Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldner

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Rangrücktritt in Handels- u... / Zusammenfassung

Überblick Der Rangrücktritt ist ein bewährtes Instrument der Sanierungspraxis. Er hat das Ziel, den Eintritt einer insolvenzrechtlichen Überschuldung zu vermeiden oder – falls diese schon eingetreten ist – sie zu beseitigen. Bei dem Rangrücktritt handelt es sich um einen Vertrag, in dem der Gläubiger – i. d. R. ein Gesellschafter – gegenüber dem Schuldner (der Gesellschaft) ...mehr

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Rangrücktritt in Handels- u... / 4.2 Entwicklung der Rechtsprechung

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist eine Verbindlichkeit zu passivieren, wenn[1]: der Unternehmer die Verpflichtung zu einer dem Inhalt und der Höhe nach bestimmten Leistung hat, diese Leistung vom Gläubiger erzwungen werden kann und sie eine wirtschaftliche Belastung darstellt. Lediglich die Frage der wirtschaftlichen Belastung im Zusammenhang mit dem ausgesprochenen Rang...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 7 Der zeitliche Anwendungsbereich für die Sonderregelung ist durch das Jahressteuergesetz 2024 mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 6.12.2024 – rückwirkend – zum Zeitpunkt der Wirkung des Austritts des Königreichs Großbritannien und Nordirland auf die Leistungen bezogen worden, die nach dem 31.12.2020 ausgeführt worden sind. Dies entspricht dem Zeitpunkt, der sich aus dem ...mehr

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Rangrücktritt in Handels- u... / 3 Handelsrechtliche Betrachtung

Es war allgemein anerkannt, dass eine Verbindlichkeit, für die ein Rangrücktritt ausgesprochen worden ist, in der Handelsbilanz zu passivieren ist. Durch das Rechtsprechung des BGH[1] wurde diese Passivierungspflicht nun angezweifelt. Durch den Rangrücktritt bestehe der Erfüllungsanspruch nach Eintritt der Insolvenzreife unter mindestens einer aufschiebenden Bedingung nach §...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Lohnsteuer in der Phase bis zur Verfahrenseröffnung

Rz. 2 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der InsSchuldner oder sein Geschäftsführer bleibt auch in der Liquiditätskrise zum LSt-Abzug verpflichtet. Das gilt – bis zu einem Verfügungsverbot – auch nach einem Antrag auf Eröffnung des InsVerfahrens: Bei Fälligkeit der LSt noch vorhandene Mittel sind an das FA abzuführen (BFH 222, 228 = BStBl 2009 II, 129; ergänzend > Haftung für Lohnst...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Aufgaben des Insolvenzverwalters

Rz. 10 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Mit dem Gerichtsbeschluss über die Eröffnung des Verfahrens wird das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (Insolvenzmasse; legaldefiniert in § 35 Abs 1 InsO) einschließlich etwaiger Ansprüche auf Erstattung von Steuern beschlagnahmt. Steuerfestsetzungsverfa...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten

Rz. 15 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die InsO unterscheidet zwischen Insolvenzforderungen (vor Eröffnung des Verfahrens begründete Vermögensansprüche der InsGläubiger – vgl § 38 InsO; > Rz 16) und Masseverbindlichkeiten (§§ 53–55 InsO; > Rz 19). Die Kosten des InsVerfahrens und die sonstigen Masseverbindlichkeiten sind aus der Insolvenzmasse vorweg zu befriedigen (§ 53 InsO). R...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandskorrespondenten

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Auslandskorrespondenten sind im > Inland nicht ansässige Journalisten. Sie sind in Deutschland nur beschränkt stpfl, wenn sie – idR hauptberuflich – vom > Ausland aus für inländische Rundfunk-, Fernseh- und sonstige Nachrichtenanstalten und -Häuser oder für inländische Zeitungsunternehmen (Presseorgane) über das Ausland berichten. Sie können ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Insolvenzverwalter

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der InsVerw erzielt idR Einkünfte aus (sonstiger) selbständiger Arbeit nach § 18 Abs 1 Nr 3 EStG. Seine vermögensverwaltende Tätigkeit ist ein eigenständiger Beruf; sie gehört weder zu den sog Katalogberufen noch übt er einen ähnlichen Beruf aus (BFH 157, 148 = BStBl 1989 II, 729; BFH 197, 442 = BStBl 2002 II, 202). Dies gilt auch dann, wenn ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Japan

