Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenniveau

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Vorbemerkung

Rn. 1 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Mit der Einführung des AltersvermögensG (AVmG) vom 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) beabsichtigte der Gesetzgeber, den Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge zu fördern, um das sinkende Rentenniveau aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. So wird in der amtlichen Begründung (vgl BT-Drs 14/4595) ausgeführt, dass für...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.4.2 Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung – Zuschussfunktion

Rz. 15 Das Rentenniveau der Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt entsprechend dem verbliebenen Leistungsvermögen des Versicherten bei 50 % der Vollrente (Rentenartfaktor 0,5); bei solchen Renten sollen ausschließlich gesundheitlich bedingte Lohneinbußen ausgeglichen werden. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung handelt es sich um Leistungen mit Lohnzuschussf...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die wesentlichen Grundsätze, die für die Höhe einer Rente bestimmend sind (BT-Drs. 11/4124, S. 168 – vorgesehen noch in § 62). Die Rentenversicherung wird – seit Jahrzehnten unverändert – vom Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit sowie Lebensstandardsicherung bestimmt; d. h., die Renten sind vor allem davon abhängig, in welchem Verhältnis das i...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 64 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Cirsovius, Berechnung von Abschlägen bei vorzeitigem Altersrentenbezug – Besprechung des Urteils des BSG vom 11.12.2019 – B 13 R 7/19 R, SGb 2020, 401. Deeken/Freudenberg, Inflation trifft Rente – Welche Maßnahmen haben unsere Nachbarländer im ...mehr

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Jansen, SGB VI § 63 Grundsätze / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift ist wie folgt geändert worden: Die zunächst durch das RRG 1999 v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2998) vorgesehenen Rechtsänderungen zum 1.1.1999 bzw. 1.1.2000 (Erweiterung von Abs. 7 um einen Demographiefaktor und Neufassung von Abs. 5 entsprechend § 77) sollten aufgrund von Art. 33 Abs. 13a Nr. 1 RRG 1999 i. d. F. des Gesetzes zu ...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 7 Abweichend von § 67 gelten für die knappschaftliche Rentenversicherung wegen des dort höheren Rentenniveaus andere Rentenartfaktoren; vgl. Komm. zu § 82, § 265 Abs. 7. Für die knappschaftliche Rentenversicherung gelten höhere Rentenartfaktoren, weil deren Leistungen auch die betriebliche Altersversorgung umfassen, die aus den höheren Arbeitgeberbeitragsanteilen resulti...mehr

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Jansen, SGB VI § 68 Aktuell... / 3 Literatur

Rz. 54 Bomsdorf, Die Rentenanpassungsformel und das Rentenniveau sind, richtig umgesetzt, besser als ihr Ruf – ein Plädoyer, DRV 2020, 92. Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant, SozSich 2023, 134. Dünn/Bilgen, Das Rentenpaket I...mehr

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Jansen, SGB VI § 255g Ausgl... / 2.1.2 Haltelinie – 48 %

Rz. 13 Beim Ausgleichsbedarf wird jedoch die gesetzlich noch bis 2025 zu beachtende Haltelinie von 48 % i. S. v. § 154 Abs. 3 und 3a Beachtung finden. Verrechnungen erfolgen nur so weit, dass ein Sicherungsniveau von 48 % nicht unterschritten werden kann. Hierbei sind auch die §§ 255e, 255h und 255i zu beachten (auf die Kommentierungen dieser Regelungen wird insoweit Bezug g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 79... / 3.1 Rentenversicherungspflichtige

Rz. 8 Rentenversicherungspflichtige sind zulageberechtigt, weil sie von der Absenkung des Rentenniveaus unmittelbar betroffen sind. Neben den versicherungspflichtigen Arbeitnehmern unterliegen eine Reihe von weiteren Personengruppen der Versicherungspflicht; vgl. im Einzelnen § 10a EStG Rz. 35ff. Die zunächst in § 10a Abs. 1 S. 4 EStG enthaltene Ausnahme von der Zulageberecht...mehr

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Jansen, SGB VI § 201 Beiträ... / 2.4 Nachzahlungpflicht bzw. Erstattungsanspruch des Arbeitgebers

Rz. 11 Die Rentenartfaktoren für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung sind gemäß §§ 82, 265 Abs. 7 um ein Drittel höher als die der allgemeinen Rentenversicherung (§§ 67, 255 Abs. 1). Die höheren Rentenartfaktoren für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung gewährleisten im Ergebnis ein gegenüber den Monatsrenten (§ 64...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.7 Sachen und Rechte bei besonderer Härte (Abs. 1 Satz 2 Nr. 7)

