Fachbeiträge & Kommentare zu Schifffahrt

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 8.2.6 DBA-Insel Man 2009

Rz. 414 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Nach Art. 3 Abs. 4 Satz 1 DBA-Insel-Man-Schifffahrt können Vergütungen für eine unselbständige Arbeit an Bord eines im internationalen Verkehr betriebenen Schiffes in der Vertragspartei besteuert werden, in der sich der Ort der Geschäftsleitung des Unternehmens befindet, das die Schifffahrt betreibt (Art. 2 Abs. 1 Buchstaben e und j DBA-Ins... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 8.1 Allgemeines

Rz. 392 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die DBA enthalten für Einkünfte des Bordpersonals von Seeschiffen und Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr sowie des Bordpersonals von Binnenschiffen häufig gesonderte Bestimmungen. Rz. 393 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die meisten von Deutschland vereinbarten DBA enthalten eine Bestimmung, welche Art. 15 Abs. 3 OECD-MA 2014 entspricht. Da... mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
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E-Mobilität: Rahmenbedingun... / 2.1 Regelungen auf europäischer Ebene

Die zentralen Strategien für die Elektromobilität der Europäischen Union (EU) sind vor allem im EU-Klima- und Energierahmen, dem Gesetz zum Übereinkommen von Paris, dem Europäischen Grünen Deal und dem Weißbuch zum Verkehr festgehalten. EU-Klima- und Energierahmen 2030 Im Jahr 2014 (Mitteilung vom 22.1.2014) hat sich die Europäische Kommission einen Rahmen für die Klima- und E... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.2.2 Portfolio-basierte Methoden

Rz. 41 Bei den Portfolio-basierten Methoden ("portfolio-based methodologies") geht es um eine Bewertung des ESG-Risikos auf Ebene des Gesamtportfolios oder einer Gruppe von Exposures. Dabei werden auch die Wechselwirkungen zwischen den Exposures analysiert. Die EBA nennt in ihren Leitlinien konkret die Methode zur Portfolioausrichtung ("portfolio alignment methodology")[1] z... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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ZErb 08/2026, Jahrestagung VorsorgeAnwalt e.V. vom 18.-20.6.2026 in Bingen

In diesem Jahr fand die Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. vom 18.–20.6.2026 im schönen Bingen statt. Den Auftakt der Tagung bildete der vereinsinterne Workshop "Unglaubliche Möglichkeiten – was können wir als VorsorgeAnwalt e.V. erreichen, was kann ich für den Verein tun und der Verein für mich?". Es wurden die Themenschwerpunkte Gewinnung von Neumitgliedern, Erhöhung der ... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 9.1.2 Rahmenvorgaben für das Finanzsystem

Rz. 344 Im Jahr 2012 wurde von der G20 für Maßnahmen gegen den Klimawandel erstmals der Begriff "Climate Finance" geprägt und eine eigene Studiengruppe mit diesem Namen gegründet. Im Oktober 2015 hat das UNEP in einem Bericht erläutert, in welcher Weise das Finanzsystem mit dem Nachhaltigkeitsbemühen in Einklang gebracht werden sollte.[1] Schließlich ist im Jahr 2016 von der... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.6 Anwendung auf weitere Institute

Rz. 106 Die Aufsichtsbehörde kann die Einhaltung der besonderen Anforderungen grundsätzlich auch von Instituten verlangen, deren NPL-Quote die 5-Prozent-Schwelle zwar nicht erreicht oder übersteigt, die aber z. B. einen wesentlichen Anteil an notleidenden Risikopositionen in einem einzelnen Portfolio[1] aufweisen (→ AT 2.1 Tz. 1, Erläuterung). Rz. 107 Die EBA nennt als zusät... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.10 In Verkehrsbetrieben sowie beim Transport und Komissionieren von leichtverderblichen Waren i. S. d. § 30 Abs. 3 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung (§ 10 Abs. 1 Nr. 10)

Rz. 56 Die Ausnahme nach Nr. 10 entspricht hinsichtlich der Verkehrsbetriebe dem früheren § 105e GewO. In Abs. 1 Nr. 10 lässt das Gesetz eine Ausnahme für Verkehrsbetriebe sowie für den Transport und das Kommissionieren von leicht verderblichen Waren zu. Hierdurch soll der überragenden Bedeutung des Verkehrs in einer mobilen Gesellschaft sowie dem Bedürfnis der Verbraucher n... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Angaben im Einzelnen (Abs. 3)

