Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsträger

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V. Versicherungsabschnitte ... / 24 Zeitrentenbezug

Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bleibt während des Bezugs einer Zeitrente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung aufrechterhalten, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund tarifvertraglicher Vorschriften ruht. Nach den für den öffentlichen Dienst geltenden Tarifverträgen (z. B. § 33 Abs. 2 Satz 5 TVöD/TV-L) oder nach den Arbeitsvertragsrichtlinien für den Ca...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 3. Anwendungsbereich

Rz. 487 Die im Rahmen des § 119 SGB X erfolgte, tatbestandlich auf den Ersatz von Beiträgen zur Rentenversicherung ausgerichtete Normierung des Beitragsregresses erschließt sich in vollem Umfange erst bei Heranziehung der einschlägigen rentenrechtlichen Bestimmungen. Diese Bestimmung erfasst ausweislich des Gesetzeswortlauts nur den Anspruch des Versicherten auf Ersatz von P...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / d) Beiträge zur Rentenversicherung

Rz. 125 In der heutigen Regulierungspraxis haben die Probleme, die sich daraus ergeben, dass als Teil des Erwerbs- und Fortkommensschadens auch die Nachteile zu ersetzen sind, die dem Geschädigten durch unfallbedingte Nichtabführung von Beiträgen zur Rentenversicherung entstehen, einen anderen Stellenwert als in der früheren Rechtsprechung. Für Unfälle, die sich ab dem 1.7.1...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / d) Geltende Rechtslage

Rz. 248 Seit dem Inkrafttreten der Rentenreform durch das RRG 1992 ergibt sich mit Wirkung vom 1.1.1992 hinsichtlich der Behandlung von Beiträgen, die von Sozialleistungen zu zahlen sind (vgl. § 116 Abs. 1 SGB X), eine erneute Änderung der Rechtslage. Nach § 3 S. 1 Nr. 3 SGB VI sind Personen in der Zeit, für die sie von einem Leistungsträger Krankengeld, Verletztengeld, Vers...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / I. Grundlagen

Rz. 426 § 117 SGB X knüpft an die zu § 1542 RVO a.F. ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an, der in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, dass in der normierten Fallgestaltung Gesamtgläubigerschaft anzunehmen war.[530] Die Vorschrift dient der Beschleunigung und letztlich, aus der Sicht des Schuldners, der Vereinfachung des Regresses. Hinsichtlich der Sätze 2...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 4. Anwendungsbeispiel

Rz. 500 Der Verletzte hat Anspruch auf Ersatz des von ihm entrichteten Versichertenanteils und nimmt dafür den darauf entfallenden Erwerbsschaden in Anspruch. Ein Übergang findet insoweit weder nach § 116 SGB X noch nach § 119 SGB X n.F. statt. Rz. 501 Der Lohnersatzleistungsträger regressiert nach § 116 SGB X nur seinen Trägeranteil. Sofern er den vollen Beitrag zu zahlen ha...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / II. Beitragsregress vom 1.7.1983 bis zum 31.12.1983

Rz. 452 § 119 SGB X a.F. Übergang von Beitragsansprüchen Soweit der Schadensersatzanspruch eines Sozialversicherten, der der Versicherungspflicht unterliegt, den Anspruch auf Ersatz von Beiträgen zur Sozialversicherung umfasst, geht dieser auf den Leistungsträger über; dies gilt nicht, wenn und soweit der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fortzahlt oder sonstige der Beitragspfl...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / Literaturtipps

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§ 36 Rechtsübergang / 2. Die Versicherungsträger und ihre Leistungen

Rz. 178 Der Schadensersatzanspruch geht auf den Versicherungsträger oder Träger der Sozialhilfe über, soweit dieser aufgrund des Schadensereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat. Rz. 179 Versicherungsträger sind die Sozialversicherungsträger (allgemein § 4 SGB I), und zwar die gesetzlichen Krankenkassen (§ 21 SGB I, § 4 SGB V), die Berufsgenossenschaften (gesetzliche Unf...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 1. Rechtsentwicklung

Rz. 483 Mit Wirkung ab 1.7.1983 erfasste § 119 SGB X den "Übergang von Beitragsansprüchen". In ihrer ursprünglichen Fassung nach dem Gesetz v. 4.11.1982 (BGBl I, S. 1450) galt die Vorschrift für Schadensfälle ab 1.7.1983 (vgl. Rdn 452 ff.). Rz. 484 Nach dem RRG 1992 (BGBl 1989 I, S. 2261) änderte sich der Beitragsregress nach § 119 SGB X mit Wirkung vom 1.1.1992 wegen der sic...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / III. Einzelfragen

