Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwaltskammer

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Gesetzgebungsre... / 1. BRAO-Novelle

Umfangreiche Änderungen vor allem der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sieht der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (BT-Drucks 18/9521) vor. Ausgangspunkt des Gesetzgebungsvorhabens war die Erforderlichkeit, die durch die Richtlinie 2013/55/EU (ABl L 35...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 8/2017, Vertretung in Zivilsachen beim Bundesgerichtshof

Vor dem Bundesgerichtshof können sich die Beteiligten in zivilrechtlichen Verfahren nur durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, der beim Bundesgerichtshof zugelassen ist. Die Singularzulassung, die das Bundesverfassungsgericht als verfassungsmäßig gebilligt hat (Beschl. v. 31.10.2002 – BvR 819/02, JZ 2003, 252), gewährleistet, auch unter Berücksichtigung ihrer Filterfunkt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 11/2017, Eintrittspflic... / I Sachverhalt

Der Kläger ist Rechtsanwalt und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln. Im Jahre 2013 verteilte der Kläger Kalender mit Bildern nackter oder spärlich bekleideter Damen zu Werbezwecken an Autowerkstätten mit einem Hinweis auf seine Kanzlei. Die Rechtsanwaltskammer Köln hat den Kläger wegen eines Verstoßes gegen das Gebot sachlicher Werbung gerügt. Im Jahre 2015 bestellte der K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2016, Rechtsanwalt: Umfassendes Akteneinsichtsrecht in Personalakte bei RA-Kammer

(AGH NRW, Urt. v. 30.10.2015 – 1 AGH 24/15) • Das Akteneinsichtsrecht des Rechtsanwalts umfasst die Einsicht in die vollständige bei der Rechtsanwaltskammer geführte Personalakte, und zwar einschließlich sämtlicher geführter Sach- und Disziplinarakten, unabhängig davon, ob die zugehörigen Dokumente in Papierform vorgehalten oder in elektronischer Form gespeichert werden. Das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2015, Anwaltsmagazin / Gebremster Zuwachs bei den Anwaltszulassungen

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat Ende März die aktuellen Zahlen zur Rechtsanwaltschaft bekannt gegeben. Danach sind die Zulassungen im vergangenen Jahr erneut gestiegen, der Zuwachs fiel jedoch geringer aus als in den Jahren zuvor. Danach hatten die Rechtsanwaltskammern zum 1.1.2015 insgesamt 164.565 Mitglieder (Vorjahr: 163.690), davon 163.540 Rechtsanwälte (Vorjahr:...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 21/2015, Anwaltskammer: Einleitung eines anwaltsgerichtlichen Anschuldigungsverfahrens

(AGH NRW, Urt. v. 29.5.2015 – 1 AGH 15/15) • Die zuständige Aufsichtsabteilung der Rechtsanwaltskammer hatte dem Kläger in einem Schreiben mitgeteilt, dass – für den Fall der Durchführung der von ihm beabsichtigten und von ihm der Kammer mitgeteilten Werbemaßnahmen – die Rechtsanwaltskammer das Verfahren an die Staatsanwaltschaft zur Prüfung der Einleitung eines anwaltsgeric...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2015, Anwaltsmagazin / Anwalts-Demo gegen Totalüberwachung

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin hat seine Kammermitglieder dazu aufgerufen, sich an einer Demonstration der Initiative "Rechtsanwälte gegen Totalüberwachung" anlässlich des 2. Jahrestages der Enthüllungen von Edward Snowden zu beteiligen. Die Demo soll am Samstag, den 30. Mai um 14:00 Uhr vor dem Bundeskanzleramt stattfinden – "gerne in Robe", wie dem Aufruf zu e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 11/2017, Digitale Manda... / III. Mögliche Konflikte mit dem anwaltlichen Berufsrecht

Normadressaten des anwaltlichen Berufsrechts (BRAO) sind nur Rechtsanwälte. Anbieter können durch die Bereitstellung und Ermöglichung der Nutzung ihrer Plattformen aber mittelbar in den Schutzbereich der Regelungen gelangen. Einerseits, weil die mit ihnen vertraglich verbundenen Anwälte selbst den Vorschriften unterliegen und das Angebot des Anbieters folglich nur in Anspruc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 18/2016, Das besondere ... / a) Historische Planung

