Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / V. Materielle Voraussetzungen

Rz. 25 Die Vergütungsvereinbarung darf nicht wegen Täuschung oder Drohung wirksam angefochten und damit nichtig sein. Die Fälle der rechtswidrigen Drohung (§ 123 BGB) sind u.a. dann zu problematisieren, wenn der Anwalt die Übernahme oder Fortführung des Mandates davon abhängig macht, dass der Auftraggeber mit ihm eine entsprechende Vergütungsvereinbarung trifft. Die herrsche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Haftung.

Rn 13 Eine schuldhafte Pflichtverletzung (zB Aufklärung bei Berufungsrücknahme, BGH WM 13, 1426) des Anwalts kann zu einem Schadensersatzanspruch des Mandanten nach § 280 I führen (zur Haftung nach § 826 bei unzulässigem Einlagengeschäft, BGH NJW-RR 15, 675 [BGH 10.02.2015 - VI ZR 569/13]). Der Zurechnungszusammenhang zwischen einer anwaltlichen Pflichtverletzung und dem bei...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 5. Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer

Rz. 247 Beauftragt ein rechtsschutzversicherter Mandant seinen Anwalt mit der Einholung einer Deckungszusage bzw. mit der weiteren Wahrnehmung der versicherungsrechtlichen Interessen gegenüber dem Rechtsschutzversicherer, so erhält der Anwalt für diese Tätigkeit eine eigene Geschäftsgebühr. Die Einholung der Deckungszusage ist eine eigene Angelegenheit und daher, soweit der ...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 2. Mehrere Auftraggeber

Rz. 10 Wird der Anwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, so erhält er nach § 7 Abs. 1 RVG zwar die Gebühren nur einmal. Nach Nr. 1008 VV RVG erhöhen sich jedoch – wenn der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist – die Geschäfts- bzw. die Verfahrensgebühr für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3; die Erhöhung nach dieser Gebühr ist allerdings...mehr

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§ 4 Verkehrsverwaltungsrecht / I. Verwaltungsverfahren (bis zum Erlass eines Bescheides)

Rz. 4 Der erste Abschnitt der verwaltungsrechtlichen Tätigkeiten des Anwaltes ist das Stadium des Verwaltungsverfahrens. Dieses endet mit dem Erlass eines Verwaltungsaktes oder der Verfahrenseinstellung durch die Behörde. Im Verkehrsverwaltungsrecht stellt etwa die Versagung der Erteilung einer Fahrerlaubnis oder deren Entziehung einen solchen Verwaltungsakt dar. Im Bereich d...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 1. Geltendmachung von Ansprüchen beim Haftpflichtversicherer

Rz. 64 Bei der außergerichtlichen Unfallschadensregulierung gegenüber dem Haftpflichtversicherer ist die Beauftragung eines Anwalts eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung und damit Teil des ersatzfähigen Schadens nach § 249 BGB .[27] Die Anwaltskosten fallen in den Schutzbereich von § 823 BGB, § 7 StVG, wenn die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erforderlich war...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Höhe der Gebühr

Rz. 39 Der Anwalt soll auch bei der Erstberatung eines Verbrauchers zunächst auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Kommt eine solche nicht zustande, richtet sich der Vergütungsanspruch nach den Vorschriften des BGB und ist nach § 34 Abs. 1 S. 3 RVG auf höchstens 190 EUR begrenzt. Diese Kappungsgrenze bedeutet allerdings nicht, dass der Rechtsanwalt – ohne Gebührenvereinba...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / IV. Rechtsfolgen der Formmängel

Rz. 22 Wird die Vergütungsvereinbarung den Anforderungen des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 RVG nicht gerecht, so kann der Anwalt gemäß § 4b S. 1 RVG höchstens die gesetzliche Vergütung verlangen. Die den Vorgaben des § 3a RVG nicht genügende Vergütungsvereinbarung bleibt – entgegen der früheren Rechtsprechung – wirksam. Liegt die nach der Vergütungsvereinbarung zu zahlende Vergütun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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§ 3 Erstattungsfragen / 1. Nur außergerichtliche Tätigkeit

