Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1.5 Zuständige Behörde

Der Einspruch ist grundsätzlich bei der Behörde (meist das Finanzamt) einzulegen, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen oder den Antrag auf Erlass eines solchen abgelehnt hat. Wird der Einspruch bei einer anderen als der zuständigen Behörde eingelegt, so ist dies dann unschädlich, wenn er vor Ablauf der Einspruchsfrist der zuständigen Behörde übermittelt wird.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / Lohnsteuer

1 Einspruch Als Rechtsbehelf gegen alle förmlichen Bescheide des Finanzamts kann Einspruch eingelegt werden. So kann der Arbeitgeber z. B. gegen einen Haftungsbescheid im Anschluss an eine Lohnsteuer-Außenprüfung, einen Bescheid über eine verbindliche Auskunft oder eine Lohnsteuer-Anmeldung Einspruch einlegen. Er kann mittels Einspruch aber auch geltend machen, dass über eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 3.2 Form

Die Rechtsbehelfsbelehrung ist schriftlich zu erteilen.[1] Sie kann mit dem Verwaltungsakt verbunden oder unabhängig davon erteilt werden. Beim Widerspruchsbescheid ist sie dessen Bestandteil.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1.8 Vorläufige Steuerfestsetzung

Um das massenhafte Einlegen von Einsprüchen bereits im Vorfeld zu vermeiden, erlässt die Finanzverwaltung in bestimmten Fällen vorläufige Steuerfestsetzungen und hat hierzu einen Vorläufigkeitskatalog aufgestellt. Diese Maßnahme hat sich in der Praxis bewährt und liegt auch im Interesse des Steuerpflichtigen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / Sozialversicherung

1 Sozialversicherung Entscheidungen der Sozialversicherungsträger können mit einem Widerspruch angegriffen werden.[1] Der Sozialversicherungsträger führt daraufhin ein Widerspruchsverfahren durch (Vorverfahren).[2] Dem Widerspruch ist stattzugeben, wenn er zulässig und begründet ist. Hinweis Vorverfahrenszwang Eine direkte Klage ist zulässig, wenn ein Gesetz dies für besondere F...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1.3 Beginn der Einspruchsfrist in Sonderfällen

Ist ein Bescheid nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen oder ist die Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig, verlängert sich die Einspruchsfrist auf ein Jahr. Bei Lohnsteuer-Anmeldungen beginnt die Einspruchsfrist mit dem Eingang beim Finanzamt, denn eine Steueranmeldung steht einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich.[1] Führt die Anmeldung zu einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1.7 Ruhen des Verfahrens

Immer wieder sind auch Rechtsfragen streitig, die für viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Bedeutung sind. Um den mit solchen Masseneinsprüchen verbundenen Verwaltungsaufwand in Grenzen zu halten, hat der Gesetzgeber eine Vereinfachungsregelung getroffen: Gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO "ruhen" Einspruchsverfahren kraft Gesetzes, wenn man sich in seinem Einspruch auf ein beim ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 3 Kosten

Einspruch und Dienstaufsichtsbeschwerde sind kostenlos. Im gerichtlichen Verfahren entstehen dem Steuerpflichtigen bzw. dem Arbeitgeber Kosten, wenn ihr Begehren keinen Erfolg hat. Die Kosten z. B. für einen Steuerberater werden im Einspruchsverfahren nicht erstattet. Lediglich im finanzgerichtlichen Verfahren kann der Steuerpflichtige bzw. der Arbeitgeber den Ersatz seiner ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1.2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Wird die Einspruchsfrist ohne Verschulden versäumt (z. B. im Falle plötzlicher Erkrankung oder Verzögerungen bei der Post), ist "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand"[1] zu gewähren. Der Antrag auf Wiedereinsetzung ist innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses zu stellen; die Tatsachen zur Begründung sind glaubhaft zu machen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1.4 Form und Inhalt des Einspruchs

Der Einspruch muss schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Auch eine Einlegung durch Telefax oder Computerfax ist zulässig. Bei schriftlicher Einlegung muss aus dem Schriftstück hervorgehen, wer den Einspruch eingelegt hat. Außerdem soll der Verwaltungsakt angegeben werden, gegen den der Einspruch gerichtet ist und inwieweit er angefochten und seine Au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1 Sozialversicherung

