Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / 1.2.9 Rentner

Das Ende der Mitgliedschaft von versicherungspflichtigen Rentnern ist grundsätzlich an die Dauer des Rentenbezugs geknüpft. Sie fällt mit Ablauf des Monats weg, für den die Rente letztmalig gezahlt wird. Wird die Rente eingestellt oder entzogen, endet die Mitgliedschaft mit dem Ablauf des Monats, in dem der Wegfall oder der Entzug der Rente unanfechtbar geworden ist. Wird di...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragsschuldner / 4 Beiträge in Abhängigkeit der Kinderzahl in der Pflegeversicherung

Kinderlose Versicherte, die 23 Jahre oder älter sind, müssen in der sozialen Pflegeversicherung einen Beitragszuschlag und somit höhere Beiträge hinnehmen als Versicherte mit Kindern. Seit dem 1.7.2023 beträgt der Beitragszuschlag für Kinderlose 0,6 % (bis 30.6.2023: 0,35 %), wodurch sich der Beitragssatz für Kinderlose bis zum 31.12.2024 von 3,4 % auf 4,0 % erhöhte (bis 30....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mitgliedschaft / Zusammenfassung

Begriff In der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung ist neben der Versicherungspflicht und der Versicherungsberechtigung (freiwillige Versicherung) auch die Dauer (Beginn und Ende) des Versicherungsverhältnisses gesetzlich geregelt. Da die Dauer des Versicherungsverhältnisses auch Zeiten ohne Beitragsleistung erfasst, spricht das Gesetz hie...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 11 Sozialkennzahlen / 2.1 Allgemeine Merkmale (VSME.39 f.)

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.7 Ersatztatbestände nach § 1 Abs. 2 GrEStG

Rz. 61 Gem. § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Erwerbsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Dieser selbstständige und – gegenüber den Tatbeständen in § 1 Abs. 1 GrEStG – subsidiäre (Ersatz-)Tatbestand kann ohne Rüc...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.2 Anspruchsvoraussetzungen

Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation ist für Versicherte in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung gegeben, wenn eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation von einem Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, einer Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder ei...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.2.2 Bewilligung durch einen Sozialleistungsträger

Die Maßnahme muss nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EFZG durch einen Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder einen sonstigen Sozialleistungsträger bewilligt worden sein. Der Arbeitnehmer muss also einen förmlichen Bewilligungsbescheid des Sozialleistungsträgers vorweisen können. Die Bewilligung muss zudem...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkung unter Auflage – B... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Gerhard Bruschke, StB[*] Insbesondere bei der Übergabe von Grundstücken i.R. einer vorweggenommenen Erbfolge tauchen immer wieder Fälle auf, in denen ein Grundstück an Angehörige oder sonstige nahestehende Personen formell unentgeltlich übertragen wird. Dabei wird i.d.R. vereinbart, dass sich der Übergeber bestimmte Rechte vorbehält, die ihm je nach vertraglicher ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkung unter Auflage – B... / c) Grunderwerbsteuer

Bei der Grunderwerbsteuer unterliegen Grundstücksübergänge im Wege einer Schenkung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG grundsätzlich der Grunderwerbsteuer. Allerdings sind Grundstücksschenkungen i.S.d. ErbStG nach § 3 Nr. 2 GrEStG von der Besteuerung ausgenommen. Das gilt allerdings nicht hinsichtlich des Wertes für Auflagen, die bei der Schenkungsteuer abzugsfähig sind (§ 3 Nr. 2 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 1. Freigebige Zuwendungen/vorweggenommene Erbfolge

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Jung, SGB VII § 57 Erhöhung... / 2.4 Rente aus der Rentenversicherung

Rz. 10 Ein Anspruch auf Leistung einer Erhöhung der Rente wegen Schwerverletzteneigenschaft besteht bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen nur, wenn der Versicherte tatsächlich keinen Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Nach dem Wortlaut gehören hierzu sämtliche Renten nach dem SGB VI, also Renten wegen Alters (§§ 35 ff. SGB VI), Renten wegen v...mehr

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Jung, SGB VII § 62 Rente al... / 2.3 Beginn der Rente auf unbestimmte Zeit

