Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsträger

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 10 Persönl... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 22 Auslegungsgrundsätze der Rentenversicherungsträger zu den persönlichen und versicherungsrechtlichen Leistungen zur Teilhabe und zur Mitwirkung der Versicherten i. d. F. v. 18.7.2002: Abdruck des Wortlautes dieser Grundsätze in der Komm. zu § 9 SGB VI. Mika, Risiken für eine Erwerbsminderung bei unterschiedlichen Berufsgruppen, veröffentlicht auf dem Forschungsportal de...mehr

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Klose, SGB I § 44 Verzinsung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 29 Benz, Die Verzinsung von rückständigen Geldleistungen nach § 44 SGB I, BG 1991 S. 323. ders., Nochmals – Die Verzinsung rückständiger Geldleistungen (§ 44 SGB I) in der gesetzlichen Unfallversicherung, SozSich 1980 S. 119. Heintschel von Heinegg, Verzugszinsen für öffentlich-rechtliche Geldforderungen, NVwZ 1992 S. 522. Marburger, Zur Verzinsung von Sozialversicherungsle...mehr

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§ 19 Mietrecht / 7. Unbekannter Erbe

Rz. 85 Die Fälle häufen sich, in denen der Erbe unbekannt bleibt. Immer mehr Menschen leben allein, so dass im Fall des Todes eines Menschen meist ein langer Zeitraum verstreicht, innerhalb der dem Vermieter die Erzielung von Mieteinnahmen unmöglich gemacht wird. Verfügt der Vermieter über eine Mietkaution, so ist lediglich ein Übergangszeitraum gesichert. Sind jedoch die Sch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 434 Gesetz... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Abs. 1 gewährleistet die Einbeziehung von Erwerbsunfähigkeitsrenten nach früherem Recht in den Kreis der Versicherungspflicht auslösenden Renten wegen voller Erwerbsminderung, sofern die Maßgaben des § 26 Abs. 2 Nr. 3 erfüllt sind. Die Abgrenzung dauerhaft nicht verfügbarer Arbeitnehmer erfolgt durch Abs. 1a (Versicherungsfreiheit nach § 28). Das BSG hat weder beanstan...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 175b AO ist die gesetzliche Grundlage für die Änderung oder Aufhebung bestandskräftiger Steuerbescheide, wenn Daten, die von mitteilungspflichtigen Stellen i. S. von § 93c AO an die Finanzbehörde übermittelt worden sind, bei der Steuerfestsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden (§ 175b Abs. 1 AO), wenn derartige Daten...mehr

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FF 10/2018, Versorgungsausg... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller begehrt die Abänderung einer Altentscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer "Totalrevision" nach § 51 Abs. 1 VersAusglG. [2] Die am 26.5.1966 geschlossene Ehe des 1943 geborenen Antragstellers mit der früheren Ehefrau wurde auf den am 22.6.1995 zugestellten Scheidungsantrag mit Urteil des Amtsgerichts vom 7.1.1998 rechtskräftig geschieden. Der...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 60 Beiladungen

Schrifttum Fischer, Die prozessuale Stellung der Gemeinden nach § 40 Abs. 3, § 60 Abs. 2 FGO, StuW 1972, 63; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49; von Wedelstädt, Hinzuziehung und Beiladung, AO-StB 2007, 15 (Teil 1) und 46 (Teil 2). Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Beiladung im Verfahren vor dem FG entsprich...mehr

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Sauer, SGB III § 28 Sonstig... / 2.2 Versicherungsfreiheit wegen voller Erwerbsminderung

Rz. 6 Abs. 1 Nr. 2 und typisierend Nr. 3 sowie Abs. 2 beziehen sich auf voll erwerbsgeminderte Menschen. Bei diesem Personenkreis wird die Beendigung des Erwerbslebens unterstellt. § 26 Abs. 2 Nr. 3 begründet Versicherungspflicht für Zeiten des Bezuges einer Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn dem Bezug eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder der Bezug einer la...mehr

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Sauer, SGB III § 28 Sonstig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt bestimmte Personengruppen von der Arbeitslosenversicherungspflicht frei. Dabei stellt sie im Wesentlichen darauf ab, ob vor allem aufgrund der noch vorhandenen persönlichen Leistungsfähigkeit noch ein Anspruch auf Alg durch versicherungspflichtige Zeiten, insbesondere Beschäftigungszeiten erworben werden kann oder nicht, der betroffene Personenkre...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.4 Zuständiger Rehabilitationsträger

