Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Belastungserprobung

Begriff Belastungserprobung ist eine Leistung der medizinischen Rehabilitation. Sie dient dazu, die gesundheitliche Belastbarkeit für eine spätere berufliche Bildungsmaßnahme oder Arbeitstätigkeit festzustellen. Dazu gehören Analysen der intellektuellen Fähigkeiten des behinderten Menschen zur psychischen Belastbarkeit, zu Einsatzmöglichkeiten am Arbeitsplatz und zu Einschränk...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitstherapie

Begriff Die Arbeitstherapie ist eine Leistung der medizinischen Rehabilitation. Versicherte mit psychischen Störungen, körperlichen oder geistigen Behinderungen werden stufenweise an die Grundanforderungen des Arbeitslebens herangeführt. Die Arbeit wird hierbei als therapeutisches Mittel eingesetzt. Grundarbeitsfähigkeiten werden erworben oder gebessert, um eine Krankheit geziel...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Geldleistungen

Begriff Sozialleistungen werden u. a. als Geldleistungen erbracht. Sie sind in einmalige oder laufende Geldleistungen zu unterscheiden. Zu den einmaligen Geldleistungen gehören z. B. Kostenerstattungen anstelle von Sach- oder Dienstleistungen, Zuschüsse zum Zahnersatz, Zuschüsse zu ambulanten Vorsorgeleistungen. Laufende Geldleistungen werden wiederkehrend und zeitlich befristet...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersrente für Landwirte

Begriff Die Altersrente für Landwirte ist eine Versicherungsleistung für den Personenkreis der Landwirte. Sie ist der Rente für Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar. Die Altersrente für Landwirte zählt weder lohnsteuer- noch sozialversicherungsrechtlich zum Arbeitsentgelt. Sie gehört zu den sonstigen Einkünften des Einkommensteuerrechts. Früher ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Zusammentreffe... / 2.1 Zeitpunkt

Das Krankengeld wird gekürzt, wenn eine der o. g. Leistungen von einem Zeitpunkt nach dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung an zuerkannt wird. Entsteht der Krankengeldanspruch zu einem Zeitpunkt, an dem eine der o. g. Leistungen bereits bezogen wird, werden die Rentenleistung und das Krankengeld ungekürzt nebeneinander gezahlt. Dies gilt ebenfal...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Zusammentreffe... / 4 Versicherungsschutz

4.1 Mitgliedschaft bei Ausschluss des Krankengeldes Mit dem Wegfall des Anspruchs bzw. der Zahlung des Krankengeldes endet auch die auf dem Krankengeld beruhende Mitgliedschaft.[1] Die Versicherungspflicht aufgrund des Rentenbezugs[2] schließt sich mit einer entsprechenden Mitgliedschaft[3] an. Alternativ ist eine freiwillige Mitgliedschaft[4] oder eine obligatorische Anschlu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten der Rente... / Zusammenfassung

Begriff Rentenbezugszeiten – soweit sie eine Zurechnungszeit enthalten – und die ggf. vor Rentenbeginn liegende Zurechnungszeit (z. B. in Fällen verspäteter Rentenantragstellung oder bei einer befristeten Erwerbsminderungsrente vor Beginn des 7. Kalendermonats) sind Anrechnungszeiten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Rentenbezugszeiten können nach ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Reihenfolge der Berechnungs... / 2 Beispiele zur Rangfolge

Praxis-Beispiel Aufteilung von Witwen-/Witwerrenten und Unfallrentenanrechnung Ein Versicherter stirbt an den Folgen eines Arbeitsunfalls. Die Witwenrente aus der Rentenversicherung beträgt 800 EUR. Seine Ehefrau und seine frühere, geschiedene Frau haben Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der Renten- und Unfallversicherung. Die Frauen waren mit dem Versicherten 120 bzw. 18...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Zusammentreffe... / 4.2 Kürzung des Krankengeldes

Der Anspruch auf Krankengeld wird durch eine Kürzung nicht berührt. Das entsprechende Versicherungsverhältnis wird unverändert fortgesetzt. Hinweis Anspruch auf Krankengeld Selbst wenn die Krankengeldzahlung durch den Kürzungsbetrag vollständig eingestellt wird, bleibt der Anspruch auf Krankengeld und damit die darauf beruhende Versicherung bestehen. Die fortgesetzte Arbeitsun...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Zusammentreffe... / 4.1 Mitgliedschaft bei Ausschluss des Krankengeldes

