Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 1. Auftrag

Rz. 146 Voraussetzung für das Entstehen einer Einigungsgebühr ist zunächst, dass dem Anwalt ein entsprechender Auftrag erteilt wurde. Ausdrücklich wird dies nur selten geschehen. Teilweise ist der Wille des Mandanten, möglichst ohne ein gerichtliches Verfahren eine Einigung mit dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherer herbeizuführen, dem Auftrag zur außergerichtlichen Vertre...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Abgrenzung zum Prozessauftrag

Rz. 10 Der Auftrag kann ausdrücklich oder stillschweigend erteilt werden. Entscheidend ist, dass vom Anwalt lediglich eine Beratung verlangt wird. Will der Mandant den Anwalt eigentlich als Prozessbevollmächtigten für einen Rechtsstreit beauftragen und nimmt er nach einem entsprechenden Rat von diesem Vorhaben Abstand, handelt es sich nicht um eine außergerichtliche Beratung...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / f) Hebegebühr

Rz. 150 Die Hebegebühr nach Nr. 1009 VV RVG (vgl. dazu § 1 Rdn 193 ff.) ist nach herrschender Meinung nicht vom Rechtsschutzversicherer zu erstatten, da es sich um vermeidbare Kosten handele. Für die Entgegennahme von Schadensersatzleistungen sei anwaltliche Hilfe nicht erforderlich, so dass der Versicherungsnehmer eine Obliegenheitsverletzung begehe, wenn er Zahlungen über ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 6. Rationalisierungsabkommen

Rz. 143 Teilweise bieten Rechtsschutzversicherer für die außergerichtliche Tätigkeit sog. Rationalisierungsabkommen an, in denen die Geschäftsgebühr pauschal mit einem festen Gebührensatz abgerechnet wird. Dieser liegt je nach Versicherer zwischen 0,8 und 1,3. Der Abschluss eines solchen Abkommens führt zu einem unmittelbaren Anspruch des Anwalts gegen den Versicherer, währe...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / I. Wertbestimmung

Rz. 9 Der Gegenstandswert zur Berechnung der Gebühren für die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts bestimmt sich zunächst nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften (§ 23 Abs. 1 S. 3 RVG). Fehlt es an einer solchen Vorschrift, so ist der objektive Wert zu schätzen, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im Zeitpunkt der Auftragserteilung hat.[5] Rz. 1...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 4. Höhe

Rz. 42 Die Höhe der Vorschussforderung richtet sich nach den entstandenen und voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen für die Bearbeitung des Mandats. Insofern ist eine Prognose über den voraussichtlichen Verlauf des Mandats erforderlich. Rz. 43 Beispiel Fahrer F beauftragt A mit der außergerichtlichen Geltendmachung einer Schadensersatzforderung aus einem Verkehrs...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 2. Terminsgebühr

Rz. 62 Die Terminsgebühr wird nach dem Wert des Gegenstands im Zeitpunkt der Terminswahrnehmung durch den Anwalt berechnet. Es ist nicht erforderlich, dass die betreffenden Gegenstände im gerichtlichen Verfahren anhängig sind. Es reicht aus, wenn der Anwalt auftragsgemäß in dem Termin über sie verhandelt oder sie mit dem Gericht bzw. dem Gegner erörtert. Rz. 63 Beispiel Anwäl...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 4. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für Anwaltsgebühren

Rz. 116 Im Regelfall ist die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren nach § 32 Abs. 1 RVG auch maßgeblich für die Berechnung der anwaltlichen Gebühren. Es bedarf jedoch einer selbstständigen Wertfestsetzung, wenn z.B. die Gegenstandswerte des gerichtlichen Verfahrens und der anwaltlichen Tätigkeit nicht übereinstimmen (vgl. Rdn 54 ff.). Rz. 117 Bei Einwendungen gegen diese W...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / IV. Auswirkung von Vergütungsvereinbarungen

Rz. 112 Haben Anwalt und Mandant eine Vergütungsvereinbarung getroffen, gilt diese zunächst nur im Innenverhältnis. Der erstattungspflichtige Gegner, der am Abschluss dieser Vereinbarung nicht beteiligt ist, ist nur zur Erstattung der gesetzlichen Gebühren verpflichtet. Eventuell verbleibende Restbeträge hat der Mandant im Verhältnis zu seinem Anwalt selbst zu tragen bzw. be...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / d) Einzelumstände