Rz. 23 Nach § 29 Abs. 2 sind für die Teilhabeleistungen die in den §§ 19 bis 24, 27 und 28 genannten Leistungsträger und die Integrationsämter zuständig. Der Gesetzgeber wählt das Wort "Leistungsträger", welches sich an dem in § 12 genannten und definierten Begriff des Sozialleistungsträgers orientiert. Eigentlich hätte der Gesetzgeber auch den Begriff "Rehabilitationsträger...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.1 Medizinische Rehabilitationsleistungen (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 8 Nach § 10 haben Menschen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder denen eine solche Behinderung droht, unabhängig von der Ursache der Behinderung zur Förderung ihrer Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe ein Recht auf Hilfe, die notwendig ist, um die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihr...mehr

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Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 13 Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 49 bis 63 SGB IX) verfolgen das Ziel, die Erwerbsfähigkeit behinderter bzw. von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu bessern, herzustellen oder wieder herzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern (vgl. § 49 Abs. 1 SGB IX). Zur Förderung der E...mehr

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Klose, SGB I § 62 Untersuch... / 2.1 Personenkreis

Rz. 3 Die Obliegenheit des § 62 trifft Antragsteller und Empfänger von Sozialleistungen. Ärztliche oder psychologische Untersuchungen können demnach erforderlich sein, um die Voraussetzungen für die Bewilligung oder bei Leistungsgewährung in Bewilligungsabschnitten die Bewilligung für einen neuen Bewilligungszeitraum einer begehrten Sozialleistung festzustellen als auch bei ...mehr

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Sommer, SGB V § 42 Belastun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 42 begründet für Versicherte einen Anspruch auf Belastungserprobung und Arbeitstherapie als medizinische Rehabilitationsleistung, soweit diese nicht unselbstständiger Bestandteil einer Gesamtleistung nach §§ 39 oder 40 sind (Zieglmeier, in: KassKomm. SGB V, § 42 Rz. 3). Anders als bei übrigen Rehabilitationsleistungen der Krankenkasse (vgl. insbesondere §§ 40, 41, 43...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.1.1 Entlassungsentschädigung

Rz. 3 Die Entlassungsentschädigung ist ein Sammelbegriff für alle Leistungen, die der Arbeitslose im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden aus dem Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis erhält oder zu beanspruchen hat. Der Begriff der Entlassungsentschädigung ist daher zunächst umfassend, bezogen auf das Alg wie auf das Teil-Alg. Abs. 1 Satz 1 nennt beispielhaft die Abfindung und E...mehr

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Sauer, SGB III § 351 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Regelnorm für die Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge ist § 26 Abs. 2 SGB IV. Danach wird eine Erstattung nur verneint, soweit aufgrund dessen auch Leistungen erbracht worden sind. § 351 Abs. 1 hingegen ordnet die Beitragserstattung auch für die Fälle an, in denen Versicherungsleistungen zur Arbeitsförderung erbracht worden sind. Die gezahlten Leistungen in der...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.3 Weitere beitragspflichtige Einnahmen

Rz. 23 (unbesetzt) Rz. 24 Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, sind nunmehr in vollem Umfang als beitragspflichtige Einnahme zu berücksichtigen. Zu unterscheiden war bisher zwischen einem beitragspflichtigen "Arbeitsentgeltanteil" und einem beitragsfreien "sozialen Anteil". Durch Anwen...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 59 Katalog der Einnahmen und deren beitragsrechtliche Bewertung (TOP 3) der Ergebnisniederschrift der Fachkonferenz Beiträge v. 17.11.2017. Besprechungsergebnis der GKV-Spitzenverbände, Fachkonferenz Beiträge v.13.6.2017 unter TOP 2. Rz. 60 Der Grundlohn eines freiwillig Versicherten beschränkt sich nicht nur auf Einkünfte i. S. d. Einkommensteuerrechts. Einnahmen, die ein...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.2.2 Ausnahmen und anwendbare Vorschriften (Satz 3 bis 5)