Rz. 99 Eine Erstattungspflicht des Gegners hinsichtlich der außergerichtlichen Anwaltskosten kann sich mangels analoger Anwendbarkeit von § 91 ZPO nur aus materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen ergeben.[67] Im Bereich der Unfallschadensregulierung kommen gesetzliche oder vertragliche Ansprüche in Betracht. Rz. 100 Vertragliche Ansprüche sind etwa denkbar, wenn der Gegner b...mehr

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AGS 09/2025, Burmann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG - Kommentar zum Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare

Herausgegeben von Prof. Dr. Jens Bormann, Dr. Thomas Diehn und Klaus Sommerfeldt. 5. Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. XXXIII, 1.220 S., 159,00 EUR Pünktlich zum Inkrafttreten des KostBRÄG 2025 legt der Verlag die zwischenzeitlich 5. Aufl. des Kommentars aus der orangenen Reihe zum GNotKG vor. Berücksichtigt sind alle Änderungen, die das KostBRÄG mit sich gebracht hat, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Einzelfälle.

Rn 67 Abtretung: Eine Zession oder Prozessführungsermächtigung ist sittenwidrig, wenn eine unvermögende Partei zur gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen vorgeschoben wird und dies bezweckt, das Kostenrisiko zulasten der beklagten Partei zu vermindern oder auszuschließen, wofür auf den Zeitpunkt der Abtretung abzustellen ist (Ddorf NZKart 15, 201). Ein wegen wucherähnlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Treuhandverhältnis.

Rn 31 Ein fremdnütziger Treuhänder darf gg den Herausgabeanspruch des Treugebers aus §§ 667, 675 grds nicht mit Gegenforderungen aufrechnen, die ihren Grund nicht in dem Treuhandvertrag haben (BGHZ 14, 342; 95, 109, 113; WM 65, 1209; NJW 93, 2041, 2042; 94, 2885, 2886). Das gilt insb für Rechtsanwälte hinsichtlich der von ihren Mandanten empfangenen Fremdgelder. Ist dem Anwa...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / A. Allgemeines

Rz. 1 In vielen Fällen wird die Vergütung nach dem RVG der Tätigkeit des Anwalts bzw. den Interessen des Mandanten nicht gerecht. Ist die gesetzliche Vergütung z.B. im Hinblick auf Umfang, Schwierigkeit und Risiko der Angelegenheit für den Anwalt nicht kostendeckend, hat dieser folglich ein legitimes Interesse, mit dem Mandanten ein höheres Honorar zu vereinbaren. Handelt es...mehr

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AGS 09/2025, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

Rechtsanwalt R hat vor dem zuständigen LG Berlin gegen den Beklagten, seinen früheren Mandanten, erfolgreich rückständiges Honorar eingeklagt. Aufgrund der zu seinen Gunsten ergangenen Kostenentscheidung beantragt Rechtsanwalt R die Festsetzung der von ihm verauslagten gerichtlichen Verfahrensgebühr sowie einer 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, einer 1,2-Terminsgebühr n...mehr

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AGS 09/2025, Unangemessenes... / III. Anschlussrevision des Beklagten

1. Inhaltskontrolle der Vergütungsvereinbarung Der Beklagte hatte mit seiner Anschlussrevision geltend gemacht, die Vergütungsvereinbarung sei unwirksam. Das hat der BGH anders gesehen. Nach seiner Auffassung hält sie hingegen der Inhaltskontrolle nach Maßgabe der § 307 Abs. 1 S. 2, § 310 Abs. 3 BGB stand. Zwar sei eine zwischen einem Rechtsanwalt als Unternehmer (§ 14 Abs. 1...mehr

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AGS 09/2025, Unangemessenes... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung hat für die Praxis erhebliche Bedeutung. Das gilt einmal hinsichtlich der Ausführungen des BGH zu der Frage, ob die Vereinbarung des Zeithonorars gem. § 3a RVG rechtmäßig war, die der BGH auf der Grundlage seiner dazu vorliegenden Rspr. bejaht. Auch die Höhe des konkret vereinbarten Stundensatzes von 250,00 EUR hat er erneut nicht beanstandet. Ebenso hat er ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Verfasser

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Nils Häck, Bonn (Rz. 1—1499) Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Julian Böhmer, Düsseldorf (Rz. 1500—1598)mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Identitätsirrtum.

