Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ausschluss der Ersatzpflicht.

Rn 13 Die Verpflichtung des vom Verlöbnis zurückgetretenen Verlobten zum Schadensersatz ist ausgeschlossen, wenn ein wichtiger Grund zum Rücktritt gegeben war (III). Ein solcher Grund liegt vor, wenn sich Tatsachen ergeben, die den Zurücktretenden bei verständiger Würdigung von der Verlobung abgehalten hätten (MüKo/Roth Rz 10). Auf ein Verschulden des anderen Verlobten kommt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches; Anwendungsbereich.

Rn 1 § 536c wurde durch das MRRG eingefügt, ist seit 1.9.01 in Kraft und regelt die Mängelanzeigepflicht des Mieters. Die Vorschrift entspricht § 545 aF. Folgen der unterlassenen Mängelanzeige sind ein Schadensersatzanspruch des Vermieters (II 1) sowie Ausschlusstatbestände zum Nachteil des Mieters (II 2). Nach dem Gesetzeszweck ist § 536c Ausfluss der Obhutspflicht des Miet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 848 BGB – Haftung für Zufall bei Entziehung einer Sache.

Gesetzestext Wer zur Rückgabe einer Sache verpflichtet ist, die er einem anderen durch eine unerlaubte Handlung entzogen hat, ist auch für den zufälligen Untergang, eine aus einem anderen Grund eintretende zufällige Unmöglichkeit der Herausgabe oder eine zufällige Verschlechterung der Sache verantwortlich, es sei denn, dass der Untergang, die anderweitige Unmöglichkeit der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Ausnahmen.

Rn 8 Die wichtigsten Ausnahmen von der Regel in I stehen in II (u. Rn 9 ff) und anderen Vorschriften über ein Schmerzensgeld: va § 11 2 StVG, § 6 HaftpflG, § 8 ProdHaftG, § 29 II AtomG und § 84 AMG. Eine Art von Schmerzensgeld gewähren auch die §§ 651f II; 844 III BGB; 21 II 3 AGG. Dagegen begründet der von der Rspr entwickelte Anspruch auf Genugtuung wegen Verletzung des al...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1212 BGB – Erstreckung auf getrennte Erzeugnisse.

Gesetzestext Das Pfandrecht erstreckt sich auf die Erzeugnisse, die von dem Pfande getrennt werden. Rn 1 Erzeugnisse (§ 99 I) werden, dinglich nicht abdingbar, unabhängig von Eigentum u Besitz anders als beim Nutzungspfandrecht nach § 1213 vom Pfandrecht auch nach Trennung von der Pfandsache erfasst, soweit nicht §§ 936, 945, 949, 954 oder 956 eingreifen. Auf Zivilfrüchte (§...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Überschreitung des vermeintlichen Besitzrechts.

Rn 2 Trotz des eindeutigen Wortlauts wird der Haftungsausschluss des redlichen Besitzers mit Ausn der Übermaßfruchtziehung den Fällen der Überschreitung eines vermeintlichen Besitzrechts nicht gerecht: Wer als nicht berechtigter, gutgläubiger und nicht verklagter Fremdbesitzer die Grenzen überschreitet, die nach seiner eigenen Besitzvorstellung bzw nach dem der Besitzverscha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anspruchsgegner.

Rn 49 Anspruchsgegner als Handlungsstörer ist der im Zeitpunkt der Durchführung eingetragene WEigtümer. Etwas anderes gilt, wenn die rechtswidrige Baumaßnahme von einem Dritten stammt, zB einem Mieter, und der WEigtümer für diesen nicht einzustehen hat. Dies ist der Fall, wenn er ihm das SonderE nicht mit der Erlaubnis zum Stören überlassen hat, oder er versucht hat, dessen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Unvermögen.