Mit dem Wegfall des Anspruchs bzw. der Zahlung des Krankengeldes endet auch die auf dem Krankengeld beruhende Mitgliedschaft.[1] Die Versicherungspflicht aufgrund des Rentenbezugs[2] schließt sich mit einer entsprechenden Mitgliedschaft[3] an. Alternativ ist eine freiwillige Mitgliedschaft[4] oder eine obligatorische Anschlussversicherung [5] möglich.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 5.2 Berücksichtigung von Entgeltpunkten

Der ursprüngliche Zugangsfaktor bleibt für Entgeltpunkte, die bereits einer früheren Rente zugrunde lagen, bei jeder weiteren Rente maßgebend, das heißt, dass sich insoweit an den früheren persönlichen Entgeltpunkten nichts mehr ändert und der Faktor nur für bisher nicht berücksichtigte Entgeltpunkte neu zu bestimmen ist. Das gilt allerdings nur, wenn die Renten nahtlos aufe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Reihenfolge der Berechnungs... / 1 Rangfolge

Die Berechnungsvorschriften für rentenmindernde oder -erhöhende Regelungen sind nach § 98 Satz 1 SGB VI in folgender Reihenfolge anzuwenden: Versorgungsausgleich[1] und Rentensplitting unter Ehegatten/Lebenspartnern[2]; Leistungen an Berechtigte im Ausland[3]; Aufteilung von Witwen- und Witwerrenten nach Anzahl der Ehemonate/Anzahl der Monate der Lebenspartnerschaft auf mehrere...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gesamtleistungsbewertung / 1 Neuberechnung ab 1996

Seit Januar 1996 ist die Bewertung von beitragsgeminderten Zeiten (Kalendermonate, in denen Beitragszeiten mit Anrechnungszeiten, der Zurechnungszeit oder mit Ersatzzeiten zusammentreffen) verbessert worden[1]; werden weitere im Beitrittsgebiet zurückgelegte Anrechnungszeiten bei der Rente berücksichtigt.[2] Diese Neuregelungen gelten zunächst nur für Renten, die am 1.1.1996 od...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 5.1 Keine Berücksichtigung von Entgeltpunkten

Das ist der Fall bei einer erstmaligen Rentenbewilligung oder bei Zahlung einer Altersteilrente (Teilrente) oder einer wegen Hinzuverdienstes nur teilweise zu leistenden Erwerbsminderungsrente (Hinzuverdienstmöglichkeit), und zwar zu dem Teil der Entgeltpunkte, der wegen der teilweisen Zahlung nicht anzurechnen war. Die jeweils in Anspruch genommenen Entgeltpunkte ergeben sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verschollenheit / Zusammenfassung

Begriff Anspruch auf Rente wegen Todes besteht auch bei Verschollenheit (wenn sich der Tod des Versicherten nicht feststellen lässt). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Rente wegen Todes bei Verschollenheit regelt § 49 SGB VI. Diese Norm fingiert den Tod eines verschollenen Versicherten, der Anspruchsvoraussetzung auf eine entsprechende Rente weg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Alterssicherung der Landwirte / 4 Rentenhöhe/Fortschreibung

Die Renten der Alterssicherung der Landwirte wird – vergleichbar der Rentenversicherung – nach einer Rentenformel berechnet.[1] Die monatliche Rente ergibt sich aus der Multiplikation des allgemeinen Rentenwerts[2], dessen Fortschreibung an die Veränderung des aktuellen Rentenwerts der Rentenversicherung gekoppelt ist[3], mit dem Rentenartfaktor und der Steigerungszahl, die sich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auslandsrentenzahlung / 1 Rentenzahlungen in Deutschland

In Deutschland wird zwischen 3 Rentenarten unterschieden. Es gibt Renten wegen Alters, Renten wegen Erwerbsminderung, Renten wegen Todes. Eine Rente kann bezogen werden, wenn die persönlichen, versicherungsrechtlichen und die wartezeitrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Regelaltersrente / 3 Zuschlag bei späterem Rentenbeginn/Teilrentenbezug

Die Regelaltersrente erhöht sich über den sog. Zugangsfaktor um einen Zuschlag, wenn sie trotz des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen nicht in Anspruch genommen wird. Dieser Zuschlag beträgt pro Monat des hinausgeschobenen Rentenbeginns 0,5 % der Rente (6 % pro Jahr). Praxis-Beispiel Zuschlag bei späterem Rentenbeginn Betrag der Altersrente: 800 EUR (brutto) Eine Regelalte...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nahtlosigkeitsregelung / 3.2.3 Ende des Anspruchs auf Arbeitslosengeld

