Fachbeiträge & Kommentare zu Sicherheitsleistung

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Teil A: Rechtsmittel / 103 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Entscheidungsbekanntmachung [Rdn 1482]

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§ 6 Die Maßnahmen des Bekla... / II. Anerkenntnis

Rz. 9 Kann der Beklagte einen begründeten Anspruch nicht umgehend erfüllen (und kann er somit keine Erledigungserklärung herbeiführen), ist ggf. im Prozessverlauf ein Anerkenntnis zu erklären. Das Gericht erlässt ohne mündliche Verhandlung[1] ein Anerkenntnisurteil, das gemäß § 708 Nr. 1 ZPO ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist.[2] Rz. 10 Ein sofortiges Anerke...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 71 Untersuchungshaft, Vollzug [Rdn 1042]

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / III. Vorgehen des Beklagten

Rz. 417 Bei der Klageerwiderung im Urkundenprozess muss der Rechtsanwalt zunächst prüfen, ob Erfolgsaussichten im Ausgangs- oder erst im Nachverfahren bestehen. Sollte die Klage zulässig sein und der Beklage keine Einwendungen gegen die Echtheit der Urkunde haben, oder absehbar sein, dass der Beklagte seine Einwendungen nicht mit den im Urkundsprozess statthaften Beweismitte...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 129 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Vollmacht, Zustellungsvollmacht [Rdn 1821]

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / 2. Geld

Rz. 266 Gepfändetes Geld ist nach Abzug der Kosten der Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher dem Gläubiger abzuliefern, § 815 Abs. 1 ZPO. Geld sind gültige deutsche Zahlungsmittel; ferner solche gültigen deutschen Wertzeichen, die vom Gerichtsvollzieher ohne gerichtliche Anordnung in Geld umgewechselt werden können, wie etwa Briefmarken, Stempel-, Kosten- oder Versicher...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / V. Anträge zur Forderungspfändung

Rz. 11 Für die Forderungspfändung wird nach § 1 Abs. 3 ZVFV einerseits mit der Anlage 4 ZVFV ein Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses nach § 829 ZPO und andererseits eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach den §§ 829, 835 ZPO eingeführt. Nicht eingeführt wird mithin ein Antrag auf Erlass eines isolierten Überweisungsbeschlusses, der bei der Sicherungsvollst...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.2.2.1 Hintergrund

Rz. 41 Für bis einschließlich 31.12.2021 verwirklichte Wegzüge gilt § 6 AStG a. F. fort. Dies bedeutet in EU/EWR-Sachverhalten unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 5 AStG a. F. eine Stundung ohne Raten, ohne Verzinsung und ohne Sicherheitsleistungen. Die Tatbestände für den Widerruf der Stundung waren abschließend in § 6 Abs. 5 S. 4 AStG a. F. geregelt. Gewinnausschüttunge...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 2. Verwertung

a) Allgemeines § 91 (§§ 814 bis 825 ZPO) (1) Die Verwertung der Pfandstücke erfolgt in der Regel durch öffentliche Versteigerung in Form der Präsenzversteigerung (§§ 92 bis 96); soweit dies landesrechtlich vorgesehen ist, ist auch die allgemein zugängliche Versteigerung im Internet (§ 814 Absatz 2 Nummer 2 ZPO) möglich. Als Formen der anderweitigen Verwertung kommen insbesonde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.1.1 Allgemeines

Rz. 327 § 6 Abs. 4 S. 1 und S. 2 AStG definieren die Voraussetzungen, die für eine Gewährung der Ratenzahlung erfüllt sein müssen. Dabei handelt es sich lediglich um die Antragstellung durch den Stpfl. (s. Rz. 332) sowie – soweit gefordert – um die Gewährung von Sicherheitsleistungen (s. Rz. 337). Andere Anforderungen sieht das Gesetz nicht vor. Damit sind diverse Prüfschrit...mehr

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Bürgschaft (Miete) / 1 Mietvertragliche Vereinbarung/Sicherungsabrede

