Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Dienstberechtigte hat Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit soweit geschützt ist, als die Natur der Dienstleistung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 629 BGB – Freizeit zur Stellungssuche.

Gesetzestext Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren. Rn 1 Die Norm ist anwendbar auf Dienst- Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse (§ 10 II BBiG; Staud/Preis § 629 Rz 7 mwN), nicht auf Aushilfs- und Probearbeitsverhältnisse (E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwendungsvoraussetzungen, Abs 2.

Rn 3 Ist der Besitzmittler gutgläubig in den Besitz der Sache gelangt, ohne dass ein Recht zum Besitz begründet werden konnte (Vindikationslage), so haftet er – im Unterschied zu § 993 I Hs 2 – dennoch insoweit auf Schadensersatz, wie er ggü dem mittelbaren Besitzer für einen Schaden nach § 989 einzustehen hätte. Der § 991 II fordert Gutgläubigkeit beim Erwerb des Besitzes e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1285 BGB – Mitwirkung zur Einziehung.

Gesetzestext (1) Hat die Leistung an den Pfandgläubiger und den Gläubiger gemeinschaftlich zu erfolgen, so sind beide einander verpflichtet, zur Einziehung mitzuwirken, wenn die Forderung fällig ist. (2) 1Soweit der Pfandgläubiger berechtigt ist, die Forderung ohne Mitwirkung des Gläubigers einzuziehen, hat er für die ordnungsmäßige Einziehung zu sorgen. 2Von der Einziehung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Inhalt.

Rn 13 Beschl sind gem dem Interesse und dem Willen der WEigtümer durchzuführen, wie sie sich aus Unterlagen, der Niederschrift und dem Inhalt des Beschl ergeben (BGH NZM 11, 454 Rz 21; AG München ZWE 14, 290). Ein Beschl ist nicht durchzuführen, wenn er nichtig ist, wenn beschlossen ist, dass er vorerst nicht durchgeführt werden soll, nach einer Anordnung gem §§ 935, 940 ZPO...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Prozessuale Besonderheiten.

Rn 3 Bei der prozessualen Behandlung des Wegnahmerechts nach § 997 sind zwei Fallkonstellationen zu unterscheiden: Entweder hat der Besitzer die verbundene Sache (zB das Gartenhaus auf dem herauszugebenden Grundstück) bereits abgetrennt und sich (wieder) angeeignet, so dass mangels fortbestehender Verbindung auch kein wesentlicher Bestandteil der herauszugebenden Hauptsache ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Nutzung und Gebrauchsvorteile.

Rn 17 Für die rechtsgrundlose Nutzung einer fremden Sache ist grds der Verkehrswert des Gebrauchs zu ersetzen (AnwK/Linke § 818 Rz 33; Grüneberg/Sprau § 818 Rz 23 mw Bsp aus der Rspr), der bspw bei einem vertragslosen Miet- oder Pachtgebrauch regelmäßig dem ortsüblichen, hilfsweise dem angemessenen Miet- bzw Pachtzins entspricht (BGH NJW 08, 1266 Rz 50 – ortsübliche Geschäft...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Unterhaltsanspruc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Es muss ein anfechtbares, aber noch nicht angefochtenes Rechtsgeschäft vorliegen. Die Bestätigung muss erklärt sein, benötigt aber nicht die für das Rechtsgeschäft vorgeschriebene Form, § 144 II. Nach der Rspr muss der Bestätigende das Anfechtungsrecht gekannt oder mit ihm zumindest gerechnet haben (BGHZ 110, 222; NJW 58, 177; 95, 2291; NZM 16, 582 Tz 8), doch ist auch ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / e) Disagio.

