Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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AGS 10/2025, Bemessung der ... / II. Unbilligkeit der Gebührenbemessung

Gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG bestimme der Rechtsanwalt in Verfahren, für welche das VV eine Rahmengebühr vorsehe, die Höhe der Gebühr innerhalb des vorgegebenen Rahmens unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.3.2 Wirksamkeit und Auslegung von Testamenten (umfassendes Beispiel)

Rz. 114 Der Erblasserwille kommt bei Testamenten nur zum Tragen, wenn das Testament formgültig errichtet ist. Dies hat seinen Grund darin, dass es sich bei einem Testament um eine einseitige, nicht empfangsbedürftige Willenserklärung handelt, die ihre Wirksamkeit allein mit der Niederschrift entfaltet. Insbesondere bei eigenhändigen Testamenten (s. § 2247 BGB) konnte das BGB...mehr

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AGS 10/2025, Fragen und Lös... / 1. Lösung zum Ausgangsfall

Rechtsanwalt A kann gem. § 9 RVG von seinem Auftraggeber K einen angemessenen Vorschuss für die entstandenen und voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen verlangen. I. Entstandene Gebühren und Auslagen Zum Zeitpunkt der Vorschussanforderung war die 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV entstanden, da Rechtsanwalt A die Klageschrift eingereicht hatte. Anderenfalls wär...mehr

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AGS 10/2025, Terminsgebühr ... / II. Kein Haftzuschlag auf die Terminsgebühr

Die Beschwerde der Staatskasse hatte beim LG Erfolg. Der Verteidiger habe keinen Anspruch auf die Gebühr Nr. 4109 VV. 1. Vorbem. 4 Abs. 4 VV a) Nicht auf freiem Fuß Das LG hat argumentiert: Die Gebühr mit Zuschlag entstehe, wenn sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß befinde (Vorbem. 4 Abs. 4 VV). Ausgelöst werde die Erhöhung durch jede Art von persönlicher Unfreiheit. Es k...mehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / 5. Terminsgebühr

Nimmt der Rechtsanwalt im bußgeldrechtlichen Wiederaufnahmeverfahren an einem gerichtlichen Termin teil, entsteht eine Terminsgebühr nach Unterabschnitt 3. Insoweit kann ebenfalls verwiesen werden auf die entsprechend geltenden Ausführungen bei IV., 7.mehr

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AGS 10/2025, KostBRÄG 2025:... / a) Definition im RDG

Das RVG enthält keine Definition des Begriffs der Inkassodienstleistung. Deshalb wird die Legaldefinition in § 2 Abs. 2 S. 1 RDG heranzuziehen sein.[5] Danach ist die Inkassodienstleistung eine Rechtsdienstleistung, wenn sie auf die Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen gerichtet ist und diese Forderungseinziehung als e...mehr

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AGS 10/2025, Fragen und Lös... / I. Entstandene Gebühren und Auslagen

Zum Zeitpunkt der Vorschussanforderung war die 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV entstanden, da Rechtsanwalt A die Klageschrift eingereicht hatte. Anderenfalls wäre nämlich der Rechtsstreit nicht anhängig. Ferner dürfte auch die Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV i.H.v. 20,00 EUR und die auf die Verfahrensgebühr und diese Pauschale zu berechnende Umsatzsteuer nach Nr. ...mehr

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AGS 10/2025, Fragen und Lös... / III. Vorschussrechnung

Rechtsanwalt A wird seinem Mandanten K somit folgende Vorschussrechnung erstellen:mehr

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AGS 10/2025, Fragen und Lös... / 3. Lösung zur 2. Abwandlung

Da Rechtsanwalt A den erhaltenen Vorschuss wegen der Terminsgebühr und der darauf entfallenen Umsatzsteuer i.H.v. insgesamt 1.245,22 EUR nicht freiwillig an den Auftraggeber K zurückgezahlt hat, hat dieser zwei Möglichkeiten. I. Kostenfestsetzungsverfahren gegen den Beklagten Der Kläger kann aufgrund des ihm günstigen Kostenbeschlusses gem. §§ 103, 104 ZPO gegen den Beklagten ...mehr

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AGS 10/2025, Doch (keine) A... / Leitsatz

