Fachbeiträge & Kommentare zu Sicherheitsleistung

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / 2. Muster: Klage bei Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 138 Muster 2.4: Klage bei Gesamtschuldnerausgleich Muster 2.4: Klage bei Gesamtschuldnerausgleich Landgericht _________________________ Zivilabteilung In Sachen _________________________, _________________________ (Straße), _________________________ (PLZ, Ort), vertreten durch den Geschäftsführer _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: __________________...mehr

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§ 13 Gesamtschuldverhältnisse / 1. Muster: Klage des Bestellers gegen mehrere Gesamtschuldner

Rz. 10 Muster 13.1: Klage des Bestellers gegen mehrere Gesamtschuldner Muster 13.1: Klage des Bestellers gegen mehrere Gesamtschuldner Landgericht _________________________ Adresse _________________________ Im Namen und mit Vollmacht des _________________________ (Name, ladungsfähige Adresse) – Kläger – erhebe ich Klage gegen _________________________ (Name, ladungsfähige Adresse) – B...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Vertragserfüllungsbürgschaft

Rz. 193 Muster 4.14: Vertragserfüllungsbürgschaft Muster 4.14: Vertragserfüllungsbürgschaft Die Firma _________________________ – nachfolgend "Auftraggeber" genannt – und die Firma _________________________ mit dem Sitz in _________________________ – nachfolgend "Auftragnehmer" genannt – haben am _________________________ einen Vertrag über _________________________ (Art der Arbeite...mehr

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§ 13 Gesamtschuldverhältnisse / 1. Muster: Klage auf Gesamtschuldnerausgleich

Rz. 14 Muster 13.2: Klage auf Gesamtschuldnerausgleich Muster 13.2: Klage auf Gesamtschuldnerausgleich Landgericht _________________________ Adresse _________________________ Im Namen und mit Vollmacht des _________________________ (Name, ladungsfähige Adresse) – Kläger – erhebe ich Klage gegen _________________________ (Name, ladungsfähige Adresse) – Beklagter – wegen: Forderung; vorlä...mehr

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§ 13 Gesamtschuldverhältnisse / 1. Muster: Klage auf Freistellung

Rz. 18 Muster 13.3: Klage auf Freistellung Muster 13.3: Klage auf Freistellung Landgericht _________________________ Adresse _________________________ Im Namen und mit Vollmacht des _________________________ (Name, ladungsfähige Adresse) – Kläger – erhebe ich Klage gegen _________________________ (Name, ladungsfähige Adresse) – Beklagter – wegen: Forderung; vorläufiger Streitwert: _____...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Klage auf Auszahlung des Einbehalts und Rückgabe der Bürgschaft (wg. Verbot der Doppelsicherung)

Rz. 200 Muster 4.19: Klage auf Auszahlung des Einbehalts und Rückgabe der Bürgschaft (wg. Verbot der Doppelsicherung) Muster 4.19: Klage auf Auszahlung des Einbehalts und Rückgabe der Bürgschaft (wg. Verbot der Doppelsicherung) An das Landgericht _________________________ Klage In Sachen _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ geg...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Inanspruchnahme einer Zahlungsbürgschaft zugunsten des Auftragnehmers (Kläger) gegenüber Bürgen (Beklagte zu 2.) verbunden mit Klage gegenüber dem Hauptschuldner (Auftraggeber – Beklagte zu 1.)

Rz. 202 Muster 4.20: Inanspruchnahme einer Zahlungsbürgschaft zugunsten des Auftragnehmers (Kläger) gegenüber Bürgen (Beklagte zu 2.) verbunden mit Klage gegenüber dem Hauptschuldner (Auftraggeber – Beklagte zu 1.) Muster 4.20: Inanspruchnahme einer Zahlungsbürgschaft zugunsten des Auftragnehmers (Kläger) gegenüber Bürgen (Beklagte zu 2.) verbunden mit Klage gegenüber dem Ha...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Überblick

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die Einfügung des § 21a UStG wird Art. 2 Nr. 31 der Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 05.12.2017 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen (ABl. L 348 vom 29.12.2017, 7) i. ...mehr

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Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes

Kommentar Mit Schreiben vom 22.12.2023 veröffentlichte das BMF die Neufassung des AStG-Erlasses, nachdem es am 20.7.2023 bereits eine erste Entwurfsfassung vorgelegt hatte. Auf ca. 250 Seiten und in 1.024 Randnummern stellt die Finanzverwaltung ihre Auslegung des Außensteuergesetzes dar. Nicht im Anwendungserlass enthalten sind Ausführungen zu § 1 AStG. Damit umfasst der Anwe...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 2.2.2.2 Darlehen einer Personengesellschaft an Gesellschafter

Rz. 20 Steuerrechtlich kann nach Verwaltungsanweisung[1] zur Beurteilung eines Darlehens einer Personengesellschaft an Gesellschafter § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG weder direkt noch indirekt angewendet werden. Es kommt vielmehr darauf an, ob das Darlehen an den Gesellschafter aus der Sicht der Gesellschaft betrieblich oder außerbetrieblich veranlasst ist. Dabei ist im Rahmen einer Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Handelsgeschäft / 2.6 Kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht

Als besonderes handelsrechtliches Sicherungsmittel gewährt § 369 HGB Kaufleuten bei beiderseitigen Handelsgeschäften ein spezielles kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht, zusätzlich zum Zurückbehaltungsrecht des BGB. Letzeres setzt Gegenseitigkeit, Fälligkeit und Konnexität voraus (§ 273 BGB). Fälligkeit des Anspruchs des Schuldners und eine Verbindung zwischen beiden Forderun...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / V. Anspruch auf Sicherheitsleistung gem. § 2128 BGB

Rz. 87 Die Verletzung der Pflicht aus § 2119 BGB durch den Vorerben gibt dem Nacherben einen Anspruch darauf, Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Sicherheitsleistung bestimmt sich einerseits nach dem Wert des Nachlasses und andererseits nach dem Ausmaß der Gefährdung. Der Erbe muss eine Gefährdungsgrundlage nachweisen.mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / c) Klage auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses und Sicherheitsleistung

Rz. 117 Da die Voraussetzungen für den Anspruch auf Auskunft über den Nachlassbestand enger sind als die des Anspruchs auf Sicherheitsleistung (vgl. §§ 2127, 2128 BGB), kann der Auskunftsanspruch stets mit dem Anspruch auf Sicherheitsleistung kombiniert werden. Da die Annahme einer erheblichen Verletzung Voraussetzung ist, wird dies in aller Regel notwendig sein. Für einzeln...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Sicherheitsleistung (§ 2128 Abs. 1 BGB)

Rz. 103 Wie beim Anspruch nach § 2127 BGB muss die Besorgnis bestehen, dass eine erhebliche Verletzung der Nacherbenrechte eintreten kann. Die Sicherheitsleistung erfolgt nach den §§ 232 ff. BGB. Im Gegensatz zu § 2127 BGB kann die Besorgnis auch durch die ungünstige Vermögenslage beim Vorerben entstehen. Dies ist der Fall, wenn die Vollstreckung durch Gläubiger des Vorerben...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / c) Auskunft und Sicherheitsleistung (§§ 2127–2129 BGB)

Rz. 53 Den Kontroll- und Sicherungsrechten des Nacherben (siehe Rdn 95 ff.) stehen die entsprechenden Mitwirkungspflichten des Vorerben gegenüber. Liegen die Voraussetzungen[67] vor, muss der Vorerbe Auskunft erteilen bzw. Sicherheit leisten. § 2129 BGB sanktioniert in Anlehnung an § 1052 BGB die Verweigerung der Sicherheitsleistung mit der Entziehung der Verfügungsbefugnis....mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / VI. Vor- und Nacherbschaft

Rz. 57 Sofern der Vorerbe die Nacherbenrechte durch sein Verhalten etc. beeinträchtigt, kann der Nacherbe ebenfalls einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Allerdings sollte der Vorerbe zunächst aufgefordert werden, gem. § 2128 Abs. 1 BGB Sicherheit zu leisten. Im Fall seiner Ablehnung ist dann dem Nacherben nicht zumutbar, ein Verfahren über die Sicherheitsleistung a...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 4. Stundung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 104 Pflichtteilsansprüche gefährden die Unternehmensnachfolge in vielen Fällen vor allem auch dadurch, dass sie mit dem Erbfall grundsätzlich sofort fällig sind und daher die Liquidität zu einem kaum vorhersehbaren Zeitpunkt unerwartet belasten. Eine Stundung des Pflichtteilsanspruchs kommt nach der gesetzlichen Regelung in der Praxis kaum jemals in Betracht (§ 2331a BGB...mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / D. Auszug aus der ZPO