Der Mieter schuldet nur dann eine Sicherheit, wenn dies im Mietvertrag oder in einer besonderen sog. Sicherungsabrede vereinbart ist. Hinweis Keine Bürgschaft bei vereinbarter Kaution Haben die Parteien vereinbart, dass der Mieter eine Barkaution zu leisten hat, so muss sich der Vermieter nicht mit einer Bürgschaft zufriedengeben. Ist vereinbart, dass der Mieter einen Bürgen st...mehr

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Sicherung von Arbeitgeberda... / 1.4 Tauglichkeit einer Sicherheit

Die Art der Sicherung bestimmt sich zunächst danach, welche Sicherheit der Arbeitnehmer anbieten kann. Entscheidend ist, welche eigenen Vermögenswerte der Arbeitnehmer als Sicherheitsleistung zur Verfügung stellt oder ob er die Gewährung einer Sicherheit durch einen Dritten anbieten kann. Der Sicherungswert richtet sich sodann danach, ob die in Aussicht gestellte Sicherheit g...mehr

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Sicherung von Arbeitgeberda... / 1.1 Sicherung eines Darlehens

Darlehen werden Arbeitnehmern zu den verschiedensten Zwecken gewährt: zum Erwerb von Grundbesitz[1], zur Anschaffung beweglicher Sachen, zur Ablösung einer hochverzinslichen Hypothek oder zur Tilgung sonstiger Verbindlichkeiten, zur Unterstützung von Familienangehörigen und dgl. mehr. Die diesbezügliche Sicherheitsleistung schützt den Arbeitgeber als Gläubiger des darlehens...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Anordnung durch das FA (§ 16 Abs. 4 UStG)

Rz. 18 Nach § 16 Abs. 4 UStG kann das FA einen kürzeren Besteuerungszeitraum als das Kj. bestimmen, wenn der Eingang der Steuer gefährdet erscheint oder wenn der Unternehmer damit einverstanden ist. Dass in § 16 Abs. 4 auch Abs. 3 UStG erwähnt ist, lässt den Schluss zu, dass das FA sowohl den vollen Besteuerungszeitraum (Kj.) als auch den schon nach § 16 Abs. 3 UStG verkürzten ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Anzeigepflicht im Ausland ansässiger Unternehmer bei grenzüberschreitender Personenbeförderung (§ 18 Abs. 12 UStG)

Rz. 7 Im Ausland ansässige Unternehmer[1], die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen, haben dies vor der erstmaligen Ausführung derartiger auf das Inland entfallender Umsätze bei dem für die Umsatzbesteuerung nach § 21 AO zuständigen FA anzuzeigen, wenn weder die Beförderungseinzelbesteuerung nach § 16 Abs. 5 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9 Übermittlungsfrist, Dauerfristverlängerung

Rz. 45 Die Voranmeldung muss binnen 10 Tagen nach Ablauf des Voranmeldungzeitraums an das FA übermittelt werden.[1] Letzter Übermittlungstag ist also der 10. und falls dieser ein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist, der nächste Werktag.[2] Im Einzelfall kann die Frist nach § 109 Abs. 1 AO verlängert werden und von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werd...mehr

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AGS 08/2024, Überprüfung de... / I. Sachverhalt

Die (spätere) Beklagte hatte gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt. Das Mahngericht hatte das Verfahren an das LG Hamburg abgegeben. Dieses hat die Zustellung der Anspruchsbegründung und der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens verfügt. Die Zustellungsurkunde, nach der der Beklagte die Anspruchsbegründung und die verfahrenseinleitende Verfügung durch Einlage in d...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / ee) Regelungen bezüglich der Fälligkeit und Auszahlungsmodalitäten

