Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fahrlässigkeit.

Rn 9 Fahrlässigkeit ist tatsächlich der regelmäßige Haftungsstandard; sie wird als ›Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt‹ definiert (§ 276 II). Aufzubringen ist also die ›erforderliche‹, nicht nur die ›übliche‹ Sorgfalt; im Verkehr eingerissene Unsitten entlasten nicht, mögen sie auch im jeweiligen Verkehrskreis üblich sein (RGZ 128, 39, 44 [›in Jägerkreise...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Marokko

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Das Königreich Marokko (Hauptstadt: Rabat; Amtssprachen: Arabisch und Tamazight) ist ein nordwestafrikanischer Staat am Atlantik im Westen sowie dem Mittelmeer im Norden. Landgrenzen bestehen zu > Algerien im Osten und Südosten sowie zur Westsahara im Süden, einem Territorium bzw Gebiet, das von Marokko beansprucht wird, dessen völkerrechtlic...mehr

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AGS 09/2025, (Keine) Kosten... / Leitsatz

Ist ein Rechtsmittel von einem Beistand ausdrücklich namens und in Vollmacht des Vertretenen erhoben worden und bestehen keine Anhaltspunkte für eine Unwirksamkeit der Vollmacht oder eine Vollmachtsüberschreitung, ist das Rechtsmittel ähnlich wie im Falle des Verteidigers nach § 297 StPO auch im Hinblick auf die Kostenentscheidung zwingend als ein Rechtsmittel des Geschädigt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2200 BGB – Ernennung durch das Nachlassgericht.

Gesetzestext (1) Hat der Erblasser in dem Testament das Nachlassgericht ersucht, einen Testamentsvollstrecker zu ernennen, so kann das Nachlassgericht die Ernennung vornehmen. (2) Das Nachlassgericht soll vor der Ernennung die Beteiligten hören, wenn es ohne erhebliche Verzögerung und ohne unverhältnismäßige Kosten geschehen kann. Rn 1 So wie der Erblasser einen Dritten (§ 21...mehr

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AGS 09/2025, Gebühren im Bu... / V. Kostenentscheidung

Die Kostenlast treffe den Betroffenen, da dieser als Beschwerdeführer anzusehen ist. Ein Verteidiger könne sowohl namens und im Auftrag seines Mandanten als auch gem. § 297 StPO aus eigenem Recht und im eigenen Namen Rechtsmittel einlegen. Wovon im Einzelfall auszugehen sei, müsse ggf. durch Auslegung geklärt oder den Umständen entnommen werden (MüKo StPO/Allgayer, 2. Aufl.,...mehr

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FoVo 09/2025, Anfechtung ei... / 2 II. Die Entscheidung

OLG hält den Beschluss nicht nur für anfechtbar, sondern sogar für nichtig Die Beschwerde ist gemäß § 58 FamFG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere wurde sie gemäß §§ 63 Abs. 1, 64, 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, § 130d ZPO form- und fristgerecht erhoben und hat in der Sache vorläufigen Erfolg. Der angefochtene Beschluss ist nichtig, weil er entgegen § 113 Abs. 1 S. 2 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Haftungsausschluss.

Rn 4 Die Haftung ist wie bei § 839 (§ 839 Rn 48 ff) ausgeschlossen, wenn schuldhaft ein Rechtsmittel versäumt wurde. Dazu gehören insb Gegenvorstellungen und Anträge auf Anhörung des Sachverständigen (BGH BauR 07, 1608), Einwendungen im strafrechtlichen Zwischenverfahren (BGH VersR 20, 433) nicht jedoch Vorlage eines Parteigutachtens (BGH VersR 17, 1285). Nicht schuldhaft is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Tatbestandsvoraussetzungen.

