Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenniveau

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Gesetzesradar / 3.14 Rentnerbeschäftigung

Gesetzestitel: Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Das Anschlussverb... mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 3.13 Rentnerbeschäftigung

Gesetzestitel: Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Das Anschlussverb... mehr

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Rentenkommission 2026: Empf... / Empfehlung 17

Die Kommission empfiehlt, eine nachvollziehbare Systematisierung und transparente Darstellung von Leistungen der gesetzliche Rentenversicherung, für die keine Beiträge entrichtet wurden (nicht beitragsgedeckte Leistungen), weiterhin sicherzustellen. Die Kommission empfiehlt klar abzugrenzen und in der Höhe zu prüfen, welche der nicht beitragsgedeckten Leistungen innerhalb de... mehr

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Rentenkommission 2026: Empf... / Empfehlung 2

Die Kommission empfiehlt, als Kenngröße für die Leistungsfähigkeit des Alterssicherungssystems neben dem Sicherungsniveau vor Steuern künftig regelmäßig eine Nettoersatzquote (Ersatzrate nach Steuern) auszuweisen. Die Nettoersatzquote soll anhand typisierter Modellfälle (z.B. Durchschnitts-verdienende, Geringverdienende) und für unterschiedliche Rentenzugangsjahrgänge darste... mehr

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Rentenkommission 2026: Empf... / Empfehlung 24

Die Kommission empfiehlt, Abgeordnete des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente in den Kreis der Pflichtversicherten in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Ausgangslage Abgeordnete erhalten eine Altersentschädigung, die sich in der Regel nach der Dauer der Zugehörigkeit zum Parlament richtet. Es bestehen starke Unterschiede zwischen Bund und den einzeln... mehr

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Rentenkommission 2026: Empf... / Empfehlung 1

Die Kommission empfiehlt, als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Alterssicherung im Mehrsäulensystem eine Nettoersatzquote von mindestens 70 % nach Steuern anzusetzen. Ausgangslage Konkrete Zielgrößen für ein Gesamtversorgungsniveau sind weder normativ begründbar noch rechtlich fixiert. Historisch gilt das in den 1990er Jahren erreichte Rentenniveau von 70 % ... mehr

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Rentenkommission 2026: Empf... / Empfehlung 23

Die Kommission empfiehlt, Reformen, die in der gesetzliche Rentenversicherung erfolgt sind oder noch vorgenommen werden, wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen. Zudem sollte die Zahl der Verbeamtungen deutlich reduziert werden. Bund und Länder sollten sich verpflichten, ausreichende Rücklagen für die Pensionen zu schaffen, um die Entscheidung der Verbeamtung... mehr

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Rentenkommission 2026: Empf... / Empfehlung 5

Die Kommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze nach 2031 bei einem weiteren Anstieg der Lebenserwartung moderat anzupassen. Die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt soll so an die Lebenserwartung gekoppelt werden, dass sich die Änderungen der Lebenserwartung im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und die Rentenphase aufteilen. Ergäbe sich eine Entwicklung der Lebenserwartu... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.1 Geschichtliche Entwicklung

Rz. 308 Nach § 14 Abs. 2, Abs. 2a, Abs. 3 TzBfG können unter bestimmten Voraussetzungen Befristungen von Arbeitsverträgen ohne sachlichen Grund vereinbart werden. Die Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung bestand bereits vor dem Inkrafttreten des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nach § 1 Abs. 1 bis 3 BeschFG. Sie wurde im Jahr 1985 zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ges... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 In § 14 TzBfG wurden erstmals die Voraussetzungen für die Befristung von Arbeitsverträgen zusammenhängend gesetzlich geregelt.[1] Vor Inkrafttreten des TzBfG war die Befristung von Arbeitsverträgen nach § 620 BGB grundsätzlich zulässig. Allerdings bedurfte nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) seit dem Beschluss des Großen Senats vom 12.10.1... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.6.2.11 Altersgrenzen

