Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / VII. Streitgenossen

Rz. 83 Haben mehrere Streitgenossen gemeinsam einen Rechtsanwalt beauftragt, so kann jeder Streitgenosse bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen Erstattung bis zu der Vergütung verlangen, die entstanden wäre, wenn der Rechtsanwalt für ihn allein tätig geworden wäre.[67] Insgesamt dürfen allerdings maximal die tatsächlich entstandenen Kosten festgesetzt werden.mehr

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§ 8 Verfahrensgebühr / II. Anrechnung

Rz. 7 Anrechnung Auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens ist eine im Vorverfahren entstandene Geschäftsgebühr nach Teil 2 VV RVG zur Hälfte, höchstens mit einem Betrag von 225,00 EUR anzurechnen (vgl. Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG). Sind mehrere Gebühren entstanden, so ist die zuletzt Entstandene maßgebend. Bei Betragsrahmengebühren ist nicht zu berücksichtigen, dass de...mehr

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§ 15 Eilverfahren / C. Terminsgebühr

Rz. 20 Terminsgebühr – Höhe Sofern mündlich verhandelt wird, fällt eine Terminsgebühr an. Rz. 21 Entstehung Eine Terminsgebühr kann sowohl in der Hauptsache als auch im Eilverfahren entstehen.[11] Ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und das korrespondierende Hauptsacheverfahren sind verschiedene Angelegenheiten i.S.d. Rechtsanwaltsvergütungsrechts (§ 17 Nr. 4 RVG). Des...mehr

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§ 9 Terminsgebühr / III. Fiktive Terminsgebühr

Rz. 19 Gebühr ohne Termin Der Rechtsanwalt soll nach seiner Bestellung zum Verfahrens- oder Prozessbevollmächtigten in jeder Phase zu einer möglichst frühen, der Sach- und Rechtslage entsprechenden Beendigung des Verfahrens beitragen. Deshalb fällt die Terminsgebühr in bestimmten Fallkonstellationen auch ohne Durchführung eines Gerichtstermins an. Rz. 20 Fiktive Terminsgebühr S...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / III. § 15a Abs. 2 RVG

Rz. 127 Anrechnung mehrerer Gebühren Der mit dem KostRÄG 2021 neu eingeführte und durch das KostBRÄG 2025 angepasste § 15a Abs. 2 RVG betrifft weiterhin das Innenverhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt. In der Rechtsprechung war teilweise umstritten, wie die Anrechnung mehrerer Gebühren auf eine weitere Gebühr zu erfolgen hat. Dies war insbesondere dann der Fall, wen...mehr

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§ 17 Auslagen / D. Pauschale für Post- und Telekommunikationsauslagen Nr. 7002 VV RVG

Rz. 10 Pauschale statt tatsächlicher Aufwendungen Die Entgelte für Post- und Telekommunikationsleistungen (Postentgelte) werden nicht durch die allgemeinen Gebühren abgegolten. Sie können zusätzlich zu diesen angesetzt werden. Sinn der Vorschrift ist die Vereinfachung des Verfahrens zur Abrechnung der Post- und Telekommunikationsauslagen. Statt der tatsächlich hierfür entstand...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / E. Inhalt der Kostenentscheidung

Rz. 71 Nach § 63 SGB X setzt die von den Klägern begehrte Erstattung von Gebühren und Auslagen eines im Widerspruchsverfahren zugezogenen Rechtsanwaltes die in Form eines Verwaltungsaktes zu treffende und erforderlichenfalls im Wege der Verpflichtungsklage zu erstreitende Entscheidung der hierfür zuständigen Verwaltungsbehörde voraus, nämlich[57]mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Angelegenheit

Rz. 55 Angelegenheit – Grundsatz Für die Frage der Angelegenheit in Beratungshilfeverfahren gibt es keine gesonderte gesetzliche Regelung. Es gelten daher die für allgemeine Zivilsachen entwickelten Grundsätze. Danach ist dieselbe Angelegenheit anzunehmen, wenn ein einheitlicher Auftrag vorliegt, der Rechtsanwalt bei der Verfolgung der Ansprüche den gleichen Rahmen einhält un...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / VIII. Nachträgliche Korrektur der Kostenfestsetzung