Entscheidungen der Sozialversicherungsträger können mit einem Widerspruch angegriffen werden.[1] Der Sozialversicherungsträger führt daraufhin ein Widerspruchsverfahren durch (Vorverfahren).[2] Dem Widerspruch ist stattzugeben, wenn er zulässig und begründet ist. Hinweis Vorverfahrenszwang Eine direkte Klage ist zulässig, wenn ein Gesetz dies für besondere Fälle bestimmt, der Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 2 Dienstaufsichtsverfahren

Unabhängig vom sog. förmlichen Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch, Klage, Revision) kann sich der Steuerpflichtige bzw. der Arbeitgeber auch im Dienstaufsichtsweg (Dienstaufsichtsbeschwerde) an die vorgesetzten Behörden (Oberfinanzdirektion, Finanzministerium) oder auch mit einer Petition an den Deutschen Bundestag bzw. jeweiligen Landtag[1] wenden, um eine Entscheidung des F...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1.1 Einspruchsfrist

Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides eingelegt werden.[1] Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages der Bekanntgabe, also einen Tag nachdem der Steuerbescheid zugegangen sein. Als bekannt gegeben gilt ein Steuerbescheid am 3. Tag nach Aufgabe zur Post. Das Postaufgabedatum ist i. d. R. das Datum des Steuerbescheides. Praxis-Beispie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1.6 Einspruchsverzicht

Auf die Einlegung eines Einspruches kann auch verzichtet werden, allerdings erst nach Erlass eines Verwaltungsaktes (z. B. Steuer- oder Haftungsbescheid). Bei Steueranmeldungen kann der Verzicht jedoch bereits mit Abgabe der Anmeldung für den Fall ausgesprochen werden, dass die Steuer nicht abweichend von der Steueranmeldung festgesetzt wird. Durch den Verzicht wird der Eins...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerberatungskosten / 5.2 Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzug

Steuerberatungskosten, die mit der Ermittlung der Einkünfte zusammenhängen, sind Werbungskosten oder Betriebsausgaben bei der betreffenden Einkunftsart.[1] Steuerberatungskosten i. d. S. sind z. B. Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Tätigkeit des Beraters der Ermittlung des Überschusses der Vermietungseinnahmen über die Werbungskosten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerberatungskosten / Zusammenfassung

Begriff Steuerberatungskosten sind sämtliche Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen dadurch entstehen, dass er zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten und Wahrung seiner steuerlichen Rechte fremde Hilfe in Anspruch nimmt. Der Begriff der Steuerberatungskosten ist weit auszulegen. Er umfasst u. a. sämtliche Honorare für die Beratung in steuerrechtlichen Angelegenheiten...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verwaltungsverfahren / 3 Abschluss

Das Verwaltungsverfahren wird abgeschlossen, indem ein Verwaltungsakt erlassen wird. Dieser muss inhaltlich hinreichend bestimmt und eindeutig sein. Über die Form (mündlich oder schriftlich) entscheidet der Sozialversicherungsträger. Ausnahmen gelten, wenn die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist. Hinweis Formeller Verwaltungsakt Willenserklärungen, die lediglich den Ansc...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verrechnung / 2 Verfahren

Der leistungspflichtige Sozialleistungsträger wird durch den anderen Sozialleistungsträger (Inhaber der Forderung) ermächtigt, die Forderung mit dem Geldleistungsanspruch zu verrechnen (Verrechnungsersuchen). Die Verrechnung liegt im Ermessen des Leistungsträgers, der die Geldleistung zu erbringen hat. Hinweis Verrechnungsersuchen Die Ermächtigung hat keine Außenwirkung und is...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Riester-Rente / 3.5.4 Rechtsbehelfsmöglichkeiten

Jeder Riester-Anleger erhält von seinem Anbieter nach Ablauf des jeweiligen Beitragsjahres eine Bescheinigung nach § 92 EStG, die ihn über den Stand seines Vertrags informiert. In dieser sind u. a. die im abgelaufenen Beitragsjahr geleisteten Altersvorsorgebeiträge, die gutgeschriebenen und ggf. die zurückgeforderten Zulagen sowie die Ermittlungsergebnisse der ZfA enthalten....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.8 Verfahren bei der Beförderungseinzelbesteuerung (§ 18 Abs. 5 UStG)

Rz. 22 Das Verfahren bei der Einzelbesteuerung bei Beförderungen von Personen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind (§ 16 Abs. 5 UStG), stellt eine besondere Art der Steueranmeldung und -erhebung dar. Es tritt bei den betroffenen Unternehmern an die Stelle des Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahrens und dient der Arbeitsentlastun...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / VIII. Einspruch

