Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsträger

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Jansen, SGB VI § 289 Wander... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist eine Übergangsregelung zu § 223 . Sie regelt den finanziellen Ausgleich der Ausgaben für Rentenleistungen zwischen den Trägern der allgemeinen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Wanderversicherungsfällen, also solchen Fällen, in denen ein Versicherter sowohl in der allgemeinen Rentenversicherung als auch in...mehr

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Jansen, SGB VI § 289 Wander... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 289 trat gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft. Durch Art. 5 Nr. 22 des PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) wurde Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.1995 neu gefasst. Abs. 1 und 2 wurden durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) mit Wirkung zum 1.1.2...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.4 Anspruchsbeginn

Rz. 53 Anspruch auf den Zuschlag an Entgeltpunkten haben die von § 307f Abs. 1, Abs. 5 und 6 erfassten Bestandsrentner ggf. ab dem 1.1.2021 (vgl. Abs. 1 und Abs. 6). Zwar ist dies in Abs. 5 für Bezieher einer nach § 307a umgewerteten Rente nicht ausdrücklich geregelt. Auch für diesen Personenkreis legt aber Abs. 1 Satz 1 den Zeitpunkt des Anspruchsbeginns fest; denn Abs. 5 e...mehr

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Jansen, SGB VI § 307g Prüfu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 307g steht im Zusammenhang mit § 76g und §§ 307e und f. § 76g bestimmt für Neu- bzw. Zugangsrentner, also für Versicherte, die erstmals ab Inkrafttreten des Grundrentengesetzes (am 1.1.2021) eine Rente erhalten, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe ein Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung ermittelt wird. §§ 307e und f regeln die Ermitt...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.1.1 Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 8 Erfasst werden – wie bei § 76g und § 307e – nicht nur die Regelaltersrente (§§ 35, 235) und die vorgezogenen Altersrenten (§§ 36 ff., 236 ff.), sondern sämtliche Rentenarten i. S. v. § 33, also insbesondere auch Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten. Eine Beschränkung auf Altersrenten lässt sich dem Wortlaut der Vorschrift nicht entnehmen. Auch der Sinn und Zwec...mehr

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Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 28 Algermissen, Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung – Bedeutung und Umsetzungsstand, NZS 2014, 921. Hausadel/Vogel, Das 5. SGB IV-Änderungsgesetz und seine rentenrechtlichen Auswirkungen, RVaktuell 2015, 147. Klaiber, Halber Beitragssatz für die KVdR-Mitglieder bei Bezug von Pensionskassenrenten – als...mehr

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Sommer, SGB V § 225 Beitrag... / 2.1 Beitragsfreiheit

Rz. 7 Die Regelung über die Beitragsfreiheit bestimmter Rentenantragsteller enthält eine Ausnahme von § 239 i. V. m. § 250 Abs. 2, wonach grundsätzlich auch von Rentenantragstellern seit dem 1.1.2009 nach den Grundsätzen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (vgl. die Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler) Beiträge zu zahlen und zu tragen sind (vgl. Komm. zu § 239)...mehr

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Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 2.4 Krankenkassenindividueller Zusatzbeitragssatz (Satz 3)

Rz. 24 Die Regelung des § 247 war insoweit "unvollständig", als sie bisher für Renten nur auf den allgemeinen Beitragssatz und für ausländische Renten den hälftigen allgemeinen Beitragssatz verwies. Der krankenkassenindividuelle Zusatzbeitragssatz nach § 242, der generell auch auf Renten anzuwenden ist, war nicht erwähnt. Soweit eine Krankenkasse einen solchen in der Satzung...mehr

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Sommer, SGB V 254 Beitragsz... / 2.1 Gesetzliche Beitragszahlung (Satz 1)

Rz. 4 Versicherungspflichtige Studenten haben ihre Pflichtbeiträge nach den §§ 236,245 allein zu tragen (§ 250 Abs. 1 Nr. 3) und nach dem Grundsatz des § 252 daher auch allein an die zuständige gewählte oder letzte Krankenkasse zu zahlen. Diese Verpflichtung ist jedoch auf pflichtversicherte Studenten nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 und auf die fiktiven an BAföG-Bedarfssätzen berechne...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 307f regelt für Bestandsrenten, die nach dem Recht vor Inkrafttreten des SGB VI (zum 1.1.1992) berechnet worden sind und bei Inkrafttreten des Grundrentengesetzes (am 1.1.2021) bereits geleistet wurden, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe ab dem 1.1.2021 ein Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung gewährt wird. Erfasst sind nicht nur Bes...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.2.1.1 Grundrentenzeiten