Rz. 84 Nachträgliche Korrektur zulässig Auch wenn die Kosten im bestandskräftigen Bescheid nach § 63 SGB X festgesetzt worden sind, ist die nachträgliche Korrektur nicht ausgeschlossen. Im zugrundeliegenden Fall hat der Rechtsanwalt das Entstehen einer Erledigungsgebühr erst nachträglich festgestellt. Ein versehentlich nicht geltend gemachter Posten ist auch im Verfahren nach ...mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / b) Anrechnungshöchstbetrag

Rz. 22 Da sich die Anrechnung nach dem Recht der Angelegenheit richtet, in welcher angerechnet wird, ist der durch das KostBRÄG 2025 von 207,00 EUR auf 225,00 EUR geänderte Anrechnungshöchstbetrag zu berücksichtigen (vgl. Vorbem. 2.3 Abs. 4 und Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG i.V.m. § 15a Abs. 2 RVG). Rz. 23 Beispiel 6: Gespaltenes Vergütungsrecht – Anrechnungshöchstbetrag Der Rechts...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 1. Erstattung durch den Rechtsuchenden (Mandant)

Rz. 70 Zahlungspflicht Mandant Von dem Mandanten/Rechtsuchenden kann der Rechtsanwalt gem. § 44 S. 2 RVG lediglich die Beratungshilfegebühr Nr. 2500 VV RVG i.H.v. 15,00 EUR fordern. Die Staatskasse ist insoweit nicht zahlungspflichtig. Rz. 71 Auslagen Auslagen kann der Rechtsanwalt neben der Beratungshilfegebühr nicht fordern, vgl. Anm. S. 1 zu Nr. 2500 VV RVG. Die Umsatzsteuer...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / VII. Verjährung

Rz. 24 Einrede der Verjährung Der Kostenerstattungsanspruch gegen die Behörde unterliegt der kurzen Verjährungsfrist des § 45 Abs. 1 SGB I. Das BSG[20] hat diese Streitfrage nunmehr geklärt. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Kostengrundentscheidung getroffen wurde. Sie beträgt vier Jahre. Damit tritt die Fälligkeit der Vergütung nach § 8 Abs. 1 RVG e...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / b) Nrn. 2501 und 2503 VV RVG

Rz. 80 Beratungsgebühr/Geschäftsgebühr Die Beratungs- und Geschäftsgebühr können nicht nebeneinander entstehen, vgl. Anm. Abs. 1 zu Nr. 2501 VV RVG. Es gelten dieselben Abgrenzungs- und Entstehungskriterien wie bei der Beratungsvergütung nach § 34 RVG. Nach § 3 Abs. 1 BerHG wird die Beratungshilfe durch Rechtsanwälte (und Beratungspersonen nach § 3 BerHG – z.B. auch Steuerbera...mehr

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§ 25 Hilfsmittel und Übersi... / D. Muster Festsetzungsantrag (§ 55 RVG)

Rz. 5 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster: Abrechnungsmuster für einen Vergütungsfestsetzungsantrag gem. § 55 RVG gegen die Staats- bzw. Landeskasse Der beigeordnete Rechtsanwalt beantragt nach rechtskräftiger Verfahrensbeendigung die Festsetzung der gesetzlichen Vergütung für das Klageverfahren: An Sozialgericht Antrag auf Festsetzung der Vergütung des bei...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / IV. Sonstiges

Rz. 39 Festsetzung der Vergütung Die Festsetzung erfolgt: Die jeweilige Festsetzungsstelle ist verpflichtet, die Billigkeit der Gebüh...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / I. Unbilligkeit muss festgestellt werden

Rz. 72 Unbillige Ermessensausübung Wird Erstattung einer Rahmengebühr verlangt (§ 3 RVG), ist gesetzliche Gebühr die vom Rechtsanwalt nach § 14 RVG im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände nach billigem Ermessen bestimmte Gebühr. Es ist zu prüfen, ob die Bestimmung unbillig und deswegen nicht verbindlich ist (§ 14 Abs. 1 S. 4 RVG). Unbilligkeit muss festgestellt werd...mehr