Rz. 17 Von dem Gründungszuschuss nach § 59 SGB III ist der Betrag, der zur sozialen Sicherung vorgesehen ist (300,00 EUR), nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen zur Bemessung der Beiträge zu zählen (vgl. BT-Drs. 16/1696 S. 32). Als Mindestbeitrag wird bei diesen Personen nach Abs. 4 Satz 2 kalendertäglich der 60. Teil der monatlichen Bezugsgröße zur Beitragsbemessung he...mehr

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Klose, SGB I § 33a Altersab... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 22 Chojetzki, Amtsermittlung versus Bürokratieabbau – Zum Nachweis des Geburtsdatums in Kontenklärungs- und Rentenverfahren der Rentenversicherung in Zeiten des E-Governments, ZFSH/SGB 2017 S. 135. Engelhardt, Änderung des Geburtsdatums bei im Ausland geborenen Versicherten, NZS 1997 S. 218. Hänlein, Die "Änderung" des Lebensalters nach türkischem Recht, VSSR 1998 S. 147. J...mehr

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Sommer, SGB V § 240 Beitrag... / 2.3 Berücksichtigung der Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Abs. 3)

Rz. 36 Über Abs. 2 Satz 4 ist die Beitragsbemessungsgrenze nach § 223 Abs. 2 bei der Bemessung der Beiträge zu berücksichtigen. Sofern das Mitglied erklärt, beitragspflichtige Einnahmen zu haben, die insgesamt die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen, ist ein Nachweis über die Einnahmen nicht zu erbringen. In diesen Fällen werden Beiträge auf der Grundlage der Beitragsbemess...mehr

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Sauer, SGB III § 146 Leistu... / 2.2.4 Dauer des Anspruchs auf Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit

Rz. 13 Der Anspruch auf Alg wird für die Dauer des Vorliegens der Voraussetzungen für die Leistungsfortzahlung, längstens aber für 6 Wochen, erfüllt, obwohl mangels Arbeitsfähigkeit die Anspruchsvoraussetzungen nicht (mehr) erfüllt sind, solange auch die Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind, z. B. die Anspruchsdauer auf Alg nicht erschöpft ist (in diesem Fall erhält der Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 189 Mitglie... / 2.4.2 Rücknahme des Rentenantrags

Rz. 41 Die Mitgliedschaft als Rentenantragsteller endet mit der Rücknahme des Rentenantrages. Dies entspricht dem Wegfall der Tatbestandsvoraussetzung "Rentenantrag" für die Rentner- und Rentenantragstellermitgliedschaft nach § 186 Abs. 9 und § 189. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Ablauf des Tages, an dem der Rücknahmeantrag beim Rentenversicherungsträger eingeht. Eine solche...mehr

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Sommer, SGB V § 189 Mitglie... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 47 Bress, Die Mitgliedschaft der Rentenantragsteller und Rentenbezieher, WzS 1993 S. 225. ders., Das Ende der Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner, KrV 1993 S. 150. Minn, Neuregelung in der KVdR – Optionsrecht für bislang freiwillig versicherte Rentner, ErsK 2002 S. 139. Nommensen, Die Krankenversicherung der Rentner seit 1. April 2002, BKK 2002 S. 132. Karl...mehr

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Sommer, SGB V § 189 Mitglie... / 2.4.4 Kein Ende der Mitgliedschaft aus anderen Gründen

Rz. 45 Die Gründe für das Ende der Mitgliedschaftals Rentenantragsteller sind an sich als abschließend gedacht, wobei auch der Eintritt einer Vorrangversicherung, der Versicherungsfreiheit, eines anderen Ausschlusstatbestandes oder eine Befreiung nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 zu diesen Beendigungsgründen gehört. Die Mitgliedschaft der Rentenantragsteller endet jedoch nicht wegen der...mehr

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Sommer, SGB V § 189 Mitglie... / 2.1 Formalmitgliedschaft als Rentenantragsteller (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 7 Die Versicherungspflicht der Rentner setzt nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 bis 12 dem Grunde nach voraus, dass neben der Erfüllung der Vorversicherungszeit und anderer Voraussetzungen der dortigen Versicherungspflichten auch die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch erfüllt sein müssen und der Rentenantrag gestellt ist. Der Mitgliedschaftsbeginn für diese Pflichtversicherung...mehr

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Sommer, SGB V § 189 Mitglie... / 2.4.3 Ablehnung des Rentenantrages