Rz. 4 Nach § 289c Abs. 3 HGB sind jeweils solche Angaben zu machen, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage der KapG sowie der Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die genannten Aspekte erforderlich sind, einschl. einer Beschreibung der verfolgten Konzepte, einschl. der von der KapG angewandten Due-Diligence-Prozesse (Nr. 1), der Ergebniss... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Ausnahmen vom Vorsteuerabzugsverbot des § 15 Abs. 2 UStG gem. § 15 Abs. 3 UStG

Rz. 385 Der Ausschluss vom Vorsteuerabzug tritt gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG nicht ein, wenn die erworbenen oder eingeführten Gegenstände sowie die in Anspruch genommenen sonstigen Leistungen der Ausführung von Umsätzen dienen, die nach § 4 Nr. 1 bis 7, § 25 Abs. 2 oder § 26 Abs. 5 UStG steuerfrei sind. Diese Umsätze werden also durch die Steuerbefreiung i. V. m. de... mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
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Agenturtätigkeit einer inländischen KG als unselbstständiger Teil des Schifffahrtsbetriebs des abkommensberechtigten Mitunternehmers

1. Erbringt eine gewerblich tätige inländische Personengesellschaft ausschließlich Agenturleistungen für den Schifffahrtsbetrieb ihres vermögensmäßig allein beteiligten, in der Schweizerischen Eidgenossenschaft ansässigen abkommensberechtigten Mitunternehmers, fallen die hieraus erzielten Gewinne in den Anwendungsbereich des Art. 8 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Neemann, Planungssicherheit für Reedereien 1998, Hansa-Schifffahrt-Schiffbau-Hafen 7/1997, 6; Bartholl, Offene Fragen zur Tonnagesteuer 1998, Hansa-Schifffahrt-Schiffbau-Hafen 10/1998, 14; Voss/Steinborn 1998, Besteuerung von Schifffahrtsgewinnen, Hansa-Schifffahrt-Schiffbau-Hafen 8/1998, 14; Kreutziger, Festlegung des Mittelpunktes der geschäftlichen Oberleitung eines Schifffa... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 4 Nr. 2 UStG sind die unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG fallenden Umsätze für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt steuerfrei. Die Vorschrift definiert nicht, um welche Umsätze es sich im Einzelnen handelt, sondern verweist auf die Regelungen des § 8 UStG: § 8 Abs. 1 UStG definiert den Begriff der Umsätze für die Seeschifffahrt. § 8 Abs. 2 UStG... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Ammenwerth/Janzen/Fuß, Umsatzsteuer im Kfz-Gewerbe, 11. Auflage 2015. Dodos/Wiederhold, Die Umsatzsteuerbefreiung von Versicherungsvermittlungsleistungen nach dem EuGH-Urteil "Aspiro SA", MwStR 2016, 701. Franz, Die umsatzsteuerliche Behandlung der Übertragung von Vertragsportfolios bzw. einzelner Verträge, BB 2010, 536. Grambeck, Outsourcing im Finanzdienstleistungssektor – wo... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Dißars/Kahl-Hinsch, Umsatzsteuerrechtliche Aspekte des Betriebs von Handelsschiffen, NWB 2016, 3021. Duyfjes, Umsätze für die Seeschifffahrt – Be- und Entladen, EU-UStB 2017, 36 ff. Grambeck, Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen für die Seeschifffahrt, NWB 2021, 2113. Huschens, Steuerbefreiung der Vorumsätze in der Seeschifffahrt und Luftfahrt, UVR 2018, 154. Klink, Wann sin... mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD)

Tz. 45 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Mark Carney, seinerzeit Governor der Bank of England und Chairman des G20 Financial Stability Board (FSB) und mittlerweile kanadischer Premierminister, warnte bereits im Herbst 2014 vor einer "Carbon Bubble", die den Finanzmärkten drohe und potenziell gravierendere Auswirkungen als die Finanz- und Wirtschaftskrise haben werde. Wenn die Staate... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Venezuela