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§ 23 Vergütungsvereinbarung

Rz. 1 Die Vergütungsvereinbarung wird nachfolgend lediglich im Überblick dargestellt, zu Einzelheiten und im Übrigen wird auf die einschlägige Kommentierung z.B. des AnwaltKommentars zum RVG von Schneider/Volpert verwiesen. Rz. 2 Vergütungsvereinbarung – Grundlagen Auch im Sozialrecht sind Vergütungsvereinbarungen möglich und auch sinnvoll. Zentrale Vorschrift ist § 3a RVG. Hie...mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / I. Allgemeines

Rz. 2 Nachfolgend werden die Gebühren kurz aufgelistet; für die eigentlichen Erläuterungen wird auf die entsprechenden nachfolgenden Kapitel verwiesen. Rz. 3 Außergerichtliche Vertretung Für eine außergerichtliche Vertretung erhält der Anwalt Gebühren nach Teil 2 VV RVG. Es entsteht eine Geschäftsgebühr Nr. 2302 VV RVG. Auch kann eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr Nr. 1005 ...mehr

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§ 11 Mehrere Auftraggeber / A. Allgemeines

Rz. 1 Sofern der Anwalt mit der Vertretung mehrerer Auftraggeber beauftragt ist, sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Nr. 1008 VV RVG eine zusätzliche Vergütung für den dadurch entstehenden Mehraufwand vor. Nach Nr. 1008 VV RVG erhöht sich der Gebührenrahmen einer Geschäfts- oder Verfahrensgebühr für jeden weiteren Auftraggeber um 30 %, höchstens jedoch um 200 %. Eine ge...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 7. Versicherung über Auslagen nach Nrn. 7001, 7002 VV RVG

Rz. 36 Hinsichtlich der dem Rechtsanwalt erwachsenen Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen nach Nrn. 7001, 7002 VV RGG genügt nach § 104 Abs. 2 S. 2 ZPO die anwaltliche Versicherung, dass solche entstanden sind.mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 4. Festsetzung der Vergütung (§ 55 Abs. 4 RVG)

Rz. 84 Festsetzung Die Festsetzung der Vergütung gegen die Landeskasse erfolgt nach § 55 Abs. 4 RVG durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des in § 4 Abs. 1 BerHG bestimmten Gerichts. Zuständig ist danach das Amtsgericht des allgemeinen Gerichtsstands des Antragstellers. Hat der Rechtsuchende im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist das Amtsgericht zuständig, ...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / VII. Vorschuss

Rz. 89 Kein Vorschuss Bei Beratungshilfe kann der Rechtsanwalt keinen Vorschuss aus der Landeskasse verlangen. Das ergibt sich aus § 47 Abs. 2 RVG.mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 3. Angabe von Zahlungen nach Antragstellung

Rz. 65 Zahlungen Der Rechtsanwalt ist auch gesetzlich verpflichtet, nach Antragstellung erhaltene Zahlungen gem. § 55 Abs. 5 S. 4 RVG unverzüglich anzuzeigen.mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / VI. Offensichtlicher Irrtum

Rz. 65 Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes im sozialhilferechtlichen Vorverfahren ist zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig, wenn es dem Betroffenen zumutbar war, das Widerspruchsverfahren selbst zu betreiben. Das ist der Fall, wenn es zur Begründung des Widerspruchs ausreicht, die Behörde auf den tatsächlichen Irrtum hinzuweisen, der zur Ablehnung des So...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 5. Versicherung über Auslagen nach Nrn. 7001, 7002 VV RVG

Rz. 67 Anwaltliche Versicherung Hinsichtlich der dem Rechtsanwalt erwachsenen Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen nach Nrn. 7001, 7002 VV RGG genügt gem. § 55 Abs. 5 S. 1 RVG i.V.m. § 104 Abs. 2 S. 2 ZPO in aller Regel die anwaltliche Versicherung, dass solche entstanden sind.mehr

