Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Allgemeines (§ 198 Abs. 1 Satz 2) BewG

Rz. 5 Für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts gelten nach § 198 Abs. 1 Satz 2 BewG grds. die aufgrund des § 199 Abs. 1 des BauGB erlassenen Vorschriften. Dies sind die Wertermittlungsverordnung und die hierzu ergänzenden Regelungen in den Wertermittlungsrichtlinien 2006 (§ 198 Satz 2 BewG); die Wertermittlungsverordnung wurde zum 01.07.2010 durch die Immobilienwerter...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Hinzuziehung und Beiladung

Rz. 6 Nach § 360 Abs. 3 Satz 1 AO sowie § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO sind Dritte, die an einem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt sind, dass die Entscheidung auch ihnen gegenüber zu ergehen hat, zwingend zum Einspruchs- oder Klageverfahren beizuladen. Bei Rechtsbehelfsverfahren betreffend Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundla...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 2. Finanzgerichtliches Verfahren (GrSt-Messbescheid)

Rz. 498 [Autor/Stand] Für Streitigkeiten über den GrSt-Messbescheid ist – nach Abschluss des Einspruchsverfahrens (§ 44 FGO) – der Finanzrechtsweg eröffnet (§ 15 Satz 1 HGrStG i.V.m. § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO). Ausführlich dazu Rz. 424 ff. Für Verfahren im ersten Rechtszug wegen Messbetragsfestsetzungen nach dem HGrStG (insb. Klagen oder Eilanträge nach § 69 Abs. 3 FGO) ist das ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / d) Selbstverwaltungsangelegenheit

Rz. 507 [Autor/Stand] Bei der Grundsteuerfestsetzung und -erhebung handelt es sich um eine Selbstverwaltungsangelegenheit i.S.d. § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VwGO. Denn nach Art. 28 Abs. 2 Satz 3 GG umfasst die Gewährleistung der Selbstverwaltung auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung. Konkretisiert wird diese finanzielle Eigenverantwortung in Hessen durch § 93 ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / b) Begründetheit (Überprüfungsumfang)

Rz. 503 [Autor/Stand] Die unselbständigen Besteuerungsgrundlagen des GrSt-Bescheids (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 AO i.V.m. § 157 Abs. 2 AO) sind als Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen im verwaltungsbehördlichen Widerspruchsverfahren grundsätzlich vollständig zu prüfen (§ 79 VwVfG i.V.m. §§ 68 ff. VwGO). Allerdings können im Rechtsbehelfsverfahren gegen den GrSt-Bescheid nicht alle die dem ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 3. Eilrechtsschutz

Rz. 511 [Autor/Stand] Im Verfahren über den repressiven Eilrechtsschutz ist gegen die Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung des Grundsteuerbescheids ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 VwGO) beim Verwaltungsgericht statthaft (§ 123 Abs. 5 VwGO). Denn nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruch...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Verstoß gegen § 32 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 ErbStG

Rz. 18 Nicht höchstrichterlich geklärt ist die Frage, was verfahrensrechtlich mit dem Steuerbescheid geschieht, wenn er bei angeordneter Testamentsvollstreckung dennoch z. B. an den Erben bekannt gegeben wird oder der Testamentsvollstrecker für einen Vermächtniserwerb den Steuerbescheid erhält. Grds. wird ein Verwaltungsakt erst mit ordnungsgemäßer Bekanntgabe wirksam (§§ 12...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5 Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden

Rz. 24 Die FinVerw hat die Regelung des § 32 ErbStG sinngemäß auch auf Bescheide über die Feststellung von Grundbesitzwerten ausgedehnt (s. OFD Koblenz vom 25.01.2006, DB 2006, 477; ebenso FG Hamburg vom 30.03.2020, DStRE 2021, 156). Die Finanzämter sollen für die Feststellungserklärungen die Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder Nachlasspfleger (insb. wegen der ein...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 1.4 Grundsätze auch für Finanzamt maßgebend

Die Grundsätze für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelten in gleicher Weise für das Finanzamt wie für den Steuerpflichtigen.[1] Ebenso wie ein Prozessbevollmächtigter ist auch der Behördenleiter verpflichtet, für eine wirksame Fristenüberwachung und Ausgangskontrolle zu sorgen, insbesondere also ein Fristenkontrollbuch zu führen, in dem die Fristen (z. B. Frist für...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / (1) Unselbständige Besteuerungsgrundlagen: Mindestangaben