Rn 6 Der Primäranspruch erlischt bei objektiver Unmöglichkeit ggü allen Gesamtschuldnern, Unvermögen befreit hingegen nur den jeweils betroffenen Schuldner (§ 275). Die Schadensersatzpflicht nach §§ 280 I, III, 283; 311a II besteht nur ggü dem Schuldner, der die Unmöglichkeit zu vertreten hat. Bei zu vertretendem Unvermögen haftet der Betroffene auf Schadensersatz, die übrig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Bei erheblichen Mängeln kann der Reisende nach fruchtloser Fristsetzung (aber § 651k II 2) kündigen (I), und zwar schon vor Reiseantritt, wenn die Kündigungsvoraussetzungen schon bestehen (BGH NJW 90, 572 [BGH 23.11.1989 - VII ZR 60/89]; 80, 2192 [BGH 26.06.1980 - VII ZR 210/79]; Ddorf NJW-RR 98, 51). Mit Kündigung entfällt nicht (mehr) der Anspruch auf den Reisepreis a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Gem § 160 ist die Partei eines bedingten Rechtsgeschäfts, die das bedingte Recht schuldhaft beeinträchtigt, dem anderen Teil zum Schadensersatz in Höhe des positiven Interesses nach §§ 249 ff verpflichtet. Der Verschuldensmaßstab richtet sich vorbehaltlich Sonderregeln (§ 521) nach § 276. § 278 findet Anwendung. Neben dem Schadensersatzanspruch aus § 160 besteht bei geg...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 4. Höhe

Rz. 42 Die Höhe der Vorschussforderung richtet sich nach den entstandenen und voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen für die Bearbeitung des Mandats. Insofern ist eine Prognose über den voraussichtlichen Verlauf des Mandats erforderlich. Rz. 43 Beispiel Fahrer F beauftragt A mit der außergerichtlichen Geltendmachung einer Schadensersatzforderung aus einem Verkehrs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Leistungsverweigerungsrecht (Abs 5 S 1, § 320).

Rn 20 Entscheidet sich der Unternehmer dafür, von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen, braucht er die ausstehenden Leistungen einschließlich etwaiger Mängelbeseitigungsarbeiten nicht zu beginnen oder fortzusetzen. Er gerät insoweit nicht in Verzug (BGH BauR 07, 2052, 2056; Ddorf BauR 05, 572). Vielmehr befindet sich der Besteller wegen der nicht geleisteten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtswirkungen der Abnahme.

Rn 6 Mit der Abnahme endet das Erfüllungsstadium und der Besteller ist fortan auf die Mängelrechte des § 634 verwiesen (s iE § 633 Rn 5 ff). Es treten der Gefahrübergang (§§ 644, 645) und die Fälligkeit der Vergütung (§ 641) nebst Verzinsungspflicht (§ 641 IV) ein; die Verjährung beginnt zu laufen. Die Beweislast für die Mangelfreiheit des Werks trägt bis zur Abnahme der Unt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen und Inhalt des Anspruchs.

Rn 2 Der Besitz muss dem Besitzer durch verbotene Eigenmacht (§ 858) entzogen worden sein. Ohne Bedeutung ist es, ob der Besitzer vergeblich Selbsthilfe versucht hat oder ob er Selbsthilfe nicht in Anspruch genommen hat. Ist die Besitzentziehung noch nicht vollendet, so gilt § 862. Neben dem Herausgabeanspruch kann auch ein Verfolgungsrecht nach § 867 in Betracht kommen. Der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Inhalt der Norm.

Rn 3 Nach § 265 S 1 bewirkt die Unmöglichkeit der einen Leistung die Konzentration des Schuldverhältnisses auf die andere Leistung. Fraglich ist, ob die Konzentration auf die noch mögliche Leistung nach S 1 auch dann eintritt, wenn an die Stelle der unmöglichen Leistung ein Anspruch auf das stellvertretende Commodum (§ 285) oder ein Schadensersatzanspruch tritt. Dies ist weg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gesetzliche Vertretung.

Rn 4 Der Vormund ist auch gesetzlicher Vertreter des Mündels, wobei der Umfang der gesetzlichen Vertretung derjenigen der Eltern entspricht. Er darf also für den Mündel grds alle Arten von Rechtsgeschäften vornehmen und ihn vor Gericht vertreten (§ 51 ZPO). Bei Rechtsgeschäften, die der Mündel nicht selbst vornehmen kann, ist seine Zustimmung erforderlich (vgl §§ 107, 108). ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck und Bedeutung.

Rn 1 Um den Vertragspartner zu schützen, wenn er die Minderjährigkeit oder die fehlende Einwilligung nicht gekannt hat, erlaubt ihm § 109, sich während der Schwebezeit durch Widerruf von dem Vertrag zu lösen. Der durch einseitige, empfangsbedürftige, nicht formgebundene Willenserklärung ggü dem gesetzlichen Vertreter (§ 131 II 2) oder ggü dem Minderjährigen (I 2) zu erklären...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Fehlende/Unzureichende Begründung.

