Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderausgaben

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kinderadditive

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Belastungen der Eltern durch ihre Kinder werd...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kinderschwester

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Aufwendungen für die Beschäftigung einer Kinderpflegerin werden im Rahmen von § 10 Abs 1 Nr 5 EStG als > Sonderausgaben berücksichtigt; zu Einzelheiten > Kinderbetreuung. Rz. 2 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Wegen des Abzugs der Ausgaben als AgB > Krankheitskosten Rz 10 Hauspflegerin ; ferner > Kindergarten Rz 5.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Verpflichtung zur Zahlung einer Rente, die zum Erwerb oder zur Sicherung von Einkünften eingegangen worden ist, kann beim Leistenden – je nach Einkunftsart – zu > Betriebsausgaben oder > Werbungskosten führen. Besteht kein solcher Zusammenhang mit besteuerbaren Einkünften, können die Aufwendungen > Sonderausgaben (> Rz 3 ff) oder nicht ab...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Renten aus vor 2005 abgeschlossenen Lebensversicherungen

Rz. 97 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Vor 2005 abgeschlossene Verträge (Altverträge) über eine RV auf den Erlebensfall mit und ohne Kapitalwahlrecht werden auch über den VZ 2004 hinaus weiterhin durch den SA-Abzug gefördert (vgl § 10 Abs 1 Nr 3a EStG; > Rentenbeiträge Rz 2, > Sonderausgaben Rz 43/1). Ergänzend > Lebensversicherungsprämien. Besteuert werden Renten aus Altverträgen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Besteuerungshinweise

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zur näheren Bestimmung des Begriffs "Rente" > Rz 3 ff. Für eine Altersrente werden in der Ansparphase Beiträge geleistet, die aus staatlich gefördertem oder nicht gefördertem > Einkommen erbracht werden; zu Einzelheiten > Rentenbeiträge . Beim Rentenberechtigten, also dem Empfänger der Leistung, kann die Rente je nach Sachverhalt steuerfrei se...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Mit dem Abzug von Kinderbetreuungskosten als > Sonderausgaben setzt § 10 Abs 1 Nr 5 EStG idF seit 2012 (> Rz 10) die Absicht des Gesetzgebers fort, die Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und Beruf zu erleichtern (vgl Gesetzesbegründung – BT-Drs 16/643) und Anreize zur Schaffung von legalen Beschäftigungsverhältnissen in privaten Haushalten zu ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Freiwillige Zuwendungen und Zuwendungen aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht

Rz. 10 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Regelmäßig wiederkehrende freiwillige Zuwendungen, also Leistungen, die nach Art einer Rente ohne Rechtspflicht erbracht werden, sind schon begrifflich keine Renten (> Renten Rz 5 ff). Sie sind keine > Sonderausgaben , weil sie nicht auf einem besonderen Verpflichtungsgrund beruhen (vgl § 10 Abs 1a Nr 2 EStG). Rz. 11 Stand: EL 136 – ET: 11/202...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kraftfahrzeugbenutzung

Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Aufwendungen für die Benutzung des eigenen privaten Kfz können für einen ArbN je nach Art und Anlass der einzelnen Fahrtmehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kulturförderung

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bei Kulturförderung aus öffentlichen Mitteln weisen einige DBA das Besteuerungsrecht – abweichend vom Regelfall – dem Ansässigkeitsstaat zu (> Doppelbesteuerung Rz 217 sowie die Länderstichworte). Werden > Ausländische Kulturorchester im > Inland tätig, wird auf Antrag bei > Beschränkte Steuerpflicht vom Steuerabzug nach § 50a Abs 1 Nr 1 EStG...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kultussteuer

Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Kultussteuern, die von Religionsgemeinschaften in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts von ihren Mitgliedern aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erhoben werden, sind Kirchensteuern iSd § 10 Abs 1 Nr 4 EStG und somit als > Sonderausgaben Rz 70 ff zu berücksichtigen. Das gilt auch für entsprechende Zahlungen an Religionsgemeinscha...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Hinzurechnung von Kindergeld