Rz. 453 [Autor/Stand] Mit der Festsetzung der Steuermessbeträge (§ 184 Abs. 1 Satz 1 AO) ist auch über die persönliche und sachliche Steuerpflicht zu entscheiden (§ 184 Abs. 1 Satz 2 AO). Gegenstand der Messbetragsfestsetzung ist die Feststellung einer Reihe von unselbständigen – und damit nicht selbstständig anfechtbaren (Rz. 491) – Besteuerungsgrundlagen (§ 184 Abs. 1 Satz...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / (2) Steuermessbescheid als gleichgestellter Bescheid

Rz. 450 [Autor/Stand] Der Steuermessbetrag ist nach §§ 8 ff. HGrStG i.V.m. § 184 Abs. 1 Satz 1 AO durch Steuermessbescheid "festzusetzen". Der Steuermessbescheid ist Verwaltungsakt i.S.d. § 118 Abs. 1 AO. Entsprechend sind die allgemeinen Vorschriften über Verwaltungsakte (§ 2 Abs. 5 Nr. 1 i.V.m. § 118 bis § 133 AO) anzuwenden. Qualitativ ist der GrSt-Messbescheid aber ein d...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / (3) Freistellungsbescheid/negativer Festsetzungsbescheid

Rz. 457 [Autor/Stand] Zum GrSt-Messbescheid als Freistellungsbescheid (§ 155 Abs. 1 Satz 3 AO) bei vollständiger Steuerbefreiung (Rz. 205, Rz. 343). Rz. 458 [Autor/Stand] Der GrSt-Messbescheid kann auch als negativer Festsetzungsbescheid erlassen werden. Dies kommt als verfahrensbeendende Verwaltungsmaßnahme in Betracht, wenn der (erklärte) Sachverhalt nicht besteuerungsrelev...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / (2) Bekanntgabeadressat

Rz. 460 [Autor/Stand] Nach § 122 Abs. 1 Satz 1 AO ist ein Verwaltungsakt demjenigen Beteiligten bekannt zu geben (Bekanntgabeadressat), für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird (Inhaltsadressat). Der GrSt-Messbescheid ist grundsätzlich dem Steuerschuldner (§ 3 Abs. 1 HGrStG) bekanntzugeben. Ist der Inhaltsadressat ausnahmsweise nicht mit dem Bekanntgabeadressa...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / c) Korrektur der Messbetragsfestsetzung

Rz. 474 [Autor/Stand] Für die Aufhebung und Änderung des GrSt-Messbescheids sind nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. § 184 Abs. 1 Satz 3 AO die Vorschriften über die Nebenbestimmungen nach §§ 164, 165 AO (Rz. 458) sowie die Änderungsvorschriften nach §§ 172 ff. AO und die Vorschrift für die Berichtigung einer offenbaren Unrichtigkeiten nach § 129 AO [2] anzuwenden. Die §§ 130...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / bb) Beginn der Festsetzungsfrist

Rz. 470 [Autor/Stand] Der Beginn der Festsetzungsfrist für die Grundsteuer richtet sich nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. § 184 Abs. 1 Satz 3, § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO.[2] Die Frist beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Erklärung zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags (Rz. 115) oder die Anzeige i.S.d. § 228 Abs. 2 BewG (Rz. 123) beim zuständigen F...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / b) Finanzrechtsweg und Besonderheiten des Bodenrichtwerts

Rz. 426 [Autor/Stand] Der Finanzrechtsweg ist auch dann eröffnet, wenn sich der erhobene Einwand inhaltlich (nur) auf den für die wirtschaftliche Einheit ermittelten Bodenrichtwert i.S.d. § 7 HGrStG bezieht. Denn maßgeblich ist nur, dass der Bodenrichtwert Eingang in den Messbescheid gefunden hat. Unerheblich ist indes, dass der Bodenrichtwert durch den für das Gebiet des Gr...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4 Einspruch gegen den Steuerbescheid/ Aussetzung der Vollziehung

Rz. 19 Ein Steuerbescheid, mit dem die Erbschaftsteuer gegen einen Erben (Miterben) festgesetzt wird, wird mit der Bekanntgabe an den Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder Nachlasspfleger dem Erben gegenüber wirksam. Dies bedeutet, dass die Rechtsbehelfsfrist zu laufen beginnt, innerhalb derer ein Einspruch möglich ist (§ 355 AO). Der Nachlasspfleger ist als gesetzl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Voraussetzungen