Rz. 11 Wird die vorläufige Entschädigung nicht innerhalb des 3-Jahres-Zeitraums abgeändert, entzogen oder als Rente auf unbestimmte Zeit festgestellt, wird sie kraft Gesetzes zur Rente auf unbestimmte Zeit. Bei der Berechnung des 3-Jahres-Zeitraums zählt der Tag des Versicherungsfalls nicht mit (§ 26 SGB X, § 188 BGB).mehr

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Jung, SGB VII § 62 Rente al... / 2.2 Rente auf unbestimmte Zeit

Rz. 7 Wird im Anschluss an eine vorläufige Entschädigung eine erstmalige Feststellung der Rente auf unbestimmte Zeit vorgenommen, ist der Unfallversicherungsträger nicht an die festgestellte MdE-Höhe der vorläufigen Entschädigung gebunden. Denn hier ist ausschließlich aufgrund des gegenwärtigen Befundes der Verletzungsfolgen und unter Berücksichtigung etwa eingetretener Anpa...mehr

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Jung, SGB VII § 59 Höchstbe... / 2.1 Mehrere Renten

Rz. 3 Nach dem Wortlaut handelt es sich nur um Renten an den Versicherten selbst, also nicht um Hinterbliebenenrenten (vgl. hierzu § 70) und auch nicht um Renten anderer Sozialleistungsträger. Während nach dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht nur Dauerrenten zu kürzen waren, findet sich jetzt nur noch der Hinweis auf eine Rente. Damit werden nunmehr auch vorläufige Entschä...mehr

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Jung, SGB VII § 59 Höchstbe... / 2.4 Abgefundene Renten

Rz. 10 Ist die Rente des Versicherten abgefunden worden, ist die Rente rechnerisch mit dem Betrag zu berücksichtigen, der ohne die Abfindung im gegenwärtigen Zeitpunkt, also einschließlich der Rentenanpassung nach § 95, zu zahlen wäre.mehr

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Jung, SGB VII § 60 Minderun... / 2.3 Kürzung der Rente

Rz. 5 Gekürzt wird die Rente, die für den Versicherungsfall gezahlt wird, der ursächlich für die Heimpflege ist. Bei Bezug mehrerer Renten können also die anderen Renten nicht gekürzt werden, es sei denn, mehrere Versicherungsfälle tragen zur Heimpflege bei. Dann können auch diese gekürzt werden. Die Gesamtsumme der mehreren Kürzungen darf dabei aber nicht höher sein, als di...mehr

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Jung, SGB VII § 61 Renten für Beamte und Berufssoldaten

1 Allgemeines Rz. 1 Die Kommentierung berücksichtigt die bis zum 31.12.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen, zuletzt durch das Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuregelung des Soldatenversorgungsrechts v. 20.8.2021 (BGBl. I S. 3932) mit Wirkung zum 1.1.2025. Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine besondere Rentenauszahlungsregelung für Beamte und...mehr

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Jung, SGB VII § 62 Rente als vorläufige Entschädigung

1 Allgemeines Rz. 1 Die Kommentierung berücksichtigt die bis zum 31.12.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen, zuletzt durch das Gesetz v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997. Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Feststellung der Rente innerhalb der ersten 3 Jahre nach dem Versicherungsfall. Während innerhalb dieser 3 Jahre die Rente begrifflich als vorläufige Entsc...mehr

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Jung, SGB VII § 57 Erhöhung der Rente bei Schwerverletzten

1 Allgemeines Rz. 1 Die Kommentierung berücksichtigt die bis zum 31.12.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen, zuletzt durch das Gesetz v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997. Rz. 2 Die Vorschrift enthält die Definition des Begriffs des Schwerverletzten. Zweck der Vorschrift ist es, dem Versicherten, der infolge eines Versicherungsfalls aus dem Erwerbsleben aus...mehr

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Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 2.3 Rente

Rz. 8 Da bei der Rentenbemessung im Einzelfall nicht nach den Entschädigungszwecken unterschieden wird, ist die Rente abstrakt festzustellen, sodass es eines konkret eingetretenen Schadens nicht bedarf. Es ist daher unerheblich, ob der Versicherte aufgrund der verbliebenen Folgen des Versicherungsfalls einen tatsächlichen Einkommensverlust erleidet. Gerade bei geringen Verle...mehr