Rn 26 Hier richtet sich die Erklärung an eine andere bestimmte Person oder auf einen anderen bestimmten Gegenstand, als der Erklärende wollte. Statt Rechtsanwalt R 1 erteilt der Auftraggeber dem namensgleichen Rechtsanwalt R 2 das Mandat. Richtet sich die Erklärung dagegen an die gemeinte Person oder bezieht sie sich auf den gemeinten Gegenstand, besitzen diese jedoch andere...mehr

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FoVo 09/2025, Wettbewerbsre... / 3 Der Praxistipp

Identitätsdiebstahl in der digitalen Welt als Problem In einer zunehmend digitalen Welt, in der Geschäfte nicht mehr von Angesicht zu Angesicht, sondern unter Ausnutzung der Möglichkeiten des Onlinehandels geschlossen werden, nehmen Fälle des Identitätsdiebstahls zu. Jemand bestellt unter dem Namen einer fremden Person und stellt nur sicher, dass ihn die Ware oder Dienstleist...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / V. Erstreckung

Hat der Rechtsanwalt als Wahlanwalt an der Vorführung bzw. richterlichen Vernehmung teilgenommen und wird er später zum ("vollen") Pflichtverteidiger bestellt, gilt hinsichtlich seiner gesetzlichen Gebühren § 48 Abs. 6 S. 1 RVG. Das bedeutet, dass dann auf jeden Fall die für die Teilnahme an der Vorführung oder richterlichen Vernehmung entstandene Nr. 4102 Nr. 1 VV als geset...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Verschiedene Prozessbevollmächtigte

Rz. 283 Vertreten verschiedene Prozessbevollmächtigte mehrere Kläger, deren Klagen zur gemeinsamen Verhandlung verbunden sind, so verhandelt jeder der Rechtsanwälte nach dem seinen Mandanten betreffenden Streitwert, so dass dieser für die Berechnung der einzelnen Terminsgebühren auch nach der Verbindung der Verfahren maßgeblich bleibt.[197] Rz. 284 Beispiel Fahrer F wurde bei...mehr

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Literaturverzeichnis (Kommentare und Monographien)1 Zeitschriftenbeiträge sind im Literaturverzeichnis nicht aufgeführt.

van Bühren, Das verkehrsrechtliche Mandat – Band 4: Versicherungsrecht, 3. Auflage 2016 – zit.: van Bühren, Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 4 van Bühren (Hrsg.), Handbuch Versicherungsrecht, 8. Auflage 2024 – zit.: van Bühren (Bearbeiter), Handbuch Versicherungsrecht van Bühren/Held, Unfallregulierung, 10. Auflage 2023 – zit.: van Bühren/Held, Unfallregulierung Burhoff/Volp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Vergütung.

Rn 16 Die Vergütung des Anwalts bestimmt sich grds nach dem RVG. Sie setzt sich aus Gebühren und Auslagen zusammen (§ 1 RVG) und ist auch für eine Erstberatung regelmäßig vereinbart (§ 612 I). Der Anwalt kann einen angemessenen Vorschuss fordern (§ 9 RVG). Auf außergewöhnlich hohe Gebühren muss er nur unter besonderen Umständen hinweisen (BGH NJW 98, 3486 [BGH 02.07.1998 - I...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Besprechungen und Beweisaufnahmen

Rz. 76 Die Teilnahme an Beweisaufnahmen und an Besprechungen mit Dritten löst keine gesonderten Gebühren aus, da die entsprechenden Gebührentatbestände des § 118 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BRAGO nicht in das RVG übernommen wurden. Damit sollten nach dem Willen des Gesetzgebers die außergerichtlichen Erledigungen gefördert werden, weil der Griff zum Telefon und die damit mögliche...mehr

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AGS 09/2025, Erstattung der... / VI. Bedeutung für die Praxis

Nimmt eine Partei an einem gerichtlichen Termin teil, so erstreckt sich ein eventueller Kostenerstattungsanspruch auch auf die Kosten der Terminswahrnehmung (§ 91 Abs. 1 S. 2 ZPO). Die Höhe der zu erstattenden Kosten richtet sich nach dem JVEG. 1. Berufstätigkeit steht Entschädigung für Haushaltsführung entgegen Die Partei hat die Wahl, ob sie die allgemeine Pauschale für Zeit...mehr