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Bolivarische Republik Venezuela ist ein südamerikanischer Staat an der Karibikküste. Er grenzt im Süden an > Brasilien, im Westen an > Kolumbien und im Osten an > Guyana. Es gilt das allgemeine DBA vom 08.02.1995 nebst Protokoll (BGBl 1996 II, 727 = BStBl 1996 I, 611). Das DBA ist am 19.08.1997 in Kraft getreten (BGBl 1997 II, 1809 = BStBl... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Umsätze von oder an Seeschiffen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 21 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Umsätze für die Seeschifffahrt sind zunächst Lieferungen (auch gebrauchter Schiffe), Umbauten (z. B. Veränderungen an der Substanz eines Schiffes wie Verlängerung oder Verbreiterung des Rumpfes), Instandsetzungen (z. B. Schadensbeseitigung), Wartungen (z. B. Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit von Anlagen), Vercharterungen un... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.5 Andere Leistungen (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG)

Rz. 33 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Umsätze für die Seeschifffahrt sind auch andere als die in den § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 UStG bezeichneten sonstigen Leistungen, die für den unmittelbaren Bedarf der in § 8 Abs. 1 Nr. 1 UStG bezeichneten Wasserfahrzeuge, einschließlich ihrer Ausrüstungsgegenstände und ihrer Ladungen, bestimmt sind. Darunter fallen (vgl. Abschn. 8.1. Abs. 7 S. 1 ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr gleichgestellte Zwecke (§ 5a Abs 2 S 5 EStG)

Rn. 97 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 In § 5a Abs 2 S 5 EStG ist ausdrücklich geregelt, welche spezielle Einsätze (nämlich zum Schleppen, Bergen oder zur Aufsuchung von Bodenschätzen) von Seeschiffen dem Betrieb von Handelsschiffen gleichgestellt sind. Es handelt sich um eine abschließende Aufzählung, die nicht per Verwaltungsanweisung ausgedehnt werden kann. So müsste die Einbez... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Pausenregelungen / 2.3 Funktionsbedingte Ausnahmen

Bestimmte Berufsgruppen und Funktionsträger sind nach § 18 generell vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen: leitende Angestellte i. S. von § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz sowie Chefärzte, Leiter von öffentlichen Dienststellen und deren Vertreter sowie Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die zu selbstständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten befugt sind, Arbeitnehmer,... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Historie der Eingruppierung / 2.4.5 Überlappungsbereiche

Für eine Vielzahl von Tätigkeiten, die vor dem 1.1.2005 der Rentenversicherung der Arbeiter unterlagen, waren Tätigkeitsmerkmale sowohl im Lohngruppenverzeichnis zum MTArb/MTArb-O als auch in der Anlage 1a zum BAT/BAT-O (hier oft mit dem Zusatz "Ferner, wenn sie als Angestellte beschäftigt sind") vereinbart, die bei vergleichbarer Tätigkeit zu Lohn bzw. Vergütung in zum Teil... mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Aufmerksamkeiten für Untern... / 5 Zu 100 % als Betriebsausgaben abziehbare Sachzuwendungen

Übersteigen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Betrag von 50 EUR pro Empfänger und Jahr auch nur um einen Cent, entfällt der Betriebsausgabenabzug insgesamt und nicht nur der Betrag, der über 50 EUR hinausgeht. Aber! Die 50 EUR-Grenze gilt nicht für Geschenke, die nur betrieblich verwendet werden können. Maßgebend ist aber nicht die tatsächliche Nutzung, sondern v... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 6b... / 4.2.4 Binnenschiffe

Rz. 54 Binnenschiffe sind bei Veräußerungen nach dem 31.12.2005 begünstigt. Die zunächst vorgesehene Befristung der Begünstigung wurde mit dem JStG 2010 über § 52 Abs. 18b S. 1 EStG aufgehoben, da der Förderungszweck (Verjüngung der deutschen Binnenschifffahrtsflotte zur Erhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit) fortbestehe. Binnenschiffe sind zur Schifffahrt auf Flüssen und son... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Weitere Steuerbefreiungen im EStG (Handzik)

