Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenversicherungsträger

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zfs 11/2020, Zivilrecht und... / d) Aktivlegitimation

Die Forderung steht – so die bisherige Rechtsprechung[19] – immer nur dem "wirklich eintrittspflichtigen" (objektive Betrachtung) Drittleistungsträger zu. In seiner Entscheidung zur leistungsrechtlichen Konkurrenz von Bundesagentur für Arbeit und RVT stellte der BGH entscheidend auf die Leistungszuständigkeit ab und das "Entweder-oder-Prinzip" in den Vordergrund. Nach Auffass...mehr

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Polen / III. Regelung der Altersversorgung

Rz. 109 In der deutschen Rspr. und Literatur wurde in der Vergangenheit angenommen, dass dem polnischen Recht der Versorgungsausgleich und vergleichbare Rechtsinstitute unbekannt seien.[101] Diese Auffassung entspricht nicht der aktuellen Rechtslage im gesetzlichen Güterstand der Gütergemeinschaft. Die während der Gütergemeinschaft erworbenen individuellen Anwartschaften der...mehr

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Deutschland / VII. Auswirkungen der Ehe auf die Altersversorgung und die gesetzliche Krankenversicherung

Rz. 46 Für weite Teile der Bevölkerung besteht eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte; § 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI). Nicht versicherungspflichtige Personen, d.h. insbesondere die meisten selbstständig Tätigen (Ausnahme: § 2 SGB VI), können sich freiwillig versichern (§ 7 Abs. 1 S. 1 SGB VI). Rentenversicherung...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / X. Auswirkungen der Ehe auf die Altersversorgung

Rz. 114 Für weite Teile der Bevölkerung besteht in Italien eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Diese gilt insbesondere für Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte, D.L.L. vom 18.1.1945, Nr. 39). Nicht versicherungspflichtige Personen, d.h. insbesondere die meisten Selbstständigen, können sich freiwillig versichern. Rentenversicherungsträger ist u.a die INPS (Istituto...mehr

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Jung, SGB VII § 168 Beitrag... / 2.2 Änderung des Beitragsbescheids zu Ungunsten des Beitragspflichtigen (Abs. 2)

Rz. 9 Abs. 2 regelt, dass der Beitragsbescheid auch zu dessen Ungunsten bei Vorliegen einer der Fälle der Nr. 1 und Nr. 2 aufzuheben ist. Als Sondervorschrift schließt § 168 Abs. 2 die Anwendung der §§ 45 und 48 SGB X aus. Offenbare Unrichtigkeiten wie Schreib- oder Rechenfehler können nach § 38 SGB X jederzeit berichtigt werden. Eine Anhörung hat gemäß § 24 SGB X in den Fäl...mehr

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Versorgungsausgleich / 4.1 Ermittlung der Anrechte

Zur Ermittlung der Anrechte sind die Versorgungsträger gegenüber dem Gericht mitteilungspflichtig. Auch die Ehegatten müssen dem Gericht die erforderlichen Auskünfte erteilen (§ 220 Abs. 1 FamFG). Das Familiengericht kann über Grund und Höhe der Anrechte bei den Beteiligten und den Versorgungsträgern Auskunft einholen. Die Beteiligten haben auf gerichtliche Anordnung auch ge...mehr

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Jung, SGB XII § 45 Feststel... / 2.1 Zuständiger Rentenversicherungsträger

Rz. 3 Welcher Rentenversicherungsträger die medizinischen Voraussetzungen des § 41 Abs. 3 prüft, richtet sich nach § 109a Abs. 4 SGB VI . Anders als Satz 1 vermuten lässt, ist die Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers in § 109 Abs. 4 geregelt. Bei rentenversicherten Antragstellern ist der Rentenversicherungsträger zur Amtshilfe verpflichtet, der Leistungen erbringen mü...mehr

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Jung, SGB XII § 45 Feststel... / 2.2 Pflicht zur Amtshilfe

Rz. 5 Der zuständige Rentenversicherungsträger ist verpflichtet zu prüfen, ob der Hilfesuchende dauerhaft voll erwerbsgemindert ist. Dabei darf er – außerhalb eines Rentenverfahrens – nicht von sich aus tätig werden, sondern erst auf Ersuchen des zuständigen Sozialhilfeträgers (Schoch, in: LPK-SGB XII, § 45 Rz. 9; Kreiner, in: Oestreicher, SGB II/SGB XII, § 45 Rz. 6). Dieser...mehr