Rn 6 Der Begriff ›Verfahren‹ bezeichnet die gesamte gerichtliche Tätigkeit in einer Sache (BGH NJW 11, 386 [BGH 03.11.2010 - XII ZB 197/10] Rz 10; NZG 10, 347 [BGH 01.03.2010 - II ZB 1/10] Rz 8). Bei Einlegung entsprechender Rechtsmittel umfasst er sämtliche Instanzen. Ein Verfahren ist ›anhängig‹, wenn eine Klageschrift bei Gericht eingegangen ist. Auf welchem Weg diese Kla...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB E

eBay Vertragsschluss Vor §§ 145 ff BGB 49 eBay, Widerruf § 356 BGB 12 EBV IPR Art 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt § 449 BGB 23 EC-Karte § 675f BGB 14; § 807 BGB 1 E-commerce Vertragsschluss im ~ § 145 BGB 6 Effet utile Art 1 ROM I 9; Vor ROM I 14 EG-Recht Art 6 EGBGB 3, 11; Art 12 EGBGB 2; Art 11 ROM I 2, 4; Vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1103 Erwägungsgründe EuGüVO

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – (1–13) (nicht abgedruckt) (14) Diese Verordnung sollte gemäß Artikel 81 AEUV auf eheliche Güterstände mit grenzüberschreitendem Bezug Anwendung finden. (15) Damit für verheiratete Paare Rechtssicherheit in Bezug auf ihr Vermögen und ein gewisses Maß an Vorhersehbarkeit in Bezug auf das anzuwendende Recht gegeben ist, sollten alle Regelungen, wel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beschwerden.

Rn 13 Für Beschwerden gelten §§ 567 ff ZPO, wobei § 72 II GVG zu beachten ist (Oldbg ZMR 09, 139).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Rechtsschutz.

Rn 37 Die Wirkungen des Urt ergeben sich aus § 44 III und iÜ aus den allgemeinen zivilprozessualen Bestimmungen über die Wirkungen des Urt. Will sich ein WEigtümer gg das Ergebnis einer Beschl-Ersetzungsklage wehren, muss er die verfahrensrechtlich vorgesehenen Rechtsmittel erheben, kann aber keine Anfechtungsklage erheben (BGH ZMR 18, 608 Rz 12).mehr

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ZErb 09/2025, Wert der Besc... / 1 Gründe

I. Die Klägerin macht gegen die Beklagte als Erbin einen Pflichtteilsanspruch im Wege der Stufenklage geltend. Das LG hat die Beklagte durch Teilurteil verurteilt, der Klägerin Auskunft über Bestand und Wert des Nachlasses durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses zu erteilen, das auch alle ergänzungspflichtigen Schenkungen und unter Abkömmlingen ausgleichungspflichtigen Zuw...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 2. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung

Rz. 96 Die abschließende Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren erfolgt gemäß § 63 Abs. 2 GKG, sobald eine Entscheidung über den gesamten Streitgegenstand ergeht oder sich das Verfahren anderweitig erledigt. Diese Festsetzung kann in einem separaten Beschluss oder im Zusammenhang mit der Hauptsacheentscheidung erfolgen. In der Praxis findet sie sich meist am Ende der Entsc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Formelle Voraussetzungen.

Rn 5 Der Erblasser muss vor dem Tod die Ehescheidung bzw -aufhebung beantragt haben, dh der Scheidungsantrag muss dem anderen Ehegatten vor dem Tod des Erblassers zugestellt sein (§§ 113 I 2, 124 FamFG, §§ 253, 261 I ZPO; BGHZ 111, 329). Rn 6 Unschädlich ist auch, wenn ein örtlich unzuständiges FamG angerufen wurde, weil der Wille zur Beendigung der Ehe auch in diesem Fall hi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsätze.

1. Streitigkeiten nach § 43 II. Rn 10 In Streitigkeiten nach § 43 II ist nach § 72 II 1 GVG grds das für den Sitz des OLG zuständige LG gemeinsames Berufungs- und Beschwerdegericht für den Bezirk des OLG, in dem das AG seinen Sitz hat. Ob die in § 72 II GVG vorgesehene Zuständigkeitskonzentration eintritt, richtet sich allein danach, ob es sich um eine Streitigkeit iSv § 43 I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Berufungen in Verfahren nach § 43 I 1.