Rz. 150 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Hat das FA für Zwecke der ESt-Festsetzung Freibeträge iSv § 32 Abs 6 EStG abgezogen, so muss es die Kindergeldbeträge, auf die ein Anspruch besteht, der tariflichen ESt in entsprechendem Umfang (> Rz 156) hinzurechnen (§ 31 Satz 4, § 2 Abs 6 Satz 3 EStG). Unberücksichtigt bleibt bei der Hinzurechnung jedoch der KiG-Anspruch für nach § 70 Ab...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rentenversicherung

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Träger der gesetzlichen Rentenversicherung – GRV – (allgemeine RV und knappschaftliche RV) sind Bundesträger (‚Deutsche Rentenversicherung Bund’ und ‚Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See’) und Regionalträger mit der Bezeichnung ‚Deutsche Rentenversicherung’ unter Hinweis auf die Region (vgl § 125 SGB VI). In ihnen sind die frühere...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Norminhalt von § 10 Abs 1 Nr 5 EStG

Rz. 11 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Stpfl gehörenden Kindes iSv § 32 Abs 1 EStG, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, werden iHv zwei Dritteln, höchstens bis zu 4 000 EUR im Kalenderjahr, als SA abgezogen (§ 10 Abs 1 Nr 5 EStG). Lebt das zu betreuende Kind im Ausland, wird der Höchstbetrag v...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Voraussetzungen in der Person des Steuerpflichtigen

Rz. 12 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der SA-Abzug gilt nur für Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Bei beschränkt Stpfl ist er ausgeschlossen (§ 50 Abs 1 Satz 4 EStG). Rz. 12/1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Personen ohne > Wohnsitz oder gewöhnlichen > Aufenthalt in Deutschland, die ihre Einkünfte im Wesentlichen in Deutschland erzielen, werden aber auf A...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Lohnsteuerliche Behandlung

Rz. 88 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das KuG gehört zu den steuerfreien > Lohnersatzleistungen nach § 3 Nr 2 Buchst a EStG, auch wenn es über den ArbG ausgezahlt wird. Es unterliegt jedoch dem > Progressionsvorbehalt Rz 9/1, 20 ff, was zu einer > Veranlagung von Arbeitnehmern führen kann (vgl auch Hilbert, NWB 2021, 1073); zu den Auswirkungen vgl Hansche/Daub, DStR 2009, 1926 u...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Voraussetzungen in der Person des Kindes

Rz. 15 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Berücksichtigt werden nur Aufwendungen für ein Kind iSd § 32 Abs 1 EStG . Das sind Kinder, die im 1. Grad mit dem Stpfl verwandt sind einschließlich der angenommenen Kinder (> Adoptivkinder) und > Pflegekinder (ergänzend > Kinderfreibeträge Rz 40 ff). Nicht begünstigt sind somit Aufwendungen für Stief- und Enkelkinder, die der Stpfl in seinen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Umfang der abziehbaren Aufwendungen

Rz. 35 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die begünstigten Betreuungskosten werden mit zwei Dritteln der nachweisbaren Aufwendungen, höchstens 4 000 EUR je Kind und VZ abgezogen (§ 10 Abs 1 Nr 5 Satz 1 EStG). Die höchstmögliche Steuerentlastung wird also bei Aufwendungen je Kind von 6 000 EUR im Kalenderjahr erreicht. Beispiel 1: Das Kind der miteinander verheirateten Eltern geht arb...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Art der Aufwendungen

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 § 10 Abs 1 Nr 5 EStG begünstigt nur Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung des Kindes. Das können Aufwendungen in > Geld oder als > Sachbezüge (> Rz 22) sein, die der Stpfl einer anderen Person dafür leistet, dass diese sein Kind behütend oder beaufsichtigend betreut. Die persönliche Fürsorge für das Kind muss der Dienstleistung ihr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Begriffsmerkmale einer Rente

Rz. 3 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Renten sind eine Unterart der > Wiederkehrende Bezüge (vgl § 22 EStG). § 22 Nr 1 Satz 3 Buchst a EStG, der die Rentenbesteuerung regelt, greift den auch aus dem BGB bekannten Begriff der Leibrente auf, bestimmt ihn aber spezifisch steuerrechtlich. Im Ergebnis sollen die nicht bereits im Rahmen anderer Einkunftsarten besteuerten (zur Subsidiar...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / G. Werbungskosten

