Fachbeiträge & Kommentare zu Rentenhöhe

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.3 Sonstige Entgeltmeldungen

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
San Marino / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach San Marino entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Hinweis Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Russland / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Russland entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Hinweis Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Rente...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Belarus / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Belarus entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Wichtig Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Rente...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kasachstan / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Kasachstan entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Hinweis Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Ren...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 100 Änderu... / 2.1 Rentenbeginn bei Änderung der Rentenhöhe

Rz. 2 Ändern sich aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen die Voraussetzungen für die Höhe einer Rente (Rentenerhöhung oder -minderung) nach ihrem Beginn, wird durch Abs. 1 bestimmt, dass diese in neuer Höhe grundsätzlich von dem Kalendermonat an geleistet wird, zu dessen Beginn die Änderung wirksam ist. § 100 ergänzt somit die Regelung des § 48 SGB X, denn diese Vorschri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 101 Beginn... / 2.3 Beginn bei durchgeführtem Versorgungsausgleich

Rz. 7 Die Neufassung von Abs. 3, 3 a und 3 b betrifft die Auswirkungen eines nach Rentenbeginn neu durchgeführten, angepassten oder veränderten Versorgungsausgleichs auf den Rentenbezug. Abs. 3 Satz 1 bestimmt, dass ein Versorgungsausgleich grundsätzlich mit sofortiger Wirkung auf die laufende Rente umgesetzt wird. Insoweit ist eine wesentliche Änderung gegenüber dem frühere...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 100 Änderu... / 2.3 Zusammentreffen von Renten und Einkommen

Rz. 8 Bei Abs. 1 Satz 2 handelt es sich um eine gesetzliche Klarstellung. Das in § 100 Abs. 1 Satz 1 verankerte Monatsprinzip gilt nicht, wenn sich die Höhe der Rente aufgrund des Zusammentreffens mit Einkommen ändert. In diesen Fällen ist die Rente taggenau in geänderter Höhe zu leisten. Dadurch werden Versorgungslücken beim Wegfall von Einkommen und Überversorgung beim Hin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 202 Irrtüm... / 2 Rechtspraxis

Rz. 1b Die Beanstandung von Pflichtbeiträgen führt i. d. R. zu Lücken im Versicherungsverlauf, die sich für Versicherte sowohl auf ihre Rentenansprüche (z. B. bei der Prüfung von Wartezeiten oder von versicherungsrechtlichen Voraussetzungen) als auch auf ihre Rentenhöhe negativ auswirken können. Zur Abwendung unerwünschter Rechtsfolgen räumt § 202 Versicherten Dispositionsmö...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 101 Beginn... / 2.4 Rentensplitting nach Rentengewährung

Rz. 10 Durch Abs. 4 wird der Beginn von Auswirkungen in der Rentenhöhe durch Zu- oder Abschläge als Folge eines Rentensplittings bei laufenden Renten geregelt. Abweichend von § 48 SGB X soll den Rentenversicherungsträgern mit der Neuregelung in Abs. 4 die Möglichkeit gegeben werden, die Rentenbescheide der Ehegatten bzw. Lebenspartner auch rückwirkend von dem Kalendermonat a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 102 Befris... / 2.1 Rentenende bei Befristung

Rz. 2 Abs. 1 stellt klar, dass eine befristete Rente spätestens mit Ablauf der Frist endet. Er trifft eine Regelung dahin, dass der Wegfalltermin stets auf das Ende eines Kalendermonats festzusetzen ist. Damit wird auch zum Ausdruck gebracht, dass es eines Entziehungsbescheides (§ 48 SGB X) nicht bedarf. Der Rentenbescheid verliert vielmehr durch Zeitablauf seine Wirkung (§ ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 2.7 Rentenhöhe

Die Rente wegen Erwerbsminderung errechnet sich aus den bis zum Eintritt der jeweiligen Erwerbsminderung zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Nach diesem Zeitpunkt zurückgelegte Zeiten oder danach gezahlte freiwillige Beiträge können für die entsprechende Rente grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden (§ 75 Abs. 2 Satz 1 SGB VI). Die Rente wegen voller Erwerbsminde...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 2.8 Hinzuverdienst

In der gesetzlichen Rentenversicherung wurden zum 1.1.2023 die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und bei Erwerbsminderungsrenten reformiert und im Achten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (8. SGB IV-Änderungsgesetz – 8. SGB IV-ÄndG) geregelt. Im Bereich der Erwerbsminderungsrenten wurden ab 1.1.2023 die Hinzuv...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Erwerbsminderung / 3.4.1 Das Weiterbeschäftigungsverlangen des Arbeitnehmers