Rz. 13 Grundrentenzeiten sind rentenrechtliche Zeiten, die der Versicherte erfüllt haben muss, um dem Grunde nach einen Zuschlag für langjährige Versicherung erhalten zu können. § 76g, auf den § 307e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ausdrücklich verweist, legt fest, welche Kalendermonate Grundrentenzeiten sind. Danach gehören zu den Grundrentenzeiten – in Anlehnung an die 45-jährige Wart...mehr

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Sommer, SGB V § 247 Beitrag... / 2.1 Anwendungsübersicht und Personenkreis

Rz. 7 Die Vorschrift beinhaltet die Regelungen über Beitragssätze, die für die Bemessung und Berechnung der Beiträge auf Renten als beitragspflichtige Einnahme anzuwenden sind. Ohne die vorrangige ausdrückliche Regelung in § 247 wäre, da der Rentenbezug nicht zu einem Krankengeldanspruch führt, der Beitragssatz nach § 243 anzuwenden. In § 249a, der Vorschrift über die Beitra...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.1.3 Rentenberechnung nach dem vor dem 1.1.1992 geltenden Recht

Rz. 10 Darüber hinaus muss die Rente nach den Vorschriften berechnet worden sein, die vor dem 1.1.1992 galten (Abs. 8). Erfasst sind zum einen Renten, die nach den früheren bundesdeutschen Vorschriften, also nach dem Recht der RVO, des AVG oder des RKG, berechnet worden sind (Abs. 1 bis 4). Zum anderen fallen unter § 307f auch Renten, die nach den Vorschriften des Beitrittsge...mehr

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Jansen, SGB VI § 289 Wander... / 2.2 Erstattungspflicht der allgemeinen Rentenversicherung

Rz. 6 Gemäß Abs. 2 ist der leistende Träger der allgemeinen Rentenversicherung verpflichtet, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See den auf die allgemeine Rentenversicherung entfallenden Leistungsanteil zu erstatten, wenn die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See eine Rente zu zahlen hat, die auch Zeiten der allgemeinen Rentenversicherung enthält. D...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.2.2.2 Grundrentenzeiten

Rz. 28 Die Ermittlung des Zuschlags für die von § 307f Abs. 5 erfassten Versicherten erfordert – wie bei Neurenten nach § 76g Abs. 1 und Bestandsrenten nach § 307e Abs. 1 – zunächst, dass mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten vorhanden sind. Zwar ergibt sich dies nicht unmittelbar aus Abs. 5. Die Vorschrift nimmt jedoch ausdrücklich auf § 76g Abs. 2 Bezug, indem sie best...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.2.1.1 Zuschlag nach Art. 82 RRG 1992 (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 15 Die Gewährung eines Zuschlags an Entgeltpunkten für Bestandsrenten, die nach der RVO, dem AVG oder dem RKG berechnet wurden, setzt zunächst voraus, dass für Pflichtbeitragszeiten nach dem 31.12.1972 ein Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten gemäß Art. 82 RRG 1992 ermittelt wurde (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1). Da das Versicherungskonto jener Bestandsrentner regelmäßig keine r...mehr

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Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 61 Behrendt, Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Beendigung des Arbeitslosengeld-II-Bezugs wegen fehlender Erwerbsfähigkeit, jurisPR-SozR 23/2006, Anm. 2. Bieritz-Harder, Die "Hilfen zur Gesundheit" nach dem SGB XII – Ein Notfallnetz für Lücken im Krankenversicherungsschutz, ZfSH/SGB 2012 S. 514. Brörken, Krankenversicherung im Basis...mehr

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ZErb 04/2021, Die Vererbung... / III. Ausnahmsweise Vererblichkeit