Rz. 115 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Soweit keine höheren > Werbungskosten nachgewiesen werden, ist der steuerpflichtige Anteil der > Einnahmen aus Renten zur Ermittlung der > Einkünfte um den WK-Pauschbetrag für wiederkehrende Bezüge von 102 EUR zu mindern (§ 9a Satz 1 Nr 3 EStG). Der Pauschbetrag kommt jedoch nur einmal zum Ansatz, auch wenn verschiedene Einnahmen iSd § 22 N...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuern in der Rechnungslegung / 1.2.3 Einkommensteuer und Annexsteuern

Rz. 14 Die Einkommensteuer erfasst das Einkommen natürlicher Personen. Wie bei der Körperschaftsteuer unterscheidet man auch bei der Einkommensteuer unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht (§ 1 EStG). Da Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften (ausgenommen die nach § 1 Abs. 1a KStG zur Körperschaftsbesteuerung optierenden Personengesellschaften) – im Gegensat...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kindergarten

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des ArbN in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen sind steuerfrei (§ 3 Nr 33 EStG); die Beschränkung auf ArbN ist verfassungsgemäß (BFH 238, 76 = BStBl 2012 II, 816). Den Wert der begünstigten Leistungen hat der Gesetzgeber der Höhe nach ni...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Verzeichnis abgekürzt zitierter Schriften

Adler/Düring/Schmaltz (ADS) Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, 4. Aufl., Stuttgart 1968ff. Zitation: (vgl.) ADS (1968), § 149 AktG, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff. Zitation: (vgl.) ADS (1997), § 268, Rn. ###. Adler/Düring/Schmaltz: Rechnungslegung und Prüfung der Unter...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tschechien / 1.5 Steuerfreistellung mit Progressionsvorbehalt

Liegen die Voraussetzungen vor, wird der Arbeitslohn aus der Tätigkeit in Tschechien in Deutschland von der Steuer freigestellt.[1] Er wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts bei der Berechnung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte des Arbeitnehmers berücksichtigt.[2] Praxis-Beispiel Freistellung mit Progressionsvorbehalt Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tschechien / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vornehmen.[1] Der Lohnsteuerabzug hat bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern grundsätzlich abgeltende Wirkung.[2] Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[3] oder wenn...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei einer bis zum 31.12.2007 vereinbarten Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

Leitsatz 1. Für die Änderbarkeit von Versorgungsleistungen als Voraussetzung für die Annahme einer dauernden Last nach der für bis zum 31.12.2007 abgeschlossene Verträge geltenden Rechtslage genügt es nicht, wenn substantiell nur eine Änderbarkeit zugunsten des Übernehmers, nicht aber auch zugunsten des Übergebers vereinbart ist. 2. Da für die Annahme abänderbarer Leistungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8 Keine Berücksichtigung von individuellen Freibeträgen und Pauschalen (Abs. 6)

Rz. 32 Steuerliche Freibeträge und Pauschalen werden grds. bei der Ermittlung der Abzüge für Steuern nur berücksichtigt, wenn sie ohne Weiteres der berechtigten Person zustehen (Abs. 6). Die Norm orientiert sich damit an § 153 Abs. 1 Satz 3 SGB III und ist Ausfluss der Entscheidung des Gesetzgebers für eine pauschalierte Berechnung des Bemessungsentgelts für den Elterngeldbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinder / 2 Kinderbetreuungskosten

Aufwendungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Arbeitnehmers gehörenden Kindes, welches das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, können als Sonderausgaben abgezogen werden. Der Abzug dieser Kinderbetreuungskosten setzt stets voraus, dass der Arbeitnehmer (Steuerpflichtige) die Aufwendungen durch die Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinder / Zusammenfassung

Begriff Kinder werden beim Elternteil durch die unterschiedlichsten Frei- und Abzugsbeträge berücksichtigt. Kindergeld wird im Normalfall nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes gewährt. Der dort geregelte Kinderbegriff gilt für leibliche Kinder, Adoptivkinder und Pflegekinder sowohl für den Kinderfreibetrag, den Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinder / 4.1.1 Kindergartenzuschuss

Steuerfrei sind Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung (einschließlich Unterkunft und Verpflegung) und zur Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Arbeitnehmers in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen (z. B. bei einer Tagesmutter), die der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt. Dabei ist gleichgültig, ob die Unterbringung und Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7 Abzug für Kirchensteuer (Abs. 5)