Rz. 80 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 enthält nicht mehr Schutz vor Verwertung von Vermögen wegen offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit. Diesen Schutz enthält nach Auffassung des Gesetzgebers seit 1.1.2023 im Hinblick auf die relevanten Fälle umfassend Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4. Auch nach diesem Kommentar war der häufigste Fall der Prüfung offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit die Verwe...mehr

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 3.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 947 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten). den landwirtschaftlichen Alterskassen; berufsständischen Versorgungseinrichtung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 3.1 Auszahlung an den Anbieter, Abs. 2 S. 1

Rz. 7 Die Auszahlung erfolgt an den Anbieter, nicht an den Zulageberechtigten selbst. Hinter dieser Regelung steht das gesetzgeberische Ziel, dass die Beiträge, Erträge und Zulagen in der Auszahlungsphase zur Verfügung stehen sollen, um auf diese Weise das Absinken des Rentenniveaus abzumildern.[1] Der Zulageberechtigte hat somit keinen Anspruch auf Auszahlung an sich, sonde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 3.4 Zahlungseingang nach Eintritt in die Auszahlungsphase, Abs. 2 S. 4

Rz. 10 Die Vorschrift des § 90 Abs. 2 S. 4 EStG dient der Verfahrensvereinfachung. Wird die Altersvorsorgezulage nach Eintritt in die Auszahlungsphase gewährt, sind die Auszahlungsleistungen regelmäßig schon berechnet. Um eine – insbesondere im Fall von schon erfolgten Auszahlungen komplexe – Neuberechnung zu vermeiden, wird die Möglichkeit eröffnet, insoweit die Zulagen an ...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.5 Höhe der auszugleichenden Anrechte

Rz. 42 Nach § 120a Abs. 7 Satz 1 in der bis zum 30.6.2024 geltenden Fassung richtet sich die Höhe der auszugleichenden Anrechte nach den Entgeltpunkten, die die Ehegatten/Lebenspartner jeweils in der sog. Splittingzeit (§ 120a Abs. 6) erworben haben, und zwar getrennt nach Entgeltpunkten der allgemeinen Rentenversicherung und Entgeltpunkten der knappschaftlichen Rentenversiche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Beratungsfeld Vermögensbera... / 2.3.1.4 Steuergestaltung durch das Ehegattenmodell der Riester-Rente bei Selbständigen

Die Riester-Rente wurde 2002 eingeführt, um durch zusätzliche private Altersvorsorge-Beiträge die Absenkung des Rentenniveaus aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Riester-Verträge gibt es in unterschiedlichen Form: Banksparplänen mit Umwandlung in eine Rentenversicherung bei Rentenbeginn, klassische Private Rentenversicherungen, Fondsgebundene Rentenversicherun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 922 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten). den landwirtschaftlichen Alterskassen; berufsständischen Versorgungseinrichtung...mehr

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Jansen, SGB VI § 235 Regela... / 2.1 Vor dem 1.1.1964 geborene Versicherte

Rz. 4 Die Übergangsvorschrift des § 235 führt für die vor dem 1.1.1964 und nach dem 31.12.1946 geborenen Versicherten eine stufenweise ansteigende Regelaltersgrenze ein. Die Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 Jahren auf 67 Jahre beginnt mit dem Geburtsjahrgang 1947. Dabei erfolgt die Anhebung ab 2012 zunächst mit Anhebungsstufen von einem Monat pro Geburtsjahr. Bei den Ge...mehr

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FoVo 04/2022, Entgeltumwand... / 2 II. Aus der Entscheidung

BAG lässt pfändungsschädliche Entgeltumwandlung zu Die monatlich von der Beklagten aufgrund der mit der Streitverkündeten vereinbarten Entgeltumwandlung zu zahlende Versicherungsprämie in die von der Beklagten zugunsten der Streitverkündeten abgeschlossene Lebensversicherung (Direktversicherung) gehört nicht zum pfändbaren Einkommen der Streitverkündeten i.S.v. § 850 Abs. 2 Z...mehr

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FoVo 04/2022, Entgeltumwand... / 3 Der Praxistipp

BAG behauptet, begründet aber nicht Die Entscheidung des BAG überzeugt nicht, weil sie dem Schuldner zu Lasten des Gläubigers Manipulationsmöglichkeiten eröffnet. Die Behauptung, es liege mit der Entgeltumwandlung nach Zustellung des PfÜB keine den Kläger benachteiligende Verfügung i.S.v. § 829 Abs. 1 S. 2 ZPO vor, da die Schuldnerin mit der Entgeltumwandlungsvereinbarung von...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.1 Einbeziehung in die Förderung nach dem AVmG

