Fachbeiträge & Kommentare zu Rheinland-Pfalz

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zfs 01/2025, Einstellung na... / 2 Aus den Gründen:

Die Einstellung des Verfahrens erscheint aus Opportunitätsgründen geboten. Die Verwaltungsbehörde bzw. die zuständige Polizeidienststelle weigern sich, dem Verteidiger den Beschilderungsplan für die Messstelle zur Verfügung zu stellen. Der Verteidiger hat die Zur-Verfügung-Stellung des Beschilderungsplans rechtzeitig im Verwaltungsverfahren beantragt und insoweit eine gericht...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 6.2 Fiktion der Verringerung der Arbeitszeit (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 134 Nach § 8 Abs. 5 Satz 2 TzBfG verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang, sofern sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verringerung der Arbeitszeit nicht nach § 8 Abs. 3 Satz 1 TzBfG geeinigt haben und der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung nicht spätestens 1 Monat vor ihrem gewünschten Beginn in Textform – bis 31.12.2019: sch...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 3.5 Angabe der gewünschten Verteilung der Arbeitszeit

Rz. 42 Nach § 8 Abs. 2 Satz 2 TzBfG "soll" der Arbeitnehmer neben seinem Verringerungswunsch und dem Umfang der begehrten Verringerung auch die von ihm gewünschte Verteilung der verringerten neuen Arbeitszeit angeben. Die gesetzgeberische Differenzierung zwischen Satz 1 ("muss") und Satz 2 ("soll") macht deutlich, dass die Angabe des Verteilungswunsches nicht zwingend erford...mehr

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§ 1 Problematische Personen... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 164 Das angefochtene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand. Die von dem Polizeibeamten K. erlittene psychische Gesundheitsverletzung war dem Beklagten zuzurechnen und löste daher einen Schadensersatzanspruch gegen diesen aus § 823 Abs. 1 BGB aus, der gemäß § 72 Abs. 1 LBG Rheinland-Pfalz auf das klagende Land übergegangen war. Rz. 165 Durch ein Ges...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.2 Maßgeblicher Zeitpunkt

Rz. 74 Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen betrieblicher Gründe bei der außerprozessualen Prüfung durch den Arbeitgeber[1] ist der Beginn der gewünschten Veränderung der Arbeitszeit.[2] Erforderlich ist daher eine Prognose, ob zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitnehmer die Änderung der Arbeitszeit wünscht, betriebliche Gründe bestehen werden, die gegen eine Veränderung s...mehr

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§ 1 Grundfragen der Zwangsv... / VII. Auskünfte aus dem Gewerberegister

Rz. 121 Nicht jedes Unternehmen und nicht jeder Unternehmer, der ein Gewerbe betreibt, ist im Handelsregister eingetragen. Insoweit kommt allerdings eine Eintragung im Gewerberegister nach § 14 GewO in Betracht, soweit der Schuldner ein stehendes Gewerbe betreibt. Rz. 122 Nach § 14 Abs. 8 GewO steht hier nichtöffentlichen Stellen, zu denen auch der Gläubiger regelmäßig gehöre...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Drittschuldner

Rz. 961 Drittschuldner ist der Träger der Rentenversicherung, der durch die Datenstelle der Rentenversicherung bei der Vergabe der Versicherungsnummer festgelegt worden ist (vgl. § 127 Abs. 1 S. 1 SGB VI). Seit dem 1.10.2005 sind Träger der Rentenversicherung die "Deutsche Rentenversicherung Bund", die "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See" sowie die regionalen T...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 3. Kosten des Prozessgerichts in der Zwangsvollstreckung

Rz. 54 Das Prozessgericht kann sowohl in der eigentlichen Zwangsvollstreckung als Vollstreckungsorgan sowie im Klauselverfahren und in der Zwangsvollstreckung als Rechtsmittelgericht in Anspruch genommen werden. Rz. 55 Wird das Prozessgericht als Vollstreckungsorgan in Anspruch genommen, d.h. bei der Zwangsvollstreckung vertretbarer und unvertretbarer Handlungen nach §§ 887, ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Ermittlung des Nettoeinkommens