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Vermögensverlust durch Tric... / Hintergrund

Eine 77-jährige Frau erhielt einen Anruf von einem angeblichen Rechtsanwalt. Dieser behauptete, ihre Tochter habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Die Frau solle eine Untersuchungshaft durch Zahlung einer Kaution von 50.000 EUR verhindern. Aus Angst gab sie das Geld einem Boten. Nachdem sie den Betrug erkannte, erstattete sie Strafanzeige. Das Verfahren wurde jedoch...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 4. Die Wahrnehmung der Rechte ist nicht mutwillig

Rz. 62 Maßstab – verständige Partei Eine Rechtsverfolgung ist dann nicht mutwillig, wenn eine verständige, nicht bedürftige Partei ihr Recht in gleicher Weise verfolgen würde. Mutwilligkeit ist bei z.B. mehrfacher Beantragung von Beratungshilfe zu bejahen. Für die Mutwilligkeit ist nicht auf die Wahrnehmung der Rechte, sondern Inanspruchnahme der Beratungshilfe abzustellen. Di...mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / I. Allgemeines

Rz. 1 Vorverfahren Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem dem Klageverfahren vorgeschalteten Verfahren nachzuprüfen. In sozialrechtlichen Verfahren geschieht dies regelmäßig im Vorverfahren (Widerspruchsverfahren, Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren oder Abhilfeverfahren). Ohne die Durchführung des Vorverfahr...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 3. Rechtshängigkeit vor dem Bundessozialgericht

Rz. 92 Bundesmittel Sofern ein Rechtsstreit vor dem BSG anhängig ist, setzt der Urkundsbeamte des ersten Rechtszuges die endgültige Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts fest. Die Festsetzung ist an das Bundessozialgericht zu übersenden. Eine Auszahlung (Auszahlungsanordnung) hat jedoch durch den Urkundsbeamten des Bundessozialgerichts mit Mitteln der Bundeskasse zu erfol...mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / I. Regelmäßige Verjährungsfrist

Rz. 31 Verjährung der Vergütungsforderung Die Fälligkeit der Vergütung bewirkt zunächst einmal den Beginn der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt regelmäßig drei Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Der Vergütungsanspruch verjährt demnach in drei Jahren ab Schluss des Kalenderjahres der Fälligke...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Nachträgliche Beratungshilfebewilligung

Rz. 102 Nachträgliche Bewilligung Aus dem neuen § 6 Abs. 2 BerHG ergibt sich weiterhin die Zulässigkeit der nachträglichen Beratungshilfebewilligung bzw. des sogenannten "Direktzugangs". Der Rechtssuchende kann sich unmittelbar, also vor Bewilligung, an eine Beratungsperson wenden. Diese Möglichkeit ist – entgegen den ersten Entwürfen des Gesetzes – weiterhin uneingeschränkt ...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 4. Glaubhaftmachung von Auslagen

Rz. 66 Auslagen Etwaig entstandene Auslagen (z.B. Kopien der Handakte) sind von dem Rechtsanwalt glaubhaft zu machen. Hierbei kann er sich aller präsenten Beweismittel gem. § 55 Abs. 5 S. 1 RVG, §§ 104 Abs. 2, S. 1, 294 ZPO bedienen.mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 6. Angabe der Vorsteuerabzugsberechtigung

Rz. 68 Im Verhältnis zur Staats- bzw. Landeskasse in einem Vergütungsfestsetzungsverfahren kommt es nicht mehr auf eine Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung des beigeordneten oder bestellen Rechtsanwalts an.mehr

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§ 21 Kostenfestsetzung im V... / III. Anwaltswechsel

Rz. 74 Bei einem Anwaltswechsel ist die Kostenerstattung nur möglich, wenn den Beteiligten kein Verschulden trifft und Wechsel notwendig war. Auch darf den ersten Rechtsanwalt kein Verschulden treffen, weil er sonst keinen Gebührenanspruch hat.[59]mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 2. Rechtshängigkeit vor dem Landessozialgericht

