Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 627 BGB – Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung.

Gesetzestext (1) Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung auch ohne die in § 626 bezeichnete Voraussetzung zulässig, wenn der zur Dienstleistung Verpflichtete, ohne in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen zu stehen, Dienste höherer Art zu leisten hat, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu wer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Aufwendungsersatzanspruch (Nr 4, § 284).

Rn 22 Der Besteller kann nur wahlweise Aufwendungsersatz gem §§ 634 Nr 4, 284 oder Schadensersatz statt der Leistung beanspruchen, weshalb die hierfür maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen (§ 284 ›anstelle‹). Erstattungsfähige Aufwendungen sind insb frustrierte Vertragskosten und vergeblicher Finanzierungsaufwand (s iE Kommentierung zu § 284).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vertragswidriger Gebrauch.

Rn 24 Werden durch vertragswidrigen Gebrauch des Mieters Schäden am Mietobjekt (Anbohren der Glasleisten, AG Witten ZMR 18, 679) verursacht, ist der Mieter – unabhängig davon, ob ihm wirksam Schönheitsreparaturen überbürdet wurden – zum Schadensersatz verpflichtet, aus dem Gesichtspunkt der Pflichtverletzung (§§ 280 ff) bezogen auf die Obhutspflichten (BGH ZMR 17, 236) bzw w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verweigerungsrecht des Unternehmers (Abs 3).

Rn 7 Die Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn sie objektiv unmöglich ist – § 275 I. Das ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus § 635 III, der nur auf § 275 II, III verweist, liegt aber in der Natur der Sache, weil für den gleichgerichteten Nacherfüllungsanspruch nichts anderes gelten kann als für den Erfüllungsanspruch. Dem gleichgestellt ist gem § 275 I die subjektive Unm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Der Schutzbereich der Norm.

1. Ausgangspunkt. Rn 67 Im Gegensatz zur Adäquanztheorie (s.o. Rn 52) will die Schutzbereichslehre Schäden nicht deshalb vom Ersatz ausschließen, weil der Eintritt ganz unwahrscheinlich war. Vielmehr geht es dieser Lehre um den Zweck der den Ersatzanspruch begründenden Norm: Ersetzt werden sollen nur die Schäden, deren Verhinderung die Norm bezweckt. Damit können auch einiger...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Unbehebbarer Mangel.

Rn 53 Das Verschulden muss sich auf die Unbehebbarkeit beziehen (§ 311a II 2 Alt 2). Es wird bei Kenntnis oder verschuldeter Unkenntnis vom Mangel idR vorliegen, weil daraus die weitere Pflicht zur vorherigen Klärung der Behebbarkeit folgt (HP/Faust Rz 126; Schur ZGS 02, 243, 247).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Behebbarer Mangel.

Rn 46 Zu vertreten ist die Lieferung einer Kaufsache mit einem behebbaren Mangel nur, wenn der Verkäufer den Mangel entweder verursacht oder gekannt hat bzw hätte kennen müssen. aa) Verursachung des Mangels. Rn 47 Der Verkäufer hat den Mangel zu vertreten, wenn er oder seine Erfüllungsgehilfen (§ 278) ihn schuldhaft verursacht haben; auf Kenntnis kommt es dann nicht an. Rn 48 (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rückgewähranspruch.

Rn 16 Aus dem Sicherungsvertrag steht dem Sicherungsgeber ein durch den Wegfall des Sicherungszwecks bedingter Anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld zu, der durch Abtretung, Verzicht oder Aufhebung der Grundschuld erfüllt werden kann. Der Sicherungszweck kann auch durch Erlass der gesicherten Forderung wegfallen (Brandbg 10.1.24 – 4 U 68/23). Das Wahlrecht steht dem Sicher...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verhältnis zu anderen zivilrechtlichen Regelungen.

Rn 21 Ausgangspunkt für das Verhältnis zu vertraglichen und vertragsähnlichen Ansprüchen (§ 311 II, III) ist der Grundsatz der Anspruchskonkurrenz, dh Delikts- und Vertragsansprüche sind unabhängig voneinander (hM, grundl BGHZ 9, 310; weiterhin zB BGHZ 162, 86, 93 f; 218, 22 Rz 30; NJW 21, 1883 Rz 10, alle mwN; Staud/J Hager Vorbem zu §§ 823 ff Rz 38 ff mwN auch zur aA; rech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Fehlen von Sonderregeln zur Mangelhaftigkeit der Leistung.