Rz. 84 Ausgangspunkt für die Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens, die grundsätzlich dem Arbeitgeber als Drittschuldner obliegt, ist das Nettoeinkommen des Schuldners. Zur Feststellung des maßgebenden Nettoeinkommens sind vom Bruttoeinkommen zunächst die nach § 850a ZPO unpfändbaren Einkommensteile in Abzug zu bringen. Rz. 85 Gemäß § 850e Nr. 1 ZPO sind daneben solche ...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.2 Vertragsmodelle

Bei der einvernehmlichen vertraglichen Änderung ist bei der rechtlichen Ausgestaltung von Entsendungen zwischen dem "Ein-" und dem "Zweivertragsmodell" (teilweise auch "Mehrvertragsmodell" genannt) zu unterscheiden. Infographic Das Einvertragsmodell lässt den bisherigen Arbeitsvertrag bestehen und modifiziert ihn lediglich im Hinblick auf die für den Auslandseinsatz relevanten...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.4.4 Lösungen innerhalb des Betriebs

Rz. 97 Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, sich auf betriebliche Gründe zu berufen, wenn beispielsweise die wesentliche Beeinträchtigung der Organisation und Arbeitsabläufe oder die Verursachung unverhältnismäßiger Kosten vermieden werden können. Rz. 98 Nach der vom BAG entwickelten 3-Stufen-Prüfung[1] ist der Arbeitgeber zu einer Prüfung dahingehend verpflichtet, ob durch ...mehr

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V / 9 Verkehr mit dem inhaftierten Beschuldigten [Rdn 4924]

Rdn 4925 Literaturhinweise: Fülscher, Die Versagung der Zeugenvernehmung eines Mitbeschuldigten in U-Haft durch den Verteidiger nach § 119 Abs. 2 StPO – eine meist rechtswidrige Praxis, StraFo 2924, 173 Morgenstern, Verfassungs- und europarechtliche Vorgaben für den Untersuchungshaftvollzug, StV 2013, 529 Rottländer, Zuständigkeit zur Regelung von Beschränkungen für Inhaftiert...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 9.4 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 207 Der Arbeitnehmer trägt als Gläubiger des Teilzeitanspruchs nach allgemeinen Grundsätzen[1] die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Voraussetzungen und damit dafür, dass sein Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht, der Arbeitgeber i. d. R.[2] mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt – in diesem Zusammenhang ist der Grundsatz der abgestuften Dar...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 140 [Autor/Stand] Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse. Ob eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, ist jeweils nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden. Liegt eine teils gewerbliche und teils land...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 9.6.3 Antrag

Rz. 213 Mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist dem Arbeitgeber aufzugeben, den Arbeitnehmer in dem von ihm beantragten Rahmen bis zum Erlass des Urteils in der Hauptsache zu beschäftigen.[1] Durch den Antrag auf Beschäftigung geht man der Problematik aus dem Weg, dass die Abgabe einer Willenserklärung im Hinblick auf die Regeln in § 8 Abs. 4 TzBfG an sic...mehr

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M / 8 Mündliche Haftprüfung [Rdn 3229]

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B / 24 Beweisverwertungsverbote, Allgemeines [Rdn 1286]

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Durchsuchungsobjekte

a) Einführung Rz. 187 [Autor/Stand] Als Durchsuchungsobjekte kommen Räume und Wohnungen in Betracht, die der Verdächtige oder Dritte innehat. Die Befugnis zur Nutzung ist unbeachtlich. Dazu gehören Arbeits-, Betriebs- und Geschäftszimmer, Bankschließfächer. Auch Räume in einem Dienst- oder Bürogebäude (Mietbüros) können erfasst sein. Ferner können die Person des Verdächtigen ...mehr

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B / 31 Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Bußgeldbescheid/Einspruch [Rdn 1583]

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V / 8 Verkehr des Verteidigers mit dem inhaftierten Beschuldigten [Rdn 4905]

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A / 6 Ablehnungsgründe, Befangenheit, Verhalten/Äußerungen des Richters [Rdn 34]

Rdn 35 Literaturhinweise: S.a. die Hinw. bei → Ablehnung eines Richters, Allgemeines, Teil A Rdn 2, und bei → Ablehnungsgründe, Befangenheit, Allgemeines, Teil A Rdn 17. Rdn 36 1. Das (bisherige) Verhalten des Richters oder (früher gemachte) Äußerungen können die Ablehnung begründen, wenn deshalb die Besorgnis begründet ist, dass er nicht unvoreingenommen an die Sache herange...mehr