Ein wichtiges Ziel der Reform der Zusatzversorgung war, die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in die staatliche Förderung nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG) beim Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersversorgung einzubeziehen. Mit dem Systemwechsel wurde der Weg für die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung geebnet. Die freiwillige, steuerlich geförderte E...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 6.1 Einbeziehung in die Förderung nach dem AVmG

Ein wichtiges Ziel der Reform der Zusatzversorgung war, die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in die staatliche Förderung nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG) beim Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersversorgung einzubeziehen. Mit dem Systemwechsel wurde der Weg für die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung geebnet. Die freiwillige, steuerlich geförderte E...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / 1. Sekundäre Altersvorsorge

Geht es um die Anerkennung von Beiträgen, die das unterhaltspflichtige Kind für eine ergänzende Altersvorsorge in das Rentensystem der Schweiz eingezahlt hat, ist dessen anerkennungsfähiger Umfang nach Sinn und Zweck der Anerkennung von Aufwendungen zur ergänzenden Altersvorsorge zu bestimmen. Dieser besteht darin, dem Unterhaltspflichtigen trotz seiner dem Grunde nach beste...mehr

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Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Kreis der Beschäftigten, für den die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See die Versicherung in der knappschaftlichen Rentenversicherung durchzuführen hat, ergibt sich im Einzelnen aus §§ 133, 273 Abs. 1, 2 und 4. Ergänzend hierzu regelt § 137 die Durchführung der Versicherung für sonstige Versicherte i. S. d. § 3 Satz 1 Nr. 1, 2, 3, 3a und 4 in der knapp...mehr

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Jansen, SGB VI § 60 Zuordnu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 regelt die Zuordnung von beitragsfreien Anrechnungszeiten sowie einer beitragsfreien Zurechnungszeit zur knappschaftlichen Rentenversicherung, wenn ein Versicherter auch Beiträge zur allgemeinen Rentenversicherung gezahlt hat (sog. Wanderversicherungsfälle) und der letzte Pflichtbeitrag vor der jeweiligen beitragsfreien Zeit zur knappschaftlichen Rentenversicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 936 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören insbesondere Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten. Auch Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten) werden wie die übrigen Renten aus der gesetzlichen Rentenver...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Aufgrund der sog "großen Rentenreform" (vgl Gesetz zur Ergänzung des Altersvermögensgesetzes – AVmEG – vom 21.03.2001, BGBl 2001 I, 403) und der demographischen Entwicklung wird das gesetzliche Rentenniveau in den kommenden Jahrzehnten voraussichtlich weiter sinken. Als Folge dieser Absenkung wird die GRV künftig für viele gesetzlich Versiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 120f Inter... / 2.3 Anrechte ungleicher Art in der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 7 § 120f Abs. 2 legt fest, dass Anrechte der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterschiedlicher Wertigkeit nicht als Anrechte gleicher Art i. S. v. § 10 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG gelten. Zu den Anrechten mit unterschiedlicher Wertigkeit zählen im Einzelnen: Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung, die bis zum 30.6.2024 im Beitrittsgebiet erworben wurden (sog. E...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Versorgungsausgleich / 6.5 Besonderheiten bei DDR-Anwartschaften

Der Versorgungsausgleich ist auch bei einer Scheidung von Ehen durchzuführen, die in der früheren DDR geschlossen worden sind (Art. 234 § 6 EGBGB). Durch die interne Teilung der Versorgungsanrechte kann der Versorgungsausgleich auch bezüglich der in den neuen Bundesländern erworbenen Anrechte durchgeführt werden. Das unterschiedliche Rentenniveau und die Ausgleichsdynamik wi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2.1 Gesetzliche Renten aus dem Inland

Rz. 920 [Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören insbesondere Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten. Auch Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten) werden wie die übrigen Renten aus der gesetzlichen Rentenver...mehr

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Jansen, SGB VI § 135 Nachve... / 2.1 Versicherungsfreie Beschäftigte bei einem Träger der knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 4 Bei Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt besteht gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1 grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Abweichend von diesem Grundsatz bestimmt § 5 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, dass Beamte oder sonstige Beschäftigte (DO-Angestellte) von Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Anspruch auf Versorgung nach be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 3.4.1 Übersicht und Rechtsentwicklung

Rz. 57 Die Zuführungen zum sog. Reservepolster sind neben dem Deckungskapital für die bereits laufenden Leistungen die zweite Größe für die Errechnung des abzugsfähigen Höchstbetrags der Zuwendungen.[1] Mit dem Begriff "Reservepolster" wird die Möglichkeit bezeichnet, neben dem Deckungskapital für die bereits laufenden Leistungen Kapital für die Leistungsanwartschaften anzus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 1.4 Steuerrechtliche Entwicklung

