Fachbeiträge & Kommentare zu Reporting

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.3 Besonderheiten der Berichterstattung im Konzern

Rz. 62 Ein Mutterunternehmen muss die konsolidierte Berichterstattung zu den Auswirkungen, Risiken und Chancen der Gruppe grds. unabhängig von den rechtlichen Strukturen erstellen. Hierbei kann entweder ein Top-down-Ansatz verfolgt werden oder eine Bottom-up-Methode, bei der alle Ergebnisse der Tochterunternehmen zusammengefasst werden. Bei der methodischen Vorgehensweise so...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / Literaturtipps

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 4 Berichtsgrenzen (Konsolidierungskreis, Wertschöpfungskette und Vergleichszahlen)

Rz. 49 Gem. ESRS 1 soll die Nachhaltigkeitserklärung für denselben Berichtskreis wie für die finanzielle Berichterstattung erstellt werden, abzustellen ist auf das Konzept der "operational control"; demnach hat eine unter den Anwendungsbereich der CSRD fallende Muttergesellschaft in der konsolidierten Berichterstattung auch die Nachhaltigkeitsinformationen für ihre Tochterun...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.1 Hintergründe und Zielsetzung

Rz. 8 Bei der CSRD handelt es sich um eine Rahmenrichtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen, deren inhaltliche Detailausgestaltung über Berichtsstandards erfolgt. Mit Art. 29b, 29c Bilanz-RL n. F. wird die EU-Kommission dazu ermächtigt, Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Art. 29b) und für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU (Art...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 2.5 International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000

Rz. 37 Bereits im Jahr 2022 kam es zu einem intensiven Austausch des IAASB mit diversen europäischen und internationalen Interessengruppen, darunter bspw. die EU-Kommission, die US Securities and Exchange Commission (SEC), der International Sustainability Standards Board (ISSB) und die Global Reporting Initiative (GRI), betreffend den Themenschwerpunkt der Prüfung von Nachha...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 8.2 Realitätsgetreue Darstellung

Rz. 91 Das qualitative Informationscharakteristikum der realitätsgetreuen Darstellung wird in ESRS 1.QC5–QC9 spezifiziert. Konkret wird unter der realitätsgetreuen Darstellung u. a. die Notwendigkeit der Vollständigkeit, Neutralität und Fehlerfreiheit von Information verstanden (ESRS 1.QC5). Hiermit im engen Zusammenhang stehend ist das Informationscharakteristikum der Überp...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 5 Prüfungshandlungen

Rz. 56 Im Zuge eines Attestierungsauftrags zur sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfung gibt der Wirtschaftsprüfer über die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung inkludierten Sachverhaltsinformationen eine zusammenfassende Beurteilung ab.[1] Von besonderer Bedeutung hierfür ist das Zusammenspiel zwischen Nachhaltigkeitsbelangen, den für die Messung bzw. Evaluierung der N...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.1 Grundlagen: doppelte Wesentlichkeit

Rz. 17 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung fungiert die Wesentlichkeitsanalyse als Instrument zur Identifizierung und (inhaltlichen) Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, welche in der Berichterstattung offengelegt werden sollen (ESRS 1.25). Diese Analyse bildet das Fundament der Nachhaltigkeitserklärung, da die erforderlichen Angaben gem. ESRS weites...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 4.5.2 Finanzielle Unwesentlichkeit

Rz. 65 Auch im Zusammenhang mit dem Wahlrecht zur tatsächlichen Konsolidierung unwesentlicher Tochterunternehmen im Konzernabschluss (§ 296 Abs. 2 HGB) argumentiert das IDW, dass "alle Tochterunternehmen eines Mutterunternehmens für Zwecke der Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil der eigenen Geschäftstätigkeit der Gruppe zu betrachten [sind]"[1]. Zur Begründung wird auf ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 2 Stakeholder im Kontext der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Rz. 7 Stakeholder können als weiteres zentrales Element innerhalb der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie der Due Diligence betrachtet werden. Insbes. bei der Wesentlichkeitsanalyse ermöglicht erst die Einbindung der Stakeholder, wesentliche Auswirkungen zu identifizieren und zu priorisieren (ESRS 1.24). Rz. 8 Erstmals wird mit den ESRS eine klare Definition des Begriffs "...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / Literaturtipps