Frage: Das beA sollte schon zum 1.1.2016 kommen. Warum ist es bis heute nicht da? Zum 1.1.2016 wurde in § 31a Abs. 1 BRAO aufgenommen: § 31a Besonderes elektronisches Anwaltspostfach "Die Bundesrechtsanwaltskammer richtet für jedes im Gesamtverzeichnis eingetragene Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach ein. Nach Einrichtung eines beso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 11/2015, Anwaltsmagazin / ZAP beruft neuen Mitherausgeber

Zum 1. Juni 2015 verstärkt Rechtsanwalt Dr. Hubert W. van Bühren den Herausgeberkreis der ZAP. Gemeinsam mit den bewährten Herausgebern unterstützt Dr. van Bühren, langjähriger Präsident der Rechtsanwaltskammer Köln, Redaktion und Verlag bei dem Ziel, die ZAP nachhaltig an den Bedürfnissen der Anwaltschaft auszurichten. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und heißen unseren...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2015, Anwälte im Inte... / d) Musterimpressum

Das Impressum einer typischen Kanzlei-Website könnte etwa wie folgt aussehen: Formulierungsbeispiel: Impressum Verantwortlich im Sinne des Telemedienrechts für die Domain RA-Mustermann.de sowie für die Facebook-Seite Facebook.com/ra.mustermann , das Twitter-Profil Twitter.com/RAMustermann und für die xing-Präsenz xing.com/profile/RA_Mustermann : Rechtsanwalt Dr. Max Mustermann Mu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2017, Anwaltsmagazin / 1 Kleine BRAO-Reform wohl ohne Fortbildungsverpflichtung

Nach mehrfacher Vertagung konnte im Rechtsausschuss des Bundestages Anfang März eine Einigung über den in verschiedenen Punkten strittigen Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie getroffen werden (vgl. zum Referentenentwurf im Einzelnen ZAP Anwaltsmagazin 12/2016, S. 608). Es steht zu erwarten, dass der Bundestag diesen Kompromiss beschließen wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 16/2016, Die Schadensre... / II. Sachverhalt

Das beklagte Maklerunternehmen vermittelte einen Versicherungsvertrag zwischen einem Textilreinigungsunternehmen als Versicherungsnehmer und einem Haftpflichtversicherer. Die Bearbeitung auftretender versicherter Schadensfälle übertrug der Versicherer dabei auf den Versicherungsmakler, wofür er ihm im Gegenzug eine erhöhte Courtage zahlte. Als der Versicherungsnehmer wegen e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2017, Anwaltsvergütung: Kartellrechtsverstoß durch staatliche Gebührenordnung

(EuGH, Urt. v. 8.12.2016 – C-532/15 und C-538/15) • Art. 101 AEUV i.V.m. Art. 4 Abs. 3 EUV ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der spanischen Anwaltsgebührenordnung nicht entgegensteht, die für die Honorare der Prozessbevollmächtigten eine Gebühr festsetzt, die höchstens um 12 % über- oder unterschritten werden darf, und bezüglich deren sich das natio...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / V. Freiwillige außergerichtliche Streitschlichtungsstellen

Nicht zu den Verfahren nach § 17 Nr. 7 RVG, Nr. 2303 VV RVG zählen Verfahren vor Streitschlichtungsstellen, die nicht gesetzlich eingerichtet sind. Dazu gehören insbesondere das Verfahren vor der Gutachterkommission bei der Landeszahnärztekammer, da diese Gutachterkommission (OLG Karlsruhe JurBüro 1985, 236; AG Wiesbaden JurBüro 2009, 190). Es handelt es sich vielmehr um Inst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 17/2015, Verband: Unerlaubte unentgeltliche Rechtsberatung

(OLG Frankfurt/M., Urt. v. 28.5.2015 – 6 U 51/13) • Die unentgeltliche Erbringung außergerichtlicher Rechtsberatungsleistungen durch eine Person, die nicht die Befähigung zum Richteramt hat, ist einem Verband gegenüber Nichtmitgliedern nur gestattet, wenn gewährleistet ist, dass diese Person regelmäßig rechtlich geschult wird und während der Beratungstätigkeit eine Person mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 13/2016, Partnergesellschaft: Gemeinschaftliche Berufsausübung Rechtsanwalt und Ärztin/Apothekerin