Die Auffassung, dass die im Zuge der Akteneinsichtnahme entstandene Aktenversendungspauschale für den ortsansässigen Rechtsanwalt keine notwendige Auslage der Prozessführung ist und damit nicht erstattet wird, ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden. VerfGH Berlin, Beschl. v. 13.5.2025 – 94/23mehr

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AGS 10/2025, Überprüfung un... / VII. Bedeutung für die Praxis

1. BVerfG, Beschl. v. 28.12.2020 – 2 BvR 211/19 Der Entscheidung des LG liegt die Rspr. des BVerfG in seinem Beschl. v. 28.12.2020 (2 BvR 211/19) zugrunde. In dem Beschluss hatte das BVerfG den Beschluss einer anderen Kammer des LG Düsseldorf aufgehoben. Durch den hatte die Staatskasse von einem durch Strafbefehl wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften zu e...mehr

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AGS 10/2025, Fragen und Lös... / I. Abrechnung des Vorschusses

Da Rechtsanwalt A einen Vorschuss auf seine Gebühren und Auslagen gem. § 9 RVG von seinem Auftraggeber K verlangt und von diesem erhalten hat, hat er unmittelbar nach Beendigung des Mandats den erhaltenen Vorschuss gem. §§ 675, 666 BGB abzurechnen.[2]mehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / 4. Einzeltätigkeit

Die Gebühren nach den Nrn. 4136 ff. VV entstehen nur, wenn der Rechtsanwalt mit der (vollen) Vertretung eines Verfahrensbeteiligten im gesamten Wiederaufnahmeverfahren beauftragt worden ist.[11] Ist er nur mit einer Einzeltätigkeit beauftragt, wie z.B. mit der Stellung des Wiederaufnahmeantrags, entsteht nur eine Gebühr nach Nr. 4302 Nr. 2 VV.[12] Im Bußgeldverfahren gilt die...mehr

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AGS 10/2025, Mayer/Kroiß, RVG - mit Streitwertkommentar und Tabellen

Von Dr. Hans-Jochem Mayer und Prof. Dr. Ludwig Kroiß. 9. Aufl., 2025. Nomos Verlag, Baden-Baden. 2.089 S., 149,00 EUR Das Inkrafttreten des KostBRÄG 2025 zum 1.6.2025 und die seit Erscheinen der Vorauflage veröffentlichte umfangreiche Rspr. haben die Autoren und den Verlag veranlasst, den bewähren RVG-Kommentar nunmehr in 9. Aufl. vorzulegen. Unter § 11 Rn 106 weist Mayer zutr...mehr

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ZErb 10/2025, In Schließfac... / 2 Anmerkung

Der 21. Zivilsenat des OLG Frankfurt a.M. hatte über die Frage, wie das zunächst widersprüchliche Verhalten eines Erblassers zu beurteilen ist, der ein von ihm errichtetes Testament in zwei Teile zerreißt und die beiden Teile anschließend in einem Bankschließfach verwahrt, entschieden. Nach Auffassung des OLG Frankfurt a.M. ist das Zerreisen eines eigenhändigen Testaments dur...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Verfasser

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Dipl.-Kfm., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Prof. Dr. Jens Schönfeld, Bonn, Honorarprofessor an der Universität Osnabrück M.Sc. und Steuerberater Dr. Alexander Wehner, Düsseldorfmehr

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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 2.1 Form und Inhalt

Werbung, die "in Form und Inhalt sachlich über die Tätigkeit unterrichtet" (formales und inhaltliches Sachlichkeitsgebot), ist zulässig. Ein Lohnsteuerhilfeverein darf auf die eigenen Dienste zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen hinweisen. Lohnsteuerhilfevereine verfügen über eine eingeschränkte Beratungsbefugnis. Durch den Inhalt der Werbung darf nicht der Eindruck erw...mehr

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AGS 10/2025, KostBRÄG 2025:... / a) Geschäftsgebühr nach Abs. 1 oder Abs. 2 der Anm. zu Nr. 2300 VV

Die Schwellengebühr in Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV setzt voraus, dass die Inkassoforderung unbestritten ist. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass im Falle des Bestreitens der Forderung durch den Schuldner die Gebühr in Anbetracht des bei einem Bestreiten der Forderung höheren Arbeitsaufwands nicht auskömmlich wäre. Der Umfang der rechtlichen Prüfung und damit des Aufwands des...mehr