Rz. 4 § 305 Urteil unter Vorbehalt erbrechtlich beschränkter Haftung (1) Durch die Geltendmachung der dem Erben nach den §§ 2014, 2015 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zustehenden Einreden wird eine unter dem Vorbehalt der beschränkten Haftung ergehende Verurteilung des Erben nicht ausgeschlossen. (2) Das Gleiche gilt für die Geltendmachung der Einreden, die im Falle der fortgeset...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / aa) Einführung

Rz. 156 Ist ein Vermächtnis auf Geldzahlung oder auf Wertpapiere gerichtet, ist zu prüfen, ob nicht eine Klage im Urkundsprozess gem. §§ 592 ff. ZPO zu erheben ist. Der Vermächtnisnehmer erhält im Wege eines beschleunigten Verfahrens einen ohne Sicherheitsleistung aufgrund § 708 Nr. 4 ZPO vollstreckbaren Titel. Allerdings ergeht nur ein Vorbehaltsurteil, das eventuell im Nac...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / III. Wirkung der Stundung/Nebenbestimmungen

Rz. 342 Die Stundung führt zu einer Hinausschiebung der Fälligkeit des Pflichtteilsanspruchs. Die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs dürfte durch § 205 BGB n.F. gehemmt sein, da dem Pflichtteilsgläubiger nicht zugemutet werden kann, bei Anordnung einer gesetzlichen Stundungsvorschrift Gefahr zu laufen, dass sein Pflichtteilsanspruch verjährt, obwohl er ihn trotz Hinausschi...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / b) Antrag eines Nachlassgläubigers

Rz. 10 Auch Nachlassgläubiger müssen ihre Stellung als solche glaubhaft machen. Das Nachlassgericht wird ihrem Antrag aber nur nachkommen, wenn sie darüber hinaus dartun und nötigenfalls nachweisen, dass Grund zu der Annahme besteht, dass die Befriedigung der Nachlassgläubiger aus dem Nachlass durch das Verhalten oder die Vermögenslage des Erben gefährdet wird, § 1981 Abs. 1...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / d) Gegenmaßnahmen des Schuldners

Rz. 13 Ist die Hauptsache nicht anhängig gemacht worden, so kann der Schuldner nach § 926 ZPO beim Arrestgericht beantragen, dass der Gläubiger binnen einer vom Gericht zu bestimmenden Frist die Klage zu erheben hat. Folgt dann der Gläubiger nicht und lässt die Frist verstreichen, ohne die Hauptsache anhängig zu machen, kann der Schuldner die Aufhebung des Arrests beantragen...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / e) Drittwiderspruchsklage nach § 773 ZPO

Rz. 119 Aufgrund der Tatsache, dass der Nacherbe lediglich benachteiligende Verfügungen verhindern kann, ist bei Klagen nach § 773 ZPO darauf zu achten, dass lediglich dieser Teil der Zwangsvollstreckung mit der Drittwiderspruchsklage angegriffen wird. Die Pfändung, die Zwangsverwaltung oder die bloße Anordnung der Zwangsversteigerung können nicht verhindert werden. Hier ist...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Stundung bei Produktivvermögen

Rz. 335 Die Stundung nach § 28 Abs. 1 ErbStG betrifft diejenige Steuer, die auf den Erwerb (nur von Todes wegen[445]) begünstigten Vermögens i.S.v. § 13b Abs. 2 ErbStG entfällt.[446] Insoweit kommt prinzipiell sämtliches begünstigtes Vermögen in Betracht, unabhängig vom Wert desselben und ohne Rücksicht auf die in anderem Zusammenhang relevanten Wertgrenzen (26 Mio. EUR bzw....mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / b) Zwangsverwaltung (§ 2128 Abs. 2 BGB)