Rn 44 Ein bereits bei Auszahlung der Darlehensvaluta fälliges u vom Darlehensgeber einbehaltenes Disagio (BGH ZIP 11, 1046 Rz 17; NJW-RR 10, 1574 Rz 15) stellt eine Vorauszahlung von Zinsen u damit ein laufzeitabhängiges Entgelt dar (BGHZ 201, 168 Rz 42; 202, 302 Rz 17). Es verstößt nicht gg das Zinseszinsverbot des § 248 I (BGH NJW 00, 352), sondern führt zu einer Ermäßigun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ökonomische Funktionen des Haftungsrechts.

Rn 18 Unter dem Blickwinkel der ökonomischen Analyse des Rechts dient das Haftungsrecht der Minimierung von Unfallkosten, der Schadensprävention (Assmann/Kirchner/Schanze/Assmann 17, 43) sowie der Wohlstandsoptimierung (Faust/Schäfer/Koziol, 1, 16 ff). Aus dieser Perspektive ergeben sich insb zwei Gestaltungsmöglichkeiten: Durch das Haftungsrecht können Anreize zur Schadensv...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Wer infolge der Vorschriften der §§ 946 bis 950 einen Rechtsverlust erleidet, kann von demjenigen, zu dessen Gunsten die Rechtsänderung eintritt, Vergütung in Geld nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. 2Die Wiederherstellung des früheren Zustands kann nicht verlangt werden. (2) 1Die Vorschriften über die Verpflichtung z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Entlastung.

Rn 14 Die GdW kann die Verwaltungsbeiräte entlasten (BGH NJW 18, 2550 Rz 65; ZMR 10, 545; s.a. § 28 Rn 47 zu Inhalt, Gegenstand und Umfang einer Entlastung), was § 18 II entsprechen kann (BayObLG ZMR 04, 51), wenn kein Schadensersatzanspruch möglich erscheint (LG Frankfurt aM ZMR 23, 393; abweichend LG Koblenz ZWE 22, 175). Ein Verwaltungsbeirat ist bei der Abstimmung gem § ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 5 In der Rechtsfolge erklärt § 292 I kraft ausdrücklicher Verweisung die für das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis ab Rechtshängigkeit unmittelbar geltenden Vorschriften für anwendbar. Das bedeutet konkret, dass der Schuldner wegen einer Verschlechterung, des Untergangs oder einer anderweitigen Unmöglichkeit der Herausgabe unter den Voraussetzungen des § 989 (s § 989 Rn 1 ff...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Für einen Rücktritt wegen eines Mangels der Ware bedarf es der in § 323 Absatz 1 bestimmten Fristsetzung zur Nacherfüllung abweichend von § 323 Absatz 2 und § 440 nicht, wennmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Die Vorschrift dient der Umsetzung von Art 14 II, III DIRL. Dort wird – ohne die im Kaufrecht verwendete Differenzierung zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung – der Begriff der unentgeltlichen Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes verwendet. Wenn § 327l nun ein Recht auf Nacherfüllung statuiert, so dient dies dem Gleichlauf mit den Regelungen im Kauf- und Werk...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Besonderheiten bei verbundenen Verträgen (S 6).

Rn 16 S 6 bezieht sich auf verbundene Verträge (§ 358 III). Die Rücktrittsvermutung greift, wenn der Darlehensgeber die finanzierte Sache, etwa als Sicherungseigentümer, an sich nimmt. Er rückt dann ggü dem Verbraucher, der vor dem Aufspaltungsrisiko geschützt werden soll, in die Rechtsposition des Warenkreditgebers ein. Im Falle eines Rücktritts des Verkäufers beschränkt si...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Angebot über Vergütungsänderung (Abs 1 S 2).

Rn 3 Eine konkrete Pflicht benennt I 2: Der Unternehmer ist als Reaktion auf ein zulässiges Änderungsbegehren des Bestellers (also bei einer Änderung nach I 1 Nr 1 nur, wenn sie ihm zumutbar ist, s Rn 9) verpflichtet, ein Angebot über die mit der Änderung verbundene Mehr- oder Mindervergütung zu erstellen (I 2). Dies wird unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) geschehen müs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 523 BGB – Haftung für Rechtsmängel.