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ZErb 10/2025, Neue Grundsät... / 5

Auf einen Blick Das Besprechungsurteil schafft für die Gestaltungspraxis Klarheit und ist als daher sehr erfreulich zu bewerten.[55] Einerseits gewinnen Familienstiftungen und Trust-Strukturen aus Drittstaaten wieder deutlich an Bedeutung, da diese nunmehr – bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 15 Abs. 6 AStG – von der Escape-Klausel profitieren können. Darüber hinaus bri...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Haftung

Rz. 26 Wird vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Pflicht zur Zahlung der Steuerschuld verstoßen, kann der Vertreter persönlich mit Haftungsbescheid in Anspruch genommen werden (§§ 69, 191 AO). Dies gilt allerdings nur, soweit seine zivilrechtlichen Pflichten reichen. So ist die Haftung eines Abwesenheitspflegers (§ 1911 BGB a. F.) für ausländische Erben auf den sich au...mehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / II. Angelegenheit (§ 15 RVG)

Sowohl das strafverfahrensrechtliche als auch das bußgeldrechtliche Wiederaufnahmeverfahren nach §§ 359 ff. StPO ist gem. § 17 Nr. 13 RVG eine eigene Angelegenheit. Nach der ausdrücklichen Regelung in Vorbem. 4.1.4 VV entsteht aber dennoch im Strafverfahren keine Grundgebühr (vgl. auch IV., 2.). Das gilt nach h.M. auch für das Bußgeldverfahren.[3] Die Verfahrensabschnitte, in...mehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / 1. Verteidiger/Vertreter anderer Verfahrensbeteiligter

Die Gebühren nach den Nrn. 4136 ff. VV bzw. nach Vorbem. 5.1.3 VV verdient sowohl der Verteidiger als auch der Rechtsanwalt, der einen anderen Verfahrensbeteiligten im Wiederaufnahmeverfahren vertritt. Das kann im Strafverfahren ein Hinterbliebener des Angeklagten sein, der nach § 361 Abs. 2 StPO die Wiederaufnahme betreibt, oder der Privatkläger, wenn er nach § 390 Abs. 1 S...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 2.3 Anerkennung

Rz. 67 Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung sind der zuständigen Stiftungsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Stiftung ist anzuerkennen, wenn das Stiftungsgeschäft den inhaltlichen und formalen Anforderungen des § 81 BGB (Abs. 1 bis Abs. 3) entspricht und wenn gleichzeitig die dauernde nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks der Behörde gesichert erscheint (§ 82 Satz 1 BGB)...mehr

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ZErb 10/2025, Der große Fru... / 11

Auf einen Blick Die Verzinsung des Pflichtteilsanspruchs kann für Erben zu erheblichen finanziellen Belastungen führen – insbesondere bei langen Nachlassverfahren. Verzögerungen durch Sachverständigengutachten oder notarielle Nachlassverzeichnisse lassen die Zinslast schnell anwachsen. Pflichtteilsberechtigte profitieren dabei oft von der gesetzlichen Verzinsung, während Erb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wiedereinsetzung in den vor... / 4.11.3 Verwechslung

Ist einer hinreichend geschulten und ansonsten zuverlässigen Rechtsanwaltsgehilfin bei der Angabe der Fax-Nummer des für die Entgegennahme der Rechtsbehelfsschrift zuständigen Gerichts eine Verwechslung unterlaufen und auch bei einer Kontrolle des Sendeprotokolls nicht aufgefallen, ist Wiedereinsetzung zu gewähren.[1] Allerdings hat ein Rechtsanwalt im Rahmen seiner Büroorgan...mehr

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Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.16 Steuerordnungswidrigkeiten, Steuerstrafverfahren

Steuerstrafsachen sind zwar Steuersachen, gem. § 138 StPO können zu Verteidigern jedoch nur die bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwälte sowie die Rechtslehrer an deutschen Hochschulen gewählt werden. Nach § 392 AO können davon abweichend auch Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer zu Verteidigern gewählt werden, sowei...mehr