Rz. 91 Sofern ein Rechtsstreit vor dem Landessozialgericht anhängig ist, setzt der dortige Urkundsbeamte lediglich einen beantragten Vorschuss gem. § 47 RVG fest und bringt diesen zur Anweisung. Die endgültige Abrechnung der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts hat wiederum durch den Urkundsbeamten des Gerichts des ersten Rechtszuges zu erfolgen (§ 55 Abs. 1 S. 2 RVG).mehr

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§ 9 Terminsgebühr / II. Terminsgebühr für außergerichtliche Besprechungen

Rz. 15 Außergerichtliche Besprechung Die Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG gilt für alle Terminsgebühren des Teils 3 VV RVG und damit auch für die Gebühren im sozialgerichtlichen Verfahren. Die Terminsgebühr entsteht demzufolge auch für die (außergerichtliche) auf die Vermeidung/Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts.[16] Dies gilt z.B. wenn Einzel...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / II. Anrechnungsbeispiele

Rz. 141 Beispiel 15: Durchschnittliche Tätigkeit im Verwaltungs-, Vor- und gerichtlichen Verfahren Der Rechtsanwalt ist: Im Gerichtsverfahren ergeht Urteil nach Termin. I. Verwaltungsverfahrenmehr

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§ 24 Güterichterverfahren

Rz. 1 Allgemeines Durch den Verweis[1] von § 202 S. 1 SGG auf § 278 Abs. 5 und § 278a ZPO besteht nun auch für die Sozialgerichtsbarkeit die Möglichkeit, die Beteiligten für Güteverhandlungen sowie für weitere Güteversuche vor einen Güterichter zu verweisen bzw. den Beteiligten die Mediation als Konfliktbeilegung vorzuschlagen. Ziel des Gesetzes zur Förderung der Mediation und...mehr

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§ 9 Terminsgebühr / 1. Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

Rz. 29 Entscheidung ohne mündliche Verhandlung Die fiktive Terminsgebühr entsteht nach Anm. S. 1 Nr. 1 zu Nr. 3106 VV RVG auch in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, wenn im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden wird. Rz. 30 Grundsatz – mündliche Verhandlung Grundsätzlich entscheidet das Gericht nach § 124 Abs. 1 S...mehr

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§ 9 Terminsgebühr / II. Fiktive Terminsgebühr

Rz. 70 Anwendungsfälle Nach der Anm. zu Nr. 3213 VV RVG gilt S. 1 Nr. 1 und 3 sowie S. 2 der Anm. zu Nr. 3106 VV RVG entsprechend, es kann also auch eine fiktive Terminsgebühr entstehen; dies gilt jedoch nicht bei einer Entscheidung durch Gerichtsbescheid, da eine solche im Revisionsverfahren nicht möglich ist (vgl. § 105 SGG). Rz. 71 Gebührenhöhe Die fiktive Terminsgebühr betr...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / c) Nr. 2508 VV RVG

Rz. 81 Einigungsgebühr/Erledigungsgebühr Für die Einigungs- und Erledigungsgebühr bei Beratungshilfe nach Nr. 2508 VV RVG werden in Abs. 1 der Anmerkung die Anmerkungen zu Nr. 1000 und 1002 VV RVG für anwendbar erklärt. Das bedeutet, dass die Einigungs- und Erledigungsgebühr in der Beratungshilfe nur entsteht, wenn die allgemeinen Voraussetzungen für die Einigungs- und Erledi...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / IX. Mehrere Auftraggeber

Rz. 95 Beratungsgebühr Die Erhöhung der Beratungsgebühren Nrn. 2501 und 2502 VV RVG bei der Beratung mehrerer Auftraggeber ist aufgrund der Klarstellung durch das KostRÄG 2021 abzulehnen, da nach der Gesetzesbegründung die Nr. 1008 VV RVG nicht für die Beratungsvergütung nach § 34 RVG anwendbar sein soll. Dieser Gedanke ist übertragbar auf die Beratungshilfe-Beratungsgebühr N...mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / I. Frist und Form