Eine Vererblichkeit ist daher nur ausnahmsweise gegeben, soweit die Ansprüche beim Tod des Berechtigten fällig waren (§ 58 SGB I) und entweder festgestellt oder ein Verwaltungsverfahren über sie anhängig waren (§ 59 SGB S. 2 SGB I). Die Fälligkeit ist dabei für die Monate zwischen dem 1.1.2021 und dem Todestag unproblematisch, wegen der weiteren Voraussetzungen ist dagegen z...mehr

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ZErb 04/2021, Die Vererbung... / 1

Die Berechnung und Auszahlung der zum 1.1.2021 eingeführten Grundrente wird nicht vor Ende 2022 abgeschlossen sein, so dass sich bei geschätzten 1,3 Millionen Grundrenten-Berechtigten (im fortgeschrittenen Alter) die Frage nach der Vererblichkeit des entsprechenden Nachzahlungsanspruchs stellen wird. Der Beitrag stellt die sozialrechtliche Ausgangslage dar, wonach sozialrech...mehr

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ZErb 04/2021, Die Vererbung... / IV. Praxishinweis

Solange die Rentenversicherungsträger die Frage nicht eindeutig adressiert haben, bleibt es der sicherste Weg, dem Grundrentenberechtigten zu raten, einen Antrag auf Auszahlung der Grundrente zu stellen, um diese für seine Erben zu sichern, auch wenn die Nichtberücksichtigung der Erben ohne Antrag weder rechtlich, noch politisch haltbar sein dürfte. Wünschenswert wäre daher ...mehr

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ZErb 04/2021, Die Vererbung... / 6

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Jansen, SGB IV § 113 Zusamm... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die geltende Fassung von § 113 nimmt Bezug auf die Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Leistungsmissbrauch. Zwar ist diese Aufgabe primär den Behörden der Zollverwaltung zugewiesen, jedoch erlangen Einzugsstellen und Rentenversicherungsträger häufig Kenntnis von Umständen, die möglicherweise auf Verstöße hinweisen. Um den Behörden der Zollverwaltu...mehr

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Jansen, SGB IV § 112 Allgem... / 2.1 Zuständigkeit im Einzelnen

Rz. 4 Die sachliche Zuständigkeit zum Erlass von Bußgeldbescheiden umfasst die selbständige und eigenverantwortliche Ermittlungstätigkeit zur Aufklärung des Sachverhalts. Die zu Verfolgungsbehörden bestimmten Stellen haben dieselben Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung von Straftaten (§ 46 Abs. 2 OWiG). Vom Grundsatz her soll der zuständige Vers...mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.9 Abgrenzung zu den Leistungen der Krankenversicherung

Rz. 21 Nach § 40 SGB V trägt auch die Krankenkasse die Kosten für Rehabilitationsleistungen. Der Vorbehalt des § 40 Abs. 4 SGB V, wonach die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nur nachrangig erbringen, gilt aufgrund des Wortlautes des § 40 Abs. 4 SGB V ausdrücklich nicht für Leistungen nach § 15a SGB VI. Dies bedeutet, das...mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.2 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 5 Die Rentenversicherungsträger haben gemäß § 15a im Rahmen einer Pflichtleistung (nicht: Ermessensleistung) Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für Kinder zu erbringen. Als Kinder in diesem Sinne gelten diejenigen, die selbst in der eigenen Person wegen fehlender versicherungsrechtlicher Anspruchsvoraussetzungen (§ 11 Abs. 1 und 2) nicht die Voraussetzungen für ...mehr

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Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 2.4 Anrechnung von Kapitalerträgen

Rz. 18 Da das automatisierte Abrufverfahren nach § 151b zwischen den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und der Finanzverwaltung nur die Einkünfte erfassen kann, die der Steuerpflichtige im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung angegeben hat, wird durch Abs. 6 gewährleistet, dass alle Kapitalerträge im Rahmen eines den automatisierten Datenabruf ergänzenden Verfahr...mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.11 Nachsorgeleistungen im Anschluss an die Kinderrehabilitation

Rz. 31 Nach § 17 haben die Träger der Rentenversicherung im Anschluss an eine von ihnen erbrachte Leistung zur Teilhabe nachgehende Leistungen zu erbringen, wenn diese erforderlich sind, um den Erfolg der vorangegangenen Leistung zur Teilhabe zu sichern (Leistungen zur Nachsorge). Gemäß § 15a Abs. 2 Satz 2 gilt dieses auch bei Kinderrehabilitationen. Nach § 10 Abs. 2 der Kin...mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.12 Antragstellung