Antrag des Beschäftigten Die Beendigung bzw. das Ruhen des Arbeitsverhältnisses ist ausgeschlossen, wenn der Beschäftigte die Weiterbeschäftigung innerhalb von 2 Wochen nach Zugang des Rentenbescheids/Mitteilung des Arbeitgebers schriftlich beantragt und eine solche Weiterbeschäftigung betrieblich möglich ist. Praxis-Tipp Fristbeginn Nach der Rechtsprechung wird die Frist für da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsoptimierung durch... / 2 Rentenhöhe

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind beitragsbezogene Leistungen. Daher ist die Höhe der Rente u. a. von der Höhe der gezahlten Beiträge abhängig. Da Rentenversicherungsbeiträge nur vom beitragspflichtigen Arbeitsentgelt zu berechnen sind, ergeben sich bei einer Vergütungsoptimierung auch Auswirkungen auf die Rentenhöhe. Bei einer Minderung des Bruttogehalts m...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Knappschaftsausgleichsleistung / 2 Rentenhöhe

Die Knappschaftsausgleichsleistung wird im Grunde wie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung berechnet[1], wobei ausschließlich persönliche Entgeltpunkte berücksichtigt werden, die auf eine knappschaftliche Rentenversicherung entfallen. Persönliche Entgeltpunkte aus zusätzlichen Entgeltpunkten für ständige Arbeiten unter Tage (= Leistungszuschlag nach § 85 SGB VI) werden n...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 3 Rentenhöhe

Im Rahmen der Berechnung der Rente für Bergleute[1] werden ausschließlich persönliche Entgeltpunkte berücksichtigt, die auf eine knappschaftliche Rentenversicherung entfallen.[2] Wurden auch Versicherungszeiten in der allgemeinen Rentenversicherung zurückgelegt, sind diese nicht Grundlage der Rente für Bergleute. Allerdings sind sie bei der Gesamtleistungsbewertung zu berück...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Meldung des Entgelts bei Re... / 4 Beitragsberechnung bis zum Rentenbeginn

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung müssen nach Abgabe der Sondermeldung ausschließlich nach dem tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelt berechnet werden. Das gilt auch für die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen U1 und U2.[1] Es spielt keine Rolle, wenn das tatsächliche beitragspflichtige Arbeitsentgelt von dem Arbeitsentgelt abweicht, das ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Knappschaftsausgleichsleistung / 2.2 Keine Zurechnungszeit

Anders als bei einer Erwerbsminderungsrente[1] wird bei der Berechnung der Knappschaftsausgleichsleistung keine Zurechnungszeit berücksichtigt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 3.2 Keine Zurechnungszeit

Dem Vorteil bei der Höhe des maximalen Rentenabschlags von 3,6 %, der bei "normalen" Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bis zu 10,8 % betragen kann[1], steht nachteilig gegenüber, dass die Rente für Bergleute keine Zurechnungszeit enthält.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 9 Anzahl der Beiträge

Es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, jährlich eine bestimmte Anzahl von freiwilligen Beiträgen zu zahlen. Versicherte können selbst bestimmen, für welche Monate sie Beiträge entrichten möchten. Es darf allerdings pro Monat auch nur ein Beitrag – also höchstens 12 Beiträge pro Kalenderjahr – gezahlt werden. Da sich aber Beitragslücken nachteilig auf die Rentenhöhe bz...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Knappschaftsausgleichsleistung / 2.1 Rentenartfaktor und Rentenabschläge

Der Rentenartfaktor bei der Knappschaftsausgleichsleistung für persönliche Entgeltpunkte in der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt 1,3333.[1] Der Zugangsfaktor beträgt 1,0. Das bedeutet, es fallen keine Rentenabschläge an, selbst wenn die Knappschaftsausgleichsleistung frühestmöglich nach Vollendung des 55. Lebensjahres beansprucht wird.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragsnachentrichtung / Zusammenfassung

Begriff Aufgrund rückwirkender Tarif- oder Einzelverträge können Arbeitsentgelte nachträglich ausgezahlt werden. Die Nachzahlungen sind bei der Beitragsberechnung entsprechend zu berücksichtigen. Zur Rentenversicherung besteht für bestimmte Personengruppen die Möglichkeit, Rentenversicherungsbeiträge für die Vergangenheit nachzuzahlen. Mit einer Nachzahlung kann ein Rentenan...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 3.1 Rentenartfaktor und Rentenabschläge