Rz. 726 [Autor/Stand] Nach § 24 Abs. 1 StGB wird wegen Versuchs nicht bestraft (persönlicher Strafaufhebungsgrund)[2], wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. § 24 Abs. 1 StGB unterscheidet zwischen dem unbeendeten und dem beendeten Versuch. Beim unbeendeten Versuch hat der Täter noch nicht alle Handlungen vorgenommen, die nach...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / (3) § 184 Abs. 1 Satz 3 AO/keine gesonderte Feststellung von Grundsteuerwerten bei der Hessischen Grundsteuer

Rz. 451 [Autor/Stand] Inwieweit durch die allgemeine Verweisung auf die "Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung" (§ 184 Abs. 1 Satz 3 AO i.V.m. § 134 bis § 217 AO) und die spezielle Verweisung durch § 184 Abs. 1 Satz 4 AO auf § 182 Abs. 1, 2, § 183 AO auch die Anwendung der "Vorschriften über die gesonderte Feststellung" (§ 179 bis § 183 AO) für das Messbetragsve...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / d) Zuständigkeit der Finanzbehörden für die 1. Verfahrensstufe

Rz. 476 [Autor/Stand] Sachlich zuständig für die Festsetzung des GrSt-Messbetrags sind die Landesfinanzbehörden in Landeseigenverwaltung (Art. 108 Abs. 2 Satz 1 GG). Denn das Land Hessen hat die Verwaltung der Grundsteuer nach Art. 108 Abs. 4 Satz 2 GG i.V.m. § 1 RealStFestGemZustG HE [2] nur zum Teil auf die hessischen Gemeinden übertragen. Die Verwaltungszuständigkeit der G...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Steuerliche Beratung und Teilnahme

Rz. 185 [Autor/Stand] Eine täterschaftliche oder mittäterschaftliche Verwirklichung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO durch den steuerlichen Berater kommt nur dann infrage, wenn dieser als Urheber oder Miturheber der unrichtigen bzw. unvollständigen Angaben anzusehen ist (s. Rz. 105 ff., 108 ff., 113 ff., 114 ff.). Das ist insb. bei eigenen Erklärungen des Steuerberaters der Fall[2]...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / cc) Ablaufhemmung

Rz. 472 [Autor/Stand] Die Ablaufhemmungen nach § 171 AO sind nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. § 184 Abs. 1 Satz 3 AO sinngemäß anzuwenden.[2] Im Falle der Änderung oder Aufhebung des GrSt-Messbescheids, endet die Festsetzungsfrist für den GrSt-Bescheid nach § 171 Abs. 10 Satz 1 AO nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Grundlagenbescheids (GrSt-Messbescheid...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 3. Festsetzung der Grundsteuer (2. Verwaltungsstufe)

Rz. 482 [Autor/Stand] Die GrSt wird auf der zweiten Verfahrensstufe (Rz. 446) durch den GrSt-Besch. festgesetzt (§ 27 GrStG Rz. 10). Das Verfahren zur Festsetzung der GrSt richtet sich grundsätzlich nach der Abgabenordnung (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 AO); das KAG HE [2] ist für Zwecke der Grundsteuer nicht anwendbar. Die Grundsteuerfestsetzung ist ein Steuerbescheid i.S.d. § 1 Abs. 2 N...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Bekanntgabe an Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter (§ 32 Abs. 1 Satz 1 ErbStG)

Rz. 6 Ein Testamentsvollstrecker ist eine i. d. R. vom EL ernannte Person, die die letztwilligen Verfügungen des EL auszuführen hat (§§ 2197 bis 2228 BGB, § 31 Rn. 19). Informationen über dessen Einsetzung erfolgen durch das Nachlassgericht. Rz. 7 Ein Nachlassverwalter ist eine vom Nachlassgericht eingesetzte Person, die den Nachlass anstelle des Erben verwaltet und darüber v...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Konzept der Maßgeblichkeit

Rz. 130 § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG schreibt die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz vor, d. h., in der Steuerbilanz ist grds. das Betriebsvermögen anzusetzen, das sich nach den handelsrechtlichen GoB ergibt. Hierbei sind zwei mögliche Sichtweisen zu unterscheiden:[1] Die materielle Maßgeblichkeit ist bereits dann gegeben, wenn die Steuerbilanzansätze mit den han...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / hh) Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung i.S.v. § 46a StGB