Rz. 106 Gemäß § 67 OWiG ist gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Rechtsbehelf des Einspruchs möglich. Für die Fristberechnung gilt § 43 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG. Dies hat schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der den Bußgeldbescheid erlassenden Behörde zu erfolgen. Nach ständiger Rechtsprechung sind aber auch dem Schriftformerfor...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 4. Absehen vom Fahrverbot

Rz. 205 Sofern tatsächlich ein Regelbeispiel erfüllt ist, bleibt zu klären, ob das Fahrverbot im Einzelfall reduziert oder hierauf ganz verzichtet werden kann. Konkret stellt sich die Frage, ob das Fahrverbot – ausgehend vom Erziehungsgedanken – erforderlich und angemessen ist. Die Entscheidung des Tatrichters hierzu ist vom Beschwerdegericht nur auf fehlerhafte Ermessenserw...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / III. Zulassungsbeschwerde

Rz. 160 Andernfalls ist die Rechtsbeschwerde gegen Urteile nur möglich, wenn sie auf Antrag zugelassen wird, § 79 Abs. 1 S. 2 OWiG i.V.m. § 80 OWiG. Hierüber hat das Beschwerdegericht zu entscheiden, wobei eine Zulassung nur in den drei Varianten der Norm möglich ist:mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 2. Begründungsfrist der Rechtsbeschwerde

Rz. 168 Von der Einlegungsfrist ist die Begründungsfrist zu unterscheiden. Gem. § 79 Abs. 3 OWiG i.V.m. § 345 Abs. 1 StPO ist die Rechtsbeschwerde binnen eines Monats nach Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels wiederum gegenüber dem Ausgangsgericht zu begründen. War das Urteil bis dahin noch nicht zugestellt, beginnt die Begründungsfrist für die Rechtsbeschwerde e...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / III. Klärung des Tatvorwurfs und der Rechtsfolgen

Rz. 51 Die Tat selbst wird im Zeugenfragebogen bzw. im Anhörungsbogen benannt. Insoweit sind bereits jetzt die unmittelbaren Tatfolgen für den Juristen absehbar. Der Mandant als Laie wird sich regelmäßig über die Höhe des Bußgeldes und über ein eventuelles Fahrverbot erkundigt haben. Inwiefern hier Punkteeintragungen automatisch auf dem Fuße folgen und auch die Anordnung von...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / V. Anordnung von Verkehrsunterricht

Rz. 232 Der Verkehrsunterricht nach § 48 StVO dient der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr und soll erkennbaren Wissens- bzw. Einsichtsdefiziten von Verkehrsteilnehmern entgegenwirken. Er dient hingegen nicht zu repressiven Zwecken.[535] Von der Anordnungsmöglichkeit machen Verwaltungsbehörden in der Praxis wenig Gebrauch. Vereinzelt ist aber zu beobachten, dass bei re...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 4. Verfahren bei Abwesenheit des Betroffenen

Rz. 137 Wenn das Gericht den Betroffenen von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden hat, so kann sich dieser gem. § 73 Abs. 3 OWiG durch einen bevollmächtigten Verteidiger vertreten lassen. Hat er keinen Verteidiger, wird in diesem Fall die Hauptverhandlung gem. § 74 Abs. 1 OWiG in seiner Abwesenheit durchgeführt. Das Gleiche gilt, wenn der beauft...mehr

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§ 3 Messung durch Polizei, ... / B. Messungen durch Private

Rz. 4 Die hoheitlichen Kompetenzen auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit können von den Kommunen an Privatpersonen übertragen werden, solange die Behörde Herrin des Verfahrens bleibt.[11] Eine behördliche Kontrolle muss in jedem Fall gewährleistet bleiben. Neben dem Rechtsstaatsprinzip ergibt sich dies auch aus dem System des standardisierten Messverfahrens. Bei der Ger...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zurücknahme

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zur Zurücknahme von > Rechtsbehelfe.mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zweifel

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Hat ein > Arbeitgeber Zweifel, in welcher Höhe er die > Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen hat, muss das > Betriebsstätten-Finanzamt ihm Auskunft dazu geben, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind (vgl § 42e EStG; > Auskünfte und Zusagen des Finanzamts). Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zweckmäßigkeit

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Für den Abzug der Aufwendungen für > Arbeitsmittel als > Werbungskosten ist es nicht erforderlich, dass die Anschaffung zweckmäßig ist. Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Eine > Außenprüfung dient dazu, die steuerlichen Verhältnisse eines Stpfl festzustellen. Bei der Prüfung einer Gesellschaft dürfen die steuerlichen Verhältnisse der Gesellschaf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Ermessensfehler