Rn 8 Fehlt eine Begründung vollständig oder ist diese nicht zureichend, ist die entspr Rechtsverordnung nichtig (BGH WuM 20, 488 Rz 9; ZMR 19, 845 Rz 14; BayVerfGH NJW-RR 17, 777 Rz 30), was vom Zivilgericht zu prüfen ist (BGH ZMR 19, 845 Rz 15). Was gilt, muss stets aktuell geklärt werden, da viele bislang als unwirksam angesehene Rechtsverordnungen mittlerweile (wieder) wi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Haftungsfolgen.

Rn 15 Ansprüche aus unerlaubter Handlung sind idR auf nachträglichen Schadensausgleich gerichtet. Der Umfang des Schadensersatzes ergibt sich aus §§ 249 ff, ggf iVm §§ 842 ff, evtl begrenzt durch den Schutzzweck der jeweiligen Haftungsnorm. Ausnw kommen ergänzend quasinegatorische Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche in Betracht (grundl RGZ 48, 114, 118 ff; 60, 6, 7 f; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 651o BGB – Mängelanzeige durch den Reisenden.

Gesetzestext (1) Der Reisende hat dem Reiseveranstalter einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. (2) Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nach Absatz 1 nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Reisende nicht berechtigt, Rn 1 Der Gedanke...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 6 § 19 I Fall 2 gibt eine Beschl-Kompetenz, über eine ordnungsmäßige Benutzung des gemE und des SonderE einen Benutzungsbeschl zu fassen. Insoweit gelten Rn 2 und Rn 3 entspr. Ferner besteht die Möglichkeit zu Benutzungsvereinbarungen (dazu § 10 Rn 8 ff). Kommt es bei der Willensbildung zu Mängeln oder findet eine notwendige Willensbildung nicht statt, so haftet die GdW a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1238 BGB – Verkaufsbedingungen.

Gesetzestext (1) Das Pfand darf nur mit der Bestimmung verkauft werden, dass der Käufer den Kaufpreis sofort zu entrichten hat und seiner Rechte verlustig sein soll, wenn dies nicht geschieht. (2) 1Erfolgt der Verkauf ohne diese Bestimmung, so ist der Kaufpreis als von dem Pfandgläubiger empfangen anzusehen; die Rechte des Pfandgläubigers gegen den Ersteher bleiben unberührt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Primäransprüche.

Rn 3 Der primäre Rechtsschutz erfolgt durch die Fachgerichte. Unterlässt es der Geschädigte schuldhaft, Primärrechtsschutz zu erlangen, kann das wegen § 839 III (Rn 48) zum Wegfall des nachrangingen Schadensersatzanspruchs führen; zum Folgenbeseitigungsanspruch und sozialrechtlichen Herstellungsanspruch besteht allerdings Anspruchskonkurrenz (BGHZ 197, 375). Begehrt der Verl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Haftung bei Erbteilserwerb.

Rn 3 Der übernehmende Miterbe haftet beim Erwerb des Erbteils durch Miterben für die seinem Erbteil entspr Teilschuld; für die übernommenen Erbteile haftet er nach §§ 2382, 2385 aber nur anteilig je übernommenem Erbteil nach § 2060. Entspr gilt für den Erwerb des Erbteils durch Dritte. Rn 4 Bei unteilbarer Nachlassschuld muss der Nachlassgläubiger analog der insolvenzrechtlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Kosten.

Rn 46 ›Grds hat der Umgangsberechtigte die üblichen Kosten des Umgangs selbst zu tragen und kann sie weder unmittelbar im Wege einer Erstattung noch mittelbar unterhaltsrechtlich im Wege einer Einkommensminderung geltend machen‹ (BGH FamRZ 95, 215, 216). Etwas anderes kann aber in Mangelfällen gelten (s dazu Vor § 1577 Rn 51) oder wenn es andernfalls zu einer faktischen Umga...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Teilunmöglichkeit.