Rn 61 §§ 280 III, 281–283 gelten auch für den Fall, dass eine Leistung unter einem Vertrag oder sonstigen Schuldverhältnis nicht wie geschuldet erbracht wird, für das es an einer besonderen gesetzlichen Regelung zur Schlechterfüllung fehlt (aA Grüneberg/Grüneberg § 280 Rz 16; Jauernig/Stadler § 280 Rz 11). Nicht Wortlaut, nicht Zweck, nicht Entstehungsgeschichte und nicht da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1586 BGB – Wiederverheiratung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder Tod des Berechtigten.

Gesetzestext (1) Der Unterhaltsanspruch erlischt mit der Wiederheirat, der Begründung einer Lebenspartnerschaft oder dem Tod des Berechtigten. (2) 1Ansprüche auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit bleiben bestehen. 2Das Gleiche gilt für den Anspruch auf den zur Zeit der Wiederheirat, der Begründung einer Lebenspartnerschaft oder des Tode...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Schuldner die Strafe für den Fall versprochen, dass er seine Verbindlichkeit nicht in gehöriger Weise, insbesondere nicht zu der bestimmten Zeit, erfüllt, so kann der Gläubiger die verwirkte Strafe neben der Erfüllung verlangen. (2) Steht dem Gläubiger ein Anspruch auf Schadensersatz wegen der nicht gehörigen Erfüllung zu, so findet die Vorschrift des § 340 Absat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Kausalität und Zurechnung.

1. Ausgangspunkt: Äquivalente Kausalität. Rn 50 Bei der Anwendung des Zustandsvergleichs iRd Differenzhypothese (s.o. Rn 5) stehen alle Ursachen gleich; es kommt nur darauf an, ob sie wirksam geworden sind. So ist vielfach ausgesprochen worden, der Schädiger müssen den Geschädigten so nehmen wie er ist, also mit allen seinen schadensfördernden oder -vergrößernden Schwächen un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mangelfolge- oder Begleitschäden.

Rn 58 Aus dem alten Recht – ohne Not – übernommen ist der Begriff des Mangelfolgeschadens, auch Begleitschaden. Die Begrifflichkeit sollte unter dem neuen Recht nicht weiter verwandt werden (Jauernig/Stadler § 280 Rz 12; Grigoleit/Riehm AcP 203 [2003] 727, 732; Schubel JuS 02, 313, 319). Als Mangelfolgeschaden wird nach herkömmlicher Auffassung der vom Mangelschaden abzugren...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Wegfall des Kündigungsgrundes und vorgetäuschter Eigenbedarf.

Rn 32 Entfallen die den Eigenbedarf rechtfertigenden Gründe, bevor die Kündigungsfrist abgelaufen ist (für diese Zäsur BGH ZMR 21, 211: selbst wenn im Räumungsvergleich ein späterer Auszugstermin des Mieters vereinbart wurde; NJW 09, 1141; ZMR 03, 664; ZMR 06, 119, NJW 07, 2845) und – nach weitergehender Ansicht auch noch bis der Mieter die Wohnung geräumt hat (LG Hamburg ZM...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolge.

Rn 6 Eine Maßregelung entgegen § 16 ist nichtig; der Beschäftigte ist so zu stellen, als sei sie nicht erfolgt (BAG NZA 02, 1389 [BAG 12.06.2002 - 10 AZR 340/01]). Bei schuldhaftem Verhalten kommt Schadensersatz gem §§ 280 I, 241 II und § 823 II iVm § 16 AGG in Betracht (§ 612a BGB Rn 5; LAG Berlin-Brandenburg BeckRS 18, 27504).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Unterhaltsanspruch erlischt mit dem Tode des Berechtigten oder des Verpflichteten, soweit er nicht auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit oder auf solche im Voraus zu bewirkende Leistungen gerichtet ist, die zur Zeit des Todes des Berechtigten oder des Verpflichteten fällig sind. (2) Im Falle des Todes des Berechtigten hat der Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, ProdHaftG § 12 ProdHaftG – Verjährung.

Gesetzestext (1) Der Anspruch nach § 1 verjährt in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Ersatzberechtigte von dem Schaden, dem Fehler und von der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. (2) Schweben zwischen dem Ersatzpflichtigen und dem Ersatzberechtigten Verhandlungen über den zu leistenden Schadensersatz, so ist die Verjährung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

An Stelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Gläubiger Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte, es sei denn, deren Zweck wäre auch ohne die Pflichtverletzung des Schuldners nicht erreicht worden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verzögerte oder mangelhafte Nacherfüllung.