Mit der Entscheidung des Rentenversicherungsträgers über das Vorliegen einer Erwerbsminderung endet der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach der Nahtlosigkeitsregelung. Mit Eingang der Mitteilung des Rentenversicherungsträgers bei der Agentur für Arbeit wird die Bewilligung des Arbeitslosengeldes für die Zukunft wegen Änderung der Verhältnisse aufgehoben.[1] Bei Ablehnung der E...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Reihenfolge der Berechnungs... / 3 Ausnahme von der Rangfolge

Wird neben einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eine Rente der Unfallversicherung geleistet und ein Hinzuverdienst (z. B. Arbeitsentgelt) erzielt, ist entgegen der Reihenfolge in § 98 Satz 1 SGB VI zunächst § 96 a SGB VI anzuwenden. Anschließend ist auf die ggf. mit anteiligen Entgeltpunkten geleistete Erwerbsminderungsrente[1] die Anrechnung nach § 93 SGB VI vorz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsunfähigkeit / 2.3 Umwandlung zum 1.7.2017

Bestand am 30.6.2017 Anspruch auf eine "alte" Berufsunfähigkeitsrente, dann gilt diese Rente seit 1.7.2017 bis zum Erreichen der Regelaltersrente als Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, solange Berufsunfähigkeit oder teilweise Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit i. S. von § 240 Abs. 2 SGB VI vorliegt. Der im Vergleich zur Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung höhe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 3 Leistungen

Leistungen aus der Rentenversicherung werden nach dem Leistungskatalog in § 23 SGB I erbracht, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Rentenversicherung erbringt ihre Leistungen hauptsächlich in Form von monatlich wiederkehrenden Rentenzahlungen (an Versicherte und Hinterbliebene) und Zusatzleistungen bzw. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Te...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 6 Aufklärung/Auskunft/Beratung

Die Rentenversicherungsträger sind verpflichtet, die Bevölkerung in allgemein gehaltener Form über ihre sozialen Rechte und Pflichten aufzuklären. Das geschieht z. B. durch Herausgabe von Zeitschriften oder Merkblättern. Ferner sind die Rentenversicherungsträger verpflichtet, über die Leistungsvoraussetzungen und Verfahren zur Grundsicherung zu informieren, zu beraten und en...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 2 Erwerbsminderungs-/Erziehungs-/Hinterbliebenenrenten

Auch für Erwerbsminderungs-, Erziehungs- sowie Hinterbliebenenrenten (Renten wegen Todes) kommen Rentenabschläge in Betracht, sofern die Rente vor Vollendung des 65. Lebensjahres (des Versicherten) beginnt. Hierbei sind die Vorschriften §§ 77 und 264d SGB VI zu beachten. Für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten (nicht für Erziehungsrenten) gilt eine Vertrauensschutzre...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsunfähigkeit / 2.2 Begrenzte Befristungen

Befristete Berufsunfähigkeitsrenten aus medizinischen Gründen mit Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustandes, auf die bereits am 31.12.2000 ein Anspruch bestand, konnten auf eine Bezugsdauer von max. 6 Jahren verlängert werden. Lag danach weiterhin Berufsunfähigkeit vor, wurde die Rente auf Dauer zuerkannt. Arbeitsmarktbedingte Zeitrenten können auch weiterhin befristet...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Niederlande / 1.9 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Arbeitnehmer in grenzüberschreitenden Gewerbegebieten[1], Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[2], Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder[3], Künstler und Sportler[4], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[5], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[6], Gastprofessoren und -lehrer[7], Studenten und Auszu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Luxemburg / 1.9 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Beschäftigte im Bereich des Güter- und Personentransports[1], Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[2], Künstler und Sportler[3], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[4], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[5], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende[6], Mitglieder diplomatis...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ungarn / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält weitere Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen[1], Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Zahlungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Gastprofessoren und -lehrer, Studenten und Auszubildende,[5] Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen[6]. Auch andere...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Finnland / 1.8 Weitere Sonderregelungen

Das DBA enthält Sonderregelungen für folgende Fälle: Bordpersonal von Schiffen und Luftfahrzeugen,[1] Künstler und Sportler[2], Empfänger von Ruhegehältern, Renten und ähnlichen Vergütungen[3], Beschäftigte im öffentlichen Dienst[4], Studenten und Auszubildende[5], Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen.[6] Auch andere zwischenstaatliche Abkommen oder V...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beamte / 4 Steuerfreie Bezüge

Neben der Steuerpflicht für die üblichen Dienstbezüge und Zulagen sind gesonderte Steuerbefreiungsvorschriften für bestimmte Leistungen des Dienstherrn an den Beamten zu beachten. Steuerfrei sind allgemein die Beihilfen in Krankheits-, Geburts- oder Todesfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes oder der Länder, die aus öffentlichen Kassen gezahlt werden[1]. Das anlässlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Notwendiger Lebensunterhalt... / 2.1 Nachrangigkeitsgrundsatz