Rz. 431 Gesamtgläubigerschaft nach § 428 BGB tritt nur dann ein, wenn die Ersatzforderung gleichzeitig auf die Sozialversicherungsträger übergegangen ist.[536] Jeder Gesamtgläubiger ist berechtigt, den gesamten Anspruch bis zur Höhe seiner Aufwendungen geltend zu machen und einzuklagen.[537] Sofern einer der Gesamtgläubiger die Klagefrist des Art. 12 Abs. 3 NATO-Truppenstatu...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / C. Wechsel des Sozialversicherungsträgers

Rz. 338 Es ist keine Seltenheit, dass der zunächst eintrittspflichtig gewesene Sozialversicherungsträger seine Zuständigkeit verliert und durch einen anderen Leistungsträger ersetzt wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn durch einen Wohnsitz- oder Arbeitsplatzwechsel oder durch Ausübung des Kassenwahlrechts (§§ 173 ff. SGB V) die Zuständigkeit einer anderen Krankenkasse begründe...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / VIII. Verjährung

Rz. 103 Zur Verjährung im Einzelnen vgl. § 21 Rdn 1 ff. Rz. 104 Soweit der Forderungsübergang – wie im Fall des § 116 SGB X – im Augenblick des Unfalls eintritt, stehen sich der kraft Gesetzes übergegangene und der beim Geschädigten verbliebene Anspruch (z.B. Schmerzensgeldanspruch) trotz gleichen Ursprungs und gleicher Rechtsnatur von Anfang an als selbstständige Forderungen...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / b) Schadensfälle bis zum 31.12.1983

Rz. 238 Soweit die Sozialversicherungsträger im Zeitraum bis zum 31.12.1983 Barleistungen (Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld) zu erbringen hatten, oblag es ihnen, hieraus die Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen (§ 12 Nr. 2 RehaAnglG i.E., § 1227 Abs. 1 Nr. 8a RVO a.F., § 2 Abs. 1 Nr. 10a AVG a.F., § 29 Abs. 1 Nr. 5 RKG a.F., §§ 168 Abs....mehr

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§ 36 Rechtsübergang / III. Beitragsregress vom 1.1.1984 bis zum 31.12.1991

Rz. 478 Ausgelöst durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984 (Rdn 238, 244 ff.) hat § 119 SGB X erheblich an Bedeutung gewonnen, ohne dass es insoweit zu einer inhaltlichen Änderung der Vorschrift gekommen ist. Rz. 479 Mit Wirkung vom 1.1.1984 ist für den Barleistungen (z.B. Krankengeld, Verletztengeld) erbringenden Sozialversicherungsträger die Beitragspflicht zur gesetzlichen Re...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / J. Exkurs: Unfälle mit Angehörigen der Streitkräfte

Rz. 114 Ansprüche der Sozialversicherungsträger im Regressweg aus § 116 SGB X kommen bei Arbeitsunfällen weder gegen die Behörde als Unternehmer noch gegen andere Betriebsangehörige infrage (§§ 104, 105 SGB VII). Rz. 115 Dementsprechend besteht aber die Regressmöglichkeit der Sozialversicherungsträger nach § 110 SGB VII. Für die Berufsgenossenschaft ist dies mit Rücksicht auf...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / c) Schadensfälle im Zeitraum vom 1.1.1984 bis 31.12.1991

Rz. 244 Das Haushaltsbegleitgesetz 1984 vom 22.12.1983[331] führte mit Wirkung ab 1.1.1984 in der Rentenversicherung zur Streichung derjenigen Vorschriften, die die Beitragspflicht der Sozialversicherungsträger begründet hatten. Stattdessen bestimmte der neu eingeführte § 1385b Abs. 1 RVO a.F., dass bei Zahlung von Kranken- und Verletztengeld usw. "Beiträge" zur Rentenversic...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / II. Prozessführungsbefugnis

Rz. 115 Die Prozessführungsbefugnis ist das Recht, einen Prozess als die richtige Partei im eigenen Namen zu führen.[212] Sie zählt zu den Prozessvoraussetzungen[213] und ist daher von der in der Begründetheit – insbesondere im Hinblick auf einen Forderungsübergang (siehe hierzu § 23 und § 37 B) – zu prüfenden Sachbefugnis, das heißt der Aktivlegitimation des Klägers und Pas...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 5. Krankenversicherung

