die Verarbeitung dieser Daten davon abhängig gemacht wird, dass das (öffentliche) Interesse an der Verarbeitung das Schutzinteresse der betroffenen Person überwiegt. Die Anforderung, dass die Interessen des Verantwortlichen an der Datenverarbeitung die Interesse...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 29b Ve... / 3.1 Zugelassene Verarbeitung sensibler Daten (Abs. 2 S. 1)

Rz. 36 Von dem Verarbeitungsverbot für sensible Daten macht Art. 9 Abs. 2 DSGVO eine Ausnahme, wenn die betroffene Person in die Verarbeitung ausdrücklich eingewilligt hat, die betreffenden Daten von der betroffenen Person öffentlich gemacht worden sind, die Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder bei Handlungen der Gerichte im Rahm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Rn. 14 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Sonderausgaben sind nach § 50 Abs 1 S 4 EStG grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Eine Ausnahme gilt etwa für Spenden, weil § 10b EStG nicht unter den ausgeschlossenen Vorschriften aufgeführt ist. Ferner ist abweichend von § 50 Abs 1 S 4 EStG auf Basis des durch das JStG 2020 neu eingefügten § 50 Abs 1a EStG ein Abzug von Beiträgen zu Ver...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Sonstiges

Rz. 21 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Über Aufwendungen von Ärzten und Zahnärzten für die eigene Zukunftssicherung und die ihrer ArbN (Arzthelfer) > Sonderausgaben Rz 25 ff; > Lebensversicherungsprämien, > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 51 ff. Zur Frage, welche > Berufsständische Versorgungseinrichtungen die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Vorschrift des § 50 EStG wurde im Jahre 1949 in das EStG aufgenommen und seitdem zahlreichen Änderungen unterworfen. In den letzten Jahren sind im Wesentlichen die folgenden Entwicklungen zu konstatieren. Das JStG 2009 v 19.12.2008 (BGBl I 2008, 2794) führte vor dem Hintergrund europarechtlicher Entwicklungen zu einer Neufassung des § 50 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Veranlagung bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit (§ 50 Abs 2 S 2 Nr 4 EStG)

Rn. 39 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs scheidet bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit iSd § 49 Abs 1 Nr 4 EStG aus, wenn ein Freibetrag nach § 39a Abs 4 EStG gebildet ist und der im Kj insgesamt erzielte Arbeitslohn höher ist als die Summe aus dem Grundfreibetrag (§ 32a Abs 1 S 2 Nr 1 EStG), dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a S 1...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Nutzung zu Ausbildungszwecken

Rz. 77 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b und 6c EStG – also die Arbeitszimmer-Regelungen (> Rz 15 ff) und jene zur Homeoffice-Pauschale (> Rz 93 ff) – gelten für den Abzug von > Sonderausgaben iSd § 10 Abs 1 Nr 7 EStG sinngemäß (> Rz 7, > Rz 101; BMF vom 15.08.2023, Rz 41, BStBl 2023 I, 1551, > Anh 2 Arbeitszimmer ). Aufwendungen des Stpfl für sein häusliches ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Arbeitsuche

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Aufwendungen für die Arbeitsuche können vorweggenommene WK sein (> Werbungskosten Rz 50–53). Voraussetzung dafür ist, dass nach den Gesamtumständen ein konkreter Zusammenhang mit künftig im > Inland zu erzielenden > Einnahmen besteht. Unter dieser Voraussetzung sind auch vergebliche Aufwendungen abziehbar (BFH 106, 513 = BStBl 1972 II, 930; B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lüdicke, SteuerentlastungsG 1999/2000/2002, Änderungen bei beschränkt StPfl, IStR 1999, 193; Schnitger, Das Ende der Bruttobesteuerung beschränkt StPfl, FR 2003, 745; Endres, Die Fußball-WM einmal aus anderer Sicht: Steuerfragen rund um das runde Leder, PIStB 2006, 143; Lüdicke, Probleme der Besteuerung beschränkt StPfl, DStR 2008, Beiheft zu Heft 17, 25; Hartmann, Neuregelung d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Private Altersvorsorge (Riester)

Rz. 21 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Bestimmte Teile des Arbeitslohns können vorübergehend auf einem Zeitwertkonto angesammelt werden, um spätestens am Jahresende im Wege der Entgeltumwandlung als Einmalzahlung in einer arbeitnehmerfinanzierten BetrAV angelegt zu werden (> Rz 20). Beabsichtigt der ArbN, für diese Beiträge die Förderung durch Altersvorsorgezulage zu beantragen (...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Summe der Einkünfte

