Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenniveau

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 18.09.2001, DB 2001, 2118 (zeitliche Anwendung der Änderungen der §§ 4d u 6a EStG). Rn. 143 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Durch das AVmG werden folgende Vorschriften in das EStG neu eingeführt: Nach der Begründung zum Regierungsentwurf (BR-Drucks 764/0; BT-Drucks 14/5068) würde ohne eine Reform der Alte...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 3 Literatur

Rz. 54 Bomsdorf, Die Rentenanpassungsformel und das Rentenniveau sind, richtig umgesetzt, besser als ihr Ruf – ein Plädoyer, DRV 2020, 92. Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant, SozSich 2023, 134. Dünn/Bilgen, Das Rentenpaket I...mehr

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Jansen, SGB VI § 255g Ausgl... / 2.1.2 Haltelinie – 48 %

Rz. 13 Beim Ausgleichsbedarf wird jedoch die gesetzlich noch bis 2025 zu beachtende Haltelinie von 48 % i. S. v. § 154 Abs. 3 und 3a Beachtung finden. Verrechnungen erfolgen nur so weit, dass ein Sicherungsniveau von 48 % nicht unterschritten werden kann. Hierbei sind auch die §§ 255e, 255h und 255i zu beachten (auf die Kommentierungen dieser Regelungen wird insoweit Bezug g...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 255e ist eine Sonderregelung zu § 68. Eine Vorgängerregelung existiert nicht. Die Schutzklausel beeinflusst insoweit auch die Verordnungsermächtigung der Bundesregierung, die durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zum 1. Juli eines Jahres das Sicherungsniveau vor Steuern des jeweiligen Jahres zu bestimmen hat (§ 255f). Rz. 2a Ergänzende Regelungen finde...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2 Haltelinie vor Steuern – Mindestsicherungsniveau – Abs. 1

Rz. 7 Durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 in Abs. 1 der Begriff Mindestsicherungsniveau eingefügt. Rz. 8 Der Begriff hat allein klarstellende Funktion (BT-Drs. 20/1680 S. 27 f. = BR-Drs. 170/22 S. 22), damit geht keine inhaltliche Änderung der Regelung einher. Wie auch...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 3 Literatur

Rz. 32 Beuttler-Bohn, Gleichklang von Löhnen und Renten wiederherstellen – VdK-Stellungnahme zur Rentenanpassung 2022, SuP 2022, 207. Brettschneider, Von der "Rente ab 67" bis zur "Grundrente" – Eine Analyse der Rentenpolitik in der Ära Merkel, Sozialer Fortschritt 2023, 579. Dünn/Bilgen, Das Rentenpaket I 2022 – das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbes...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.3 Geltungszeitraum

Rz. 16 Die Haltelinie nach § 255e gilt (vorerst) bis 2025. Das Sicherungsniveau ist i. S. d. § 154 Abs. 3 nur noch bis 2025 gesichert (§ 255e Abs. 1). Der Gesetzgeber wird die dauerhafte Sicherung des Rentenniveaus vor Steuern von 48 % erst künftig angehen. Es bestand beim Erlass des Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetzes v. 28.6.2022 (BG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 79... / 3.1 Rentenversicherungspflichtige

Rz. 8 Rentenversicherungspflichtige sind zulageberechtigt, weil sie von der Absenkung des Rentenniveaus unmittelbar betroffen sind. Neben den versicherungspflichtigen Arbeitnehmern unterliegen eine Reihe von weiteren Personengruppen der Versicherungspflicht; vgl. im Einzelnen § 10a EStG Rz. 35ff. Die zunächst in § 10a Abs. 1 S. 4 EStG enthaltene Ausnahme von der Zulageberecht...mehr

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Jansen, SGB VI § 201 Beiträ... / 2.4 Nachzahlungpflicht bzw. Erstattungsanspruch des Arbeitgebers

Rz. 11 Die Rentenartfaktoren für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung sind gemäß §§ 82, 265 Abs. 7 um ein Drittel höher als die der allgemeinen Rentenversicherung (§§ 67, 255 Abs. 1). Die höheren Rentenartfaktoren für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung gewährleisten im Ergebnis ein gegenüber den Monatsrenten (§ 64...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.7 Sachen und Rechte bei besonderer Härte (Abs. 1 Satz 2 Nr. 7)

Rz. 80 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 enthält nicht mehr Schutz vor Verwertung von Vermögen wegen offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit. Diesen Schutz enthält nach Auffassung des Gesetzgebers seit 1.1.2023 im Hinblick auf die relevanten Fälle umfassend Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4. Auch nach diesem Kommentar war der häufigste Fall der Prüfung offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit die Verwe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenniveau (Sicherungsniv... / Zusammenfassung