Rz. 504 § 119 SGB X galt zwar bislang auch für Krankenversicherungsbeiträge zugunsten des Krankenversicherers. Es war bislang nur kein Fall denkbar, bei dem ein Anspruch auf Ersatz von Beiträgen hätte entstehen können, weil für die Dauer des Anspruchs auf Krankengeld Beitragsfreiheit besteht (vgl. § 224 SGB V; § 383 RVO a.F.). Rz. 505 Der mit Wirkung ab 1.1.1992 um den neu ei...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / E. Rückgriff gegen andere Behörden

Rz. 81 Der Rückgriffsanspruch nach Maßgabe von § 76 BBG steht der Behörde zu, welche die Versorgungsleistungen gewährt. Rz. 82 Der zur Leistung der Versorgungsbezüge verpflichtete Dienstherr kann auch einen Rückgriffsanspruch gegen eine andere an dem Unfall verantwortliche Behörde aufgrund des § 76 BBG geltend machen.[92] Weil § 46 Abs. 2 BeamtVG nicht das Entstehen des Rückg...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / Literaturtipps

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§ 36 Rechtsübergang / b) Die Schadensersatzgruppen im Einzelnen

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Steuerpflichten des Vereins / 6.1 Sozialversicherung

Die Kranken- und Pflegekassen, die Rentenversicherungsträger und die Bundesagentur für Arbeit benötigen zur Erfüllung ihrer Aufgaben von allen Arbeitgebern, und damit auch von den Vereinen, Informationen über die bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer. Deshalb sind von allen Arbeitgebern für die bei ihnen Beschäftigten Meldungen zu erstatten. Grundlage für das Meldeverfahren in...mehr

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Jung, SGB XII § 143 Übergan... / 1 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Übergangsregelung soll es den Trägern der Sozialhilfe ermöglichen, über die Leistungen der Sozialhilfe auch nach Inkrafttreten des in § 82a geregelten Freibetrags (Freibetrag) ohne Verzögerungen zu entscheiden. Ohne eine entsprechende Verfahrensregelung müssten diese die abschließende) Entscheidungen über die Leistungsbewilligung zurückstellen, bis die Träger der R...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.2 Vom Rentenversicherungsträger zu erbringende Leistungen zur Teilhabe (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 6 Die Rentenversicherungsträger erbringen im Rahmen der Teilhabeleistungen Leistungen zur Prävention (§ 14), Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 15 SGB VI i. V. m. § 42 bis 47 SGB IX – mit Ausnahme von Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung von Kindern nach § 42 Abs. 2 Nr. 2 und § 46 SGB IX), Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 16), Leistungen zur N...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.8 Für die Teilhabeleistungen zuständiger Rentenversicherungsträger

Rz. 18 Alle Rentenversicherungsträger führen seit dem 1.10.2005 die gemeinsame Bezeichnung "Deutsche Rentenversicherung". Diese gliedert sich in 2 Versicherungszweige: allgemeine Rentenversicherung und Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Sonderanstalt). Innerhalb der allgemeinen Rentenversicherung wird zwischen der Deutschen Rentenversicherung Bund und den regiona...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.3 Ziel der Teilhabeleistungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2)

Rz. 8 Die Ziele für Leistungen des Rentenversicherungsträgers werden flankiert von anderen Vorschriften des SGB – nämlich u. a. durch § 10 SGB VI (persönliche Voraussetzungen – auch medizinische Voraussetzungen genannt), § 4 Abs. 1 SGB IX (allgemeine Zielsetzung von Teilhabeleistungen) und § 3 SGB IX (Vorrang von Prävention). § 9 hat lediglich eine einleitende Funktion bzw. Über...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.7 Antrag

Rz. 16 Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt (§ 19 SGB IV). Bei Anträgen auf Teilhabeleistungen von Minderjährigen gilt § 36 SGB I. Danach kann derjenige, der das 15. Lebensjahr vollendet hat, Anträge auf Sozialleistungen rechtswirksam stellen und verfolgen sowie Sozialleistungen entgegennehmen, sofern die Handlungsfähigkei...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX verfolgen die Teilhabeleistungen der Rehabilitationsträger (§ 6 SGB IX) unter anderem das Ziel, Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug von Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern. Wegen dem gegliederten Syst...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.1 Überblick