Rz. 118 Geht man von einem in jeder Hinsicht unterdurchschnittlichen Verkehrsunfall aus, nämlich einem Unfall mit folgenden Merkmalen:mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Abgrenzung zum Vertretungsauftrag

Rz. 12 Auch von der Vertretung, für die eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG entsteht, ist die Beratung durch Auslegung des konkret erteilten Auftrags abzugrenzen. Soll der Anwalt gegenüber Dritten tätig werden, ist dies ein sicheres Indiz für einen Auftrag im Sinne von Teil 2 Abschnitt 3 VV RVG. Rz. 13 Beispiel Fahrer F bittet Anwalt A um Prüfung seiner Ersatzansprüche ...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / I. Zulässigkeit

Rz. 41 Führt der Anwalt eine Beratung des Mandanten durch, so soll er nach § 34 Abs. 1 RVG auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Ohne Vereinbarung erhält der Anwalt eine Vergütung nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts. Ist der Mandant Verbraucher, so führt die fehlende Gebührenvereinbarung darüber hinaus dazu, dass für die Beratung höchstens 250 EUR berechnet werd...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 6. Mischangelegenheiten

Rz. 40 Gerade bei der Beratung in Verkehrsunfallsachen kommt es häufig vor, dass der Anwalt nicht nur über die zivilrechtlichen Folgen des Unfalls, sondern auch über mögliche straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen berät. Bis zum 1.7.2006 fiel für die Beratung in straf- und bußgeldrechtlichen Angelegenheiten eine Betragsrahmengebühr an. Im Hinblick auf eine daneben erfolg...mehr

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§ 4 Verkehrsverwaltungsrecht / III. Gerichtliche Tätigkeit

Rz. 13 Der Gegenstandswert zur Berechnung der Gebühren für die gerichtliche Tätigkeit des Anwalts bestimmt sich nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften, wobei wiederum auf den Streitwertkatalog des Bundesverwaltungsgerichts abzustellen ist. Im Eilverfahren (§ 80 Abs. 5 VwGO, § 123 VwGO) wird der Streitwert in aller Regel mit 50 % der Hauptsache beziffert, au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Fehlen einer Interessenkollision.

Rn 7 Das Vorliegen einer Interessenkollision ist anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles, ausgehend von der vertraglichen Pflicht und der ausgeführten Tätigkeit des Maklers, zu entscheiden (BGH NJW 64, 1467; 70, 1075). Eine Interessenkollision soll sich regelmäßig nicht ergeben, wenn der Makler zumindest für eine Partei nur den Nachweis führt (BGH NJW-RR 98, 992; 03, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Ordnungsmäßigkeit.

Rn 11 Der Beschl muss einer ordnungsmäßigen Verwaltung entsprechen. Die Frage der Ordnungsmäßigkeit ist zum einen an § 20 IV Hs 1 zu messen. Zum anderen ist aber auch § 18 II Nr 1 zu beachten (BGH ZMR 24, 391 Rz 33). Dazu gehört zB die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften (BGH ZMR 24, 391 Rz 33; LG Frankfurt aM NZM 25, 54 Rz 20 ff). Der Beschl muss ferner dem G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Vergütung des Nachlasspflegers.

Rn 34 Gem § 1888 II ist die Nachlasspflegschaft grds unentgeltlich zu führen (§§ 1888 I, 1876 II), ihm steht lediglich eine Aufwandspauschale zu (§ 1878 I). Der Nachlasspfleger hat jedoch Anspruch auf Vergütung, wenn das Nachlassgericht bei seiner Bestellung feststellt, dass die Pflegschaft berufsmäßig geführt wird. Die Feststellung der Berufsmäßigkeit muss im Beschlusswege ...mehr

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AGS 09/2025, Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen

Von RiBGH Dr. Christian Grüneberg. 18. neu bearbeitete und erweiterte Aufl., 2025. Verlag C.H.Beck, München. XXV, 691 S., 57,00 EUR Kein Verkehrsunfallprozess ohne den Grüneberg. Das mittlerweile in 18. Aufl. vorliegende Werk lässt sich aus der anwaltlichen und gerichtlichen Praxis nicht mehr wegdenken. Ebenso kommt kein Schadensversicherer an diesem Buch vorbei. Das Werk wei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 68 BGB – Vertrauensschutz durch Vereinsregister.