Ein wesentliches Prinzip der Sozialhilfe ist der Nachrangigkeitsgrundsatz. Erst, wenn keine anderen vorrangigen Ansprüche auf staatliche oder nichtstaatliche Leistungen vorhanden sind und der Antragsteller sich nicht selbst helfen kann, ist ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII möglich.[1] Im 11. Kapitel des SGB XII ist der notwendige Einsatz eventuell vorhandener Eink...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aktueller Rentenwert (Ost) ... / Zusammenfassung

Begriff Der aktuelle Rentenwert (Ost) galt bis zum 30.6.2024 und betrug zuletzt in der Zeit von 1.7.2023 bis 30.6.2024 37,60 EUR. Soweit einer Rente oder Teilen einer Rente Entgeltpunkte (Ost) zugrunde lagen, war anstelle des aktuellen Rentenwerts der aktuelle Rentenwert (Ost) zu berücksichtigen. Durch die Vervielfältigung des jeweiligen aktuellen Rentenwerts (Ost) mit den pe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vergleichsbewertung / 1 Rechenformel

Mit dem höheren Gesamtleistungswert aus der Grund- oder Vergleichsbewertung werden die beitragsfreien und -geminderten Zeiten bei der Rente berücksichtigt. Für die Vergleichsbewertung lässt sich aus § 73 SGB VI folgende Rechenformel ableiten:mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Alterssicherung der Landwirte / 2 Leistungen

Die Alterssicherung kennt folgende Leistungen[1]: Altersrenten, Renten wegen Erwerbsminderung, Renten wegen Todes, Beitragszuschüsse, Medizinische Rehabilitation, Betriebs- und Haushaltshilfe. Betriebs- und Haushaltshilfe stehen bei Tod des Landwirts nicht mehr zu, wenn in dem Unternehmen Arbeitnehmer oder mitarbeitende Familienangehörige ständig beschäftigt sind. Alle Leistungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unterbrechungsmeldung / 3 Versicherungsrechtlicher Hintergrund für die Abgabe einer Unterbrechungsmeldung

In der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger auch ohne Zahlung von Arbeitsentgelt erhalten, solange Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung (z. B. Kranken-, Verletzten-, Übergangs- oder Mutterschaftsgeld) besteht, Elternzeit in Anspruch genommen oder Elterngeld bezogen wird, freiwilliger Wehrdienst geleistet wird, das Beschäftigungsve...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche zwisch... / 1.2.2 Entstehen des Anspruchs

Im Vergleich zu den Erstattungsansprüchen nach § 102 SGB X besteht der Unterschied darin, dass im Rahmen des § 103 SGB X ein Leistungsträger anfänglich zu Recht als zuständiger Träger Leistungen erbracht hat, wohingegen im Rahmen des § 102 SGB X ein eigentlich unzuständiger Leistungsträger aufgrund gesetzlicher Vorschriften nur vorläufig, sozusagen in Vertretung, geleistet h...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zurechnungszeit / 1 Beginn

Die Zurechnungszeit zählt innerhalb der rentenrechtlichen Zeiten zu den beitragsfreien Zeiten. Sie beginnt bei den Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung (bis 31.12.2000: Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten) mit dem Eintritt der Erwerbsminderung. Ausnahme: Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (bis 31.12.2000: Erwerbsunfähigkeitsrente), auf die erst nac...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verschollenheit / 1.1 Einstellung der Rentenzahlung bei Verschollenheit

Sind Versicherte verschollen und beziehen eine Rente, wird die Rente mit Ablauf des Monats eingestellt, in dem sie nach Feststellung i. S. des § 49 SGB VI als verstorben gelten. Ist ein Hinterbliebener vorhanden, so erhält er bei rechtzeitiger Antragstellung die Hinterbliebenenrente mit Beginn des Folgemonats.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dualer Student / 2 Beiträge

Da die Teilnehmer an dualen Studiengängen versicherungsrechtlich den Beschäftigten zur Berufsausbildung gleichgestellt sind, bemessen sich ihre Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nach dem Arbeitsentgelt aus ihrer Beschäftigung.[1] Die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen für Beschäftigungen im Übergangsbereich[2] sind nicht anzuwenden. Di...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenartfaktor / Zusammenfassung

