Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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§ 18 Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts

Rz. 1 Erstattungsfähigkeit der Reisekosten Für die ordentliche Gerichtsbarkeit ist durch BGH-Entscheidungen anerkannt, dass die Reisekosten eines am Wohnort der Partei ansässigen Rechtsanwalts erstattungsfähig sind, sofern sie die Kosten eines Verkehrsanwalts nicht wesentlich übersteigen (nicht wesentlich = bis zu 10 %).[1] Rz. 2 Anwendbarkeit von § 91 ZPO Fraglich ist, ob die ...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / II. Kosten mehrerer Rechtsanwälte

Rz. 59 Grundsätzlich nur ein Bevollmächtigter Die Beauftragung mehrerer Bevollmächtigter ist grundsätzlich nicht notwendig. Es kann daher grundsätzlich nur die Erstattung der Kosten eines Bevollmächtigten erfolgen. Die Hinzuziehung mehrerer oder auswärtiger Rechtsanwälte kann dann ausnahmsweise Notwendig i.S.d. § 63 SGB X sein, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Ei...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / IV. Notwendigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

Rz. 19 Reisekosten für Geschäftsreise Reisekosten des Bevollmächtigten im Vorverfahren zu einem Termin oder zu einer Ortsbesichtigung sind notwendige und damit erstattungsfähige Kosten, wenn eine mündliche Erörterung mit dem Widerspruchsführer seitens der Widerspruchsstelle angeregt worden ist oder aus einem sonstigen Grund notwendig erscheint.[15] Ausnahmsweise können auch Re...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / V. Anwalt in eigener Sache

Rz. 80 Rechtsanwalt in eigener Sache In Frage kommt auch die Vertretung eines Rechtsanwalts durch sich selbst.[61] Allerdings gilt auch hier die Frage, ob ein Rechtsanwalt notwendig gewesen wäre. Gebühren und Auslagen eines im Vorverfahren sich selbst vertretenden Rechtsanwalts sind erstattungsfähig, wenn die Beiziehung eines Rechtsanwalts an sich notwendig i.S.d. § 63 SGB X w...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 4. Gebühren im ersten Rechtszug

Rz. 59 Erster Rechtszug – Verfahrensgebühr Im ersten Rechtszug erhält der Anwalt die 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG. Die Verfahrensgebühr entsteht nach der Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG für das Betreiben des Geschäfts, einschließlich der Informationen. Voraussetzung ist die Erteilung des unbedingten Verfahrensauftrags durch den Mandanten. Rz. 60 Vorzeitige Erledigung Im Falle de...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / E. Betragsrahmengebühren

Rz. 110 Betragsrahmengebühren in sozialgerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren (§§ 3 Abs. 1 S. 1, 14 RVG) entstehen gem. § 3 Abs. 1 S. 1 RVG in Verfahren, in welchen das GKG keine Anwendung findet. Das SGG regelt in den §§ 183, 197a SGG die Verfahren, in welchen § 3 Abs. 1 S. 1 RVG anwendbar ist. Insoweit wird auf die allgemeinen Ausführungen im Kapitel § 2 Rdn 23 ff. ve...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 3. Gebühren für außergerichtliche Tätigkeit

Rz. 53 Außergerichtliche Tätigkeit Sofern der Anwalt außergerichtlich tätig wird, verdient er eine Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG. Der Gebührensatz beträgt 0,5 (für einfache anwaltliche Tätigkeiten) bis 2,5 (für außergewöhnlich umfangreiche oder schwierige anwaltliche Tätigkeiten). Eine Gebühr von mehr als 1,3 kann aber nur gefordert werden, wenn die anwaltliche Tätigkeit umf...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / III. Vergütungsfestsetzung

Rz. 104 Vergütungsfestsetzung gegenüber Mandant Nach § 11 RVG ist es möglich, die Festsetzung der anwaltlichen Vergütung eines gerichtlichen Verfahrens gegen den eigenen Auftraggeber zu beantragen. Es muss sich jedoch stets um die Vergütung eines gerichtlichen Verfahrens handeln. Nach § 11 Abs. 1 S. 1 RVG wird das zuständige Gericht des ersten Rechtszuges auf Antrag tätig. Zwar...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / A. Rechtsanwaltsvergütung – Allgemeines

