Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderausgaben

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Die Wirtschaftsüberlassung

Rn. 169 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Zum Begriff und Inhalt einer Wirtschaftsüberlassung s § 13 Rn 200–208 (Mitterpleininger). Bis zur gesetzlichen Neuregelung der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen in § 10 Abs 1 Nr 1a EStG (ab VZ 2008) wurde die Wirtschaftsüberlassung als Versorgungsvertrag gewertet, mit der Folge, dass die Leistungen des Nutzungsberechtigten bei ih...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Ursprung der Regelung

Rn. 10 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Nach der ursprünglichen Beschlussfassung des Bundestages (BT-Drucks 14/4595, 62) sollten die Festsetzung der Altersvorsorgezulage und die Ermittlung eines über den Zulageanspruch hinausgehenden Steuervorteils aus dem Sonderausgaben-Abzug durch das jeweils zuständige Wohnsitz-FA iRd jährlichen ESt-Veranlagung erfolgen. Auf Anregung des Vermit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Nicht förderfähige Aufwendungen

Rn. 26 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Folgende Aufwendungen sind nicht förderfähig:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Auswirkungen für die Ertragsteuern

Tz. 4 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Für ertragsteuerliche Zwecke gilt Folgendes: Verluste, die in den betreffenden Veranlagungszeiträumen erwirtschaftet werden, bei denen aber die Besteuerungsfreigrenze des § 64 Abs. 3 AO (Anhang 1b) nicht überschritten wird, können nicht im Rahmen des Verlustabzugs bei einer Körperschaftsteuerveranlagung (s. § 10d EStG, Anhang 10) noch als Gew...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Besonderheiten bei Personengesellschaften

Tz. 123 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Aufwendungen i. S. v. § 10b EStG (Anhang 10), die von Personengesellschaften getätigt werden, dürfen bei diesen den Gewinn nicht mindern. Sie sind daher im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung als Privatentnahmen der einzelnen Gesellschafter zu erfassen. Im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte werden die Sp...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Sammelzuwendungsbestätigung

Tz. 156 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Beispiel: Der Verein Herzblut e. V., Herzerstr. 7, 36 251 Bad Hersfeld, wurde wegen Förderung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO, s. Anhang 1b) zuletzt mit Freistellungsbescheid vom 17.11.2019 für die Jahre 2015–2017 vom Finanzamt als steuerbegünstigte Einrichtung anerkannt. Das Vereinsmitglied Heiner Herzig hat in 2020 neben seinen Mitgliedsbeitra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Nicht zu berücksichtigende Aufwendungen (§ 82 Abs 4 EStG)

Rn. 14 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Von der Förderung ausgeschlossen sind nach § 82 Abs 4 EStG Aufwendungen, für die eine ArbN-Sparzulage nach dem 5. VermBG gewährt wird. Insb nicht förderungsfähig sind daher Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Kapitallebensversicherung, die durch ArbN-Sparzulage gefördert werden. Ebenso kann für Aufwendungen, für die eine Wohnungsbauprämie n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Nachzahlungsmöglichkeit (§ 82 Abs 5 EStG)

Rn. 17 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Der durch das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – KroatienAnpG – vom 25.07.2014 (BGBl I 2014, 1266) eingefügte § 82 Abs 5 EStG nimmt inhaltlich die Vorschrift des § 52 Abs 63b EStG aF auf. Mit dem KroatienAnpG verbunden ist die Bereinigung des...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 43 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 § 10b Abs. 1 EStG (Anhang 10), § 9 Nr. 5 GewStG (Anhang 7) und § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG (Anhang 3) schreiben ausdrücklich vor, dass die Zuwendungen/Spenden beim Spendenempfänger unmittelbar für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden müssen, damit beim Zuwendungs-/Spendengeber eine Berücksichtigung als Sonderausgaben erfo...mehr

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Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge

Zusammenfassung Das BMF hat am 30.9.2024 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) veröffentlicht. Mit dem pAV-Reformgesetz soll die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend reformiert werden. Der bislang vorliegende Entwurf will sich dabei eng an den Empfehlungen der von der Bundesreg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Betreuungsbedarf des Kindes