Rn. 2601 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Steuerbefreiungskatalog in § 3 EStG ist nicht abschließend. Das EStG idF der Bekanntmachung vom 08.10.2009, BGBl I 2009, 3366 enthält weitere Vorschriften, die zB Steuerbefreiungen (zB durch Freibeträge, Freigrenzen oder Steuerermäßigungen) enthalten: § 3a EStG: Sanierungserträge; § 3b EStG: steuerfreie Zuschläge zum Arbeitslohn; § 8 Abs ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Beratungsfeld Vermögensbera... / 3.6 Verkaufshemmnisse beim Berater vermeiden

Der typische Steuerberater ist kein Verkäufer. Deshalb gibt es für ihn typische Verkaufshemmnisse, die in diesem Abschnitt dargestellt werden sollen und wie man diese erfolgreich überwindet. Wird der Mandant nach der Beratung zufrieden sein? Eines der zentralen Ziele für den Berater ist es, dass der Mandant nach der Erstellung der Planung mit dem Gefühl nach Hause geht, dass s... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Eignungsbeurteilung bei Fah... / 2 Bedeutung der Eignung für Fahr- und Steuer- und Überwachungstätigkeiten (FSÜ) im Arbeitsschutz

Seit den ersten flugmedizinischen Untersuchungen zu Beginn des 20. Jahrhunderts und im Straßenverkehr nach dem II. Weltkrieg stellten ab 1971 auch die Berufsgenossenschaften für den betrieblichen Bereich einen Untersuchungsgrundsatz („G25“; heute E FSÜ) vor, der aus damaliger Sicht zur Unfallverhütung beitragen sollte. Heute sind FSÜ in vielen Berufen üblich, die aktiv Fahrze... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Leitfaden 2025 - Anlage GK / 3.2 Korrekturen für die Tonnagebesteuerung i. S. d. § 5a EStG

Zeile 26 Sowohl im Steuerbilanzgewinn als auch im handelsrechtlichen Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ist der tatsächliche Gewinn bzw. Verlust aus dem Betrieb von Handelsschiffen enthalten. Dieser unterliegt nicht dem allgemeinen Steuersatz, sondern wird gem. § 5a EStG pauschal versteuert, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Für Handelsschiffe, die im internationalen V... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Doppelbesteuerung / 2 Zuteilungsgrundsätze der DBA

Welcher Staat die jeweiligen Einkünfte von der Besteuerung freizustellen bzw. die ausländische Steuer anzurechnen hat, ist in verschiedenen DBA (also je nach dem beteiligten Staat und je nach der Art der Einkünfte) unterschiedlich geregelt. Auch dasselbe DBA sieht oft für verschiedene Einkünfte teils das Anrechnungs-, teils das Freistellungsverfahren vor. Dabei kann das Best... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.2.2 Erleichterte Aufzeichnungspflichten für Kleingeschenke (Streuartikel)

Die Finanzverwaltung verlangt, dass bei Aufwendungen für Geschenke der Name des Empfängers aus der Buchung selbst oder dem Buchungsbeleg unmittelbar zu erkennen sein muss. Allerdings können Geschenke gleicher Art in einer Buchung zusammengefasst werden, wenn die Namen der Empfänger der Geschenke aus dem Buchungsbeleg selbst oder ergänzenden Aufzeichnungen ersichtlich sind. T... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
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Neue, geänderte und neu gef... / Bundesrecht

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Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Schifffahrt / 4 Reisekosten

4.1 Berufliche Auswärtstätigkeit Das Schiffspersonal fällt unter die reisekostenrechtliche Regelung der beruflichen Auswärtstätigkeit für Tage, an denen der Arbeitnehmer mit dem Schiff unterwegs ist. Eine doppelte Haushaltsführung liegt auch dann nicht vor, wenn auf dem Schiff eine Schlaf- und Kochmöglichkeit vorhanden ist. Weil das Schiff keine ortsfeste betriebliche Einric... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Schifffahrt / 3 Lohnsteuerprivileg für Arbeitgeber mit Schiffen

3.1 Lohnsteuereinbehalt von 40 % durch den Arbeitgeber Arbeitgeber, die eigene oder gecharterte Handelsschiffe betreiben, dürfen vom Gesamtbetrag der anzumeldenden und abzuführenden Lohnsteuer einen Betrag von 40 % der auf das Schiffspersonal entfallenden Lohnsteuer abziehen und behalten. Voraussetzung ist, dass das Besatzungsmitglied in einem zusammenhängenden Arbeitsverhältn... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Schifffahrt / Sozialversicherung