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Summe der Einkünfte ist ein Zwischenergebnis bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens, das die > Bemessungsgrundlage für die tarifliche > Einkommensteuer bildet. Es ist das Ergebnis aus der Addition der > Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten und Ausgangspunkt für die Berechnung des > Gesamtbetrag der Einkünfte. Schematisch ergeben ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Studiendarlehen

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Muss der Empfänger eines > Ausbildungsdarlehen dieses nebst einem Zuschlag zurückzahlen, so gehört der Zuschlag idR zu den Ausbildungskosten (> Sonderausgaben), wenn damit nachträglich die im Zusammenhang mit der Ausbildung gewährten Vorteile abgegolten werden sollen. Sie können > Werbungskosten sein, wenn der Zuschlag weitaus überwiegend als Druck...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Ausbildung

Rz. 26 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Benutzung eines Zimmers zum Zwecke der eigenen Aus- und Weiterbildung wird der beruflichen (Mit-)Benutzung zugeordnet (> Rz 22 f). Sie nimmt dem Zimmer deshalb nicht die Qualität eines ‚häuslichen Arbeitszimmers’ (vgl BFH 160, 562 = BStBl 1990 II, 901). Anderenfalls liefe § 10 Abs 1 Nr 7 EStG, der den SA-Abzug bei Nutzung für die eigene ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Berufliche Nutzung

Rz. 21 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ein Raum wird beruflich genutzt, wenn in ihm die der Erzielung von > Einnahmen dienende berufliche Arbeit ganz oder teilweise verrichtet wird und soweit er der Aufbewahrung der benutzten > Arbeitsmittel dient. Zur Vorbereitung einer konkreten beruflichen Betätigung oder zur Abwicklung der beendeten Berufsarbeit > Rz 22, 24. Rz. 22 Stand: EL 1...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Seit dem VZ 2023 nach § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6c EStG

Rz. 93 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Mit Wirkung ab dem VZ 2023 wurde der Abzug der Homeoffice-Pauschale durch das JStG 2022 (> Rz 14/2) in § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6c EStG neu geregelt. Es wird seither unterschieden, ob für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (> Rz 95) oder doch zumindest zeitweise (> Rz 94). In beiden ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften sind diejenigen, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Diesen Status haben sie entweder deshalb, weil sie beim Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung (WRV) bereits als solche anerkannt waren oder weil ihnen der Status später verliehen wurde, worauf sie einen Anspruch haben, wenn si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Tatbestandsvoraussetzungen

Rn. 4 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Auf der Tatbestandsebene erfordert die Anwendung der iRd Ermittlung von Gewinneinkünften iSd § 2 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG relevanten Vorschrift des § 4i EStG in einem Schritt das Vorliegen von Aufwendungen. Folglich ist die Vorschrift im Hinblick auf einzelne BA zu prüfen, ungeachtet dessen, ob insgesamt ein Gewinn oder Verlust anfällt. Die Art der...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Abziehbare Aufwendungen

Rz. 50 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Soweit die Aufwendungen keinem Abzugsverbot unterliegen, kommt ein Abzug der auf diesen Raum entfallenden Aufwendungen als > Werbungskosten , >Betriebsausgaben und/oder > Sonderausgaben (> Rz 7) in Betracht. Abziehbar sind dem Grunde nach zunächst einmal die ausschließlich dem Arbeitszimmer zuzuordnenden Aufwendungen wie zB die anteiligen all...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Stipendien

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Stipendien sind Unterstützungsleistungen an Studenten > Studierende oder zumeist junge Wissenschaftler oder Künstler zur Finanzierung von Studium, Forschung oder künstlerischen Arbeiten. Wie diese steuerlich zu behandeln sind, hängt zunächst davon ab, ob es sich um steuerbare Einnahmen handelt und welcher Einkunftsart sie zuzurechnen sind (vg...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Steuermindernde Aufwendungen

Rz. 30 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Dienstkleidung ist typische > Berufskleidung . Das gilt auch für die Gesellschaftsuniform (Gesellschaftsanzug mit Effekten) für einen Jugend- und Presseoffizier (EFG 1991, 471). Die Beiträge an Kleiderkassen sind aber noch keine WK (> Berufskleidung Rz 15). WK sind erst die Ausgaben der sog Selbsteinkleider (Anschaffung, Instandhaltung, R...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Abzugsverbot mit Ausnahmen