(BGH, Beschl. v. 12.4.2016 – II ZB 7/11) • Rechtsanwälten ist standesrechtlich eine gemeinschaftliche Berufsausübung nur mit Mitgliedern einer Rechtsanwaltskammer und der Patentanwaltskammer, mit Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern erlaubt. § 59a Abs. 1 S. 1 BRAO ist insoweit nichtig, als Rechtsanwälten untersagt wird, sich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2015, Anwaltsmagazin / Nächste Satzungsversammlung mit höherer Syndikusbeteiligung

Bei allen 27 regionalen Anwaltskammern und bei der Rechtsanwaltskammer beim BGH sind die alle vier Jahre stattfindenden Wahlen zur Satzungsversammlung abgeschlossen. Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer hat nunmehr die 95 stimmberechtigten Mitglieder und die 25 geborenen, aber nicht stimmberechtigten Mitglieder (Präsident der BRAK und die nicht gewählten Präsidenten d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2017, Anwaltsrobe: Unzulässiger Werbeaufdruck

(BGH, Urt. v. 7.11.2016 – AnwZ (Brfg) 47/15) • Der BGH hat entschieden, dass es einem Rechtsanwalt verboten ist, eine auf der Rückseite bestickte Robe mit einem Hinweis auf seine Kanzlei im Gerichtssaal zu tragen. Dies ist mit dem sich aus § 20 BORA ergebenden Sinn und Zweck der vor Gericht getragenen Anwaltsrobe nicht zu vereinbaren. Durch das Tragen einer Amtstracht werden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 11/2017, Eintrittspflic... / II Entscheidung

Das Landgericht hat in seiner Urteilsbegründung ausgeführt, dass die Rechtsschutzversicherung zur Kostenübernahme nicht verpflichtet sei, weil der Kläger den Versicherungsfall vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführt habe, außerdem fehle es an hinreichenden Erfolgsaussichten. In § 3 Abs. 4 ARB 2013 wird der Versicherungsschutz ausdrücklich für die Fälle ausgeschlossen, bei ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 19/2016, Fortbildungspf... / I Sachverhalt

Der Kläger ist seit 2011 Fachanwalt für Verkehrsrecht. Am 22.6.2012 besuchte er ein sechsstündiges Seminar „Vernehmungslehre und Vernehmungstaktik“, das sich neben Straf-, Familien-, Versicherungs- und Baurecht schwerpunktmäßig auch mit dem Verkehrsrecht beschäftigte. Im Anschluss reichte er die dieses Seminar betreffende Teilnahmebestätigung bei der beklagten Rechtsanwaltsk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 11/2016, Disziplinarverfahren: Verhängung eines vorläufigen Vertretungsverbots ohne vorherige Anhörung

(EGMR, Urt. v. 5.4.2016 – Beschwerde-Nr. 33060/10) • Der in Art. 6 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerte Mündlichkeitsgrundsatz ist auch in Disziplinarverfahren gegen einen Rechtsanwalt anzuwenden. Es stellt daher einen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK dar, wenn gegen einen Rechtsanwalt ohne vorherige mündliche Verhandlung ein einstweiliges Vertr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 18/2015, Das Kopftuch a... / 1. Rechtsanwälte

Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege, § 1 BRAO. Er übt einen freien Beruf aus, § 2 Abs. 1 BRAO. Dies sahen in der Vergangenheit nicht alle Gerichte so. Zwischen Februar 2011 und April 2013 störten sich dreimal verschiedene Richter und Richterinnen am LG Berlin an einer Kopftuch tragenden Rechtsanwältin, einmal am AG Tiergarten. Der Präsident der Recht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 8/2016, Interessenkolli... / 5. Stichentscheid (§ 3a ARB 2010)

Der Interessenkonflikt wird besonders evident, wenn der beauftragte Rechtsanwalt einen Stichentscheid gem. § 3a ARB 2010 zu treffen hat, da dieser entweder zu Lasten des Rechtsschutzversicherers oder des Mandanten getroffen wird. Hinweis: Jedes rechtsschutzversicherte Mandat unterliegt der Prüfung, ob hinreichende Erfolgsaussichten bestehen und die Rechtsverfolgung nicht mutw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2015, Anwälte im Inte... / b) Pflichtangaben

Die gesetzlichen Grundlagen der Impressum-Pflichtangaben finden sich in § 5 TMG und § 55 RStV. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass für Anwalts-Websites folgende Angaben benötigt werden: vollständig ausgeschriebener Vor- und Nachname, bei juristischen Personen zusätzlich der jeweilige Rechtsformzusatz, bei juristischen Personen auch der vollständig ausgeschriebene Vor- und N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 22/2016, Rechtsprechung... / 2. Heranziehung zum Mindestbeitrag zum Versorgungswerk