Rz. 104 Der Nacherbe kann nach rechtskräftiger Entscheidung über die Sicherheitsleistung dem Vorerben eine Frist zur Stellung der Sicherheit durch das Gericht beantragen. Verstreicht die Frist, so kann der Nacherbe beantragen, dass für Rechnung des Vorerben ein Nachlassverwalter vom Gericht bestellt wird (§ 1052 BGB). Dessen Verwaltervergütung wird aus den dem Vorerben zuste...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / c) Fortsetzungsklausel

Rz. 159 Bei einer Fortsetzungsklausel wird die Gesellschaft im Falle des Todes eines Gesellschafters mit den verbleibenden Gesellschaftern (bzw. bei einer zweigliedrigen Gesellschaft von dem überlebenden Gesellschafter allein) fortgeführt.[130] Der verstorbene Gesellschafter scheidet mit dem Tod aus der Gesellschaft aus. Sein Gesellschaftsanteil geht nicht auf die Erben über...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 8. Aufschiebend bedingtes Herausgabevermächtnis

Rz. 65 Das aufschiebend bedingte Herausgabevermächtnis ist ein Unterfall des Nachvermächtnisses. Es dient dazu, die Verfügungsbeschränkungen der Vor- und Nacherbschaft obsolet werden zu lassen, um Kosten zu sparen und eine eventuelle gegenständliche Beschränkung zu erreichen. Es dient hauptsächlich dazu, den "Rest" des Nachlasses an eine bereits bestimmte dritte Person weite...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / b) Würdigung der einfachen Vermächtnislösung

Rz. 78 Die auf die Lebensdauer des Behinderten beschränkten Leistungsansprüche bieten den Vorteil, dass sie mit dem Tod des Behinderten enden und daher – ausgenommen von nicht verbrauchten Nutzungen/Rentenbeträgen – nicht weiter in den Eigennachlass des Behinderten fallen und daher auch nicht einem Zugriff nach § 102 SGB XII unterworfen sind. Soweit in derartigen Fällen bzgl...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 4. Anfechtung nach § 130 InsO (Rechtshandlungen mit kongruenter Deckung)

Rz. 114 Der Anwendungsbereich des § 130 InsO regelt die Anfechtbarkeit einer dem Gläubiger gebührenden (kongruenten) Sicherung oder Befriedigung (Deckung), welche diesem in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewährt wurde. Rz. 115 Beispiel: kongruente Deckung – Ausgangsfall Der Erblasser nahm einen Kredit bei der B Bank auf. Als Darl...mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / A. Auszug aus dem BGB

Rz. 1 § 1958 Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Erben Vor der Annahme der Erbschaft kann ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, nicht gegen den Erben gerichtlich geltend gemacht werden. § 1959 Geschäftsführung vor der Ausschlagung (1) Besorgt der Erbe vor der Ausschlagung erbschaftliche Geschäfte, so ist er demjenigen gegenüber, welcher Erbe wird, ...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / b. Stundung und ratierliche Zahlung der Wegzugssteuer

Hinsichtlich der Wegzugssteuer ist im Unterschied zur Vorgängerregelung nicht mehr zu unterscheiden, ob es sich bei dem wegziehenden Steuerpflichtigen um einen EU-/EWR-Staatsangehörigen oder um einen Staatsangehörigen eines Drittstaats handelt und ob der Steuerpflichtige in einen EU-Staat verzieht oder in einen Drittstaat. So wird auch in den Fällen, in denen ein EU-/EWR-Staa...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / f. Verstoß gegen Europarecht?