Gesetzestext 1Wird zwischen den bisherigen Mitgliedern des Vorstands und einem Dritten ein Rechtsgeschäft vorgenommen, so kann die Änderung des Vorstands dem Dritten nur entgegengesetzt werden, wenn sie zur Zeit der Vornahme des Rechtsgeschäfts im Vereinsregister eingetragen oder dem Dritten bekannt ist. 2Ist die Änderung eingetragen, so braucht der Dritte sie nicht gegen s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Geschäftsraummiete.

Rn 13 Unter § 580a II fallen Räume, die weit überwiegend (AG Hambg-Blankenese ZMR 12, 200; aA zu Unrecht LG Hamburg ZMR 12, 868 und ZMR 13, 443 mit abl Anm Abramenko) zu geschäftlichen Zwecken (BGH MDR 16, 146 u NJW 08, 3361) vermietet sind, dh alle vom Mieter zu Erwerbszwecken angemieteten Räume, unabhängig davon, ob eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige berufliche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Prozessuales.

Rn 30 Die Prozessvollmacht des Rechtsanwaltes (§ 80 ZPO) umfasst die Befugnis zur Abgabe und Entgegennahme von Erhöhungsverlangen (BGH ZMR 03, 406). Der Gebührenstreitwert für die Mieterhöhungsklage bemisst sich nach § 41 V 1 GKG höchstens mit dem Jahresbetrag der geforderten Mieterhöhung. Der Rechtsmittelstreitwert berechnet sich analog § 9 ZPO (BGH NZM 19, 135 Rz 2; ZMR 07...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freiberufler

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Zur Abgrenzung der Einkunftsarten > Arbeitnehmer Rz 9 ff, 54 ff, > Arbeitslohn Rz 147, > Ehrenamt, > Einkünfte, > Outplacement-Beratung Rz 14. Außerdem > Architekten, > Ärzte, > Berufsständische Versorgungseinrichtungen, > Dolmetscher, > Freibeträge für nebenberufliche Tätigkeiten, > Heilpädagoge, > Insolvenzverwalter, > Journalisten, > Komponisten...mehr

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§ 7 Muster / II. Zeithonorar

Rz. 2 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.2: Gebührenvereinbarung für Beratung – Zeithonorar Gebührenvereinbarung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Auftraggebers) und Rechtsanwalt _________________________ (Name und Anschrift der Kanzlei) wird folgende Vereinbarung getroffen: 1. Für die Beratung in der Verkehrsunfallsache/Fahrerlaub...mehr

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AGS 09/2025, Streitwert und... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung entspricht der h.M. in der Rspr. (vgl. dazu auch Burhoff/Volpert/Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 7. Aufl., 2025, Teil A Rn 2332 m.zahlr.w.N. Allerdings kann man sich schon fragen, ob nicht die Festsetzung des Streitwerts auf nur 1.000,00 EUR bzw. hier nur 500,00 EUR nicht das "Kostenrisiko für die überwiegend finanzschwachen Strafgefangenen" ü...mehr

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AGS 09/2025, Streitwertfest... / III. Bedeutung für die Praxis

Das VG hatte in seinem Beschluss leicht versteckt – "a.A. nunmehr ohne Begründung …" gerügt, dass der VGH München seine früher vertretene Ansicht, wonach auch der Wert von Schalldämpfern pp. bei der Streitwertfestsetzung zu berücksichtigen sei, aufgegeben hat, ohne das näher zu begründen; auch der vom VGH selbst angeführte Beschl. des VGH München v. 20.4.2023 – 24 CS 23.295 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anzeigepflicht.

Rn 2 Die Anzeigepflicht entsteht in allen drei Tatbestandsvarianten des § 663. Eine öffentliche Bestellung liegt immer dann vor, wenn ein Träger der öffentlichen Verwaltung die Ernennung zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben ausspricht. Die Tätigkeit selbst muss allerdings privatrechtlicher Natur sein, anderenfalls handelt es sich um Amtspflichten. Praktische Bedeutung erlangt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Diskrepanzen.