1 Versicherungspflicht Die Seeleute sind als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Wie bei anderen Arbeitnehmern auch, besteht aber Krankenversicherungsfreiheit, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.[2] Ausländische Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe Die Versi... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Schifffahrt / 2 Lohnsteuerabzug

2.1 Seeschiffer mit Inlandswohnsitz Seeschiffer, die im Bundesgebiet ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, gleichgültig ob sie die deutsche oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen bzw. unter deutscher oder ausländischer Flagge fahren. Bei Beschäftigung für einen inländischen Reeder ist dieser zum Lohnsteuerab... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Schifffahrt / Lohnsteuer

1 Arbeitnehmereigenschaft See- und Binnenschiffer, die zu einem Schiffseigner oder einer Reederei in einem Dienstverhältnis stehen, sind Arbeitnehmer. Abhängig von der Art der Tätigkeit kann der Arbeitgeber steuerfreie und pauschal besteuerte Arbeitslohnteile zahlen und der Arbeitnehmer kann ggf. Werbungskosten ansetzen. Die tarifvertragliche Seefahrtszulage gehört zum steuer... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Schifffahrt / 4.6 Keine steuerfreien Übernachtungspauschalen

Übernachtungskosten im Inland darf der Arbeitgeber mit einem Pauschbetrag von 20 EUR pro Übernachtung bzw. bei Übernachtungen im Ausland mit dem jeweiligen Auslandsübernachtungsgeld[1] steuerfrei ersetzen. Diese Möglichkeit scheidet jedoch aus, wenn der Arbeitgeber der Besatzung eine unentgeltliche bzw. verbilligte Unterkunft auf dem Schiff zur Verfügung stellt.[2] mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Schifffahrt / 2 Krankenkassenwahlrecht

Zum 1.1.2008 wurde die See-Krankenkasse als eigenständiger Träger der gesetzlichen Krankenversicherung aufgelöst und in die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See eingegliedert. Die Sonderregelung hinsichtlich der Kassenzuständigkeit der See-Krankenkasse ist damit entfallen. Die Knappschaft führt die Sonderzuständigkeit für Beschäftigte in der Seeschifffahrt nicht ... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Schifffahrt / 4.1 Berufliche Auswärtstätigkeit

Das Schiffspersonal fällt unter die reisekostenrechtliche Regelung der beruflichen Auswärtstätigkeit für Tage, an denen der Arbeitnehmer mit dem Schiff unterwegs ist. Eine doppelte Haushaltsführung liegt auch dann nicht vor, wenn auf dem Schiff eine Schlaf- und Kochmöglichkeit vorhanden ist. Weil das Schiff keine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers oder eine... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Schifffahrt / 3.1 Lohnsteuereinbehalt von 40 % durch den Arbeitgeber

Arbeitgeber, die eigene oder gecharterte Handelsschiffe betreiben, dürfen vom Gesamtbetrag der anzumeldenden und abzuführenden Lohnsteuer einen Betrag von 40 % der auf das Schiffspersonal entfallenden Lohnsteuer abziehen und behalten. Voraussetzung ist, dass das Besatzungsmitglied in einem zusammenhängenden Arbeitsverhältnis an mehr als 183 Tagen auf einem Handelsschiff des A... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Schifffahrt / Zusammenfassung

Begriff See- und Binnenschiffer, die zu einem Schiffseigner oder einer Reederei in einem Dienstverhältnis stehen, sind Arbeitnehmer. Abhängig von der Art der Tätigkeit kann der Arbeitgeber steuerfreie und pauschal besteuerte Arbeitslohnteile zahlen und der Arbeitnehmer ggf. Werbungskosten ansetzen. Die tarifvertragliche Seefahrtszulage gehört zum steuerpflichtigen Arbeitsloh... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Schifffahrt / 3 Beitragsberechnung