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§ 1C Strategieanbindung der... / 2.1 Strategieklärung

Rz. 22 Zu Beginn der Strategieklärung empfiehlt es sich, zunächst ein grundlegendes Verständnis für die Logik der Transformation einer spezifischen Branche in Richtung Nachhaltigkeit zu schaffen.[1] Dies unterstützt die Bewertung der aktuellen strategischen Ausrichtung sowie die Ableitung strategischer Handlungsfelder und kann in drei Stufen erfolgen (Abb. 7 in Rz 24). Als Er...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 2.2 ISAE 3000 (Revised)

Rz. 23 Der International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) wurde im Dezember 2013 seitens des IAASB veröffentlicht und findet Anwendung auf Prüfbescheinigungen von sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen durch Wirtschaftsprüfer ab dem 15.12.2015.[1] Die Bescheinigung nach ISAE 3000 (Revised) stellt die in der Praxis (noch) am häufigsten anzutreffen...mehr

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§ 9 ESRS E4 – Biologische V... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 Tab. 1 zeigt die Nachhaltigkeitsaspekte, die bei der Wesentlichkeitsanalyse zu würdigen sind, inkl. der Themen, Unterthemen und Unter-Unterthemen für ESRS E4:mehr

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§ 6 ESRS E1 – Klimawandel / Literaturtipps

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§ 30 Europäische Standards ... / 1 Einführung

Rz. 1 Bislang gilt, dass mit der am 5.1.2023 in Kraft getretenen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) neben haftungsbeschränkten großen Unternehmen sowie bestimmten Kreditinstituten und Versicherungen u. a. auch kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, sofern deren übertragbare Wertpapiere – sowohl Eigenk...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.3.4 Einbezug der Wertschöpfungskette

Rz. 37 Mit der CSRD erwächst für die Ersteller von Nachhaltigkeitsberichten grds. die Notwendigkeit zur Berücksichtigung von Informationen zur Wertschöpfungskette. Folglich beinhalten die im Nachhaltigkeitsbericht enthaltenen Informationen über das berichtende Unternehmen auch Informationen über die wesentlichen Auswirkungen und Risiken, die mit diesem aufgrund seiner Geschä...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 7 Zukunftsorientierte Information, Schätzungen und Ergebnisunsicherheit

Rz. 75 Falls notwendig, sollen in der Nachhaltigkeitserklärung historische mit zukunftsbezogenen Informationen verknüpft werden, um ein besseres Verständnis der offengelegten Nachhaltigkeitsinformationen zu ermöglichen (ESRS 1.74). Im Zuge der Offenlegung von Parametern müssen u. U. Annahmen und Schätzungen, inkl. Szenario- und Sensitivitätsanalysen, herangezogen werden (ESR...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 6 Konnektivität und Kohärenz zur Finanzberichterstattung

Rz. 70 Das Unternehmen muss den Berichtsnutzern ermöglichen, Zusammenhänge zwischen der innerhalb der Nachhaltigkeitserklärung offengelegten Information und jener in anderen Teilen der Unternehmensberichterstattung angegebenen Information zu verstehen (ESRS 1.118). Hiermit einhergehend ist die Möglichkeit der Aufnahme von Information mittels Verweis auf bspw. andere Abschnit...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 2.2 Anwendungsbereich und -zeitpunkt

Rz. 17 Nach Art. 3 Abs. 2, 3 Bilanz-RL n. F. sind als KMU Unternehmen definiert, die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen mind. zwei der drei Größenmerkmale für kleine oder mittelgroße Unternehmen erfüllen:[1]mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 2.2 Berichtssphären