Rn. 130 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Aus Art 6 Abs 1 und 2 GG folgt, dass die steuerliche Leistungsfähigkeit der Eltern generell auch durch den Betreuungsbedarf des Kindes gemindert ist, vgl BVerfG v 10.11.1998, 2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/91, 2 BvR 980/91, BStBl II 1999, 182. Diese Minderung der steuerlichen Leistungsfähigkeit ist unabhängig von der Art der Betreuung und davon,...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Vermögensausstattung von Stiftungen

Tz. 69 Stand: EL 139 – ET: 10/2024 Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke einer Stiftung, die die Voraussetzungen für den Empfang von Zuwendungen i. S. d. § 10b Abs. 1 Satz 2–6 EStG (Anhang 10) erfüllt und die zur Vermögensausstattung der Stiftung bestimmt ist, können auf Antrag des (Zu-)Stifters im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Laufende Einnahmen aus Lebensversicherungen (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 4 EStG)

Rn. 100 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Wie schon grundsätzlich bisher unterliegen die nicht in Rentenleistungen bestehenden Leistungen aus einer Kapital bildenden Kapital- oder Rentenversicherung dem Steuerabzug. Rn. 101 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Bei Altverträgen (Vertragsschluss vor dem 01.01.2005) gilt die Pflicht zum Steuerabzug nur ausnahmsweise. Meist sind die rechnungsmäßi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 19 Beschwerde [Rdn 1164]

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P / 15 Pflichtverteidiger, Mehrere/zusätzliche Pflichtverteidiger [Rdn 3715]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
P / 2 Pflichtverteidiger, Auswahl des Verteidigers [Rdn 3429]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V / 15 Vernehmungsbeistand [Rdn 4990]

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Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalflussrechnung/Cashfl... / 3 Interpretation von Kapitalflussrechnungen

Rz. 87 Das Nutzenpotenzial von Rechnungswesendaten ist abhängig von deren Informationsgehalt und damit von deren Relevanz und Verlässlichkeit. Während Ersteres die auf den Entscheidungszweck gerichtete Eigenschaft des Gegenstandes, über den informiert wird, bezeichnet, ist die Verlässlichkeit Ausdruck der Objektivierbarkeit der Darstellung. Die Verlässlichkeit drückt sich da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.11.4.2 Versorgungsleistungen bei unentgeltlicher Vermögensübertragung

Rz. 181 Nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG begünstigte Versorgungsleistungen sind wiederkehrende Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung – in der Regel zur vorweggenommenen Erbfolge – geleistet werden.[1] Voraussetzung ist die Übertragung des in Rz. 180 genannten Vermögens aufgrund vertraglicher Regelung unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.13.3.2 Steuerrechtliche Begünstigungen

Rz. 244 Nach § 10b Abs. 1 EStG können Spenden zur Förderung gemeinnütziger Zwecke insgesamt bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Kj. aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben abgezogen werden (allgemeiner Spendenabzug). Zuwendungen, die diese Grenzen überschreiten, lassen sich in folgende Jahre unbegrenzt vo...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.11.4.6 Kein Sonderausgabenabzug nach willkürlich ausgesetzten Zahlungen

Rz. 192 Änderungen eines Versorgungsvertrags können steuerlich nur dann berücksichtigt werden, wenn sie von den Vertragsparteien schriftlich fixiert worden sind.[1] Leistungen müssen wie vereinbart erbracht werden, andernfalls ist der Sonderausgabenabzug gefährdet. Sind sie dazu aus wirtschaftlichen Gründen nicht (mehr) in der Lage, muss der Vertrag an die geänderten Verhält...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.11.4.1 Überblick

Rz. 180 Versorgungsleistungen werden regelmäßig vereinbart, wenn bestimmte Wirtschaftsgüter im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden. Hierbei ist – trotz Zahlungsflusses – insgesamt von einem unentgeltlichen Vorgang auszugehen.[1] Versorgungsleistungen liegen unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG [2] vor und sind beim Verpflichteten als Sonder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.11.4.5 Keine Versorgungsleistungen bei Gleichstellungsgeldern

Rz. 191 Hat der Erbe aufgrund eines Erbverzichtvertrags seinen Geschwistern auf deren Lebenszeit wiederkehrende Leistungen zu erbringen, ist die Vermutung, dass damit erbrechtliche Ansprüche zeitlich gestreckt, nicht jedoch als Sonderausgaben abziehbare Versorgungsleistungen gezahlt werden, nur in Ausnahmefällen widerlegt. Als Argument für die Versagung des Sonderausgabenabz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.11.4.4 Keine Versorgungsleistungen aufgrund eines Vermächtnisses

