Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 210 Abs. 3 SGB IX ist anzuwenden auf in Heimarbeit Beschäftigte gem. § 2 Abs. 1 HAG (Heimarbeiter und diesen nach § 2 Abs. 2 HAG Gleichgestellte), welche schwerbehinderte Menschen gem. § 2 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 SGB IX (Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50) sind.[1] Rz. 3 Den schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Personen gem. § 2 Abs. 3 SGB IX... mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 3 Berechnung des Zusatzurlaubsentgelts

Rz. 4 Gemäß § 210 Abs. 3 Satz 1 SGB IX erfolgt die Bezahlung des zusätzlichen Urlaubs der in Heimarbeit beschäftigten oder diesen gleichgestellten schwerbehinderten Menschen nach den für die Bezahlung ihres sonstigen Urlaubs geltenden Berechnungsgrundsätzen. Rz. 5 Nach einer Entscheidung des BAG kann die in der Vorauflage vertretene Auffassung, dass schwerbehinderte Menschen ... mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In Heimarbeit beschäftigte schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte sind nach § 12 BUrlG urlaubsrechtlich den übrigen Arbeitnehmern gleichgestellt. § 210 Abs. 3 SGB IX bezieht die in Heimarbeit Beschäftigten schwerbehinderten Menschen in den Zusatzurlaubsanspruch der schwerbehinderten Arbeitnehmer nach § 208 SGB IX mit ein. Ferner regelt die Norm die Bezahlu... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 3.3 Bruchteile außerhalb der Zwölftelungsregelung des § 5

Rz. 36 Die Bruchteilsregelung in § 5 Abs. 2 BUrlG gilt nur für die Teilurlaubsansprüche nach § 5 Abs. 1 BUrlG. Ergeben sich außerhalb der Zwölftelungsregelung des § 5 Abs. 1 BUrlG bei der Berechnung von Urlaubsansprüchen Bruchteile von mindestens 0,5, findet keine Aufrundung statt. § 5 Abs. 2 BUrlG als Sonderregelung kann nicht verallgemeinert werden.[1] Es kommt daher insbes... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.3 Sondervorschriften

Rz. 13 Für bestimmte in Heimarbeit beschäftigte Personen bzw. Personengruppen gelten hinsichtlich des gesetzlichen Urlaubsanspruchs Sondervorschriften. Dies ist der Fall für in Heimarbeit beschäftigte Schwerbehinderte gem. § 210 SGB IX [1] und Jugendliche gem. § 19 JArbSchG. [2] mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 5... / 1 Mitwirkungsobliegenheiten

Rz. 1 § 5 BUrlG zählt 3 Fallgestaltungen auf, in denen es zu einer Zwölftelung des gesetzlichen Jahresurlaubsanspruchs kommt. Ein Teilurlaubsanspruch entsteht, wenn im Eintrittsjahr die Wartezeit nicht erfüllt werden kann (§ 5 Abs. 1 Buchst. a BUrlG) oder der Arbeitnehmer vor erfüllter Wartezeit wieder ausscheidet (§ 5 Abs. 1 Buchst. b BUrlG). Ein Teilurlaubsanspruch entsteht a... mehr

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KI: Künstliche Intelligenz ... / 3.5 Diskriminierungsrisiken

Die wohl medial präsenteste Kritik an KI ist das Diskriminierungsrisiko. Neben ethischen Aspekten sind Unternehmen selbstverständlich auch beim KI-Einsatz an den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz und die gesetzlichen Vorschriften aus § 7 AGG ( § 1 EntgTranspG) und § 164 Abs. 2 SGB IX gebunden. Arbeitgeber können sich nicht hinter ihrer Software verstecken ("computer says... mehr

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Schell, SGB IX § 17 Begutac... / 2.4 Barrierefreiheit (Abs. 4)

Rz. 12 § 17 Abs. 4 bestimmt, dass die Rehabilitationsträger sicherstellen, dass sie Sachverständige beauftragen können, bei denen keine Zugangs- und Kommunikationssperren bestehen. Barrierefreiheit ist nach § 4 BGG zu definieren (Welti, in: HK-SGB IX, § 14 Rz. 38). Spätestens im Falle der konkreten Auswahl ist die Barriere z. B. durch einen Gebärdensprachdolmetscher zu besei... mehr