Der Rentenartfaktor bei der Rente für Bergleute für persönliche Entgeltpunkte in der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt 0,5333 und für persönliche Entgeltpunkte aus zusätzlichen Entgeltpunkten für ständige Arbeiten unter Tage (= Leistungszuschlag nach § 85 SGB VI) 1,3333.[1] Wird die Rente für Bergleute vorzeitig in Anspruch genommen, sind über den verminderten Zuga...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 3.3 Höhere Knappschaftsausgleichsleistung

Besteht neben einem Anspruch auf Rente für Bergleute auch Anspruch auf die Knappschaftsausgleichsleistung [1], dürfte letztere Leistung in der Regel höher sein als die Rente für Bergleute. Zwar wird auch die Knappschaftsausgleichsleistung ohne Berücksichtigung einer Zurechnungszeit und sogar – anders als die Rente für Bergleute – ohne Hinzurechnung eines Leistungszuschlags fü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Der Arbeitgeber hat bei einer versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zu zahlen. Der vom Arbeitgeber zu tragende Beitrag beträgt 15 % des Entgelts. Für Beschäftigte im Privathaushalt trägt der Arbeitgeber 5 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung. Hinweis Rentenvorteile durch Zahlung der Pauschalbeiträge Durc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 5 Rechtsgrundlagen

Der Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung beruht herkömmlich grundsätzlich auf einer freiwilligen Zusage des Arbeitgebers. In Betracht kommen dabei sämtliche arbeitsrechtlichen Anspruchsgrundlagen sowohl individual- als auch kollektivarbeitsrechtlicher Art. Das Gesetz selbst nennt in § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG ausdrücklich auch die betriebliche Übung und den allgem...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.1.2 Entscheidung des Gerichts

Rz. 8 Ob von der Möglichkeit, durch Grundurteil nach Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 Gebrauch gemacht wird, steht im Ermessen des Gerichts ("kann") (vgl. BSG, Urteil v. 17.4.2007, B 5 RJ 30/05 R, SGb 2008 S. 250, 251; BSGE 61 S. 217). Wenn die Leistungshöhe ohne weiteres festzustellen ist, wird es zur Zahlung in genau bestimmter Höhe verurteilen. Wegen der Schwierigkeit der Rentenberec...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Alterssicherung der Landwirte / 4 Rentenhöhe/Fortschreibung

Die Renten der Alterssicherung der Landwirte wird, vergleichbar der Rentenversicherung, nach einer Rentenformel berechnet.[1] Die monatliche Rente ergibt sich aus der Multiplikation des jeweiligen allgemeinen Rentenwerts (West) bzw. (Ost)[2], dessen Fortschreibung an die Veränderung des aktuellen Rentenwerts (West) bzw. (Ost) der Rentenversicherung gekoppelt ist, mit dem Renten...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Regelaltersrente / 3 Zuschlag bei späterem Rentenbeginn/Teilrentenbezug

Die Regelaltersrente erhöht sich über den sog. Zugangsfaktor um einen Zuschlag, wenn sie trotz des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen nicht in Anspruch genommen wird. Dieser Zuschlag beträgt pro Monat des hinausgeschobenen Rentenbeginns 0,5 % der Rente (6 % pro Jahr). Praxis-Beispiel Zuschlag bei späterem Rentenbeginn Betrag der Altersrente: 800 EUR (brutto) Eine Regelalte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gebietsgleichstellung / 3 Rentenversicherung

Im Bereich der Rentenversicherung gibt es Gleichstellungsvorschriften sowohl in der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 als auch in den Staaten, mit denen ein Abkommen über Soziale Sicherheit im Bereich der Rentenversicherung besteht. Die Gleichstellung betrifft die gegenseitige Anerkennung von Versicherungszeiten für die Erfüllung von Wartezeiten und die en...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Informationen der Rentenver... / 2 Rentenauskunft

Durchschnittlich besteht eine Rentenauskunft einschließlich der Berechnungsanlagen aus ganzen 24 DIN-A4-Seiten. Um hier den Überblick behalten zu können, sind die wesentlichen Informationen aus den ersten beiden Seiten ersichtlich. Hier werden die aktuelle Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente, der aktuelle Stand einer monatlichen Altersrente und die Höhe einer bis zur Voll...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Auskunfts- und Beratungspfl... / 1.2 Beratung