Rn 10 Bei einer Teilleistung (wegen einer Teilunmöglichkeit, dazu Canaris FS Medicus 09, 17) soll nach I 1 Hs 2 § 441 III entspr gelten (dazu BGH NJW 10, 1282 [BGH 14.01.2010 - VII ZR 106/08]; NJW 07, 3488 [BGH 17.07.2007 - X ZR 31/06]). Die Gegenleistung ist also in dem Verhältnis herabzusetzen, in dem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der ganzen Leistung zur vereinba...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 3. Vergütung

Rz. 292 Der Anwalt erhält die Einigungsgebühr sowohl für die Mitwirkung beim Abschluss der Einigung als auch für die Mitwirkungen bei den Einigungsverhandlungen, wenn diese Mitwirkung (zumindest mit-)ursächlich war. Voraussetzung ist stets, dass die Einigung wirksam zustande kommt, also eventuelle Widerrufsfristen verstrichen bzw. Bedingungen eingetreten sind (vgl. Abs. 3 de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff.

Rn 55 Nebenpflichten betreffen die vom Verkäufer geschuldeten Leistungshandlungen, die nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis des § 320 stehen, aber ebenfalls der Herbeiführung des Leistungserfolgs dienen (Grüneberg/Grüneberg § 241 Rz 5), zB Pflicht zur Herausgabe von Unterlagen über die Kaufsache. Dazu gehören auch die als ›Schutz-‹, ›Rücksichtnahme-‹ oder ›Verhaltenspflichten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Ordnung nach der Funktion im Schuldverhältnis.

Rn 17 Das Begriffspaar Haupt- und Nebenpflichten ordnet Vertragspflichten nach ihrer Funktion im Schuldverhältnis. Die Hauptpflichten bestimmen regelmäßig den Vertragstyp und damit das Standardprogramm der Pflichten und Rechtsbehelfe, während Nebenpflichten lediglich eine vorbereitende, begleitende und sichernde Funktion zukommt. Das jeweils anzuwendende Bündel von gesetzlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen.

Rn 2 Es muss ein Reisemangel (§ 651i II) vorliegen (BGH NJW 85, 132 [BGH 20.09.1984 - VII ZR 325/83]). Dadurch muss ein Schaden (dazu EuGH 12.1.23 – C-396/21 Rz 27, Celex-Nr. 62021CJ0396) entstanden sein. Art und Umfang des Ersatzes richten sich nach §§ 249 ff. Auch im adäquaten Zusammenhang mit der Mängelbeseitigung erlittene Köper-, Sach- oder reine Vermögensschäden und üb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verstoß gg den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz.

Rn 148 Verletzt der Vermieter schuldhaft seine Nebenpflicht (Rn 140), auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis Rücksicht zu nehmen, schuldet er Schadensersatz (BGH NJW-RR 23, 373 Rz 41; NZM 22, 949 Rz 36). Dieser richtet sich auf Freihaltung des Mieters von den unnötigen Kosten (BGH NZM 22, 949 [BGH 05.10.2022 - VIII ZR 117/21] Rz 36; 15, 132 Rz 11; NJW 11, 3028 [BGH 06...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB E

eBay Vertragsschluss Vor §§ 145 ff BGB 49 eBay, Widerruf § 356 BGB 12 EBV IPR Art 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt § 449 BGB 23 EC-Karte § 675f BGB 14; § 807 BGB 1 E-commerce Vertragsschluss im ~ § 145 BGB 6 Effet utile Art 1 ROM I 9; Vor ROM I 14 EG-Recht Art 6 EGBGB 3, 11; Art 12 EGBGB 2; Art 11 ROM I 2, 4; Vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kenntnis des Vertreters und Rechtsnatur des Wahlrechts.

Rn 14 Aus II ergibt sich, dass der Vertreter nur dann auf das positive Interesse nach I haftet, wenn er den Mangel der Vertretungsmacht gekannt hat. Nach Maßgabe des § 166 II muss er sich die Kenntnis des Vertretenen zurechnen lassen (Köln NJW-RR 90, 760). Weil II dispositiv ist, kann der Vertreter durch eine Individualvereinbarung, nicht aber durch AGB (§ 309 Nr 11 lit b) a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Erkennbarkeit des Mangels.