Rz. 127 Auch Regelungen zu den Auszahlungsmodalitäten, also z.B. betreffend die Fälligkeit, Teil- und Ratenzahlungen sowie die Verzinsung, können – obwohl grundsätzlich zulässig[334] – unangemessene Benachteiligungen des ausscheidenden Gesellschafters beinhalten und daher im Extremfall gem. § 138 BGB nichtig sein.[335] Denn sie können, z.B. bei sehr weit hinausgeschobener Fä...mehr

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zfs 08/2024, Überprüfung de... / 1 Sachverhalt

Die (spätere) Beklagte hatte gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt. Das Mahngericht hat das Verfahren an das LG Hamburg abgegeben. Dieses hat die Zustellung der Anspruchsbegründung und der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens verfügt. Die Zustellungsurkunde, nach der der Beklagte die Anspruchsbegründung und die verfahrenseinleitende Verfügung durch Einlage in den...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 6. Die nachträgliche Ausgleichung (§ 2313 Abs. 1 S. 3 BGB)

Rz. 275 Verändert sich die Rechtslage dahingehend, dass die aufschiebende oder auflösende Bedingung eintritt, Ungewissheiten, Unsicherheiten oder Zweifel wegfallen, hat eine nachträgliche Ausgleichung zu erfolgen. Dabei kann es sowohl zu einer Pflichtteilserhöhung als auch zu einer entsprechenden Minderung kommen. Der Pflichtteilsberechtigte ist im Ergebnis so zu stellen, al...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 2. Nachweis der Dürftigkeit

Rz. 334 Der Erbe, der die Dürftigkeitseinrede erhebt, muss grundsätzlich den Nachweis führen, dass der Nachlass unzureichend ist. Dies kann er z.B. dadurch erreichen, dass er ein Inventarverzeichnis über den Nachlass nach § 2009 BGB errichtet. Danach wird im Verhältnis zwischen Erben und Nachlassgläubigern vermutet, dass zum Zeitpunkt des Erbfalls keine weiteren Nachlassgege...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / (3) Leistungen "in anderer Weise"

Rz. 43 Gleichgestellt werden der Mitarbeit auch Leistungen in sonstiger Weise, die in besonderem Maße zur Erhaltung und Mehrung des Erblasservermögens geführt haben. Hierunter fallen insbesondere die Sicherheitsleistungen, wie Bürgschaftsübernahme oder Bestellung einer Grundschuld sowie die Bezahlung von Schulden des Erblassers und die Gewährung von Darlehen.[53] Leistungen ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Kapitalherabsetzung

Rn. 9 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das Gesetz unterscheidet die reguläre Kap.-Herabsetzung (vgl. § 58 GmbHG) von der vereinfachten (vgl. § 58a GmbHG). Eine Herabsetzung des Stammkap. nach § 58 GmbHG setzt eine Änderung des Gesellschaftsvertrags voraus und wird ebenfalls mit deren Eintragung in das Handelsregister wirksam (vgl. § 54 Abs. 3 GmbHG). Diese Eintragung kann erst erfo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Kapitalveränderungen bei einer GmbH

Rn. 21 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Bei einer GmbH ist das gezeichnete Kap. (Stammkap.) gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 GmbHG eine wesentliche Bestimmung des Gesellschaftsvertrags. Erhöhungen oder Herabsetzungen bedeuten deshalb Änderungen des Gesellschaftsvertrags und bedürfen einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen der Gesellschafter (vgl. § 53 Abs. 2 GmbHG...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Abwicklung im engeren Sinne

Rz. 2 Beim Abschluss von Handelsgeschäften ist die Abwicklung das Bindeglied zwischen den Händlern des Institutes und den Kontrahenten. Die Abwicklung erstellt auf Basis der vom Handel erhaltenen Abschlussdaten (→ BTO 2.2.1 Tz. 5) die Geschäftsbestätigungen und leitet diese an den Kontrahenten weiter (→ BTO 2.2.2 Tz. 2). Sie hat ferner die Abrechnungen für die abgeschlossene...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Überwachung, Überprüfung und Neubewertung von Sicherheiten