Rz. 10 Durch die Regelung in Art. 29a Bilanz-RL wird zum einen deutlich, dass sich die in der Nachhaltigkeitserklärung anzugebenden Inhalte auf zwei unterschiedliche Berichtssphären erstrecken können und beide Sphären abstrahiert voneinander abgegrenzt werden: Die zu berichtenden Auswirkungen resultieren also entweder aus der eigenen Geschäftstätigkeit oder aus der Wertschöp...mehr

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§ 17 Prüfung von Nachhaltig... / 8.1 Relevanz

Rz. 84 Hinsichtlich des Informationscharakteristikums der Relevanz ist insbes. auf die Wesentlichkeit der Information für die Nutzer der Nachhaltigkeitserklärung abzustellen. Gem. ESRS 1.QC1 wird Nachhaltigkeitsinformation u. a. dann als relevant eingestuft, wenn diese in einem Unterschied in der Nutzerentscheidung – vor dem Hintergrund der doppelten Wesentlichkeit – münden ...mehr

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§ 1B Konsolidierungskreis f... / 4.4 Unklares Konzept der Berichtsgrenzen

Rz. 55 In ihren Q&A geht EFRAG der Frage nach der Relevanz der in den Konzernabschluss nicht einbezogenen Tochterunternehmen nach und versucht diese mit Verweis auf die sog. Berichtsgrenzen (reporting boundaries) zu beantworten.[1] So können Tochterunternehmen, die aus Wesentlichkeitserwägungen oder aufgrund nationaler Bestimmungen für den Konzernabschluss in diesen nicht ei...mehr

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§ 30 Europäische Standards ... / 3.6 Fazit und aktuelle Entwicklungen

Rz. 142 Mit der Finalisierung des ESRS VSME waren von Beginn an große Hoffnungen verbunden, da sich die KMU derzeit mit unterschiedlichsten individuellen Anfragen im Hinblick auf deren Nachhaltigkeitsinformationen befassen müssen. Der im Dezember 2024 von EFRAG an die EU-Kommission übergebene ESRS VSME hat zum Ziel, eine für KMU und für die Nutzer von deren Nachhaltigkeitsin...mehr

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Treiber für Agilität: Gründ... / 2.1 Bürokratie und geringer Output

Unternehmen beginnen sich mit Agilität zu beschäftigen, weil der Output nicht zufriedenstellend ist. In vielen Fällen ist dies in der Vergangenheit in den Produktentwicklungsbereichen gewesen. Alles wird digitaler, der Druck auf die Produktentwicklungs- und Softwareentwicklungsbereiche ist stark gestiegen, sodass hier Alternativen gesucht wurden, um schneller und besser Kund...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 European Sustainability Reporting Standards

3.1 Grundlagen der ESRS Rz. 8 Die durch die CSRD überarbeitete Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU) verpflichtet nach der Umsetzung in nationales Recht bestimmte EU- und Drittstaatenunternehmen, zukünftig die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) anzuwenden.[1] Nach dem RegE CSRD-UmsG wird § 289c Abs. 6 Satz 1 HGB-E die verpflichtende Anwendung der ESRS als Rahmenwer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS 1

Rz. 9 Die Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentrales Element der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den ESRS. Der ESRS 1 Allgemeine Vorschriften definiert das Konzept der doppelten Wesentlichkeit (double materiality), das der nichtfinanziellen Berichterstattung zugrundegelegt wird. Unterschieden wird zwischen einer impact materiality und einer financial materiality. Impact m...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Rz. 10 Aufgrund der Zielsetzung der Stärkung der Transparenz und Vergleichbarkeit der Unternehmensberichterstattung in puncto Nachhaltigkeit hat die EU die CSRD erlassen, die die bisherigen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich erweitert und präzisiert....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.1 (X)HTML und XBRL – Grundlagen

Rz. 32 Durch die globalisierten wirtschaftlichen Entwicklungen und die Fortschritte in der Kommunikations- und Informationstechnologie haben sich sowohl die Anforderungen an die Unternehmensberichterstattung als auch an die Informationsverarbeitung erheblich verändert.[1] Die Verwendung einer standardisierten elektronischen Sprache für die Datenverarbeitung im Kontext des Fi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Grundlagen der ESRS