Rz. 1 Geltungsbereich des RVG Die anwaltliche Vergütung, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt ist, teilt sich auf in Gebühren und Auslagen (§ 1 RVG). RVG gilt für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Es gilt auch für eine Tätigkeit als besonderer Vertreter nach §§ 57 und 58 ZPO, § 118e BRAO, § 103b PAO oder nach § 111c StBerG. Andere ...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 6. Gebühren im Revisionsverfahren

Rz. 71 Im Revisionsverfahren erhält der Anwalt eine 1,6 Verfahrensgebühr Nr. 3206 VV RVG sowie eine 1,5 Terminsgebühr Nr. 3210 VV RVG. Sofern eine vorzeitige Beendigung des Auftrages vorliegt, verdient der Anwalt eine 1,1 Verfahrensgebühr Nr. 3207 VV RVG. Nach der Anm. zu Nr. 3207 VV RVG gilt die Anm. Abs. 1 und 2 zu Nr. 3201 VV RVG entsprechend. Für die Terminsgebühr Nr. 3210 ...mehr

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§ 26 Rechtsprechungsübersicht

Rz. 1 Rechtsprechungsübersicht Stand: September 2025. Anmerkung: Im Folgenden werden einige wichtige Entscheidungen in stark abgekürzter Form wiedergegeben. Aufgrund der Vielzahl differierender Rechtsprechungen ist es nicht möglich, eine abschließende Übersicht zu erstellen. Die Rechtsprechungsübersicht gliedert sich nach den folgenden Stichpunkten.mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / VII. Gutachten des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer

Rz. 133 Gutachten zur Angemessenheit Nach § 14 Abs. 3 S. 1 RVG kann im Rechtsstreit ein Gutachten des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer eingeholt werden, sofern die Höhe der Gebühr streitig ist. Entgegen des Wortlauts muss jedoch nicht die "Gebühr" streitig sein, sondern die Angemessenheit der Bestimmung i.S.d. Absatz 1.[44] Das Gutachten ist nach § 14 Abs. 3 S. 2 RVG durch d...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 7. Gebühren im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

Rz. 72 Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Nichtzulassung der Berufung: Das Sozialgericht kann in bestimmten Fällen nach § 144 SGG die Berufung ausdrücklich zulassen, dementgegen kann es auch eine Berufung nicht zulassen. Die Nichtzulassung der Berufung ist nach § 145 SGG mit der Beschwerde anfechtbar (Nichtzulassungsbeschwerde). Die Nichtzulassungsbeschwerde ist binnen eines Mo...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 2. Gegenstandswert

Rz. 18 Gegenstandswert Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz spricht vom Gegenstandswert (§ 2 Abs. 1 RVG). Dies ist nach Legaldefinition der "Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat". Der Gegenstandswert – nach welchem die anwaltlichen Gebühren abzurechnen sind – richtet sich nach § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 52 GKG. Insofern wird auf den Streitwert i.S.d. GKG zurückg...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 10. Gebühren für Einzeltätigkeiten

Rz. 87 Verkehrsanwalt Der Verkehrsanwalt (Führung des Verkehrs der Partei mit dem Verfahrensbevollmächtigten) erhält nach Nr. 3400 VV RVG eine Verfahrensgebühr i.H.d. dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr, höchstens jedoch eine 1,0 Verfahrensgebühr. Rz. 88 Terminsanwalt Der Terminsanwalt (Vertretung in einem Termin i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3) erhält nach Nr. ...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / II. Kostenfestsetzung

Rz. 98 Kostenfestsetzungsverfahren – Wertgebühren Die Kostenfestsetzung erfolgt durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des ersten Rechtszuges (§ 197 Abs. 1 S. 1 SGG). Das Kostenfestsetzungsverfahren richtet sich nach §§ 103 ff. ZPO i.V.m. § 202 S. 1 SGG. Rz. 99 Da sich das Kostenfestsetzungsverfahren für Verfahren nach § 197a SGG nicht grundlegend von einem solchen nach ...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 9. Gebühren im Gehörsrügeverfahren