Interessant zu beobachten wird sein, ob die neue, von der Qualität des Zielstaats (EU/EWR-Staat oder nicht) unabhängige Ratenlösung europarechtlichen Anforderungen standhalten wird. Denn der Gesetzgeber begründet den Wegfall der Stundungsmöglichkeit hin zur ratierlichen Lösung mit der Rechtsprechung des EuGH. Negiert wird hierbei jedoch überraschenderweise ausgerechnet die n...mehr

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ZErb 11/2023, Sachliche Zus... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten über erbrechtliche Ansprüche. Die Klägerinnen sind die Töchter des am xx.xx.2017 in München verstorbenen Erblassers, die Beklagte war dessen zweite Ehefrau. Der Erblasser hatte mit seiner vorverstorbenen ersten Ehefrau am xx.xx.2008 ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben und die Klägerinnen als E...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / VIII. Rechtsbehelfe gegen Feststellungsbescheide

Wie bereits eingangs dargestellt, ist die Tatsache, dass der Feststellungsbescheid selbständig angefochten werden kann, kennzeichnend für das Verfahren der gesonderten Feststellung. Einwendungen gegen gesondert festgestellte Besteuerungsgrundlagen können (nur) mit dem Einspruch gegen den Feststellungsbescheid geltend gemacht werden. So können Entscheidungen in einem Grundlage...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / XI. Fazit

In den in der Praxis zumeist relevanten Fällen erfolgt die gesonderte Feststellung aber zugleich einheitlich, weil ein bestimmter Sachverhalt für mehrere Steuerpflichtige in gleicher Weise der Besteuerung zugrunde gelegt werden soll, insb. dann, wenn mehrere Steuerpflichtige gemeinschaftlich einen Steuertatbestand verwirklichen, indem sie z.B. gemeinsam Einkünfte erzielen od...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / h) Sicherheitsleistung/Zurückbehaltungsrecht/Aufrechnung

Rz. 806 Wenn konkrete Anhaltspunkte die Gefahr begründen, dass der Unterhaltsschuldner zum Nachteilsausgleich nicht bereit oder in der Lage ist, z.B. bei laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Insolvenzantrag oder Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, kann der Unterhaltsberechtigte seine Zustimmung von der Leistung einer Sicherheitsleistung in Höhe der zu erwartenden N...mehr

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AGS 10/2023, Wartefrist des... / III. Billiges Ermessen

Es entspreche billigem Ermessen, die Kosten des Vollstreckungsverfahrens dem Vollstreckungsschuldner aufzuerlegen, da er die Ursache für das Vollstreckungsverfahren gesetzt habe. Der Vollstreckungsschuldner hat die im Kostenfestsetzungsbeschluss des VG festgesetzte Summe nicht fristgemäß an die Bevollmächtigte des Klägers gezahlt oder hilfsweise, wie in der Grundentscheidung...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / dd) Wegfall der Bereicherung

Rz. 1044 Der Empfänger der Unterhaltsleistung wird allerdings im Regelfall den Einwand des Wegfalls seiner Bereicherung nach § 818 Abs. 3 BGB erheben und erklären, dass er den Unterhalt für seine laufenden Lebensbedürfnisse verwendet hat.[1068] Da hierfür im Regelfall – mit Ausnahme sehr gehobener Lebensumstände – eine Vermutung spricht,[1069] wird der Unterhaltsgläubiger mit...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / j) Durchsetzung des Anspruchs auf Zustimmung

Rz. 808 ▪ Klageart Durch einen Antrag auf Abgabe einer Willenserklärung nach § 894 ZPO kann die Zustimmung eines Ehepartners zum Realsplitting erreicht werden. Die Zustimmung zum begrenzten Realsplitting ist eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung, die durch Beschluss oder Einigung im Verfahren ersetzt werden kann. Sie gilt mit rechtskräftigem Beschluss gemäß § 894 ZPO al...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Vollstreckungsschutz

Rz. 173 § 120 Abs. 2 S. 2 FamFG bestimmt, dass abweichend von den Vorschriften der ZPO die Vollstreckung nur dann mit der Entscheidung in der Hauptsache einzustellen oder zu beschränken ist, wenn der Verpflichtete glaubhaft macht, dass die Vollstreckung für ihn einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde. Hierdurch soll vermieden werden, dass durch die Vollstreckung vo...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Einkommen aus Vermögen

Rz. 1463 Während der Ehe zufließende Erträge aus vorhandenem Vermögen prägen die ehelichen Lebensverhältnisse, unabhängig von der Herkunft des Vermögens, gleichgültig ob aus erwirtschafteten Vermögen, aus Erbschaft[1537] oder Schmerzensgeld.[1538] Rz. 1464 Zu den Vermögenserträgen zählen vor allem:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Überzahlung aufgrund titulierter Forderung