Begriff Mit dem Rentenartfaktor werden die unterschiedlichen Sicherungsziele der Renten bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Der vom Gesetzgeber unterstellte Ersatzbedarf nach Wegfall des Einkommens ist bei den einzelnen Rentenarten unterschiedlich hoch: Renten wegen voller Erwerbsminderung und Altersrente bilden nach Aufgabe der beruflichen Tätigkeit aus Gesundheits- ode...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Arbe... / 2.3 Weitere Personenkreise

Darüber hinaus sind folgende Personen arbeitslosenversicherungsfrei:. unständig Beschäftigte; Heimarbeiter, die gleichzeitig Zwischenmeister sind und den überwiegenden Teil ihres Verdienstes aus der Tätigkeit als Zwischenmeister beziehen; ausländische Arbeitnehmer in beruflicher Aus- oder Fortbildung[1]; ehrenamtliche Bürgermeister und Beigeordnete; zugewiesene erwerbsfähige Lei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenangleichung / Zusammenfassung

Begriff Mit der im Jahr 2017 vom Gesetzgeber beschlossenen Rentenangleichung ist die Grundlage dafür geschaffen worden, dass die Renten in Ost und West zukünftig einheitlich berechnet werden können. Besondere Rentenwerte und Rechengrößen für den Rechtskreis (Ost) wird es zukünftig nicht mehr geben. Die Angleichung wird aber nicht in einem Schritt vollzogen. Sie erfolgt schri...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenartfaktor / 1 Höhe des Faktors im Einzelnen

Der Rentenartfaktor beträgt dementsprechend für persönliche Entgeltpunkte bei:mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenrechtliche Zeiten / 2 Beitragsfreie Zeiten

Zu den beitragsfreien Zeiten zählen Anrechnungszeiten [1] Zurechnungszeit Ersatzzeiten Sie zählen für die Wartezeit (Anrechnungszeiten und Zurechnungszeit nur bei der Wartezeit von 35 Jahren), können für die besonderen Anspruchsvoraussetzungen bei den Renten wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung und der Altersrente (wegen Arbeitslosigkeit) Bedeutung haben, bestimmen neben Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
GKV-Monatsmeldung / 4 Mitwirkungspflichten der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihren Arbeitgebern die zur Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben zu machen und ggf. entsprechende Unterlagen vorzulegen. Dazu gehört auch die Information, dass neben dem Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung weitere beitragspflichtige Einnahmen erzielt werden. Das umfasst auch Mehrfachbeschäftigungen be...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 2 Beitragsrechtliche Auswirkungen

Für Entgeltersatzleistungen sind unter bestimmten Bedingungen Beiträge zu den jeweils anderen Versicherungszweigen zu entrichten. So sind z. B. für das Krankengeld Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung oder für das Übergangsgeld Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Bei Bezug von Pflegeunterstützungsgeld sind Beiträge zur...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise: Kombination mi... / 1.2.2 Unbezahlter Urlaub von mehr als einem Monat

Dauert der unbezahlte Urlaub mehr als einen Monat, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach dem ersten Monat abmelden. Der Arbeitnehmer unterliegt nicht mehr der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung und in der gesetzlichen Unfallversicherung. Da der Arbeitnehmer weiterhin in Deutschland wohnt, muss er sich ab diesem Zeitpunkt ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 3 Berechnung der Zu-/Abschläge

Abschläge errechnen sich, indem der für alle Rentenarten grundsätzlich 1,0 betragende Faktor um 0,003 für jeden Monat des Vorziehens einer Altersrente vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze oder eines für den Versicherten maßgebenden niedrigeren Rentenalters reduziert wird. Die Minderung des Faktors gilt bei einer Erwerbsminderungs- oder Erziehungsrente bei deren Beginn vor dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten im Beitri... / 1.3 Zeiten des Rentenbezugs vor dem 55. Lebensjahr

Zeiten des Rentenbezugs vor dem 55. Lebensjahr, und zwar von Invalidenrente, Bergmannsinvalidenrente, Versorgung wegen voller Berufsunfähigkeit oder Teilberufsunfähigkeit aus einem Zusatzversorgungssystem, Invalidenvoll- oder Invalidenteilrente und Dienstbeschädigtenvoll- oder Dienstbeschädigtenteilrente aus einem Sonderversorgungssystem, Unfallrente aufgrund eines Körperschadens...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nahtlosigkeitsregelung / Zusammenfassung

Begriff Die Nahtlosigkeitsregelung des Arbeitslosengeldes soll dauerhaft leistungsgeminderte Arbeitnehmer vor Nachteilen schützen, die infolge der unterschiedlichen Zuständigkeiten von Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung auftreten können. Das Arbeitslosengeld nach der Sonderregelung soll danach insbesondere die Sicherungslücke abdecken, die zwischen dem Auslaufen ...mehr