Rz. 83 Gehörsrügeverfahren Nach § 178a SGG kann eine Rüge wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs erhoben werden (Anhörungsrüge). Sie kann allerdings nur gegen Endentscheidungen erhoben werden. Hierzu zählen alle Entscheidungen und Beschlüsse, welche ein Verfahren im letzten Rechtszug abschließen.[17] Nach § 178a Abs. 1 S. 1 SGG darf ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbeh...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / V. Unbilligkeit

Rz. 126 Verbindlichkeit der Gebührenbestimmung Grundsätzlich ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Gebührenbestimmung verbindlich, wenn diese billigem Ermessen entspricht. In der Rechtsprechung wird dem Anwalt bei der Bestimmung der "billigen" Gebühr ein Bemessungsspielraum oder Toleranzbereich von bis zu 20 % zugestanden. Rz. 127 Unbilligkeit der Gebührenbestimmung Ist die Ge...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / I. Mindestgebühr

Rz. 115 Betragsrahmengebühr – Mindestgebühr Die Mindestgebühr kommt lediglich dann in Betracht, wenn alle Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG unterdurchschnittlich sind. Dafür dürfe die Sache weder besonders bedeutend, noch besonders umfangreich oder schwierig sein. Auch müssten die Einkommens- und Vermögensverhältnisse unterdurchschnittlich sein. Es müssen folglich alle Bemessungs...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 5. Gebühren im Berufungsverfahren

Rz. 69 Im Berufungsverfahren erhält der Anwalt eine 1,6 Verfahrensgebühr Nr. 3200 VV RVG sowie bei Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG eine 1,2 Terminsgebühr Nr. 3202 VV RVG. Sofern eine vorzeitige Beendigung des Auftrages i.S.d. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3201 VV RVG vorliegt, verdient der Anwalt eine 1,1 Verfahrensgebühr Nr. 3201 VV RVG. Für ...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / C. Differenzierung von Wert- und Betragsrahmengebühren

Rz. 31 Kostenrechtlich teilen sich die Gebühren im sozialgerichtlichen Verfahren in zwei Gruppen. Zum einen sind dies die Wertgebühren in gerichtskostenpflichtigen Verfahren nach § 197a SGG und zum anderen die Betragsrahmengebühren in gerichtskostenfreien Verfahren gem. § 183 SGG. Hierbei handelt es sich um eine sozialgerichtliche Besonderheit.mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 2. Einigungs- und Erledigungsgebühr

Rz. 51 Einigung oder Erledigung Neben den jeweiligen Verfahrensgebühren kann der Anwalt bei einer Einigung oder Erledigung weitere Gebühren nach Teil 1 VV RVG verdienen. Im Falle einer Einigung über gerichtlich anhängige Gegenstände entsteht eine 1,0 Einigungsgebühr nach Nrn. 1003, 1000 VV RVG, bei einer Einigung über nicht gerichtlich anhängige Gegenstände (Mehrvergleich) ent...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / VI. Pauschale Erhöhung der billigen Gebühr

Rz. 131 Toleranzrahmen Häufig findet man in der Abrechnungspraxis einen pauschalen Aufschlag i.H.v. bis zu 20 % auf die billige bzw. die Mittelgebühr mit der Begründung, der Aufschlag liege noch im anwaltlichen Bemessungsspielraum bzw. innerhalb des Toleranzrahmens und sei daher (noch) nicht unbillig. Auch wird teilweise eine selbstständige Gebührenposition "20 %Toleranzrahmen...mehr

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§ 20 Prozesskostenhilfe / A. Allgemeines

Rz. 1 Anwendbarkeit von §§ 114 ZPO ff. Nach § 73a Abs. 1 S. 1 SGG gelten die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO; mit Ausnahme des § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO) in den Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit entsprechend. Das Institut der Prozesskostenhilfe soll den Zugang zu den Gerichten auch für weniger gut bemittelte Bürger gewährleisten...mehr

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§ 7 Einigungs- und Erledigu... / G. Besondere qualifizierte Mitwirkung

Rz. 35 Definition Die Rechtsprechung verlangt von dem Rechtsanwalt, dass seine Mitwirkung über das hinausgehen muss, was von ihm im Allgemeinen im Rahmen einer Bevollmächtigung zu erwarten ist. Rz. 36 Ein Mitwirken liegt nur dann vor, wenn der Rechtsanwalt sich besonders um die Erledigung des Rechtsstreits bemüht hat. Das Entstehen der Erledigungsgebühr setzt damit eine aktive...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / I. Gebührenüberblick