Rz. 42 Die Mitgliedschaft als Rentenantragsteller endet mit Unanfechtbarkeit des eine Rente ablehnenden Bescheides. Der Bescheid wird unanfechtbar, wenn kein Rechtsbehelf (Widerspruch) oder gegen den Widerspruchsbescheid kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann. Aufgrund dieser Vorschrift bleibt die Mitgliedschaft für mindestens noch einen Monat nach Zustellung des ableh...mehr

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Klose, SGB I § 46 Verzicht / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Eichenhofer, Sozialrechtliche Grenzen der Privatautonomie, VSSR 1991 S. 185. Huber , Der Verzicht – § 46 SGB I, SozVers 1982 S. 212. Meyer, Verfügung über Leistungsansprüche im Sozialrecht, SGb 1978 S. 504, 512. Schüren, Der Verzicht auf Vorruhestandsleistungen zum Erhalt von Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsrente, NZA 1985 S. 449. v. Einem, Antragsrücknahme durch den Versichert...mehr

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FoVo 6/2018, (Keine) Wertgr... / 3 Der Praxistipp

Für die Einzelzwangsvollstreckung richtig Zunächst gibt es keinen Zweifel, dass die Entscheidung für die zivilprozessuale Behandlung eines Gläubigerantrages nach § 802l ZPO richtig ist. Der GV ist nicht der Mitarbeiter des Trägers der Rentenversicherung. Insoweit hat der GV nur zu prüfen, ob er verpflichtet ist, ein entsprechendes Auskunftsersuchen beim Träger der Rentenversi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 81 Recht au... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) neu bekanntgemacht worden. Sie wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904), mit dem die Vorgaben der EU-Richtlinie (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz na...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Zusammenarbeit mit anderen Prüfungsdiensten

Rz. 12 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Die LStAp kann das FA – besonders auf Verlangen des ArbG (§ 42f Abs 4 EStG) – gemeinsam mit einer Prüfung der Rentenversicherungsträger (vgl § 28p SGB IV) durchführen (dazu ausführlich Schmidt, NWB 2012, 3692). Wegen organisatorischer Schwierigkeiten und mit Rücksicht auf das > Steuergeheimnis (§ 30 AO) werden gemeinsame Prüfungen aber eher ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beurteilung einer rückwirkend bewilligten Erwerbsminderungsrente nach vorherigem Bezug erstattungspflichtiger Leistungen nach dem SGB II

Leitsatz 1. Hat ein Steuerpflichtiger von einem Jobcenter Leistungen nach dem SGB II bezogen und erstattet die DRV infolge der späteren Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente dem Jobcenter diese Leistungen, gilt sein Rentenanspruch insoweit gemäß § 107 Abs. 1 SGB X als erfüllt. 2. Die Erwerbsminderungsrente unterliegt bereits im Zeitpunkt des Zuflusses der Leistungen nach d...mehr

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FoVo 5/2018, Die Rentenversicherungsträger als Drittschuldner

In FoVo 2018, 65 haben wir einen Musterantrag für die Pfändung einer Hinterbliebenenrente und die Zusammenrechnung mit Arbeitseinkommen abgedruckt. Darauf haben die Redaktion viele Anfragen erreicht, ob die nach § 128 SGB VI zuständigen Rentenversicherungsträger als Arbeitshilfe zusammengestellt werden können. Dem kommen wir gerne nach. Die Zuständigkeit der Rentenversicherun...mehr

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FoVo 5/2018, Der Sinn der ö... / V. Wo liegt der Sinn der öffentlichen Zustellung?

Es bedarf keiner näheren Ausführungen, dass die öffentliche Zustellung der Ladung nicht dazu führen wird, dass der Schuldner zur Abnahme der Vermögensauskunft erscheint und diese abgibt. Es handelt sich in der Regel um eine rechtliche Fiktion einer nun erfolgten ordnungsgemäßen Ladung. Eine tatsächliche Kenntnisnahme vom Termin ist damit nicht verbunden. Den Weg zur weiteren ...mehr

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FF 5/2018, Berücksichtigung... / 1 Gründe:

I. Die beteiligten Eheleute hatten am 8.9.1989 geheiratet. Der Antragsteller ist seit dem 4.8.1980 bei der P. GmbH beschäftigt. Ihm sind im Wege einer Direktzusage Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugesagt (vgl. den Versorgungsplan … ). Nach Art. XXI Abs. 2 Satz 1 des Versorgungsplans prüft die Gesellschaft die Anpassung der laufenden Betriebsrenten gemäß den Be...mehr

