Fachbeiträge & Kommentare zu Rente

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zurechnungszeit / 2 Ende

Bei einem Rentenbeginn vom 1.1.2001 bis zum 30.6.2014 endete die Zurechnungszeit mit der Vollendung des 60. Lebensjahres. Die Zurechnungszeit endete bei einem Rentenbeginn vom 1.7.2014 bis zum 31.12.2017 mit der Vollendung des 62. Lebensjahres. Nach dem im Jahr 2017 verabschiedeten "Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur ...mehr

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Arbeitslosengeld: Berücksic... / 2.4 Direktzahlungen zum Ausgleich von Rentenminderungen

Leistungen, die auf eigenen Beiträgen des Arbeitnehmers beruhen, sind generell nicht als Entlassungsentschädigung zu berücksichtigen. Praxis-Tipp Privileg für Direkteinzahlungen zum Ausgleich von Rentenminderungen Bei Arbeitnehmern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, besteht die Möglichkeit, den berücksichtigungsfähigen Betrag der Entlassungsentschädigung durch direkte Ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beamte / 7.1 Kranken- und Pflegeversicherung

In der Kranken- und Pflegeversicherung sind Beamte und die gleichgestellten Personenkreise auch dann versicherungsfrei, wenn sie eine Beschäftigung als Arbeiter oder Angestellter neben ihrer Beamtenbeschäftigung aufnehmen. Beamte sind solange kranken- und pflegeversicherungsfrei in ihrer Nebenbeschäftigung, wie im Krankheitsfall Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Be...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Regelaltersrente / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Regelaltersrente erhalten Versicherte, die die Regelaltersgrenze vollendet und die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt haben. Weitere Anspruchsvoraussetzungen sind für diese Rentenart nicht zu erfüllen. Ein Verdienst neben der Rente ist – unabhängig von seiner Höhe – unschädlich für den Rentenanspruch. Die Regelaltersrente kann nicht vorzeitig – also vor Erreichen der Rege...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beamte / 7.5 Beitragsberechnung für die Nebenbeschäftigung

Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit etc. sind selbst dann nicht versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung[1], wenn sie zusätzlich zu ihrer Beamtenbeschäftigung eine an sich versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Deshalb sind zu diesen Zweigen der Sozialversicherung auch keine Beiträge zu entrichten. In der Rentenversicherung bestehen dagegen regel...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmer und Selbststän... / 1.2 Gründe für die Prüfung des Versicherungsstatus von Auftragnehmern

Einzelne Sozialversicherungsträger können das Vorliegen einer Beschäftigung auch von sich aus hinterfragen. Sie können sich dazu auch ohne Einbindung des Auftrag-/Arbeitgebers an den mutmaßlichen Arbeitnehmer wenden. Dieser Sachverhalt tritt meist ein, wenn durch den – ehemaligen -Auftragnehmer/Beschäftigten Leistungen beantragt werden. Im Bereich der Rentenversicherung komm...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Privilegierte Einnahmen bei... / 2.2 Leistungen nach anderen Gesetzen

Teilweise werden Leistungen bereits in anderen Gesetzen nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen berücksichtigt. Dass solche Leistungen nur aufgrund bundesgesetzlicher Bestimmungen nicht als Einkommen berücksichtigt werden, ist mit dem Bürgergeld-Gesetz gesetzlich klargestellt worden. Hinweis Entschädigungszahlungen nach Kapitel 9 des SGB XIV Entschädigungszahlungen zum...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Krankengeldzuschuss / 3 Weitere mögliche Anspruchsvoraussetzungen sowie Anspruchsbegrenzungen

Krankengeldzuschüsse können auf Basis weiterer Voraussetzungen und Beschränkungen gewährt werden. Insofern ist es möglich, Krankengeld erst an eine Mindestbeschäftigungsdauer zu knüpfen, beispielsweise an eine Beschäftigungsdauer von einem Jahr. Ebenso ist es möglich und anzuraten, die Dauer, für die der Krankengeldzuschuss gewährt werden soll, zu begrenzen. Dabei ist auch de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Grundbewertung / 2 Belegungsfähiger Gesamtzeitraum