Begriff Das Sicherungsniveau vor Steuern, d. h. das Verhältnis einer verfügbaren Standardrente zu dem verfügbaren Durchschnittsentgelt, ist ein wichtiger Indikator in der gesetzlichen Rentenversicherung. Es handelt sich dabei nicht um ein bestimmtes Niveau individueller Renten zum letzten Verdienst, sondern vielmehr um eine abstrakte Kenngröße, mit der die Leistungsfähigkeit...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenartfaktor / 1 Höhe des Faktors im Einzelnen

Der Rentenartfaktor beträgt dementsprechend für persönliche Entgeltpunkte bei:mehr

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 3.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 947 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten). den landwirtschaftlichen Alterskassen; berufsständischen Versorgungseinrichtung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenberechnung (Rentenver... / Zusammenfassung

Begriff Die Höhe einer Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung ist vor allem davon abhängig, in welchem Verhältnis das individuelle (versicherte) Arbeitsentgelt oder -einkommen zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten gestanden hat, wie lange Beiträge entrichtet wurden, welche Rentenart in Anspruch genommen wird und mit welcher Altersgrenze die Rente beginnen soll. Die ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 3.1 Auszahlung an den Anbieter, Abs. 2 S. 1

Rz. 7 Die Auszahlung erfolgt an den Anbieter, nicht an den Zulageberechtigten selbst. Hinter dieser Regelung steht das gesetzgeberische Ziel, dass die Beiträge, Erträge und Zulagen in der Auszahlungsphase zur Verfügung stehen sollen, um auf diese Weise das Absinken des Rentenniveaus abzumildern.[1] Der Zulageberechtigte hat somit keinen Anspruch auf Auszahlung an sich, sonde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 3.4 Zahlungseingang nach Eintritt in die Auszahlungsphase, Abs. 2 S. 4

Rz. 10 Die Vorschrift des § 90 Abs. 2 S. 4 EStG dient der Verfahrensvereinfachung. Wird die Altersvorsorgezulage nach Eintritt in die Auszahlungsphase gewährt, sind die Auszahlungsleistungen regelmäßig schon berechnet. Um eine – insbesondere im Fall von schon erfolgten Auszahlungen komplexe – Neuberechnung zu vermeiden, wird die Möglichkeit eröffnet, insoweit die Zulagen an ...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.5 Höhe der auszugleichenden Anrechte

Rz. 42 Nach § 120a Abs. 7 Satz 1 in der bis zum 30.6.2024 geltenden Fassung richtet sich die Höhe der auszugleichenden Anrechte nach den Entgeltpunkten, die die Ehegatten/Lebenspartner jeweils in der sog. Splittingzeit (§ 120a Abs. 6) erworben haben, und zwar getrennt nach Entgeltpunkten der allgemeinen Rentenversicherung und Entgeltpunkten der knappschaftlichen Rentenversiche...mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.1.4 Steuergestaltung durch das Ehegattenmodell der Riester-Rente bei Selbständigen

Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt, um durch zusätzliche private Altersvorsorge-Beiträge die Absenkung des Rentenniveaus aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Riester-Verträge gibt es in unterschiedlichen Form: Banksparplänen mit Umwandlung in eine Rentenversicherung bei Rentenbeginn, klassische Private Rentenversicherungen, Fondsgebundene Rentenversicherun...mehr

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Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 922 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten). den landwirtschaftlichen Alterskassen; berufsständischen Versorgungseinrichtung...mehr

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Jansen, SGB VI § 235 Regela... / 2.1 Vor dem 1.1.1964 geborene Versicherte

Rz. 4 Die Übergangsvorschrift des § 235 führt für die vor dem 1.1.1964 und nach dem 31.12.1946 geborenen Versicherten eine stufenweise ansteigende Regelaltersgrenze ein. Die Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 Jahren auf 67 Jahre beginnt mit dem Geburtsjahrgang 1947. Dabei erfolgt die Anhebung ab 2012 zunächst mit Anhebungsstufen von einem Monat pro Geburtsjahr. Bei den Ge...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.2.1 Grundregel (Satz 1)

Rz. 11 Ergibt die Berechnung des aktuellen Rentenwertes nach § 68, dass dieser höher ist als der bisherige aktuelle Rentenwert, aber kleiner als der nach § 255e Abs. 2 berechnete aktuelle Rentenwert, so ordnet Satz 1 die Rechtsfolge an, dass keine Verrechnung unterbliebener Minderungswirkungen (Ausgleichsbedarf) mit Erhöhungen des aktuellen Rentenwerts erfolgen. Eine Verrech...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.3 Abbau des Ausgleichsbedarfs bei Überschreiten des Mindestsicherungsniveaus (§ 255e Abs. 2) – Abs. 3