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Jung, SGB XII § 41 Leistung... / 2.4.1 Behinderte Menschen in Werkstätten und anderen Einrichtungen (§ 43 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 SGB VI)

Rz. 43 Wer in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder in einer anderen beschützenden Einrichtung aufgenommen wird, kann i. d. R. wegen seiner Behinderung keine Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verrichten (Falterbaum, in: Hauck/Noftz, SGB XII, K § 41 Rz. 23; Fichtner/Wenzel, Kommentar zur Grundsicherung, § 43 Rz. 17). Daher ist es folgerichtig zu ...mehr

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Jansen, SGB X § 79 Einricht... / 2.1 Zur Anwendung berechtigte Stellen (Abs. 1)

Rz. 5 Die Einrichtung eines automatisierten Verfahrens auf Abruf ist nur zulässig zwischen den in § 35 SGB I genannten Stellen und den Stellen nach § 69 Abs. 2 sowie der Deutschen Rentenversicherung Bund zur Erfüllung ihrer Aufgabe als Zentrale Zulagenstelle (ZfA). Die ZfA wird hier als Finanzbehörde tätig, für die die Vorschriften der AO und des EStG gelten. Die Deutsche Re...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 241 Rente ... / 2.2.1 Anwartschaftserhaltungszeiten

Rz. 13 Auf den Nachweis der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 kann nach § 241 Abs. 2 Satz 1 verzichtet werden, wenn die Zeit vom 1.1.1984 bis zum Kalendermonat vor Eintritt der vollen oder teilweisen Erwerbsminderung oder der Berufsunfähigkeit (§ 240 Abs. 2) mit sog. Anwartschaftserhaltungszeiten belegt ist. Kalendermo...mehr

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Jansen, SGB VI § 241 Rente ... / 2.2 Rentenanspruch ohne Nachweis der versicherungsrechtlichen Voraussetzung

Rz. 9 Die versicherungsrechtliche Voraussetzung des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 (sog. 3/5-Deckung) für einen Anspruch auf Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung oder bei Berufsunfähigkeit (§ 240), die durch das Haushaltsbegleitgesetz 1984 mit Wirkung zum 1.1.1984 eingeführt wurde, ist nach der Übergangsregelung des § 241 Abs. 2 nicht erforderli...mehr

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FoVo 4/2018, Muster für die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und einer Hinterbliebenenrente

Im Leserforum dieser Ausgabe wurde dargestellt, dass das Informationsmanagement zu der Erkenntnis führen kann, dass der Schuldner neben einem Arbeitseinkommen auch noch Sozialleistungen in Form von Rentenleistungen (Hinterbliebenenrente) bezieht. Ein pfändbarer Betrag ergibt sich dann erst, wenn beide Einkommen gepfändet werden und ihre Zusammenrechnung beantragt wird. Nachf...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) Arbeitnehmer

Rz. 292 Ausgangspunkt der Berechnung ist der Rechtsprechung zufolge der Erwerbsschaden eines Arbeitnehmers bis zu seinem vollendeten 65./67. Lebensjahr (zu den Stufen siehe § 235 SGB VI, siehe Rdn 316). Rz. 293 Da ein Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit dem Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze endet, sondern – mangels anderweitiger Vorgaben – gekündigt werden muss...mehr

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§ 6 Tabellen / b) Vorzeitige Verrentung

Rz. 190 Nach den Feststellungen des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR)[163] hatte die Einführung der flexiblen Altersgrenze in der Rentenversicherung, die Möglichkeit des vorzeitigen Altersruhegeldbezuges sowie das Risiko vorzeitiger Invalidisierung eines Erwerbstätigen dazu geführt, dass im Jahre 1983 nur noch 9,3 % des Rentenzuganges im Jahre 1983 betrafen...mehr

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Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 47 Benz, Rückforderung von Sozialleistungen, die in Ausführung eines später aufgehobenen Urteils erbracht worden sind, WzS 1990 S. 353. Bormann, Zur Rückforderung von zu Unrecht an den Pfändungsgläubiger erbrachten Zahlungen, DAngVers 2001 S. 454. Dörr, Rückforderung nach Rentenüberzahlung "von Todes wegen", NZS 1993 S. 150. Escher-Weingart, Die Rückforderung überbezahlter ...mehr