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AGS 10/2025, Anwendung des ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. "Übergangsfälle" Die Rspr. hatte sich bereits mehrfach mit der Frage zu befassen gehabt, ab wann die Empfehlungen des neuen Streitwertkatalogs anwendbar sind. Insoweit besteht einhellige Auffassung, dass in erstinstanzlichen Verfahren, die vor Veröffentlichung des neuen Streitwertkatalogs am 1.7.2025 eingeleitet worden sind, nach wie vor nach den alten Empfehlungen abzurec...mehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / 7. Terminsgebühr Nr. 4140 VV

Nimmt der Rechtsanwalt im Wiederaufnahmeverfahren an einem gerichtlichen Termin teil, entsteht die Terminsgebühr Nr. 4140 VV. Dabei wird es sich i.d.R. um einen Termin nach § 369 Abs. 1 StPO, in dem nach der Entscheidung über die Zulässigkeit des Wiederaufnahmeantrags die angetretenen Beweise aufgenommen werden, handeln. Die Gebühr setzt aber keine "Vernehmung" voraus.[38] D...mehr

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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.10 Messestand

Der BGH[1] hat den Werbestand einer Steuerberatungsgesellschaft auf einer Fachmesse für grundsätzlich zulässig erklärt; ebenso gibt es keine Bedenken hinsichtlich der Teilnahme eines Rechtsanwalts an einer nichtjuristischen Fachmesse.[2] Bei der Werbung durch einen Messestand ist unaufgefordertes und hartnäckiges direktes Ansprechen von Messebesuchern (Anlocken) unzulässig, w...mehr

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AGS 10/2025, Verzinsungsbeg... / IV. Bedeutung für die Praxis

Obwohl der BGH (MDR 2023, 395 = Rpfleger 2023, 250 = VersR 2023, 676 = JurBüro 2023, 257) klargestellt hat, dass mehrere erstattungsberechtigte Streitgenossen keine Gesamtschuldner, sondern Teilschuldner sind, werden ungeachtet dessen in der Praxis regelmäßig – wie hier – unzulässige Kostenfestsetzungsanträge für mehrere Streitgenossen gestellt. Das ist insoweit verwunderlic...mehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / 3. Grundgebühr

In Vorbem. 4.1.4 VV ist ausdrücklich bestimmt, dass im strafverfahrensrechtlichen Wiederaufnahmeverfahren eine Grundgebühr nicht entsteht.[48] Das gilt auch für das Bußgeldverfahren. Zwar handelt es sich nach § 17 Nr. 13 RVG um eine zum vorausgegangenen Verfahren "verschiedene" Angelegenheit und ist – anders als in Vorbem. 4.1.4 VV – das Entstehen der Grundgebühr auch nicht ...mehr

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AGS 10/2025, Festsetzung de... / III. Begründetheit der Beschwerde

Die Beschwerde des Klägers war nach Auffassung des LAG München auch begründet. Das LAG hat darauf hingewiesen, dass das Arbeitsgericht den Gegenstandswert gem. § 33 Abs. 1 S. 1 RVG nicht hätte festsetzen dürfen, weil es an dem erforderlichen Antrag des Klägers oder seinem Prozessbevollmächtigten gefehlt habe. 1. Antragserfordernis Das LAG hat auf den Wortlaut des § 33 Abs. 1 R...mehr

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AGS 10/2025, Festsetzung de... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Antragserfordernis Der Entscheidung des LAG München ist – was das Antragserfordernis für die Festsetzung des Gegenstandswertes angeht – zuzustimmen. Viele Gerichte bis hinauf zum BGH übersehen, dass das Verfahren auf Festsetzung des Gegenstandswertes als Antragsverfahren ausgestaltet ist und deshalb eine solche Festsetzung nicht von Amts wegen erfolgen kann. Dabei hat der ...mehr

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AGS 10/2025, Streitwertbesc... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung erweckt den Eindruck, als könne das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung die Beschwer der Partei für eine Streitwertbeschwerde entfallen lassen. Zutreffend ist, dass eine Streitwertbeschwerde, die für einen nicht beschwerdeberechtigten Beteiligten eingelegt wird, unzulässig ist und dass ein Rechtsschutzversicherer nicht beschwerdeberechtigt ist, weil er vo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Steuerrechtliche Gestaltungsberatung