Rz. 189 Aufgrund eines Vermächtnisses bezogene wiederkehrende Zahlungen sind bei vorherigem Verzicht auf das Pflichtteilsrecht nicht nach § 22 Nr. 1a EStG steuerbar.[1]. Zwar kann sich der Vermögensübergeber im Fall einer Vermögensübergabe von Todes wegen Versorgungsleistungen i. S. v. § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG auch für bestimmte dritte Personen vorbehalten. Ein solcher Vorbeh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.2 Maßnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 198 Als Maßnahmen zur Regelung der vorweggenommenen Erbfolge sind sämtliche Rechtsgeschäfte unter Lebenden möglich, die nicht dem Erbrecht unterliegen. Es besteht keine Einschränkung auf die typischen Formen des Erbrechts, z. B. Testament, Erbvertrag oder Vermächtnis. Rz. 199 Als Gestaltungsmittel kommen u. a. die Schenkung, die Errichtung neuer oder die Umwandlung besteh...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteueranrechnung: St... / 3.1 Grundfall

Der Gewerbesteuer-Messbetrag ist für jeden Gewerbebetrieb gesondert zu bestimmen. Hat ein Steuerpflichtiger mehrere Gewerbebetriebe bzw. hält neben einem Einzelunternehmen eine Beteiligung an einer Personengesellschaft, sind die einzelnen Gewerbesteuer-Messbeträge getrennt zu ermitteln, mit dem Faktor 4 zu vervielfältigen und auf die zu zahlende Gewerbesteuer zu begrenzen. We...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.2.2.4 Parteiwille

Rz. 35 Ein übereinstimmender Wille der Vertragsparteien, wie er seinen Niederschlag in der Gestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen ihnen gefunden hat, kann ein Indiz für oder gegen das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses sein, wenn er auch tatsächlich dementsprechend durchgeführt worden ist.[1] Unerheblich ist hingegen der Wille einer Partei, die Vertragsbeziehungen in e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.6 Preisausschreiben und Verlosungen

Bereits bei der Abgrenzung der Geschenke wurde darauf hingewiesen, dass Preise anlässlich eines Preisausschreibens aus Sicht der Finanzverwaltung keine Geschenke darstellen. Veranstaltet ein Unternehmen selbst ein Preisausschreiben oder eine Verlosung bzw. beteiligt es sich an einer derartigen Maßnahme eines Dritten, so kann in solchen Fällen eine Werbemaßnahme vorliegen, mu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.5.2 Nachrang gegenüber Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen

3.5.2.1 Konkurrenzverhältnis zu Kinderbetreuungskosten Rz. 84 Um eine Doppelbegünstigung zu vermeiden, sind auch Aufwendungen von der Begünstigung nach § 35a EStG ausgeschlossen, die als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen "berücksichtigt" wurden. § 35a EStG ist gegenüber diesen anderweitigen Abzugsmöglichkeiten nachrangig. Die Nachrangigkeit des § 35a EStG hing ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.5.2.2 Konkurrenzverhältnis zu anderen Aufwendungen als Kinderbetreuungskosten und Erwerbsaufwendungen

Rz. 85 Anders ist das Verhältnis zu § 33 EStG zu beurteilen, da § 35a Abs. 5 EStG insoweit darauf abstellt, ob Aufwendungen "berücksichtigt wurden" (Rz. 87ff.). Anders als bei den Kinderbetreuungskosten i. S. v. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG, bei denen § 35a EStG bereits dann nicht anwendbar ist, wenn die Aufwendungen dem Grunde nach unter die genannten Vorschriften fallen (Rz. 84)...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.5.2.1 Konkurrenzverhältnis zu Kinderbetreuungskosten

Rz. 84 Um eine Doppelbegünstigung zu vermeiden, sind auch Aufwendungen von der Begünstigung nach § 35a EStG ausgeschlossen, die als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen "berücksichtigt" wurden. § 35a EStG ist gegenüber diesen anderweitigen Abzugsmöglichkeiten nachrangig. Die Nachrangigkeit des § 35a EStG hing nach dem insoweit eindeutigen Wortlaut des § 35a EStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.1 Haushaltsnahe Dienstleistungen (Abs. 2) mit Ausnahme von Handwerkerleistungen