Rn 51 Der Verkäufer hat bei Vertragsschluss erkannte oder erkennbare Mängel zu vertreten. Den Händler trifft eine Untersuchungspflicht vor Verkauf nur ausnw (Hamm BeckRS 14, 00843; HP/Faust Rz 103; MüKo/Westermann Rz 30; zur aF BGH NJW 81, 1269, 1270): Ablieferungsinspektion beim Verkauf von Neuwagen (zur aF BGH NJW 69, 1708, 1710); Endinspektion beim Verkauf von Gebrauchtwa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Bindung bei unzureichender Kreditwürdigkeitsprüfung (Abs 3).

Rn 5 Der in Umsetzung von Art 18 IV u Art 20 III WoImmoKrRL zum 21.3.16 (§ 491 Rn 7) eingefügte III 1 beschränkt alle Möglichkeiten des Darlehensgebers zur einseitigen Beendigung von Allgemein- o Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen o zur Vertragsanpassung, wenn die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers (§§ 505a ff; § 18a KWG) nicht ordnungsgemäß durchgeführt...mehr

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Entgeltfortzahlung: Pflicht... / 1.1.2 Zeitpunkt der Mitteilung

Der Arbeitnehmer hat die Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen, also ohne schuldhaftes Zögern.[1] Der Arbeitnehmer muss so bald wie möglich informieren. Für den Normalfall heißt dies, dass der Arbeitgeber von der Arbeitsunfähigkeit am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und in den ersten Betriebsstunden informiert wird, wenn möglich vor Beginn der persönl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Europäisches Deliktsrecht.

Rn 27 Das Deliktsrecht hat Bedeutung im Hinblick auf den europäischen Binnenmarkt und den Verbraucherschutz: Unterschiedliche Haftungsregeln, va unterschiedliche Haftungsstandards (ggf iVm öffentlich-rechtlichen Sicherheitsanforderungen), können den freien Waren- oder Dienstleistungsverkehr (Art 34, 56 AEUV) behindern, insb wenn sie im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Gr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 I bestimmt die Vergütung des Dienstverpflichteten bei außerordentlicher Kündigung, II verhindert, dass der Vertragsteil, der die fristlose Kündigung verursacht hat, Vorteile daraus zieht (BAG NZA 89, 31). § 628 gilt nur für außerordentliche Kündigungen (§§ 626, 627) (ErfK/Müller-Glöge § 628 Rz 1) und nach Beginn der Dienstleistung. Wegen § 612 keine analoge Anwendung au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Mit der Vorschrift des § 648a führt der Gesetzgeber die Kündigung des Werkvertrages aus wichtigem Grund ein, die er der für Dauerschuldverhältnisse geltenden Bestimmung des § 314 nachgebildet hat. Deshalb nimmt III ausdrücklich auf § 314 II und III Bezug, womit klargestellt ist, dass für die Kündigung des Werkvertrages aus wichtigem Grund die gesetzlichen Wertungen des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Herstellung.

Rn 3 In I und II 1 (ebenso in den §§ 250, 251) spricht das Gesetz von der Herstellung eines bestimmten (schadensfreien) Zustands. Das ist die sog Naturalrestitution: Regelmäßig wird nicht Geldersatz als Ausgleich für die Wertminderung geschuldet, die das Vermögen des Geschädigten durch den zum Ersatz verpflichtenden Umstand erlitten hat. Vielmehr soll auch die konkrete Zusam...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechte und Pflichten des Verwalters.

Rn 3 Der Verwalter ist zur umfassenden Verwaltung des Gesamtguts berechtigt (§ 1422), aber auch verpflichtet. Ihn trifft die Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwaltung, zur Erhaltung und Mehrung des Wertes des Gesamtguts und zur Auskunftserteilung ggü dem nicht verwaltenden Ehegatten (§ 1435). Rn 4 Mindert sich der Wert des Gesamtguts durch unerlaubte einseitige Maßnahmen (§§ 142...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausgangspunkt.

Rn 67 Im Gegensatz zur Adäquanztheorie (s.o. Rn 52) will die Schutzbereichslehre Schäden nicht deshalb vom Ersatz ausschließen, weil der Eintritt ganz unwahrscheinlich war. Vielmehr geht es dieser Lehre um den Zweck der den Ersatzanspruch begründenden Norm: Ersetzt werden sollen nur die Schäden, deren Verhinderung die Norm bezweckt. Damit können auch einigermaßen wahrscheinl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge.