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Jung, SGB VII § 56 Vorausse... / 2.11 Höhe der Rente

Rz. 31 Berechnungsgrundlagen für die Höhe der zu gewährenden Rente ist neben dem Jahresarbeitsverdienst (vgl. §§ 81 ff.) die Höhe der aus dem Versicherungsfall resultierenden MdE. Bei völligem Verlust der Erwerbsfähigkeit durch Folgen eines Versicherungsfalls (MdE = 100 %) ist dem Versicherten die Vollrente zu gewähren, die zwei Drittel des maßgeblichen Jahresarbeitsverdiens...mehr

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Jung, SGB VII § 62 Rente al... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Kommentierung berücksichtigt die bis zum 31.12.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen, zuletzt durch das Gesetz v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997. Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Feststellung der Rente innerhalb der ersten 3 Jahre nach dem Versicherungsfall. Während innerhalb dieser 3 Jahre die Rente begrifflich als vorläufige Entschädigung fest...mehr

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Jung, SGB VII § 62 Rente al... / 2.1 Vorläufige Entschädigung

Rz. 5 Die Feststellung einer Rente auf unbestimmte Zeit setzt voraus, dass sich in den Folgen des Versicherungsfalls ein stabiler Dauerzustand eingestellt hat. Ist dies nicht der Fall, soll für die ersten 3 Jahre nach dem Versicherungsfall zunächst eine vorläufige Entschädigung festgestellt werden. "Vorläufig" bezieht sich mithin nur auf die Minderung der Erwerbsfähigkeit. D...mehr

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Jung, SGB VII § 58 Erhöhung der Rente bei Arbeitslosigkeit

1 Allgemeines Rz. 1 Die Kommentierung berücksichtigt die bis zum 31.12.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen, zuletzt durch Art. 12 Abs. 10 des Bürgergeld-Gesetzes v. 16.12.2022 (BGBl. I S. 2328) mit Wirkung zum 1.1.2023. Rz. 2 Hat der Versicherte infolge des Versicherungsfalls seinen Arbeitsplatz verloren, werden seine finanziellen Einbußen durch den Unfallversicherungsträge...mehr

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Jung, SGB VII § 59 Höchstbetrag bei mehreren Renten

1 Allgemeines Rz. 1 Die Kommentierung berücksichtigt die bis zum 31.12.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen, zuletzt durch das Gesetz v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997. Rz. 2 Da die Erwerbsfähigkeit des Versicherten bei jedem Unfall mit 100 angenommen wird (vgl. hierzu Komm. zu § 56) und die durch den Versicherungsfall herbeigeführte Minderung der Erwerb...mehr

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Jung, SGB VII § 61 Renten f... / 2.2 Dienst- oder Versorgungsbezüge

Rz. 7 Dass die Rente nur insoweit zu zahlen ist, als sie die Dienst- oder Versorgungsbezüge übersteigt, liegt darin begründet, dass erst ab diesem Zeitpunkt ein soziales Schutzbedürfnis besteht. Denn der Beamte, der trotz seines außerdienstlichen Versicherungsfalls dienstfähig bleibt, erleidet hierdurch im Allgemeinen keine wirtschaftlichen Einbußen, da ihm nach den Grundsät...mehr

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Jung, SGB VII § 62 Rente al... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vorläufige Entschädigung Rz. 5 Die Feststellung einer Rente auf unbestimmte Zeit setzt voraus, dass sich in den Folgen des Versicherungsfalls ein stabiler Dauerzustand eingestellt hat. Ist dies nicht der Fall, soll für die ersten 3 Jahre nach dem Versicherungsfall zunächst eine vorläufige Entschädigung festgestellt werden. "Vorläufig" bezieht sich mithin nur auf die Minde...mehr

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Jung, SGB VII § 57 Erhöhung... / 2.3 Erhöhung der Rente bei schwerverletzten Kindern, Schülern und Studierenden