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Japan (Hauptstadt: Tokio; Amtssprache: Japanisch) ist ein viele Inseln umfassender Staat in Ostasien. Japan hat keine Landgrenzen. Seegrenzen bestehen zu > Russland im Norden, > Nordkorea und > Südkorea im Westen sowie > China und > Taiwan im Südwesten. Es gilt das DBA vom 17.12.2015 (BGBl 2016 II, 956 = BStBl 2016 I, 1306 – Zustimmungsgesetz ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 13 Weitere Urteile

OLG Brandenburg, Beschluss v. 16.6.2025, 4 U 82/24: Einseitige Erwartungen einer Vertragspartei, die für ihre Willensbildung maßgeblich waren, gehören nur dann zur Geschäftsgrundlage, wenn sie in den dem Vertrag zugrunde liegenden gemeinschaftlichen Willen beider Parteien aufgenommen worden sind. Dazu genügt nicht, dass die eine Partei ihre Erwartungen bei den Vertragsverhan...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 11 Besonderheiten bei Kauf vor/aus der Insolvenz

Krise und Insolvenz sind oft Anlass für den Verkauf eines Unternehmens und können eine günstige Gelegenheit für einen Käufer darstellen, sind aber besonders kritisch zu sehen. Neben den Gefahren wie Haftung für Altverbindlichkeiten, kommen für Unternehmenskäufer vor einem eigentlich vernünftigerweise vom Verkäufer zu stellenden Insolvenzantrag weitere, dem Steuerberater bekan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 8.1 GmbH-Anteil

Der Steuerberater kennt sich im Zusammenhang mit der Bewertung eines GmbH-Anteils[1] aus und wird seinen Mandanten daher bitten, die erforderlichen steuerlichen Unterlagen zwecks Überprüfung (z. B. Ertragslage) hereinzureichen und kann dann zumindest bei der GmbH eine mögliche Überschuldung (§ 19 InsO) und eine Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)[2] nach den Kriterien des BGH[3]...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Restrukturierungen aus arbe... / 2.7 Sonderfall: Sanierung durch Insolvenzplan

Der Insolvenzplan ermöglicht eine flexible, schnelle und effiziente Umsetzung der Restrukturierung eines insolventen Unternehmens. Als besonderes Instrument des Insolvenzverfahrens erlaubt er es, von den allgemeinen Regelungen der Insolvenzordnung (InsO) abzuweichen. So können die Gläubigerbefriedigung, die Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse, die Verfahrensabwicklu...mehr

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Restrukturierungen aus arbe... / 2.7.1 Inhalt des Insolvenzplans

Der Insolvenzplan besteht aus 2 Teilen – dem darstellenden und dem gestaltenden Teil. Der darstellende Teil beschreibt die bereits durchgeführten oder noch geplanten Maßnahmen zur Sanierung. Dazu zählen zum Beispiel arbeitsrechtliche Maßnahmen wie Entgeltverzichte, Personalabbau oder die Veräußerung nicht überlebenswichtiger Unternehmensteile. Auch im Rahmen eines Insolvenzpl...mehr

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FoVo 10/2025, Die Strafanzeige gegen den Schuldner im Kontext der Forderungseinziehung

Einführung Strafanzeige ist ein zweischneidiges Schwert Die Strafanzeige gegen den Schuldner ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits kann dadurch der Aufenthalt ermittelt, die Vollstreckung privilegiert, die Insolvenzsicherheit hergestellt und auch ein gewisser Vollstreckungsdruck erzeugt werden, der den Schuldner zur Vermeidung der strafrechtlichen Verfolgung zum Forderun...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Definitionen Schuldner, Haftung, Gesamtschuldner

Rz. 2 Allgemein ist ein Schuldner jemand, der einem anderen eine Leistung schuldet, insbesondere Geld (Wahrig, Dt. Wörterbuch, 1994 "Schuldner"). Im Zivilrecht ist u. a. in § 241 Abs. 1 BGB statuiert, dass der Gläubiger kraft des Schuldverhältnisses berechtigt ist, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Allerdings werden hier lediglich Verhaltenspflichten benannt (s. Gr...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.2.2.1 Die Schuldner (= die Beschwerten)