Rz. 41 Bereits vor der Kreditvergabe sind die Werthaltigkeit und der rechtliche Bestand von Sicherheiten grundsätzlich zu überprüfen (→ BTO 1.2.1 Tz. 2). Das gilt insbesondere dann, wenn die Risikobeurteilung maßgeblich vom Wert der Sicherheiten abhängig gemacht wird, was typischerweise auf Objekt- und Projektfinanzierungen zutrifft (→ BTO 1.2.1 Tz. 1). Da Kreditverträge i. ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.2 Berechnung der NPL-Quote

Rz. 57 Zur Berechnung der NPL-Quote muss der "Bruttobuchwert" der "notleidenden Darlehen und Kredite" ("non-performing loans", NPL) durch den Bruttobuchwert der gesamten Darlehen und Kredite geteilt werden (→ AT 2.1 Tz. 1, Erläuterung). Zur Klarstellung, was unter dem Status "notleidend" genau zu verstehen ist, soll die Definition für das aufsichtliche Meldewesen herangezoge...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3. Änderungsbedarf aus Sicht der Industrie: BTO 2

Eine Vertreterin der Deutschen Bank stellt die Themen "Negative Affirmation", "Confirmation Matching" und Marktgerechtigkeitskontrolle aus dem Bereich BTO 2 vor, bei denen Anpassungsbedarf in den MaRisk gesehen wird. Hinsichtlich der "Negative Affirmation" (d. h. Versand einer Bestätigung durch eine Partei und "Gegenbestätigung" durch Schweigen der anderen Partei) wird darauf...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Bestätigungsverfahren bei OTC-Derivaten

Rz. 40 Besondere Anforderungen gelten für Geschäfte in OTC-Derivaten ("over the counter"), d. h. für nicht durch einen zentralen Kontrahenten ("Central Counterparty", CCP) geclearte Derivatekontrakte. Diese betreffen insbesondere die Berichts- bzw. Meldepflichten an ein Transaktionsregister und verschiedene Vorgaben zur Risikominderung. Die Berichts- und Meldepflichten werde...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4 Aussagekraft der Liquiditätsübersicht

Rz. 66 Die Liquiditätsübersichten müssen "aussagekräftig" sein. Demzufolge sollten die darin enthaltenen Informationen maßgebliche Impulse für die Steuerung und Überwachung der Liquiditätsrisiken liefern. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn die Gegenüberstellung der Mittelzu- und -abflüsse auf nachvollziehbaren Annahmen basiert, die wesentlichen Zahlungsflüsse de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 14 Gesamtübersicht über Leistungen im Wertpapier- und Depotgeschäft

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / 2. Vorläufige Vollstreckbarerklärung ermöglicht Vollstreckung ohne Sicherheitsleistung

Der Sinn und Zweck des Verfahrens auf vorläufige Vollstreckbarerklärung nach § 537 ZPO liegt darin, dem Gläubiger schon vor Eintritt der Rechtskraft die Zwangsvollstreckung zu erleichtern, soweit das vorinstanzliche Urteil vom Schuldner nicht angefochten worden ist. Ohne die (unbedingte) vorläufige Vollstreckbarerklärung nach den §§ 537 ff. ZPO müsste der Gläubiger anderenfa...mehr

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§ 5 Verjährung / 2. Synopse (§§ 194 BGB ff.)

Rz. 18 Synoptische Darstellung der Rechtsänderungen des Verjährungsrechtes im BGB seit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz: Übersicht 5.1: Synopse Verjährungsrecht vor und nach der Schuldrechtsreform zum 1.1.2002mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / d) Gegenstandswert

Nach Ansicht des OLG Hamm[10] soll der Wert des Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung gem. § 3 ZPO nach dem im Einzelfall gegebenen Interesse an der Vollstreckung ohne Sicherheitsleistung zu schätzen sein.[11] Das OLG Hamm geht dabei von einem Bruchteil i.H.v. 1/5 aus.[12] Das OLG Frankfurt[13] ist demgegenüber der Auffassung, der Wert des Verfahrens richte sich nicht nach de...mehr