Rn 5 Probleme entstehen dort, wo es zu Wechselwirkungen zwischen der beschränkten Geschäftsfähigkeit nach § 106 und der mit vollendetem 16. Lebensjahr bestehenden beschränkten Testierfähigkeit des § 2229 I kommt. Angesichts der für die Errichtung eines öffentlichen Testaments anfallenden Kosten ist die Beauftragung des Notars für den Minderjährigen nicht lediglich rechtlich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Gebührenstreitwert und Gebühren.

Rn 17 Für den Gebührenstreitwert ist zu unterscheiden: § 49 GKG ist für die Beschl-Klagen anwendbar. IÜ ist der Gebührenstreitwert über § 48 I GKG nach §§ 3 ff ZPO zu bestimmen. § 49a GKG gilt ggf noch vorübergehend (§ 71 I 1 GKG). Ist eine Beschl-Klage vor dem 1.12.20 bei Gericht anhängig geworden, bemisst sich der Streitwert analog § 48 V allerdings auch für nach diesem Ze...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wahlschuld.

Rn 2 Eine Wahlschuld liegt vor, wenn mehrere verschiedene Einzelleistungen in der Weise geschuldet werden, dass nach der Wahl nur eine von ihnen zu erbringen ist (Grüneberg/Grüneberg § 262 Rz 1). Die Wahlschuld kann also auf die eine oder andere Art erfüllt werden (Alternativobligation), die Verbindlichkeit ist auf die eine oder andere Leistung gerichtet, von denen aber nur ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Teilnahme Dritter.

Rn 11 Ein WEigtümer hat einen Anspruch darauf, Dritte zur Versammlung hinzuziehen, zB bei Schwerhörigkeit, im Einzelfall einen Rechtsanwalt (LG Lüneburg ZMR 19, 220), einen Architekten, einen Buchprüfer etc, wenn er ein berechtigtes und ein die Interessen der anderen überwiegendes Interesse daran hat, diesen in der Versammlung (meist nur zu einem komplexen TOP) hinzuzuziehen...mehr

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§ 7 Muster / II. Pauschalhonorar

Rz. 5 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.5: Vergütungsvereinbarung für außergerichtliche Vertretung – Pauschalhonorar Vergütungsvereinbarung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Auftraggebers) und Rechtsanwalt _________________________ (Name und Anschrift der Kanzlei) wird folgende Vereinbarung getroffen: 1. Aufgrund des Auftrags vom ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Genehmigung und Verfahren.

Rn 4 Sind die Voraussetzungen des I nicht erfüllt, muss das BtG die Genehmigung versagen. Das Sterilisationsverfahren unterliegt dem Richtervorbehalt (§ 14 I Nr 4 RPflG). Dem Betroffenen ist in diesem Verfahren zwingend ein Verfahrenspfleger zu bestellen, sofern er nicht durch einen Rechtsanwalt oder einen anderen geeigneten Verfahrensbevollmächtigten vertreten wird (§ 297 V...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / VI. Angelegenheiten

Wird ein Rechtsanwalt zunächst einem Mandanten als Pflichtverteidiger beschränkt, z.B. "für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen" nach § 140 Abs. 1 Nr. 10 StPO, beigeordnet, und dann später als Pflichtverteidiger für das Verfahren, handelt es sich nicht um dieselbe Angelegenheit, sodass eine Anrechnung von Gebühren (nach § 15 Abs. 5 RVG) nicht in Betracht kommt.[30] Es gelt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Schadensersatz.

Rn 19 Wird eine Zustimmung zu Unrecht schuldhaft verweigert oder verzögert (der Berechtigte ist verpflichtet, seine Zustimmung unverzüglich zu erteilen; 2 Wochen), kann der Veräußerer gem §§ 280 ff, 286 BGB einen Schadensersatzanspruch besitzen (BGH ZMR 20, 422 = NJW-RR 20, 393 Rz 13). Die Ermessensgrenzen sind überschritten, wenn die Entscheidung offensichtlich unvertretbar...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Die Kündigung durch Dritte, insb Vertreter.

