Fachbeiträge & Kommentare zu Sachsen

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. CI- und NCI-Daten

Rz. 12 Mit Hilfe von Textverarbeitungssystemen erfasste Daten werden normalerweise als Textdaten in Form codierter Information gespeichert (CI). So entstehen etwa die Eintragungstexte im Produktionssystem. Auch Altdatenbestände, also der bei der Umstellung vorhandene Grundbuchinhalt, können durch manuelle Eingabe aller Texte neu erfasst werden. Dies hat sich etwa in Bayern a...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBV § 49a [Versendung des Briefes]

Gesetzestext Wird der Grundpfandrechtsbrief nicht ausgehändigt, soll er durch die Post mit Zustellungsurkunde oder durch Einschreiben versandt werden. Die Landesjustizverwaltungen können durch Geschäftsanweisung oder Erlaß ein anderes Versendungsverfahren bestimmen. Bestehende Anweisungen oder Erlasse bleiben unberührt. Rz. 1 Angesichts der Bedeutung des Briefes muss für sei...mehr

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§ 5 Architektenrecht / 5. Wettbewerbe

Rz. 11 Sonderkonstellationen können vorliegen bei Architektenwettbewerben, die früher auf Grundlage der GRW 1995 (Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe) auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens,[43] GRW 1995 in Novellierter Fassung vom 22.12.2003, BAnz. 2004, Nr. 86a, vergeben wurden. Die GRW wurden 2009 per Erlass des Bundesministeriums für Ve...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Verfügungsbeschränkungen bei Gemeinden, Landkreisen und Verbänden

Rz. 183 Gemeinden, Landkreise und Zweckverbände unterliegen landes- und europarechtlichen Vorschriften (GdeO, LandkreisO, Art. 107 AEUV, Beihilfeverbot u.v.m.[468]), die zum Teil (so in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen)[469] Veräußerungs- und Belastungsbeschränkungen enthalten. Nahezu alle Gemeindeordnungen enthalten ein durch § 134 BGB sankt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Aufbewahrung der Grundbücher

Rz. 4 Die Anordnung der dauernden Aufbewahrung der (Papier-)Grundbücher ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Sie war bislang in den Aktenordnungen der Länder geregelt und ergab sich aus dem Gesamtzusammenhang des Grundbuchverfahrensrechts. Die dauernde Aufbewahrung ist auch in den Geschäftsanweisungen der Länder angeordnet (vgl. Nr. 3 VwV-Grundbuchsachen Sachsen). Dem...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 133 GBO ergänzt systematisch §§ 131 und 132 GBO, indem er über die Einsichtnahme im Grundbuchamt und die Erteilung von Ausdrucken hinaus ermöglicht, die Grundbuchdaten auch online abzurufen. Die Einführung des automatisierten Abrufverfahrens stellte für die regelmäßigen Nutzer des maschinellen Grundbuchs unter den vorgenannten Vorschriften daher den wesentlichsten Fo...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Materiell-rechtlicher Erlöschenstatbestand

Rz. 2 § 5 Abs. 1 GBBerG bestimmt, dass alle zugunsten natürlicher Personen eingetragenen unveräußerlichen und unvererblichen Rechte zu einem bestimmten Zeitpunkt erlöschen. Solche Rechte sind Dienstbarkeiten, Wohnungsrechte und Nießbrauchsrechte, die kraft Gesetzes nicht veräußerlich sind und mit dem Tod des Berechtigten erlöschen, §§ 1059, 1061 BGB. Umgekehrt gilt § 5 GBBer...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.1.4 Unterstützende Stellen

Rz. 36 Die Behörden der Zollverwaltung sind regelmäßig auf das Fachwissen der sie unterstützenden Stellen im Rahmen der Prüfungen nach § 2 SchwarzArbG angewiesen.[1] Das SchwarzArbG spricht von Stellen, da die Sozialversicherungsträger keine Behörden sind. Nach § 2 Abs. 2 SchwarzArbG wird der Zoll unterstützt von Rz. 37mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Übertragbarkeit bei juristischen Personen