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AGS 09/2025, Unangemessenes... / IV. Segel-Anweisung

Der BGH hat dem OLG für die neue Entscheidung mit auf den Weg gegeben, dass es in eine erneute Prüfung der Unangemessenheit der vom klagenden Rechtsanwalt geltend gemachten Vergütung einzutreten habe. Sollte das OLG dabei zu dem Ergebnis gelangen, dass die vereinbarte Vergütung für das Mandat A und/oder andere Mandate nach § 3a Abs. 3 S. 1 RVG unangemessen hoch ist, werde es...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / 4. Terminsgebühr Nr. 4102 VV

Für die Teilnahme an dem Vernehmungs-/Vorführungstermin entsteht eine der Terminsgebühren der Nr. 4102 VV, also Nr. 1 oder Nr. 2.[24] Es gelten die allgemeinen Regeln.[25] Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr für die bloße Teilnahme an dem Vorführungs-/Vernehmungstermin. Der Rechtsanwalt muss an dem Termin nicht aktiv, z.B. durch Fragen, teilnehmen. Seine körperliche Anw...mehr

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ZErb 09/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. AlberGemeinnützigkeit im ErtragsteuerrechtKommentar zu § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG und zu Umstrukturierungen bei steuerbegünstigten Körperschaften2. üb...mehr

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ZErb 09/2025, Wert der Besc... / 1 Gründe

I. Der Kläger begehrt im Wege der Stufenklage Auskunft über Schenkungen und sonstige Zuwendungen seiner verstorbenen Mutter (im Weiteren: Erblasserin) und die Entbindung zweier Schweizer Rechtsanwälte von der Schweigepflicht, um nach Auskunftserteilung Ausgleichungsansprüche geltend zu machen. Er und die Beklagten zu 1 und 4 sind Kinder der Erblasserin und testamentarisch zu ...mehr

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AGS 09/2025, Entstehen der ... / II. Abgeltungsbereich der Nr. 4142 VV

Nach Nr. 4142 VV falle die zusätzliche Verfahrensgebühr als Wertgebühr an, wenn der Rechtsanwalt eine auf die Einziehung und verwandte Maßnahmen bezogene gerichtliche oder außergerichtliche Tätigkeit für den Beschuldigten ausübe (vgl. BGH, Beschl. v. 24.2.2015 – 1 StR 245/09; Beschl. v. 29.11.2018 – 3 StR 625/17). Die Verfahrensgebühr werde dabei auch durch eine bloß beraten...mehr

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FoVo 09/2025, Wettbewerbsre... / Leitsatz

Angaben eines Rechtsanwalts in einem an eine Privatperson gerichteten Inkassoschreiben zum Namen seines Auftraggebers sowie zum Grund und zur Höhe der geltend gemachten Forderung stellen regelmäßig keine geschäftliche Handlung des Rechtsanwalts dar. BGH, Urt. v. 18.6.2025 – I ZR 99/24mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / 1. Allgemeines

Der als "Pflichtverteidiger" bestellte Rechtsanwalt ist voller Verteidiger i.S.v. Teil 4 Abschnitt 1 VV. Das bedeutet hinsichtlich der entstehenden Gebühren, dass auch für diesen Pflichtverteidiger alle Gebühren des Verteidigers entstehen, also wie beim Terminsvertreter i.e.S.[13] Für den Rechtsanwalt entsteht also nicht etwa nur die Terminsgebühr.[14] Dagegen ist ebenso wie ...mehr

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AGS 09/2025, Abrechnung des... / VII. Pauschgebühr

Der nach §§ 140 Abs. 1 Nr. 4 und 10, 58 Abs. 1 S. 5 StPO beigeordnete Rechtsanwalt ist Pflichtverteidiger. Er kann also beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 RVG eine Pauschgebühr beantragen. Daran zu denken ist etwa bei Teilnahme an besonders langen Vorführungen oder richterlichen Vernehmungen. Autor: Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Leer/Augsburg AGS 9/2025, S....mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Verzicht durch Liquidation nach den Abrechnungsgrundsätzen