Rz. 5 § 9 beschreibt allgemein, wann und wegen welcher Zielsetzung der Rentenversicherungsträger seine Teilhabeleistungen bereitzustellen hat. Ziel ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit des in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Menschen bei eingetretener Gesundheitsstörung bzw. drohender Gesundheitsstörung. Dadurch ergibt sich für den Re...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.5 Vorrang der Teilhabeleistungen vor Rentenleistungen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 14 Wegen des Grundsatzes "Rehabilitation vor Rente" (§ 9 Abs. 1 Satz 3 SGB VI i. V. m. § 9 Abs. 2 SGB IX) sollen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erst dann bewilligt werden, wenn alle Möglichkeiten der dem Rentenversicherungsträger zur Verfügung stehenden Teilhabeleistungen ausgeschöpft sind oder wenn der Rehabilitations-/Teilhabeerfolg von vornherein nicht zu ...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.10 Auslegungsgrundsätze

Rz. 20 Auslegungsgrundsätze der Rentenversicherungsträger zu den persönlichen und versicherungsrechtlichen Leistungen zur Teilhabe und zur Mitwirkung der Versicherten i. d. F. v. 18.7.2002 Diese Auslegungsgrundsätze dienen zur Klärung der Grundbegriffe der Leistungen zur Teilhabe, sollen jedoch keine Festschreibung bewirken. 1. Einleitung Der Träger der gesetzlichen Rentenversi...mehr

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Jansen, SGB VI § 9 Aufgabe ... / 2.6 Voraussetzungen für die Teilhabeleistungen (Abs. 2)

Rz. 15 Nach § 9 Abs. 2 sind die Leistungen zur Teilhabe spätestens seit dem Inkrafttreten des Flexirentengesetzes (vgl. Rz. 1) "Pflicht"- und nicht mehr "Kann"-Leistungen. Das Ermessen des Rentenversicherungsträgers erstreckt sich somit bei Prüfung der Voraussetzungen für die Teilhabeleistungen (vgl. §§ 10 bis 12) nicht mehr auf das "Ob" einer Leistung, sondern im Wesentlich...mehr

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FoVo 06/2021, Pfändungsschu... / I. Das Problem

P-Konto und Nachzahlung Der Gläubiger betreibt die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner und hat am 28.7.2020 dessen Konto gepfändet. Dies hat der Schuldner zum Anlass genommen, dieses Konto in ein P-Konto umzuwandeln, auf dem ein monatliches Einkommen von 777,13 EUR eingeht. Auf dem Konto ist nunmehr am 14.3.2021 eine Nachzahlung einer vermeintlichen US-Rente von 5.293,16 ...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / VI. Arglist

Bei einer arglistigen Obliegenheitsverletzung entfällt das Kausalitätserfordernis gemäß § 28 Abs. 3 VVG. Arglist ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn es um die Verletzung von Aufklärungs- und Informationsobliegenheiten geht. 1. Eine Unfallschilderung, die aus technischer Sicht mit dem Schadenbild nicht in Einklang gebracht werden kann, rechtfertigt den Vorwurf der Arglis...mehr

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Klose, SGB I § 47 Auszahlun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 40 Ahrens, Zahlungs- oder Pfändungsschutzkonto in der Insolvenz, NJW Spezial 2017 S. 341. ders., Aktuelles zum Pfändungsschutzkonto, NJW Spezial 2018 S. 85. Bienert, Zur Erfüllung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur für Arbeit, SGb 2009 S. 576. von Einem , Rechtsfragen der bargeldlosen Beitragsentrichtung, SozVers 1983 S. 34. ders., Rückforderung überza...mehr

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Klose, SGB I § 47 Auszahlun... / 2.3 Sonderregelungen

Rz. 30 Die Vorschrift des § 47 steht, worauf einleitend nochmals hingewiesen wird, unter dem ohnehin nach § 37 bestehenden Vorbehalt besonderer Bestimmungen der besonderen Teile des SGB. Solche Regelungen enthalten zumeist nur Modifikationen der Regelung, jedoch keine grundsätzliche Abweichung. Rz. 31 §§ 118, 119 SGB VI enthalten für die Rentenversicherung Regelungen über die...mehr

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Klose, SGB I § 47 Auszahlun... / 2.1 Erfüllung von Geldleistungen (Abs. 1)

Rz. 6 Die Vorschrift sah und sieht die kostenfreie Überweisung oder Übermittlung von Geldleistungen auf ein Konto des Empfängers vor. Sie ist auf einmalige oder laufende Geldleistungen als Sozialleistungsansprüche nach § 11 beschränkt (so auch Mrozynski, SGB I, 6. Aufl., § 47 Rz. 1; Pflüger, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB I, § 47 Rz. 11, Stand: 3.7.2020). Soweit die Übers...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Ermittlung der Höhe des Betrags einer etwaigen doppelten Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen

Leitsatz 1. Der Senat hält daran fest, dass sowohl der zum 01.01.2005 eingeleitete Systemwechsel zur grundsätzlich vollen Einkommensteuerpflicht von Leibrenten und anderen Leistungen der Basisversorgung als auch die Grundsystematik der gesetzlichen Übergangsregelung verfassungsgemäß ist. 2. Einem Steuerpflichtigen, der nachweisen kann, dass es in seinem konkreten Einzelfall z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der rückwirkende Wegfall des Krankengeldes wegen rückwirkender Zubilligung einer Rente

Rn. 82 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Fällt der Anspruch auf Krankengeld ganz oder teilweise rückwirkend weg, da dem StPfl rückwirkend eine Rente zugebilligt wird, gilt Folgendes (R 32b Abs 4 EStR 2012):mehr

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Jansen, SGB VI § 289 Wander... / 2.1 Erstattungspflicht der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Rz. 4 Gemäß § 289 Abs. 1 ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See verpflichtet, dem Träger der allgemeinen Rentenversicherung, der eine Rente zu zahlen hat, die auch knappschaftliche Zeiten enthält, den auf diese Zeiten entfallenden Anteil zu erstatten. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See hat in diesen Fällen neben dem Leistungsanteil, der au...mehr

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Jansen, SGB VI § 313 Hinzuv... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 313 enthält Sonderregelungen zu den Vorschriften über den Hinzuverdienst bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in § 96a . Abs. 1 trifft eine Übergangsregelung für Bestandsrenten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, die am 30.6.2017 wegen eines Hinzuverdienstes nur teilweise geleistet werden. Die Neuregelung war notwendig, weil sich die Vorschriften zur Anrechn...mehr

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Jansen, SGB VI § 307g Prüfu... / 2.2 Reihenfolge der Prüfung

Rz. 5 Bei der Prüfung des Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung sollen die Rentenversicherungsträger vorrangig die Ansprüche älterer Berechtigter prüfen.mehr

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Sommer, SGB V § 225 Beitrag... / 2.2.2 Waisen und "Versorgungswaisen" (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 20 Satz 1 Nr. 2 wurde durch das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze ab 1.1.2017 vollständig neu gefasst, indem auf den neuen Versicherungspflichttatbestand für Waisenrentner nach § 5 Abs. 1 Nr. 11b verwiesen wird. Die Neuregelung bringt aber im Wortlaut nur unzureichend zum Ausdruck, dass diese...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.1.1 Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 7 Erfasst sind nicht nur die Regelaltersrente (§§ 35, 235) und die vorgezogenen Altersrenten (§§ 36 ff., 236 ff.), sondern sämtliche Rentenarten i. S. v. § 33 , also insbesondere auch Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten. Eine Beschränkung auf Altersrenten lässt sich dem Wortlaut der Vorschrift nicht entnehmen. Auch der Sinn und Zweck des Zuschlags für langjährige...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.4 Anspruchsbeginn

Rz. 29 Anspruch auf den Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung besteht ggf. ab dem 1.1.2021 (vgl. Abs. 1 Satz 1). Dass Versicherte gemäß § 307g Satz 1 frühestens ab dem 1.1.2023 die Prüfung des Zuschlags beanspruchen können (vgl. hierzu die Kommentierung zu § 307g), hat auf den Beginn des materiellen Anspruchs auf den Zuschlag keinen Einfluss. § 307g soll vie...mehr

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Jansen, SGB VI § 289 Wander... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 289 trat gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft. Durch Art. 5 Nr. 22 des PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) wurde Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.1995 neu gefasst. Abs. 1 und 2 wurden durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) mit Wirkung zum 1.1.2...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.4 Anspruchsbeginn

Rz. 53 Anspruch auf den Zuschlag an Entgeltpunkten haben die von § 307f Abs. 1, Abs. 5 und 6 erfassten Bestandsrentner ggf. ab dem 1.1.2021 (vgl. Abs. 1 und Abs. 6). Zwar ist dies in Abs. 5 für Bezieher einer nach § 307a umgewerteten Rente nicht ausdrücklich geregelt. Auch für diesen Personenkreis legt aber Abs. 1 Satz 1 den Zeitpunkt des Anspruchsbeginns fest; denn Abs. 5 e...mehr

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Jansen, SGB VI § 289 Wander... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist eine Übergangsregelung zu § 223 . Sie regelt den finanziellen Ausgleich der Ausgaben für Rentenleistungen zwischen den Trägern der allgemeinen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Wanderversicherungsfällen, also solchen Fällen, in denen ein Versicherter sowohl in der allgemeinen Rentenversicherung als auch in...mehr