Rz. 196 Eine Sonderregelung besteht für juristische Personen als Berechtigte (§§ 1059a ff. BGB). Das Recht besteht für "juristische Personen", auch des öffentlichen Rechts,[761] auch solche in Liquidation, sowie für die OHG und KG,[762] nicht dagegen für Einzelunternehmer. Entsprechende Nachfolgeklauseln sind zulässig und eintragungsfähig.[763] Erwerbender kann jede Person u...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / dd) Anwachsungsmodell statt Verschmelzung

Rz. 188 Das nach allgemeinen Regeln für die Personenhandelsgesellschaft durchführbare Anwachsungsmodell[440] kann statt einer Verschmelzung zum gewünschten Ergebnis führen, aber auch mit einer Verschmelzung kombiniert werden. Dieses Modell beruht auf dem Prinzip der Einheitlichkeit der Mitgliedschaft und der Ablehnung der Einpersonen-Gesellschaft bei den Personengesellschaft...mehr

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§ 6 Franchiserecht / VI. Franchise-Verträge und Sozialversicherungsrecht

Rz. 205 Die Diskussion um die Scheinselbstständigkeit des Franchise-Nehmers hat zwar ihr Ende gefunden, nachdem durch das zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 31.12.2002[420] der Kriterienkatalog des § 7 Abs. 4 SGB IV a.F. ersatzlos aufgehoben wurde. Jedoch scheint die Rspr. mittlerweile die Rentenversicherungspflicht gem. § 2 Nr. 9 SGB VI auch auf ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen (ab VZ 2020: Menschen mit Behinderungen)

Rn. 1026 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Was "alte", "kranke" oder "behinderte" Menschen bzw Menschen mit Behinderungen (ab VZ 2020) sind, definiert § 3 Nr 26 EStG nicht:mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Allgemeines

Rz. 706 Eine persönliche Haftung des Geschäftsleiters nach §§ 69, 34 AO kann sich für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzungen steuerrechtlicher Pflichten ergeben, z.B. Verletzung der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten (§§ 143–146 AO), der Pflicht zur Abgabe der Steuererklärungen, § 149 AO, der Auskunftspflichten nach §§ 90, 91, 137 AO und insb. der Pflicht zur ...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / III. Grunderwerbsteuer

Rz. 53 Im Kontext der Unternehmensnachfolge sind auch grunderwerbsteuerliche Erwägungen anzustellen. Die Übertragung von Anteilen an Grundbesitz haltenden Personengesellschaften (§ 1 Abs. 2a, Abs. 3, Abs. 3a GrEStG) oder Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 2b, Abs. 3, Abs. 3a GrEStG) insb. im Rahmen vorbereitender Gestaltungen oder im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge kann ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Recht zur Benutzung in einzelnen Beziehungen

Rz. 116 Benutzen ist ein fortgesetztes oder doch mehr oder weniger häufig und regelmäßig wiederkehrendes, für den Berechtigten mit einem Vorteil verbundenes Gebrauchmachen von dem belasteten Grundstück.[358] Das Benutzungsrecht kann von Handlungen des Berechtigten bedingt abhängig gemacht werden. Daher kann ein Geh- und Fahrtrecht als Grunddienstbarkeit auch den Inhalt haben...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Der Begriff der Reisekosten

Rn. 650 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Weder § 3 Nr 16 EStG aF noch andere Vorschriften des EStG definierten den Begriff "Reisekosten". Reisekosten waren (BFH BStBl II 2013, 169; auch s Rn 611) nach H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.4 LStR 2011 Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen Übernachtungskosten Reisenebenkosten, wenn (ab VZ 2008) diese so gut wie ausschließlich durch die beruflich ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 [Autor/Stand] Der Erlass betrifft bestimmten inländischen Grundbesitz bei erheblicher Ertragsminderung. § 34 GrStG bezieht sich auf den Steuergegenstand des Grundbesitzes in Form bebauter Grundstücke. Das sind nach § 248 Satz 1 BewG Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Es wird differenziert zwischen bebauten Grundstücken, die gegen Entgelt überlass...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Fakultative Umschreibung