Der belegungsfähige Gesamtzeitraum beginnt parallel zu den Anrechnungszeiten wegen Ausbildung[1] mit dem vollendeten 17. Lebensjahr des Versicherten. In Ausnahmefällen, wenn bereits vor dem vollendeten 17. Lebensjahr rentenrechtliche Zeiten vorhanden sind, verlängert sich der Zeitraum entsprechend. Praxis-Beispiel Belegungsfähiger Gesamtzeitraummehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auslandsrentenzahlung / 3 Rentenzahlungen bei dauerhaftem Aufenthalt im Ausland

Verlegt ein Rentner seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, kann dies Auswirkungen auf die Leistungsansprüche und auf die Rentenberechtigung haben. Grundsätzlich bestehen bei Auslandsaufenthalt kein Anspruch auf einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung und kein Anspruch auf eine sog. "Arbeitsmarktrente". In der Regel handelt es sich bei einer "Arbeitsmarktrente" um eine...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenrechtliche Zeiten / 3 Berücksichtigungszeiten

Berücksichtigungszeiten[1] sind Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zum vollendetem 10. Lebensjahr (vor und ab 1992), wenn die Voraussetzungen für eine Kindererziehungszeit vorliegen, der ehrenamtlichen Pflege eines Pflegebedürftigen (frühestens ab 1.1.1992, ggf. erst ab Antragsmonat und längstens bis zum 31.3.1995. Sie zählen für die Wartezeit von 35 und 45 Jahren (Altersrent...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aufrechnung / Zusammenfassung

Begriff Aufrechnung ist die wechselseitige Tilgung zweier Forderungen, die sich gegenüberstehen, durch Verrechnung. Sie ist entweder durch Aufrechnungsvertrag oder durch einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung eines Schuldners, der zugleich Gläubiger ist, möglich. Aufzurechnen ist gegen die Nettolohnforderung; der Arbeitgeber bleibt zur Abführung der öffentlichen Abga...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auslandsrentenzahlung / 3.2.1 Krankenversicherung

Die Sozialversicherungsabkommen mit Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei und Tunesien sind auch auf den Bereich der Krankenversicherung anzuwenden. Verlegt eine Person, die ausschließlich eine deutsche Rente bezieht, ihren Wohnsitz in einen dieser Staaten, kann die in Deutschland bestehende Krankenversicherung der Rentner[1] weiter durchge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beratungspflicht der Sozial... / 3 Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

Hat ein Sozialleistungsträger eine ihm obliegende Pflicht zur Auskunft und Beratung verletzt und ist dem Betroffenen daraus ein rechtlicher Nachteil entstanden, hat dieser einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch.[1] Ein Verschulden seitens des Sozialleistungsträgers ist nicht erforderlich. Auf dieser Grundlage kann beansprucht werden, die Rechtsfolge herbeizuführen, die...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nahtlosigkeitsregelung / 1 Zweck

Bei der Nahtlosigkeitsregelung handelt es sich um eine Sonderform des Arbeitslosengeldes. Sie kommt typischerweise in Betracht, wenn ein dauerhaft leistungsgeminderter Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Krankengeld ausgeschöpft hat, ehe der Rentenversicherungsträger über eine Rente wegen voller Erwerbsminderung entschieden hat. Derartige Lücken im Versicherungsschutz sollen zw...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe in ... / Zusammenfassung

Begriff Die Rentenversicherungsträger erbringen Leistungen zur Prävention, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Kinderrehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Nachsorge sowie ergänzende Leistungen. Das Ziel dieser Leistungen ist es, eine Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenberater / Zusammenfassung

Begriff Rentenberater sind von der Justizverwaltung registrierte Rechtsdienstleister auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung. Rentenberater können für die Versicherten...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auslandsrentenzahlung / 3.1.1 Krankenversicherung

Die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 884/2004 koordiniert die Zuständigkeiten für die Durchführung der Krankenversicherung bei Rentenbezug. Bezieht ein Rentner ausschließlich eine Rente aus einem Mitgliedsstaat, ist der rentenzahlende Staat für die Durchführung der Krankenversicherung zuständig. Dies gilt auch, wenn der Rentner in einem anderen Mitgliedsstaat wohn...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verzinsung von Geldleistungen / 1.2 Fälligkeit