Rz. 34 Gebührenüberblick Es entstehen die allgemeinen Gebühren. Diese werden nachfolgend lediglich im Überblick dargestellt, ohne umfassend behandelt zu werden. Rz. 35 Außergerichtliche Tätigkeit Für eine außergerichtliche Vertretung erhält der Anwalt Gebühren nach Teil 2 VV RVG. Es können die Gebührentatbestände der Nrn. 2100, 2101, 2300, 2301 VV RVG anfallen. Rz. 36 Erster Rec...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / IV. Durchschnittsfall / Definition Normalfall

Rz. 122 Durchschnittsfall gleich Mittelgebühr Sofern die Prüfung der Bemessungskriterien ergibt, dass es sich um einen Durchschnittsfall handelt, ist regelmäßig die Mittelgebühr anzusetzen. Rz. 123 Definition Normalmandant Das BSG[29] unterscheidet nicht nach den unterschiedlichen sozialrechtlichen Rechtsgebieten. Von einer durchschnittlichen Schwierigkeit ist dann nicht mehr a...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / II. Mittelgebühr

Rz. 117 Berechnung Mittelgebühr Die Mittelgebühr stellt bei einem Durchschnittsfall die Regelgebühr dar. Diese ist die rechnerische Mitte der Mindest- und Höchstgebühr und berechnet sich nach folgender Formel: Mindestgebühr + Höchstgebühr 2 Rz. 118 Beispiel 7 Die Mittelgebühr der Verfahrensgebühr Nr. 3102 VV RVG beträgt 392,00 EUR (65,00 EUR + 719,00 EUR = 784,00 EUR : 2 = 392,0...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / I. Kostenpflichtige Verfahren

Rz. 10 Allgemeines Gehört weder Kläger noch Beklagter zu dem in § 183 SGG genannten privilegierten Personenkreis (Versicherte, Leistungsempfänger, Hinterbliebenenleistungsempfänger, behinderte Menschen oder deren Sonderrechtsnachfolger nach § 56 SGB I) oder handelt es sich um ein Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer, fallen gem. § 197a SGG i.V.m. § 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG Ge...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 8. Gebühren im Beschwerde- und Erinnerungsverfahren

Rz. 81 Erinnerung und Beschwerde In Beschwerde- und Erinnerungsverfahren entsteht eine 0,5 Verfahrensgebühr Nr. 3500 VV RVG sowie eine 0,5 Terminsgebühr Nr. 3513 VV RVG. Rz. 82 Beschwerde in Eilverfahren Diese Gebührentatbestände sind für Verfahren über die Beschwerde vor dem Landessozialgericht gegen Entscheidungen der Sozialgerichte in Verfahren nach § 86b Abs. 1 und 2 SGG ni...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / III. Höchstgebühr

Rz. 120 Betragsrahmengebühr – Höchstgebühr Der Ansatz der Höchstgebühr kann nicht nur dann gerechtfertigt sein, wenn alle Kriterien überdurchschnittlich sind. Bereits ein einziges Kriterium, welches freilich besonders überdurchschnittlich sein muss, kann den Ansatz der Höchstgebühr rechtfertigen, sofern die übrigen Kriterien mindestens durchschnittlich sind.[24] Teilweise wir...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / B. Vergütung in sozialrechtlichen Verfahren

Rz. 5 Im verwaltungsrechtlichen Verfahren sind die Gebühren aus den Teilen 1, 2 und 3 sowie die Auslagen des Teils 7 von Belang. Rz. 6 Kostenrechtliche Angelegenheit Die Angelegenheit stellt die abzurechnende kostenrechtliche Einheit dar. Mit dem RVG wurde dieser Begriff für Sozialsachen in § 17 Nr. 1 RVG vollkommen neugefasst. Dieser umfasst nun alle Gerichtsverfahren und nic...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / D. Wertgebühren

Rz. 32 Wertgebühren in sozialgerichtlichen Verfahren Ist das Verfahren nach § 183 SGG nicht gerichtskostenfrei, richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandwert (§ 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 52 GKG), es entstehen Wertgebühren nach § 3 Abs. 1 S. 2 RVG. Hinsichtlich der Einzelheiten des Streitwertes sowie des Gegenstandswertes wird auf § 2 Rdn 11 ff. verwiesen. Es handelt sich im We...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 1. Mehrere Auftraggeber – Erhöhung