Rz. 15 Wie bei Abs. 2 auch ist daher auch bei Abs. 3 zunächst immer eine Vergleichsrechnung zwischen dem neuen aktuellen Rentenwert nach § 68 und dem nach § 255e Abs. 2 zu ermittelnden Rentenwert durchzuführen und diese Ergebnisse ins Verhältnis zueinander zu setzen. Überschreitet der aktuelle Rentenwert nach § 68 den nach § 255e Abs. 2 zu ermittelnden Rentenwert, ist das Mi...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 42 Glombik, Das Rentenniveau in Deutschland, SozSich Öst 2017 S. 261. ders., Das Rentenniveau, VR 2017 S. 309. Ruland, Neue Regeln für die Rentenanpassung und die Festsetzung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung, SGb 2019 S. 193. Rz. 43 Die Abschmelzung des Ausgleichsbedarfs ist verfassungsrechtlich unbedenklich: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 2.9.20...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 2.1.3 Ausgleichsbedarf; sog. Nachholfaktor (Satz 2)

Rz. 17 Satz 2 beinhaltet zunächst die Legaldefinition des Begriffs Ausgleichsbedarf und definiert diesen als die nach Satz 1 angeordnete unterbliebene Minderungswirkung. Der Ausgleichsbedarf firmiert auch unter dem Begriff Nachholfaktor. Rz. 18 Außerdem beinhaltet Satz 2 auch die Rechtsfolge, was mit dem Ausgleichsbedarf künftig geschieht. Durch die Modifikation der Schutzkla...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 1.2 Rechtsprechung zu verfassungsrechtlichen Fragen

Rz. 3 Das BSG stellte mit Urteil v. 14.3.2006 (B 4 RA 41/04 R; Fortführung von BSG, Urteil v. 31.7.2002, B 4 RA 120/00 R) fest, dass die Rentenformel (Ost) wegen der besonderen Situation nach der Wiedervereinigung per Juli 2000 nicht verfassungswidrig sei (vgl. auch BSG, Beschluss v. 4.1.2013, B 13 R 357/11 B, über die Nichtannahme einer Nichtzulassungsbeschwerde, die mit de...mehr

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Jansen, SGB VI § 255f Veror... / 2.2 Wegfall zum 1.1.2026

Rz. 7 Durch Art. 1 Nr. 13 des Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz) v. 28.11.2018 (BGBl. I. S. 2016) wird die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2026 aufgehoben (BT-Drs. 19/4668 S. 13, 37 = BR-Drs. 425/18 S. 6, 33). Da die Niveauschutzklausel nach § 154 Abs. 3a i. V....mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 § 68a ergänzt § 68 i. V. m. § 255a Abs. 4 und übernimmt in Abs. 1 Satz 1 die bisherige in § 68 Abs. 6 geregelte Schutzklausel. Die Formulierung in Abs. 1 Satz 1 entspricht dabei der bisher in § 68 Abs. 6 enthaltenen Regelung (BT-Drs. 16/3794 S. 35). Sie modifiziert sie dahingehend, dass über den neuen Ausgleichsbedarf (Abs. 1 Satz 2) wegen der Schutzklausel unterbliebe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 3 Literatur

Rz. 28 Berdysz/Ogrzewalla, Rentenanpassung 2020, Kompass/KBS 2020, Nr. 5/6 S. 15. DRV Hessen, Rentenanpassung 2018 – Fragen und Antworten, NachrDRV HE 2018, Nr. 3 S. 14. Glombik, Das Rentenniveau in Deutschland, SozSich Öst 2017 S. 261. ders., Das Rentenniveau, VR 2017 S. 309. N.N., Renten steigen zum 1. Juli – Fragen und Antworten zur Rentenanpassung 2020, NachrDRV HE 2020, Nr....mehr

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Jansen, SGB VI § 69 Verordn... / 2.1.5 Ausgleichsbedarf

Rz. 17 Der Ausgleichsbedarf (Rz. 2) ist erstmals per 30.6.2008 durch die zuvor genannte Rechtsverordnung bestimmt worden. Rz. 18 Der Ausgleichsbedarf wurde wie folgt festgelegt: zum 30.6.2008, zum 30.6.2009 und zum 30.6.2010 = 0,9825 (wie zuvor zum 30.6.2007, vgl. § 255 d), vgl. Rentenwertbestimmungsgesetz 2008 v. 26.6.2008 (BGBl. I S. 1076) und Rentenwertbestimmungsverordnung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 65 Anpassu... / 1.1.1 Netto- und Bruttoanpassung