Rz. 2 Die fakultative Umschreibung ist gesondert in Satz 2 geregelt. Sie erfolgt, wenn das Grundbuchblatt durch die Umschreibung wesentlich vereinfacht wird. Das ist beispielsweise der Fall, wenn es zahlreiche gelöschte Eintragungen oder viele Veränderungseintragungen aufweist, ohne dass es darum als unübersichtlich anzusprechen wäre. Oftmals wird auch die Zurückführung der ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Abweichende Bestimmungen

Rz. 3 Abweichende Bestimmungen sind nach Abs. 2 unbeschränkt zulässig. Der Eigentümer kann bestimmen, dass der Brief dem Gläubiger oder einem Dritten ausgehändigt werden soll. Ist der Gläubiger bestimmungsberechtigt (Abs. 1 zweiter Fall), kann er eine entsprechende Bestimmung treffen. Die Bestimmung kann nicht durch den Notar im Rahmen des § 15 Abs. 2 GBO erfolgen.[14] Er be...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Sicherung durch Reallast

Rz. 197 Der Erbbauzins wird regelmäßig durch eine Reallast am Erbbaurecht gesichert, [827] die in wiederkehrenden Geldleistungen[828] an den jeweiligen Eigentümer des Erbbaugrundstücks besteht (§ 9 Abs. 1 ErbbauRG), daher nicht dem jeweiligen Inhaber eines Miteigentumsanteils am Erbbaurechtsgrundstück zugewiesen werden kann,[829] vom Gesetz nicht zwingend vorgeschrieben ist[8...mehr

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§ 6 Franchiserecht / Literaturtipps

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Haftungssystem des UmwG

Rz. 29 Zum Schutz der Gläubiger [64] sowohl der übertragenden als auch des aufnehmenden Rechtsträgers sieht § 22 UmwG einen Anspruch auf Sicherheitsleistung vor. Danach können Gläubiger binnen 6 Monaten nach dem Tag der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister Sicherheitsleistung verlangen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen konnten und glaubhaft machen können...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Verletzung der Regeln über die funktionelle Zuständigkeit

Rz. 22 Es sind folgende – auch praktisch fernliegende – Möglichkeiten denkbar: 1. Der Richter wird anstelle des Rechtspflegers tätig Nach § 8 Abs. 1 RPflG wird die Wirksamkeit des Geschäfts hierdurch nicht berührt. Allerdings dürfte es kaum bis nie vorkommen, dass ein nach dem Geschäftsverteilungsplan nicht zuständiger Richter eine Eintragung vornimmt oder eine Entscheidung na...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Verfahrensweise bei mehreren beteiligten Grundbuchämtern

Rz. 18 Werden die Grundbuchblätter von verschiedenen Grundbuchämtern geführt, regelt § 55a Abs. 2 GBO die Verfahrensweise.[19] Ergänzend regeln die Geschäftsanweisungen der Länder die Kommunikation zwischen den Grundbuchämtern (vgl. etwa Nr. 27 VwV-Grundbuchsachen Sachsen oder Abschn. 3.2.5 BayGBGA). Rz. 19 Bei gleichzeitiger Gesamtbelastung trägt das zuerst angegangene Grund...mehr

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Anhang: Berufsrechtliche As... / 1. Definition des "Falles" i.S.d. § 5 FAO

Rz. 24 § 5 Abs. 1 lit. p FAO verlangt mindestens Fälle aus drei verschiedenen Bereichen des § 14i Nr. 1 und Nr. 2 FAO. Hier stellt sich zunächst die Frage, was ein "Fall" i.S.v. § 5 FAO ist. Die Teilnehmer des sog. Berliner Erfahrungsaustausches vom 30.11. und 1.12.2001, einem Treffen der Fachausschüsse aller Rechtsanwaltskammern, formulierten mit Ziff. II 6. 1 Satz 1 der sog...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Inhalt der Reallast