Rz. 245 Vereinbarungen in Arbeitsverträgen oder Regelungen in Tarifverträgen oder in Betriebsvereinbarungen, wonach das Arbeitsverhältnis bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters, z. B. des 65. Lebensjahres, endet, wurden in der früheren Rechtsprechung des BAG als auflösende Bedingungen angesehen.[1] Diese Rechtsprechung hat das BAG inzwischen ausdrücklich aufgegeben und ... mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / Zusammenfassung

Überblick Renten sind lohn- und beitragsbezogen. Sie sind danach vor allem davon abhängig, in welchem Verhältnis das individuelle (versicherte) Arbeitsentgelt oder -einkommen, bezogen auf das ganze Berufsleben, zum durchschnittlichen Arbeitsentgelt oder -einkommen aller Versicherten gestanden hat und wie lange Beiträge entrichtet wurden. Das Sicherungsziel der jeweiligen Renten... mehr

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Rentenberechnung (Rentenver... / Zusammenfassung

Begriff Die Höhe einer Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung ist vor allem davon abhängig, in welchem Verhältnis das individuelle (versicherte) Arbeitsentgelt oder -einkommen zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten gestanden hat, wie lange Beiträge entrichtet wurden, welche Rentenart in Anspruch genommen wird und mit welcher Altersgrenze die Rente beginnen soll. Die ge... mehr

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Rentenberechnung: Faktoren / 4 Aktueller Rentenwert

Der aktuelle Rentenwert ist ein Element der Rentenberechnung in der Rentenversicherung. Er ist der Betrag, der einer monatlichen Rente wegen Alters in der Rentenversicherung der Arbeitnehmer entspricht, wenn für ein Kalenderjahr Beiträge aufgrund des Durchschnittsverdienstes gezahlt worden sind. Der aktuelle Rentenwert ist grundsätzlich an die Entgeltentwicklung (anpassungsre... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Rentenanpassung / 5 Haltelinie beim Rentenniveau in den Jahren 2019 bis 2031

Mit dem "RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz" hatte der Gesetzgeber eine Haltelinie beim Sicherungsniveau vor Steuern (sog. Rentenniveau) eingeführt. Danach durfte das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 einen Wert von 48 % nicht unterschreiten. Diese Haltelinie zum Rentenniveau wurde mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleic... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Mütterrente / 3 Mütterrente III

Nach dem "Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur Vollendung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten (Rentenpaket 2025)" kommt mit der 3. Ausbaustufe der Mütterrente zum 1.1.2027 die vollständige Angleichung der Kindererziehungszeiten für vor und ab 1992 geborenen Kindern. D. h. auch für vor 1992 geborene Kinder erhalten erziehende Mütter oder Väter max. 3 Jah... mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.8 Sachen und Rechte bei besonderer Härte (Abs. 1 Satz 2 Nr. 7)

Rz. 80 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 enthält nicht mehr Schutz vor Verwertung von Vermögen wegen offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit. Diesen Schutz enthält nach Auffassung des Gesetzgebers seit 1.1.2023 im Hinblick auf die relevanten Fälle umfassend Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4. Auch nach diesem Kommentar war der häufigste Fall der Prüfung offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit die Verwe... mehr

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Jansen, SGB VI § 82 Rentena... / 2.1 Rentenartfaktoren für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 3 § 82 enthält für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung Rentenartfaktoren, die im Vergleich zu den Rentenartfaktoren für persönliche Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung (§ 67) um ein Drittel höher sind. Mit Wirkung zum 1.1.1992 (Inkrafttreten des SGB VI) ist der Rentenartfaktor in der Rentenformel an die Stelle des "Jahresbetra... mehr

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Jansen, SGB VI § 60 Zuordnu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 60 ist mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992 ) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten und wurde seither durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) lediglich redaktionell geändert. Rz. 2 Abs. 1 regelt die Zuordnung von beitragsfreien Anrechnungszeiten sowie einer beitragsfreien Z... mehr