Rz. 2 Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung werden entsprechend der Entwicklung der Arbeitnehmereinkommen zum 1.7. eines jeden Jahres angepasst. Dies bezieht sich seit dem 1.7.2001 auf die Veränderung bei den Bruttolöhnen und dem Beitragssatz zur Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (seit 1.1.2005 allgemeine Rentenversicherung) unter Berücksichtigung der...mehr

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FoVo 04/2022, Entgeltumwand... / 2 II. Aus der Entscheidung

BAG lässt pfändungsschädliche Entgeltumwandlung zu Die monatlich von der Beklagten aufgrund der mit der Streitverkündeten vereinbarten Entgeltumwandlung zu zahlende Versicherungsprämie in die von der Beklagten zugunsten der Streitverkündeten abgeschlossene Lebensversicherung (Direktversicherung) gehört nicht zum pfändbaren Einkommen der Streitverkündeten i.S.v. § 850 Abs. 2 Z...mehr

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FoVo 04/2022, Entgeltumwand... / 3 Der Praxistipp

BAG behauptet, begründet aber nicht Die Entscheidung des BAG überzeugt nicht, weil sie dem Schuldner zu Lasten des Gläubigers Manipulationsmöglichkeiten eröffnet. Die Behauptung, es liege mit der Entgeltumwandlung nach Zustellung des PfÜB keine den Kläger benachteiligende Verfügung i.S.v. § 829 Abs. 1 S. 2 ZPO vor, da die Schuldnerin mit der Entgeltumwandlungsvereinbarung von...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.1 Einbeziehung in die Förderung nach dem AVmG

Ein wichtiges Ziel der Reform der Zusatzversorgung war, die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in die staatliche Förderung nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG) beim Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersversorgung einzubeziehen. Mit dem Systemwechsel wurde der Weg für die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung geebnet. Die freiwillige, steuerlich geförderte E...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.4.2 Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung – Zuschussfunktion

Rz. 15 Das Rentenniveau der Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt entsprechend dem verbliebenen Leistungsvermögen des Versicherten bei 50 % der Vollrente (Rentenartfaktor 0,5); bei solchen Renten sollen ausschließlich gesundheitlich bedingte Lohneinbußen ausgeglichen werden. Praxis-Beispiel Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ab Juli 2019 aus 45 persönlichen Entg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 64 Cirsovius, Berechnung von Abschlägen bei vorzeitigem Altersrentenbezug – Besprechung des Urteils des BSG vom 11.12.2019 – B 13 R 7/19 R, SGb 2020 S. 401. DRV Bund, Renten an Hinterbliebene und Rentensplitting Übersicht und Erläuterungen, Monographie, 10. Aufl. (1/2019). Kaltenstein, Arbeit, Lohn, Beitrag und Rente – Zum Mythos der "Beitragsbezogenheit der Rente" in der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die wesentlichen Grundsätze, die für die Höhe einer Rente bestimmend sind (BT-Drs. 11/4124, S. 168 – vorgesehen noch in § 62). Die Rentenversicherung wird – seit Jahrzehnten unverändert – vom Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit sowie Lebensstandardsicherung bestimmt; d. h., die Renten sind vor allem davon abhängig, in welchem Verhältnis das i...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 7 Abweichend von § 67 gelten für die knappschaftliche Rentenversicherung wegen des dort höheren Rentenniveaus andere Rentenartfaktoren; vgl. Komm. zu § 82, § 265 Abs. 7. Für die knappschaftliche Rentenversicherung gelten höhere Rentenartfaktoren, weil deren Leistungen auch die betriebliche Altersversorgung umfassen, die aus den höheren Arbeitgeberbeitragsanteilen resulti...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / 1. Sekundäre Altersvorsorge