Rn 12 Für Berufungen in Verfahren nach § 43 I 1 ist – wenn der Zuständigkeitsstreitwert für das erstinstanzliche Verfahren 5.000,00 EUR übersteigt – das OLG zuständig, § 119 I Nr 2 GVG.mehr

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AGS 09/2025, Streitwert und... / Leitsatz

Eine Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts in Strafvollzugssachen ist auch möglich, wenn in der Hauptsache kein Rechtsmittel eröffnet ist. Zur Höhe des festzusetzenden Streitwertes, wenn der Gefangene seine Verlegung in den offenen Vollzug verfolgt. OLG Celle, Beschl. v. 1.4.2025 – 1 Ws 55/25 (StrVollz)mehr

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§ 4 Verkehrsverwaltungsrecht / III. Gerichtliche Tätigkeit

Rz. 13 Der Gegenstandswert zur Berechnung der Gebühren für die gerichtliche Tätigkeit des Anwalts bestimmt sich nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften, wobei wiederum auf den Streitwertkatalog des Bundesverwaltungsgerichts abzustellen ist. Im Eilverfahren (§ 80 Abs. 5 VwGO, § 123 VwGO) wird der Streitwert in aller Regel mit 50 % der Hauptsache beziffert, au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verfahren und Entscheidung.

Rn 18 Der Verein kann die Vereinsstrafgewalt auf besondere Vereinsorgane, wie ein Vereins- oder Ehrengericht oder einen Schlichtungsausschuss, übertragen, andernfalls bleibt es bei der Grundzuständigkeit der Mitgliederversammlung. Bei der Abberufung eines Vorstandsmitglieds muss angesichts § 27 in jedem Fall die Mitgliederversammlung beteiligt werden (BGH NJW 84, 1884 [BGH 0...mehr

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AGS 09/2025, Gebühren im Bu... / I. Sachverhalt

Dem Betroffenen ist eine Abstandsunterschreitung zur Last gelegt worden. Deswegen wurde gegen ihn eine Geldbuße von 75,00 EUR festgesetzt. Der Verteidiger hat dagegen am 30.12.2022 Einspruch eingelegt. Er teilte mit, dass der Betroffene aufgrund anwaltlichen Rats keine Angaben zur Sache machen werde und beantragte die Einstellung des Verfahrens sowie die Gewährung von Aktene...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Schuldtitel.

Rn 4 Der erforderliche Schuldtitel ist dann nicht vorläufig, wenn gg ihn kein ordentliches Rechtsmittel mehr statthaft ist. Ausreichend sind auch vollstreckbare Urkunden, gerichtliche Vergleiche, bestandskräftige Verwaltungsakte. Nicht genügend sind Vorbehaltsurteile, Vollstreckungsbescheide, Arrestanordnungen oder eine Vorpfändung.mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 2. Auftrag

Rz. 326 Abermals entscheidend für die Entstehung der Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG ist, dass der Anwalt zum Prozessbevollmächtigten für die Berufungsinstanz bestellt wurde. Entscheidend ist dabei der Inhalt des Auftrages im Innenverhältnis. Rz. 327 Beispiel Anwalt A wird zwei Tage vor Ablauf der Berufungsfrist beauftragt, gegen ein klageabweisendes Urteil des Amtsgeri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Aufschub.

Rn 2 Auch der unbeschränkt haftende Miterbe kann Aufschub der Auseinandersetzung verlangen, wenn sich der Gläubiger nicht rechtzeitig meldet, da er nach §§ 2060 Nr 1, 2061 nur anteilig für die Nachlassverbindlichkeiten haftet. Der Aufschub dauert bis zum Ablauf sämtlicher Rechtsmittelfristen bzw bis sämtliche Rechtsmittel dieses Verfahrens erschöpft sind. Bei bereits beantra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 2Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag. (2) 1Verletzt ein Beamter bei dem ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Rückwirkung (§ 560 II 2).

Rn 13 Beruht die Erhöhungserklärung auf dem Umstand, dass sich Betriebskosten (§ 556 Rn 3) rückwirkend erhöht haben, zB die Grundsteuer, wirkt die Erhöhungserklärung nach § 560 II 2 auf den Zeitpunkt der Erhöhung der Betriebskosten, höchstens jedoch auf den Beginn des der Erklärung vorausgehenden Kalenderjahres zurück, sofern der Vermieter die Erklärung innerhalb von drei Mo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zusammenspiel mit intertemporalem Prozessrecht.