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Jung, SGB XII § 45 Feststel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Um festzustellen, ob der Antragsteller auf Dauer voll erwerbsgemindert ist (§ 41 Abs. 1 Nr. 2), sind 2 Prüfungsschritte erforderlich: Zunächst muss der Gesundheitszustand ermittelt und das Leistungsvermögen des Antragstellers eingeschätzt werden. Dies sind (sozial-)medizinische Fragen, die letztlich nur ein Arzt im Rahmen eines medizinischen Sachverständigengutachtens ...mehr

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Jung, SGB XII § 45 Feststel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie entspricht im Wesentlichen dem bisherigen § 5 Abs. 2 GSiG. Art. 11 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) v. 9.12.2004 (BG...mehr

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Jung, SGB XII § 45 Feststel... / 2.3 Bindungswirkung der Entscheidung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 7 Der Rentenversicherungsträger übermittelt dem Sozialhilfeträger nicht nur das medizinische Sachverständigengutachten. Er hat darüber hinaus auch die Rechtsfrage zu beantworten, ob der Antragsteller dauerhaft voll erwerbsgemindert ist. An diese Entscheidung des Rentenversicherungsträgers ist der Sozialhilfeträger gebunden (Abs. 1 Satz 2). Damit verhindert der Gesetzgebe...mehr

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Jung, SGB XII § 45 Feststel... / 3 Literatur

Rz. 10 Blüggel, Die "einheitliche Entscheidung" der Einigungsstelle nach § 44a SGB II, SGb 2005 S. 377. Dünn/Fasshauer/Rüb, Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung im Zusammenhang mit der neuen bedarfsorientierten Grundsicherung, DRV 2003 S. 249. ders., Die Prüfung der Erwerbsfähigkeit im SGB II und SGB XII und die Kooperation zwischen den Sozialleistungsträgern, SGb ...mehr

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Sommer, SGB V § 201 Meldepf... / 2.4 Meldungen des Rentenversicherungsträgers (Abs. 4)

Rz. 13 Die Vorschrift regelt die Mitteilungspflicht des Rentenversicherungsträgers gegenüber der Krankenkasse: Rz. 14 Nach Nr. 1 ist neben Beginn und dem Monat, für den die Rente erstmals gezahlt wird, auch die Höhe der Rente mitzuteilen. Beginn der Rente ist in diesem Zusammenhang auch der Beginn einer erneuten Zahlung der Rente, z. B. bei Weitergewährung einer Zeitrente nac...mehr

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Sommer, SGB V § 201 Meldepf... / 2.1 Rentenantrag (Abs. 1)

Rz. 3 Rentenantragsteller sind nach Satz 1 verpflichtet, mit ihrem Rentenantrag eine Meldung an den Rentenversicherungsträger einzureichen. Der Rentenversicherungsträger leitet diese Meldung unverzüglich an die zuständige Krankenkasse weiter (Satz 2). Es ist in der Praxis üblich, dass die den Rentenantrag aufnehmende Stelle (Versicherungsamt, Ortsamt, Gemeinde) diese Meldung ...mehr

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Sommer, SGB V § 201 Meldepf... / 2.2 Kassenwechsel (Abs. 2)

Rz. 5 Die von einem versicherungspflichtigen Rentner oder Hinterbliebenen gewählte Krankenkasse hat der bisherigen Krankenkasse und dem Rentenversicherungsträger unverzüglich den Kassenwechsel und den Beginn der Mitgliedschaft zu melden. Rz. 6 Die Vorschrift stellt klar, dass die gewählte Krankenkasse ihrer Meldepflicht gegenüber der bisherigen Krankenkasse und dem Rentenvers...mehr

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Sommer, SGB V § 201 Meldepf... / 2.3 Aufnahme und Ende einer Beschäftigung (Abs. 3)

Rz. 9 Wenn versicherungspflichtige Rentner oder Hinterbliebene eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, dann kann für die Krankenversicherung eine andere Krankenkasse (z. B. durch Wahl) zuständig sein. Diese für das Beschäftigungsverhältnis zuständige Krankenkasse hat die bisherige Krankenkasse über die neue Mitgliedschaft zu informieren. Dadurch erhält die bish...mehr