Rz. 1059 [Autor/Stand] § 46a StGB eröffnet die Möglichkeit, in Fällen des "Täter-Opfer-Ausgleichs" (Nr. 1) oder der "Schadenswiedergutmachung" (Nr. 2) die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB zu mildern oder – sofern keine höhere Strafe als Freiheitsstrafe von einem Jahr oder Geldstrafe von 360 Tagessätzen verwirkt ist – von Strafe abzusehen. Hierfür ist erforderlich, dass der Täter...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / 1. Zweistufigkeit des Verwaltungsverfahrens (Abweichung vom Bundesrecht)

Rz. 445 [Autor/Stand] Das Hessische Grundsteuergesetz weicht bei der Bemessung der Grundstücke des Grundvermögens verfahrensrechtlich vom Bundesrecht ab. An die Stelle des dreistufen Verwaltungsverfahrens[2] (§ 27 GrStG Rz. 38 ff.) tritt ein (nur) zweistufiges Verwaltungsverfahren.[3] Anders als nach dem Bundesgesetz entfällt die (erste) Verwaltungsstufe der gesonderten Fest...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Inhalt und Kritik der Strafmaßtabellen

Rz. 1076 [Autor/Stand] In der Praxis wird die ganz überwiegende Zahl der Hinterziehungsfälle, soweit es zur Bestrafung kommt, durch Geldstrafen geahndet. Diese werden nach dem Tagessatzsystem berechnet, das Strafen von 5 bis 360 Tagessätzen von mindestens 1 EUR und höchstens 30.000 EUR zulässt (§ 40 Abs. 2 Satz 3 StGB). Bei Tatmehrheit ist die Verhängung von bis zu 720 Tages...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / ee) Rechtsnachfolge (§ 184 Abs. 1 Satz 4, § 182 Abs. 2 AO)

Rz. 465 [Autor/Stand] Der GrSt-Messbescheid wirkt aufgrund der Verweisung in § 184 Abs. 1 Satz 4 AO auf § 182 Abs. 2 AO auch gegenüber einem Rechtsnachfolger, auf den die wirtschaftliche Einheit nach dem Festsetzungszeitpunkt (§§ 8 ff. HGrStG) mit steuerlicher Wirkung übergeht. Damit entfaltet der GrSt-Messbescheid Bindungswirkung auch gegenüber einem Rechtsnachfolger (dingl...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / e) Mitteilung an die Gemeinde (§ 184 Abs. 3 AO)

Rz. 479 [Autor/Stand] Die Finanzbehörden teilen den Gemeinden den Inhalt des GrSt-Messbescheids sowie etwaige Billigkeitsmaßnahmen mit (§ 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. § 184 Abs. 3 AO). Die auf § 184 Abs. 3 Satz 1 AO gestützte Mitteilung der Finanzbehörde an die Gemeinde über den Inhalt des Grundsteuermessbescheids ist weder Teil des Steuermessbescheids selbst noch ein selbst...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Verfahrensrecht im Überblick

Rz. 8 Gemäß § 151 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BewG ist der Wert des inländischen Betriebsvermögens bzw. des Anteils am BV sowie der Anteile an KapG i. S. d. §§ 11 Abs. 2, 95 bis 97 BewG gesondert festzustellen, soweit eine Feststellung nicht nach § 151 Abs. 3 BewG (Basiswert) entbehrlich ist. Zuständig ist für die Feststellung ist das Betriebsfinanzamt (§ 152 Nr. 2 und 3 BewG). Ist d...mehr

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AGS 10/2025, Auslagenerstat... / II. Notwendige Auslagen des Betroffenen auch bei der Staatskasse

Auf die sofortige Beschwerde hat das LG den Beschluss des AG im Kostenausspruch dahingehend abgeändert, dass die Staatskasse auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen zu tragen hat. 1. Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde Die sofortige Beschwerde gegen die Auslagenentscheidung des AG war nach Auffassung des LG Hagen zulässig. Die Statthaftigkeit des Rechtsmittels ergebe ...mehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / 6. Beschwerdegebühr Nr. 4139 VV

In Nr. 4139 VV ist für die Beschwerde im Wiederaufnahmeverfahren eine besondere Beschwerdegebühr vorgesehen.[32] Diese Gebühr entsteht mit der ersten Tätigkeit nach Einlegung der Beschwerde gegen eine aus Anlass eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens erlassene Entscheidung. Der Verfahrensabschnitt beginnt nach der Einlegung des Rechtsmittels und endet mit dem Beschl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Schätzung im Strafverfahren