Rz. 1791 [Autor/Stand] Als Gehilfenhandlung (oder ggf. Anstifterhandlung) kommt zunächst die Mitwirkung an der Gestaltung eines Cum-Ex-Konzepts in Betracht. Ein objektives Fördern der – unterstellten – Haupttat ist auch nicht von der Hand zu weisen. Allerdings dürfte regelmäßig sehr fraglich sein, ob der Berater Kenntnis von dem vollständigen tatsächlich verwirklichten oder ...mehr

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AGS 10/2025, Terminsgebühr ... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger des Angeklagten. Dieser erschien zum Hauptverhandlungstermin unentschuldigt nicht. Die Hauptverhandlung wurde ausgesetzt und die Vorführung des Angeklagten zu einem neuen Termin angeordnet. Am 5.8.2024 wurde dann Termin zur Hauptverhandlung auf den 21.8.024 anberaumt. Am 6.8.2024 erging ein Vorführbefehl. Der Angeklagte konnte ergriffe...mehr

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AGS 10/2025, Einwand des Ve... / Leitsatz

Rechtsfolge eines Verstoßes gegen das Tätigkeitsverbot des § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO ist die Nichtigkeit des Anwaltsvertrages. Dem Rechtsanwalt steht insoweit auch kein Vergütungsanspruch aus dem Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag oder dem Bereicherungsrecht zu. Der Begriff "dieselbe Rechtssache" i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO ist weiter auszulegen als der enge Streitgegenst...mehr

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FF 10/2025, Praxis und Stra... / 1.4.1 Die Sparversion

Wenn das Familieneinkommen die tatsächliche Verbrauchsvermutung von 11.200 EUR übersteigt, kann der Unterhaltsberechtigte gleichwohl den Unterhalt nach der Quote geltend machen, wenn er seinen Bedarf mit 5.040 EUR begrenzt (45 % von 11.200 EUR). In einem solchen Fall liegt das Familieneinkommen der beiden Ehegatten zwar über der Grenze des doppelten des höchsten Einkommensbe...mehr

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AGS 10/2025, Erforderlichke... / III. Bedeutung für die Praxis

Ich halte die Entscheidung und den ihr zugrunde liegenden Beschluss des VG Düsseldorf v. 21.12.2020 für grds. zutreffend. Nach den in beiden Entscheidungen mitgeteilten Sachverhalten lagen hier in der Tat wohl genügend Sachverständigengutachten vor, mit denen man die (erneute) Klage substantiieren konnte. Der streitige Sachverhalt hatte sich ja im Grundsatz nicht geändert. D...mehr

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AGS 10/2025, Auslagenerstat... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung bringt in der Frage der Auslagenerstattung nach Eintritt der Verjährung, zu der wir in der letzten Zeit einige Entscheidungen besprochen haben (vgl. z.B. LG Ravensburg, Beschl. v 11.11.2024 – 1 Qs 54/24, AGS 2024, 561 und auch BVerfG, Beschl. v. 27.9.2024 – 2 BvR 375/24, AGS 2025, 222), nichts Neues. Vorgestellt wird sie, weil anhand der Entscheidung noch ei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Abzugsverbot für Geldstrafen, Geldbußen und Strafverfahrenskosten

Rz. 1150 [Autor/Stand] Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder, die von einem inländischen Gericht oder Behörde oder von Organen der EU festgesetzt werden, dürfen nicht steuermindernd als Betriebsausgaben (Werbungskosten) geltend gemacht werden (§ 4 Abs. 5 Nr. 8, § 9 Abs. 5 EStG). Dasselbe gilt für Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen, die in einem berufsg...mehr

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AGS 10/2025, von Eicken/Hellstab/Dörndorfer/Asperger, Handbuch Kostenfestsetzung

Bearbeitet von Heinrich Hellstab, Josef Dörndorfer, Ingeborg Asperger. 25. Aufl., 2025. Luchterhand Verlag, Köln. XXVIII, 535 S., 189,00 EUR Pünktlich mit Inkrafttreten des KostBRÄG 2025 liefert der Verlag die Jubiläumsausgabe. Das in seiner Fassung einzigartige und konkurrenzlose Standardwerk stellt die gesamte prozessuale Kostenfestsetzung dar, und zwar für alle Gerichtszwe...mehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / 6. Beschwerdegebühr Nr. 4139 VV