Rz. 9 Die Schwerverletztenzulage wird grundsätzlich auch bei Versicherungsfällen von Kindern in Kindergärten, Schülern und Studierenden geleistet. Umstritten ist, ob im Hinblick auf Kinder und Schüler eine Einschränkung dahingehend zu erfolgen hat, dass die Erhöhung erst zu einem Zeitpunkt vorzunehmen ist, zu dem Kinder oder Schüler voraussichtlich in der Lage gewesen wären,...mehr

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Jung, SGB VII § 61 Renten f... / 2 Rechtspraxis

2.1 Rentenanspruch von Beamten Rz. 5 Nach § 30 BeamtVG wird Unfallfürsorge nur bei Dienstunfällen gewährt. Damit ist klargestellt, dass sich der Versicherungsfall bei einer außerdienstlichen Tätigkeit, aber während der aktiven Zeit als Beamter oder Berufssoldat ereignet haben muss. Ereignet sich der Versicherungsfall vor Aufnahme der Tätigkeit als Beamter oder Berufssoldat, i...mehr

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Jung, SGB VII § 62 Rente al... / 2.4 Anhörung

Rz. 12 Soll die Rente auf unbestimmte Zeit niedriger als die Rente als vorläufige Entschädigung festgestellt oder ganz abgelehnt werden, hat eine Anhörung des Versicherten nach § 24 SGB X zu erfolgen. Eine fehlende Anhörung kann noch bis zur letzten gerichtlichen Tatsacheninstanz nachgeholt und der Anhörungsmangel damit gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 3 SGB X geheilt werden (BSG, Urte...mehr

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Jung, SGB VII § 61 Renten f... / 2.4 Dienstunfähigkeit infolge des Versicherungsfalls

Rz. 9 Auch wenn der Beamte infolge des Versicherungsfalls sein Dienstverhältnis aufgeben muss, soll er keine günstigere Rechtsstellung erlangen, als wenn er durch einen Dienstunfall dienstunfähig geworden wäre. Die Rente gelangt deshalb nur in der Höhe zur Auszahlung, als sie zusammen mit den Versorgungsbezügen, deren Höhe die Dienstbehörde für den Unfallversicherungsträger ...mehr

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Jung, SGB VII § 61 Renten f... / 2.1 Rentenanspruch von Beamten

Rz. 5 Nach § 30 BeamtVG wird Unfallfürsorge nur bei Dienstunfällen gewährt. Damit ist klargestellt, dass sich der Versicherungsfall bei einer außerdienstlichen Tätigkeit, aber während der aktiven Zeit als Beamter oder Berufssoldat ereignet haben muss. Ereignet sich der Versicherungsfall vor Aufnahme der Tätigkeit als Beamter oder Berufssoldat, ist die Vorschrift mithin nicht...mehr

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Jung, SGB VII § 59 Höchstbe... / 2.2 Höhe und Berechnung der Kürzung

Rz. 4 Werden aus verschiedenen Versicherungsfällen zeitgleich mehrere Renten auf unbestimmte Zeit gewährt, sind sie dergestalt zu kürzen, dass sie 2/3 des höchsten der Jahresarbeitsverdienste, die diesen Renten zugrunde liegen, nicht übersteigen dürfen. Hierbei sind zunächst die Jahresbeträge der einzelnen Renten zusammenzurechnen und anschließend der höchste Jahresarbeitsve...mehr

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Jung, SGB VII § 61 Renten f... / 2.5 Hinterbliebene

Rz. 10 Hat der Versicherungsfall zum Tod des Beamten geführt und besteht ein Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen nach §§ 65 ff., gelten die vorstehenden Ausführungen mit der Maßgabe entsprechend, dass an Stelle der Dienst- und Versorgungsbezüge des Beamten die Hinterbliebenenbezüge treten.mehr

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Jung, SGB VII § 61 Renten f... / 3 Rechtsprechung

Rz. 12 BSG, Urteil v. 30.10.1964, 2 RU 114/62. BSG, Urteil v. 31.10.1978, 2 RU 87/76. BSG, Urteil v. 27.3.1990, 2 RU 43/89. Bay LSG, Urteil v. 20.3.2012, L 3 U 92/11. BSG, Urteil v. 6.8.1986, 5a RKnU 4/85.mehr