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Jansen, SGB VI § 79 Grundsatz / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Für alle Zweige der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Renten nach den §§ 63 bis 78a, 88, 88a berechnet und angepasst. Dies hat zur Folge, dass – anders als in dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht – bei Ermittlungen der Entgeltpunkte für Beitragszeiten gemäß § 70 Abs. 1 von einem einheitlichen Durchschnittsentgelt aller Versicherten auszugehen ist, das sich ... mehr

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ZAP 4/2026, Rechtsprechungs... / 2. Kein Diskriminierungsschutz bei Befristung auf Regelaltersgrenze

Die Entscheidung des BAG (Urt. v. 31.7.2025, – 6 AZR 18/25, NZA 2025, 1456 = NJW 2025, 3595) befasst sich mit dem Diskriminierungsschutz bei befristeten Arbeitsverhältnissen. Das befristete Arbeitsverhältnis zählt zu den atypischen Arbeitsverhältnissen. Befristete Beschäftigte haben i.d.R. im Vergleich zu unbefristet Beschäftigten ein erhöhtes Schutzbedürfnis. Dem liegt die A... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisung:

BMF v 18.09.2001, DB 2001, 2118 (zeitliche Anwendung der Änderungen der §§ 4d u 6a EStG). Rn. 143 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Durch das AVmG werden folgende Vorschriften in das EStG neu eingeführt: Nach der Begründung zum Regierungsentwurf (BR-Drucks 764/0; BT-Drucks 14/5068) würde ohne eine Reform der Alte... mehr

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Contractual Trust Arrangeme... / 1 Entstehung von Contractual-Trust-Arrangement- (CTA-)Modellen in der handelsrechtlichen Rechnungslegung

Rz. 1 Bedingt durch die demografische Entwicklung altert unsere Gesellschaft im Durchschnitt. Damit entstehen (erhebliche) Lücken im Rentensystem, die es gesetzesseitig adäquat zu schließen gilt. Gleichzeitig sorgt die aktuelle Niedrigzinsphase für geringere Erträge bei Anlageprodukten der betrieblichen Altersversorgung, weswegen sich (auch) der Gesetzgeber abermals entschie... mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das SGB VI eingeführt. Sie wurde zuletzt durch Art. 1 des Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 362) mit Wirkung zum 1.1.2026 geändert. Rz. 2 § 158... mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.1 Aufbau des Ausgleichsbedarfs (Abs. 1)

Rz. 7 Im Zusammenspiel mit der Schutzklausel nach § 68a und der Niveauschutzklausel nach § 255g regelt § 255h Abs. 1 Fallkonstellationen für den Aufbau des Ausgleichsbedarfs. Mit § 255h wird die Berechnung des Ausgleichsbedarfs wieder eingeführt, jedoch unter Beachtung der Haltelinie für das Rentenniveau von mindestens 48 %; § 255e (Niveauschutzklausel); § 255e ist insoweit ... mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1.2 Normzweck

Rz. 5 Sinn der in § 255e Abs. 1 geregelten Haltelinie "Steuern" ist die Sicherung eines Rentenniveaus, welches 48 % vor Steuern nicht unterschreiten darf. Sie wirkt damit als Untergrenze ("Haltelinie") bei der Rentenanpassung. Das dient dem sozialpolitischen Ziel der Sicherung vor Altersarmut (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach §§ 41 ff. SGB XII i. V. m.§ ... mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.3 Begriff des Sicherungsniveaus; § 154a

Rz. 24 Das Sicherungsniveau vor Steuern ist nach § 154a zu ermitteln. Diese Regelungen waren bis zum 31.12.2025 in § 154 Abs. 3a geregelt. § 154 Abs. 3a mit der Definition des Sicherungsniveaus vor Steuern ist durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 362) in § 154a mit Wir... mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.2.1 Grundregel (Satz 1)

Rz. 11 Ergibt die Berechnung des aktuellen Rentenwertes nach § 68, dass dieser höher ist als der bisherige aktuelle Rentenwert, aber kleiner als der nach § 255e Abs. 2 berechnete aktuelle Rentenwert, so ordnet Satz 1 die Rechtsfolge an, dass keine Verrechnung unterbliebener Minderungswirkungen (Ausgleichsbedarf) mit Erhöhungen des aktuellen Rentenwerts erfolgen. Eine Verrech... mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.3 Abbau des Ausgleichsbedarfs bei Überschreiten des Mindestsicherungsniveaus (§ 255e Abs. 2) – Abs. 3