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Jansen, SGB IV § 116 Überga... / 2.3 Karenzzeit (Abs. 3)

Rz. 7 Aus der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/10289 S. 20): Zitat Nach den Regelungen in § 7e Abs. 5 und 6 können Wertguthabenvereinbarungen ohne gleichzeitige Vereinbarung über einen Insolvenzschutz entweder vom Beschäftigten gekündigt werden oder sich im Rahmen der Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund als von Anfang an unwirksam erweisen. Die Vertragspar...mehr

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Sommer, SGB V § 201 Meldepf... / 2.5 Beginn und Ende der Versicherungspflicht (Abs. 5)

Rz. 20 Die zuständige Krankenkasse ist verpflichtet, dem Rentenversicherungsträger unverzüglich mitzuteilen, wenn der Bezieher einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig wird oder die Versicherungspflicht endet. Dies gilt nicht allein bei Beginn oder Ende der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Rentner, sondern für alle Tatbestände...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand(Vors... / 2 Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 498 [Altervorsorgebeiträge → eZeile 4–Zeile 10] Zu den Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) gehören Beiträge des Arbeitnehmers zu den gesetzlichen Rentenversicherungen → eZeile 4 und Zeile 6. Als Beiträge kommen Pflichtbeiträge aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit (...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.3 Private Renten aus dem Inland

Rz. 930 [Leibrenten → Anlage R, Zeilen 15–16, 31–36 und eZeilen 13–14, 17–18] Lebenslange Leibrenten, die nicht unter § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. aa EStG bzw. unter § 22 Nr. 5 EStG (→ Tz 938) fallen, werden nach § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a, Doppelbuchst. bb EStG mit dem Ertragsanteil besteuert. Hierunter fallen insbesondere Renten aus vor dem 1.1.2005 abgeschlo...mehr

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Anlage Kind (Kinderberücksi... / 1.2 Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung von Kindern

Rz. 539 [Angaben zum Kind, Kindschaftsverhältnis → Zeilen 4–15] Ein Kind kann bei einem Steuerpflichtigen nur berücksichtigt werden, wenn ein Kindschaftsverhältnis zu ihm besteht und das Kind bestimmte altersbezogene Voraussetzungen erfüllt (§ 32 Abs. 1–5 EStG). Sind die Eltern eines Kindes nicht verheiratet bzw. wählen sie die Einzelveranlagung, erhält jeder Elternteil bei s...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.3 Elektronisch übermittelte Informationen

Rz. 4 [Datenübermittlung] Wesentliches Element der neuen Bearbeitungsgrundsätze ist, dass die Finanzverwaltung über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sehr viele Besteuerungsgrundlagen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt bekommt bzw. über einen Datenabruf darauf Zugriff hat und dies mit den erklärten Angaben automatisiert abgleichen kann. Zu dies...mehr

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FoVo 06/2020, Endlich: Wertgrenze in § 74a SGB X fällt zum 1.7.2020

Der Deutsche Bundestag hat am 7.5.2020 und der Bundesrat am 5.6.2020 das "7. Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" (BT-Drucks 19/17586, Art. 8 Nr. 3) beschlossen. Damit wird u.a. § 74a SGB X geändert: Die Wertgrenze "in Höhe von mindestens 500 Euro" wird gestrichen und damit der Gleichklang mit § 802l ZPO wiederhergestellt (zum Problem ...mehr

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Schell, SGB IX § 48 Verordn... / 2.2 Verordnungsermächtigung zur Versorgung mit Hilfsmitteln

Rz. 5 Die Hilfsmittel (§ 47) werden von den unterschiedlichen Rehabilitationsträgern aus unterschiedlichen Gründen zur Erreichung von unterschiedlichen Zielen zur Verfügung gestellt. Bei einem aus beruflichen Gründen notwendigen höhenverstellbaren Rollstuhl besteht z. B. die Möglichkeit, dass eine Krankenkasse die "Grundversorgung" erbringt und der Rentenversicherungsträger,...mehr