Rz. 55 Antragsfrist Eine Frist für die Antragstellung ist nicht vorgesehen; der Antrag kann jederzeit nach Fälligkeit der Vergütung gestellt werden. Rz. 56 Verjährung Zu beachten ist aber die zeitliche Begrenzung, die sich alleine aus der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren gem. § 195 BGB ergibt. Diese beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem der Anspruch auf di...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / d) § 4 Abs. 6 BerHG

Rz. 100 Nachweis gegenüber Beratungsperson Auch die Beratungsperson kann von dem Bedürftigen die Erklärungen und Belege nach Abs. 4 (pers./wirtsch. Verhältnisse; keine bisherige Beratung, …) verlangen. Es wird ein in das Ermessen der Beratungsperson gestelltes Recht geschaffen, sich die Angaben des Rechtsuchenden zu dessen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nachwe...mehr

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§ 19 Verbindung/Trennung un... / C. Zurückverweisung

Rz. 17 Allgemeines § 159 SGG normiert die Zurückverweisung des Rechtsstreites von dem Landessozialgericht an das erstinstanzlich bereits mit der Sache befasste Sozialgericht unter entsprechenden Voraussetzungen. Das erstinstanzliche Sozialgericht hat die Streitsache neu zu verhandeln; es hat dabei nach Absatz 2 die rechtliche Beurteilung des Landessozialgerichts seiner neuen E...mehr

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§ 5 Überblick Betragsrahmen... / II. Anrechnungen – Überblick

Rz. 9 Anrechnung Das RVG sieht an einigen Stellen eine Anrechnung von Gebühren vor, wenn der Rechtsanwalt wegen desselben Streitgegenstandes bereits mit der Sache befasst war. Dies gilt gleichermaßen für eine vorgerichtliche sowie gerichtliche Tätigkeit. Anzurechnen sind gem.mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 2. Anrechnung aus Vorverfahren

Rz. 134 Widerspruchsverfahren Die Anrechnung der Geschäftsgebühr des Vorverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Klageverfahrens ist in Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG geregelt: Zitat Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach Teil 2 entsteht, wird diese Gebühr zur Hälfte, bei Betragsrahmengebühren höchstens mit 225,00 EUR (bis 31.5.2025: 207,00 EUR) auf die Verfahrens...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / III. Anwendbarkeit von § 15a RVG

Rz. 144 Zu § 15a RVG wird zunächst auf die Ausführungen in § 22 Rdn 124 ff. verwiesen. Keine Erstattung Verwaltungsverfahren: Für Gebührenerstattung im Widerspruchsverfahren ist nunmehr § 15a RVG maßgeblich. Es kommt damit nicht zu einer Anrechnung der Gebühren aus dem Verwaltungsverfahren im Verhältnis zur Verwaltungsbehörde, da keine der Alternativen des § 15a Abs. 2 RVG er...mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / 4. Anrechnung von Betragsrahmengebühren auf Betragsrahmengebühren

Rz. 140 Verbot der "Doppelanrechnung" Mit dem neuen § 14 Abs. 2 RVG ab 1.1.2021 hat der Gesetzgeber allgemein klargestellt, wie Betragsrahmengebühren auf Betragsrahmengebühren anzurechnen sind: Zitat "Ist eine Rahmengebühr auf eine andere Rahmengebühr anzurechnen, ist die Gebühr, auf die angerechnet wird, so zu bestimmen, als sei der Rechtsanwalt zuvor nicht tätig gewesen." Dies...mehr

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§ 9 Terminsgebühr / II. Fiktive Terminsgebühr

Rz. 65 Anwendungsfälle Nach der Anm. zu Nr. 3205 VV RVG kann auch eine fiktive Terminsgebühr nach Anm. S. 1 Nr. 1 und 3 zu Nr. 3106 VV RVG entstehen (Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; schriftlicher Vergleich; angenommenes Anerkenntnis). Eine Entscheidung durch Gerichtsbescheid kommt in aller Regel nur im erstinstanzlichen Verfahren vor den Sozialgerichten in Frage, dahe...mehr