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§ 5 Verjährung / 1. Leistungsverweigerungsrecht

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§ 5 Verjährung / II. Unterbrechungstatbestände

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§ 5 Verjährung / a) Anerkenntnis

Rz. 532 Die Verjährung wird (wie schon zuvor in § 208 BGB a.F.) nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB unterbrochen, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt. Die zu § 208 BGB a.F. ergangene Rechtsprechung gilt fort. Rz. 533 An das Vorliegen eines verjährungsunterbrechenden Anerkenntn...mehr

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§ 5 Verjährung / 3. Verjährungsunterbrechendes Anerkenntnis, § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB

Rz. 900 Hinweis Rdn 532 ff. Rz. 901 § 212 BGB – Neubeginn der Verjährung Rz. 902 An das Vorliegen ei...mehr

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AGS 07/2024, Vergütung im V... / cc) Einigungsgebühr

Denkbar ist auch eine Einigungsgebühr, die sich dann nach Nr. 1004 VV richtet, da die Tätigkeit im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung bereits zur Rechtsmittelinstanz zählt.[9] Soweit sich die Einigung auf die Forderung selbst bezieht, diese also streitig ist, entsteht die Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV. Soweit nur eine Zahlungsvereinbarung getroffen wird, also die Fo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 26... / 6 Einstweilige Anordnung

Rz. 46 Nach § 262 Abs. 2 AO gelten für die Einstellung der Vollstreckung oder die Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen aufgrund der Widerspruchsklagen §§ 769, 770 ZPO, obgleich diese auf die Vollstreckungsabwehrklagen nach §§ 767, 768 ZPO abgestimmt sind. Diese wiederum sind für die Zwangsvollstreckung nach der AO belanglos. § 262 Abs. 2 AO soll wegen des Fehlens einer aufs...mehr

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Sommer, SGB V § 327 Nutzung... / 2.6 Nutzungsentgelte (Abs. 8)

Rz. 12 Für die Nutzung der Telematikinfrastruktur kann die gematik vom jeweiligen Anbieter Entgelte verlangen (Satz 1). Die Telematikinfrastruktur stellt eine sichere technische Basis für ein breites Spektrum von Telematikanwendungen dar und ist deswegen grundsätzlich entgeltpflichtig (BT-Drs. 19/18793 S. 107). Rz. 13 Die Nutzung ist unentgeltlich, sofern die Anwendungen im S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.2 Voraussetzung für die Stundung

Tz. 211 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Der Stundungsanspruch steht dem AE zu, der ESt oder KSt auf einen Gewinn aus den Tatbeständen nach § 21 Abs 2 S 1 Nr 1, 2 oder 4 UmwStG schuldet. Bei einer Zusammenveranlagung gem §§ 26, 26b EStG kann die Stundungsmöglichkeit von beiden Eheleuten geltend gemacht werden (s Urt des BFH v 04.12.1991, BStBl II 1993, 362 unter 2.). Nach § 21 Abs 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.6 Besondere Stundungsregelung und Wegfall der Steuer für natürliche Personen bei Entstrickung ab 01.01.2022 (§ 27 Abs 3 Nr 3 S 2 Nr 2 UmwStG idF des JStG 2022)

Stundungsregelung und Entfallen der ESt nach § 6 Abs 3 und 4 AStG idF des ATADUmsG Tz. 225i Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Durch das ATADUmsG sind die Stundungsregeln bei der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG neu konzipiert worden. Statt einer unbegrenzten Stundung in EU-EWR-Fällen (s § 6 Abs 5 AStG idF des SEStEG, s Tz 225aff) ist mit Wirkung ab VZ 2022 eine Ratenzahlung über sie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.5.5 Besondere Stundungsregelung für natürliche Personen bei Entstrickung innerhalb der EU/EWR für Vorgänge bis 31.12.2021 (§ 27 Abs 3 Nr 3 S 2 UmwStG idF des SEStEG)