Rz. 486 [Autor/Stand] Auch im Steuerstrafverfahren können für die Ermittlung der verkürzten Beträge die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden, wenn feststeht, dass der Stpfl. einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, das Ausmaß der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen aber ungewiss ist.[2] Es darf aber nicht vorschnell auf eine Schätzung ausgewichen werden, etwa dann nicht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zweck und Konzeption des § 160 AO

Rz. 1217 [Autor/Stand] Nach § 160 AO sind Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben regelmäßig steuerlich nicht zu berücksichtigen, wenn der Stpfl. dem Verlangen der Finanzbehörde, die Gläubiger oder Empfänger der Ausgaben genau zu benennen (vgl. AEAO zu § 160 Nr. 1.2 zu "genau"), nicht nachkommt.[2] Empfänger i.S.d. § 160 AO ist derjen...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.3.1.2 Detailfragen und Berechnungsbeispiele

Rz. 333 Die Finanzverwaltung folgt in Altfällen (vor dem 01.01.2009) der Rechtsprechung des BFH zur gemischt-freigebigen Zuwendung und hat zu Detailfragen der Berechnung in R E 17 ErbStR 2003 Stellung genommen. In Neufällen (ab dem 01.01.2009) wendet sie die Einheitstheorie an. Rz. 334 Gem. R E 7.4 Abs. 1 Satz 2 ErbStR ermittelt sich die Bereicherung des Bedachten beim Besteh...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4.4 Revision fälschlicherweise beim FG eingelegt

Reicht ein Beteiligter ein Rechtsmittel zwar zu Unrecht, aber so rechtzeitig beim FG ein, dass bei einer Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang ohne Weiteres mit dem fristgerechten Eingang beim BFH gerechnet werden kann, ist ihm Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn das FG die Revisionsschrift verspätet an den BFH geschickt hat.[1] Nach einem Beschluss des BVerfG[2] ist das...mehr

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AGS 10/2025, Verzinsungsbeg... / II. Sofortige Beschwerde wird zur Erinnerung

Nach der Teilabhilfe durch die Rechtspflegerin erstreckt sich die eingereichte sofortige Beschwerde der Klägerinnen nunmehr nur noch auf den Verzinsungsbeginn. Angesichts dessen, dass der gem. § 567 Abs. 2 ZPO bei über 200,00 EUR liegende Beschwerdewert nicht mehr erreicht wird, ist das Rechtsmittel nach § 11 Abs. 2 S. 1 RPflG nunmehr als Erinnerung auszulegen (vgl. Zöller-H...mehr

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Anhang 3 Internationales Er... / 5 OECD-Musterabkommen

Rz. 59 Den Regelungen des Musterabkommens liegt der Grundsatz der ausschließlichen Besteuerung im Wohnsitzstaat des Erblassers bzw. Schenkers zugrunde. Ausnahmsweise ist für unbewegliches Vermögen in Art. 5, bewegliches Betriebsstättenvermögen in Art. 6 Abs. 1 und für Vermögen, das einer festen Einrichtung zuzuordnen ist, in Art. 6 Abs. 6 ein Besteuerungsrecht auch für den B...mehr

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ZErb 10/2025, Der große Fru... / a. Untätigkeitsbeschwerde

Da der Erbe zur Auskunft verpflichtet ist, stellt sich die Frage, wie er am besten gegen den Notar vorgeht, wenn dieser den Beurkundungsauftrag unzulässigerweise ablehnt oder die Beurkundung nicht durchführt. Wird der Notar nicht tätig, kann der Erbe die Untätigkeitsbeschwerde gem. § 15 Abs. 2 S. 1 BNotO einlegen. Die gesetzliche Grundlage der sog. Notarbeschwerde findet sich...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Steuerfestsetzungen erfolgen üblicherweise auf Basis der mittels einer Steuererklärung vom Steuerpflichtigen mitgeteilten Besteuerungsgrundlagen. Dies ist bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht anders, jedoch mit gewissen Unterschieden im Verfahrensablauf, da es sich im Unterschied zu den Ertragsteuern nicht um jährlich wiederkehrende Steuerfestsetzungen, sondern...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4.3 Rechtsirrtum