Rn 11 Bei juristischen Personen sowie rechtsfähigen Handelsgesellschaften kann die Kündigung durch die vertretungsberechtigten Organe ausgesprochen werden. Bei der Kündigung durch einen Bevollmächtigten ist zu beachten, dass die Vollmacht grds nicht formbedürftig ist und sich etwa aus der Prokura oder Generalvollmacht des Kündigenden ergeben kann. Wenn dem Empfänger die Bevo...mehr

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ZErb 09/2025, Testamentsges... / 6

Auf einen Blick Wird ein Kind mit Behinderung nach dem Tod des Elternteils gesetzlicher Miterbe, da kein Testament errichtet wurde, oder wird das Kind später bedürftig, kann das ererbte Vermögen seine Sozialleistungen gefährden. Eine nachträgliche "Reparatur" dieses Zustands ist durch das Testament des längerlebenden Elternteils möglich. Der Gestaltungsvorschlag kombiniert e...mehr

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AGS 09/2025, (Keine) Kosten... / I. Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft führte gegen zwei Beschuldigte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung. Mit Schreiben vom 30.4.2022 beantragte der Geschädigte die gerichtliche Genehmigung des Beschwerdeführers als seinen Verletztenbeistand. Dies wurde vom AG Hannover gem. § 406f Abs. 1 i.V.m. mit § 138 StPO genehmigt. Das AG begründete seine Entscheidung da...mehr

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Vorwort

Die verkehrsrechtliche Mandatsbearbeitung gehört bis heute zum "Brot und Butter"-Geschäft vieler, gerade kleinerer und mittelständischer, Rechtsanwaltskanzleien. Dass eine effektive Bearbeitung des jeweiligen Auftrages – hierzu gehören Fälle aus dem Zivilrecht genauso wie solche aus dem Ordnungswidrigkeiten-, dem Straf- und Fahrerlaubnisrecht – fundierte Kenntnisse der jewei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Wirtschaftsprüfung.

Rn 22 Wirtschaftsprüfer führen wirtschaftliche Prüfungen durch, insb von Jahresabschlüssen der Unternehmen, und erteilen Bestätigungsvermerke über solche Prüfungen (§ 2 WPO). Darüber hinaus kann ein Wirtschaftsprüfer als Berater in wirtschaftlichen Angelegenheiten oder solchen mit Vermögensbezug tätig werden. Vertragliche Vereinbarungen über derartige Tätigkeiten sind regelm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Sozietät und Beendigung.

Rn 17 Die Anwaltssozietät ist grds eine GbR und als solche rechtsfähig (§ 705 II, BGHZ 146, 341). Der Vertrag (§ 675) kommt mit der GbR zustande und muss durch einen zur Berufsausübung Befähigten erfüllt werden. Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der GbR (Primär- und Sekundäransprüche) nach § 721 (BGHZ 154, 370). Für anwaltliche Beratungsfehler haften auch d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Sinn und Zweck.

Rn 39 § 19 II Nr 4 hat den Zweck, Erhaltungsmaßnamen des gemE zu sichern (BGH ZWE 15, 337 Rz 13; München ZMR 08, 410). Rechtsanwalts- oder Sachverständigenhonorare, die im Zusammenhang mit der Bereinigung von Sachmängelansprüchen entstanden sind, sind daher nicht aus der Erhaltungsrücklage zu bedienen (Frankf MDR 74, 848 [OLG Frankfurt am Main 09.11.1972 - 20 W 261/72]) – we...mehr

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ZErb 09/2025, Der handlungs... / 8

Auf einen Blick Zwischen Erbfall und Amtsannahme des Testamentsvollstreckers ist der Nachlass regelmäßig handlungsunfähig, da der Erbe gem. § 2211 Abs. 1 BGB an Verfügungen gehindert wird, während der Testamentsvollstrecker sein Amt noch nicht angetreten hat. Das BGB sieht keine ausdrückliche Lösung für diese Interimsphase vor, obwohl sie in der Praxis zunehmend häufig auftri...mehr

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AGS 09/2025, Unangemessenes... / Leitsatz