Gesetzestext (1) Verschweigt der Schenker arglistig einen Mangel im Recht, so ist er verpflichtet, dem Beschenkten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (2) 1Hatte der Schenker die Leistung eines Gegenstandes versprochen, den er erst erwerben sollte, so kann der Beschenkte wegen eines Mangels im Recht Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn der Mangel dem ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Ersatzansprüche des Mieters bei unwirksamen Klauseln.

Rn 22 Der Mieter hat ggf einen Vorschussanspruch (LG Berlin GE 13, 1519, GE 10, 1340) und kann (vgl Paschke WuM 08, 647, Flatow WuM 08, 590) sogar für die (versehentliche) Vornahme von Malerarbeiten Ersatz – wenn auch nur nach Bereicherungsrecht (BGH ZMR 09, 829: üblicherweise was er billigerweise neben seinem Einsatz an freier Zeit als Kosten für das notwendige Material sow...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Begriff.

Rn 2 § 1940 enthält eine Begriffsbestimmung der Auflage. Sie ist keine Zuwendung, sondern die durch eine Verfügung von Todes wegen erfolgende Auferlegung einer erzwingbaren Verpflichtung, ohne dass eine bestimmte Person daraus Rechte herleiten könnte (MüKo/Leipold § 1940 Rz 2). Auch der durch die Auflage Begünstigte hat weder einen Anspruch auf die Leistung noch auf Schadens...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32007R0864 Erwägungsgründe

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 61 Buchstabe c und Artikel 67, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (ABl. C 241 vom 28.9.04, S. 1), gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags, aufgrund ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtsfolgen.

Rn 9 Der Tierhalter haftet gem § 833 1 ohne Verschulden. Ob Verschuldensfähigkeit erforderlich ist, richtet sich nach der zur Haltereigenschaft nicht (voll) Geschäftsfähiger vertretenen Position (s.o. Rn 7): Dann kann es uU durchaus auf die Verschuldensfähigkeit ankommen, weil ohne diese evtl keine Haltereigenschaft begründet wird (missverständlich deshalb die Formulierung, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / ee) Keine Funktionsverlagerung unter fremden Dritten

Rz. 1196 [Autor/Stand] Vorgang zwischen unabhängigen Dritten. Eine Funktionsverlagerung liegt außerdem nicht vor, wenn der Vorgang zwischen voneinander unabhängigen Dritten nicht als Veräußerung oder Erwerb einer Funktion angesehen würde. Dies war im früheren Recht noch ausdrücklich geregelt (vgl. § 1 Abs. 7 Satz 2 Alt. 2 FVerlV 2008), ist in der FVerlV 2022 indessen nicht m...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 3 Es muss ein Ersatzgegenstand im Nachlass sein, der rechtsgeschäftlich mit Mitteln der Erbschaft erworben wurde; auf den Zweck des Rechtsgeschäfts kommt es dabei nicht an, jedoch genügt ein bloßer Bezug zum Nachlass nicht. Unter Beachtung des Schutzzwecks der Norm gehört auch ein im Wege der Zwangsversteigerung mit Nachlassmitteln erworbener Gegenstand zum Nachlass (hM S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 Die Vorschrift dient wie § 404 u §§ 407 ff dem Schutz des Schuldners. In dessen Interesse durchbricht die unnötig kompliziert geratene Regelung (zur Kritik Eidenmüller AcP 204, 457, 484 ff) das Prinzip der Gegenseitigkeit der Forderungen iSd § 387. § 406 betrifft allein die Aufrechnung des Schuldners ggü dem Zessionar, die nach der Abtretung erklärt wird. Hat der Schuld...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Pflichten des Auftraggebers.