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Sommer, SGB V § 283a Aufgab... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der SMD der DRV KBS ist, wie bei jedem anderen Rentenversicherungsträger, originärer Bestandteil der DRV KBS. Er nimmt insofern Aufgaben für Teile des Verbundes der DRV KBS, für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung wahr. Dazu gehören die Aufgaben des Medizinischen Dienstes (MD; §§ 275 ff.). Die Unabhängigkeit in der Begutachtung und Beratung wird durch eine eig...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Aktuelle Änderungen des TVö... / 7. Beendigung durch Zuerkennung einer Erwerbsminderungsrente (§ 33 Abs. 2 und Abs. 4 TVöD)

Nach § 33 Abs. 2 Satz 1 TVöD in der bisherigen Fassung endet das Arbeitsverhältnis aufgrund der Zustellung eines Bescheides eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid), wonach der Beschäftigte eine Rente auf unbestimmte Dauer wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhält. Hierbei wurde nicht beachtet, dass es sich hierbei um eine auflösende Bedingung handelt. Ge...mehr

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Jansen, SGB IV § 70 Haushal... / 2.2.2 Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung und Deutsche Rentenversicherung Bund (Abs. 3 und 4)

Rz. 9 Die Bestimmung sieht für die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung bereits die Vorlage des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans vor, damit die Vertreterversammlung Bemerkungen oder Beanstandungen der Aufsichtsbehörde bei der Beschlussfassung über die Feststellung des Haushaltsplans berücksichtigen kann. Die Vor...mehr

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Jansen, SGB IV § 68 Bedeutu... / 2.1 Bedeutung (Abs. 1)

Rz. 2 Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Versicherungsträgers im betreffenden Haushaltsjahr. Mit der Feststellung und ggf. Genehmigung bzw. Nichtbeanstandung durch die Aufsichtsbehörde bzw. sonst zuständige Instanz tritt der Haushaltsplan in Kraft und schafft den finanziellen Rahmen, um die gesetzlich vorgeschriebenen oder zugel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und vergleichbaren Einrichtungen gemäß § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG

Rn. 240 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG sind als Altersvorsorgeaufwendungen zunächst Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen als SA abziehbar. Berücksichtigt werden nach § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG Beiträge an folgende Träger der gesetzlichen Rentenversicherung: Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Versorgungsausgleich

Zahlungen, die der geschiedene Ehegatte für den ehemaligen Partner zwecks Versorgungsausgleichs zur Begründung einer Rentenanwartschaft an die gesetzliche Rentenversicherung oder einen anderen Rentenversicherungsträger leistet, sind keine ag Belastungen (BFH BStBl II 1984, 106; BFH/NV 2015, 202; 2010, 1807; FG Nds EFG 1996, 173; Loschelder in Schmidt, § 33 EStG Rz 35 "Versor...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Ausgleichszahlungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs (§ 10 Abs 1a Nr 3 EStG)

Rn. 640 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Vorschrift des § 10 Abs 1a Nr 3 EStG regelt den SA-Abzug im Falle von Ausgleichszahlungen zur Vermeidung eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs nach einer Ehescheidung. Sie wurde mit dem ZollkodexAnpG (BGBl I 2014, 2417) als neuer Abzugstatbestand, ergänzend zu § 10 Abs 1a Nr 4 EStG, eingeführt. Sie gilt für einschließlich ab dem...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.3.2 Zurechnungszeit beim Versorgungsausgleich

Rz. 9 Bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe ist grundsätzlich ein Versorgungsausgleich nach den Vorschriften des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG; bis zum 31.8.2009 gemäß § 1587b BGB) durchzuführen. Das Gleiche gilt bei Aufhebung einer Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG). Im Versorgungsausgleich sind die in der Ehezeit/Lebe...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / 3. Rechtsfolgen

Rz. 29 Das bedeutet, dass derjenige, der infolge eines Unfallereignisses sowohl zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger als auch Ansprüche gegen Sozialleistungsträger erworben hat, diese nicht nebeneinander (kumulativ) durchsetzen kann. Soweit der Geschädigte nämlich infolge des Unfallereignisses Sozialleistungen erhält, erwirbt der Sozialleistungsträger ...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / gg) Rentenfragen