Rn 28 Hingegen ist nach der Grundregel des intertemporalen Prozessrechts das Zivilprozessrecht in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden, wodurch Änderungen des Gesetzes auch schwebende Verfahren ergreifen (MüKoZPO/Gruber Vor zu § 1 Rz 1 f; Musielak/Musielak/Voit Einl Rz 13; St/J/Brehm vor § 1 Rz 119). Die allgemeine intertemporal prozessrechtliche Regel gilt freilich nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundlagen.

Rn 1 § 839 ist die zentrale Norm des Staatshaftungsrechts. Es handelt sich um einen deliktischen Anspruch des Bürgers gg den Staat, der sich allerdings das Privileg einer milderen Haftung vorbehalten hat, insb die Subsidiaritätsklausel in I 2 (Rn 40), das Spruchrichterprivileg nach II (Rn 46) sowie den Ausschluss des Anspruchs, wenn ein Rechtsmittel versäumt wurde, III (Rn 4...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 78 BGB – Festsetzung von Zwangsgeld.

Gesetzestext (1) Das Amtsgericht kann die Mitglieder des Vorstands zur Befolgung der Vorschriften des § 67 Absatz 1, des § 71 Absatz 1, des § 72, des § 74 Absatz 2, des § 75 Absatz 2 und des § 76 durch Festsetzung von Zwangsgeld anhalten. (2) In gleicher Weise können die Liquidatoren zur Befolgung der Vorschriften des § 76 angehalten werden. Rn 1 Das Amtsgericht kann den Vors...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 4. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für Anwaltsgebühren

Rz. 116 Im Regelfall ist die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren nach § 32 Abs. 1 RVG auch maßgeblich für die Berechnung der anwaltlichen Gebühren. Es bedarf jedoch einer selbstständigen Wertfestsetzung, wenn z.B. die Gegenstandswerte des gerichtlichen Verfahrens und der anwaltlichen Tätigkeit nicht übereinstimmen (vgl. Rdn 54 ff.). Rz. 117 Bei Einwendungen gegen diese W...mehr

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FF 09/2025, Das Verfahren v... / 4. Zeitgewinn, Planungssicherheit

Zwar können auch Mediationen im Rahmen des güterichterlichen Verfahrens erhebliche Zeit beanspruchen. Oft sind mehrere Termine notwendig und der einzelne Termin wird vor dem Güterichter regelmäßig deutlich länger dauern als die mündliche Verhandlung im streitigen Verfahren. Dennoch wird in der Regel das Verfahren deutlich abgekürzt. Streitige Prozesse dauern vielfach Jahre, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verfahrensrecht.

Rn 4 Das Aufhebungsverfahren ist ebenso wie die Scheidung eine Ehesache (§ 121 Nr 2 FamFG). Die internationale Zuständigkeit folgt aus Art 1 I, 3 I Brüssel IIb-VO (BGH FamRZ 20, 1533). Die Antragsberechtigung und Antragsfrist sind in §§ 1316, 1317 geregelt. Das Aufhebungsverfahren kennt nicht den Verfahrensverbund nach § 137 FamFG, sodass die Folgen einer Aufhebung im isolie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 1 § 3 I enthält eine Legaldefinition der Ehezeit für die Berechnung iRd VA. Danach wird im VA – anders als etwa beim Zugewinnausgleich (§ 1384 BGB) – immer in vollen Monatszeiträumen gerechnet. Rn 2 Die Ehegatten können über die Bestimmung der Ehezeit nicht vertraglich disponieren (BGH FamRZ 01, 1444, 1446; 16, 442 Rz 33). Zwar ist es grds zulässig, ein in einem Teil der E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Stellung des vorzeitigen Scheidungsantrages.

Rn 20 Wird der Ehescheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt und liegt ein Härtegrund nicht vor, sind dem antragstellenden Ehegatten entspr §§ 113 I FamFG, 97 II ZPO die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen, wenn er dort nur deshalb obsiegt, weil die Scheidungsvoraussetzungen mittlerweile durch Zeitablauf erfüllt sind (BGH FamRZ 97, 347; Karlsr 24, 481 ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 1. Allgemeines

Rz. 325 Der zum Prozessbevollmächtigten bestellte Anwalt erhält die Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG. Wiederum fällt sie für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information an und umfasst neben der Berufungseinlegung, der Berufungsbegründung oder -erwiderung auch alle weiteren Schriftsätze, die während der Berufungsinstanz anfallen. Hierzu gehört der Tatbesta...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fristbeginn.