Rn 70 Der Auftraggeber ist ggü dem Makler zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Ansonsten treffen ihn nur die Nebenpflichten aus § 241 II. Eine Pflichtverletzung liegt idR nicht vor, wenn der Auftraggeber die ursprüngliche Absicht zum Abschluss des Hauptvertrags aufgibt oder erforderliche Mitwirkungshandlungen unterlässt (BGH NJW 67, 1225 [BGH 22.02.1967 - VIII ZR 215/64])...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ersatz für Verwendungen (S 1).

Rn 2 Der Begriff ›Verwendungen‹ entspricht § 994, erweitert auf die vertraglich vorgesehene Bebauung eines Grundstücks (Erman/Grunewald Rz 2; Staud/Schermaier Rz 3 mwN; offen Hamm NJW 96, 2104, 2105 [OLG Hamm 11.01.1996 - 22 U 67/95]). Dazu gehören auch wesentliche Veränderungen, da § 457 II 1 abschließend nur Wertverschlechterungen regelt (Arg aus Rechtsfolge Schadensersatz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Gestaltungsmöglichkeiten, I 3.

Rn 11 Der Gesellschaftsvertrag kann die gem I 1 und I 2 bestehenden Rechte großzügiger ausgestalten. Aus I 3 ergibt sich, dass die Gestaltungsfreiheit es auch erlaubt, diese Rechte zu beschränken, aber zugleich ergeben sich Grenzen aus I 3. Dabei zielt I 3 nicht auf die Unwirksamkeit der Beschränkungsvereinbarung, sondern enthält eine gesetzlich geregelte Ausübungskontrolle ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge auf der Nutzung eines verloren gegangenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Zahlungsinstruments oder auf der sonstigen missbräuchlichen Verwendung eines Zahlungsinstruments, so kann der Zahlungsdienstleister des Zahlers von diesem den Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens bis zu einem Betrag von 50 Euro verlangen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Tod eines Ehegatten.

Rn 23 Sämtliche gem den §§ 20–24 bestehende schuldrechtliche Ausgleichsansprüche nach der Scheidung erlöschen mit dem Tod eines der beiden Ehegatten (§ 31 III 1). Sie gehen daher weder als Forderung noch als Verbindlichkeit auf Erben über. Aus dem nach § 31 III 2 für entspr anwendbar erklärten § 1586 II 1 BGB ergibt sich jedoch die Einschränkung, dass Ansprüche auf rückständ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Verschiedene Prozessbevollmächtigte

Rz. 283 Vertreten verschiedene Prozessbevollmächtigte mehrere Kläger, deren Klagen zur gemeinsamen Verhandlung verbunden sind, so verhandelt jeder der Rechtsanwälte nach dem seinen Mandanten betreffenden Streitwert, so dass dieser für die Berechnung der einzelnen Terminsgebühren auch nach der Verbindung der Verfahren maßgeblich bleibt.[197] Rz. 284 Beispiel Fahrer F wurde bei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 327s BGB – Abweichende Vereinbarungen.

Gesetzestext (1) Auf eine Vereinbarung mit dem Verbraucher, die zum Nachteil des Verbrauchers von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen, es sei denn, die Vereinbarung wurde erst nach der Mitteilung des Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer über die unterbliebene Bereitstellung oder über den Mangel des digitalen Produkts getro...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Ersatzpflichtiger.

Rn 11 Ersatzpflichtig ist grds der unmittelbar Handelnde; für Organe wird gem § 31 gehaftet (RGZ 162, 202, 207; BGH NJW 84, 921, 922; ZIP 07, 326 Rz 4; 1560 Rz 11; 1564 Rz 11; WM 16, 1975 Rz 13; BeckRS 16, 17389), wobei allerdings in Bezug auf das sittenwidrigkeitsbegründende moralische Unwerturteil und das voluntative Element des Vorsatzes keine ›Wissens‹-Zusammenrechnung i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2179 BGB – Schwebezeit.