Rz. 137 Vorsicht ist bei der Anwendung der Abrechnungsgrundsätze geboten, wenn sich die Angelegenheit außergerichtlich nur teilweise erledigt hat und der Restschaden gerichtlich weiterverfolgt werden soll. Die Regulierungsempfehlungen bestimmten in Ziffer 7 f, dass die pauschale Abrechnung grundsätzlich nur für den Fall der vollständigen außergerichtlichen Schadensregulierung...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 3. Schuldner

Rz. 37 Schuldner des Vorschusses ist der Auftraggeber oder ein Dritter, der kraft Gesetzes bzw. vertraglicher Vereinbarung unmittelbar gegenüber dem Anwalt für die Vergütungsforderung haftet. Damit scheidet der Rechtsschutzversicherer des Mandanten als Schuldner des Vorschusses aus, weil er nicht unmittelbar dem Anwalt, sondern nur dem Mandanten zur Übernahme von Anwaltskost...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / V. Abrechnung

Rz. 47 Der Vergütungsanspruch des Anwalts ist nach Erledigung des Auftrags bzw. Beendigung der Angelegenheit fällig (§ 8 Abs. 1 S. 1 RVG). In einem gerichtlichen Verfahren tritt die Fälligkeit auch dann ein, wenn eine Kostenentscheidung ergangen oder der Rechtszug beendet ist oder wenn das Verfahren länger als drei Monate ruht. Allein die Fälligkeit reicht jedoch nicht aus, ...mehr

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AGS 09/2025, In diesem Heft

Im Aufsatzteil (S. 385) befasst sich Volpert mit den neuen Regelwerten in Familiensachen. In einigen Familiensachen (Kindschaftssachen, Gewaltschutzsachen, Ehewohnungssachen und bestimmten Abstammungssachen) sind zum 1.6.2025 die Regelwerte angehoben worden, was Auswirkung auf die Anwaltsvergütung hat. Zu berücksichtigen ist hier auch das Übergangsrecht. In einem weiteren Bei...mehr

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§ 7 Muster / I. Honorarklage gegen Mandant

Rz. 12 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.12: Honorarklage gegen Mandant An das Amtsgericht Musterstadt Gerichtsstraße 123 12345 Musterstadt Klage des Rechtsanwalts Jörg Meier, Musterstraße 14, 12345 Musterstadt Klägers, – Prozessbevollmächtigter: RA Meier, Musterstraße 14, 12345 Musterstadt – gegen Herrn Otto Müller, Musterstraße 24, 12345 Musterstadt Bekla...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 5. Streitgenossen

Rz. 81 Probleme kann die Berechnung des Erstattungsanspruchs bei teilweisem Obsiegen von Streitgenossen bereiten. Jeder einzelne Streitgenosse haftet dem Anwalt im Innenverhältnis nach § 7 Abs. 2 S. 1 RVG nur für diejenigen Gebühren und Auslagen, die er schulden würde, wenn der Rechtsanwalt nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre (vgl. Rdn 10 ff.). Insgesamt kann der Anwal...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 3. Gerichtliche Tätigkeit in 1. Instanz (Nrn. 4106 f. VV RVG)

Rz. 10 Für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz ergibt sich die Abrechnung aus den Gebührenziffern Nrn. 4106 ff. VV RVG. Dieses Stadium beginnt mit dem Eingang der Anklageschrift, des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht oder im beschleunigten Verfahren mit dem Vortrag der Anklage, wenn diese nur mündlich erhoben wird (vgl. Nr. 4104 VV RV...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Sonstige Vertragstypen.

Rn 11 Übernehmen es Makler iRv Bauherrenmodellen, die Finanzierung zu vermitteln, liegt idR eine Geschäftsbesorgung auf werkvertraglicher Grundlage vor (BGH NJW-RR 91, 914). Entscheidend für die Zuordnung ist, dass nicht die Beschaffung der Finanzierung im Mittelpunkt steht, sondern die Zusage des Bauherrn, die beschaffte Finanzierung zu akzeptieren. Damit handelt es sich um...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verfahren.