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Jung, SGB VII § 61 Renten f... / 2.6 Berufssoldaten

Rz. 11 Für Berufssoldaten gelten die vorstehenden Ausführungen mit der Maßgabe entsprechend, dass an die Stelle des Unfallausgleichs der Ausgleich nach § 11 Soldatenentschädigungsgesetz tritt. Das Unfallruhegehalt für Berufssoldaten ergibt sich aus § 27 Soldatenversorgungsgesetz.mehr

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Jung, SGB VII § 57 Erhöhung... / 2.1 Schwerverletzter

Rz. 5 Hat der Versicherte Anspruch auf eine Rente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von wenigstens 50 % oder mehrere Renten aus der Unfallversicherung, die zusammen einen Vom-Hundert-Satz von wenigstens 50 ergeben, ist er Schwerverletzter i. S. d. Vorschrift. Zusammengerechnet werden hier aber nur Renten aus der Unfallversicherung, nicht aber aus anderen Zweigen der ...mehr

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Jung, SGB VII § 58 Erhöhung... / 2.4 Anrechnung und Beschränkung der Erhöhung

Rz. 15 Der Erhöhungsbetrag bleibt bei der Gewährung von Bürgergeld unberücksichtigt (BSG, Urteil v. 6.12.2007, B 14/7b AS 20/07 R). Die Nichtberücksichtigung des Erhöhungsbetrages beim Arbeitslosengeld ist in §§ 155, 156 SGB III geregelt, da der Erhöhungsbetrag nämlich kein Einkommen bzw. keine anrechenbare Sozialleistung ist. Rz. 16 Erfüllt der Versicherte alle Voraussetzung...mehr

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Jung, SGB VII § 57 Erhöhung... / 2.5 Erhöhungsbetrag

Rz. 12 Der Erhöhungsanteil hat nicht den Charakter einer Zulage, sondern ist vielmehr Bestandteil der Rente. Bessern sich die Folgen des Versicherungsfalls und verliert der Versicherte dadurch seine Schwerverletzteneigenschaft, entfällt die Erhöhung. Rz. 13 Bei der Berechnung des Erhöhungsbetrages ist nicht der Vomhundertsatz der Minderung der Erwerbsfähigkeit um 10 % zu erhö...mehr

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Jung, SGB VII § 59 Höchstbe... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Kommentierung berücksichtigt die bis zum 31.12.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen, zuletzt durch das Gesetz v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997. Rz. 2 Da die Erwerbsfähigkeit des Versicherten bei jedem Unfall mit 100 angenommen wird (vgl. hierzu Komm. zu § 56) und die durch den Versicherungsfall herbeigeführte Minderung der Erwerbsfähigkeit (M...mehr

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Jung, SGB VII § 58 Erhöhung... / 2.2 Berechnung des Erhöhungsbetrags

Rz. 10 Der Versicherte ist so zu stellen, wie er bei dem Bezug von Übergangsgeld nach § 50 stehen würde. Die Rente (ein Rentenanspruch nach § 56 muss grundsätzlich bestehen) und das Arbeitslosengeld bzw. das Bürgergeld sind zusammenzurechnen. Dieser Betrag ist mit dem sich aus der fiktiven Berechnung nach § 50 ergebenden Übergangsgeld zu vergleichen und die Rente um diesen U...mehr

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Jung, SGB VII § 62 Rente al... / 3 Rechtsprechung

Rz. 13 BSG, Urteil v. 21.3.1974, 8 RU 59/73. LSG Hessen, Urteil v. 12.2.1969, L 3 U 1279/68. BSG, Urteil v. 21.3.1974, 8/2 RU 55/72. LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.7.2016, L 3 U 175/16. BSG, Urteil v. 16.3.2010, B 2 U 2/09 R. BSG, Urteil v. 19.12.2013, B 2 U 1/13 R. BSG, Urteil v. 5.2.2008, B 2 U 6/07 R. BSG, Urteil v. 3.1.2024, B 2 U 13/22 R.mehr