Rz. 46 Mehrvertretung Aus dem Wortlaut von Nr. 1008 VV RVG ergibt sich, dass u.a. auch die Geschäftsgebühren Nrn. 2300 ff. VV RVG und die Verfahrensgebühren Nrn. 3100 ff. VV RVG zu den erhöhungsfähigen Gebühren gehören. Da sich die Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG als Satzrahmengebühr gem. § 13 RVG nach dem Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit berechnet, ist Voraussetzung...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 11. Gebühren für Vollstreckung gegen Behörden

Rz. 92 Behördliche Vollstreckung Sofern eine Behörde der ihr auferlegten Verpflichtung aus einem Urteil nicht nachkommt, kann der Behörde auf Antrag des Vollstreckungsgläubigers unter Fristsetzung ein Zwangsgeld angedroht und nach fruchtlosem Fristablauf festgesetzt werden (§ 201 S. 1 SGG). Rz. 93 Zuständig für die Androhung und Festsetzung des Zwangsgeldes ist das Sozialgeric...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Erstattung durch den Gegner (§ 9 BerHG)

Rz. 72 Erstattung Gegner Nach § 9 BerHG gehen Kostenerstattungsansprüche des Rechtsuchenden gegen den Gegner auf den Rechtsanwalt über. Dieser kann sie in eigenem Namen geltend machen. Durch diesen gesetzlichen Forderungsübergang[51] sind etwaige Kostenerstattungsansprüche sowohl einer Aufrechnung durch den Gegner als auch durch einen Dritten entzogen. Rz. 73 Aufrechnung unzul...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 4. Vorschuss

Rz. 93 Vorschuss Der Rechtsanwalt kann ab dem Zeitpunkt seiner Beiordnung gem. § 47 RVG einen angemessenen Vorschuss gegen die Staats- bzw. Landeskasse geltend machen. Dies nur für bereits entstandene Gebühren und voraussichtlich entstehende oder bereits entstandene Auslagen, diese aber in voller Höhe. Einen Vorschuss für zukünftig entstehende Gebühren kann der Rechtsanwalt n...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 1. Grundlagen

Rz. 47 Allgemeines Die Prozesskostenhilfe sichert die klageweise Durchsetzung des Rechts für bedürftige Personen. Da eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe für außergerichtliche Verfahren ausscheidet, wurde durch das Beratungshilfegesetz für den Antragsteller die Möglichkeit geschaffen, sich außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens durch einen Anwalt beraten oder vertreten zu...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / II. Prüfungsumfang/Erstattungsfähigkeit

Rz. 21 Prüfungsumfang Zu prüfen ist die Entstehung der Gebühren sowie ihre Erstattungsfähigkeit. Es dürfen nur solche Gebühren und Kosten festgesetzt werden, die unzweifelhaft entstanden sind. Der Urkundsbeamte muss prüfen, ob die vom Rechtsanwalt getroffene Bestimmung unbillig und deswegen nicht verbindlich ist. Dies ist stets unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 RVG z...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 12. Gebühren für besondere Tätigkeiten

Rz. 95 Erster Rechtszug – Landessozialgerichte Nach § 29 SGG sind die Landessozialgerichte für folgende Verfahren erstinstanzlich zuständig:mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / IV. Bevollmächtigte als Betreuer des Antragstellers

Rz. 75 Betreuer als Rechtsanwalt Steht der Widerspruchsführer unter Betreuung und ist als dessen Betreuer ein Rechtsanwalt bestellt worden, so übernimmt dieser regelmäßig die Vertretung in einem Vorverfahren. Fraglich ist in diesen Fällen die Erstattungsfähigkeit der Rechtsanwaltsvergütung bzw. ob diese Vergütung nicht bereits durch die Betreuervergütung abgedeckt ist. Gem. § ...mehr

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§ 3 Bemessungskriterien des... / C. Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit

Rz. 11 Schwierigkeit für "Normalanwalt" Die vom Umfang zu unterscheidende Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit meint die Intensität der Arbeit. Die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit bestimmt sich nach der objektiv erforderlichen Intensität der Tätigkeit im konkreten Fall. Ausgehend von einem objektiven Maßstab ist auf einen durchschnittlichen Rechtsanwalt abzustell...mehr

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§ 2 Übersicht Rechtsanwalts... / 1. Streitwert

Rz. 11 Streitwert Der Streitwert oder Gebührenstreitwert ist in § 3 Abs. 1 GKG als "Wert des Streitgegenstandes" legaldefiniert. Es gilt für die Bestimmung des Streitwertes insbesondere § 52 GKG sowie die weiteren allgemeinen Vorschriften der §§ 39 ff. GKG. Der für die Wertberechnung maßgebende Zeitpunkt ist gem. § 40 GKG der der Antragsstellung, also der Eingang des Antrags, ...mehr

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§ 11 Mehrere Auftraggeber / E. Prozesskostenhilfe / Mehrere Auftraggeber

Rz. 18 Umfang bei Prozesskostenhilfe Sehr umstritten ist der Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei mehreren Auftraggebern. Ein besonderes Problem stellt sich, wenn nur einer von mehreren Auftraggebern prozesskostenhilfeberechtigt ist. Fraglich ist dann der Umfang der Bewilligung für den Berechtigten. Rz. 19 Ansicht 1 – Nur Mehrvertretungszuschlag: Nach einer Ansich...mehr

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§ 17 Auslagen / G. Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG

Rz. 23 Umsatzsteuer Der Rechtsanwalt hat grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer, die auf seine Vergütung entfällt. Dies gilt nur dann nicht, wenn er selbst keine Umsatzsteuer zahlt (§ 19 Abs. 1 UStG). Soweit Umsatzsteuer auf die anwaltliche Vergütung zu zahlen ist, kann er sie von Auftraggeber und ggf. Gegner ersetzt verlangen. Sie gehört zur gesetzlichen...mehr

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§ 28 Glossar – Zentrale Vorschriften

Rz. 1 § 52 GKG Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit (1) In Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. (2) Bietet der Sach- und Streitstand...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / IV. § 15a Abs. 3 RVG

Rz. 131 Anrechnung im Außenverhältnis Aus systematischen Gründen wurde der bisherige § 15a Abs. 2 RVG i.d.F. des 2. KostRMoG zu § 15a Abs. 3 RVG nach KostRÄG 2021. § 15a Abs. 3 RVG betrifft die Wirkung der Anrechnung im Verhältnis zu Dritten (die nicht am Mandatsverhältnis beteiligt sind), welche entstandene Gebühren nach prozessrechtlichen Vorschriften zu erstatten haben. Da ...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / b) § 6a Abs. 2 BerHG – Aufhebung auf Antrag der Beratungsperson

Rz. 111 Aufhebung auf Antrag Der Rechtsanwalt kann nach § 6a BerHG die Aufhebung der Bewilligung beantragen, wenn der Rechtsuchende aufgrund der Beratung oder Vertretung, für die ihm Beratungshilfe bewilligt wurde, etwas erlangt hat. Rz. 112 Antragsvoraussetzungen Dieser Antrag ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / V. Anrechnung im Verhältnis zur Staats-/Landeskasse

Rz. 136 Anrechnung – Landeskasse Geklärt ist nun auch die Frage, ob § 15a Abs. 3 RVG im Verhältnis gegenüber der Staats- bzw. Landeskasse Anwendung finden soll. Die Staats-/Landeskasse ist kein Dritter i.S.d. Vorschrift, da diese nach § 45 Abs. 1 S. 1 RVG an die Stelle des zahlungspflichtigen Mandanten tritt und Gebührenschuldner des Rechtsanwalts wird.[45] Durch die Bewilligu...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / II. Prüfungsumfang/Erstattungsfähigkeit

Rz. 69 Prüfungsumfang Zu prüfen sind Entstehung und Erstattungsfähigkeit von Gebühren. Es dürfen nur solche Gebühren und Kosten festgesetzt werden, die unzweifelhaft entstanden sind. Dies ist stets unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 RVG zu prüfen, d.h. es ist zu prüfen, ob die geltend gemachten Gebühren billig sind. Insoweit wird auf die Ausführungen in § 3 Rdn 1 ff...mehr