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Schell, SGB IX § 17 Begutachtung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 17 trat mit der Einführung des SGB IX durch Art. 1 SGB IX zum 1.7.2001 in Kraft. Die Vorschrift regelte bis zum 31.12.2017 die Ausführung von Leistungen. Mit Wirkung zum 1.1.2018 wurde die Vorschrift durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (B... mehr

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Schell, SGB IX § 11 Förderung von Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation, Verordnungsermächtigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 11 trat mit der Einführung des SGB IX durch Art. 1 SGB IX zum 1.7.2001 in Kraft. Die Vorschrift regelte bis zum 31.12.2017 die Pflichten des zuständigen Trägers der medizinischen Rehabilitation in Bezug auf die Prüfung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Mit Wirkung zum 1.1.2018 wurde die Vorschrift durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung d... mehr

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Schell, SGB IX § 11 Förderu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 11 trat mit der Einführung des SGB IX durch Art. 1 SGB IX zum 1.7.2001 in Kraft. Die Vorschrift regelte bis zum 31.12.2017 die Pflichten des zuständigen Trägers der medizinischen Rehabilitation in Bezug auf die Prüfung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Mit Wirkung zum 1.1.2018 wurde die Vorschrift durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Sel... mehr

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Schell, SGB IX § 17 Begutac... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 17 trat mit der Einführung des SGB IX durch Art. 1 SGB IX zum 1.7.2001 in Kraft. Die Vorschrift regelte bis zum 31.12.2017 die Ausführung von Leistungen. Mit Wirkung zum 1.1.2018 wurde die Vorschrift durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) neu... mehr

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Schell, SGB IX § 17 Begutac... / 2.2 Anforderungen an das Gutachten, Frist, Bindungswirkung (Abs. 2)

Rz. 7 § 17 Abs. 2 Satz 1 bestimmt, dass der Sachverständige eine umfassende sozialmedizinische, bei Bedarf auch psychologische Begutachtung vornimmt. Das Gutachten soll den von den Rehabilitationsträgern vereinbarten einheitlichen Grundsätzen zur Durchführung von Begutachtungen nach § 25 Abs. 1 Nr. 4 entsprechen (§ 17 Abs. 2 Satz 2). Zweck dieser Regelung ist es, Mehrfachbegu... mehr

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Schell, SGB IX § 17 Begutac... / 2.1 Beauftragung des Gutachtens, Wahlrecht des Leistungsberechtigten (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 bestimmt, dass der leistende Rehabilitationsträger bei Erforderlichkeit eines Gutachtens für die Feststellung des Rehabilitationsbedarfes unverzüglich einen geeigneten Sachverständigen beauftragt. Leistender Rehabilitationsträger ist der nach § 14 verantwortliche Rehabilitationsträger. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern i. S. v. § 121 Abs. 1 Sa... mehr

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Schell, SGB IX § 11 Förderu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Förderung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Abs. 1) Rz. 5 Abs. 1 regelt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen der für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Aufgabenbereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der gesetzlichen Rentenversicherung Modellvorhaben fördert, die den Vorrang von Leistungen zur Teil... mehr

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Schell, SGB IX § 17 Begutac... / 2 Rechtspraxis

2.1 Beauftragung des Gutachtens, Wahlrecht des Leistungsberechtigten (Abs. 1) Rz. 4 Abs. 1 Satz 1 bestimmt, dass der leistende Rehabilitationsträger bei Erforderlichkeit eines Gutachtens für die Feststellung des Rehabilitationsbedarfes unverzüglich einen geeigneten Sachverständigen beauftragt. Leistender Rehabilitationsträger ist der nach § 14 verantwortliche Rehabilitationstr... mehr

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Schell, SGB IX § 11 Förderu... / 2.3 Abweichungsvorbehalt (Abs. 3)

Rz. 7 Abs. 3 eröffnet für die Modellvorhaben Abweichungen vom Leistungsrecht. Hiernach kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates regeln, ob und inwieweit die Jobcenter, die Bundesagentur für Arbeit und die Rentenversicherung bei der Durchführung der Modellvorhaben von den für sie geltenden Leistungsgesetzen abwe... mehr

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Schell, SGB IX § 11 Förderu... / 2.2 Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Abs. 2)