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Jung, SGB VII § 61 Renten f... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Kommentierung berücksichtigt die bis zum 31.12.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen, zuletzt durch das Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuregelung des Soldatenversorgungsrechts v. 20.8.2021 (BGBl. I S. 3932) mit Wirkung zum 1.1.2025. Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine besondere Rentenauszahlungsregelung für Beamte und Berufssoldat...mehr

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Jung, SGB VII § 61 Renten f... / 2.3 Unfallausgleich

Rz. 8 Nach § 35 BeamtVG wird einem verletzten Beamten, der infolge des Dienstunfalls in seiner Erwerbsfähigkeit länger als 6 Monate um mindestens 25 % gemindert ist, für die Dauer dieses Zustandes neben den Dienstbezügen als Unfallausgleich ein Betrag in Höhe der Grundrente nach § 31 Abs. 1 bis 3 i. V. m. § 30 Abs. 1 Satz 2 HS 2 BVG gewährt. Der Beamte erhält daher unabhängi...mehr

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Jung, SGB VII § 59 Höchstbe... / 2.3 Rentenansprüche vor dem 1.7.1963

Rz. 9 § 584 RVO galt nicht für Versicherungsfälle, die vor dem Inkrafttreten des UVNG am 1.1.1963 eingetreten waren (vgl. Art. 4, § 1, § 2 Abs. 1 UVNG). Daher können Renten aus Versicherungsfällen vor dem 1.7.1963 nicht gekürzt werden. Bei der Prüfung jedoch, ob der Höchstbetrag überschritten wird und eine weitere Rente zu kürzen ist, sind sie aber zu berücksichtigen.mehr

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Jung, SGB VII § 58 Erhöhung... / 2.3 Dauer der Erhöhung

Rz. 14 Die Rentenerhöhung beginnt mit der versicherungsfallbedingten Einkommenslosigkeit und wird für längstens 2 Jahre nach dem Beginn der Rente gewährt. Tritt die Einkommenslosigkeit später ein, ist die Erhöhung trotzdem längstens auf 2 Jahre nach dem Beginn der Rente beschränkt (vgl. Ricke, in: BeckOGK, SGB VII, § 58 Rz. 13).mehr

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Jung, SGB VII § 57 Erhöhung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Kommentierung berücksichtigt die bis zum 31.12.2025 erfolgten gesetzlichen Änderungen, zuletzt durch das Gesetz v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997. Rz. 2 Die Vorschrift enthält die Definition des Begriffs des Schwerverletzten. Zweck der Vorschrift ist es, dem Versicherten, der infolge eines Versicherungsfalls aus dem Erwerbsleben ausscheiden muss...mehr

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Jung, SGB VII § 57 Erhöhung... / 2.2 Infolge des Versicherungsfalls

Rz. 6 Zwischen dem Vorliegen eines Versicherungsfalls und der Unmöglichkeit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Bei der Prüfung dieser Anspruchsvoraussetzung ist von der für die gesetzliche Unfallversicherung maßgebenden Kausalitätslehre der rechtlich wesentlichen Bedingung auszugehen. Die Gewährung einer Schwerverletztenzulage i...mehr

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Jung, SGB VII § 58 Erhöhung... / 3 Rechtsprechung

Rz. 18 BSG, Urteil v. 27.8.1969, 2 RU 195/66. BSG, Urteil v. 31.1.1989, 2 RU 63/87. BSG, Urteil v. 23.6.1977, 8 RU 88/76. BSG, Urteil v. 26.7.1973, 8/2 RU 10/70. BSG, Urteil v. 6.12.2007, B 14/7b AS 20/07 R.mehr

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Jung, SGB VII § 59 Höchstbe... / 2 Rechtspraxis

2.1 Mehrere Renten Rz. 3 Nach dem Wortlaut handelt es sich nur um Renten an den Versicherten selbst, also nicht um Hinterbliebenenrenten (vgl. hierzu § 70) und auch nicht um Renten anderer Sozialleistungsträger. Während nach dem bis zum 31.12.1996 geltenden Recht nur Dauerrenten zu kürzen waren, findet sich jetzt nur noch der Hinweis auf eine Rente. Damit werden nunmehr auch ...mehr