Gesetzestext Für die Zeit zwischen dem Erbfall und dem Anfall des Vermächtnisses finden in den Fällen der §§ 2177, 2178 die Vorschriften Anwendung, die für den Fall gelten, dass eine Leistung unter einer aufschiebenden Bedingung geschuldet wird. Rn 1 Die Vorschrift begründet durch die Anwendbarkeit des Bedingungsrechts eine Anwartschaft für den Bedachten, die in gewissem Umf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Aufrechnung.

Rn 1 Die Aufrechnung bleibt auch mit einer verjährten Forderung möglich, soweit die Aufrechnungslage bereits zu einem Zeitpunkt bestanden hat, als die zur Aufrechnung gestellte Forderung noch nicht verjährt war. § 215 macht entbehrlich, dass der durch die Aufrechnungslage geschützte Gläubiger seine Forderung durchsetzen muss, um ihre Verjährung zu verhindern. Dies setzt das ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Kündigung des Beauftragten.

Rn 3 Für die Kündigung gelten im Grundsatz die gleichen Regeln, was wegen der Unentgeltlichkeit des Auftrags gerechtfertigt erscheint. Die ordentliche Kündigung muss so gewählt werden, dass der Auftraggeber anderweitig Fürsorge für das Geschäft treffen kann (zB anderer Sicherungsgeber, BGH WM 72, 661). Eine zur Unzeit erklärte Kündigung ist gleichwohl wirksam, verpflichtet a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 Während die §§ 842, 843 bloß die §§ 249, 252 konkretisieren, weichen die §§ 844, 845 davon ab: Sie bilden eigene Anspruchsgrundlagen für den Ersatz von Schäden Dritter, die von dem Delikt mittelbar betroffen sind, wobei § 844 die Ansprüche nach dem Tod eines Geschädigten regelt. Dabei geht es um die Beerdigungskosten (§ 844 I, und zwar ohne den Einwand, diese Kosten wär...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Buchführung.

Rn 33 Der Verw ist zu einer ordnungsmäßigen Buchführung verpflichtet (BayObLG NJWE-MietR 97, 14; BayObLGZ 85, 63, 65). Diese muss die ordnungsmäßige Verwaltung des Gemeinschaftsmögens sowie die Erfüllung der Aufgaben nach §§ 27, 28 sowie der vertraglichen Pflichten ermöglichen. Aus ihr müssen sich jederzeit der Wirtschaftsplan, die Abrechnung über den Wirtschaftsplan und ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Muster / H. Antrag nach § 11 RVG

Rz. 11 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.11: Antrag nach § 11 RVG An das Amtsgericht Musterstadt Gerichtsstraße 123 12345 Musterstadt Vergütungsfestsetzungsantrag In der Rechtsanwaltsvergütungssache des Rechtsanwalts Jörg Meier, Musterstraße 14, 12345 Musterstadt Antragstellers, gegen Herrn Otto Müller, Musterstraße 24, 12345 Musterstadt Antragsgegner, wird ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Räumlicher Umfang, Fälligkeit, Qualität.

Rn 4 Die Verpflichtung betrifft weder gemeinschaftlich von allen Mietern genutzte Gebäudeteile (Waschküche, Treppenhaus etc) noch Kellerräume (LG Darmstadt WuM 87, 315), Balkone und Garagen, es sei denn, dies wäre ausdrücklich und mit längeren Renovierungsintervallen vereinbart. Außenanstrich bleibt Vermietersache (LG Hannover WuM 14, 19), ebenso Beseitigung von Rissen an de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist ein Mangel im Sinne des § 536 bei Vertragsschluss vorhanden oder entsteht ein solcher Mangel später wegen eines Umstands, den der Vermieter zu vertreten hat, oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug, so kann der Mieter unbeschadet der Rechte aus § 536 Schadensersatz verlangen. (2) Der Mieter kann den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Konkurrenzen.