Jeder Bürger hat grundsätzlich Anspruch auf richtige und umfassende (individuelle) Beratung über seine Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch. Zuständig sind die jeweiligen Leistungsträger, denen gegenüber der Bürger Rechte geltend macht oder denen er gegenüber Pflichten zu erfüllen hat. So kann z. B. vom Rentenversicherungsträger eine Auskunft über die Rentenhöhe[1]...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenrechtliche Zeiten / 2 Beitragsfreie Zeiten

Zu den beitragsfreien Zeiten zählen Anrechnungszeiten [1] Zurechnungszeit Ersatzzeiten Sie zählen für die Wartezeit (Anrechnungszeiten und Zurechnungszeit nur bei der Wartezeit von 35 Jahren), können für die besonderen Anspruchsvoraussetzungen bei den Renten wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung und der Altersrente (wegen Arbeitslosigkeit) Bedeutung haben, bestimmen neben Be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Multilaterale und bilateral... / 2.4 Welche Absicherungen benötigt mein Arbeitnehmer?

Zur Beantwortung dieser Frage muss bereits geklärt sein, welche Rechtsvorschriften auf den Arbeitnehmer angewandt werden. Wird der Arbeitnehmer in einen EU/EWR-Staat oder in die Schweiz entsandt, gelten für den Arbeitnehmer die Rechtsvorschriften in allen Sozialversicherungszweigen weiter. Wird der Arbeitnehmer in einem Staat beschäftigt, mit dem ein Abkommen über Soziale Si...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entsendung: Leistungen und ... / 3.1 Staaten, mit denen ein Abkommen besteht

Wird ein Arbeitnehmer in einem Staat, mit dem ein Abkommen besteht, beschäftigt, ist eine zusätzliche Absicherung im Bereich der Rentenversicherung grundsätzlich nicht erforderlich, da die ausländischen Versicherungszeiten anerkannt werden und der Arbeitnehmer im Rentenalter entweder 2 Renten (eine deutsche und eine ausländische Rente) erhält oder die ausländischen Zeiten be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Informationen der Rentenver... / 2.1.1 Auskunft über den Beitragsaufwand zum Ausgleich einer Rentenminderung

Altersrenten, die vorzeitig in Anspruch genommen werden, erhalten eine Rentenminderung in Höhe von 0,3 % der vorzeitigen Inanspruchnahme. Um die durch diese Minderung entstehende Versorgungslücke wieder zu schließen, kann eine Ausgleichszahlung geleistet werden. Um eine Ausgleichszahlung zu leisten, muss zunächst eine besondere Rentenauskunft beim Rentenversicherungsträger b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vermächtnisrecht / 3. Grundbuchrechtliche Absicherung des Rentenvermächtnisses

Rz. 121 Die Zahlungspflicht des Rentenvermächtnisses kann durch eine im Grundbuch einzutragende Reallast abgesichert werden. Die Reallast kann ebenso per Vermächtnis gewährt werden. Dadurch erhält der Vermächtnisnehmer neben seinem schuldrechtlichen Anspruch auf Zahlung der Rente, einen dinglichen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das belastete Grundstück gem. ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Vergleichbare Leistungen für Kinder (§ 65 EStG)

Rz. 30 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 KiG wird grundsätzlich nicht gezahlt, wenn an irgendeine Person – also nicht unbedingt an den Berechtigten – für das Kind andere Leistungen erbracht werden oder auf entsprechenden Antrag zu zahlen wären, die dem KiG gleichkommen (§ 65 Abs 1 Satz 1 EStG). Solche anderen vergleichbaren Leistungen sind: Rz. 31 Stand: EL 136 – ET: 11/2023mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mexiko / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Mexiko entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Wichtig Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Renten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vereinigte Arabische Emirate / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung in die VAE entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Wichtig Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Rentenv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Katar / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Katar entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Wichtig Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Rentenv...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vatikanstadt und Heiliger S... / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung in die Vatikanstadt entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Hinweis Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sri Lanka / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Sri Lanka entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Wichtig Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Saudi-Arabien / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Saudi-Arabien entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Wichtig Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nordzypern / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Nordzypern entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Hinweis Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Ren...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Usbekistan / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Usbekistan entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Wichtig Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Argentinien / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Argentinien entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Wichtig Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der R...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Andorra / 1.4 Rentenversicherung

Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Ausstrahlung nach Andorra entsandt, unterliegt er weiterhin den deutschen Rechtsvorschriften. Dies gilt auch im Bereich der Rentenversicherung. Hinweis Einkommensniveau beachten Grundsätzlich ist der Abschluss einer privaten Rentenversicherung nicht notwendig, da im Rahmen einer Ausstrahlung weiterhin eine Absicherung im Bereich der Renten...mehr