Rn 25 Das Vorschussverfahren ist eine Familiensache nach § 111 Nr 8 FamFG und vor dem FamG geltend zu machen (§§ 23a I Nr 1, 23b I 1 GVG, § 111 FamFG). Als unterhaltsrechtliche Verpflichtung kann das Gericht durch einstweilige Anordnung (§ 246 FamFG) den Kostenvorschuss für ein gerichtliches Verfahren regeln. Die einstweilige Anordnung nach § 246 I FamFG verdrängt auch die e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Rechtsberatung.

Rn 9 Die entgeltliche Rechtsberatung und Vertretung durch Anwälte (§ 3 I BRAO) kann dienst- (zB Beratung und Prozessvertretung) oder werkvertraglicher (zB Gutachten) Natur sein. Bei diesen typischen anwaltlichen Leistungen werden selbstständig fremde Vermögensinteressen iR einer Geschäftsbesorgung wahrgenommen (zum dienstvertraglichen Charakter, BGH WuM 15, 682 [BGH 24.09.20...mehr

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FF 09/2025, Rechtsprechung ... / 10.3 OLG Hamm, Beschl. v. 14.7.2025 – 4 UF 125/24

1. Die im Laufe des Verfahrens – hier im Rahmen der Beschwerdeverhandlung – angestrebte Umwidmung dahingehend, dass der bisherige Verfahrensbevollmächtigte nunmehr als Verkehrsanwalt beigeordnet und vor Ort dann ein neuer Verfahrensbevollmächtigte bestellt werden soll, ist unzulässig, da in § 121 ZPO nicht vorgesehen. 2.Will der beigeordnete, nicht im Gerichtsbezirk ansässige...mehr

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AGS 09/2025, Börstinghaus/Siegmund, Miete - Kommentar zum Mietrecht

Herausgegeben von Prof. Dr. Ulf B. Börstinghaus und VRiLG Astrid Siegmund unter Mitarbeit von Agnes Knopper und Dr. Christopher Weidt. 8., völlig neu bearbeitete Aufl., 2025. Verlag C.H. Beck, München. XVII, 1.636 S., 129,00 EUR Der Kommentar der orangenen Reihe zum Mietrecht feiert zwischenzeitlich sein 25jähriges Jubiläum und hat es auf beachtliche acht Auflagen gebracht. K...mehr

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§ 7 Muster / III. Vereinbarung der früheren gesetzlichen Gebühren

Rz. 3 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.3: Gebührenvereinbarung für Beratung in Verkehrszivil- und Verkehrsverwaltungssachen – Vereinbarung der früheren gesetzlichen Gebühren Gebührenvereinbarung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Auftraggebers) und Rechtsanwalt _________________________ (Name und Anschrift der Kanzlei) wird folge...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 3. Gerichtliche Tätigkeit in 1. Instanz (Nrn. 5107 ff. VV RVG)

Rz. 24 Für die Vertretung im gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz ergibt sich die Abrechnung auf den Gebührenziffern Nrn. 5107 ff. VV RVG. Auch hier soll eine typische Abrechnung anhand eines Beispiels verdeutlicht werden: Rz. 25 Beispiel Mandant M sucht seinen Rechtsanwalt A auf, nachdem er einen Bußgeldbescheid mit einmonatigem Fahrverbot zugestellt erhielt (Bußgeld: ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 1. Auftrag

Rz. 51 Nach der Regelung in E.1.2.4 AKB 2015[20] hat der Versicherungsnehmer, wenn gegen ihn Haftpflichtansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, die Führung des Rechtsstreits seinem Haftpflichtversicherer zu überlassen. Darüber hinaus ist der Versicherungsnehmer auch verpflichtet, dem vom Versicherer bestellten Anwalt Vollmacht und jede verlangte Aufklärung zu geben. Di...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 2. Bedürftigkeit trotz Haftpflichtversicherung

Rz. 317 Die meisten Mandanten gehen verständlicherweise davon aus, dass sie bei einem obsiegenden Urteil aufgrund der Erstattungspflicht des Gegners keine Gerichts- oder Anwaltskosten zu tragen haben. Wird neben dem Fahrer bzw. Halter des unfallbeteiligten Fahrzeugs auch der gegnerische Haftpflichtversicherer in Anspruch genommen, besteht allerdings ein Kostenrisiko, auf das...mehr