Rn 35 Schäden des Käufers in der Phase der Nacherfüllung können aus deren Verzögerung oder Unterlassung, aber auch aus ihr selbst resultieren. a) Verzögerte bzw unterlassene Nacherfüllung. aa) Schadensersatz wegen Verzugs. (1.) Ausfallschäden. Rn 36 Da der Anspruch auf Nacherfüllung ein modifizierter Erfüllungsanspruch ist (§ 439 Rn 8), führt eine Leistungsstörung aus verzögerte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Versicherung.

Rn 15 Jeder Verwaltungsbeirat kann für sich eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung schließen. Ferner ist es nach § 18 II zulässig, auf Kosten der GdW eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abzuschließen (KG ZMR 04, 780).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Vorbehalt für andere Ansprüche, Abs 5.

Rn 20 Gem V bleiben Ansprüche gg den ArbG aus anderen Rechtsvorschriften unberührt. In Betracht kommen deliktische Ansprüche aus § 823 I BGB va bei Eingriffen in die Gesundheit oder das allg Persönlichkeitsrecht (§ 823 BGB Rn 24 ff, 104), aus § 823 II BGB bei Verletzung von Schutzgesetzen (zur abzulehnenden Schutzgesetzqualität von §§ 7, 11, 16, 19 AGG s § 7 Rn 2). Hat der A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Sonstige Rechte.

Rn 3 Minderung und Schadensersatz (BGH ZMR 93, 151; Celle RdL 18, 384) werden durch § 586 nicht berührt. Zur Ausübung eines Optionsrechts auf vorzeitige Kündigung bei beabsichtigtem Verkauf von Pachtflächen vgl Schlesw RdL 20, 228.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 728b BGB – Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters.

Gesetzestext (1) Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so haftet er für deren bis dahin begründete Verbindlichkeiten, wenn sie vor Ablauf von fünf Jahren nach seinem Ausscheiden fällig sind undmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Literatur.

Rn 15 Grundl für alle Fragen der §§ 249 ff ist die Behandlung durch Lange/Schiemann Schadensersatz, 3. Aufl 20, zudem Staud/Martinek/Schiemann BGB §§ 249 bis 254 Neubearb 17; spezieller Himmelreich/Halm/Staab, Hdb der Kfz-Schadensregulierung, 6. Aufl 25; Luckey aaO.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einordnung und Zweck.

Rn 1 § 1 bestimmt das Ziel des Gesetzes. Der Verhinderung und zT auch Beseitigung dient die Schulungs-, Unterrichtungs- (§ 12 I, II, V) und Reaktionspflicht des ArbG (§ 12 III, IV). Generalpräventiv wirken auch Entschädigung und Schadensersatz (§ 15).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Haftung der GdW.

Rn 13 Die GdW haftet für ein Verschulden der Verwaltungsbeiräte, so weit diese nach §§ 9b II, 24 III, VI 2, 29 II 1, 2 als ihr Organ tätig werden. Im Verhältnis der WEigtümer untereinander sind die Beiräte keine Erfüllungsgehilfen iSv § 278 BGB. Eine unmittelbare Haftung der Verwaltungsbeiräte ggü den WEigtümern kommt grds nicht Betracht.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ist das digitale Produkt mangelhaft, kann der Verbraucher, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonderfall: Wohnungseigentumsgemeinschaft.

Rn 24 In der Praxis bereiten die häufigen Fälle Probleme, in denen Ansprüche der Wohnungseigentümer gg den Veräußerer (oft: Bauträger) wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum in Rede stehen (ausf zum Ganzen: Kniffka, FS Ganten, 125; Werner/Pastor Rz 464 ff). Dann stellt sich die Frage, ob und wenn ja, welche Mängelrechte den einzelnen Erwerbern oder der Gemeinschaft zustehen....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wer für den Verlust einer Sache oder eines Rechts Schadensersatz zu leisten hat, ist zum Ersatz nur gegen Abtretung der Ansprüche verpflichtet, die dem Ersatzberechtigten auf Grund des Eigentums an der Sache oder auf Grund des Rechts gegen Dritte zustehen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Nicht leistungsbezogene Nebenpflichten/Schutzpflichten.