Rz. 29 Abs. 5 regelt die Ermittlung des Abzugs für die Kirchensteuer, sofern die zum Elterngeldbezug berechtigte Person der Kirchensteuerpflicht unterliegt. Der Abzug erfolgt unter Anwendung eines Kirchensteuersatzes i. H. v. 8 % für die nach Abs. 3 ermittelte Einkommensteuer. Im Rahmen einer Rechtsgrundverweisung sind auch diesbezüglich Freibeträge für Kinder zu berücksicht...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit: FAQ zu den Auswirku... / 3 Regelungen des EStG

Kommt es wegen des Brexits zu Änderungen bei der Einkommensteuer? Während des Übergangszeitraums änderte sich zunächst nichts. Nach dem Ende des Übergangszeitraums ist das Vereinigte Königreich seit dem 1.1.2021 ein Drittstaat und wird auch als solcher behandelt. Steuerliche Regelungen, die an eine Mitgliedschaft in der EU oder im EWR anknüpfen, sind daher nicht mehr anwendba...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Ausgleich von... / 1. Nachlassbezogene Sonderausgaben

Begonnen sei mit einem Feld, das bei realen Erbfällen wirtschaftlich meist weniger bedeutsam sein wird, aber aufgrund seiner geringeren Komplexität den Zugang zu den sich stellenden Problem erleichtert: Bei dem nachlasszugehörigen steuerlichen Privatvermögen, das nicht zur Erzielung steuerbarer Einkünfte eingesetzt wird, können in Ermangelung steuerlich relevanter Einkünfte ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Ausgleich von... / b. Steuerliche Behandlung beim Vorerben

Da es sich um steuerliches Privatvermögen handelt, sind die betreffenden Vermögensgegenstände, also die Substanz selbst, steuerlich per definitionem unerheblich.[6] Da mit ihnen auch keine steuerlichen Einkünfte erzielt werden,[7] können sich damit Steuerfolgen also nur in Form von Sonderausgaben, in seltenen Fällen in Form von außergewöhnlichen Belastungen, verbinden. Die §§...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Ausgleich von... / d. Abweichungen zwischen steuer- und erbrechtlicher Behandlung

In der hier behandelten Konstellation (steuerliches Privatvermögen, das nicht zur Erzielung von Einkünften eingesetzt wird) können auf der Vermögens- und Einkunftsebene die ertragsteuerliche und die erbrechtliche Behandlung mangels Steuerbarkeit irgendeines Sachverhalts nicht auseinanderfallen. Bezüglich der Ebene der Sonderausgaben und hier der nach §§ 10f/g EStG förderfähi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Ausgleich von... / c. Steuerliche Behandlung beim Nacherben

Die §§ 10f/g EStG unterfallenden Kulturgüter gehen auf den Nacherben als steuerliches Privatvermögen über und mit ihnen wurden im Augenblick des Nacherbfalls keine steuerbaren Einkünfte erzielt, sodass sich zunächst keine ertragsteuerlichen Folgen auf der Vermögens- und Einkunftsebene ergeben. Zu § 10d EStG, einem anderen Fall von Sonderausgaben, hat der Große Senat des BFH[1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Ausgleich von... / e. Rückwirkung der Diskrepanz zwischen Erb- und Steuerrecht

Es stellt sich damit die steuerliche (Vor-)Frage, ob der Vorerbe überhaupt §§ 10f/g EStG insoweit in Anspruch nehmen kann, als er nach den §§ 2124 ff. BGB Erstattung dieser Aufwendungen aus dem Nachlass/vom Nacherben verlangen kann. Denn eigentlich ist Voraussetzung ihrer Geltendmachung, dass der den Abzug Begehrende die fraglichen Kosten getragen hat.[16] Unter Berücksichtig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Ausgleich von... / f. Auflösung der Diskrepanz zwischen Erb- und Steuerrecht

Als Anspruchsgrundlage für eine Erstattung vom Vorerben realisierter Steuervorteile kommen in Betrachtmehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Mitgliedsbeiträge

Tz. 153 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Beispiel: Der Nadelöhr e. V., Tannenweg 16, 36 289 Friedewald, ist wegen Förderung der Denkmalpflege nach § 52 Abs. 2 Nr. 6 AO von Finanzamt durch Freistellungsbescheid vom 26.09.2018 für die Jahre 2015–2017 als steuerbegünstigte Einrichtung i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) anerkannt worden. Er erhebt von seinen Mitgliedern einen j...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Ausgleich von... / Einführung