Nach dem Beschluss des BVerwG vom 22.1.2016 (10 B 13.15) bewirkt die Mindestbeitragsregelung des Versorgungswerks der Rechtsanwaltskammer keine gleichheitswidrige mittelbare Diskriminierung von Kinder erziehenden Rechtsanwältinnen mit einer Teilzeitbeschäftigung von weniger als 50 %. Beschränke sich eine Rechtsanwältin aufgrund ehelichen Einvernehmens über den Umfang der Erw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 17/2016, Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Versagung wegen Beleidigung während der Referendarszeit

(BGH, Beschl. v. 27.6.2016 – AnwZ (Brfg) 10/16) • Der BGH lehnte den Antrag auf Zulassung zur Berufung gegen das Urteil des AGH NRW vom 30.10.2015 (1 AGH 25/15, ZAP EN-Nr. 498/2016), in dem sich die Antragstellerin gegen den ablehnenden Bescheid zur Zulassung der Rechtsanwaltschaft wehrte, ab. Aus Sicht des BGH war weder der Zulassungsgrund „ernstliche Zweifel an der Richtig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2017, Gleichzeitige B... / II. Sachverhalt

Der klagende Rechtsanwalt bezeichnet sich auf seinem Briefkopf als "Notar Rechtsanwalt Spezialist für Erbrecht und Erbschaftsteuer Fachanwalt für Erbrecht Fachanwalt für Steuerrecht zert. Testamentsvollstrecker (DEV) Fachanwalt für Arbeitsrecht". Die beklagte Rechtsanwaltskammer störte sich allein an der Bezeichnung "Spezialist für Erbrecht". In einem Belehrungsbescheid stel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 21/2015, Akteneinsicht: Kein Einsichtsrecht in Protokolle des Vorstands einer Anwaltskammer

(AGH NRW, Urt. v. 29.5.2015 – 1 AGH 14/15) • Der AGH stellt klar, dass einem Mitglied der Rechtsanwaltskammer kein Einsichtsrecht in Protokolle der Kammer zusteht, das über das Einsichtsrecht in Beschlüsse hinausgeht, mit denen er in seinen allgemeinen Persönlichkeitsrechten verletzt sein könnte. Einem solchen Einsichtsrecht steht § 76 BRAO entgegen. So schreibt das Gericht:...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2016, Geschäftspapier: Konkrete Zuordnung von Rechtsanwalt und Kanzleisitz

(BGH, Beschl. v. 24.9.2015 – AnwZ (Brfg) 31/15) • Nach § 10 Abs. 1 BORA hat der Rechtsanwalt auf Briefbögen seine Kanzleianschrift anzugeben. Werden mehrere Kanzleien, eine oder mehrere Zweigstellen unterhalten, ist für jeden auf den Briefbögen Genannten seine Kanzleianschrift anzugeben. "Kanzleianschrift" ist die Anschrift der Kanzlei i.S.v. § 27 Abs. 1 BRAO, die sich im Be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 1/2017, Berufsrecht: Aufhebung berufsgerichtlicher Rüge ohne Begründung möglich

(BGH, Beschl. v. 6.7.2016 – AnwZ (Brfg) 4/16) • Wird ein Anwalt wegen Verstoßes gegen das Sachlichkeitsgebot i.S.d. § 43a Abs. 3 BRAO von der Rechtsanwaltskammer nach § 74 BRAO gerügt und diese berufsrechtliche Sanktion auf seinen Einspruch hin aufgehoben, ist er auch dann rehabilitiert und damit seine anschließende nachträgliche Feststellungsklage mangels Rechtsschutzbedürf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 11/2017, Eintrittspflic... / III. Anmerkung

Die Versagung des Versicherungsschutzes wegen der vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalls entspricht der gesetzlichen Regelung in § 81 Abs. 1 VVG und der Rechtsprechung. Der Kläger hat den Versicherungsfall provoziert und vorsätzlich herbeigeführt, weil er eine Änderung von § 43b BRAO erreichen will. Nach dieser Vorschrift ist Werbung nur erlaubt, „soweit sie über ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 18/2015, Anwaltsrobe mi... / II. Sachverhalt