Rz. 250 Art und Umfang der zu erbringenden Leistung: Gegenstand der Reallast können wiederkehrende Leistungen jeder Art sein. Die Leistungen können in Geld,[886] Naturalleistungen oder in Dienstleistungen (Handlungen) bestehen.[887] Sie müssen in keinem Zusammenhang mit dem Grundstück stehen oder aus dem Grundstück erwirtschaftet werden.[888] Die Verpflichtung des Eigentümer...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Ausgeschlossene Fälle (§ 9 Abs. 2 GBBerG)

Rz. 24 In bestimmten Fällen ist keine Dienstbarkeit entstanden. Diese Fälle berücksichtigt § 9 Abs. 2 GBBerG. Denn die Bestellung von Dienstbarkeiten ist nur notwendig, soweit Leitungsrechte nicht durch allgemeines Bundesrecht abgesichert sind. Ergibt sich schon aus Gesetz oder Rechtsverordnung eine Pflicht des Grundstückseigentümers zur Duldung der Grundstücksnutzung, ist d...mehr

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Vorwort zur 9. Auflage

Völlig zu Unrecht wird dem Grundstücks- und Grundbuchverfahrensrecht nachgesagt, es sei statisch und beinahe langweilig. Die zahlreichen Gesetzesänderungen seit Erscheinen der achten Auflage beweisen das Gegenteil. Die vorliegende neunte Auflage unseres umfassenden Kommentars zum Grundbuchrecht stellt in vielen Abschnitten und Vorschriften eine völlige Neubearbeitung dar. Ei...mehr

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Vorbemerkungen / III. Ermöglichung des elektronischen Rechtsverkehrs im Jahre 2009

Rz. 9 Abschnitt XV mit den §§ 94–101 GBV wurde eingefügt durch das Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren v. 11.8.2009 (BGBl I S. 2713) mit Wirkung v. 1.10.2009.[1] § 100a ist eingefügt worden durch das Datenbankgrundbuchgesetz v. 1.10.2013 (BGBl I S. 3719). Die Regelungen des Gesetzes zur Einführung des elekt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 8. Überleitungsrecht im Beitrittsgebiet

Rz. 169 In den neuen Bundesländern können folgende Nutzungsrechte bestehen:[671]mehr

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§ 15 Nichteheliche Lebensge... / B. Die verschärfte Bedürftigkeitsprüfung

Rz. 4 Beim Bürgergeld und im Sozialhilferecht sollen zum Schutz der Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG) Besserstellungen der eheähnlichen Gemeinschaft gegenüber Ehegatten durch die folgenden Regelungen vermieden werden. Rz. 5 Bürgergeld wird nach §§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, 9 Abs. 1 SGB II nur Hilfebedürftigen gewährt. Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften, ...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 3. Wettbewerbsbeschränkung

Rz. 23 Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen sind nur dann verboten, wenn sie eine Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken. Wie erwähnt definieren weder Art. 101 AEUV noch § 1 GWB den Begriff des Wettbewerbs. Als Grundsatz kann davon ausgegangen werden, dass eine Wettbewerbsbeschränkung vorliegt, wenn die wirtschaftliche Handlungsfreiheit eines Adressaten ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Ausdrucke für das Beschwerdegericht

Rz. 7 Soweit das Beschwerdegericht nicht selbst auf die elektronische Grundakte zugreifen kann und eine elektronische Übermittlung der Daten an das Beschwerdegericht ebenfalls nicht in Betracht kommt, hat das GBA Ausdrucke der in der Grundakte enthaltenen elektronischen Dokumente für das Beschwerdegericht zu fertigen. Die Herstellung der Ausdrucke erfolgt gem. § 98 Abs. 1. G...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / h) Register für öffentliche Rechtsverhältnisse

Rz. 93 Vor "Nebengrundbüchern" muss gewarnt werden, weil sie das vorbildliche deutsche Grundbuch durch Führung mehrerer Register praktisch entwerten, dessen Qualität auch nicht annähernd erreichen und zu dem Irrtum verführen, die Eintragungen darin müssten mit den gleichen Wirkungen wie das Grundbuch ausgestattet sein. Es gibt Verfügungsbeschränkungen und andere auf öffentli...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Grundsatz