Rz. 15 Wie bei Abs. 2 auch ist daher auch bei Abs. 3 zunächst immer eine Vergleichsrechnung zwischen dem neuen aktuellen Rentenwert nach § 68 und dem nach § 255e Abs. 2 zu ermittelnden Rentenwert durchzuführen und diese Ergebnisse ins Verhältnis zueinander zu setzen. Überschreitet der aktuelle Rentenwert nach § 68 den nach § 255e Abs. 2 zu ermittelnden Rentenwert, ist das Mi... mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.1 Überblick: Doppelte Haltelinie – Haltelinie vor Steuern und Haltelinie Beitragssatz

Rz. 14 Mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) hat der Gesetzgeber eine doppelte Haltelinie in die Rentenversicherung aufgenommen. Die eine Haltelinie Steuern betrifft die hier in § 255e geregelte Höhe der Rente, indem ein Sicherungsniveau vor Steuern bei 48 % – Haltelinie vor Steuer – festgeschrieben wird. Rz. 15 Diese Sic... mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 3 Literatur

Rz. 50 Altmann, Rentenanpassung 2025 beschlossen, B+P 2025, 443. Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, aba-Stellungnahme zum Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz – Meinungen – Standpunkte – Empfehlungen, BetrAV 2024, 240. Beuttler-Bohn, Gleichklang von Löhnen und Renten wiederherstellen – VdK-Stellungnahme zur Rentenanpassung 2022, SuP 20... mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 – neben den beiden neuen Regelungen in § 255i und § 255j – mit § 255h auch eine dritte neue Regelung in das SGB VI ei... mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.1 Legaldefinition "Mindestsicherungsniveau"

Rz. 20 Durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 in Abs. 1 der Begriff "Mindestsicherungsniveau" eingefügt. Mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 362) wurde der Geltungs... mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.7 Exkurs: Geltungsdauer der Haltelinie des Beitragssatzes; § 287

Rz. 34 Die Haltelinie des Beitragssatzes – also die Beitragssatzgarantie – ist hingegen nur noch bis 2025 gesichert (§ 287). § 287 ist durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 362) unverändert geblieben. mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.4 Praxishinweise

Rz. 46 Die Standardrente ist eine Modellrechnung für 45 Jahre Beitragszahlung bei durchschnittlichem Einkommen. Rz. 47 Die Höhe einer Standardrente lag seit dem 1.7.2020 bei 1.538,55 EUR brutto (= 18.462,60 EUR brutto Jahresbetrag); im Jahr 2023 betrug sie nur noch 18.040,10 EUR. Die Standardrente (Eckrente) in Deutschland betrug dann zum 1.7.2024 einheitlich 1.769,40 Euro br... mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 1.5 Drucksachen

Rz. 5a Folgende Drucksachen sind u. a. zu beachten: zum Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) – BT-Drs. 20/1680 S. 28 f = BR-Drs. 170/22 S. 23 ff., zum Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur ... mehr

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Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 1.5 Drucksachen

Rz. 9 Folgende Drucksachen sind u. a. zu beachten: zum Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) – BT-Drs. 20/1680 S. 29 f. = BR-Drs. 170/22 S. 25, zum Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur voll... mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1.6 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 13 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255e erfassen. Die GRA der DRV zu § 255e hat den Stand 22.1.2026 i. d. F. des Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (in Kraft getreten am 1.... mehr

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Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 – neben den beiden neuen Regelungen in § 255h und § 255j – mit § 255i auch eine dritte neue Regelung in das SGB VI ei... mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1.5 Drucksachen

Rz. 12 Folgende Drucksachen sind u. a. zu beachten: zum RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) – BR-Drs. 425/18 S. 5, 33 = BT-Drs. 19/4668 S. 13, 36 f., zum Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) – BT-Drs. 20/1680 S. 27 f. = BR-Drs. 170/22 S. 22; zum Begriff der Vorf... mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.2 Alleinstellungsfunktion der Regelung in Abs. 1 (§ 154 Abs. 3 Satz 1 a. F.)