Rz. 6 Abs. 2 verweist für die näheren Regelungen auf Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Es wird vorgegeben, dass die Förderdauer der Modellvorhaben 5 Jahre beträgt und dass die Förderrichtlinien ein Datenschutzkonzept enthalten müssen. mehr

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Schell, SGB IX § 11 Förderu... / 2.4 Zuwendungsrechtliche und organisatorische Abwicklung (Abs. 4)

Rz. 9 Die zuwendungsrechtliche und organisatorische Abwicklung der Modellvorhaben wird der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See unter Aufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zugewiesen (Abs. 4 Satz 1). Die Aufsicht erstreckt sich auch auf den Umfang und die Zweckmäßigkeit der Modellvorhaben (Abs. 4 Satz 2). Die Ausgaben, die der Deutschen Rentenv... mehr

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Schell, SGB IX § 17 Begutac... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Norm enthält Vorgaben für die Begutachtung und regelt die Bindungswirkung des erstellten Gutachtens im weiteren Verwaltungsverfahren. Dem Leistungsberechtigten wird ein Wunsch- und Wahlrecht in Bezug auf den zu beauftragenden Gutachter eingeräumt, § 17 Abs. 1 Satz 2 und 3. Rz. 3 Wesentliches Anliegen der Norm ist es, im Falle einer Trägermehrheit eine trägerübergreif... mehr

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Schell, SGB IX § 17 Begutac... / 3 Literatur

Rz. 13 Benz, Ablösung der Vorleistungspflicht nach § 6 Abs. 2 RehaAnglG durch § 14 SGB X, SGb 2001 S. 611. Bieresborn, Anmerkung Urteil BSG v. 20.7.2010 B 2 U 17/09 R, SGb 2011 S. 408. Schubert/Schian/Viehmeier, Das Bundesteilhabegesetz, Neue Anforderungen an die Bedarfsermittlung und -festsetzung mit besonderem Fokus auf medizinische Rehabilitationsleistungen, Bundesgesundhei... mehr

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Schell, SGB IX § 17 Begutac... / 2.3 Einbeziehung der beteiligten Rehabilitationsträger bei der Sachverständigenauswahl, Einbeziehung des Gutachtens in den Teilhabeplan (Abs. 3)

Rz. 11 Abs. 3 Satz 1 bestimmt, dass der leistende Rehabilitationsträger soweit er nach § 15 weitere Rehabilitationsträger beteiligt hat, sich bei seiner Entscheidung über die Beauftragung eines geeigneten Sachverständigen mit den beteiligten Rehabilitationsträgern über Anlass, Ziel und Umfang der Begutachtung ins Benehmen setzt. Die beteiligten Rehabilitationsträger informie... mehr

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Schell, SGB IX § 11 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 11 regelt die Förderung von Modellvorhaben, die den Vorrang von Leistungen zur Teilhabe nach § 9 und die Sicherung der Erwerbsfähigkeit nach § 10 unterstützen, durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Förderung erfolgt im Aufgabenbereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der gesetzlichen Rentenversicherung. Rz. 4 In Bezug auf den nach dem SGB I... mehr

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Schell, SGB IX § 11 Förderu... / 2.1 Förderung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 regelt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen der für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Aufgabenbereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der gesetzlichen Rentenversicherung Modellvorhaben fördert, die den Vorrang von Leistungen zur Teilhabe nach § 9 und die Sicherung der Erwerbsfähigkeit nach § 10 unterstütze... mehr

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Schell, SGB IX § 11 Förderu... / 2.5 Wirkungsforschung (Abs. 5)

Rz. 10 Abs. 5 legt fest, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Wirkungen der Modellprojekte untersucht und hierfür auch Dritte mit der Wirkungsforschung beauftragen kann. Die Auswertung der Modellprojekte kann laut Gesetzesbegründung für die Weiterentwicklung der gesetzlichen Grundlagen zur Leistungserbringung im Vorfeld von Rehabilitationsmaßnahmen genutzt ... mehr

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Mindestlohn / 3.7.5 Beschäftigte mit Behinderung in Werkstätten

Behinderte Menschen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für Menschen mit Behinderungen dürften regelmäßig in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis stehen (vgl. § 221 Abs. 1 SGB IX). Die Unterscheidung zwischen einem Werkstattverhältnis (arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis) und einem Arbeitsverhältnis erfolgt nicht nach dem Maß der Weisungsgebundenheit, sonder... mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.2.2 Abgrenzung des § 38 SGB V zu § 74 SGB IX