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V / 56 Vorläufige Festnahme [Rdn 5553]

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B / 17 Beschleunigtes Verfahren [Rdn 1130]

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FF 01/2025, Qualität der Verfahrensbeistände und Familienrichter

Interview mit Prof. Dr. Ludwig Salgo, Frankfurt/M. Prof. Dr. Ludwig Salgo Schnitzler/FF: Sie beschäftigen sich seit Jahren mit dem Verfahrensbeistand, früher "Anwalt des Kindes" und hatten seinerzeit im Auftrag des Bundesjustizministeriums (BMJ) eine Studie erstellt, die sich mit der Frage der eigenständigen Kindesvertretung in möglichst allen Verfahren beschäftigte, in denen K...mehr

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P / 27 Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Beweisverwertungsverbote [Rdn 3925]

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P / 25 Polizeiliche Vernehmung, Beschuldigter, Anwesenheitsrechte [Rdn 3878]

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A / 40 Akteneinsicht, Umfang [Rdn 483]

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Das Mietverhältnis vor Gericht / 2.1 Grundsätze

Mit der großen Reform des Zivilprozesses im Jahr 2000 wurde durch Art. 15a EGZPO den Ländern die Möglichkeit eröffnet, ein Verfahren der obligatorischen Streitschlichtung einzuführen. "Obligatorische Streitschlichtung" bedeutet, dass die Klage in bestimmten und klar definierten Angelegenheiten vor dem Amts- oder Landgericht erst dann zulässig ist, wenn das vorgeschaltete Sch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertrag- und verfahrensrecht... / 9. Gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfe gegen sowie Änderungsmöglichkeiten von KiSt-Bescheiden

In NRW = außergerichtlicher Rechtsbehelf ist der Einspruch (§ 14 Abs. 1 KiStG NRW). Die KiSt-Ordnungen bestimmen, wer für die Entscheidung zuständig ist (§ 14 Abs. 2 KiStG NRW). Näheres regelt insofern z.B. § 15 KiSt-Ordnung der Erzdiözese Köln, wonach das Generalvikariat Köln zuständig ist; diese Stelle ist auch im finanzgerichtlichen Verfahren beteiligte Behörde (§ 14 Abs....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertrag- und verfahrensrecht... / 7. Stundung und Erlass/KiSt-Kappung

Die Finanzämter entscheiden in NRW insofern über Stundung und Erlass der KiSt vom Einkommen, als sie bei Stundung oder Erlass der ESt, LSt oder KapErtSt auch eine entsprechende Entscheidung hinsichtlich der KiSt vom Einkommen treffen können (§ 4 KiStGDV NRW). Ansonsten sind aber nach § 8 Abs. 4 KiStG NRW grundsätzlich die Kirchen selbst hierfür zuständig. In Rheinland-Pfalz ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertrag- und verfahrensrecht... / 8. KiSt bei Ehegatten/Angehörigen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

Konfessionsverschiedenheit: Gehören die Ehepartner bzw. Lebenspartner unterschiedlichen KiSt-erhebenden Kirchen an (konfessionsverschiedene Ehe/Lebenspartnerschaft), so wird bei Zusammenveranlagung gem. § 26b EStG jeder nach der Hälfte der Maßstabsteuer besteuert. Dabei sind die Ehepartner/Lebenspartner Gesamtschuldner (§ 6 Abs. 1 KiStG NRW; § 9 KiSt-Ordnung der Erzdiözese K...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Verzögerungsgeld / 2.2 Angemessenheit der Frist

In allen 3 Alternativen des § 146 Abs. 2c AO, die im Zusammenhang mit einer steuerlichen Außenprüfung stehen, war esferner erforderlich, dass eine angemessene Frist für die Erfüllung der Pflicht gewährt wurde. Was dabei als angemessen anzusehen ist, ist allein aus den Umständen des jeweiligen Einzelfalls heraus ermittelbar. Die Finanzverwaltung geht regelmäßig von kurzen Fri...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.12 Berücksichtigung von Einnahmen nach Abs. 2