Rn 30 Vertragliche Fürsorgepflichten iSd § 241 II betreffen den Schutz des Bestellers (zB bei Beförderungsverträgen, aber auch Bau- und Architektenverträgen), seines Eigentums und Vermögens sowie uU den Schutz dritter Personen. Dazu gehören Familienangehörige des Bestellers (BGH BB 94, 1455 [BGH 28.04.1994 - VII ZR 73/93]), dessen Mitarbeiter und sonstige Betriebsangehörige ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wer unter einer aufschiebenden Bedingung berechtigt ist, kann im Falle des Eintritts der Bedingung Schadensersatz von dem anderen Teil verlangen, wenn dieser während der Schwebezeit das von der Bedingung abhängige Recht durch sein Verschulden vereitelt oder beeinträchtigt. (2) Den gleichen Anspruch hat unter denselben Voraussetzungen bei einem unter einer auflösenden Bed...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht. 2Hat der Handelnde die Gefahr verschuldet, so ist er zum Schadensersatz verpfli...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Derselbe Gegenstand

Rz. 305 Bezieht sich der Verfahrensauftrag auf denselben Gegenstand, so erhält der Anwalt die Gebühren ebenfalls nur einmal und nur aus dem Wert dieses Gegenstandes. Jedoch erhöht sich die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 1008 VV RVG für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3. Der Höchstsatz beträgt bei mehreren Erhöhungen 2,0 (Anm. Abs. 3). Rz. 306 Beispiel Anwalt A wird vom Haftpflic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Sonstige Ausschlüsse des Erfüllungsanspruchs.

Rn 33 Außer § 275 kennt das Gesetz eine ganze Reihe weiterer Fälle, in denen der Erfüllungsanspruch ausgeschlossen ist. Dies gilt zum einen für die Fälle des Erlöschens und der Beendigung von Schuldverhältnissen. Erlischt der Anspruch des Gläubigers etwa durch Erfüllung, Aufrechnung, Hinterlegung oder Selbsthilfeverkauf oder finden Erlass, Konfusion, Novation oder Aufhebungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zulässigkeit.

Rn 7 Der Haftungsausschluss muss nach allg Regeln (zB § 476 – Verbrauchsgüterkauf, nur für Verjährung und Schadensersatz; § 309 Nr 8 lit b – AGB; §§ 138, 242 – vgl Saarbr BeckRS 15, 14801 Rz 23 zur aF zu Kaufverträgen über neu errichtete Häuser/Wohnungen BGHZ 98, 100, 107 f mwN) zulässig (s Darstellung bei HP/Faust Rz 9f) und darf nicht gem Hs 2 ausgeschlossen sein.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verstöße.

Rn 15 Kündigt der Vermieter eine Erhaltungsmaßnahme nicht oder nicht iSv § 555a II ordnungsmäßig an, entfällt – ggf tw – die Duldungspflicht (LG Berlin ZMR 19, 275; AG Köln WuM 15, 669). Dies soll zB der Fall sein, wenn der Vermieter eine Mitwirkungspflicht behauptet (LG Berlin ZMR 19, 275). Stellungnahme. Dem ist nicht zuzustimmen. Die Ankündigung ist ausreichend, der Vermi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Dauerschuldverhältnisse.

Rn 29 Das Schuldrecht ist in seinen Regeln ganz überwiegend auf die Erbringung und den Austausch von Leistungen zugeschnitten, welche in einem einmaligen und kurzfristigen Vorgang erbracht werden; der Kauf ist das Paradigma des allg Schuldrechts. Charakteristisch für Dauerschuldverhältnisse ist hingegen, dass sie über einen gewissen Zeitraum hinweg bestehen und dauernde oder...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Die Verwendungsfreiheit des Geschädigten: Fiktive Abrechnung.

Rn 23 Die Frage nach der Möglichkeit der Herstellung hängt zusammen mit der anderen Frage nach der Verwendungsfreiheit des Geschädigten: Muss er den Betrag der erforderlichen Kosten wirklich für die Herstellung verwenden oder kann er darüber frei verfügen? Im ersten Fall müsste ihm die Herstellung noch möglich sein; im zweiten käme es darauf nicht an. Für die Antwort dürfte ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Pflichten des Maklers.

Rn 67 Den Makler treffen ggü dem Auftraggeber eingeschränkte Auskunfts- und Hinweispflichten. Das ist Ausdruck der Rolle des Maklers als Interessenvertreter des Auftraggebers. Besondere Kenntnisse können vom Makler aber grds nicht erwartet werden (Celle NJW-RR 03, 418: Nachweismakler). Der Makler hat den Auftraggeber über alle ihm bekannten vertragsrelevanten Umstände (tatsä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verletzung der Pflicht zu mangelfreier Lieferung (§ 433 I 2).