Tz. 225a Stand: EL 109 – ET: 03/2023 EU-Rechtskonforme dauerhafte Stundung in EU-/EWR-Fällen Der Ges-Geber hat in den Anwendungsvorschriften zum UmwStG nF idF ab SEStEG eine Bestimmung aufgenommen, nach der bei der Entstrickungsbesteuerung gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG bei natürlichen Pers in der EU/EWR nicht (länger) die Stundungsregelungen des § 21 Abs 2 S 3ff UmwStG gelten...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.3.1.4 Vereinbarkeit der Entstrickungsbesteuerung mit EU-Recht

Tz. 152f Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Unter Berufung auf das Urt des EuGH v 11.03.2004 (Rs C-9/02 "de Lasteyrie du Saillant", DB 2004, 686) wurde die "Wegzugsbesteuerung" des § 21 Abs 2 S 1 Nr 2 UmwStG (mit der Stundungsregelung des § 21 Abs 2 S 3ff UmwStG) als nicht mit dem EU-Recht vereinbar angesehen (hA, zB s Körner, IStR 2004, 424; s Kleinert/Probst, DB 2004, 673; s Schni...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.2.5 Einstweilige Regelung, Abs. 5 Satz 3 und 4

Rz. 47 Gemäß Abs. 5 Satz 3 kann das Gericht auf Antrag bis zum Erlass des neuen Verwaltungsakts eine einstweilige Regelung treffen, insbesondere bestimmen, dass Sicherheiten geleistet werden oder ganz oder zum Teil bestehen bleiben und Leistungen zunächst nicht zurückgewährt werden müssen. Diese Regelung soll die Vollziehbarkeitslücke bis zum Erlass des neuen Verwaltungsakts...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Außenstände: Wie man als Un... / 3.6 Können Forderungen abgesichert werden?

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, bestehende Forderungen abzusichern und damit den Zahlungseingang zu verkürzen. Der Grad der Sicherung ist dabei unterschiedlich. Der Einsatz der Sicherungsmittel hängt auch von der Höhe der Forderung ab. Manche sind erst ab einer bestimmten Forderungshöhe betriebswirtschaftlich sinnvoll. Grundsätzlich sollte in den Lieferungsbedingungen e...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Wie wohnen wir morgen? – Al... / 5.1.2 Barrierefreiheit (§ 554a BGB)

Ein Mieter kann aber u.U. einen Anspruch gegenüber dem Vermieter haben, dass dieser seine Zustimmung zur Vornahme von altersgerechten Umbaumaßnahmen und Einbauten durch den Mieter erteilt (sog. Barrierefreiheit gem. § 554a BGB). Zur Feststellung, ob ein solcher Anspruch besteht, ist eine Abwägung der Interessen des Mieters (behindertengerechte Nutzung der Wohnung) und des Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zur Wegzugsteuer nach... / 4. Auswirkungen auf die Praxis

Zwar behandelt das Urteil lediglich Wegzüge in die Schweiz nach der bis zum 30.6.2021 geltenden Fassung, die getroffenen Grundlagen müssen jedoch erst recht für Wegzüge in EU-/EWR-Staaten sowie Wegzüge nach dem 31.12.2021 gelten. Da weder der BFH noch der EuGH darauf abstellt, dass ein Umzug in die Schweiz nicht schlechter behandelt werden darf als ein Wegzug ins EU-/EWR-Ausl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zur Wegzugsteuer nach... / 2. Rechtsentwicklung und Hintergrund der BFH-Entscheidung

Die sog. Wegzugsbesteuerung wurde 1972 eingeführt, um die in Gesellschaftsanteilen enthaltenen stillen Reserven bei Wegzug eines Gesellschafters ins Ausland der deutschen Besteuerung zu unterwerfen. Dadurch konnten die bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die gem. Art. 13 Abs. 5 OECD-MA eine Besteuerung der Veräußerungsgewinne im Wohnsitzstaat (folglich dem Wegzugst...mehr