Rz. 32 Die Anträge auf die Kinderrehabilitation werden vom Kind selbst oder – sofern es das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat – von den gesetzlichen Vertretern (i. d. R. von den Eltern) beim Rentenversicherungsträger auf dem Vordruck G0200 gestellt (vgl. § 36 SGB X). Dieser Vordruck ist im Rahmen eines Antragspakets beim Rentenversicherungsträger im Internet abrufbar. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 120f Inter... / 2.2 Anrechte gleicher Art beim selben Versorgungsträger

Rz. 5 Soweit ein Familiengericht für beide Ehegatten/Lebenspartner "Anrechte gleicher Art" beim "selben Versorgungsträger" gemäß § 10 Abs. 1 VersAusglG jeweils intern geteilt hat, haben die zuständigen Versorgungsträger den Beschluss des Familiengerichts gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG lediglich in Höhe des Wertunterschieds nach Verrechnung zu vollziehen. In diesem Zusamm...mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 15a trat am 14.12.2016 durch das "Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)" v. 8.12.2016 (BGBl. I S. 2838) in Kraft. Die Hintergründe für die Schaffung des § 15a ergibt sich aus der nachfolgenden Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/9787 v. 27.9.2016, S....mehr

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Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.3.2.2 Gemeinsame Erziehung ohne übereinstimmende Erklärung zur Zuordnung

Rz. 12 Nach Abs. 2 Satz 8 in der bis zum 31.12.2018 geltenden Fassung war eine Kindererziehungszeit der Mutter zuzuordnen, wenn die Eltern bei gemeinsamer Erziehung ihres Kindes keine übereinstimmende Erklärung zur Zuordnung der Kindererziehungszeit i. S. v. Abs. 2 Satz 3 abgegeben hatten. Darüber hinaus bestimmte Abs. 2 Satz 9 i. d. F. bis 31.12.2018, dass eine Kindererziehu...mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.8 Begleitperson/Mitaufnahme des Elternteils (Abs. 2 S. 1 Nr. 1)

Rz. 18 Gemäß § 15a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 haben Kinder Anspruch auf die Mitaufnahme einer Begleitperson (z. B. Elternteil), wenn diese für die Durchführung oder den Erfolg der Kinderrehabilitation notwendig ist. Der alleinige Wunsch des Kindes bzw. seiner Begleitperson nach räumlicher Nähe begründet für sich betrachtet keinen Anspruch auf Mitaufnahme. In der Regel ist die Notwen...mehr

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Jansen, SGB VI § 93 Rente u... / 2.1.3 Zusammentreffen der Ansprüche

Rz. 6 Die in Abs. 1 Nr. 1 und 2 genannten Ansprüche müssen zeitgleich bestehen und damit zusammentreffen, d. h., die jeweiligen Rentenansprüche müssen sich auf denselben Zeitraum beziehen. Das ist der Fall, soweit sich die genannten materiellrechtlichen Ansprüche zeitlich gegenüberstehen; der Zeitpunkt der Zubilligung einer Rente (z. B. durch Bescheid) oder der Zeitpunkt ihr...mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.10 Familienorientierte Rehabilitation als Sonderform der Kinderrehabilitation (Abs. 2 S. 1 Nr. 2)

Rz. 25 Gemäß § 15a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 haben Kinder Anspruch auf die Mitaufnahme der Familienangehörigen, wenn die Einbeziehung der Familie in den Rehabilitationsprozess notwendig ist. Gemeint ist hier nicht nur die Mitaufnahme einer Bezugsperson (vgl. Rz. 18), sondern eine echte "Rehabilitation für die beteiligten Familienmitglieder" - und zwar im Rahmen der Kinder- und Jug...mehr

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Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 2.1.1 Zu versteuerndes Einkommen

Rz. 5 Da die Einkommensprüfung auf einer automatisierten Abfrage der bei den Finanzbehörden gespeicherten steuerrechtlichen Daten basiert (vgl. § 151b), ist als maßgebliches Einkommen zunächst das in § 2 Abs. 5 EStG benannte Einkommen heranzuziehen, denn hierbei handelt es sich um die Einkünfte, die die Finanzverwaltung zur Veranlagung der Einkommensteuer ermittelt hat (Abs....mehr