Rz. 629 Insbesondere in Fällen lang anhaltender verletzungsbedingter Arbeitsausfälle taucht immer wieder die Frage auf, ob später, bei Erreichen der Altersgrenze, die Rente unverändert gesichert ist, der Geschädigte/Verletzte also so gestellt ist, als ob er durchgängig weitergearbeitet hätte. Rz. 630 Für Schadensfälle nach dem 1.7.1983 ist das jetzt eindeutig geregelt: Ein Re...mehr

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§ 4 Aktivlegitimation / 4. Quotenvorrecht nach § 116 Abs. 5 SGB X (der sog. Rentnertod)

Rz. 92 Eine weitere Ausnahme vom Grundsatz der relativen Theorie sind die Schadensfälle, in denen der Sozialleistungsträger aufgrund des Schadensereignisses dem Geschädigten oder seinen Hinterbliebenen keine höheren Sozialleistungen zu erbringen hat als vor dem Unfall. Rz. 93 Müssen sich in diesen Fällen der Geschädigte oder seine Hinterbliebenen ein Mitverschulden anrechnen ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / III. Leistungen

Rz. 285 Die Fahrerschutzversicherung ersetzt den Personenschaden des berechtigten Fahrers so, als ob ein Dritter schadensersatzpflichtig wäre. Entsprechend wird nach den gesetzlichen Haftungsbestimmungen der gesamte Personenschaden ausgeglichen, also materiell z.B. der Verdienstausfall, eine Hinterbliebenenrente, der Haushaltsführungsschaden sowie immateriell Schmerzensgeld ...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / cc) Gesetzliche Altersrente

Rz. 614 Jeglicher Erwerbsschaden endet mit dem Eintritt des gesetzlichen Rentenalters. Dieses ist in § 35 SGB VI für die Geburtsjahrgänge ab 1965 nunmehr auf das 67. Lebensjahr (bei Soldaten und Polizisten früher) angehoben worden. Die gestaffelte Anpassung für die Jahrgänge 1947 bis 1964 ergibt sich aus § 7a SGB II (für jedes Jahr ab 1947 bis 1957 einen Monat, für die Jahrg...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / A. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Rz. 1 Die Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte erfolgt wie bei beweglichen Sachen durch Pfändung der Forderung bzw. des Vermögensrechts . In der Praxis spielt die Forderungspfändung, insbesondere die Gehalts- und Kontenpfändung , eine große Rolle, zumal – wie zuvor erörtert – viele bewegliche Sachen im Besitz des Schuldners entweder unpfändbar sind ode...mehr

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Digitale Signatur / 3.2 Fernsignatur

Für Anwender gibt es mit der Fernsignatur jetzt eine zusätzliche Alternative zum Erstellen einer qualifizierten elektronischen Signatur. Dabei wird die Authentifizierung an die Trustcenter, die in der Verordnung jetzt qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter heißen, ausgelagert. Abb. 5: Die qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter sind an diesem Logo zu erkennen. Um ein Dokumen...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.4 Prüfung durch den Rentenversicherungsträger (Abs. 1a)

Rz. 22 § 98 Abs. 1a wurde durch das Dritte SGB-ÄndG v. 30.6.1995 eingefügt. Er trägt der Rechtsänderung Rechnung, die mit dem gleichen Gesetz im SGB IV (§ 28p) vorgenommen wurde. Nach dem ab 1.1.1996 geltenden Recht besteht die Auskunfts- und Vorlagepflicht gegenüber den Krankenkassen als Einzugsstellen nur noch im Einzelfall. Betriebsprüfungen, die den ordnungsgemäßen Fluss...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.3.2 Auskunft zur Entrichtung von Beiträgen

Rz. 12 Die Auskunftspflicht nach § 98 Abs. 1 Satz 2 ist als ein Sonderfall oder eine Ergänzung der Aufzeichnungs- und Nachweispflicht nach § 28 SGB IV weniger strengen Anforderungen unterworfen. Diese Auskunftspflicht dient der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Beitragseinzugs. Sofern ein Verlangen nach Auskunft in diesem Rahmen notwendig ist, ergibt sich auch eine Rechtf...mehr

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Jansen, SGB X § 98 Auskunft... / 2.3.1 Auskunft bei der Erbringung von Sozialleistungen