1. Behebbarer Mangel. Rn 31 Der Käufer kann durch einen Mangel schon geschädigt werden, bevor es überhaupt zur Nacherfüllung durch den Verkäufer kommen konnte. Bsp ist die Lieferung einer Maschine mit einem behebbaren Softwarefehler, der zur Beschädigung von Gussstücken und später zum Ausfall der Maschine führt. a) Schadensersatz gem § 280 I. aa) Ausfallschäden. Rn 32 § 280 I is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsinhalt.

Rn 2 Das Bestimmen zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen als Tathandlung erfasst heute alle Geschlechter sowie Kinder und ist nicht mehr auf außereheliche Handlungen beschränkt (zu Unterschieden zum Strafrecht BeckOGK/Gerdemann § 825 Rz 2). Gewaltanwendung ist nicht erforderlich; eine Einwirkung auf die Willensentschließung reicht aus (BeckOGK/Gerdemann § 825 Rz 9; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Herausgabepflicht des Vorerben beschränkt sich in den Fällen des § 2137 auf die bei ihm noch vorhandenen Erbschaftsgegenstände. 2Für Verwendungen auf Gegenstände, die er infolge dieser Beschränkung nicht herauszugeben hat, kann er nicht Ersatz verlangen. (2) Hat der Vorerbe der Vorschrift des § 2113 Abs. 2 zuwider über einen Erbschaftsgegenstand verfügt oder hat er ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsfolge.

Rn 2 Bei Verstoß gg § 1836 ist das Rechtsgeschäft zwar gültig, aber der Betreuer muss bei schuldhaftem Verhalten Schadensersatz leisten. Regelmäßig wird das BtG nach § 1862 einschreiten, notfalls ist der Betreuer zu entlassen (vgl § 1868). Außerdem kann er ggf bei vorsätzlichem Verhalten wegen Untreue (§ 266 StGB) oder veruntreuender Unterschlagung (§ 246 II StGB) belangt we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Praxisumsetzung.

Rn 2 Dem Abholungsrecht kann ein Schadensersatz- und evtl ein Sicherungsanspruch gem § 867 ggü stehen. Bei Verweigerung der Abholung der Sache ist der Anspruch durch Klage geltend zu machen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Behebbarer Mangel.

Rn 31 Der Käufer kann durch einen Mangel schon geschädigt werden, bevor es überhaupt zur Nacherfüllung durch den Verkäufer kommen konnte. Bsp ist die Lieferung einer Maschine mit einem behebbaren Softwarefehler, der zur Beschädigung von Gussstücken und später zum Ausfall der Maschine führt. a) Schadensersatz gem § 280 I. aa) Ausfallschäden. Rn 32 § 280 I ist Grundlage für den A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einleitung.

Rn 29 Zwar ist die Schlechtleistung als weitere Tatbestandsvoraussetzung für die Schadensersatzansprüche des allg Leistungsstörungsrechts anerkannt. Dieses ist aber auf die Besonderheiten der Einstandspflicht für Mängel und des Rechts des Verkäufers zur zweiten Andienung nicht zugeschnitten. Viele rechtliche Fragen sind daher äußerst str. Zudem ist die Haftung des Verkäufers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB F

Fachkenntnisse § 1987 BGB 4 Factoring § 134 BGB 55; § 398 BGB 24 Eigentumsvorbehalt § 449 BGB 23 Facultas alternativa § 257 BGB 5 Fahren automatisiertes § 1 ProdHaftG 16 Fahrfunktionen Automatisierung § 823 BGB 159 Fahrlässigkeit § 275 BGB 26; § 276 BGB 9, 13; § 287 BGB 1 erforderliche Sorgfalt § 276 BGB 9 grobe ~ § 15 AGG 11 gruppentypische Maßstäbe § 276 BGB 13 höhere Fähigkeiten § 27...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Die Vorschrift enthält Maßgaben, unter denen der Verbraucher den Vertrag beenden bzw Schadensersatz verlangen kann, wenn das digitale Produkt mangelhaft ist. Sie dient damit der Umsetzung des Prinzips des Vorrangs der Nacherfüllung (§ 327l Rn 3).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / X. Doppelvermietungen.

Rn 77 Hat ein Besitzer seine Sache vermietet, diese aber dem Mieter noch nicht überlassen, ist er nicht gehindert, einen weiteren Mietvertrag abzuschließen (Doppelvermietung; zum Leasing s Ddorf OLGR 04, 267). Beide Verträge sind gültig (KG NJW-RR 18, 139; ZMR 09, 119, 120). Unabhängig davon, welcher Vertrag zuerst geschlossen worden ist, haben beide Gläubiger zunächst einen...mehr