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Jung, SGB VII § 218e Übergangsregelungen aus Anlass des Übergangs der Beitragsüberwachung auf die Träger der Deutschen Rentenversicherung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde eingeführt durch Art. 1 Nr. 35 des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 30.10.2008 (BGBl. I S. 2130) mit Wirkung zum 1.1.2010. Im Zweiten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (2. Mittelstandsentlastungsgesetz) v. 13.9...mehr

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Jansen, SGB VI § 93 Rente u... / 2.5 Ausnahmen (Abs. 5)

Rz. 15 Abs. 5 schließt ein (teilweises) Nichtleisten der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Vorliegen der Voraussetzungen der Nr. 1 oder der Nr. 2 aus, d. h., es kommt in diesen Fällen zu einer kumulativen Zahlung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Rz. 16 Dies ist nach Abs. 5 Nr. 1 zunächst der Fal...mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.2.1 Definition "Kind eines Elternteils"

Rz. 6 Als Kinder i. S. d. § 15a gelten aufgrund des allgemeinen Rechtsverständnisses die leiblichen Kinder (Abkömmlinge ersten Grades im biologischen Sinne; §§ 1591 bis 1600d BGB); wurde ein Kind innerhalb einer Ehe geboren, gilt nach § 1592 Nr. 1 BGB eine gesetzliche Vaterschaftsvermutung. Kraft Gesetzes wird davon ausgegangen, dass der Ehemann der Mutter auch der Vater des ...mehr

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Jansen, SGB VI § 244 Anrech... / 2.5 Glaubhaftmachung und Ausschluss von Grundrentenzeiten

Rz. 11 Mit Wirkung zum 1.1.2021 wurde durch Art. 1 Nr. 3, Art. 8 Abs. 1 GruRG v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879) bei Berechnung von Renten für Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen ein weiterer Zuschlag an Entgeltpunkten eingeführt, dessen Voraussetzungen und Höhe sich aus § 76g ergeben. Nach § 76g Abs. 1 Satz 1 wird dieser Zuschlag an Entgeltpunkten nur ermittelt, w...mehr

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Jansen, SGB VI § 244 Anrech... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 244 trat gemäß Art. 85 Abs. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2267, 1990 I S. 1337) zum 1.1.1992 in Kraft. Mit Wirkung zum 1.1.2000 wurde die Vorschrift durch Art. 1 Nr. 83, Art. 33 Abs. 13 RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) um Abs. 2 erweitert, der eine Regelung zu den auf die Wartezeit von 15 Jahren anrechenbaren Zeiten enthält. Hierbei handelte es sich um ...mehr

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Jansen, SGB VI § 93 Rente u... / 1.2 Überblick

Rz. 3 § 93 erfasst die ab dem 1.1.1992 eintretenden Fälle des Zusammentreffens von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung. Für Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die schon vor dem Inkrafttreten des § 93 zum 1.1.1992 mit Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung zusammentrafen, gewährleisten die Übergangs- und ...mehr

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Jansen, SGB VI § 93 Rente u... / 2.1.2 Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Hinterbliebenenrente aus der Unfallversicherung (Nr. 2)

Rz. 5 Hinterbliebenenrenten der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Witwen- und Witwerrenten sowie Renten an überlebende Partner eingetragener Lebenspartnerschaften (§ 46), die Waisenrenten (§ 48), die Witwen- und Witwerrenten an vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten (§ 243) sowie die Renten wegen Todes bei Verschollenheit (§ 49). § 93 findet auch auf das sog. Sterbevi...mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.5 Leistungsform und Dauer

Rz. 14 Seit dem 14.12.2016 können die Leistungen der Kinderrehabilitation sowohl ambulant als auch stationär erfolgen. Bei den ambulanten Rehabilitationsleistungen wird zwischen der ganztägig ambulanten Kinderrehabilitation (die Leistungen entsprechen in Bezug auf die Anforderungen und Abläufe der stationären Kinder-/Jugendlichenrehabilitation, wobei lediglich die Übernachtun...mehr