Rz. 27 Die Eintragung in das Grundbuch hat folgende Bedeutungen:[72]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Arten

Rz. 7 § 81 GBV greift § 133 GBO auf, der die Zulassung zum automatisierten Abrufverfahren grundsätzlich an die Erteilung von Genehmigungen bzw. den Abschluss von öffentlich-rechtlichen Verträgen oder Verwaltungsvereinbarungen knüpft. Der Abschluss von Verwaltungsvereinbarungen[2] kommt lediglich bei Gerichten und Behörden (seinerzeit auch bei der – nun abgewickelten – Staats...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Dokumente in öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunden

Rz. 6 Hat der Nachweis von Eintragungsbewilligungen oder sonstigen erforderlichen Erklärungen in der Form des § 29 Abs. 1 GBO zu erfolgen, ist für die Übermittlung an das Grundbuchamt ein Transformationsprozess erforderlich, um die elektronische Form des § 39a BeurkG zu erreichen. Zentrales Anliegen ist auch im Bereich des Grundbuchwesens die Sicherheit und das Vertrauen in ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Bundesrecht

Rz. 15 Aus dem Bundesrecht sind vornehmlich zu erwähnen: Rz. 16 a) Ersuchen des Prozessgerichts auf Eintragung einer Vormerkung, eines Widerspruchs oder auch eines Verfügungsverbots[14] aufgrund einstweiliger Verfügung nach § 941 ZPO.[15] Gleichgültig ist, ob das Ersuchen von Amts wegen oder auf Antrag des Klägers erfolgt, wie z.B. die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermer...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Ersatzgrundbuch

Rz. 5 Die Führung eines papierenen Ersatzgrundbuchs kommt nach § 148 Abs. 2 S. 1 GBO in Betracht, wenn Eintragungen in das maschinelle Grundbuch vorübergehend [2] nicht möglich sind (siehe § 66 GBV Rdn 10). Dies kann bei behebbaren Programmstörungen der Fall sein, oder wenn Sicherungskopien zwar vorhanden, aber infolge ungewöhnlicher Umstände nicht sofort verfügbar sind. § 14...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Zulassung

Rz. 11 Die Zulassung des Online-Abrufs ist grundsätzlich an die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung geknüpft, Abs. 2 S. 1, soweit nicht – etwa bei Gerichten und Behörden – eine Verwaltungsvereinbarung oder ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen wird, Abs. 7 S. 4, § 81 Abs. 1 GBV. Die Genehmigung wird bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen auf Antrag ertei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rohertrag

Rz. 26 [Autor/Stand] Der Erlasstatbestand bezieht sich in erster Linie auf bebaute Grundstücke, die entgeltlich überlassen sind. Das sind Grundstücke, die vermietet bzw. nicht gewerblich eigengenutzt sind. Einzubeziehen sind aber auch bebaute Grundstücke, die benutzbar wären, aber ungenutzt sind. § 34 GrStG macht an einer maßgeblichen Minderung des tatsächlichen Rohertrags f...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Umstände zur Erhöhung/Ermäßigung des Gebäudesachwerts (Abs. 1)

Rz. 21 [Autor/Stand] Des Weiteren können nur solche Umstände zu einer Ermäßigung nach § 88 BewG führen, die bei der Ermittlung des Gebäudesachwerts noch nicht berücksichtigt worden sind. Die Wertminderung wegen Alters (vgl. § 86 BewG) sowie bauliche Mängel und Bauschäden (vgl. § 87 BewG) haben im Allgemeinen bei der Ermittlung des Gebäudesachwerts als Hauptanwendungsfälle ei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Entzug und Aussetzung der Zulassung