Rn 19 Die Kondiktionstatbestände des § 812 konkurrieren in vielfältiger und unterschiedlicher Weise mit den sonstigen Vorschriften des Zivilrechts. Im Grundsatz gilt: Vertragliche Ansprüche auf Erfüllung (BGH WM 68, 776), Rückgewähr der vertraglich geschuldeten Leistung (BGH NJW 03, 2451, 2453 [BGH 17.06.2003 - XI ZR 195/02]), Schadensersatz wegen einer Leistungsstörung nach...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 789 BGB – Anzeigepflicht des Anweisungsempfängers.

Gesetzestext 1Verweigert der Angewiesene vor dem Eintritt der Leistungszeit die Annahme der Anweisung oder verweigert er die Leistung, so hat der Anweisungsempfänger dem Anweisenden unverzüglich Anzeige zu machen. 2Das Gleiche gilt, wenn der Anweisungsempfänger die Anweisung nicht geltend machen kann oder will. Rn 1 Der Anweisungsempfänger hat aus der Anweisung grds keine Ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen und Inhalt des Anspruchs.

Rn 2 Es muss eine Störung des Besitzes vorliegen, die noch andauert. Diese Störung muss eine verbotene Eigenmacht darstellen. Diese entfällt insb bei Zustimmung des Besitzers oder bei gesetzlicher Gestattung (s.o. § 858 Rn 6). Bedeutsam sind hier insb Duldungspflichten, wie sie die §§ 904–906, 14 BImSchG enthalten. Rn 3 Der Anspruch richtet sich auf Beseitigung des störenden ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtsfolgen und Haftung.

Rn 19 § 677 begründet bei jeder GoA die Verpflichtung für den Geschäftsführer zur Führung des Geschäfts, wie es das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen erfordert. Dabei handelt es sich um die Hauptpflicht des Geschäftsführers, die durch spezielle Nebenpflichten (§ 681) ergänzt wird. Die Art und Weise der Ausführung richte...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtsfolge.

Rn 7 Der Mieter hat bei Vorliegen aller og Voraussetzungen gg den Vermieter einen Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung des Wohnraums an den Dritten (zum Streitwert LG Berlin WuM 16, 232) unabhängig vom Ergebnis einer Interessenabwägung zwischen den Belangen des Mieters und denjenigen des Vermieters. Vermieterbelange werden nur unter dem Gesichtspunkt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Die Regel.

Rn 4 Sie steht in I: Der Schadensersatz wird als Geldrente geschuldet. Das ist auch sachlich begründet. Denn der zu ersetzende Erwerbsschaden und die Kosten für vermehrte Bedürfnisse entstehen gleichfalls erst im Lauf der Zeit. Auch werden so Spekulationen über die mutmaßliche Fortdauer der Schäden vermieden; Veränderungen können über § 323 ZPO berücksichtigt werden. Die Ren...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Verstöße.

Rn 29 Bei einem Verstoß in der Phase der Vertragsanbahnung kann der Vermieter gem § 21 I 1 AGG ausnw (s Rn 34) im Einzelfall verpflichtet sein, mit einem Mietinteressenten einen Mietvertrag abzuschließen (Schmid-Räntsch FS Blank, 381, 393). Der benachteiligte Bewerber hat zwar nur einen Anspruch auf eine diskriminierungsfreie Entscheidung über das von ihm abgegebene Vertrags...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB R

Rahmenvertrag Vor §§ 145 ff BGB 28 Rang Bestimmung des ~s § 879 BGB 12 der Vormerkung § 883 BGB 20 Rangänderung Einigung § 880 BGB 2 Eintragung § 880 BGB 3 Rechtsfolge § 880 BGB 6 Zustimmung des Eigentümers § 880 BGB 4 Zwischenrecht § 880 BGB 8 Rangordnung § 1583 BGB 1; § 1991 BGB 12 Rangvorbehalt § 881 BGB 1 Ausnutzung § 881 BGB 6 Einigung § 881 BGB 2 Eintragung § 881 BGB 3 Erlöschen des ...mehr