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Benutzt der Stpfl zur Ausübung seines Berufs, zB als > Arbeitnehmer oder > Abgeordnete oder eine in einem > Ehrenamt tätige Person, ein Arbeitszimmer in seinem häuslichen Umfeld oder einen anderen beruflich genutzten Raum, so sind die damit verbundenen Aufwendungen bei den Überschusseinkünften (vgl § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 4 bis 7 EStG; > Einkünft...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Steuerklassen

Tz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Höhe der Lohnsteuer (als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer bei Angestellten) richtet sich notwendigerweise nach der Höhe des Arbeitslohnes und im Übrigen nach der lohnsteuerlichen Steuerklasse. Arbeitnehmer werden daher für Zwecke der Lohnsteuer/Einkommensteuer sowie der Annexsteuern (Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) in Steuerklas...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Steuervergünstigungen

Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Mit der Anerkennung als nach den §§ 51ff. AO (Anhang 1b) steuerbegünstigt durch die zuständigen Finanzbehörden wegen Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit oder Verfolgung kirchlicher Zwecke sind Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen verbunden. Regelungen werden in den Einzelsteuergesetzen getroffen. Praxisrelevant ist, dass eine zuerkannte Anerkenn...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Steuerfreie und steuerpflichtige Bezüge

Rz. 5 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Für den Bereich der Bundeswehr gelten mehrere > Steuerbefreiungen . Dies betrifft zunächst Sachleistungen an Uniformträger nach § 3 Nr 4 EStG . Zu den Angehörigen der Bundeswehr iSd Norm gehören nicht die Zivilbediensteten (R 3.4 Satz 2 LStR). Steuerfrei sind der Geldwert der ihnen aus Dienstbeständen überlassenen > Dienstkleidung (Buchst a; > R...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtssystematik

Rz. 5 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Ein zu Erwerbszwecken und zu Nichterwerbszwecken, also gemischt genutztes "Arbeitszimmer" im häuslichen Umfeld wird von § 12 Nr 1 EStG insgesamt der privaten Sphäre zugeordnet (> Rz 2/2); die Aufwendungen sind nicht abziehbar (> Lebensführung Rz 3/2), sofern nicht ggf die Homeoffice-Pauschale (> Rz 4, 90 ff) zum Ansatz kommen kann. Für solche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Steuerliche Grundsätze... / IV. Haftung des Arbeitgebers

Rz. 78 Der Arbeitgeber ist, abgesehen vom Fall des § 40 Abs. 3 EStG, nicht Schuldner der Lohnsteuer, § 38 Abs. 2 EStG. Dies gilt auch für den Fall einer Nettolohnvereinbarung. Rz. 79 Für die Lohnsteuerschuld des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber aber als Haftender in Anspruch genommen werden.[51] Nach § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG haftet der Arbeitgeber für die Lohnsteuer, die er ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Für den Abzug als > Werbungskosten kommen nur solche Aufwendungen in Betracht, die in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit entstehen, die mithin so gut wie ausschließlich beruflich veranlasst sind. Soweit eine berufliche Veranlassung nicht oder nur in sehr untergeordnetem Maße gegeben ist, sind sie nicht abziehbar, weil die Voraussetzungen de...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Subvention

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Subventionen sind Leistungen aus öffentlichen Mitteln, denen keine Gegenleistungen gegenüberstehen und mit denen ein bestimmtes Verhalten gefördert werden soll. Bei den Leistungen handelt es sich teilweise um Zahlungen, oft jedoch auch um Steuervergünstigungen. Eine Legaldefinition oder allgemein gültige Begriffsbestimmung gibt es nicht. Die ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Österreich

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Österreich (Hauptstadt: Wien; Amtssprache: Deutsch) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat. Österreich grenzt im Norden an Deutschland und > Tschechien, im Osten an die > Slowakei und > Ungarn, im Süden an > Slowenien und > Italien sowie im Westen an die > Schweiz und > Liechtenstein. Österreich ist Mitglied der > Europäische Unio...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Einstellungsuntersuchung

Rz. 553 Im Zusammenhang mit der Begründung von Arbeitsverhältnissen wünschen Arbeitgeber Einstellungsuntersuchungen häufig auch jenseits gesetzlicher oder tarifvertraglicher Untersuchungspflichten. Dem Bewerber auf eine Stelle steht es vollkommen frei, ob er sich einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung unterzieht oder nicht. Aus diesem Grund können hier keine rechtlichen V...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ausstellung fehlerhafter Zuwendungsbestätigungen