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Jansen, SGB VI § 242 Rente ... / 2.2.1 Anwartschaftserhaltungszeiten

Rz. 8 Auf den Nachweis der versicherungsrechtlichen Voraussetzung des § 45 Abs. 1 Nr. 2 kann u. a. nach § 242 Abs. 2 Satz 1 verzichtet werden, wenn die Zeit vom 1.1.1984 bis zum Kalendermonat vor Eintritt der im Bergbau verminderten Berufsfähigkeit mit sog. Anwartschaftserhaltungszeiten belegt ist. Kalendermonate, in denen nur teilweise Anwartschaftserhaltungszeiten vorhande...mehr

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Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.3.2.1 Gemeinsame Erziehung mit übereinstimmender Erklärung zur Zuordnung

Rz. 10 Die übereinstimmende Erklärung der Eltern zur Zuordnung von Kindererziehungszeiten kann nach Abs. 2 Satz 5 grundsätzlich nur mit Wirkung für künftige Kalendermonate abgegeben werden; eine Rückwirkung der Erklärung ist max. für bis zu 2 Kalendermonate vor Abgabe der Erklärung zulässig, es sei denn, bei einem Elternteil ist bereits unter Berücksichtigung dieser Kalender...mehr

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Jansen, SGB VI § 88 Persönl... / 2.2.1 Hinterbliebenenrenten im Anschluss an Versichertenrenten

Rz. 18 Der Berechnung einer Hinterbliebenenrente sind mindestens die persönlichen Entgeltpunkte einer bisherigen Versichertenrente des Verstorbenen zugrunde zu legen, wenn die Hinterbliebenenrente spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach dem Ende des Versichertenrentenbezuges beginnt (Abs. 2 Satz 1). Ein Versichertenrentenbezug i. S. d. Vorschrift liegt vor, wenn die...mehr

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Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 2.1.3 Verfahren der Anrechnung

Rz. 9 Da erfahrungsgemäß davon ausgegangen werden kann, dass der Finanzbehörde die Veranlagungsdaten i. d. R. 2 Jahre nach Ablauf des Veranlagungszeitraums zur Verfügung stehen, sind der Einkommensprüfung die Festsetzungsdaten zugrunde zu legen, die jeweils bis zum 30. September für das vorvergangene Kalenderjahr bei den Finanzbehörden vorliegen (Abs. 2 Satz 2). Dadurch ist ...mehr

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Jansen, SGB VI § 93 Rente u... / 2.1.1 Rente aus eigener Versicherung und Verletztenrente aus der Unfallversicherung (Nr. 1)

Rz. 4 Renten aus eigener (Renten-)Versicherung sind die Renten wegen Alters (§ 33 Abs. 2, §§ 35 ff., 236 ff.), die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (§ 33 Abs. 3, §§ 43, 240) sowie Renten wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit nach den §§ 43, 44 in ihrer bis zum 31.12.2000 geltenden Fassung, soweit sie über diesen Zeitpunkt hinaus gewährt werden (vgl. insoweit die Ko...mehr

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Jansen, SGB VI § 97a Einkom... / 2.1.4 Steuerfreie Einkünfte aus Kapitalvermögen

Rz. 13 Schließlich sind als Einkommen im Rahmen der Einkommensprüfung auch die Einkünfte aus Kapitalvermögen (Abs. 2 Nr. 3), die nicht bereits im zu versteuernden Einkommen nach Nr. 1 enthalten sind, zu berücksichtigen. Dabei handelt es sich um (abgeltend) versteuerte Kapitaleinkünfte. Das Verfahren zu deren Ermittlung und Berücksichtigung im Einzelnen ist in Abs. 6 geregelt...mehr

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Jansen, SGB VI § 15a Leistu... / 2.2.2 Altersgrenze des Kindes

Rz. 9 Gemäß § 15a Abs. 3 Satz 2 gilt für die Altersgrenze, bis zu der ein Anspruch auf Kinderrehabilitation besteht, § 48 Abs. 4 und 5 entsprechend. Gemäß § 15a Abs. 3 i. V. m. § 48 Abs. 4 Satz 1 besteht der Anspruch längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, darüber hinaus bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn sich das Kind in Schulausbildung oder Berufsausbildu...mehr