Rz. 228 Grundsätzlich ist der Erbe (die Miterbengemeinschaft) beschwert (s. § 2147 BGB). Es kann aber auch ein weiterer Vermächtnisnehmer beschwert sein. Es sind auch Fälle einer "Vermächtniskette" denkbar, das sog. "Nachvermächtnis" (§ 2191 BGB). In diesen Fällen wird derselbe Gegenstand nacheinander vermacht (s. § 6 Rn. 68 ff.).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Personengesellschafter als Schuldner

Rn. 32 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Erlässt ein Mitunternehmer gegenüber seiner Mitunternehmerschaft (zB GmbH & Co KG) eine Schuld, die in der Gesamthandsbilanz mit korrespondierender Forderung in dem Sonder-BV erfasst wird, ist auch bei der (Mit-)Unternehmerschaft danach zu differenzieren, ob der Forderungsverzicht aus betrieblichen Gründen oder aufgrund einer gesellschaftsre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Kapitalgesellschafter als Schuldner

Rn. 30 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Erlässt ein Gesellschafter der KapGes eine Schuld und ist diese durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, kommt es durch den Wegfall der zuvor passivierten Verbindlichkeit zu einer Vermögensmehrung, welche zwar handelsrechtlich, aber nicht steuerrechtlich den Gewinn erhöht. In steuerrechtlicher Hinsicht führt der Schuldenerlass, vorausges...mehr

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FoVo 10/2025, Die Strafanze... / 2 Checkliste: Klassische Straftatbestände mit Bezug zum Forderungsmanagement

Für eine Strafanzeige des Gläubigers kommen unterschiedliche Straftatbestände, je nach der konkreten tatsächlichen Situation, in Betracht. Nachfolgend sollen nur beispielhaft einige klassische Situationen aufgearbeitet werden. Eingehungsbetrug nach § 263 StGBmehr

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FoVo 10/2025, Die Strafanze... / Einführung

Strafanzeige ist ein zweischneidiges Schwert Die Strafanzeige gegen den Schuldner ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits kann dadurch der Aufenthalt ermittelt, die Vollstreckung privilegiert, die Insolvenzsicherheit hergestellt und auch ein gewisser Vollstreckungsdruck erzeugt werden, der den Schuldner zur Vermeidung der strafrechtlichen Verfolgung zum Forderungsausgleic...mehr

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FoVo 10/2025, Die Strafanze... / 1

Hinweis Aufgrund dieser Aspekte müssen die Vor- und Nachteile im konkreten Einzelfall abgewogen werden. Sicher sollte dies auch mit dem Mandanten erörtert werden.mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.4 Notlage des Schuldners

Rz. 149 Bezüglich der Befreiung aufgrund einer Notlage des Schuldners muss der Erblasser diese gekannt und aufgrund dessen die Befreiung verfügt haben (ein Hinweis im Testament ist zu empfehlen). Dies setzt voraus, dass sich der Schuldner aus der nicht nur vorübergehenden finanziellen Zwangslage nicht selbst befreien kann. Bloße Überschuldung ist dabei nicht ausreichend, völ...mehr

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FoVo 10/2025, Die Bezeichnung der Person des Schuldners in der Zwangsvollstreckung vor dem Hintergrund von Namens- und Geschlechtsänderungen

I. Das Problem Ein Mandant von uns möchte in Zukunft "geschlechtsneutrale Akten" an uns übergeben. Daher haben wir mal recherchiert, wie es sich mit solchen Fällen im Mahnverfahren und in der Zwangsvollstreckung verhält. Anscheinend ist im Mahnverfahren die Angabe des Geschlechts nicht zwingend erforderlich, aber in der Zwangsvollstreckung muss die Personenidentität nachgewie...mehr

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FoVo 10/2025, Die Bezeichnu... / II. Die Lösung