Der Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen (AGH) entschied eine Streitigkeit zwischen der Rechtsanwaltskammer Köln und einem ihrer Mitglieder. Das Mitglied, der Kläger, beabsichtigte zu Werbezwecken im oberen Rückenbereich seiner Robe, den aus acht Metern lesbaren Text "Kanzlei Dr. ... und www. ..." abzudrucken. Nach Ansicht des Klägers sei der Anwalt, bei Aufdruck...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 24/2016, Anwaltsmagazin / Satzungsversammlung beschäftigt sich mit Fortbildung

In ihrer 3. Sitzung am 21. November hat die 6. Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sich mit einer Reihe von Fragen zur Zulassung und Fortbildung von Fachanwälten sowie zur allgemeinen Fortbildung von Rechtsanwälten befasst. Einstimmig beschloss die Satzungsversammlung Änderungen der FAO bei den Fachanwaltschaften für Insolvenzrecht und für Vergaberech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 15/2016, Die Menschenre... / 5. Art. 6 EMRK – Recht auf ein faires Verfahren

Art. 6 EMRK ist das mit Abstand bedeutendste Menschenrecht in der Rechtsprechung des Gerichtshofes. Die dort enthaltenen Garantien sollen ein rechtsstaatliches Verfahren (Fair Trial), gleich ob im Zivilrecht, Strafrecht oder in anderen Verfahrensarten, gewährleisten. In diesem Zusammenhang sind vor allem von Bedeutung: Recht auf ein unabhängiges und faires Verfahren, Recht auf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2016, Das anwaltliche Berufsrecht steht vor erheblichen Änderungen

Der "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe" (BT-Drucks. 18/9521) trägt einen sperrigen Titel, hinter dem sich nicht nur die Umsetzung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (mit der der Gesetzgeber seit Januar 2016 in Verzug ist) verbirgt, sondern eine umfangreiche Nove...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesetzgebungsreport / 3. Syndikusrechtsanwälte

Syndikusanwälte waren nach der bislang geltenden Doppelberufstheorie nur insoweit anwaltlich tätig, als sie neben ihrem Arbeitsverhältnis mit einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber noch als niedergelassener Anwalt tätig waren. Dagegen war die Tätigkeit, die der Syndikus im Unternehmen oder Verband für seinen nichtanwaltlichen Dienstherrn leistete, wegen der Weisungsbefugnis des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2016, Anwaltsmagazin / Fragen zur Nutzungspflicht beim elektronischen Postfach

In der aktuellen Fassung des § 31a BRAO heißt es: "Die Bundesrechtsanwaltskammer richtet für jedes im Gesamtverzeichnis eingetragene Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach ein". Im Jahr 2013 hatte der Gesetzgeber hierzu den Auftrag erteilt und nach den ursprünglichen Plänen hätte das besondere elektronische Postfach (beA) für alle An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 6/2017, Anwaltsmagazin / 10 Mehr Erledigungen bei der Schlichtungsstelle der Anwaltschaft

Die Anzahl der im vergangenen Jahr 2016 bei der Schlichtungsstelle der Anwaltschaft eingegangenen Anträge ist nur leicht gestiegen, dafür konnte die Zahl der den Parteien unterbreiteten Schlichtungsvorschläge deutlich gesteigert werden; sie stieg um 40 % im Vergleich zum Vorjahr. Dies meldete die Schlichtungsstelle kürzlich in ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht. Die Schlichtu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anwaltsmagazin / Kaum noch Zuwachs bei den Anwaltszahlen

Die Rechtsanwaltskammern hatten zum 1.1.2016 insgesamt 164.864 Mitglieder und damit 300 Mitglieder mehr als im Vorjahr, davon 163.779 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Vorjahr: 163.545), 764 RA-GmbHs und 23 RA-AGs. Der Zuwachs der Anwaltschaft beträgt damit nur noch 0,17 %. Lediglich elf Kammern weisen ein Wachstum der Mitgliederzahlen auf, davon nur eine Kammer von über 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 5/2016, Das neue "Geset... / III. Zulassungsverfahren

Wer also die neue Möglichkeit nutzen will, als Syndikusrechtsanwalt tätig werden zu wollen, der muss sich gem. § 46a BRAO bei einer der 27 regionalen Rechtsanwaltskammern zulassen. 1. Antrag auf Zulassung a) Zuständigkeit Frage: Welche RAK ist für den Antrag auf Zulassung zuständig? Hier muss man unterscheiden, ob der Antragsteller bereits als Rechtsanwalt zugelassen ist oder er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 11/2017, Anwaltsmagazin / 10 Ausbildungszahlen wieder steigend