Rz. 8 Die weit zurückreichende Entwicklung der Unterstützungskassen war stets von steuerlichen Regelungen über die Behandlung der Finanzierungsaufwendungen der Trägerunternehmen begleitet.[1] In der Nachkriegszeit findet sich eine erste gesetzliche Regelung im Zuwendungsgesetz v. 26.3.1952.[2] Sie wurde – weil zu weitgehend – 1974 durch den durch das BetrAVG eingeführten § 4...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerfreier Teil der Renten aufgrund der Anpassung des aktuellen Rentenwertes (Ost)

Leitsatz Auch die reguläre Anpassung der Renten anhand des aktuellen Rentenwertes (Ost) gemäß § 255a SGB VI stellt eine regelmäßige Anpassung i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 7 EStG dar und führt nicht zur Neuberechnung des steuerfreien Teils der Altersrente. Normenkette § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Sätze 6 und 7 EStG Sachverhalt Der K...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 41 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. In Abs. 2 wurde Satz 2 zum 7.12.2006 eingefügt durch Art. 1 Nr. 9 des Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 2.12.2006 (BGBl. I ...mehr

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Jung, SGB XII § 41 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 6 Abs. 1 umschreibt (im Anschluss an § 19 Abs. 2 Satz 1) den Personenkreis der Leistungsberechtigten und unterscheidet dabei zwischen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Invalidität). Auf die Leistungen besteht ein individueller Rechtsanspruch (i. S. d. § 194 BGB). In Abs. 2 enthält die Vorschrift die Anspruchsgrundlage für die Leistungen der Grundsiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 79 Grundsatz / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Für alle Zweige der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Renten nach den §§ 63 bis 78a, 88, 88a berechnet und angepasst. Dies hat zur Folge, dass – anders als in dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht – bei Ermittlungen der Entgeltpunkte für Beitragszeiten gemäß § 70 Abs. 1 von einem einheitlichen Durchschnittsentgelt aller Versicherten auszugehen ist, das sich a...mehr

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ZAP 1/2017, Anwaltsmagazin / Steuerliche Hinweise für 2017

Der Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg hat kürzlich einmal zusammengestellt, was im kommenden Jahr auf Steuerpflichtige an Neuregelungen zukommt und auf welche Termine sie achten sollten, um steuerliche Möglichkeiten ausnutzen zu können oder um Nachteile zu vermeiden. Die wichtigsten Tipps sind nachstehend kurz zusammengefasst: Abgabefrist für die Steuererklärung 2016 Auc...mehr

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ZAP 14/2015, Anwaltsmagazin / Neuregelungen im Juli

Im Juli ist wieder eine Reihe von Neuregelungen in Kraft getreten. Eltern haben für neugeborene Kinder jetzt mehr Wahlfreiheit beim Elterngeld und die Altersbezüge für Rentner steigen deutlich. Für Elektroautos gibt es Vorteile beim Parken und für Schuldner gelten höhere Pfändungsfreigrenzen. Im Einzelnen: Elterngeld Plus Seit dem 1. Juli gibt es das neue Elterngeld Plus. Die ...mehr

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ZAP 1/2017, Anwaltsmagazin / Stärkung der betrieblichen Altersversorgung geplant

Die Zukunft der Rente ist ein derzeit politisch stark diskutiertes Thema und dürfte auch den Bundestagswahlkampf im kommenden Jahr bestimmen. Insbesondere nachdem Bundesarbeits- und Sozialministerin Nahles im Herbst Zahlen zur Entwicklung der sozialen Rentenversicherung für die nächsten Jahrzehnte vorgelegt hat, ist einer breiteren Öffentlichkeit vor Augen geführt worden, da...mehr

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Jansen, SGB VI § 82 Rentena... / 2.1 Rentenartfaktoren für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 3 § 82 enthält für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung Rentenartfaktoren, die im Vergleich zu den Rentenartfaktoren für persönliche Entgeltpunkte der allgemeinen Rentenversicherung (§ 67) um ein Drittel höher sind. Mit Wirkung zum 1.1.1992 (Inkrafttreten des SGB VI) ist der Rentenartfaktor in der Rentenformel an die Stelle des "Jahresbetrag...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kein zusätzlicher Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG für nicht aktiv in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte und für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke

Leitsatz 1. Ein Steuerpflichtiger ist nicht berechtigt, seine Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben gemäß § 10a EStG abzuziehen, wenn er nicht mehr "aktiv", sondern lediglich in früheren Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert gewesen ist. 2. Eine Berechtigung zum zusätzlichen Sonderausgabenabzug ergibt sich ebenfalls nicht aus einer bestehenden Pf...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttung: Erdienbarkeit der endgehaltsabhängigen ­Pensionszusage bei mittelbarer Erhöhung infolge von Gehaltssteigerungen

Leitsatz 1. Der von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz, nach dem sich der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft einen Pensionsanspruch innerhalb der verbleibenden Arbeitszeit bis zum vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand noch erdienen muss, gilt sowohl für Erstzusagen einer Versorgungsanwartschaft als auch für nachträgliche Erhöhungen einer bereits ...mehr

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Jansen, SGB VI § 154 Rentenversicherungsbericht, Stabilisierung des Beitragssatzes und Sicherung des Rentenniveaus

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Bestimmung wurde durch das AVmEG v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) neu gefasst und ergänzt. Eine Einfügung erfolgte durch das AVmG v. 26.6.2001 (BGBl. I S. 1310). Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 wurde durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes vom 13.6.2001 (BGBl. I S. 1027) geändert (statt 64 % jetzt 67 %). Der in Abs. 4 vorges...mehr

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Jansen, SGB VI § 154 Renten... / 2.4 Altersgrenzenbericht

Rz. 27 Die Aufrechterhaltung des Mindestsicherungsziels und die Beibehaltung eines konstanten Beitragssatzes sind sozial- und wirtschaftspolitisch wichtige Ziele für den Gesetzgeber. Das ist der Hintergrund für die in Abs. 4 eingeführte neue Berichtspflicht der Bundesregierung ab dem Jahr 2010. Von diesem Zeitpunkt an ist in einem Vierjahresrhythmus dem Gesetzgeber über die ...mehr

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Jansen, SGB VI § 154 Renten... / 2.3 Vorschlagspflicht der Bundesregierung

Rz. 19 Als Konsequenz aus dem erweiterten Rentenversicherungsbericht und entsprechend dem Gesetzesziel in der Überschrift hat die Bundesregierung nach Abs. 3 eine Gesetzesinitiativpflicht, wenn Fehlentwicklungen bezüglich der Beitragsentwicklung und des Altersvorsorgesicherungsniveaus erkennbar werden. Aus wirtschaftspolitischen Gründen ist ein Beitragssatz von 20 % bis zum ...mehr

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Jansen, SGB VI § 154 Renten... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die bisherigen Abs. 1, 2, 3a und 4 wurden in Abs. 1 zusammengefasst. Sie enthalten alle Vorgaben zum bisherigen Rentenversicherungsbericht. Der bisher in Abs. 3 geregelte Ergänzungsbericht findet sich in Abs. 2 und wurde um 2 Ziffern erweitert, die Hinweise geben sollen, inwieweit die Fördermöglichkeiten der freiwilligen zusätzlichen Altersvorsorge greifen. Der neue Abs...mehr

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FF 10/2014, Versorgungsausg... / 1 Gründe:

[1] I. Die beteiligten Eheleute streiten im Scheidungsverbund um Versorgungsausgleich. [2] Der 1961 geborene Ehemann war in der Ehezeit als Garten- und Landschaftsbauarchitekt selbstständig; sein Unternehmen ist mittlerweile insolvent. Zuvor hatte er im Rahmen eines erfolglosen Sanierungsversuchs seine private Altersvorsorge aufgelöst und in das Unternehmen eingebracht. Sonst...mehr

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FF 4/2014, Unterhaltsansprü... / b) Sonstiges Vermögen

Zusätzlich ist ein individuelles Schonvermögen für die Risiken der allgemeinen Lebensführung zu belassen,[92] so dass i.d.R. Vermögen unter 100.000 EUR nicht einzusetzen ist. Zu belassen sind auch Vermögenswerte, z.B. Immobilien, Wertpapiere, deren Nutzungen (Miete, Zinsen) den eigenen Unterhalt sichern.[93] Der Nachteil einer Vermögensverwertung wird nicht dadurch beseitigt...mehr

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Versorgungsausgleich: Berechnung bei der Ärzteversorgung

Kommentar Bei der Berechnung des Versorgungsausgleichs bei Ehescheidung sind grundsätzlich die Besonderheiten der jeweiligen berufsständischen Versorgung zu berücksichtigen: Der Versorgungsausgleich muß unter Berücksichtigung der satzungsmäßigen Unterschiede, gegenüber der Berechnungsmethode bei der Ermittlung des Ehezeitanteils nach der gesetzlichen Rentenversicherung, e...mehr