Tz. 89 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Für gemeinnützige Körperschaften können sich strafrechtlich relevante Risiken aus der Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen, hier vor allem im Falle von Sachzuwendungen, ergeben. Häufig hat der Spender eine gewisse "Erwartungshaltung" im Hinblick auf die Höhe seiner Sachzuwendung. Sachspenden haben regelmäßig das Risiko einer fehlerhaften ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2024

1 Allgemein Wichtig Andere Sonderausgaben Sonderausgaben werden in Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsaufwendungen) und andere Sonderausgaben unterteilt. Die als Sonderausgaben abziehbaren Versicherungsaufwendungen sind in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. Zu den Sonderausgaben, die keine Vorsorgeaufwendungen sind, gehören auch Kinderbetreuungskosten und Schulgeld für de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2024 / 2 Abziehbare Sonderausgaben

Sonderausgaben-Pauschbetrag Haben Sie keine oder nur ganz geringe in der Anlage Sonderausgaben aufgeführten Aufwendungen, wird für diese Sonderausgaben ein Pauschbetrag von 36 EUR bzw. 72 EUR bei Zusammenveranlagung von Ehegatten berücksichtigt (§ 10c EStG). Sonderausgaben gehören zu den Kosten der privaten Lebensführung. Nach § 12 Satz 1 EStG sind sie ausdrücklich vom Abzugsv...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2024 / 3 Grundsätze zu Sonderausgaben

Allgemeine Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug Neben besonderen Voraussetzungen für einzelne Arten von Sonderausgaben sind folgende Punkte bei allen Sonderausgaben zu beachten: Ein Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug geht dem Abzug von Sonderausgaben vor. Sonderausgaben kann nur abziehen, wer unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Sonderausgaben kann grds. nur...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2024 / 1 Allgemein

Wichtig Andere Sonderausgaben Sonderausgaben werden in Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsaufwendungen) und andere Sonderausgaben unterteilt. Die als Sonderausgaben abziehbaren Versicherungsaufwendungen sind in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. Zu den Sonderausgaben, die keine Vorsorgeaufwendungen sind, gehören auch Kinderbetreuungskosten und Schulgeld für den Besuch vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2024 / 8 [Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung → Zeilen 13 und 14]

Abzugsfähig sind alle Aufwendungen i. Z. m. der Erstausbildung oder dem Erststudium des Steuerpflichtigen oder seines Ehegatten bis maximal 6.000 EUR (pro Person). Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weit...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2024 / 10 [Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting)→ Zeilen 29–36]

Überblick Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrenntlebenden Ehegatten sind für zwei Personen mit deren Zustimmung (amtlicher Vordruck Anlage U) und unter Angabe deren steuerlicher Identifikationsnummer bis zu 13.805 EUR als Sonderausgaben abzugsfähig. Wegen einer möglichen Erhöhung des Höchstbetrags sind die Beiträge zur (Basis-)Kranken- und Pflegeversich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2024 / 4 [Kirchensteuer → Zeile 4]

Überblick Hier tragen Sie alle im Veranlagungsjahr von Ihnen oder Ihrem Ehegatten tatsächlich gezahlten Kirchensteuern (s. LSt-Bescheinigung, Vorauszahlungen, Nachzahlungen für Vorjahre) und das Kirchgeld ein. Die von Banken einbehaltene KiSt auf Kapitalerträge ist nicht als Sonderausgabe abzugsfähig, wenn die Kapitalerträge mit dem gesonderten Steuertarif nach §§ 32d, 43a ES...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2024 / 12 Steuerberatungskosten

Steuerberatungskosten können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Abschaffung des Sonderausgabenabzugs ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BFH, Urteil v. 4.2.2010, X R 10/08, BFH/NV 2010 S. 1012; BFH, Urteil v. 16.2.2011, X R 10/10, BFH/NV 2011 S. 977; BFH, Urteil v. 17.10.2012, VIII R 51/09, BFH/NV 2013 S. 365). Betriebsausgaben und Werbungskosten Stehen Steuerbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2024 / 5 [Zuwendungen → Zeilen 5–12]

Überblick Der Vordruck unterscheidet vier Arten von Zuwendungen: Parteizuwendungen (Zeile 7), Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen (Zeile 8), Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung (Zeilen 9–12) und Zuwendungen für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke (Zeile 5). Begünstigt sind ggf. auch Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen im EU/EWR-Ausland ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2024 / 9 [Gezahlte Versorgungsleistungen, Renten, dauernde Lasten → Zeilen 15–28]