Rz. 11 Sozialleistungen sind die in § 11 SGB I genannten Leistungen. Sie müssen in einem Einzelfall geeignet sein, die sozialen Rechte eines Einzelnen zu verwirklichen. Die Vorschrift rechtfertigt keine Eventualanfragen, die vorsorglich vor Eintritt des Einzel- oder Leistungsfalls gestellt werden. Ist z. B. noch keine Arbeitsunfähigkeit eingetreten, ist eine vorsorgliche Anf...mehr

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Jansen, SGB X § 86 Zusammen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit § 86 verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Nachteile, die sich aus der in mehrere Leistungsträger gegliederten Sozialverwaltung ergeben können, auszugleichen. Gleichzeitig sollen auch die Nachteile vermieden werden, die aus der Aufteilung in mehrere Träger, die innerhalb eines Leistungsbereichs tätig sind (z. B. Krankenkassen, Rentenversicherungsträger), resultieren. ...mehr

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Jansen, SGB X § 86 Zusammen... / 2.2.2 Enge Zusammenarbeit

Rz. 13 Nach dem Wortlaut des § 86 kann es sich nicht nur um eine gelegentliche, im Belieben des Leistungsträgers und von seinen jeweiligen Interessen abhängige Zusammenarbeit handeln. Gefordert ist vielmehr eine möglichst dichte Verknüpfung der koordinationsfähigen und -bedürftigen Aktivitäten der verpflichteten Träger, eben eine "enge" Zusammenarbeit. Eine Befassung oder Ko...mehr

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Jansen, SGB X § 96 Ärztlich... / 2.1 Ärztliche Untersuchungen und psychologische Eignungsuntersuchungen (Abs. 1)

Rz. 3 Regelungsgegenstand des § 96 Abs. 1 sind nur die von Sozialleistungsträgern veranlassten Untersuchungsmaßnahmen. Diese müssen Antwort auf die Frage geben, ob die Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung vorliegen. Andere Untersuchungsergebnisse (z. B. ärztliche Entlassungsberichte) werden nicht von § 96 erfasst. Grundsätzlich gehören auch nicht Gutachten, die nach A...mehr

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Jansen, SGB X § 86 Zusammen... / 2.1.4 Arbeitsgemeinschaften

Rz. 9 Fraglich ist, ob Arbeitsgemeinschaften i. S. d. § 94 verpflichtet sind. Nach § 94 Abs. 1 können bestimmte Arbeitsgemeinschaften Verwaltungsakte zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erlassen. Entsprechende Arbeitsgemeinschaften, unter deren Dach sich Leistungsträger zusammengeschlossen haben, bzw. die von Leistungsträgern entsprechend mit der Leistungsgewährung...mehr

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Jansen, SGB X § 96 Ärztlich... / 2.2 Vereinbarungen der Leistungsträger untereinander (Abs. 2)

Rz. 9 Nach § 96 Abs. 2 Satz 1 haben die Leistungsträger durch Vereinbarungen sicherzustellen, dass Untersuchungen unterbleiben, soweit verwertbare Ergebnisse vorliegen. Vereinbarungen unter Leistungsträgern sollen nach § 96 Abs. 2 Satz 2 vorsehen, dass Untersuchungen nach vergleichbaren Grundlagen, Maßstäben und Verfahren vorgenommen und die Ergebnisse der Untersuchungen fes...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Kausalität und Zurechnung

Rz. 341 Werden für den Auftraggeber mehrere Rechtsanwälte in derselben Sache tätig, stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts für einen entstandenen Schaden ursächlich und dem Rechtsanwalt zurechenbar ist, wenn der Mandant oder ein anderer vom Mandanten eingeschalteter Rechtsanwalt in den Geschehensablauf eingreift (vgl. §...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / VI. Inhalt des Schadensersatzanspruchs

Rz. 141 Der Mandant hat Anspruch darauf, finanziell so gestellt zu werden, als hätte der Anwalt sich pflichtgemäß verhalten (§ 249 Abs. 1 BGB).[320] Zu fragen ist, wie sich das Vermögen des Geschädigten im Vergleich zum tatsächlichen Ablauf entwickelt hätte. Die tatsächliche Vermögenslage muss also derjenigen gegenübergestellt werden, die sich ohne den Fehler des Beraters er...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 4 D

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