Rz. 6 Die Vorschriften des SGB IX – und damit auch § 74 SGB IX – finden nur dann Anwendung, wenn die rehabilitationsträgerspezifischen Vorschriften (z. B. des SGB V) auf die Vorschriften des SGB IX verweisen oder das rehabilitationsträgerspezifische Recht keine eigene Regelung enthält ("Vorbehalt abweichender Regelungen" i. S. d. § 7 Abs. 1; vgl. auch BSG, Urteile unter Rz. ... mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1.5 Ausführungsgesetze der Länder

Rz. 6a Im Zeitraum 2017 bis 2019 wurden in den Ländern Ausführungsgesetze zum SGB IX 2. Teil mit Konkretisierungen der landesspezifischen Rechtslage erlassen. Das Ausführungsgesetz NRW regelt z. B. die Zuständigkeit (z. B. § 1 bis 3 Ausführungsgesetz zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen – AG-SGB IX NRW – v. 21.7.2018, GV. NRW. S. 414, zuletzt ge... mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1.6 Grundlagen des Vertragsrechts der Eingliederungshilfe

Rz. 7 § 123 regelt die allgemeinen Grundsätze der Beziehungen zwischen Leistungsträgern und Leistungserbringern. Die §§ 124 bis 134 enthalten konkretisierende Bestimmungen. Rz. 8 Das im Achten Kapitel Teil 2 SGB IX enthaltene Vertragsrecht regelt unmittelbar das Leistungserbringungsrecht für die Eingliederungshilfe zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer als eine der ... mehr

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Sauer, SGB IX § 72 Einkommensanrechnung

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2026 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 eingeführt. Sie wurde seitdem nicht geändert. Rz. 2 Das Übergangsgeld hat die Aufgabe, den durch die Teilnahme an den Rehabilitations-/Teilhabeleistungen en... mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.2.1 Überblick

Rz. 5 Nach § 7 Abs. 1 gelten die Vorschriften des SGB IX und damit § 74 SGB IX nur, wenn das jeweilige rehabilitationsträgerspezifische Recht (z. B. SGB V für die Krankenversicherung) nicht etwas Abweichendes regelt (vgl. auch BSG, Urteile v. 22.3.2012, B 8 SO 30/10 R, v. 31.1.2012, B 2 U 1/11 R, und v. 26.6.2007, B 1 KR 36/06 R). Das bedeutet: Die Voraussetzungen für die Le... mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.3 Inkrafttreten von Vereinbarungen oder Festsetzen durch die Schiedsstelle (Abs. 3)

Rz. 23 Grundsätzlich obliegt die Festlegung des Zeitpunkts des Inkrafttretens einer Vereinbarung den Vertragspartnern, im Konfliktfall der Schiedsstelle. Allerdings haben diese den gesetzlichen Rahmen in Abs. 3 zu beachten. Ein rückwirkendes Inkrafttreten der Leistungsvereinbarung ist möglich. Für die Vergütungsvereinbarung schließt Abs. 3 Satz 5 ein rückwirkendes Inkrafttre... mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1.4 Begrenztes Inkrafttreten zum 1.1.2018 – vollständiges Inkrafttreten zum 1.1.2020

Rz. 6 Das Achte Kapitel SGB IX trat zwar bereits zum 1.1.2018 in Kraft (Art. 26 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BTHG). Seine volle Wirksamkeit entfaltete die Regelung aber erst mit Inkrafttreten der Strukturreform der Eingliederungshilfe (neu) zum 1.1.2020. Im Zeitraum 2018 und 2019 bildeten die Vorschriften des neuen Vertragsrechts der Eingliederungshilfe nur die Ermäch... mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.2.2.1 Zuzahlung

Rz. 7 Die Vorschrift des § 38 Abs. 5 SGB V sieht bei Haushaltshilfe zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung eine Zuzahlung vom Versicherten i. H. v. 10 % des Abgabepreises, mindestens 5,00 und höchstens 10,00 EUR je Tag, vor (allerdings nicht mehr als die Kosten der Leistung selbst). § 74 SGB IX kennt dagegen keinerlei Zuzahlung des Rehabilitanden. Wenn Rehabilitanden z... mehr