Rz. 221 Abs. 2 regelt Details zur Berechnung des Einkommens. Ausgangspunkt sind stets die anfallenden Bruttoeinnahmen (§ 2 Abs. 1 Bürgergeld–V). Bruttoeinnahmen fallen in dem Zeitpunkt an, in dem sie dem Hilfebedürftigen zugehen, sodass er darüber verfügen kann. Regelungen zu einmaligen Einnahmen in Form von Nachzahlungen trifft Abs. 3. Abs. 2 ist seit dem 1.1.2023 nicht meh...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
JUNG, SGB VII § 12a Gesundh... / 2.4 Vermutungsregelung des ursächlichen Zusammenhangs mit der Spende

Rz. 18 Die Vermutungsregelung nach Abs. 1 Satz 2 umfasst 3 Schadensgruppen: Schäden infolge erforderlicher Vor- oder Nachbehandlungen. Sie stellen mittelbare Unfallfolgen i. S. d. § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 dar, welche bei Durchführung einer Heilbehandlung eintreten. Spätschäden als "Aus- oder Nachwirkungen" der Spende, beispielsweise die schicksalhafte Entwicklung eines Bluthoc...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.3 Zurechnung von Einkommen zu Personen

Rz. 11 Das Einkommen des Stiefvaters in der Bedarfsgemeinschaft ist zu berücksichtigen (BSG, Urteil v. 14.3.2012, B 14 AS 17/11 R). Das gilt auch bei volljährigen Kindern (vgl. § 9 Abs. 2). Bei unverheirateten Kindern ist auch das Einkommen des in Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners eines Elternteils als Einkommen zu berücksichtigen (vgl. § 9 Abs. 2 Satz 2). Diese umstritte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Zu § 3 Nummer 1 Die Freigrenze des § 3 Nr. 1 GrEStG 1940 von 200 DM für den Erwerb geringwertiger Grundstücke ist durch Landesgesetze bereits in Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Saarland und Schleswig-Holstein auf 500 DM und in Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz auf 1.000 DM erhöht worden. Die Freigrenze wurde auf 5.000 DM erhöht, s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.5 Insolvenzantragsrecht und Insolvenzantragspflicht

Ein Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eröffnet. Antragsberechtigt sind Gläubiger (§ 13 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 14 Abs. 1 Satz 1 InsO)[1] und der Schuldner.[2] Ein Antrag kann gem. § 13 Abs. 2 InsO so lange zurückgenommen werden, bis das Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag rechtskräftig abgewiesen ist.[3] Der Antrag eines Gläubigers ist zulässig, wenn dieser ein rec...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4 Beratung des Mandanten in der Krise

Ist die Krise erkannt, ist schnelles Handeln dringend erforderlich. Krise bedeutet, dass die Existenz des Unternehmens bedroht ist. Die Rechtsfolgen der Krise beginnen nicht erst mit der Insolvenzreife, sondern bereits vorher, insbesondere bei der GmbH. Indizien für die Krise sind fehlende Sicherheiten, fehlende stille Reserven, Verbrauch des Eigenkapitals, branchenbezogene schl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 5 Grundstückserwerb aufgrund Erbauseinandersetzung (§ 3 Nr. 3 GrEStG)

Rz. 46 Mit der Vorschrift des § 3 Nr. 3 GrEStG verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Erbauseinandersetzungen bei Vermögen mit Grundbesitz zu erleichtern. Hierzu wird zunächst der Erwerb eines Grundstücks aus dem Nachlass durch Miterben zur Teilung des Nachlasses freigestellt. Ausgenommen sind außerdem Grundstückserwerbe durch den überlebenden Ehegatten, der nicht Miterbe ist, i...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.2.1 Recht zum Betreten nur des unbebauten Teils des Nachbargrundstücks

Soweit die Landesvorschriften keine weitergehenden Regelungen beinhalten, wird man davon ausgehen müssen, dass bei Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts nur der unbebaute Teil des Nachbargrundstücks betreten werden darf. Dies gilt für Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Duale Studiengänge / 4.1 Berufsintegrierte duale Studiengänge