Für Seeleute, die auf einem Schiff unter deutscher Flagge beschäftigt werden, berechnen sich die Beiträge grundsätzlich nicht nach dem tatsächlichen Einkommen, sondern nach einer Durchschnittsheuer.[1] Zu beachten ist, dass ungeachtet der Fusion von Seekasse und Knappschaft für Seeleute nicht das Recht der knappschaftlichen, sondern das der allgemeinen Rentenversicherung gilt. mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Schifffahrt / 1 Arbeitnehmereigenschaft

See- und Binnenschiffer, die zu einem Schiffseigner oder einer Reederei in einem Dienstverhältnis stehen, sind Arbeitnehmer. Abhängig von der Art der Tätigkeit kann der Arbeitgeber steuerfreie und pauschal besteuerte Arbeitslohnteile zahlen und der Arbeitnehmer kann ggf. Werbungskosten ansetzen. Die tarifvertragliche Seefahrtszulage gehört zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Schifffahrt / 4.3 Keine 3-Monatsfrist bei Tätigkeit auf Fahrzeugen

Die gesetzliche 3-Monatsfrist für den Abzug der Verpflegungspauschalen findet bei einer Fahrtätigkeit keine Anwendung – auch nicht, wenn sie auf einem Schiff ausgeübt wird. Die Begrenzung durch die 3-Monatsfrist gilt nur für Tätigkeiten an einer ortsfesten Einrichtung.[1] Fahrtätigkeiten nehmen aus diesem Grund eine Sonderstellung ein. Hier kann sich der Arbeitnehmer auch ni... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Schifffahrt / 1 Versicherungspflicht

Die Seeleute sind als Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Wie bei anderen Arbeitnehmern auch, besteht aber Krankenversicherungsfreiheit, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.[2] Ausländische Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe Die Versicherungspflicht erstre... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Schifffahrt / 4.4 Verpflegungsmehraufwand bei Auslandsreisen

Die Verwaltung sieht für die Höhe der maßgebenden Verpflegungspauschbeträge bei Auslandsreisen mit Schiffen besondere Regelungen vor:[1] Für Tage ohne Ein- bzw. Ausschiffung sind die für Luxemburg geltenden Tagegelder anzusetzen, sofern das Schiff einer ausländischen Reederei gehört. Bei deutschen Staatsschiffen (z. B. der Bundesmarine) sowie bei Schiffen der Handelsmarine unt... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Schifffahrt / 2.1 Seeschiffer mit Inlandswohnsitz

Seeschiffer, die im Bundesgebiet ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, gleichgültig ob sie die deutsche oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen bzw. unter deutscher oder ausländischer Flagge fahren. Bei Beschäftigung für einen inländischen Reeder ist dieser zum Lohnsteuerabzug verpflichtet. Ist der Arbeitneh... mehr

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Schifffahrt / 4.2 Fahrten zur Schiffsanlegestelle

Seeleute, die während längerer Schiffsliegezeiten mit dem Pkw von der Wohnung zum Dienst auf dem Schiff fahren, können die Fahrtkosten als Reisekosten behandeln. Eine Schiffsanlegestelle ist keine ortsfeste betriebliche Einrichtung und damit keine erste Tätigkeitsstätte, sofern sich dort keine weiteren ortsfesten Arbeitgebereinrichtungen befinden. Hat der Arbeitgeber durch a... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Schifffahrt / 2.2 Seeschiffer ohne Inlandswohnsitz

Seeleute, die keinen inländischen Wohnsitz haben, können unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein, weil sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wenn sie auf deutschen Handelsschiffen überwiegend auf hoher See oder in deutschen Küstengewässern fahren. Fahren sie nur vorübergehend auf deutschen Handelsschiffen, sind sie i. d. R. beschränkt einkommensteuerpflichtig... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Schifffahrt / 3.2 Befristete Anhebung des Lohnsteuereinbehalts auf 100 %

Der Lohnsteuereinbehalt wurde für einen befristeten Zeitraum von 40 % bis 31.5.2027 auf 100 % ausgedehnt.[1] Arbeitgeber, die eigene oder gecharterte "inländische" Handelsschiffe oder "EU-Handelsschiffe" [2] betreiben, dürfen während dieses Zeitraums vom Gesamtbetrag der anzumeldenden und abzuführenden Lohnsteuer den vollen Betrag der auf das Schiffspersonal entfallenden Lohn... mehr