Rz. 26 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ermessensfehler können darin bestehen, dass die FinBeh kein Ermessen ausübt, obwohl das Gesetz dieses vorschreibt (Ermessensnichtgebrauch), sowie darin, dass ein Ermessensfehlgebrauch vorliegt. Werden die gesetzlichen Grenzen der Ermessensausübung – des Ermessensspielraums – nicht beachtet, ist der > Verwaltungsakt , der auf der Ermessensents...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Untätigkeitsklage

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 > Rechtsbehelfe Rz 42. Ergänzend > Auskünfte und Zusagen des Finanzamts Rz 78, > Verspätungszuschlag Rz 6.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zuschlagsteuern

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zuschlagsteuern sind Steuern, die als prozentualer Anteil einer anderen Abgabe erhoben werden. Sie werden auch als Annexsteuern bezeichnet (lat Annex = Anhängsel). Die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag werden als prozentualer Zuschlag zur ESt/LSt erhoben. Zu Abweichungen bei der Ermittlung der > Bemessungsgrundlage vgl § 51a EStG. Zu Einze...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Ermessen im Prozessrecht

Rz. 30 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nicht nur den Behörden, sondern auch den Gerichten werden in vielen Fällen vom Gesetzgeber Ermessensentscheidungen überlassen. So kann zB der Senat eines FG einen Rechtsstreit in bestimmten Fällen auf einen Einzelrichter übertragen (vgl § 6 FGO); gegen ehrenamtliche > Richter, die unentschuldigt einer Sitzung fernbleiben, kann ein Ordnungsge...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 5 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die örtliche Zuständigkeit richtet sich, soweit in Sonderregelungen sowie in Einzelsteuergesetzen nichts anderes bestimmt ist, nach §§ 18ff AO (§ 17 AO). Dies gilt nicht nur für die Steuerfestsetzung, sondern auch für das Erhebungsverfahren, dh zB für den Erlass eines > Abrechnungsbescheid (BFH 263, 483 = BStBl 2020 II, 31; EFG 2018, 1685). D...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Unterschrift

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Steuererklärungen in Papierform müssen vom Stpfl, bei gemeinsamer Erklärung der > Ehegatten bzw > Lebenspartner von diesen beiden eigenhändig unterschrieben sein (§ 25 Abs 3 Sätze 1 und 2 EStG). Die Eigenhändigkeit der Unterschriftsleistung soll dem Stpfl die Bedeutung seiner > Steuererklärung als Wissenserklärung bewusst machen (BFH 139, 158...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Usbekistan

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Republik Usbekistan (Hauptstadt: Taschkent; Amtssprache: Usbekisch, regional auch Karakalpakisch, eng verwandt mit Kasachisch) ist ein zentralasiatischer Binnenstaat. Usbekistan grenzt im Westen, Norden und Nordwesten an > Kasachstan, im Osten an > Kirgisistan und > Tadschikistan, im Süden an > Afghanistan und im Südwesten an > Turkmenist...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Uruguay

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Republik Östlich des Uruguay (Hauptstadt: Montevideo; Amtssprache: Spanisch) ist ein Staat in Südamerika. Uruguay grenzt im Westen an > Argentinien, im Norden und Nordosten an > Brasilien, im Osten und Süden an den Atlantik bzw den Mündungstrichter des Rio de la Plata. Seit dem VZ 2012 gilt das DBA vom 09.03.2010 mit Zustimmungsgesetz vom ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.7.2 Meldeaufforderung

Rz. 495 Eine Aufforderung zur Meldung, die sperrzeitrechtliche Konsequenzen zur Folge haben soll, darf nicht willkürlich durch die Agentur für Arbeit ergehen. Sie muss einem zugelassenen Meldezweck genügen, sonst darf der Arbeitsuchende bzw. der Arbeitslose sie aus wichtigem Grund ignorieren, ohne den Eintritt einer Sperrzeit befürchten zu müssen. Die gültigen Meldezwecke li...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.3 Strafbemessung und Urteil

Rz. 12 Die Aberkennung der Amtsfähigkeit und Wählbarkeit ist eine Nebenstrafe (s. Rz. 2), deren Festsetzung im Rahmen der allgemeinen Strafzumessungsgrundsätze[1], sowohl hinsichtlich des "Ob" als auch hinsichtlich der Dauer (s. Rz. 2), im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts liegt.[2] Rz. 13 Die Aberkennung ist im Urteil gesondert auszusprechen[3] und zu begründen.[4] Im Str...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 3.4.4 Subjektives bzw. unselbstständiges Verfahren