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Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 72 befasst sich ausschließlich mit der Anrechnung von Einkünften auf das Übergangsgeld, welches die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (sowohl bei medizinischen Rehabilitationsleistungen als auch bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben), die Bundesagentur für Arbeit oder die Träger der Sozialen Entschädigung oder der Träger der Soldatenentschädigung zahlen (§ ... mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalt... / 2.5.2 Rehabilitationsträger stellt eine professionelle Ersatzkraft eines Vertragspartners

Rz. 25 Die Haushaltshilfe ist vom Rehabilitationsträger grundsätzlich als Dienstleistung (Naturalleistung) zur Verfügung zu stellen. Da die Rehabilitationsträger i. d. R. keine eigenen Arbeitskräfte mehr beschäftigen, vermitteln sie diese Kräfte über Wohlfahrtsorganisationen und sonstige Vertragsunternehmen, sofern sie entsprechende Verträge mit diesen Organisationen/Vertrag... mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 3 Literatur

Rz. 35 Busse in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IX, 4. Aufl., 2023, (§ 123 SGB IX Online-Stand: 23.7.2024). Diehm, Auswirkungen des BTHG auf das sozialhilferechtliche Dreiecksverhältnis, ZFSH 2019, 71. Eicher, Rezension, 50 Jahre Sozialhilfe. Eine Festschrift, herausgegeben von Jonathan I. Fahlbusch, Eigenverlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V., ... mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgemeine Grundsätze

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde zuletzt durch Art. 1 Nr. 4a des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes v. 6.6.2023 (BGBl. I Nr. 146) mit Wirkung zum 14.6.2023 geändert. Die Verweisung in Abs. 3 Nr. 2 SGB IX (§ 61a Abs. 2 Satz 2 statt Satz 4) wurde korrigiert. 1.1 Sonderregelung für Fachleistungen der Eingliederungshilfe Rz. 1a Das Achte Kapitel Teil 2 S... mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 126 regelt das Verfahren und Inkrafttreten der Vereinbarung und gehört zum besonderen Vertragsrecht der Eingliederungshilfe in Teil 2 des Achten Kapitels SGB IX. 1.1 Bisheriges Recht Rz. 2 § 126 übernimmt weitgehend inhaltsgleich die Bestimmungen in § 77 Abs. 1 Satz 3 bis 6 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019 (mit Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2) und § 77 Abs. 2 SGB XII i. d. F. ... mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zuletzt durch Art. 1 Nr. 4a des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes v. 6.6.2023 (BGBl. I Nr. 146) mit Wirkung zum 14.6.2023 geändert. Die Verweisung in Abs. 3 Nr. 2 SGB IX (§ 61a Abs. 2 Satz 2 statt Satz 4) wurde korrigiert. 1.1 Sonderregelung für Fachleistungen der Eingliederungshilfe Rz. 1a Das Achte Kapitel Teil 2 SGB IX (§§ 123... mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahren und Inkrafttreten der Vereinbarung

1 Allgemeines Rz. 1 § 126 regelt das Verfahren und Inkrafttreten der Vereinbarung und gehört zum besonderen Vertragsrecht der Eingliederungshilfe in Teil 2 des Achten Kapitels SGB IX. 1.1 Bisheriges Recht Rz. 2 § 126 übernimmt weitgehend inhaltsgleich die Bestimmungen in § 77 Abs. 1 Satz 3 bis 6 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019 (mit Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2) und § 77 Abs. 2 SGB ... mehr

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Sauer, SGB IX § 74 Haushalts- oder Betriebshilfe und Kinderbetreuungskosten

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2026 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 eingeführt. Sie wurde seitdem nicht geändert. Rz. 2 In der Vergangenheit scheiterten Rehabilitations-/Teilhabeleistungen in manchen Fällen, weil der bisher ... mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1.1 Sonderregelung für Fachleistungen der Eingliederungshilfe

Rz. 1a Das Achte Kapitel Teil 2 SGB IX (§§ 123 bis 134) enthält das Vertragsrecht für die Besonderen Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht) i. d. F. Art. 1 BTHG ab 1.1.2020 (Eingliederungshilfe) und regelt, unter welchen Voraussetzungen der Träger der Eingliederungshilfe die Kosten der Leistungen der Einglieder... mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.2 Vertragspartner (Abs. 1 und 3)