Ansprüche auf Geldleistungen entstehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Bei Ermessensleistungen kommt es darauf an, wann die Entscheidung über die Leistung bekannt gegeben wird. Damit wird auch die Geldleistung fällig. Dabei sind abweichende gesetzliche Vorschriften zu beachten. Praxis-Beispiel Fälligkeit von Geldleistungenmehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aufhebung von Verwaltungsakten / 2.3.1 Dauerwirkung/Änderung der Sach-/Rechtslage

Die Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse muss nach dem Erlass des Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung eingetreten sein. Des Weiteren muss es sich um eine wesentliche Änderung der Sach- oder Rechtslage handeln, damit der Verwaltungsakt aufgehoben werden kann. Eine veränderte (neue) Sachlage liegt beispielsweise bei Erwerbsminderungsrenten, wenn sich der Gesund...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnänderung und Teillohnza... / 3 Meldungen

Damit die Unterbrechung der Entgeltzahlung von mindestens einem Monat der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bekannt werden, muss der Arbeitgeber eine Unterbrechungsmeldung erstatten.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 3.3 Versicherungsschutz

Bei Krankengeldbeziehern bleibt bei Bezug des Krankengeldes nach § 44a SGB V (oder einer entsprechenden Leistung aus der privaten Krankenversicherung) in der Kranken- und Pflegeversicherung eine Mitgliedschaft bestehen.[1] In der Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungspflicht.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenangleichung / 1 Ausgangslage (Rentenüberleitung 1992)

Zum 1.1.1992 wurde das westdeutsche Rentenversicherungssystem auf das Beitrittsgebiet übergeleitet und damit die Alterssicherung der ehemaligen DDR in die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland einbezogen. Beitrittsgebiet ist das in Art. 3 EV genannte Gebiet der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Th...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungsarten / 1 Dienst-/Sach-/Geldleistung

Im Sozialgesetzbuch finden sich die einzelnen Leistungsarten. Diese können sein: Dienstleistungen, z. B. ärztliche Behandlung oder Haushaltshilfe in der Krankenversicherung; Sachleistungen, z. B. Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus oder Geldleistungen, z. B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Rente.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Zugangsfaktor / 5 Zugangsfaktor kleiner/größer als 1,0 (Rentenminderung/-erhöhung)

Es ist danach zu unterscheiden, ob Entgeltpunkte bereits Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer Rente waren oder nicht. 5.1 Keine Berücksichtigung von Entgeltpunkten Das ist der Fall bei einer erstmaligen Rentenbewilligung oder bei Zahlung einer Altersteilrente (Teilrente) oder einer wegen Hinzuverdienstes nur teilweise zu leistenden Erwerbsminderungsrente (Hinzuverdiens...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe in ... / 8.2 Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn der Versicherte bei Antragstellung die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt hat oder Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezieht. Witwen und Witwer (nicht aber frühere geschiedene Ehegatten), die Anspruch auf "große" Hinterbliebenenrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Witwen- und Witwerrente) haben, stehen V...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Begrenzte Gesamtleistungsbe... / 2.2 Schul- und Hochschulausbildung

Der begrenzte Gesamtleistungswert von Anrechnungszeiten wegen Schul- oder Hochschulausbildung wurde in der Zeit vom 1.1.2005 bis zum 31.12.2008 in Abhängigkeit vom Rentenbeginn schrittweise abgesenkt. Beginnt eine Rente ab dem 1.1.2009, sind Zeiten der Schul- oder Hochschulausbildung unbewertete Anrechnungszeiten, d. h. sie werden mit 0 bewertet.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsfachschüler / 1 Versicherungspflicht

Fach- bzw. Berufsfachschüler unterliegen nicht der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht als Auszubildende des Zweiten Bildungsweges. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind sie nicht versicherungspflichtig.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verschollenheit / 1.2 Rückkehr des Verschollenen

Kehren Verschollene und als verstoben geltende Versicherte zurück, lebt ein Rentenanspruch, der wegen Verschollenheit endete, wieder auf. Im Wiederauflebenszeitraum geleistete Renten wegen Todes an Hinterbliebene sind mit der Nachzahlung zu verrechnen.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entsendung: Anwendung von E... / 3.2.2 Sachlicher Geltungsbereich

Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit umfasst die Kranken-, Renten-, Unfallversicherung sowie den Bereich der Arbeitsförderung.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auslandsrentenzahlung / 3.2 Dauerhafter Aufenthalt in einem Abkommensstaat