Rz. 44 Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören alle Tätigkeiten, die auch Gegenstand eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses sein können, also z. B. Reinigungs-, Hausmeister-, Pflegedienste und Gartenpflege (Rz. 28). Dies wird z. T. bestritten mit dem Hinweis, dass der Zweck des Gesetzes, Schwarzarbeit zu unterbinden, es erfordere, alle Dienstleistungen, die i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.5 Nachrangigkeit der Steuerermäßigung (§ 35a Abs. 5 S. 1 EStG)

Rz. 81 Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG ist i. d. S. nachrangig, als in sie nur solche Aufwendungen einbezogen werden können, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind und auch nicht als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen "berücksichtigt" wurden. 3.5.1 Nachrang gegenüber Erwerbsaufwendungen Rz. 82 Die Steuerermäßigung nach § 35a EStG ist nicht anwen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 23.12.2002 [1] eingeführt worden. Sie war erstmals für im Vz 2003 geleistete Aufwendungen anzuwenden, soweit die den Aufwendungen zugrunde liegenden Arbeits- oder Dienstleistungen nach dem 31.12.2002 erbracht wurden. "Geleistet" sind die Aufwendungen, wenn sie nach § 11 Abs. 2 EStG abgeflossen sind. Rz. 10 Die Steuerermäßigung in ihrer ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.7.3 Begünstigung ohne eigene Belastung bzw. Rechnungsstellung gegenüber dem Stpfl.

Rz. 98a Der BFH lässt im Bereich der Sonderausgaben und Werbungskosten in Sonderfällen den Abzug von Aufwendungen zu, die der Stpfl. nicht selbst getragen hat. Diese Ausnahmen sind auch auf § 35a EStG übertragbar, wenn eine Belastung des Stpfl. vorliegt und die übrigen Voraussetzungen des § 35a EStG erfüllt sind.[1] So lässt der BFH die einem Gesellschafter als verdeckte Gewi...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervorteile für Gebäude ... / 2 Höhe

10 x 9 % Nach § 10f Abs. 1 EStG können von den Aufwendungen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen 10 Jahre lang jeweils bis zu 9 % der Aufwendungen wie Sonderausgaben abgezogen werden. Die Jahresbeträge sind grundsätzlich gleich hoch. Dies gilt auch für das Jahr, in dem die Baumaßnahmen abgeschlossen wurde...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervorteile für Gebäude ... / 3 Begünstigte Aufwendungen

Bescheinigung ist maßgebend Berücksichtigungsfähig sind grundsätzlich nur die von der Gemeindebehörde bescheinigten Aufwendungen. Dazu gehören Herstellungskosten, Anschaffungskosten und Erhaltungsaufwendungen. Hinweis Anschaffungskosten Die Förderung nach § 10f EStG erfasst nur den Teil der Anschaffungskosten eines Grundstückserwerbers, der auf begünstigte Baumaßnahmen der vor...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervorteile für Gebäude ... / 3 Nachweispflicht

Bescheinigung der Gemeinde Bei Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen nach den §§ 7h, 10f und 11a EStG ist dem Finanzamt eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde vorzulegen. Daraus muss sich ergeben, dass das Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich belegen ist, dass Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i. S...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervergünstigungen für G... / 3 Abzug bei Nutzungsänderung

Voller Restabzug Wird ein Gebäude während des Verteilungszeitraums veräußert, so ist der gesamte, noch nicht berücksichtigte Teil des Erhaltungsaufwands i. S. d. § 11a EStG im Jahr der Veräußerung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig. Das Gleiche gilt, wenn ein Gebäude nicht mehr zur Einkunftserzielung genutzt wird oder in ein Betriebsvermögen eingebracht ode...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervergünstigungen für G... / 1 Verteilungsmöglichkeit von Erhaltungsaufwendungen

Auch für Betriebsgebäude Nach § 11a Abs. 1 Satz 1 EStG kann Erhaltungsaufwand, soweit er nicht durch Zuschüsse aus Sanierungs- oder Entwicklungsförderungsmitteln gedeckt ist, für Maßnahmen i. S. d. § 177 BauGB an einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich, auf 2 bis 5 Jahre gleichmäßig verteilt als Wer...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervorteile für Gebäude ... / 1 Einführung