Die Person definiert sich primär über ihren Namen Man kennt den Spruch aus der Ausbildung. Es ist für einen Anspruch zu fragen: Wer kann was von wem woraus verlangen? Die Leserfrage zielt auf das "von wem". Entscheidend ist die Identität des Schuldners. Diese muss für die Anspruchsbegründung wie für die Titulierung und die Zwangsvollstreckung eindeutig feststehen. So verlange...mehr

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FoVo 10/2025, Besondere Anf... / 2 II. Aus den Entscheidungen

AG lehnt die Eintragung des Attributs ab Es wird der Auffassung des AG Aurich (NZI 2016, 143), des AG Köln (NZI 2020, 899) und des AG Norderstedt (NZI 2020, 32) gefolgt, wonach eine Deliktseigenschaft einer Forderung bei fehlendem Restschuldbefreiungsantrag des Schuldners nicht in die Insolvenztabelle eingetragen werden kann. Keine Hinweispflicht ohne RSB-Antrag Der Schuldner k...mehr

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FoVo 10/2025, Die Bezeichnu... / I. Das Problem

Ein Mandant von uns möchte in Zukunft "geschlechtsneutrale Akten" an uns übergeben. Daher haben wir mal recherchiert, wie es sich mit solchen Fällen im Mahnverfahren und in der Zwangsvollstreckung verhält. Anscheinend ist im Mahnverfahren die Angabe des Geschlechts nicht zwingend erforderlich, aber in der Zwangsvollstreckung muss die Personenidentität nachgewiesen werden, so...mehr

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AGS 10/2025, KostBRÄG 2025:... / b) Beispiele für bestrittene und unbestrittene Forderungen

Es kommt deshalb darauf an, welche Forderungen als vom Schuldner nicht bestritten anzusehen sind. In den Motiven zum Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften finden sich hierzu Beispiele.[16] Insoweit gilt insbesondere:[17]mehr

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AGS 10/2025, Anspruch des R... / III. Keine Bindungswirkung des Vergütungsfestsetzungsbeschlusses zwischen der Klägerin und der Beklagten

Der BGH hat sich der Auffassung des LG Köln nicht angeschlossen, wonach der rechtskräftig gewordene Vergütungsfestsetzungsbeschl. des Rechtspflegers des LG Ingolstadt v. 25.8.2022, in dem auch die geltend gemachte Terminsgebühr mit festgesetzt worden war, eine Bindungswirkung zwischen der Klägerin und der Beklagten entfaltet. 1. Wirkung der Rechtskraft Nach § 325 Abs. 1 ZPO wi...mehr

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AGS 10/2025, KostBRÄG 2025:... / 1. Überblick

Regelbeispiel eines einfachen Falls i.S.v. Abs. 2 S. 2 der Anm. zu Nr. 2300 VV ist die Erledigung des Auftrags bereits mit einer Zahlungsaufforderung. Erfasst wird hiervon auch der Fall, in dem auf die erste Zahlungsaufforderung unmittelbar eine Zahlungsvereinbarung getroffen wird, die der Schuldner dann vereinbarungsgemäß erfüllt. Denn in diesem Kontext wird der zusätzliche...mehr

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FoVo 10/2025, Die Einordnung von Handlungspflichten als vertretbare Handlung im Sinne der Rechtsprechung

In FoVo 9/2025 haben wir anhand einer Entscheidung des BGH gezeigt, dass es im Einzelfall schwierig sein kann, die vertretbare von der unvertretbaren Handlung abzugrenzen. Die Abgrenzung ist von einer breiten Kasuistik in der Rechtsprechung geprägt. Die nachfolgende alphabetische Checkliste soll helfen, in der Praxis Orientierung zu finden. Der Begriff der vertretbaren Handlu...mehr

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FoVo 10/2025, Besondere Anf... / 1 Der Fall

Privilegierte Anmeldung im Verfahren ohne RSB-Antrag Die Krankenkasse verlangt die Eintragung eines Forderungsattributs aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung. Der Schuldner hat trotz Belehrung gem. § 20 InsO keinen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt. Eine Feststellung im Eröffnungsbeschluss vom 16.3.2022, dass der Schuldner Restschuldbefreiu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.1.4 Schuldtilgung und Schuldübernahme