Verlegt ein Rentner seinen Wohnort in einen Abkommensstaat, mit dem ein Abkommen über soziale Sicherheit im Bereich der Rentenversicherung besteht, wird die Rente in der Regel in voller Höhe ausgezahlt. 3.2.1 Krankenversicherung Die Sozialversicherungsabkommen mit Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei und Tunesien sind auch auf den Bereich de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kinderrehabilitation / 1.2 Kinder

Die Leistungen werden für Kinder von Rentenversicherten, Kinder von Beziehern einer Rente wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit und Kinder, die eine Waisenrente beziehen, erbracht. Kinder sind leibliche Kinder, adoptierte Kinder, in den Haushalt aufgenommene Stief- und Pflegekinder sowie in den Haushalt aufgenommene Enkel und Geschwister von Versicherten oder Rentenbez...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beamte / 1.2 Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst

Die Versicherungsfreiheit besteht auch in der Ausbildungszeit (Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst) und Probezeit der Beamten. Dem Personenkreis der Beamten sind Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr gleichgestellt. Sie sind daher ebenfalls versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Grundbewertung / Zusammenfassung

Begriff Im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung in der Rentenversicherung sind für die Ermittlung des günstigeren Wertes alternativ 2 Berechnungen durchzuführen: die Grundbewertung aus sämtlichen Beitrags- und Berücksichtigungszeiten und die Vergleichsbewertung nur aus den sog. vollwertigen Beiträgen und "reinen" Berücksichtigungszeiten. Es handelt sich um den günstigeren Wert, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verordnung (EG) über sozial... / 4.4 Aufhebung der Wohnortklausel

Werden einer Person in einem Mitgliedsstaat Leistungen gewährt, dürfen diese nicht aufgrund der Tatsache entzogen werden, dass die Person ihren Wohnort in einen anderen Mitgliedsstaat verlegt. Beispielsweise werden Geldleistungen, wie Renten, in vollem Umfang weitergewährt. Dies gilt allerdings nicht für besondere Leistungen, wie beispielsweise die Grundsicherung im Alter.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Überbrückungsgeld / 2 Höhe/Dauer

Das Überbrückungsgeld wird nach den Vorschriften über die Berechnung einer Regelaltersrente berechnet. Dabei sind die bis zum Tode des Unternehmers von ihm gezahlten Beiträge zu berücksichtigen. Es wird längstens für die Dauer der auf den Sterbemonat des Unternehmers folgenden 3 Jahre gezahlt. Dabei gelten die Bestimmungen über Beginn, Änderung, Ende, Ausschluss und Minderung...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe in ... / 8.2.2 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen zur Teilhabe stehen auch zu, wenn ohne diese Leistungen Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu leisten wäre oder sie für eine voraussichtlich erfolgreiche Rehabilitation unmittelbar im Anschluss an medizinische Leistungen der Träger der Rentenversicherung erforderlich sind.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Studienbeihilfe / 1 Versicherungsrechtliche Behandlung der Empfänger von Studienbeihilfen

Personen, die eine beruflich weiterführende (berufsintegrierte bzw. berufsbegleitende), mit der Beschäftigung in einem prägenden oder engen inneren Zusammenhang stehende Ausbildung oder ein Studium absolvieren, sind ihrem Erscheinungsbild nach Arbeitnehmer und nicht Studierende. Hiervon ist auszugehen, wenn das Arbeitsverhältnis vom Umfang her den Erfordernissen der Ausbildun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Auslandsrentenzahlung / 3.1 Dauerhafter Aufenthalt in einem EU-, EWR-Staat oder der Schweiz

Verlegt ein Rentner seinen Wohnort in einen anderen EU-, EWR-Staat oder in die Schweiz, wird die Rente in voller Höhe ausgezahlt. Einschränkungen im Hinblick auf sog. Arbeitsmarktrenten sind nicht vorgesehen. Sollte der Rentner privat krankenversichert sein, wäre auch ein Beitragszuschuss zu zahlen. 3.1.1 Krankenversicherung Die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 884/...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sachleistungen / 2 Nicht zu Sachleistungen zählende Leistungen