Rz. 16 § 133 Abs. 3 S. 1 GBO sieht im Fall der Genehmigung den Widerruf ohne Ermessen vor, wenn eine der allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen nach § 133 Abs. 2 S. 3 Nr. 1–3 GBO (vgl. Rdn 12) wegfällt. Zur Kritik am Widerruf der Zulassung bei "nicht ausreichende[r] Anzahl von Einsichten" vgl. § 133 GBO Rdn 14.[6] Bei missbräuchlicher Benutzung kann die zuständige Behörde nac...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Ausnahme: Protokollierung in bestimmten Fällen

Rz. 16 Somit verbleiben für eine Protokollierung die Sachverhalte, in denen der Notar ein berechtigtes Interesse bejaht und den Grundbuchinhalt mitteilt, obwohl keine der vorstehenden Fallgruppen einschlägig ist.[17] Dies könnte etwa der Fall sei, wenn der Notar kollegialiter Einsichten für einen anderen Notar vornimmt. Da allerdings die Vermutung für die Verwendung im Rahme...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBV § 94 Grundsatz

Gesetzestext Die Vorschriften dieser Verordnung über die Grundakten gelten auch für die elektronischen Grundakten, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Rz. 1 Die Bestimmungen der §§ 94–101 GBV wurden mit dem ERVGBG[1] eingefügt und in § 95 und § 100a GBV mit dem DaBaGG[2] geändert. Die Vorschriften enthalten die Ausführungsbestimmungen zur Einrichtung von elektron...mehr

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zfs 01/2024, Neuerteilung d... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die Berufung ist nach Zulassung durch den Senat statthaft und auch im Übrigen zulässig." III. Die Berufung ist unbegründet. Das VG hat zu Recht die Klage des Kl. auf Verpflichtung des Beklagten zur Neuerteilung der Fahrterlaubnis abgewiesen … 2. … der Kl. [hat] keinen Anspruch auf Verpflichtung der Bekl. zur Neuerteilung der beantragten Fahrerlaubnis. a. Das VG hat in se...mehr

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Anmietung eines Arbeitsplat... / [Ohne Titel]

RD Andreas Brunckhorst[*] Die Digitalisierung ermöglicht sowohl Selbständigen als auch Arbeitnehmenden, ihre Tätigkeit mobil – am Ort oder zur Zeit ihrer Wahl – auszuüben. Das Angebot an neuen Arbeitsplatzformen und Arbeitsorten ist vielfältig. Ein Angebot kann ein Coworking-Space sein. Das können Büroflächen, Werkstätten oder Arbeitsflächen sein, die von Selbständigen aus un...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 97... / 2.4 Entschädigung

Rz. 12 Ist der Beteiligte oder ein ihm Gleichgestellter (vgl. Rz. 9) zur Vorlage von Urkunden verpflichtet, so kann er hierfür keinen Kostenersatz verlangen. Vorlagepflichtige Dritte konnten bislang abweichend vom Wortlaut, aber in entsprechender Anwendung des § 107 AO und des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes[1] auf Antrag eine Entschädigung oder Vergütung erhal...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 97... / 3.1 Vorlageersuchen (Abs. 1 S. 1 AO)

Rz. 13 Die Aufforderung zur Vorlage von Urkunden ist ein Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO. [1] Das formfreie Vorlageersuchen muss nach § 119 Abs. 1 AO inhaltlich hinreichend bestimmt sein, d. h. es muss bezeichnen, wer welche Urkunde an welchem Ort vorlegen soll. Darüber hinaus ist nach § 97 Abs. 1 S. 2 AO die Angabe erforderlich, ob die Urkunden für die Besteuerung des zur V...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.3 Mitarbeitende Familienangehörige

Rz. 35 Familienmitglieder sind dann Arbeitnehmer, wenn sie ihre Tätigkeit aufgrund eines Arbeitsverhältnisses erbringen, andernfalls handelt es sich nur um eine familiär geprägte Mithilfe, auf die arbeitsrechtliche Vorschriften keine Anwendung finden. Die Abgrenzung kann im Einzelfall schwierig sein. Maßgeblich ist regelmäßig der Wille, ein Arbeitsverhältnis zu begründen ode...mehr