Es findet ein regelmäßiger Wechsel zwischen Beschäftigung und Studium statt. Die Studierenden werden nur zum Studium zugelassen, wenn der Arbeitgeber in einem Kooperationsvertrag erklärt, dass er die Studierenden während der Vorlesungszeiten freistellt. "Merksatz berufsintegrierter dualer Studiengang = Weiterbildungsstudium mit Freistellung von der Beschäftigung im Betrieb" P...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.8 Nutzungsentschädigung

Mit Ausnahme von Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen sehen die Landesvorschriften bei längerer Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks eine Nutzungsentschädigung für den betroffenen Nachbarn vor. Folgende Regelungen hinsichtlich der Dauer der Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks sehen die Nachbargesetze vor:mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.2.2 Recht zum Betreten auch des bebauten Teils des Nachbargrundstücks

In Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein ist dagegen ausdrücklich geregelt, dass das Hammerschlags- und Leiterrecht auch zum Betreten von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen auf dem Nachbargrundstück berechtigt. Ob damit auch ein Recht zum Betreten von Wohnungen verbunden ist, erscheint zweifelhaft. Denn nach der Rechtsprechung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.5 Anzeigepflicht

Als formelle Voraussetzung für die Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts sehen alle Landesvorschriften vor, dass der Berechtigte sein Vorhaben, das Nachbargrundstück in bestimmtem Umfang in Anspruch nehmen zu wollen, dessen Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten und den in ihrem Besitzstand berührten Nutzungsberechtigten (Mietern, Nießbrauchern, Pächtern) rechtzeitig vor ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Hammerschlags- und Leiterrecht / 1 Einführung

Obwohl das Hammerschlags- und Leiterrecht erhebliche praktische Bedeutung für Grundstücksnachbarn hat, ist der aus der Zeit der Partikularrechte vor Inkrafttreten des BGB stammende Rechtsbegriff nicht ohne Weiteres aus sich heraus verständlich. Hinweis Definitionen Als Hammerschlagsrecht wird herkömmlicherweise die Befugnis bezeichnet, das Nachbargrundstück betreten zu können,...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.2.3 Erlaubte Maßnahmen

Das Hammerschlags- und Leiterrecht gestattet zum einen das Aufstellen von Leitern und Gerüsten auf dem Nachbargrundstück, soweit diese zur Durchführung von Bauarbeiten auf dem eigenen Grundstück benötigt werden. Zum anderen ist es zulässig, die für die Bauarbeiten benötigten Baumaterialien und Baugeräte über das Nachbargrundstück zu transportieren und zu diesem Zweck das Nac...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.1 Anwendbarkeit des BetrVG

Räumlicher Anwendungsbereich des BetrVG Für das Betriebsverfassungsrecht gilt in räumlicher Hinsicht das Territorialitätsprinzip. Danach ist die Zuständigkeit des Betriebsrats auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland begrenzt.[1] Auf einen im Ausland gelegenen Betrieb ist das BetrVG daher grundsätzlich nicht anwendbar. Das Gesetz gilt nur für alle in der Bundesrep...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.1.1 Hammerschlags- und Leiterrecht nur für Arbeiten an baulichen Anlagen

Die einschlägigen Landesvorschriften der nachfolgenden Bundesländer räumen die Befugnis zur Ausübung des Hammerschlags- und Leiterrechts nur für Arbeiten ein, die sich auf bauliche Anlagen beziehen:mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Einzelfälle

Rz. 58 Durch den Abschluss eines (sog. unechten) Gruppenversicherungsvertrags zwischen einem Verein bzw. Berufsverband und einem Versicherungsunternehmen erlangen weder die Vereinsmitglieder noch die Arbeitnehmer einen Versicherungsschutz. Diesen erhalten die Vereinsmitglieder und Arbeitnehmer erst durch den Abschluss des individuellen Versicherungsvertrags. Durch den Abschl...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pauschale Kirchensteuer

Begriff Die Kirchenlohnsteuer wird zusammen mit der Lohnsteuer durch Steuerabzug vom Arbeitslohn erhoben. Wird die Lohnsteuer pauschaliert, muss grundsätzlich auch die Kirchensteuer pauschal berechnet werden. Einzige Ausnahme ist die Lohnsteuer-Pauschalierung bei geringfügig beschäftigten Arbeitnehmern, bei denen die Pauschalierung mit 2 % vorgenommen wird: hier entfällt die...mehr