Die Vergütungsvereinbarung bestimmt, auf welche Tätigkeiten und welche Angelegenheiten die Prüfung der unangemessenen Höhe der Vergütung zu beziehen ist. Danach richtet sich, ob von einer einheitlichen Vergütungsvereinbarung erfasste anwaltliche Tätigkeiten, die jeweils den Gegenstand eines selbstständigen Anwaltsdienstvertrags bilden können, für die Prüfung der Angemessenhe...mehr

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AGS 09/2025, Bei Änderung d... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Änderung der Wertfestsetzung Die Entscheidung entspricht der ständigen Praxis des BGH. Zwar kann auf eine Gegenvorstellung eine unrichtige Wertfestsetzung durch den BGH, die sonst nicht anfechtbar ist, nachträglich geändert werden. 2. Keine Änderung der rechtskräftigen Kostenentscheidung Die auf der unrichtigen Wertfestsetzung beruhende Kostenentscheidung kann nach Eintritt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gewerberechtliche Vermittlungsverbote.

Rn 6 Gewerberechtlich bedürfen gewerbsmäßig tätige Darlehensvermittler nach § 34c I Nr 2 GewO, anders als lizensierte Kreditinstitute (§ 32 I KWG), einer Erlaubnis. Dies gilt nicht für die Vermittlung von Bausparverträgen. Auch wenn die Erlaubnis fehlt, ist der Vermittlungsvertrag wirksam (BGHZ 78, 269, 271f). Gleiches gilt, wenn der Vermittler gg § 32 I 1 KWG verstößt (Karl...mehr

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ZErb 09/2025, Berechtigtes ... / 1 Gründe

I. Die Antragstellerin, eine Rechtsanwaltskanzlei in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, wendet sich mit ihrem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Ablehnung ihres Antrags auf (ergänzende) Akteneinsicht in eine Nachlassakte. Am 12.10.2020 erteilte das AG … – Abteilung für Nachlasssachen – aufgrund gesetzlicher Erbfolge den drei Schwestern des am … ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Prozessverhalten.

Rn 14 Gehen die Parteien während eines Rechtsstreits im deutschen Prozess übereinstimmend von einem bestimmten Recht aus, so wird daraus zumeist auf die stillschweigende Wahl eines Rechts geschlossen (BGH NJW-RR 90, 249; Hamm BeckRS 13, 16794; KG BeckRS 18, 38225; Saarbr BeckRS 21, 29631); so auch, wenn eine Partei der behaupteten Anwendbarkeit eines Rechts nicht entgegentri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Weitere Ansprüche.

Rn 30 Veranlasst ein Vertragspartner den anderen zur fristlosen Kündigung und kann er sich bezüglich seines Verschuldens nicht entlasten, ist er gem § 280 zum Schadensersatz des durch die Kündigung bis zum Ende der vertraglichen Bindungsdauer (Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist; bei Zeitmietvertrag: Ende der Laufzeit) entstandenen Schadens verpflichtet (vgl. KG IMR 19, ...mehr

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AGS 09/2025, Höke, Münchener Anwaltshandbuch Straßenverkehrsrecht

Herausgegeben von Bernd Höke. 6. Aufl., 2025. Verlag C.H.Beck, München. LVIII, 1.400 S., 189,00 EUR In der Reihe der Münchener Anwaltshandbuche ist das Straßenverkehrsrecht jetzt neu aufgelegt worden. Das Handbuch erläutert alle anwaltlich relevanten Bereiche des Straßenverkehrsrechts. Zutreffend beginnt das Werk zunächst einmal mit der Mandatsannahme und der Organisation. Be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Anwaltsvertrag (Abs 1 lit b).

Rn 5 Der Anwaltsvertrag beurteilt sich grds nach dem Recht am gewöhnlichen Aufenthalt des Rechtsanwalts (s bereits oben Art 4 Rn 11 sowie Mayer in Mayer/Kroiß, RVG, 8. Aufl, § 1 Rz 218; MAHIntWirtR/Trittmann/Schmaltz § 3 Rz 144 ff; differenzierend Staud/Magnus Art 4 Rz 301 ff und Reithmann/Martiny/Knöfel Rz 10.18); s aber ggf IV bei internationalen Sozietäten und Fällen. Die...mehr