Rn 5 Der ArbN wird so gestellt, als sei die Benachteiligung nicht erfolgt (BAG NZA 02, 1391). Willenserklärungen des ArbG wie Kündigungen sind nach § 134 nichtig (BAG NZA 09, 974 [BAG 23.04.2009 - 6 AZR 189/08]); die Dreiwochenfrist des § 4 KSchG gilt (MüKo/Müller-Glöge § 612a Rz 20). Tatsächliche Maßnahmen wie Arbeitszuweisungen brauchen nicht befolgt zu werden bzw sind auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / gg) Pflichtverstöße.

Rn 57 Verletzt der Vermieter schuldhaft Schutz- oder Nebenpflichten, kann der Mieter gem §§ 535, 280 I, 241 II Schadensersatz verlangen (BGH NJW 17, 547 Rz 60; 17, 1104 Rz 11; NJW-RR 14, 840 Rz 15), auch Freihaltung (KG ZMR 11, 711). Das ist zB der Fall bei einem Körper- oder Sachschaden, Vortäuschung von Eigenbedarf (BGH ZMR 21, 211 Rz 13; NJW 15, 2324 Rz 14), einer unberec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wer als Vertreter einen Vertrag geschlossen hat, ist, sofern er nicht seine Vertretungsmacht nachweist, dem anderen Teil nach dessen Wahl zur Erfüllung oder zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Vertretene die Genehmigung des Vertrags verweigert. (2) Hat der Vertreter den Mangel der Vertretungsmacht nicht gekannt, so ist er nur zum Ersatz desjenigen Schadens verpflic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Praxisauswirkungen.

Rn 4 § 991 kann zwei getrennte Ansprüche begründen: Soweit die Voraussetzungen des § 990 sowohl ggü dem Besitzmittler als auch dem mittelbaren Besitzer vorliegen, kann der Eigentümer Herausgabe der Nutzungen bzw Wertersatz gem §§ 991 I, 987 von jedem der Besitzer verlangen. Dies insgesamt jedoch nur einmal und ohne Begründung eines Gesamtschuldverhältnisses. IRd II kann durc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1220 BGB – Androhung der Versteigerung.

Gesetzestext (1) 1Die Versteigerung des Pfandes ist erst zulässig, nachdem sie dem Verpfänder angedroht worden ist; die Androhung darf unterbleiben, wenn das Pfand dem Verderb ausgesetzt und mit dem Aufschub der Versteigerung Gefahr verbunden ist. 2Im Falle der Wertminderung ist außer der Androhung erforderlich, dass der Pfandgläubiger dem Verpfänder zur Leistung anderweiti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Struktur.

Rn 14 Die Rechte gem Nr 1–3 sind nicht gleichrangig, vielmehr gebührt der Nacherfüllung der Vorrang (Rn 15); daraus folgt die Notwendigkeit, dass der Käufer idR vor Ausübung der Rechte gem Nr 2 und 3 den Verkäufer zur Nacherfüllung auffordern muss (Rn 16). Unter Beachtung dieser Rangfolge bestimmt sich ihr Verhältnis untereinander nach den Regeln der elektiven Konkurrenz, ni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Rückübergang der Versorgungsansprüche (Abs 4).

Rn 7 Da der Anspruch auf die Ausgleichsrente mit dem Tod der ausgleichsberechtigten Person erlischt (§ 31 III 1), gehen die abgetretenen Versorgungsansprüche in diesem Fall wieder auf die ausgleichspflichtige Person über (§ 21 IV). Das gilt auch dann, wenn das Verfahren über den VA abgetrennt oder ausgesetzt war (BGH FamRZ 07, 1804 Rz 9). Ansprüche auf Erfüllung oder Schaden...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sorgfaltsmaßstab in besonderen Fällen.

Rn 2 Für die Erfüllung bestimmter Einzelpflichten haftet der Vorerbe indessen nach dem Maßstab des § 276. Dies betrifft die in §§ 2116 bis 2119, 2123 und 2133 vorgesehenen Maßnahmen, ferner die Haftung des Vorerben dafür, dass er Nachlassgegenstände für sich verwendet (§ 2134). Rn 3 Nach § 2138 II haftet auch der befreite Vorerbe dem Nacherben auf Schadensersatz, wenn er entg...mehr