Rz. 23 Soweit bis 31.12.2025 noch auf die Altregelung in § 154 Abs. 3 Satz 1 zu verweisen war, der eine eigenständige Regelung zum Mindestsicherungsniveau enthielt, ist diese Regelung durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 362) ersatzlos gestrichen worden. Der bisherige ... mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.6 Geltungszeitraum – 1.7.2019 bis zum Ablauf des 1.7.2031

Rz. 32 Die Haltelinie nach § 255e gilt (nunmehr) bis Ablauf des 1.7.2031. Das Sicherungsniveau ist i. S. d. § 154a durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 362) bis zu diesem Zeitpunkt verlängert worden, nachdem ursprünglich die Haltelinie nur bis 2025 gesichert war. Rz. 3... mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz) v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) wurde § 255e mit Wirkung zum 1.1.2019 mit dem aktuell gültigen Inhalt geschaffen (BR-Drs. 425/18 S. 5, 33 = BT-Drs. 19/4668 S. 13, 36 f.). Die Vorschrift enthält seitdem eine Nive... mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 1.6 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 6 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255h erfassen. Die GRA der DRV zu § 255h hat den Stand 22.1.2026 (i. d. F. des Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025, in Kraft getreten am 1.... mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.6.1 Sonderfall § 255i (Satz 1)

Rz. 24 Wird der Rentenwert in der Übergangszeit vom 1.7.2022 bis zum Ablauf des 1.7.2031 (zur Verlängerung der Geltungsdauer bis 1.7.2031 durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025, BGBl. I Nr. 362, vgl. Rz. 8a) zum 1.7. nach dem Mindestsicherungsniveau angepasst (§ 255i), so ordnet Satz... mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.3.3 Legende – Satz 3

Rz. 41 Satz 2 enthält eine Legende, um die Formel lesen zu können. Mit der Legende wird der aktuelle Rentenwert des laufenden Kalenderjahres, das verfügbare Durchschnittsentgelt nach § 154a Abs. 3 Satz 1 (zur Ablösung des § 154 Abs. 3a Satz 5 durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025, B... mehr

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Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 1.6 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 10 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 255i erfassen. Die GRA der DRV zu § 255i hat den Stand 22.1.2026 (i. d. F. des Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025, in Kraft getreten am 1... mehr

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Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 2.1 Festsetzung aktueller Rentenwert nach dem Mindestsicherungsniveau (§ 255e); dauerhaftes Kopplungsgebot – Satz 1

Rz. 11 Der zeitliche Anwendungsbereich bezieht sich auf Fallgestaltungen bei der Ermittlung des aktuellen Rentenwerts bis zum Ablauf des 1.7.2031. Die Geltungsdauer wurde insoweit durch das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 362) mit Wirkung zum 1.12026 bis zum 1.7.2031 verlän... mehr

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Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.1.3 Steuergestaltung durch das Ehegattenmodell der Riester-Rente bei Selbständigen

Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt, um durch zusätzliche private Altersvorsorge-Beiträge die Absenkung des Rentenniveaus aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Riester-Verträge gibt es in unterschiedlichen Formen: Banksparplänen mit Umwandlung in eine Rentenversicherung bei Rentenbeginn, klassische Private Rentenversicherungen, Fondsgebundene Rentenversicher... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6 § 41 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 SGB VI; § 41 Abs. 2, Abs. 3 SGB VI

Rz. 96a Bis zum 31.12.2024 bestand § 41 SGB VI nur aus einem Absatz mit den Sätzen 1 bis 3. Zum 1.1.2025 wurde diese Vorschrift durch Art. 63 des Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) zu § 41 Abs. 1 SGB VI. Der Wortlaut der Vorschrift blieb insoweit unverändert. Gle... mehr