Rz. 228 Bei Überzahlung aufgrund eines Prozessvergleichs oder einer vollstreckbaren Urkunde ist die Rückforderung zunächst nicht möglich. Es muss zunächst eine Abänderung des Titels vorangehen, § 238 FamFG. Die im gerichtlichen Verfahren oder durch vollstreckbare Urkunde festgelegte Verpflichtung bleibt bis zu einer Abänderung durch eine gerichtliche Entscheidung bindend.[23...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Aufrechnung in sogenannten Bauträgerfällen (Aussetzungsverfahren)

Leitsatz 1. Finanzgerichte entscheiden bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit von Abrechnungsbescheiden in sogenannten Bauträgerfällen auch über den Bestand und die Durchsetzbarkeit der – dem Finanzamt von Bauleistenden abgetretenen – zivilrechtlichen Werklohnforderungen. 2. Mit der Aufhebung eines finanzgerichtlichen Aussetzungsbeschlusses durch den Bundesfinanzhof entfä...mehr

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FoVo 09/2023, Vollstreckbar... / 1 Der Fall

Sicherheitsleistung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit beim Räumungsanspruch Die Gläubigerin hat eine (Wider-)Klage auf Zahlung, Räumung und Herausgabe einer gepachteten Liegenschaft und Herausgabe von Inventar erhoben. Dem wurde stattgegeben, dann aber die vorläufige Vollstreckbarkeit für alle drei Ansprüche nach § 709 ZPO bemessen, d.h. von einer Sicherheitsleistung in Höhe ...mehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / III. Checkliste

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§ 3 Mietrecht und WEG-Recht / D. Muster: Kündigung und Räumungsklage (Vermieter)

Rz. 4 Muster 3.4: Kündigung und Räumungsklage (Vermieter) Muster 3.4: Kündigung und Räumungsklage (Vermieter) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Eine unberechtigte Kündigung und erst recht eine verlorene Räumungsklage sind mit erheblichen Kosten verbunden. Zudem wird die Beziehung zum Mieter nachhaltig belastet, sodass dieser...mehr

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FoVo 09/2023, Vollstreckbar... / 2 II. Die Entscheidung

Ausgangspunkt ist § 708 Nr. 7 ZPO Nach § 708 Nr. 7 ZPO sind Urteile in Streitigkeiten zwischen dem Vermieter und dem Mieter oder Untermieter von Wohnräumen oder anderen Räumen oder zwischen dem Mieter und dem Untermieter solcher Räume wegen Überlassung, Benutzung oder Räumung, wegen Fortsetzung des Mietverhältnisses über Wohnraum auf Grund der §§ 574 bis 574b BGB sowie wegen ...mehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / II. Erläuterungen

Rz. 2 & Zu 2. Die Erteilung der Vollstreckungsklausel erfolgt im Klauselerteilungsverfahren nach den §§ 724 ff. ZPO. Die Vollstreckungsklausel besteht gemäß § 725 ZPO aus dem amtlichen Vermerk "Vorstehende Ausfertigung wird dem (Bezeichnung der Partei) zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt." Insbesondere bei Vollstreckungsbescheiden ist die Erteilung einer Klausel nicht no...mehr

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§ 3 Mietrecht und WEG-Recht / C. Muster: Kündigung und Räumungsklage (Mieter)

Rz. 3 Muster 3.3: Kündigung und Räumungsklage (Mieter) Muster 3.3: Kündigung und Räumungsklage (Mieter) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Vermieterkündigungen sind in der Praxis oft angreifbar, sodass Sie eine solche, wenn Sie das Mietverhältnis gerne fortsetzen möchten, nicht unbesehen akzeptieren müssen.mehr

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§ 1 Allgemeines / L. Muster: Fristwahrung bei Zustellung eines Mahnbescheids oder einer Klage

Rz. 27 Muster 1.12: Fristwahrung bei Zustellung eines Mahnbescheids oder einer Klage Muster 1.12: Fristwahrung bei Zustellung eines Mahnbescheids oder einer Klage _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Nach unserer endgültigen Ablehnung der von der Gegenseite erhobenen Ansprüche müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen demnächst ein ...mehr