Geht es um die Anerkennung von Beiträgen, die das unterhaltspflichtige Kind für eine ergänzende Altersvorsorge in das Rentensystem der Schweiz eingezahlt hat, ist dessen anerkennungsfähiger Umfang nach Sinn und Zweck der Anerkennung von Aufwendungen zur ergänzenden Altersvorsorge zu bestimmen. Dieser besteht darin, dem Unterhaltspflichtigen trotz seiner dem Grunde nach beste...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Kreis der Beschäftigten, für den die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See die Versicherung in der knappschaftlichen Rentenversicherung durchzuführen hat, ergibt sich im Einzelnen aus §§ 133, 273 Abs. 1, 2 und 4. Ergänzend hierzu regelt § 137 die Durchführung der Versicherung für sonstige Versicherte i. S. d. § 3 Satz 1 Nr. 1, 2, 3, 3a und 4 in der knapp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 60 Zuordnu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 regelt die Zuordnung von beitragsfreien Anrechnungszeiten sowie einer beitragsfreien Zurechnungszeit zur knappschaftlichen Rentenversicherung, wenn ein Versicherter auch Beiträge zur allgemeinen Rentenversicherung gezahlt hat (sog. Wanderversicherungsfälle) und der letzte Pflichtbeitrag vor der jeweiligen beitragsfreien Zeit zur knappschaftlichen Rentenversicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 936 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören insbesondere Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten. Auch Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten) werden wie die übrigen Renten aus der gesetzlichen Rentenver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Anlass für die Einführung der steuerlich geförderten kapitalgedeckten Altersvorsorge nach § 10a und Abschn XI

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der demographische Wandel erfordert vielfältige Reaktionen, um die gesetzliche Rentenversicherung dauerhaft zukunftsfähig zu gestalten. Der Gesetzgeber hat mit verschiedenen Maßnahmen reagiert. Eine davon ist die im Frühjahr 2001verabschiedete Rentenreform, die nach langwierigen Diskussionen mit allen Teilen (AltersvermögensergänzungsG, BGBl ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Steuerliche Einordnung

Rn. 20 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Das Förderkonzept des AVmG (sog Riesterrente) ähnelt der Regelung des Familienlastenausgleichs. Konzipiert ist die steuerliche Förderung zweigleisig über einen zusätzlichen SA-Abzug nach § 10a EStG und progressionsunabhängige Zulagen nach §§ 79ff EStG . Der für den StPfl günstigere Förderweg wird vom FA von Amts wegen ermittelt (Günstigerprüfung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Auszahlung der Zulage (§ 90 Abs 2 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die ermittelten Zulagen zahlt die zentrale Stelle an die Anbieter aus. Nach § 15 AltvDV erfolgen die Auszahlungen zu vier Terminen im Kj. Diese sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und der 15. November eines jeden Kj. Die konkrete Auszahlung erfolgt zu dem Termin, der auf den Zeitpunkt des Ermittlungsergebnisses folgt. Rn. 12 Stand: EL 15...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Aufgrund der sog "großen Rentenreform" (vgl Gesetz zur Ergänzung des Altersvermögensgesetzes – AVmEG – vom 21.03.2001, BGBl 2001 I, 403) und der demographischen Entwicklung wird das gesetzliche Rentenniveau in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich weiter sinken. Als Folge dieser Absenkung wird die GRV künftig für viele gesetzlich Versiche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Norminhalt

Rn. 1 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die Vorschrift beschreibt die Möglichkeiten des StPfl, das in seinem Altersvorsorgevertrag angesparte Altersvorsorgevermögen zu entnehmen, um wohnungswirtschaftliche Maßnahmen an einer Wohnung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) anwendbar ist, zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Mit der Einführung des AltersvermögensG (AVmG) beabsichtigte der Gesetzgeber, den Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge zu fördern, um das sinkende Rentenniveau aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. So wird in der amtlichen Begründung (vgl BT-Drucks 14/4595) ausgeführt, dass für die Sicherung des Lebensstandar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Mit der Einführung des AltersvermögensG (AVmG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) beabsichtigte der Gesetzgeber, den Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge zu fördern, um das sinkende Rentenniveau aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. So wird in der amtlichen Begründung (vgl BT-Drucks 14/4595) ausgeführt, dass fü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120f Inter... / 2.3 Anrechte ungleicher Art in der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 7 § 120f Abs. 2 legt fest, dass Anrechte der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterschiedlicher Wertigkeit nicht als Anrechte gleicher Art i. S. v. § 10 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG gelten. Zu den Anrechten mit unterschiedlicher Wertigkeit zählen im Einzelnen: Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung, die bis zum 30.6.2024 im Beitrittsgebiet erworben wurden (sog. E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.1 Allgemeines

Rz. 193 § 22 Nr. 5 EStG ist mit Wirkung ab Vz 2002 durch das G. zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens ( AVmG) v. 26.6.2001[1] eingefügt und durch das JStG 2007 v. 13.12.2006[2] neu gefasst worden. § 22 Nr. 5 S. 1 EStG ist neu gefasst worden, die S. 2, 3 sind in dem neuen S. 2 zusammengefasst worden, der...mehr