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Jansen, SGB X § 39 Wirksamk... / 2.1.2 Inhaltliche Wirksamkeit (Satz 2)

Rz. 7 Die Wirksamkeit des VA gilt für den bekannt gegebenen Inhalt. Weicht also die Urschrift des VA in den Verwaltungsvorgängen der Behörde von dem bekannt gegebenen Inhalt ab, so ist nicht die Urschrift maßgeblich, sondern die Fassung des VA, die bekannt gegeben wurde. Auf einen abweichenden Willen der Behörde kommt es daher auch dann nicht an, wenn dieser in den Akten aus...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.4 Zuständige Behörde für die Rücknahme (Abs. 5)

Rz. 31 Für die Zuständigkeit der Behörde gilt § 44 Abs. 3 entsprechend, d. h., für die Rücknahme ist im Fall der Unanfechtbarkeit des VA diejenige Behörde zuständig, die zum Zeitpunkt der Rücknahme über den zurückzunehmenden VA zu entscheiden hätte. Auch hier treten – wie bei § 44 – bei der Rücknahme für die Vergangenheit Probleme auf, wenn aufgrund der örtlichen, sachlichen...mehr

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Jansen, SGB X § 50 Erstattu... / 2.3 Erstattung bei bescheidlosen Leistungen (Abs. 2)

Rz. 17 § 50 Abs. 2 Satz 1 enthält im Sinne einer Auffangregelung eine Anspruchsgrundlage für die Erstattung aller durch Geld-, Sach- oder Dienstleistungen bewirkten Vermögensverschiebungen (= Leistungen), die ein Leistungsträger in Wahrnehmung seiner öffentlich-rechtlichen Aufgaben nach dem SGB einem Bürger erbracht hat (BSG, Urteil v. 7.9.2006, B 4 RA 43/05). Dabei muss es ...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.4 Zuständige Behörde (Abs. 3)

Rz. 30 Mit der Regelung des § 44 Abs. 3 hat der Gesetzgeber unmittelbar an den Wortlaut der bei Inkrafttreten des SGB X bereits bestehenden Vorschrift des § 48 Abs. 5 VwVfG angeknüpft (vgl. dazu den Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 4.8.1978, BT-Drs. 8/2034 S. 34 zu § 42: "Absatz 3 entspricht § 45 Abs. 5 VwVfG"; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 22.1.1998, 8 A ...mehr

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Jansen, SGB X § 45 Rücknahm... / 2.3 Rücknahme nach Ermessen

Rz. 9 Die Rücknahme nach § 45 steht, anders als in den Fällen des § 44, grundsätzlich im Ermessen der Behörde, wie sich aus der Verwendung des Wortes "darf" ergibt, so dass die Behörde nicht zur Rücknahme verpflichtet ist (hieran zweifelnd und wohl zu einer bloßen Handlungsermächtigung tendierend: BSG, Urteil v. 25.6.1986, 9a RVg 2/84, SozR 1300 § 45 Nr. 24, wie hier aber di...mehr

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Jansen, SGB X § 44 Rücknahm... / 2.3 Sonstige nicht begünstigende Verwaltungsakte (Abs. 2)

Rz. 26 Nach Abs. 2 sind "im Übrigen" nicht unter Abs. 1 fallende VA ganz oder teilweise zwingend mit Wirkung für die Zukunft zurückzunehmen (Auffangregelung). Auch hierbei muss es sich um ursprünglich schon rechtswidrige nicht begünstigende VA handeln. Darunter fallen in erster Linie Entscheidungen, die einen Antrag (der nicht unmittelbar auf Leistungen gerichtet ist) zur Ge...mehr

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Jansen, SGB X § 40 Nichtigk... / 2.1.1 Schwerwiegender Fehler

Rz. 6 Eine der Voraussetzungen der Nichtigkeit ist ein besonders schwerwiegender Fehler, so dass ein schwerwiegender Fehler allein nicht ausreicht. Dieser besonders schwerwiegende Fehler muss dem Bescheid von Beginn an (also schon zum Zeitpunkt der Bekanntgabe) anhaften. Das Gesetz verlangt hier nicht – wie in anderen Vorschriften – die Verletzung von Form-, Verfahrens- oder...mehr