Rz. 30 Ist gegen den oder die Tatbeteiligten ein Hauptverfahren anhängig, so wird durch das Gericht im Urteil zugleich über die Einziehung entschieden (s. aber Rz. 26a, 27, 29). Das Einziehungsverfahren ist insoweit ein unselbstständiges Nebenverfahren, das mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft beginnt.[1] Rz. 31 Sind der oder die Tatbeteiligten nicht Alleineigentümer des ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarfskündigung / 5.3 Vorgetäuschter Eigenbedarf

Ebenso können sich Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Nutzungswunsches aus einem früher vorgetäuschten Eigenbedarf ergeben.[1] Praxis-Beispiel Vorgetäuschte Eigenbedarfsgründe Wird der behauptete Selbstnutzungswunsch nach der Räumung nicht realisiert, liegt der Verdacht nahe, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben worden ist.[2] Gleiches gilt, wenn die Bedarfsperson die Wohnung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Außergerichtliche Einstellu... / 4. Einstellung nach § 153a StPO

Nach § 153a StPO können Steuerstrafverfahren gegen Auflagen und Weisungen eingestellt werden, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Die Einstellung nach § 153a StPO ist in der Praxis der Ahndung von Steuerhinterziehungen sicher die gängigste Art der Verfahrensbeendigung, da sie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Richtsatzsammlung adé? (AO-... / 2. Das Revisionsverfahren

Beteiligung des BMF am Revisionsverfahren: Im Falle des Beitritts wird das BMF etwas auskunftsfreudiger sein müssen. Das gebietet nicht nur der Respekt vor dem Steuerbürger (i.S.v. Souverän) und dem BFH – dieser sieht trotz der Antworten auf die kleine Anfrage weiteren Klärungsbedarf –, sondern auch das Rechtsstaatsprinzip. Rechtsstaatlichkeit erfordert Transparenz. Das ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mahnung und Mahnverfahren / 9.5.2 Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid

Innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung des Vollstreckungsbescheids kann schriftlich oder per Telefax Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt werden.[1] Dies hat zur Folge, dass das Amtsgericht (Mahngericht) den Rechtsstreit an das im Mahnbescheidsantrag bezeichnete Gericht (Prozessgericht) abgibt, bei dem der Anspruch des Antragstellers im Prozessverfahren geprüft...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Monatsbezug der Abrechnung über Säumniszuschläge in Kindergeldfällen

Leitsatz 1. Säumniszuschläge für fällige Kindergeldrückforderungen sind in einem Abrechnungsbescheid nach Art, Zeitraum und Betrag getrennt aufzuführen; die Abrundung auf den nächsten durch 50 € teilbaren Betrag erfolgt monatsbezogen. 2. Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, dass Familienkassen in den sogenannten Weiterleitungsfällen die Erfüllungswirkung der Weiterleitung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mahnung und Mahnverfahren / 9.2 Durchführung des Mahnverfahrens

Das gerichtliche Mahnverfahren verläuft weitestgehend automatisiert. Hinweise finden sich auf https://www.mahngerichte.de/verfahrensueberblick.html. Das gerichtliche Mahnverfahren[1] kann durchgeführt werden: durch das eigene Unternehmen Große Unternehmen mit eigenen Rechtsabteilungen führen das gerichtliche Mahnverfahren i. d. R. selbst durch. Bei Betrieben ohne eine eigene Re...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.5 Befristung der Zulassung

Rz. 106 Um perspektivisch die Entstehung und Festschreibung von Überversorgung (vgl. § 101) zu reduzieren, ist mit Wirkung zum 1.1.2012 unter bestimmten Voraussetzungen die Befristung vertragsärztlicher Zulassungen eingeführt worden. Nach § 98 Abs. 2 Nr. 12 sind die Voraussetzungen zur Befristung von Zulassungen in der Ärzte-ZV zu regeln. Nach § 19 Abs. 4 Ärzte-ZV kann der Z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.1.2 Rechtsgrundlagen des § 95 Abs. 1 Satz 1

Rz. 14 Der Arzt/Psychotherapeut, das MVZ oder die medizinische Einrichtung entscheiden selbst, ob sie an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen wollen. Dies wird u. a. daran deutlich, dass die Zulassung oder Ermächtigung nur auf den freiwilligen Antrag des Bewerbers hin erfolgt, er also grundsätzlich nicht verpflichtet werden kann, den Antrag zu stellen. Mit dem Rechts...mehr