Rz. 16 Vertragspartner sind die Träger der Eingliederungshilfe und die Leistungserbringer (Abs. 1 Satz 1) oder der Verband, dem der Leistungserbringer angehört (Abs. 1 Satz 2). Verbände der Träger der Eingliederungshilfe sind nicht abschlussberechtigt. Abs. 1 Satz 1 konkretisiert den zuständigen Vertragspartner aufseiten des Trägers der Eingliederungshilfe, wonach der für den... mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.3.1 Rechtscharakter des Vertrages

Rz. 19a Leistungs- und Vergütungsverträgen kommt der Charakter von "Normverträgen" zu, mit der Folge, dass diesen eine öffentlich-rechtliche Wirkung zukommt (vgl. §§ 53 ff. SGB X; st. Rspr. BSG, Urteil v. 23.11.2023, B 8 SO 1/23 R, Rz. 16 m. w. N.; vgl. bereits BVerwG, Urteil v. 30.9.1993, 5 C 41/91; allg. Ansicht Streichsbier, in: Grube/Wahrendorf/Flint/Streichsbier, SGB IX... mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.2.2 Formelle Anforderungen an die Anrufung der Schiedsstelle

Rz. 9 Kommt es nach dokumentierter Aufforderung zu Verhandlungen innerhalb von 3 Monaten (die bisherige Wartefrist von 6 Wochen gemäß § 77 Abs. 1 Satz 2 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019 wurde auf 3 Monate verlängert) zu keiner schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, kann jede Partei hinsichtlich der strittigen Punkte die Schiedsstelle anrufen. Hierbei kann d... mehr

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Sauer, SGB IX § 126 Verfahr... / 2.2.6 Rechtsmittel gegen den Schiedsstellenspruch

Rz. 21 Gegen die Entscheidung der Schiedsstelle ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten gegeben (Abs. 2 Satz 3 HS 1). Ein Vorverfahren (§ 78 SGG) ist ausgeschlossen (Abs. 2 Satz 3 HS 2 i. V. m. § 78 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGG). Die zeitweise bestehende Unklarheit, ob bei den Klagen gegen Schiedsstellensprüche der SGB XII-Schiedsstellen erstinstanzlich das LSG zuständig ist (§ ... mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.7 Pflicht zur Leistungserbringung durch Leistungserbringer (Abs. 4)

Rz. 25 Abs. 4 Satz 1 entspricht der bisherigen Regelung des § 75 Abs. 1 S. 2 SGB XII (i. d. F. bis 31.12.2019), der vorsah, in die Vereinbarung die Verpflichtung des Leistungserbringers aufzunehmen, dass er im Rahmen des vereinbarten Leistungsangebots Leistungsberechtigte aufzunehmen und zu betreuen hat. Durch die Aufnahme in die allgemeinen Grundsätze des Vertragsrechts wir... mehr

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Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 1.3 Vergleich zum Vertragsrecht des Zehnten Kapitels SGB XII ab 1.1.2020

Rz. 5 Abs. 1 entspricht dem Regelungsinhalt des § 75 Abs. 1 SGB XII i. d. F. des Art. 13 BTHG ab 1.1.2020, Abs. 4 entspricht der Wirkung der in § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB XII vorgesehenen Bestimmung. Abs. 5 entspricht § 75 Abs. 4 XII i. d. F. des Art. 13 BTHG ab 1.1.2020. Eine Regelung zur Leistungserbringung in zugelassenen Pflegeeinrichtungen (ab 1.1.2020: § 76a SGB XII i. d. ... mehr

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Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2.10 Geldleistungen öffentlich-rechtlicher Stellen, die nicht erfüllt werden (Abs. 3)

Rz. 30 § 72 Abs. 3 ist ausschließlich auf die Geldleistungen nach § 72 Abs. 1 Nr. 3 beschränkt. Nach § 72 Abs. 1 Nr. 3 ist das Übergangsgeld um Geldleistungen, die eine öffentlich-rechtliche Stelle im Zusammenhang mit der Rehabilitations- bzw. Teilhabeleistung zahlt, zu kürzen. Zahlt diese Stelle nicht oder verschleppt sie die Zahlung (lässt sich bei der Anspruchsprüfung seh... mehr