Erhöhte Absetzungen von Herstellungs- und Anschaffungskosten (§ 7h EStG) Bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften dienen, können Herstellungskosten und nach Abschluss eines Kaufvertrags anfallende Anschaffungskosten innerhalb eines Zeitraums von 12 Jahren in voller Höhe als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgezogen werden (§ 7h EStG). Sonderbehandlung von Erhaltungs...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervorteile für Gebäude ... / 1 Begünstigte Objekte

Eigennutzung Die Steuervergünstigung nach § 10f EStG wird nur für Aufwendungen an einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäude gewährt. Eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken liegt auch vor, wenn Teile einer ansonsten zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen werden (§ 10f Abs. 1 Satz 4 EStG). Es muss sich hierbei nicht um den Lebensmitte...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Steuervorteile für Gebäude ... / Zusammenfassung

Überblick Nach § 10f Abs. 1 EStG können von den Herstellungskosten für Baumaßnahmen an eigengenutzten Wohnungen in Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen 10 Jahre lang jährlich bis zu 9 % wie Sonderausgaben abgezogen werden. Darüber hinaus begünstigt § 10f Abs. 2 EStG auch Erhaltungsaufwendungen an eigengenutzten Wohnungen in Gebäuden in Sani...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.6 Gesamteinkommensgrenze (Satz 1 Nr. 5)

Rz. 47 Die Familienversicherung der Angehörigen hängt von Einkommensgrenzen ab. Diese Einkommensgrenze ist dynamisch ausgestaltet und beträgt für die Familienversicherung 1/7 der Bezugsgröße des § 18 SGB IV. Ursprünglich stand dieser Wert im engen Zusammenhang mit der Geringfügigkeitsgrenze für Arbeitsentgelt und war damit begründet worden, dass bei einem Gesamteinkommen, da...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / bb) Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 107 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Wird bei einer Zusammenveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern der Sonderausgabenabzug beantragt, gilt für die Günstigerprüfung Folgendes: Rz. 108 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Ist nur ein Ehegatte/Lebenspartner unmittelbar begünstigt und hat der andere Ehegatte/Lebenspartner keinen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen, wird die Steuerermäßigun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / 4. Sonderausgabenabzug

Rz. 91 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Neben der Zulageförderung nach Abschnitt XI EStG können die zum begünstigten Personenkreis gehörenden Steuerpflichtigen ihre Altersvorsorgebeiträge (vgl. Rn. 31 bis 44) bis zu bestimmten Höchstbeträgen als Sonderausgaben geltend machen (§ 10a Abs. 1 EStG). Bei Ehegatten/Lebenspartnern, die nach § 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranla...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / c) Gesonderte Feststellung der zusätzlichen Steuerermäßigung

Rz. 114 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine gesonderte Feststellung der zusätzlichen Steuerermäßigung nach § 10a Abs. 4 Satz 1 EStG ist nur durchzuführen, wenn der Sonderausgabenabzug nach § 10a Abs. 1 EStG günstiger ist als der Zulageanspruch nach Abschnitt XI EStG. Das Wohnsitzfinanzamt stellt in diesen Fällen die über den Zulageanspruch hinausgehende Steuerermäßigung fest und...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Musikschule

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Musiklehrer an Musikschulen können als > Arbeitnehmer oder selbständig tätig sein (> Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit). Bei einer Musikschule, die von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (zB der Gemeinde) getragen wird, kann der Freibetrag des § 3 Nr 26 EStG in Betracht kommen; zu Einzelheiten > Freibeträge für nebenb...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / c) Nicht unmittelbar begünstigte Personen

Rz. 25 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Nicht unmittelbar begünstigt sind insbesondere die in Anlage 1 Abschnitt C aufgeführten Personengruppen. Rz. 26 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Ein Steuerpflichtiger ist nicht berechtigt, seine Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben gem. § 10a EStG abzuziehen, wenn er im gesamten Beitragsjahr nicht mehr "aktiv", sondern lediglich in früheren Ja...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / a) Geförderte Beiträge

Rz. 133 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Zu den geförderten Beiträgen gehören die geleisteten Eigenbeiträge zuzüglich der für das Beitragsjahr zustehenden oder gezahlten Zulage, soweit sie den Höchstbetrag nach § 10a EStG nicht übersteigen, mindestens jedoch die gewährten Zulagen und die geleisteten Sockelbeträge im Sinne des § 86 Abs. 1 Satz 4 EStG. Bei mehreren Verträgen ist der...mehr