Ein Rechtsirrtum darüber, in welcher Frist ein Rechtsmittel einzulegen ist, kann ein Grund für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sein, aber auch dies nur, wenn der Irrtum unverschuldet ist. Letzteres ist zu verneinen, wenn ein Prozessführender – zumal bei drohendem Fristablauf – sich trotz zutreffender Rechtsmittelbelehrung keine Gewissheit darüber verschafft, in wel...mehr

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AGS 10/2025, Verzinsungsbeg... / I. Sachverhalt

Das Gericht hatte das Zustandekommen eines zwischen den Parteien geschlossenen Vergleichs festgestellt. Die darin enthaltene Kostenregelung bot den fünf Beklagten die Möglichkeit, wegen eines Teils der ihnen entstandenen Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten gegen die Klägerinnen zu vollstrecken. Besondere Beteiligungsverhältnisse der Beklagten waren bei der Kostenreg...mehr

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Anhang 3f USA / 3 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 31 Das Abkommen in der Fassung vom 03.12.1980 ist am 27.06.1986 in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 24.07.1986, BGBl II 1986, 860). Das Protokoll vom 14.12.1998 ist am 14.12.2000 in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 18.12.2000, BGBl II 2001, 62) und ist für alle danach eintretenden Todesfälle und danach gemachten Schenkungen anzuwenden. Dieses wird ergänzt durch das E...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 4.11.2 Nachweis

Wird ein Rechtsmittel per Telefax eingelegt, genügt für die Ausgangskontrolle, dass ein vom Faxgerät des Absenders ausgedrucktes Sendeprotokoll die ordnungsgemäße Übermittlung belegt und vor Fristablauf zur Kenntnis genommen wird.[1] Kommt es beim elektronischen Übertragungsvorgang zu Fehlern, die aus dem Sendeprotokoll nicht ersichtlich sind, können sie einer Partei nicht a...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.3 Überwachungsverschulden

Von einem Überwachungsverschulden spricht man, wenn es an der erforderlichen Kontrolle der Arbeitsweise einer Hilfsperson durch den Verantwortlichen fehlt. Gefordert wird insoweit eine zumindest gelegentliche, stichprobenartige Kontrolle, vor allem auch in einer Einarbeitungsphase. Der Prozessbevollmächtigte, der zur Rechtfertigung seines Wiedereinsetzungsantrags vorbringt, e...mehr

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zfs 10/2025, Wiedereinsetzu... / 1 Sachverhalt

Das AG hat den entbundenen, jedoch von einem RA in der Hauptverhandlung verteidigten und vertretenen Betroffenen am 10.9.2024 wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße in Höhe von 180 EUR verurteilt. Gegen dieses Urteil beantragte der Betroffene mit am 24.9.2024 eingegangenen Verteidigerschriftsatz vom gleichen Tag die Zulassung der Rechtsbe...mehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / 1. Strafverfahren

Die Abrechnung des strafverfahrensrechtlichen Wiederaufnahmeverfahrens richtet sich, wenn der Rechtsanwalt den vollen Auftrag erhalten hat, nach Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 4 VV. Entstehen können dann die Geschäftsgebühr Nr. 4136 VV für die Vorbereitung des Wiederaufnahmeantrags, die Verfahrensgebühr Nr. 4137 VV für das Verfahren über die Zulässigkeit des Antrags, die ...mehr

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FoVo 10/2025, Besondere Anf... / 1 Der Fall

Privilegierte Anmeldung im Verfahren ohne RSB-Antrag Die Krankenkasse verlangt die Eintragung eines Forderungsattributs aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung. Der Schuldner hat trotz Belehrung gem. § 20 InsO keinen Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt. Eine Feststellung im Eröffnungsbeschluss vom 16.3.2022, dass der Schuldner Restschuldbefreiu...mehr

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FF 10/2025, Rechtsprechung ... / 7.1 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18.8.2025 – 20 UF 55/25

1. Zur Festsetzung des Beschwerdeverfahrenswerts nach Erhöhung der Regelverfahrenswerte in Kindschafts- und Gewaltschutzsachen mit Wirkung zum 1.6.2025. 2. § 63 Abs. 1 S. 2 FamGKG , wonach im Verfahren über ein Rechtsmittel, das nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung eingelegt worden ist, das neue Recht gilt, ist gegenüber der Regelung des § 40 Abs. 2 S. 1 FamGKG, die a...mehr