Nachdem zuletzt Meldungen über sinkende Ausbildungszahlen insbesondere auch in den Anwaltskanzleien alarmiert hatten (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 22/2016, S. 1158), meldet der Bund der Freien Berufe (BFB) aktuell wieder steigende Zahlen. Mit Stand 31.3.2017 verzeichnet die Statistik des BFB für den zurückliegenden Jahreszeitraum 10.933 neue Ausbildungsverträge über alle fre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 11/2016, Erfolgreiche S... / b) Stellenanzeige

Die Stellenbeschreibung ist wiederum die Grundlage für die Stellenanzeige. Nur wenn klar ist, wofür Sie suchen, können Sie eine Anzeige formulieren, die qualifizierte Bewerber anspricht. Zu oft begegnen uns noch Zeitungsannoncen, in denen nicht mehr steht als "Suchen Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w) zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Das genügt heutzutage nicht mehr. Praxishi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 2/2015, Anwaltsmagazin / ZAP beruft neuen Herausgeber

Der Ravensburger Rechtsanwalt Ekkehart Schäfer ist neuer Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer. Er wurde Mitte September in der Hauptversammlung der BRAK von den Präsidenten der 28 regionalen Rechtsanwaltskammern gewählt. Traditionell knüpft an das Amt des Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer die Herausgeberschaft der ZAP an. Damit tritt Schäfer die Nachfolge von Axel ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 24/2016, beA: Rechtmäßigkeit der Umlage

(AGH Celle, Urt. v. 21.7.2016 – AGH 12/15) • Zu den ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) gehört nach § 177 Abs. 2 Nr. 7 BRAO die Unterstützung der elektronischen Kommunikation der Rechtsanwälte mit Gerichten, Behörden und sonstigen Dritten. Nach § 31a BRAO ist für jeden in dem Gesamtverzeichnis eingetragenen Rechtsanwalt ein besonderes ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 8/2017, Anwaltsmagazin / 3 Unterschiedliches Echo auf "Kleine BRAO-Reform"

Am 23. März hat nun auch der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe, die sog. Kleine BRAO-Reform, verabschiedet. Wie vom Rechtsausschuss empfohlen, kommt es in einer gegenüber dem vom Bundesjustizministerium vorgelegten Entwurf etwas veränd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 12/2016, Anwaltsmagazin / "Kleine BRAO-Reform" bringt viele Änderungen im Berufsrecht

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der zahlreiche Änderungen im Berufsrecht mit sich bringt. Umgesetzt werden mit diesem Vorhaben insbesondere die Vorgaben der neuen EU-Berufsanerkennungsrichtlinie, die die Tätigkeit ausländischer Rechtsanwälte in Deutschland regelt. Jedoch nimmt der Entwurf das Vorhaben zum Anlass, auch viele weitere Änderung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 11/2016, Anwaltsmagazin / Zahl der Auszubildenden in 2015 gesunken

Wie der Deutsche Anwaltverein kürzlich in seiner aktuellen Ausbildungsstatistik für 2015 festgestellt hat, ist die Anzahl der Auszubildenden in deutschen Anwaltskanzleien insgesamt gesunken, jedoch ist eine leichte Erhöhung der durchschnittlichen Vergütung auf 493,52 EUR zu verzeichnen. Die Zahlen beruhen auf einer Umfrage bei den Rechtsanwaltskammern, die der DAV in Ergänzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2015, Anwälte im Inte... / I. Einführung

Internetseite, Facebook-Profil, Youtube-Kanal – vor einigen Jahren wurden diese Dinge bei Rechtsanwälten noch fast als "exotisch" oder bestenfalls als "lästiges Übel" angesehen. Heutzutage gehören solche Aktivitäten im World Wide Web schon zur Normalität und wer weiß, vielleicht sind sie in einigen Jahren sogar absolutes Pflichtprogramm für die gesamte Anwaltschaft. Betracht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 7/2016, Anwaltsmagazin / BRAK widerruft Vergleich zum beA

Die Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat Mitte März beschlossen, den von der BRAK mit zwei Rechtsanwälten vor dem AGH Berlin wegen der Einrichtung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches (beA) abgeschlossenen Vergleich (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 6/2016, S. 266) fristgerecht zu widerrufen. Die beiden Rechtsanwälte hatten im einstweiligen Rechtss...mehr