Rz. 8 Die durch die CSRD überarbeitete Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU) verpflichtet nach der Umsetzung in nationales Recht bestimmte EU- und Drittstaatenunternehmen, zukünftig die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) anzuwenden.[1] Nach dem RegE CSRD-UmsG wird § 289c Abs. 6 Satz 1 HGB-E die verpflichtende Anwendung der ESRS als Rahmenwerk für die Nachhaltigkei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Erarbeitung von Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards i. S. d. § 315e Abs. 1 HGB (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 33 Die letzte Aufgabe, die dem Standardsetzer übertragen wird, besteht in der Erarbeitung von Interpretationen der IFRS. Diese Aufgabe war im Aufgabenkatalog nach KonTraG 1998 nicht enthalten und erfolgte erst mit Verabschiedung des BilMoG im Jahr 2009. In der Zwischenzeit hatte das DRSC bereits das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) ins Leben gerufen, um e...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Auszeichnung des Konzernnachhaltigkeitsbericht (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 6 Neben der Pflicht, den Konzernlagebericht in einem einheitlichen elektronischen Format zu erstellen, schreibt § 315e Abs. 1 Nr. 2 HGB-E vor, dass der Konzernnachhaltigkeitsbericht gem. den Anforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 ausgezeichnet werden muss. Dieser Auszeichnungsprozess, der als "Tagging" bezeichnet wird, erfordert die Verwendung von XBRL (e...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025.[1] Zum Umsetzungsstand s. § 289b Rz 21. Rz. 13 Durch das CSRD-UmsG entfällt der § 289d HGB in der bisherigen Form bzw. geht im neuen § 289c HGB-E "Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts; Verordnungsermächtigung" auf, denn § 289c Abs. 6 Satz 1 HGB-E regelt die künftig verpflicht...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Ziele und Zwecke des DRSC

Rz. 6 Der Präambel der aktuellen Vereinssatzung zufolge bestehen die mit dem DRSC verfolgten Ziele in derzeit vier Punkten. Danach sollen: die Fortentwicklung der Rechnungslegung – unter Rückgriff auf den präzisierten Standardisierungsvertrag – im gesamtwirtschaftlichen Interesse unter Beteiligung der fachlich interessierten Öffentlichkeit (insb. der an der Rechnungslegung Be...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Grundsatz

Rz. 1 § 289d HGB trat am Tag nach der Verkündung des CSR-RL-Umsetzungsgesetzes in Kraft und betraf erstmalig Gj, die nach dem 31.12.2016 begannen. Im Zuge des Gesetzgebungsprozesses zum CSR-RL-Umsetzungsgesetz[1] war zum Zwecke der Vergleichbarkeit erwogen worden, ein bestimmtes Rahmenwerk für die Berichterstattung vorzuschreiben.[2] Dem stehen zunächst Erwägungen der Prakt...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Berichtsanforderungen nach den ESRS

Rz. 11 Eine Aufstellung der Berichtsanforderungen findet sich unter § 315c Rz 14 ff. Eine ausführliche Kommentierung findet sich bei Freiberg/Lanfermann (Hrsg.), Haufe-ESRS-Kommentar, 2. Aufl. 2024.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Die nichtfinanzielle Konzernerklärung hat das Ziel, zum einen eine Stärkung der Rechenschaft und der Vermittlung entscheidungsnützlicher Informationen über nichtfinanzielle bzw. nachhaltigkeitsbezogener Aspekte zu erreichen. Dabei stellt der Gesetzgeber nicht nur auf den Konzern, sondern auch auf die Lieferketten der vom Konzern bearbeiteten Produkte und erbrachten Die...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.2.2 XBRL – Taxonomien

Rz. 35 Die meisten XBRL-Taxonomien ermöglichen bis heute insb. die Konsolidierung, Bereinigung und Aggregation von Transaktionsdaten unter Berücksichtigung standard- bzw. normspezifischer Gegebenheiten/Konzepte respektive verbindlicher Normen und Standards sowie unter Berücksichtigung bereichsspezifischer Gegebenheiten. Jedes Konzept ist speziell auf einen bestimmten Bereich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Normenzusammenhänge