Rz. 106 Bei der Schuldtilgung durch einen Dritten sowie der Schuldübernahme durch einen Dritten entstehen regelmäßig Dreiecksverhältnisse. Zur zivilrechtlichen Konzeption sowie zu den Termini s. Rn. 489 ff. Tilgt ein Dritter die Schuld eines anderen (Schuldner) kann die Leistung an den Gläubiger eine freigebige Zuwendung gegenüber dem Schuldner sein. Dies ist dann der Fall, ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.1.1 Zivilrechtliche Konzeption, Begriffsbestimmung

Rz. 489 Schenkungen können nicht nur in zweiseitigen Rechtsverhältnissen bewirkt werden, vielmehr kann man hierfür auch mehrseitige Rechtsverhältnisse nutzen. Das Zivilrecht stellt hierfür die Rechtsfigur des Vertrags zugunsten Dritter (§§ 328ff. BGB) zur Verfügung. Rz. 490 Danach kann durch Vertrag eine Leistung an einen Dritten mit der Wirkung bedungen werden, dass der Drit...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.1.3 Familienstiftung und Asset Protection

Rz. 160 Unter dem Stichwort Asset Protection fasst die Gestaltungspraxis Strategien zusammen, die Vermögenswerte durch Übertragung vom Inhaber auf eine ihm nahestehende Person langfristig vor Haftungsrisiken beim (ehemaligen) Inhaber abschirmen sollen, sodass ein Gläubiger des Inhabers nicht beim Inhaber in diese Vermögenswerte vollstrecken kann. Hierzu kommt auch die rechts...mehr

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AGS 10/2025, KostBRÄG 2025:... / a) Geschäftsgebühr nach Abs. 1 oder Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2300 VV

Die Schwellengebühr in Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV setzt voraus, dass die Inkassoforderung unbestritten ist. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass im Falle des Bestreitens der Forderung durch den Schuldner die Gebühr in Anbetracht des bei einem Bestreiten der Forderung höheren Arbeitsaufwands nicht auskömmlich wäre. Der Umfang der rechtlichen Prüfung und damit des Aufwands des...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.3 Zuwendungen im Dreiecksverhältnis

Rz. 66 Auch bei Zuwendungen im Dreiecksverhältnis kann die Person des Zuwendenden sowie des Zuwendungsempfängers fraglich sein. So ist bei einer freiwilligen Leistung auf eine fremde Schuld eine Schenkung an den Schuldner im Valutaverhältnis zu sehen. Zu den Begrifflichkeiten s. Rn. 489. Dies gilt nach der Rechtsprechung des RFH (vom 29.10.1937, RStBl 1937 1303) i. d. R. sel...mehr

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FoVo 10/2025, Arbeitsunfähi... / Leitsatz

1. Ein aussagekräftiges ärztliches Attest über eine ernsthafte Erkrankung, die die Transport- oder Vernehmungsunfähigkeit des Schuldners nachweist, kann sein Nichterscheinen zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft i.S.v. § 802g Abs. 1 S. 1 ZPO entschuldigen; die bloße Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne konkrete Diagnose reicht für eine Entschu...mehr

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AGS 10/2025, KostBRÄG 2025:... / 4. Erst späteres Anwachsen der Gebühr

Solange die Umstände des konkreten Einzelfalls (§ 14 RVG) sich noch im Rahmen eines einfachen Falls i.S.v. Abs. 2 S. 2 der Anm. zu Nr. 2300 VV bewegen, darf nach der Änderung durch das KostBRÄG 2025 lediglich eine Geschäftsgebühr mit einem Gebührensatz von 0,5 verlangt werden, da die Gebühr bis dahin nur in dieser Höhe entstanden ist. Das bedeutet:[23]mehr

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FoVo 10/2025, Besondere Anf... / 3 Der Praxistipp

Anforderungen an die Anmeldung der Qualifizierung Zunächst ist dem AG dahin zuzustimmen, dass bei der Anmeldung einer Forderung (auch) aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung diese schlüssig darzulegen ist. Es muss also begründet werden, woraus sich in objektiver wie subjektiver (vorsätzlich) Hinsicht die unerlaubte Handlung i.S.d. §§ 823 Abs. 2 oder 826 BGB ergibt. Im...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Kapitalertragsteuer/Abgeltungsteuer