Überblick Zahlen Sie eine Versorgungsleistung, z. B. Rente (Zeilen 15–21) oder eine sog. dauernde Last (Zeilen 22–28; rentenähnliche Zahlungen) aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung (im Regelfall als Gegenleistung für die Übertragung von (Betriebs-)Vermögen im Rahmen einer Vermögensübergabe oder vorweggenommenen Erbfolge), können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2024 / 11 [Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten→ Zeilen 37–41]

Überblick Name und steuerliche Identifikationsnummer der empfangsberechtigten Person sind zu benennen. Nur bei Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs muss eine von beiden Ehegatten unterschriebene Anlage U mit der Steuererklärung eingereicht werden. Gesetzlicher Versorgungsausgleich Achtung Gesetzlicher Versorgungsausgleich: keine Sonderausgaben Ein geset...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rund um die Einkommensteuer... / 4 Wie ordne ich meine Belege und welche Kosten kann ich wo eintragen?

[Belegcheck] Die folgende, in alphabetischer Reihenfolge sortierte Tabelle mit häufig vorkommenden Kosten ermöglicht es Ihnen, Ihre Belege zu ordnen, und gibt an, wo in der Steuererklärung Sie die zugrunde liegenden Ausgaben eintragen können. Weitere Informationen zu den Kosten und dem steuerlichen Abzug finden Sie bei Bedarf in den Erläuterungen zu dem jeweiligen Vordruck un...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2024 / 7 Zuwendungen an politische Parteien und unabhängige Wählervereinigungen

Steuerermäßigung und ggf. Sonderausgabenabzug Zuwendungen an politische Parteien i. S. d. § 2 ParteiG bzw. Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen werden durch eine Steuerermäßigung (direkter Abzug von der tariflichen ESt) steuerlich gefördert (§ 34g EStG). Nur bei Zuwendungen an politische Parteien kann zusätzlich ein Abzug von Sonderausgaben nach § 10b Abs. 2 EStG in...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2024 / 6 [Zuwendungen an Stiftungen (Vermögensstockspenden) → Zeilen 9–12]

Übersicht Die 2024 zugewendeten Spenden in den Vermögensstock einer Stiftung tragen Sie bitte in die Zeilen 9–10 ein. In Zeile 11 bestimmen Sie, welchen Anteil davon Sie im Jahr 2024 abziehen. In Zeile 12 können Sie den Abzug entsprechender, noch nicht berücksichtigter Zuwendungen aus Vorjahren im Jahr 2024 geltend machen. Andere (nicht in den Vermögensstock eingebrachte) Sti...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 3.14 [Andere Personen, geschiedene oder dauernd getrenntlebende Ehegatten, Kinder → Zeilen 37, 38, 42, eZeilen 39–41]

[Steuerpflichtiger ist Versicherungsnehmer für andere Personen → Zeilen 37, 38 und 42, eZeilen 39–41] Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge für andere Personen, z. B. für den nicht dauernd getrenntlebenden Ehegatten, wenn die Einzelveranlagung von Ehegatten beantragt wurde oder für Vater oder Mutter bzw. für Kinder, die keine Kinder i. S. d. EStG sind, können Sie ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Vorsorgeaufwand (Vor... / 1 Allgemein

Wichtig Für bestimmte private Versicherungen erforderlich Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen) sind Teil der Sonderausgaben (→ Anlage Sonderausgaben). Die Anlage Vorsorgeaufwand benötigen Sie, wenn Sie im Gesetz abschließend aufgezählte Vorsorgeaufwendungen (Versicherungsbeiträge) als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen wollen. Ehegatten, die zusammen veranlagt werde...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Unterhalt 2024 / 2 Steuerlicher Abzug von Unterhaltsleistungen

Unterhalt für bedürftige Personen und Kosten für deren Ausbildung sind entweder (abzugsfähige) Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG), gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen oder sind nicht abzugsfähig. Die Beurteilung hängt davon ab, in welchem Verhältnis der Unterhaltszahlende zur unterstützten Person steht. Folgende Fallkonstellationen sind möglich: Die Zahlung erf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 8 Kinderbetreuungskosten

[Aufwendungen als Sonderausgaben → Zeilen 66–72] Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung (Kinderbetreuungskosten, Zeile 66) eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes i. S. d. § 32 EStG (Zeilen 68-70, sind ab dem Geburtsmonat bis zur Vollendung seines 14. Lebensjahres mit zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR im Jahr je Kind (ab Vz. 2025 ...mehr