Der Fiskus behandelt für die laufende Ertragbesteuerung (Einkommen- und ggf. Gewerbesteuer) den Vorerben wie einen Vollerben. Das Steuerrecht ignoriert damit, dass weder der (nicht befreite) Vorerbe Zugriff auf die Nachlass-Substanz nehmen darf noch alle mit dem Nachlass verbundenen Kosten tragen muss, insbesondere nicht die außergewöhnlichen Erhaltungskosten i.S.d. § 2124 A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Engagierte Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen spenden an ihre inländische Heimatgemeinde zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten. Was muss die Gemeinde beachten?

Inländische Gemeinden sind als juristische Personen des öffentlichen Rechts steuerbegünstigte Zuwendungsempfänger (§ 10b Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Einkommensteuergesetz) und somit berechtigt, Spenden für die "Ukrainehilfe" entgegenzunehmen. Beim Finanzamt reicht als Nachweis der Spende der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (zum Beispiel d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Ausgleich von... / a. Erbrechtliche Verteilung von Nutzungen und Kosten

Dem Vorerben stehen nach § 2111 Abs. 1 BGB die Nutzungen zu, in den obigen Beispielen also die Möglichkeit, in dem Haus zu wohnen, sich an den Gemälden einfach nur zu freuen oder sie in einem kleinen privaten Museum auszustellen. Die Substanz dieser Gegenstände steht dem Nacherben zu. Der Vorerbe trägt die gewöhnlichen Erhaltungskosten, also z.B. die laufenden Kosten des Hau...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Besonderheiten bei Personengesellschaften

Tz. 123 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Aufwendungen i. S. v. § 10b EStG (Anhang 10), die von Personengesellschaften getätigt werden, dürfen bei diesen den Gewinn nicht mindern. Sie sind daher im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung als Privatentnahmen der einzelnen Gesellschafter zu erfassen. Im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte werden die Sp...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Sammelzuwendungsbestätigung

Tz. 156 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Beispiel: Der Verein Herzblut e. V., Herzerstr. 7, 36 251 Bad Hersfeld, wurde wegen Förderung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO, s. Anhang 1b) zuletzt mit Freistellungsbescheid vom 17.11.2019 für die Jahre 2015–2017 vom Finanzamt als steuerbegünstigte Einrichtung anerkannt. Das Vereinsmitglied Heiner Herzig hat in 2020 neben seinen Mitgliedsbeitra...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schachsport

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Gemeinnützigkeit des Schachsports wurde früher nicht als steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Zweck anerkannt, weil keinerlei körperliche Ertüchtigung durch Leibesübung gegeben war. Die Frage der Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit ist zwischenzeitlich gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (s. Anhang 1b) zu beurteilen, Schach gilt danach ausdrücklic...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Vermögensausstattung von Stiftungen

Tz. 69 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke einer Stiftung, die die Voraussetzungen für den Empfang von Zuwendungen i. S. d. § 10b Abs. 1 Satz 2–6 EStG (Anhang 10) erfüllt und die zur Vermögensausstattung der Stiftung bestimmt ist, können auf Antrag des (Zu-)Stifters im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 32 Erlass für Kulturgut u... / 2. Unrentabilität

Rz. 28 [Autor/Stand] Der Erlass nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG stellt auf die Unrentabilität als Dauerzustand ab.[2] Die Prüfung dieses Kriterium führt zu erheblichen praktischen Schwierigkeiten auf Seiten der Verwaltung.[3] Unrentabilität bedeutet, dass die erzielten Einnahmen und sonstigen Vorteile, also der Rohertrag, in der Regel unter den jährlichen Kosten liegen müssen. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Wie werden Spenden steuerlich berücksichtigt? Ändert sich wegen des Krieges in der Ukraine etwas an Abläufen, Verfahren und Nachweisen?

Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Sach- oder Geldleistungen, die ohne Gegenleistung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke erbracht werden. Sie müssen außerdem an einen steuerbegünstigten Empfänger geleistet werden. Bei diesem handelt es sich regelmäßig um eine steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel einen gemeinnützigen Verein oder eine gemeinnützige Stiftun...mehr