In Nr. 4139 VV ist für die Beschwerde im Wiederaufnahmeverfahren eine besondere Beschwerdegebühr vorgesehen.[32] Diese Gebühr entsteht mit der ersten Tätigkeit nach Einlegung der Beschwerde gegen eine aus Anlass eines Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens erlassene Entscheidung. Der Verfahrensabschnitt beginnt nach der Einlegung des Rechtsmittels und endet mit dem Beschl...mehr

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FoVo 10/2025, Die Strafanze... / 2 Checkliste: Klassische Straftatbestände mit Bezug zum Forderungsmanagement

Für eine Strafanzeige des Gläubigers kommen unterschiedliche Straftatbestände, je nach der konkreten tatsächlichen Situation, in Betracht. Nachfolgend sollen nur beispielhaft einige klassische Situationen aufgearbeitet werden. Eingehungsbetrug nach § 263 StGBmehr

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AGS 10/2025, Die anwaltlich... / 8. Zusätzliche Gebühren

Die zusätzliche Gebühr Nr. 4141 VV kann entstehen. Das ist z.B. der Fall, wenn die umfangreiche Begründung eines Wiederaufnahmeantrags dazu führt, dass das Gericht später nach § 371 StPO vorgeht und den Verurteilten ohne neue Hauptverhandlung freispricht.[42] Die zusätzlichen Gebühren nach den Nrn. 4142, 4143 VV für die anwaltliche Tätigkeit im Hinblick auf Einziehung und auf...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Vorleben, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Rz. 1050 [Autor/Stand] Bei der Strafzumessung sind des Weiteren das Vorleben des Täters und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bedeutsam. Bezüglich des Vorlebens des Täters ist in praktischer Hinsicht insb. dessen Belastung durch frühere Straftaten zu berücksichtigen. Vorstrafen wirken jedenfalls dann strafschärfend, wenn sie einschlägig sind, im Übrigen, wenn...mehr

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FF 10/2025, Neuregelungen i... / 2. Gebühren in der Verfahrenskostenhilfe (§ 49 RVG)

Angehoben worden sind auch die Gebühren der Tabelle des § 49 RVG für den im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Anwalt. Leider konnte der Gesetzgeber sich nicht durchringen, die "Eingangsstufe" höher anzusetzen. Es bleibt also dabei, dass der beigeordnete Anwalt lediglich bei Werten bis 4.000,00 EUR dieselben Gebührenbeträge erhält wie ein Wahlanwalt. Bei Werten v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Irrtum über normative Umstände

Rz. 658 [Autor/Stand] Besonderheiten ergeben sich bei der Behandlung des Tatbestandsirrtums aus dem Umstand, dass § 370 AO durch das Merkmal "steuerlich erhebliche Tatsachen" sowie die Begriffe der "Steuerverkürzung" und des "Steuervorteils" auf die Regeln des Steuerrechts (nicht nur: der formellen Steuergesetze) verweist (s. Rz. 27 f.). Nach der Rspr.[2] und auch nach der i...mehr

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AGS 10/2025, Bemessung der ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Derzeit ist oft über Entscheidungen zur Bemessung der Rahmengebühren im (straßenverkehrsrechtlichen) Bußgeldverfahren zu berichten. Dem dazu jetzt vorliegenden Beschluss des LG Hamburg ist teilweise zu widersprechen. 1. Mittelgebühr Der vom LG gewählte Ausgangspunkt: Mittelgebühr, ist zutreffend. Das entspricht der m.E. überwiegenden – zutreffenden – Auffassung in der Rspr. de...mehr

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FoVo 10/2025, Die Bezeichnu... / II. Die Lösung

Die Person definiert sich primär über ihren Namen Man kennt den Spruch aus der Ausbildung. Es ist für einen Anspruch zu fragen: Wer kann was von wem woraus verlangen? Die Leserfrage zielt auf das "von wem". Entscheidend ist die Identität des Schuldners. Diese muss für die Anspruchsbegründung wie für die Titulierung und die Zwangsvollstreckung eindeutig feststehen. So verlange...mehr