Nicht zu den Sachleistungen gehören Leistungen, die sich der Versicherte selbst beschaffen muss und zu denen die Krankenkasse einen Zuschuss zahlt (z. B. Zahnersatz). Hinweis Sachleistung trotz Zuzahlung Eine Leistung bleibt auch dann eine Sachleistung, wenn der Versicherte eine Zuzahlung zu leisten hat. Neben den Sachleistungen gibt es in der Sozialversicherung zahlreiche Geld...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe in ... / 13 Antrag

Leistungen zur Teilhabe werden aufgrund eines Antrags erbracht.[1] Sie können auch von Amts wegen erfolgen.[2] Der Antrag gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und ein Erfolg der beantragten Leistung nicht zu erwarten ist oder die Inanspruchnahme der bewilligten Leistung nicht erfolgreich war, d. h. die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht abgew...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gebietsgleichstellung / 1.2.1 Versicherungsrecht

Verlegt eine in einem Abkommensstaat beschäftigte Person ihren Wohnsitz nach Deutschland und nimmt sie eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze auf, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass sie in Deutschland freiwillig versichert werden kann. Voraussetzung ist immer, dass das Ausscheiden aus der Versicherung gleichgestellt wird und d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pfändung und Abzweigung (Ge... / 1.1.1 Begriff

Laufende Geldleistungen können wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Geldleistungen in diesem Sinne werden laufend für bestimmte Zeitabschnitte gezahlt. Das gilt auch, wenn die Leistung für einen bestimmten Zeitraum in einem Betrag ausgezahlt wird. Laufende Geldleistungen sind z. B. Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld (bis 31.12.2023), Krankengeld der Sozialen E...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Berufsunfähigkeit / 1 Arbeitsvertragliche und tarifliche Regelungen

Bei einer Berufsunfähigkeit stellt sich die Frage nach den arbeitsrechtlichen Auswirkungen, vor allem in Bezug auf den Bestand und Inhalt des Arbeitsverhältnisses. Vorrangig ist zu klären, ob der Arbeitsvertrag oder tarifliche Vorschriften Regelungen für den Fall der Berufsunfähigkeit vorsehen. Mögliche Regelungen können z. B. eine Auflösung oder auch lediglich ein Ruhen des ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosenversicherung / 1 Versicherungsformen

Das System der Arbeitslosenversicherung besteht aus einerseits dem Versicherungsrecht, das – mit Besonderheiten – für Beschäftigte weitgehend den Regelungen zur Versicherungspflicht und -freiheit der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung folgt. Ferner ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung[1] auf Antrag für Selbstständige (Existenzgründer) und für Beschä...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Regelaltersrente / Zusammenfassung

Begriff Die Regelaltersrente ist eine Rente, die nach Erreichen der sog. Regelaltersgrenze ohne Rentenabschläge in Anspruch genommen werden kann. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Regelaltersrente ist in § 33 Abs. 1 und 2 Nr. 1 SGB VI i. V. m. §§ 35 und 235 SGB VI geregelt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anhörung / 1.3 Keine Abweichung von Angaben des Beteiligten zu seinen Ungunsten

Eine Anhörung ist entbehrlich, wenn mit der beabsichtigten Entscheidung von den tatsächlichen Angaben nicht zuungunsten des Berechtigten abgewichen werden soll. Sie ist erst recht nicht erforderlich, wenn die Entscheidung den Berechtigten über das Begehren hinaus begünstigen soll. Praxis-Beispiel Anhörung nicht erforderlich Ein Versicherter mit Rentenbezug teilt mit, dass er j...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenrechtliche Zeiten / Zusammenfassung

Begriff Rentenrechtliche Zeiten sind alle Zeiten, die für den Rentenanspruch (Wartezeit) und die Höhe der Rente von Bedeutung sein können. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die rentenrechtlichen Zeiten sind in den §§ 54 und 246 SGB VI geregelt.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Gesamtsozialversicherungsbe... / Zusammenfassung

Begriff Unter Gesamtsozialversicherungsbeitrag versteht man die Summe der Pflichtbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und sozialen Pflegeversicherung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag ist in § 28d SGB IV definiert.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verletztengeld / 3 Versichertenanteile

Vom Verletztengeld selbst sind Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Der Versichertenanteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung wird vom Verletztengeld (vor Auszahlung) abgezogen. Der Bezieher von Verletztengeld muss zudem auch den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung tragen.mehr