Rz. 5 Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernlageberichts ergibt sich aus § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB. Demnach ist ein Konzernlagebericht innerhalb der ersten fünf Monate nach dem Stichtag für das vergangene Konzern-Gj zu erstellen. Die Frist verringert sich bei kapitalmarktorientierten Unt, die nicht die Erleichterung nach § 327a HGB nutzen können, gem. § 325 Abs. 4 Satz 1 HG...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick zum nach CSRD-Umsetzungsgesetz geplanten § 328a HGB-E

Rz. 1 Mit der im Dezember 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlichten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurden der Anwenderkreis und die Anforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung weiter ausgeweitet, der aber mit der Omnibus-Initiative der EU-Kommission v. 26.2.2025 wieder reduziert werden soll (§ 289b HGB Rz 20).[1] Die richtliniengemäße Umsetzung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Nutzung von Rahmenwerken und Weglassen nachteiliger Angaben (Abs. 3)

Rz. 8 Analog zu § 289d HGB dürfen nach derzeitiger Rechtslage für den nichtfinanziellen Konzernbericht nationale, europäische oder internationale Rahmenwerke genutzt werden.[1] Das berichtspflichtige MU hat gegenüber den Adressaten allerdings zu konkretisieren, welche Leitlinie bei der Erstellung des Berichts herangezogen wurde und falls keine Rahmenwerke genutzt wurden, war...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Ausgestaltung der Konzernerklärung zur Unternehmensführung

Rz. 3 Nach § 315d Satz 2 HGB ist § 289f HGB entsprechend anzuwenden. Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung gem. § 315d i. V. m. 289f Abs. 2 HGB umfasst die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex durch den Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 161 Abs. 1 AktG (sog. Entsprechenserklärung), eine Bezugnahme auf die Internetseite der Gesellschaft, auf der der Vergütun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 12 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025, der auch die sog. "Stop-the-Clock-Richtlinie" ((EU) 2025/794 vom 14.04.2025), welche die zeitliche Verschiebung der Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD; (EU) 2022/2464 vom 14.12.2022) regelt, sowie weit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 Unt aus Drittstaaten, die in einem hohen Umfang im Hoheitsgebiet der Europäischen Union wirtschaften, sollen zukünftig zur Bereitstellung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet werden. Die Einführung der Berichtspflicht für bestimmte Unt mit Sitz in einem Drittstaat erfolgt i. R. d. Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), welche bereit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9 CSRD-Umsetzungsgesetz: Änderungen

Hinweis Die Kommentierung basiert auf dem Regierungsentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes vom 3.9.2025, der auch die sog. "Stop-the-Clock-Richtlinie" ((EU) 2025/794 vom 14.04.2025), welche die zeitliche Verschiebung der Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD; (EU) 2022/2464 vom 14.12.2022) regelt, sowie weit...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhang

Rz. 5 Die Anwendung des § 315j HGB-E bedingt das Vorliegen eines Mutter-Tochter-Verhältnisses nach § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB. Dieses liegt vor, wenn eine KapG auf ein anderes Unt unmittel- oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss nach § 290 Abs. 2 Nr. 1–4 HGB ausüben kann. Darüber hinaus stellt § 315j HGB-E inhaltlich auf den Konzernnachhaltigkeitsbericht nach § 315k Abs. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

Rz. 1 Nach § 264 Abs. 1 HGB haben mittelgroße und große KapG (§ 267 Abs. 2 und 3 HGB) sowie mittelgroße und große Personenhandelsgesellschaft i. S. d. § 264a Abs. 1 HGB, sofern sie als TU nicht nach § 264 Abs. 3 bzw. § 264b HGB befreit sind, einen Lagebericht aufzustellen. Unt, die dem PublG unterliegen, haben, sofern es sich bei ihnen nicht um Einzelkaufleute (EKfl.) oder r...mehr