Rn 2 Unter der Voraussetzung, dass der Anspruch bereits entstanden ist, beginnt die Verjährung im Fall des § 197 I Nr 3 (§ 197 Rn 4) mit der formellen Rechtskraft des Urteils, gleichgültig, ob bereits vollstreckt werden kann, im Fall des § 197 I Nr 4 mit der Errichtung des Titels, im Fall des § 197 I Nr 5 mit der vollstreckbaren Feststellung im Insolvenzverfahren, im Fall de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Streitgegenstand.

Rn 2 Streitgegenstand ist die (Un-)Gültigkeit eines Beschl (BGH ZMR 23, 380 Rz 12; 22, 60 Rz 21). Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage haben denselben Streitgegenstand (BGH ZMR 23, 380 Rz 12). Die Klage kann auf einen abtrennbaren Teil des Beschl beschränkt werden (BGH ZWE 13, 47 Rz 9 = ZMR 13, 212). Eine in unzulässiger Weise beschränkte Anfechtungsklage ist im Zweifel als An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits.

Rn 16 Der Rechtsstreit muss zwischen den WEigtümern oder einem WEigtümer und der GdW geführt werden (BGH ZMR 14, 559 = NZM 14, 275 Rz 9). Ob der WEigtümer Kläger/Antragsteller oder Beklagter/Antragsgegner ist, ist unerheblich (BGH ZMR 14, 559 = NZM 14, 275 Rz 13). Rechtsstreit sind sämtliche streitigen Zivilverfahren sowie die WEG-Streitigkeiten gem § 43 II ihrem vollen Umfa...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / I. Vergütungsvereinbarung

Rz. 2 Auch im Rahmen der strafrechtlichen Mandatierung haben Mandant und Anwalt die Möglichkeit, eine Vergütungsvereinbarung zu treffen, was heute sehr weit verbreitet ist. Es kommen also insbesondere Zeithonorare und Pauschalhonorare in Betracht. Greift man auf Pauschalhonorare zurück, so bietet es sich an, diese nach Verfahrensabschnitten zu gliedern, z.B. der Tätigkeit im...mehr

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AGS 09/2025, Streitwert und... / II. Zulässigkeit der Beschwerde

Nach Auffassung des OLG war die Beschwerde gem. § 68 Abs. 1 GKG i.V.m. § 32 Abs. 2 S. 1 RVG zulässig. Soweit in der Rspr. und der Lit. die Möglichkeit einer solchen Beschwerde verneint werde, wenn in der Hauptsache ein Rechtsmittel nicht eröffnet sei (OLG Hamburg, Beschl. v. 9.10.1984 – Vollz Ws 12/84, MDR 1985, 256; OLG Koblenz, Beschl. v. 15.9.1981 – 2 Vollz (Ws) 54/81, NS...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Gebührenstreitwert und Gebühren.

Rn 17 Für den Gebührenstreitwert ist zu unterscheiden: § 49 GKG ist für die Beschl-Klagen anwendbar. IÜ ist der Gebührenstreitwert über § 48 I GKG nach §§ 3 ff ZPO zu bestimmen. § 49a GKG gilt ggf noch vorübergehend (§ 71 I 1 GKG). Ist eine Beschl-Klage vor dem 1.12.20 bei Gericht anhängig geworden, bemisst sich der Streitwert analog § 48 V allerdings auch für nach diesem Ze...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vermutung.

Rn 7 II begründet eine widerlegbare Vermutung. Der Feststellungsbeschluss kann vAw jederzeit aufgehoben werden; denn er entbehrt der Rechtsscheinswirkung eines Erbscheins im Verhältnis zu Dritten. Er steht weder dem Fortgang des Erbscheinsverfahrens noch der Einlegung von Rechtsmitteln entgegen (BayObLGE 83, 204). Der Fiskus kann, wird die Feststellung abgelehnt, den Klagewe...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / I. Allgemeines

Rz. 323 Für die Tätigkeit im Berufungsverfahren kann der Anwalt die Verfahrensgebühr nach Nrn. 3200 oder 3201 VV RVG berechnen. Die Terminsgebühr richtet sich nach Nr. 3202 VV RVG, die Einigungsgebühr nach Nr. 1004 VV RVG. Sowohl bei der Verfahrens- als auch bei der Einigungsgebühr liegt der Satz um 0,3 über demjenigen der Ausgangsinstanz. Die Verfahrensgebühr erhöht sich au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsinhalt.