Rz. 1457 [Autor/Stand] Da eine vGA bei den begünstigten Gesellschaftern zu Einkünften aus Kapitalvermögen führt (§ 20 EStG), muss die Gesellschaft auch im Fall einer vGA Kapitalertragsteuer einbehalten und an die Finanzbehörde abführen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Unbeschadet davon ist Steuerschuldner der Empfänger der vGA (§ 44 Abs. 1 Satz...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.8 Forderungen aus stiller Beteiligung und partiarischen Darlehen (§ 121 Nr. 8)

Rz. 69 Das steuerpflichtige Inlandsvermögen umfasst über § 121 Nr. 7 BewG hinaus auch Forderungen eines beschränkt Steuerpflichtigen aus einer Beteiligung/Einlage als (typisch) stiller Gesellschafter sowie Forderungen eines beschränkt Steuerpflichtigen aus partiarischen Darlehen, sofern der Schuldner bzw. der Geschäftsinhaber seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, die Ges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Umfang der erweitert beschränkten Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht

Rz. 182 [Autor/Stand] Die erweitert beschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht erstreckt sich über das in § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG i.V.m. § 121 BewG genannte Inlandsvermögen hinaus letztendlich auf alles, was kein im Ausland befindliches Vermögen ist[2] (s.a. § 121 BewG Rz. 645 ff.):mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.1.5 Bürgschaft

Rz. 114 Ähnlich wie bei der kumulativen Schuldübernahme ohne Freistellung im Innenverhältnis stellt auch die Übernahme einer Bürgschaft zunächst noch keine freigebige Zuwendung an den Schuldner dar. Auch die Leistung des Bürgen an den Gläubiger ist keine freigebige Zuwendung i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (BFH vom 12.07.2000, BStBl II 2000, 596). Dies ist nur dann anders, ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.1.2 Bereicherung des Bedachten

Rz. 251 Die Vermögensmehrung (Bereicherung) stellt im gewissen Sinne ein Spiegelbild zur Entreicherung dar. Zwar muss keine wertmäßige oder gegenständliche Identität gegeben sein, erforderlich ist allerdings, dass ebenso, wie es beim Zuwendenden zu einem Vermögensabfluss kommt, beim Bedachten eine Vermögensmehrung entsteht, die – im Regelfall – im Zugang des zugewendeten Geg...mehr

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ZErb 10/2025, Wirksame Verj... / 2 Anmerkung

1. Sachverhalt Im vorliegenden Erbstreit hatte ein Erblasser, der Großvater der Parteien, im Jahr 1987 ein handschriftliches Testament errichtet und darin u.a. wie folgt verfügt: Zitat "Ich […] schenke meinen 4 Enkelkindern wie folgt […]" Der Erblasser wendete auf diese Weise einem der Enkelkinder unbebaute Grundstücke und den übrigen Enkelkindern jeweils bestimmte Geldanlagen z...mehr

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AGS 10/2025, KostBRÄG 2025:... / 3. Regelfall: Zahlung innerhalb von 2 Wochen

Der Gesetzgeber hatte bereits in den Motiven des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften für den einfachen Fall insbesondere darauf abgestellt, dass der Schuldner die Forderung innerhalb einer ihm mit der ersten Zahlungsaufforderung gesetzten angemessenen Zahlungsfrist, die in der Regel zumindest zwei Wochen be...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Erweitertes Inlandsvermögen

Rz. 87 Unter bestimmten Voraussetzungen ist bei beschränkt Steuerpflichtigen nicht nur das Inlandsvermögen i. S. d. § 121 BewG, sondern darüber hinaus auch das sog. erweiterte Inlandsvermögen zu erfassen. Zu unterscheiden sind Fälle der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG und der erweitert beschränkten Steuerpflicht nach § 4 Ab...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.4 Abtretung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 90 Tritt der Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteilsanspruch an einen Dritten ab, was gem. § 2317 Abs. 2 BGB möglich ist, so muss dennoch der Pflichtteilsberechtigte und nicht der Erwerber den Anspruch der Erbschaftsteuer unterwerfen. Umstritten ist, ob eine solche Abtretung des Anspruchs bereits die Geltendmachung des Anspruchs darstellt und damit die Steuerpflicht aus...mehr