Rn 2 Soweit die Miterben noch nicht unbeschränkt haften, kommt der Antrag eines Miterben allen anderen zustatten. Antragsberechtigt sind auch der verwaltungsbefugte Testamentsvollstrecker, der Nachlasspfleger und der -verwalter. Rn 3 Das Aufgebotsverfahren kann durch Ausschließungsbeschluss, Zurückweisungsbeschluss, Antragsrücknahme, Einstellung des Verfahrens und durch Eröff...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verfahren.

Rn 7 Für das Genehmigungsverfahren gilt § 298 FamFG. Der Betroffene ist persönlich anzuhören und es ist ein Sachverständigengutachten einzuholen (LG Saarbrücken FamRZ 09, 1350). Bei Fehlen oder Verhinderung des Betreuers ist je nach Eilbedürftigkeit ein vorläufiger Betreuer (bzw Ergänzungspfleger) zu bestellen (§ 300 FamFG). Notfalls kann das Gericht auch selbst die Einwilli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsschutz.

Rn 6 Die Entscheidung der Urkundsperson über die Aussetzung der Beurkundung ist als Zwischenentscheidung ohne Außenwirkung nicht anfechtbar (Sanders FamRZ 17, 1189, 1191). Der Rechtsschutz zur Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung ist danach auf den Verwaltungsrechtsweg verlagert. Einem Widerspruch oder einer Anfechtungsklage kommt nach § 84 I Nr 9 AufenthG keine aufschi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Analoge Anwendung.

Rn 5 Kraft Gesetzes (§ 362 II) gilt § 185 entspr für die Einziehung einer fremden Forderung (BGH NJW 05, 2698, 2699 [BGH 27.01.2005 - I ZR 119/02]; s § 362 Rn 18; vgl für eine nach § 82 InsO unwirksame Leistung BGH NJW-RR 21, 1414 [BGH 08.07.2021 - IX ZR 121/20] Rz 30). Auf Gestaltungsrechte wie die Anfechtung, den Rücktritt und die Kündigung wird I (BGH NJW 98, 896, 897 [BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Wirkung.

Rn 4 Das AG (und als Beschwerdeinstanz das OLG) entscheidet im Erbscheinsverfahren als Vorfrage über das Erbrecht durch Feststellungsbeschluss (Rn 26f). Dieser erwächst, wenn keine Rechtsmittel mehr möglich ist, insb weil die Beschwerdefrist (§ 63 FamFG) abgelaufen ist, in formelle Rechtskraft (§ 45 FamFG), vgl § 352e II 2 FamFG. Bei unveränderter Sachlage steht nach vorheri...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / V. Materielle Voraussetzungen

Rz. 25 Die Vergütungsvereinbarung darf nicht wegen Täuschung oder Drohung wirksam angefochten und damit nichtig sein. Die Fälle der rechtswidrigen Drohung (§ 123 BGB) sind u.a. dann zu problematisieren, wenn der Anwalt die Übernahme oder Fortführung des Mandates davon abhängig macht, dass der Auftraggeber mit ihm eine entsprechende Vergütungsvereinbarung trifft. Die herrsche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1234 BGB – Verkaufsandrohung; Wartefrist.

Gesetzestext (1) 1Der Pfandgläubiger hat dem Eigentümer den Verkauf vorher anzudrohen und dabei den Geldbetrag zu bezeichnen, wegen dessen der Verkauf stattfinden soll. 2Die Androhung kann erst nach dem Eintritt der Verkaufsberechtigung erfolgen; sie darf unterbleiben, wenn sie untunlich ist. (2) 1Der Verkauf darf nicht vor dem Ablauf eines Monats nach der Androhung erfolgen...mehr